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Autor Thema: Erneutes Suizid Hartz IV Opfer  (Gelesen 6650 mal)
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Jürgen67


Beiträge: 154


« Antworten #45 am: November 30, 2009, 18:33:12 »

Rente verkommt zum Hungerlohn

Das Rentensystem steht vor dem Kollaps: Ein heutiger Durchschnittsverdiener muss 26 Jahre lang Beiträge zahlen, um später gerade mal ein Einkommen auf Hartz-IV-Niveau zu erhalten.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,663003,00.html

Da fragt man sich: Für was denn dann noch malochen gehen?!
« Letzte Änderung: November 30, 2009, 18:35:13 von Jürgen67 » Gespeichert
Onkel Tom


Beiträge: 2268



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« Antworten #46 am: November 30, 2009, 19:17:50 »

Najo, wenn Mob nicht für 5 Jahre Clubmitgliedschaft gleich Rentenanspruch
bekäme wie für 105 Jahre Beitragszeit und ohne ein Cent einzahlen zu müssen,
könnte das mit den Generationenvertrag doch funktionieren..

Möchte garnicht wissen, wieviel ehemalige und derzeitige Mobmitglieder zusammen
kommen und an der Rentenkasse schröpfen.. Eine Ungerechtigkeit, wobei Nutznießer
bis ans Lebensende davon profitieren.

Und wir Wähler hiefen den Mob mit oder ohne Stimme in den Club.. Na Toll  Roll Eyes
« Letzte Änderung: November 30, 2009, 19:20:02 von Onkel Tom » Gespeichert

Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
Alan Smithee


Beiträge: 1249



« Antworten #47 am: November 30, 2009, 19:23:32 »

Zitate von Carpe Noctem:
Zitat
Möglicherweise nehmen auch die Zwangsberatungen durch die Sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter zu. Bei uns läuft das z.B. so, dass die ARGE Leistungsbezieher, deren Auftreten Anlass zur Vermutung psychischer Störungen gibt, zum SPD schickt. Stellt der dortige Sozialarbeiter eine Suchterkrankung fest, wird per Zwang die Suchthilfe eingeschaltet. Diese bekommt Mittel von der Kummune, daher wird der Dienst erwiesen. Es kommt auch zu Fällen, in denen über diesen Weg eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde. Der SPD stellt bereits Überlegungen an, eine Vollzeitstelle für die Zwangsberatung im Auftrag der ARGE einzurichten.

Eben: Zwangsberatung. Da entscheidet dann erst Recht ein mehr oder weniger versierter SB, der nicht mal eine medizinische Ausbildung hat, sondern  eher ein ehemaliger DB-MItarbeiter oder von Post oder Telekom in einem 14-tägigen Schnell-Kurs auf Hartz IV umgepolt wurde, erneut über Leben und Tod. Also befindet es dieser ARGE-Mitarbeiter wohl aufgrund seltsamer Dienstanweisungen für nötig, jemanden in die Zwangsberatung zum SPD zu schicken. Wie das mit der Freiwilligkeit aussieht, muss ich aufgrund der Mitwirkungspflicht nicht weiter erörtern..

Dass genau dieser Sanktionsdruck vielleicht erst dazu führt, dass es dem Kranken eher schlechter als besser geht - wen juckt`s? Und vor allem: so bekommt auch der SPD die Daten des Arbeitslosen. Und egal ob psychisch oder körperlich krank: die Maßnahmen, die daraus dann dem Arbeitslosen aufgezwungen werden, sind in der Regel absolut nicht mit seinem Leistungsbild vereinbar, und führen im Endeffekt zu einer Verschlechterung des Zustandes. Alles schon gehabt angry

Zitat
Allerdings hat die BRD die UN-Konvention zur Gleichstellung Behinderter ratifiziert, welche für Deutschland seit 25.03.2009 gilt. Hiernach muss der Zugang zu Behörden berrierefrei gestaltet werden. Für psychisch Behinderte kann das bedeuten, dass Mitwirkungspflichten neu bewertet werden müssen, ggf. auch Sanktionen nicht mehr greifen dürfen, da aus Antriebsschwäche oder Verwirrung heraus nicht wahrgenommene Vorsprachetermine symptomatisch zu sehen sind.

Letztlich bleiben die Einordnungen psychisch "devianter" Personen Repression. Diese merken es auch schnell wenn ihnen nur "ein neuer Stempel" auf die Stirn kommt und sich am Ende des Tages niemand für sie als Menschen interessiert hat. Es geht auch bei der sozialpsychiatrischen Sicht und Suizidprävention unterm Strich nur um das Funktionieren.

Es geht tatsächlich nur um das Funktionieren. Und keinesfalls darum, den Kranken oder Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das System basiert wohl eher darauf, die Sozialdaten des Kranken an die Unternehmen weiterzugeben; über Umwege durch sogenannte Sozialunternehmen. Die Selektion der angeblich potenziellen Arbeitnehmer wird dadurch schon im Vorfeld möglich.. Angry Shocked
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...still dreaming of electric sheep...
Alex22


Beiträge: 1504



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« Antworten #48 am: November 30, 2009, 20:19:52 »

Mal so am Rande, wenn Laien Menschen bestrafen dürfen. ich meine mit Sanktionen belegen dürfen, also richten dürfen, dann darf ich als Laie sicher auch Rechtsberatung machen?

Habe das hier gefunden:

Zitat
Ich berate gerne, aber nicht nach D. Unrecht.
Spezialist für alternative Boykottmaßnahmen.
Info kostenlos und unverbindlich anfordern.
Grin
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Workless


Beiträge: 859


« Antworten #49 am: Dezember 01, 2009, 09:52:16 »

Zitat
dann darf ich als Laie sicher auch Rechtsberatung machen?
Nach Novellierung bzw. Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes vom (ich glaub) August 2008 ja. Zumindest, so lange es nicht gewerbsmäßig erfolgt. Oder so ähnlich...
Konkretere Infos gibts bestimmt bei Google. Wink
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Onkel Tom


Beiträge: 2268



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« Antworten #50 am: Dezember 01, 2009, 11:58:43 »

Sicherheitshalber könnte das besser "Erfahrungsaustausch" statt "..beratung"
benannt werden. ELSE hat sowas schon den Hintern gerettet. Wink
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Lass Dich nicht verhartzen ! Jeden Montag ELSE..
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