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Autor Thema: was ist Schwarzarbeit ?  (Gelesen 8204 mal)
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regenwurm


Beiträge: 3522



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« am: Juni 13, 2005, 09:00:42 »

nur nochmal gegen das Vergessen
das schreibt der Zoll:
Illegale Beschäftigung
gefährdet legale Arbeitsplätze und verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze,
verzerrt den Wettbewerb zulasten von legal arbeitenden Unternehmen und
schmälert die Steuereinnahmen des Staates und verringert die Sozialversicherungseinnahmen.
Dem Staat und den Sozialversicherungsträgern entstehen immense Einnahmeverluste.
Illegale Beschäftigung und Leistungsbetrug sind schwere Verstöße gegen die Solidargemeinschaft und zerstören die Fundamente des Sozialstaates.
Deshalb ist es eine der vordringlichen Aufgaben des Staates, die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zurückzudrängen.
Nicht nur dem Staat entstehen durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit Risiken. Neben der zu erwartenden Geldbuße oder Geldstrafe erwerben illegal Beschäftigte
keine Rentenansprüche,
keine Ansprüche auf finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und
die illegal Beschäftigten müssen die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen zurückzahlen.
Auftraggeber von illegal Beschäftigten müssen mit schwerwiegenden Folgen wie
Qualitätsmängeln,
keine Schadensersatzansprüche,
Haftung für Drittschäden,
Haftung für Steuern und Beiträge und
Bußgeld/Strafverfahren
rechnen.
Quelle:
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Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.
klaus72


Beiträge: 691



« Antworten #1 am: Juni 19, 2005, 08:26:01 »

Dem Arbeitsgeber wird wegen Beschäftigung -Schwarzarbeit- niemals zur Geldbuße und Strafverfolgung herangezogen.
Über harte Verurteilung gegen Arbeitsgeber haben wir darüber nie erfahren.
Nur die Malocher müssen wegen Schwarzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge und Bußgeld zahlen, haben zusätzlich Eintrag im Führungszeugnis und in der zentralen "Behördenregister". (ARGE f. Besch., LVA-BfA, und Bundesagentur f. Arbeit)
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Spätlese


Beiträge: 748


« Antworten #2 am: August 09, 2005, 10:05:19 »

- das ist die Ursache warum viele Erwerbslose nie mehr einen ordentlich bezahlten, sozial- und krankenversicherten Arbeitsplatz bekommen werden. :-)

- Strafen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
beides gibt es, Internet ist voll davon (auch Arbeitgeber werden verurteilt). Überführte Arbeitnehmer bzw. Schwarzarbeiter müssen im Regelfall den direkten Schaden bezahlen (also zu Unrecht erschlichene Leistungszahlungen), wenn´s eine Strafanzeige wird kommt im Regelfall nochmal etwa das 3fache an Bussgeld- bzw. Verfahrenskosten dazu. (Also 500 Euro sowieso Rückzahlung + 1500 Euro Bussgeld + man ist ggf. vorbestraft, z. B. wegen vorsätzlichen Betruges oder Erschleichung staatlicher Leistungen.)
Arbeitnehmer:
War doch vor 3 Monaten ca. Zoll machte in einer Fleischereikette mit insgesamt 30 Filialen in Hessen, Sa-Anhalt und Thüringen Razzia mit über 200 Beamten. 24 Mitarbeiter teilweise arbeitslos gemeldet aber auch ohne Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsnachweis usw. hierbei eingesackt, da der Zugriff bei allen Filialen auf die Minute zeitgleich erfolgte. Der Arbeitgeber war ein "Wiederholungstäter", also wegen ähnlicher Delikte schon auffällig geworden und hatte demnach mindestens eine Geldstrafe von 60.000 Euro zu erwarten + da Wiederholungsfall evtl. noch mindestens 2 Jahre Haft dazu.

Vor allem Arbeitgeber, die das Geschäft mit der Schwarzarbeit professionell und wiederholt schon aus Gewohnheit betreiben sollte man unbedingt bei begründeten Verdachtsmomenten anzeigen. Geldstrafen bezahlen die meisten ja locker und lässig - anders ist das schon, wenn sie eingeknastet werden. (Für Arbeitslose sollte man eigentlich die Möglichkeit von Belohnungen für die Ermittlung von Schwarzarbeitgebern schaffen - natürlich anrechnungsfrei - z. B. 500 Euro pro ermitteltem Schwarzarbeitgeber (diese Kosten könnte man ja dann staatlicherseits vom Schwarzarbeitgebermit einklagen). Viele Arbeitslose wären innerhalb von 1, 2 Jahren reiche Leute.
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Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Labrador


Beiträge: 17


« Antworten #3 am: September 21, 2005, 15:44:54 »

Zitat
Original von Spätlese
- das ist die Ursache warum viele Erwerbslose nie mehr einen ordentlich bezahlten, sozial- und krankenversicherten Arbeitsplatz bekommen werden. :-)

- Strafen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
beides gibt es, Internet ist voll davon (auch Arbeitgeber werden verurteilt). Überführte Arbeitnehmer bzw. Schwarzarbeiter müssen im Regelfall den direkten Schaden bezahlen (also zu Unrecht erschlichene Leistungszahlungen), wenn´s eine Strafanzeige wird kommt im Regelfall nochmal etwa das 3fache an Bussgeld- bzw. Verfahrenskosten dazu. (Also 500 Euro sowieso Rückzahlung + 1500 Euro Bussgeld + man ist ggf. vorbestraft, z. B. wegen vorsätzlichen Betruges oder Erschleichung staatlicher Leistungen.)
Arbeitnehmer:
War doch vor 3 Monaten ca. Zoll machte in einer Fleischereikette mit insgesamt 30 Filialen in Hessen, Sa-Anhalt und Thüringen Razzia mit über 200 Beamten. 24 Mitarbeiter teilweise arbeitslos gemeldet aber auch ohne Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Sozialversicherungsnachweis usw. hierbei eingesackt, da der Zugriff bei allen Filialen auf die Minute zeitgleich erfolgte. Der Arbeitgeber war ein "Wiederholungstäter", also wegen ähnlicher Delikte schon auffällig geworden und hatte demnach mindestens eine Geldstrafe von 60.000 Euro zu erwarten + da Wiederholungsfall evtl. noch mindestens 2 Jahre Haft dazu.

Vor allem Arbeitgeber, die das Geschäft mit der Schwarzarbeit professionell und wiederholt schon aus Gewohnheit betreiben sollte man unbedingt bei begründeten Verdachtsmomenten anzeigen. Geldstrafen bezahlen die meisten ja locker und lässig - anders ist das schon, wenn sie eingeknastet werden. (Für Arbeitslose sollte man eigentlich die Möglichkeit von Belohnungen für die Ermittlung von Schwarzarbeitgebern schaffen - natürlich anrechnungsfrei - z. B. 500 Euro pro ermitteltem Schwarzarbeitgeber (diese Kosten könnte man ja dann staatlicherseits vom Schwarzarbeitgebermit einklagen). Viele Arbeitslose wären innerhalb von 1, 2 Jahren reiche Leute.

Dem letzten Absatz stimme ich voll zu, immer sind es die einfachen Arbeitnehmer die man sich greift, die ja nur Ihre Familien irgendwie über die Runden bringen wollen...Die Arbeitgeber, die eigentlichen Auftraggeber, die sind noch nie zur Verantwortung gezogen worden...Mein Vorschlag: Jeder Arbeitgeber der Schwarzarbeit in irgendeiner Form vergibt,duldet oder ähnliches, soll mit wenigstens 5Jahren Gefängnis bestraft werden, dazu noch Geldbuße in Höhe von 100.000 EURO...Wir könnten wetten, das Thema Schwarzarbeit käme nicht mehr vor...!
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Die Demokratie ist ein Verfahren,das garantiert,daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen...
ryba


Beiträge: 54


« Antworten #4 am: Mai 07, 2007, 13:19:21 »

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Schwarzarbeit die Erbringung von Arbeitsleistung unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- und Handwerksrechts  verstanden. Aber meistens wird nur immer der arbeitslose Leistungsempfänger gezeigt,  der trotz der emsigen Zollfahnder irgendwo eine Tätigkeit ausübt und das nicht meldet.

Wenn wir uns aber die Definition „Schwarzarbeit“ ´mal auf der Zunge zergehen lassen, gibt es da noch eine andere Kategorie, die nach meiner Beobachtung bisher völlig ignoriert wird: Wenn ein Arbeitnehmer länger, als es sein Arbeitsvertrag vereinbart, für das Unternehmen arbeitet und die Zeit nicht abgesetzt, so sind für diese Zeit Lohnsteuer, Sozialabgaben u.s.w. zu entrichten, selbst dann, wenn dem Arbeitgeber die Mehrarbeitszeit(evt. als Überstunde)  nicht vergütet wird.

Beispiel: Wenn eine Verkäuferin, die täglich von 9 -13 u. 14 - 18 Uhr verkauft, noch bis 18.30 Uhr aufräumt und den Laden saubermacht und nur 8 h/Tag bezahlt bekommt, ist das  per definitionem Schwarzarbeit - auch wenn der freundliche Ladenbesitzer und die nette Angestellte das nicht wissen sollten. Jeden Tag 0,5 h, im Jahr rd. 125 h, für die weder Steuer noch Sozialabgabe gezahlt wird, obwohl der AN für den AG volle Leistung gebracht hat!

Bleibt also die Frage offen, warum wird richtigerweise der Missbrauch von Sozialleistungen so scharf und medienwirksam geahndet, dagegen bei anderen Verstößen gegen das Steuer-, Sozialversicherungs- und Wettbewerbsrecht (unbezahlte Mehrarbeit) nicht genauso konsequent vorgegangen? Zumal Expertenmeinungen hier eine etwa zehnmal so hohe Schadensumme unterstellen, wie bei den ordinären Sozialleistungsbetrügern. Besonders bei den Arbeitgebern fehlt hier jegliches Unrechtsbewußtsein(~Aufzeichnungspflicht!).
   
Man stelle sich die Mehreinnahmen an Steuern und der Sozialkassen vor, wenn der Fiskus seine eigenen Vorschriften exakt einhalten würde. Da würde sich ganz sicher auch eine Kontrollbehörde (Zoll!) selbst finanzieren.
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Ex oriente lux.
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #5 am: Mai 07, 2007, 13:44:43 »

Das Schwarzarbeit und Sozialraub organisierende Unternehmer und Manager kaum mit Strafverfolgung zu rechnen haben, sehen wir an den Beispielen von Peter Hartz, Josef Ackermann, Klaus Esser und Co. Die Großen machen's vor und der folgende Rattenschwanz der Unternehmerbande ahmen diese Leute nach.

Und nicht zu vergessen die Beamten- und Sachbearbeiterbrut in den Arbeitsagenturen, ARGEn, PSAs, Leih- und Zeitarbeitsfirmen die lohndrückende, unversicherte und/oder unbezahlte Tätigkeiten vermitteln oder in solche Tätigkeiten nötigen.

Und so sieht's z.B. Wikipedia --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
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ryba


Beiträge: 54


« Antworten #6 am: Mai 09, 2007, 09:57:50 »

Schwarzarbeit und (Sozial-)Leistungsbetrug sind nicht zwingend miteinander verbunden, auch wenn sie manchmal (besonders in den Medien und gern auch bei einigen Politikern) zusammen auftreten.

Denn eine unbezahlte Mehrarbeit für meinen Arbeitgeber ist eben auch Schwarzarbeit und schadet der Solidargemeinschaft, weil dafür keine Sozialabgaben/Steuern entrichtet werden. Man könnte es ja verstehen, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und der Arbeitnehmer damit seinen Arbeitsplatz sichern will - nur da gibt es andere Möglichkeiten, die bestehende Gesetze nicht verletzen. Auch wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitslohn (Lohn pro Zeiteinheit lt. Arbeitsvertrag)für die Mehrarbeit dem Unternehmer „schenkt“, so müsste er doch seinen Arbeitnehmeranteil und die Steuern, sowie der Arbeitgeber seinen SV-Anteil usw. an den Fiskus abführen. Weil das sicher den Arbeitnehmer schwer zu vermitteln ist, könnte natürlich auch das Unternehmen die gesamten Abzüge zahlen, wenn schon keine direkte Lohnzahlung für die Mehrarbeit/Mehrleistung erfolgt.

Wenn Unternehmen, die sich so Vorteile erschlichen haben, die Steuern/SV-Anteile zuzüglich einer wohldosierten Sanktion nachzuzahlen haben, wird die unbezahlte Nacharbeit sicher sehr schnell zugunsten normaler Erwerbstätigkeit zurückgehen und so ein paar Arbeitsplätze mehr entstehen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber schärfer kontrolliert wird, damit die eigentlich ja schon existierenden Gesetze auch eingehalten werden. Für die Unternehmen hat das sogar den Vorteil, dass sie gezwungen werden, ihre Personalaufwendungen wirklichkeitsnah zu erfassen
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Ex oriente lux.
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #7 am: Mai 09, 2007, 12:43:47 »

Der Niedriglohnvirus treibt mittlerweile noch ganz exotische Blüten mit Schwarzarbeitscharakter, indem sich AN selbst kündigen und als schwarzarbeitende Scheinselbstständige für den AG weiterarbeiten, aber sich der Beitrags- und Steuerzahlung entziehen.

Das mag zwar momentan in Notsituationen eine Lösung sein, aber wird sich langfristig bitter im Alter rächen, wenn die Rentenbeitragszeiten und die Rentenbeiträge für die eigene Altersrente fehlen. Man hat sich so selbst beschissen.

Und im Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität durch die Berufseinwirkungen geht man leer aus, weil man nicht versichert ist.

Das sollte eigentlich für die Politiker ein Zeichen sein, daß man zwingend tariflich bezahlte, sozialpflichtversicherte Arbeitsverhältnisse und existenzsichernden Mindestlohnbedingungen mindest braucht.

Aber was wollen Politiker der Unternehmerparteien?

Die Sozialsysteme und den Staat zerschlagen, damit eine Willkür- und Terrorherrschaft der Unternehmer erblüht!

Solche Vermittlungsagenturen wie der unten beschriebene Vermittlungsdienst ASSD sollte man strafrechtlich verfolgen und öffentlich kriminalisieren.

MDR, Sendung "exakt" vom 10.04.2007, 20:15 Uhr: Flucht in die Selbständigkeit

Manuskript des Beitrages

Immer mehr Arbeitnehmer flüchten aus den Sozialsystemen. Rechtlich zulässig, aber für die Sozialkasse ein riesiger Ausfall.

Olaf Schendler ist Koch in Dresden – in Ostdeutschland ein klassischer Niedriglohnberuf. Alle Kollegen um ihn herum sind, wie Schichtleiter Andreas Schulz, in dem Hotel fest angestellt. Nur Olaf Schendler nicht – der ist ein Selbständiger, ein Mietkoch, wie er sich selbst bezeichnet. Einweisung in die Tagesaufgaben.

O-Ton: Andreas Schulz, Schichtleiter
"So, hier sehen wir am Pfannensheet, was morgen an Veranstaltungen anliegt. Mit 200 Personen. Und da haben wir einen kalten Buffet-Anteil und einen warmen."

Der heute 43-jährige Olaf Schendler hat fast sein ganzes Leben fest angestellt als Küchenchef hinterm Herd gestanden. Vor drei Jahren geriet sein alter Arbeitgeber in Schwierigkeiten: Kündigung – Arbeitslosigkeit – die Erfahrung selbst mit Anfang 40 keinen neuen Job mehr mit dem alten Gehalt zu finden. Also flüchtete er in die Selbständigkeit um auf’s gewohnte Geld zu kommen: Jetzt brutzelt er für den Brutto-Stundenlohn eines einfachen Koches. Trotzdem verdient er netto etwa so viel wie früher als Küchenchef.

O-Ton: Olaf Schendler, Mietkoch
"Als ganz normal angestellter Koch würde man jetzt nicht auf das Geld kommen, was ich als Selbständiger verdiene."

Das funktioniert, weil Arbeitslosen- und Rentenversicherung leer ausgehen. Seine Arbeitgeber zahlen dadurch weniger, trotzdem bekommt Olaf Schendler netto mehr ausgezahlt. Das ganze ist wohl organisiert. Seine Aufträge lässt sich Mietkoch Olaf Schendler von einer Agentur vermitteln: Die ASDD wird seit drei Jahren von Wolfgang Sorger betrieben.

O-Ton: Wolfgang Sorger, ASDD
"Nehmen Sie doch mal Platz. Ich würde Ihnen dann für die kommende Woche noch einen neuen Auftrag anbieten wollen – das ist ein großes Catering."

Insgesamt hat die Agentur 30 Leute in der Kartei: vom Kellner über die Empfangsdame bis zum Koch. In der Vergangenheit wurden personelle Engpässe in der Gastronomie meist durch klassische Zeitarbeitsfirmen ausgeglichen. Doch auch die sind anders als das Selbständigen-Konstrukt sozialversicherungspflichtig – und damit für Auftraggeber teurer, meint Steffen Krysiak von der Agentur.

O-Ton: Steffen Krysiak, ASDD
"Aus dem Grund, dass diese Mitarbeiter in der Zeitarbeitsfirma fest angestellt sind und die ganzen Lohnnebenkosten mit bezahlt werden müssen. Und dieser Unterschied ist schon gewaltig."

Die Flucht in die Selbständigkeit hat inzwischen Dimensionen angenommen. Jeder neunte Erwerbstätige in Deutschland ist bereits selbständig – Tendenz steigend. Allein in den letzten zwei Jahren nahm ihr Anteil um über vier Prozent zu. Laut einer Forsa-Umfrage würden inzwischen über 73 Prozent aller Angestellten aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung aussteigen, wenn sie denn dürften.

Auch Michael Wollin ist in die Selbständigkeit geflohen. Der Friseurgeselle arbeitete hier früher als Angestellter. Vor vier Jahren verlor er seinen Job. Vier Wochen später fing er im selben Laden wieder an. Nur diesmal als selbständiger Friseur - als so genannter "Stuhlmieter".

O-Ton: Michael Wollin, selbständiger Friseurgeselle
"Das war damals so, im letzten Halbjahr 2003, dass Herr Fritschka feststellte, dass er die Arbeitsplätze nicht mehr halten konnte. Und da war für mich halt die Überlegung, mir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen, oder in die Selbständigkeit zu gehen."

Und das funktioniert so: Michael Wollin mietet bei seinem früheren Chef einen Friseurstuhl – für einen fixen Preis im Monat. Scheren, Kämme und Fön hat der 46-Jährige selbst angeschafft. Farben und Pflegemittel kauft er dem Salonbesitzer nach Verbrauch ab. Dafür bekommt er das gesamte Geld, das er von seinen Kunden einnimmt. Das lohnt sich für ihn – zumindest in der Nettoabrechnung:

O-Ton: Michael Wollin, selbständiger Friseurgeselle
"Ich zahle keine Arbeitslosenversicherung, weil ich ja, wenn ich hier nicht zurechtkomme, auch kein Arbeitslosengeld kriege. Und mit der Rente, da habe ich meine Pflichtversicherung eingezahlt und habe mir das ausrechnen lassen. Und es ist einfach für mich nicht attraktiv gewesen, das noch 20 Jahre irgendwo einzuzahlen, mitunter, wenn man jetzt auch das Rentensystem sieht, ob du es dann wirklich auch ausgezahlt bekommst."

Früher landeten über 25 Prozent des Gesamtbruttolohnes bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die gehen jetzt leer aus. Folge: Milliardenausfälle in den Kassen. Für Michael Wollin aber lohnt sich das ganze. Inzwischen hilft ihm eine Assistentin, damit er parallel zwei Kunden bedienen kann.

"Ich habe eine Assistentenbeteiligung, da zahle ich einen Obolus, dass sie für mich arbeitet."

Die Assistentin ist eigentlich eine von drei Auszubildenden des Salonbesitzers. Die sind die einzigen Festangestellten hier, denn inzwischen hat sich das Modell derart bewährt, dass alle Friseure im Salon wie Michael Wollin als Selbständige arbeiten. Der Kunde bekommt kaum etwas davon mit. Außer beim Bezahlen:

O-Ton: Michael Wollin, selbständiger Friseurgeselle
"Wir arbeiten jeder in seine eigene Kasse, darum stehen hier so viele Kassen auch. Hier einmal, dort einmal. So dass jeder seinen Umsatz auch in seine eigene Kasse bringt natürlich."

Wieder bei Mietkoch Olaf Schendler. Der nächste Tag – ein anderes Restaurant. Wechselnde Auftraggeber sind wichtig, um die Selbständigkeit legal zu betreiben. Einsatzbesprechung mit Anja Decker.

O-Ton: Anja Decker, Carte Blanche und Olaf Schendler
Decker: "Ich hatte an ein Buffet gedacht."

Schendler: "Ein klassisches oder ein rustikales oder ein hochwertiges?"

Decker: "Machen sie mir mal einen Vorschlag."

Bei all den finanziellen Vorteilen – die Selbständigkeit hat für den Mietkoch aber auch einen gravierenden Nachteil: Seinen Lebensunterhalt verdient er nur, wenn alles wirklich gut läuft.

O-Ton: Olaf Schendler, Mietkoch
Reporterin: "Wie ist das eigentlich mit Urlaub und Krankheit?"

"Da ist man auf sich gestellt. Der Arbeitnehmer hat seine 26 Tage Urlaub im Jahr, die er bezahlt bekommt. Und unsereiner der muss dann sagen, ich kann mir eine Woche leisten – oder kann mir keine Woche leisten. Dann muss ich das eben so tragen."

zuletzt aktualisiert: 11. April 2007 | 00:27
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manfred 44


Beiträge: 114


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« Antworten #8 am: August 02, 2007, 10:29:06 »

das ist auch schwarzarbeit :aggressiv>

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit rüstet zum Einsatz. Zig-Tausende an Sozialabgaben soll eine Firma in Neusäss bei Augsburg hinterzogen haben. Was ist da gelaufen und wird heute Geld für die Sozialkassen zu holen sein?

Einsatzleiter am Telefon: „Hier spricht die Einsatzleitung noch mal, es wird in zwei Minuten losgehen…“

Anfang Juli schlägt der Zoll mit 21 Beamten zu. Sie suchen nach Hinweisen, ob diese Arbeiter aus ihrem Heimatland Bulgarien legal hierher entsandt worden sind oder nicht.

Beamter: „Wir führen hier eine Prüfung nach dem Schwarzbekämpfungsgesetz durch, können Sie mal bitte mitkommen. Kommen Sie mal mit mir mit, kommen Sie mal mit.“

Doch aus den Männern ist nichts rauszukriegen. Die Zöllner begegnen einer Mauer des Schweigens. Mit Hilfe von Dolmetschern beginnen stundenlange Befragungen.

Beamtin: „Er soll mir doch die Wahrheit sagen.“

Der Zoll will wissen: Gibt es überhaupt eine aktive Baufirma in Bulgarien, denn nur dann ist eine Entsendung der Arbeiter hierher legal. Doch kein Wort dazu, genauso wenig wie zu der Höhe der Löhne.

Beamter: „Waren es 500 Euro, waren es Tausend Euro, …“

Am wichtigsten für die Fahnder aber: ein ganz besonderes Papier, ein EU-weit gültiger Sozialversicherungsnachweis.

Beamter: „Hat er so eine Bescheinigung, wo draufsteht E 101?“

Er dient dazu, eine legale Entsendung nachweisen zu können. Brüssel hat dafür eigens ein Formular entwickelt, mit dem Namen E 101:

„Ich habe nicht drauf geachtet.“

Ohne ein solches Papier, haben deutsche Kassen Anspruch auf Sozialabgaben. Rechtmäßig erteilte Bescheinigungen, so Einsatzleiter Eisele, würden die Firma von der Abgabepflicht befreien. Doch dazu liefert die Razzia keine Erkenntnisse.

Wolfgang Eisele, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Augsburg: „Wir haben auf der Baustelle keine E 101 gefunden. Das bedeutet, dass jetzt die Ermittlungen beginnen.“

Die Crux: diese E 101 Bescheinigungen können auch im Nachhinein ausgestellt werden. Das macht die Ermittlungen so schwer. Und ob vor- oder nachträglich erteilte E 101: Die Schlüsselfrage lautet: Existiert im Entsendland ein legales Unternehmen oder etwa nur ein Briefkasten? Denn davon hängt der Anspruch der Sozialkassen ab. Ganz bewusst setzten betrügerische Firmen darauf, dass der Arm des Zolls nicht über die Grenze Deutschlands reicht.

Wir sehen uns in den Dörfern der türkischen Minderheit Bulgariens in der Nähe von Plovidiv um. Von hier stammen die Arbeiter der Baustelle bei Augsburg. Papiere, Versicherungen, damit nähmen es viele nicht so genau, heißt es hier. Das sind doch alles Gauner, die einen fürs Ausland engagieren, schimpft dieser Mann. Laut Handelsregisterauszug hat die Firma in Plovdiv ihren Sitz, in der Georgi Izmirliev Straße Nummer 65. Eine Baufirma mit Geschäftsbetrieb finden wir allerdings nicht vor. Nichts weiter als ein Briefkasten mit dem Firmennamen. Eigentlich der Beweis: die Entsendung der Arbeiter ist illegal. Die bulgarische Firma müsste ihre Abgaben in Deutschland zahlen.

Beim nationalen Versicherungsamt erfahren wir: zur Erstellung der E 101 Bescheinigungen ist eine Prüfung vor Ort EU-weit nicht vorgesehen. Stimmen die Registereinträge, wird die Bescheinigung erteilt. Das eröffnet Betrügereien Tür und Tor, ist aber bei weitem nicht das ganze Übel um das Papier, an dessen Beweiskraft Milliarden hängen, wissen die Ermittler.

Wolfgang Eisele, Finanzkontrolle Schwarzarbeit: „Die E 101 kann ohne weiteres vom Internet runtergeladen werden, sie ist nicht auf dokumentenechtem Papier gefertigt, sie kann mit einfachen Mitteln gefälscht werden. Selbst bei Erschleichung der E 101 besteht ein so genannter Vertrauensschutz.“

Unglaublich, aber wahr: nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, sind die Behörden nicht befugt, Zitat: „…die Gültigkeit einer Bescheinigung E 101 im Hinblick auf die Tatsachen, auf deren Grundlage eine solche Bescheinigung ausgestellt wurde …zu überprüfen.“

Die IG Bau hält das Urteil für skandalös:

Frank Schmidt-Hullmann, IG Bau: „Das ist natürlich eine völlig absurde Geschichte, weil tatsächlich bei den Beschäftigten viel weniger Geld bezahlt wird, die Sozialkassen geschädigt werden. Was zu höheren Beiträgen auch in den Ländern führt, in die entsandt wird.“

Er ist ein Opfer illegaler Machenschaften mit E 101, ein Schlachter aus Deutschland, den wir in Wien treffen. Jetzt arbeitet er hier. Seinen Job daheim machen heute osteuropäische Billigarbeiter. Dubiose Firmen haben sie mit Hilfe von Hunderten von erschlichenen E 101 Bescheinigungen nach Deutschland gebracht. Der Richterspruch aus Brüssel ist für ihn wie eine Ohrfeige:

Der Mann berichtet: „Wenn man das Urteil liest, dann kann jeder weitermachen wie er will. Man muss nur alles irgendwo anders hinverlegen und dann kann man machen, was man will. Ist so.“

In einem Internetcafe zeigt er uns den Fall, um den es damals ging. Sogar das Bundesfinanzministerium hatte sich den Erfolg der Fahnder auf die Fahnen geschrieben, immerhin ging es um 100 Millionen Euro. Doch die ganze Arbeit der Soko Bunda ist für die Katz, wie er neulich erfahren hat. Denn die EuGH Entscheidung bindet die deutschen Gerichte. Im Schlachterfall sind die Ermittler laut Beschluss des Landgerichts Fulda vom 14. Juni an E 101 gebunden, selbst wenn die Bescheinigungen, Zitat: „…auf Grund unrichtiger Angaben gegenüber der ausländischen Behörde erlangt wurden.“

Fazit: Selbst wenn die Bescheinigungen durch falsche Angaben ergaunert werden, die Behörden hierzulande sind machtlos. Die Ermittlungen der Fahnder, zum Scheitern verurteilt. Die Löcher in den Sozialkassen werden deshalb wohl noch größer werden.  
   
 
http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00404/



lg manfred 46
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Deutschland geht den Bach runter, und wir gehen mit
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