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Autor Thema: ich bitte wieder mal um guten rat...alg2 oder sozialgeld oder gar nix!!??danke  (Gelesen 421 mal)
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Harry43


Beiträge: 28


« am: September 02, 2010, 17:28:48 »

gruß an alle hier...

war jetzt ne zeit lang nicht mehr da...

folgende situation: ich 48 jahre, immer schon kleiner selbständiger handwerker...komm grad so über die runden ohne H4..

ich hatte leistungsbezug H4 von 2005 bis 2007...dann wieder selbständig bis heute.

inzwischen wohne ich mit meiner lebensgefährtin zusammen...also ich bei ihr!
ich bezahle bei ihr ca 250,00 euronen, nur für die miete...die bude kostet etwa 800...ist eine eigentumswohnung.
also mir gehört nichts.ausser mei kleines büro hier(das übliche, pc,drucker,tel und kleinbullshit)
krankenkassenbeitrag habe ich monatlich 210,00 euronen
am montag habe ich mir beim aussteigen aus meiner alten karre, den haxn vertreten, und auch gebrochen...2 monate kann ich
nicht mehr arbeiten...das wurde mir bereits im klinikum gesagt..trage gips und werde am montag operiert..teile meines fußes
müssen geschraubt werden. alles shit..
meinen auftrag für 8 wochen in unserer landeshauptstadt musste ich heute endgültig absagen...
mit 2 krücken und schmerzen und op geht gar nix!!!!     mit dieser kohle lebe ich in der regel bis weihnachten...
MEINE FRAGE:
ich muss ja irgendwas beantragen..aber was?? sozialgeld oder h4??

wer weiß guten rat??   danke im voraus    harry


 

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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #1 am: September 02, 2010, 17:51:34 »


da bist in ner besch.. situation

da  Du aber nur vorübergehnd erwerbsunfähig bist, müßte eigentlich ALG2 greifen
da kommt aber der verdienst deiner freundin etc ins spiel
mal warten ob jemand was genaueres weis
ich hätte mich schon längst per tel beim amt informiert....

Krankheitsbedingte vorübergehende Arbeitsunfähigkeit hindert den Alg II-Bezug nicht, wenn die Dauer der Krankheit absehbar ist, worunter üblicherweise ein Zeitraum von sechs Monaten verstanden.
« Letzte Änderung: September 02, 2010, 18:04:20 von Poor » Gespeichert
Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #2 am: September 02, 2010, 18:14:17 »

Hallo Harry,

da du nur vorübergehend arbeitsunfähig aber dem Grunde nach erwerbsfähig bist (du arbeitest ja sonst den ganzen Tag, hast nur aktuell einen Gelben, der dir als Selbständiger einen Kehricht nützt), ist die ARGE zuständig. Du musst, wenn überhaupt, ALG II beantragen.

Wenn du dort Leistungen beantragst, musst du die finanziellen Verhältnisse deiner Freundin offenlegen, denn - sofern ihr in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen lebt - wird ihr Einkommen angerechnet. Die ARGE will dann Einkommensbescheingungen und Kontoauszüge von euch beiden sehen, um auszurechnen wie viel dir zusteht. Anders liegt der Fall, wenn ihr eine WG seid und du ggf. sogar einen Untermietvertrag mit ihr hast. Dann wird nur dein Einkommen berücksichtigt. Ohne dass die euch eine Unterhaltsvermutung und den "Untersuchungsgrundsatz" gem. § 20 SGB X reindrücken, läuft das aber voraussichtlich nicht vom Stapel. Das bedeutet, so ein Fuzzie kommt und gafft in euer Schlafzimmer, in die Zahnbecher und in den Kühlschrank. Bekannte von mir haben wegen so diesem Schwachsinn sogar auf die Waschmittelflaschen ihre Namen mit Edding draufgeschrieben. Die kommen damit durch, weil die Wohnung genügend Zimmer hat.

Ihr müsst einfach mal gucken, welche Konstellation für euch zutrifft. Sofern ihr noch kein Jahr zusammen wohnt, kann euch nicht per se eine "Einstehensgemeinschaft" unterstellt werden. Die ARGE müsste dann anerkennen, wenn deine LG schreibt, sie sei nicht deine Partnerin und stehe nicht wirtschaftlich für dich ein.

Falls du Leistungen bekommst, ist wenigstens die Krankenkasse bezahlt.

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Harry43


Beiträge: 28


« Antworten #3 am: September 02, 2010, 18:50:43 »

oooh, danke....

m...ich bin seit 1.5.10 bei meiner lebensgefährtin gemeldet,bzw. lebe hier mit ihr..habe meine bude aufgegeben...
dachte ich brauch nie wieder stütze...falsch gedacht!!

nein, wir leben nicht in eheähnlicher gemeinschaft!!
sie ist cool und hat mir wohnraum zugestanden gegen entgelt!!
und es war völlig klar dass hier keine einstehensgemeinschaft besteht!!
ich bewohne 2 zimmer, wir benutzen beide das bad und die küche...
ich habe einen tv in meinem zimmer, sie einen in ihrem...ein doppelbett oder gemeinsames schlafzimmer
sowieso nicht! ( sie schnarcht, und ich bin ein unmöglicher bettnachbar!!)
sie fährt und zahlt ihre karre, ich meine...keine gemeinsamen konten...
wir sind wie bruder und schwester...und das funktioniert sehr gut!! (empfehlenswert!!!)
ja, ich denke ich muss h4 beantragen!?
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Poor


Beiträge: 108


« Antworten #4 am: September 02, 2010, 20:31:46 »

zu 250€ miete kommen ja noch pauschal heizkosten, wasser, und warmwasserkosten hinzu, 250 ist ja nur die kaltmiete....
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ccb100


Beiträge: 34


« Antworten #5 am: September 03, 2010, 07:17:43 »

Hallo,

das:
Zitat
bei meiner lebensgefährtin gemeldet,bzw. lebe hier mit ihr


und das

Zitat
nein, wir leben nicht in eheähnlicher gemeinschaft!!

Widerspricht sich ganz schön. Daher wird das Amt wohl sehr misstrauisch werden.
Hört sich nach viel Lauferei und Kontrolle an. Wünsche Dir gute Besserung. 

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Onkel Tom


Beiträge: 2270



WWW
« Antworten #6 am: September 03, 2010, 19:00:50 »

Wenn Du dan ALG-II beantragst reden SB's von Bedarfsgemeinschaften..

Lass Dich bitte von solchen Bezeichnungen nicht irritieren.. Die wollen schon der Sache
genau auf dem Grund gehen und haben besonders große Registrierohren auf Worte wie
Freundin, Lebensgefährtin etc.. Wichtig ist, dem Sachbarbeiter der ARGE von vornherein
das klar zu machen, das ihr eine Wohngemeinschaft oder Zweckgemeinschaft seid, um die
Unterkunftskosten tragen zu können.
Liegt ein Untermietvertrag vor, unterstreicht dieses erheblich, was Du sagst..

Es könnte sein, das die Sachbearbeitung zikken macht, weil sie das Wohnverhälltnis
überprüft wissen wollen. Das heißt, das SB eventuell erst dann Dein Anspruch bewilligen
will, wenn Du die ARGE-Schnüffler in die Wohnung gelassen hast.
Diese Scenarien sind nicht neu, aber auch rechtswidrig. Hast Du Anspruch auf ALG-II,
sind die Arge auch dazu verpflichtet, Dir die Knete für den laufenden Monat im voraus
zu zahlen. Leider klappt das nicht immer, kommt meistens darauf an, was für einen
Sachbearbeiter Du vor der Nase bekommst.

Empfehlenswert ist da jemanden als sogenannter Beistand mit zu nehmen. Allein schon
deswegen, damit ein eventuell mieser Sachbearbeiter nicht gleich mit allen schikanösen
Mitteln auf Dich einwirkt. SB's stehen unter dem Gebot der BA, soviel Ausgaben einzusparen
wie möglich und mancher SB greift dabei zu Mitteln, die rechtswidrig sind.

Aber keine Angst, mit Beistand sind einige Dinge, die so in den Amtsstuben geschehen,
wegen des "Beistand" nicht mehr angesagt, weil ein Beistand ja auch Zeuge ist.

Um im Vorfeld sich besser darauf vorbereiten zu können, habe ich Dir den Link zu unserem
ALG-Info-001 angehängt, der 9 Verhaltensweisen mit der ARGE beschreibt, die viel gegen
Frustrationen mit der ARGE vorbeugen kann.

www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-001.pdf

Trotz allem wünsche ich Dir viel Glück und gute Besserung  Wink
« Letzte Änderung: September 03, 2010, 19:03:09 von Onkel Tom » Gespeichert

Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
Harry43


Beiträge: 28


« Antworten #7 am: September 05, 2010, 07:55:21 »

bedanke mich herzlichst für euer bemühen und ratschläge!!

mal sehn, wie das weitergeht...


harry aus bavaria
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