Wenn Du dan ALG-II beantragst reden SB's von Bedarfsgemeinschaften..
Lass Dich bitte von solchen Bezeichnungen nicht irritieren.. Die wollen schon der Sache
genau auf dem Grund gehen und haben besonders große Registrierohren auf Worte wie
Freundin, Lebensgefährtin etc.. Wichtig ist, dem Sachbarbeiter der ARGE von vornherein
das klar zu machen, das ihr eine Wohngemeinschaft oder Zweckgemeinschaft seid, um die
Unterkunftskosten tragen zu können.
Liegt ein Untermietvertrag vor, unterstreicht dieses erheblich, was Du sagst..
Es könnte sein, das die Sachbearbeitung zikken macht, weil sie das Wohnverhälltnis
überprüft wissen wollen. Das heißt, das SB eventuell erst dann Dein Anspruch bewilligen
will, wenn Du die ARGE-Schnüffler in die Wohnung gelassen hast.
Diese Scenarien sind nicht neu, aber auch rechtswidrig. Hast Du Anspruch auf ALG-II,
sind die Arge auch dazu verpflichtet, Dir die Knete für den laufenden Monat im voraus
zu zahlen. Leider klappt das nicht immer, kommt meistens darauf an, was für einen
Sachbearbeiter Du vor der Nase bekommst.
Empfehlenswert ist da jemanden als sogenannter Beistand mit zu nehmen. Allein schon
deswegen, damit ein eventuell mieser Sachbearbeiter nicht gleich mit allen schikanösen
Mitteln auf Dich einwirkt. SB's stehen unter dem Gebot der BA, soviel Ausgaben einzusparen
wie möglich und mancher SB greift dabei zu Mitteln, die rechtswidrig sind.
Aber keine Angst, mit Beistand sind einige Dinge, die so in den Amtsstuben geschehen,
wegen des "Beistand" nicht mehr angesagt, weil ein Beistand ja auch Zeuge ist.
Um im Vorfeld sich besser darauf vorbereiten zu können, habe ich Dir den Link zu unserem
ALG-Info-001 angehängt, der 9 Verhaltensweisen mit der ARGE beschreibt, die viel gegen
Frustrationen mit der ARGE vorbeugen kann.
www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-001.pdfTrotz allem wünsche ich Dir viel Glück und gute Besserung
