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SirTurbo
Beiträge: 187
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« am: September 03, 2010, 18:50:03 » |
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Hallo, habe schon einiges gelesen, ist aber teilweise schon älter gewesen... Und wie immer würde ich mich über Urteile u.ä. freuen.
Ich hab hier nen Haufen "tolle" Jobangebote rumliegen. Ein Teil sind Vermittlungsvorschläge, die muss ich wohl - alleine schon aus der EGV heraus. Der Rest sind Stelleninformationen. Hängt aber ein Zettelchen dran, Vordruck Rückmeldung Vermittlungsvorschläge(?) aber im Gegensatz zu den VVs ohne RFBn...
Ich sehe das im Moment so: Die VVs muss ich abarbeiten. Diskussionen ob ich überhaupt auf das Jobprofil passe eher wenig sinnvoll. Die SIs kann ich bearbeiten, muss ich aber nicht... Einige werde ich meinem SB um die Ohren hauen ob er die Anforderungen nicht lesen könne... Einige ignorieren (zB PSA_Bude, hab keinen Bock mich mit denen über den Verbleib meiner Daten zu streiten)... Und ein oder 2 könnte ich vielleicht als Bewerbung ausarbeiten, obwohl da kaum was bei rauskommen wird. Wobei ich mich frage inwieweit ich Bewerbungen auf SIs als Eigenbemühungen angeben kann (Anrechnung auf das Monatssoll) - bei VVs ist das ja nicht zulässig... Da die SIs nicht wirklich sinnig sind (wie auch, wenn die vom Amt kommen^^) würde ich die halt nur bearbeiten wenn die auf das Monatssoll angerechnet würden...
Weiss jemand von Euch wie das mit Eigenbemühungen und Stelleninformationen ist? Ok, im Zweifel sag ich, ich hätte mich da "so" drauf beworben - aber ich weiss nicht ob ich da auf der sicheren Seite wäre...
Hat jemand von Euch Informationen, inwieweit meine oben skizzierten Planungen zu den Stelleninformationen "ok" sind oder ich da ein Risiko eingehe? Vor allem betreffs des Ignorierens der Aufforderung zur Rückmeldung... Bin mir eh nicht sicher ob das Unfähigkeit oder Verar* ist, mir an SIs Rückmeldeaufforderungen für VVs anzuhängen...
Danke.
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Marco*
Beiträge: 166
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« Antworten #1 am: September 03, 2010, 22:01:27 » |
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Was steht denn in deiner Ausgrenzungsvereinbarung?
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SirTurbo
Beiträge: 187
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« Antworten #2 am: September 03, 2010, 23:07:05 » |
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Das Übliche: Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit/ARGE erhalten haben.
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Marco*
Beiträge: 166
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« Antworten #3 am: September 04, 2010, 09:52:14 » |
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Viel zu pauschal. Und dann ein Sammelsurium von "Vorschlägen", auf die man sich nicht bewirbt -- > wenn die wollen, dass du einen EEJ machst, müssen sie den zuweisen und du kannst widersprechen. Angenommen, du würdest dich auf alle nicht bewerben, dann könnten sie dich nur für einen sanktionieren. Wäre mal interessant, welchen sie sich da heraussuchen bei einem ganzen Stapel unpassendem.
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SirTurbo
Beiträge: 187
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« Antworten #4 am: September 04, 2010, 15:27:07 » |
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Naja, da stehen auch noch andere Sachen drin... Erstgespräch wegen ner Maßnahme, EEj und son Gelumpe... Das ist aber derzeit alles nicht aktuell... Die beiden Zähne habe ich den Leuten schon gezogen... EEJ wollten die sone Pauschalzuweisung machen - lol Und Maßnahme war auch son Versuch mich zu verar*...
Zu den Jobangeboten ist das Zitat aber das Einzige was da drin steht...
Naja, ich gehe bei der Formulierung mal davon aus, daß jeder einzelne Vermittlungsvorschlag bearbeit werden muss... Die Typen wissen aber schon, warum die meisten Dinger unter Stelleninformation laufen... ziemlich schräge Dinger bei... Heftig finde ich halt, daß bei den *Stelleninformationen* Rückmeldeformulare für *Vermittlungsvorschläge* dabei sind... Da frage ich mich ob die so blöd sind - oder so frech und glauben daß ICH so blöd bin und darauf reinfalle...
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kleiner_Schläfer
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« Antworten #5 am: September 05, 2010, 10:00:04 » |
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Heftig finde ich halt, daß bei den *Stelleninformationen* Rückmeldeformulare für *Vermittlungsvorschläge* dabei sind... Da frage ich mich ob die so blöd sind - oder so frech und glauben daß ICH so blöd bin und darauf reinfalle... Bei mir auch.  Hab bis jetzt noch keine Rückmeldung auf diesen Quatsch gegeben. Bisher noch keine Reaktion von denen...
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« Letzte Änderung: September 05, 2010, 20:01:49 von kleiner_Schläfer »
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alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst... neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."
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H1N1
Beiträge: 40
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« Antworten #6 am: September 05, 2010, 16:05:21 » |
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Die Bewerbungen auf VV gelten nicht als Eigenebemühungen und werden nicht auf das Monatssoll angerechnet?  Das wusste ich bisher noch gar nicht..  Seit ihr euch da sicher?
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kleiner_Schläfer
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« Antworten #7 am: September 05, 2010, 16:56:08 » |
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Das ist z.B. ein Grund (von vielen), warum ich niemals eine EGV unterschreiben werde/ unterschrieben habe/hatte... 
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« Letzte Änderung: September 05, 2010, 20:02:17 von kleiner_Schläfer »
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alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst... neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."
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SirTurbo
Beiträge: 187
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« Antworten #8 am: September 05, 2010, 18:16:52 » |
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GANZ sicher... (@H1N1) Das ist einer der Tricks mit denen sie versuchen einen einzuseifen... Sind ja keine EIGENbemühungen weil Du ja quasi nur vollziehst was das Amt für Dich vorbereitet hat...
Frage mich halt, ob das auch für Stelleninformationen gilt... Falls ja bekommen die Rückmeldungen - aber nur für die, wo die Stellenbeschreibung nicht auf mein Profil passt^^ (daß ich deswegen keine Bewerbung geschickt hätte)
Im Moment kämpfe ich gerade mit dem einen Vermittlungsvorschlag... viel zu weit weg und nur Teilzeit - und auch noch befristet... auf der anderen Seite würde ich genau in sein Anforderungsprofil passen - wenn ich Bock auf Kaltaqquise hätte...^^ Kämpfe mit den Formulierungen damit nicht zuuuu deutlich wird was ich von der Idee halte... Will dem Amt ja auch keine Vorlage für eine Sperre liefern...
Hab aber auch kein Bock zum Gespräch bei dieser schrägen Bude geladen zu werden... Spätestens dann bin ich mir eh sicher daß beim Thema Arbeitsschutz, Verbot von Kaltaqquise und co dem die Ohren schlackern würden... und wenn alle Stricke reissen ist die Fahrzeit zu lang für halbtags... Aber ich hab halt keinen Bock von diesem ... überhaupt eingeladen zu werden...
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x-ray
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« Antworten #9 am: September 05, 2010, 18:19:34 » |
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Es steht üblicherweise in dem Entmündigungsvertrag, dass man sich eigeninitiativ um x Bewerbungen pro Monat zu kümmern hat. Und Zwangsvermittlungsandrohungen sind nicht eigeninitiativ. Ansonsten 30% Sanktion, der du auch noch zugestimmt hast - überleg mal, warum die Rechtsfolgenverdrehung vor deinem Eumel im Vertrag sitzt.
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Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein
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