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Autor Thema: Arbeitnehmer, Erwerbslose und Versicherungen  (Gelesen 9547 mal)
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Grissom
Gast
« am: Januar 29, 2004, 15:30:39 »

Hi,

zur zweitgrößten Dummheit, die Erwerblose und ArbeitnehmerInnen machen können, gehört, daß viele meinen, sie sparen, wenn sie keine Versicherungen haben.

Ich red hier nicht von Kapitalebensversicherungen, Unfallversicherungen und ähnlichem Müll.

Außerdem würde ich mir Hände und Füße abhacken, wäre ich Versicherungsvertreter - nein, das bin ich nicht, aber ich habe mich viel mit dem Thema Vorsorge befasst, und dabei kommt folgendes raus:

Ich rede von drei Versicherungen, die jede/r haben sollte, weil sie einem schlichtweg die Existenz retten können.

1. Rechtschutzversicherung für Familie, Verträge, Verkehr, Arbeit, Miete
2. Haftpflichtversicherung für sich und die Familie, ggf. auch für Haustiere
3. Hausratversicherung mit korrekt ermitteltem Bedarf für den Schadensfall

Versicherungsverträge sollte man, wie immer, sehr gut durchlesen, und Gespräche mit Versicherungsvertretern immer im Beisein einer sachkundigen Person durchführen, die kein(e) Verwandte(r) ist.

Rechtschutz[/color]
In Deutschland wird man schon beschissen, wenn man bloß ne Rolle Klopapier kauft, und schnell wird aus einer unbedachten oder unscheinbaren Sache ein Riesenärger, und wenn man dann keine Rechtschutzversicherung zur Hand hat, steht man dumm da, denn gute Anwälte sind teuer, Gutachter und Zeugengelder ebenfalls. Deshalb gehört ne ordentliche Komplettrechtschutzversicherung zur Lebensgrundausstattung, auch wenn son Ding teuer ist, weil man nämlich ne Rechtschutzversicherung nur bei großen Versicherungsgesellschaften abschließen sollte, denn die sind weitaus kulanter bei der Rechtschutzgewährung, als kleine Gesellschaften.

Hinweis für Erwerbslose und Rentner: während beim Arbeitnehmer eine Rechtschutzversicherung dem kompletten Arbeitnehmerbereich rechtlich abdeckt, isses bei Sozialhilfeempfängern (Verwaltungsrecht) übel dahingehend, daß die Versicherungen bei Problemen mit dem Sozialamt gar nix machen. Bei "Arbeitslosen" (Sozialrecht) gibt es Rechtschutz gegen das Arbeitsamt nur dann, wenn eine Klage vor dem Sozialgericht von einem Anwalt eingereicht wird. Sozialrechtlich gesehen gilt das auch für Rentner.

Außerdem hat man bei jeder Rechtschutzversicherung drei Monate Anwartzeit. Alles, was vor Abschluß der Rechtschutz passiert, und während der drei Monate Anwartzeit, ist nicht abgedeckt. Machen sollte man es trotzdem, denn es passiert immer mehr Scheisse in diesem Land, man nehme nur die abzockenden Arbeitgeber, Behörden, Vermieter, Energielieferanten usw. usw.

Ok, für Arme, die sich ne Rechtschutz echt nicht leisten können, gibt es die Beratungskostenhilfe und die Prozeßkostenhilfe - AAABER: nur wenige Anwälte arbeiten gerne für Beratungskostenhilfe oder Prozeßkostenhilfe. Nicht umsonst ist ein Werbespruch einer bestimmten Versicherungsgesellschaft nur zu wahr: "Advo.... ist Anwalts Liebling!". Also Leute, wenns geht, spart Euch die Kohle für ne gute Rechtschutz notfalls vom Munde ab, denn auch Sozialhilfempfänger und "Arbeitslose" haben Ärger mit Vermietern, Banken, Lieferanten, usw. usw. usw.

Haftpflicht[/color]
Eine Haftpflichtversicherung mit Höchstdeckung für einen selbst und die Familie ist notwendig, weil uns Menschen nunmal Mißgeschicke passieren, vor allem Kindern, die Riesenkosten nach sich ziehen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt übrigens auf Antrag das Sozialamt bei Sozialhilfeempfängern (zumindest bis 31.12. 2004...).

Hausrat[/color]
Naja, und Hausrat? Ne Hausratversicherung sollte man dergestalt abschließen, daß man nicht nur den Wert der eigenen Habe zum Neupreis zusammenrechnen (alles, Möbel, Wäsche, Bücher, Geschirr, Geräte usw.), sondern man muß, was viele nicht tun, auch die kompletten Sanierungs- und Renovierungskosten für ne Wohnung oder ein Haus hinzuaddieren, einschließlich Türen und Fenster und Badezimmer, so daß in keinem Falle eine sogenannte Unterdeckung entsteht. Hausratversicherung wird bei Sozialhilfeempfängern übrigens auch auf Antrag vom Sozialamt übernommen - bis 31.12. 2004, danach muß man weitersehen.

--

Jau, soviel erst mal dazu, Grissom ist derzeit längerfristig krank, und allzuviel tipseln mag ich heute einfach nicht mehr.

Allet Jote un
Gespeichert
Claudia


Beiträge: 7


« Antworten #1 am: Februar 13, 2004, 11:54:00 »

Hallo Ihr,

also ich kann nur warnen  :!: Wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen, ist gerade mit Anwalts Liebling AdvoCard nicht so einfach. Ich hatte in den letzten 3 Jahren 3 Leistungsfälle wg. meinem Chef :
1. Beratung wg. Krankheitsfall und Kündigungsandrohung 200,- €
2. Anfrage, ob die Klage auf Zwischenzeugnis gedeckt ist 0,00 €
3. Zwischenzeugnis prüfen 100,- €

Mit der Begründung - nach 15 Jahren 8 Leistungsfälle (u.a. vom RA abgerechnete Fälle, über die ich nicht informiert wurde) haben die Knaller mir die Rechtschutz-Versicherung gekündigt. Auf meine Nachfrage, dass das für mich nicht nachvollziehbar sei, meinte der Typ ziemlich arrogant, dass ich eben ziemlich häufig beim Anwalt sei ...

Dazu dachte und sagte ich nur - okay, es gibt andere Versicherungen, aber diese arrogante Socke von der AdvoCard hatte Recht mit der Aussage: "Sie werden sicherlich keine Versicherung finden, die mit Ihnen einen Vertrag abschließt." - WEIL sich nämlich alle Versicherungen die Genehmigung einholen, sich beim Vorversicherer erkundigen zu dürfen ...

Ich versuche seither, eine andere Versicherung zu finden  :arrow:  4 Anläufe waren bisher leider erfolglos !!

Nun ja - das ist meine schlechte Erfahrung mit der AdvoCard  evil
Und ich denke, seitdem die mit der Thuringia einen Verein bilden, sind die nicht mehr so kulant, wie sie vielleicht mal waren.
Thuringia-Versicherung: schon der Name verursacht bei mir Magengeschwüre - ich habe bisher nur schlechte Erfahrungen gemacht und auch von Freunden/Bekannten Einiges gehört.

Ihr dürft Euch gerne Eure eigene Meinung bilden  :lol:

Grüße Cl.
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Oft hilft es schon, wenn man einfach nur ein "du hast Recht" hört !
DeppVomDienst


Beiträge: 396



WWW
« Antworten #2 am: Februar 13, 2004, 13:36:06 »

Hi Claudia,
erstmal herzlich willkommen hier  :wink:
Das finde ich echt interessant, dass möglicherweise eine Rechtschutzversicherung nicht das hält, was sie verspricht. Kommt mir ein wenig so vor, dass man aus der Krankenversicherung geworfen wird, weil man zu häufig krank war. Auch wenn es sich nicht 100% vergleichen lässt.

Ich persönlich leiste mir noch den "Luxus", über verdi einen Rechtschutz für Arbeitsrechtsprobleme zu haben, obwohl ich als sog. "Ich-AG" selbständig bin ... für mich eher eine Frage der Solidarität, da mir verdi zu meiner Zeit als abhängig Beschäftigter auch wirklich geholfen hatte und ich die Gewerkschaften (nicht unbedingt deren Führung) immer noch für unterstützenswert halte

Gruss
DVD
Gespeichert

Grissom
Gast
« Antworten #3 am: Februar 13, 2004, 21:16:54 »

Hi, Claudia,

Deinem Vortrag glaube ich kein Wort, weil Du offensichtlich zu der seltenen, aber real exisitierenden Sorte Leute gehörst, die schon nen Anwalt einschalten, wenn auf dem Gästeklo der Nachbarn ne Rolle ERsatzpapier fehlt...

Zwar dürfen auch Rechtschutzversicherungen seit mehreren Entscheidungen des BGH (www.bundesgerichtshof.de) die Verträge auch bei hohem Schadensaufkommen bei Privatleuten nicht mehr kündigen, so daß Du, wenn Du mal nen Funken Ahnung hättest, Dich dagegen wehren hättest können, aber Leute wie Du denken ja nicht nach.

Du läufst in den Listen der Rechtschutzversicherer, die sie untereinander austauschen, als notorischer Streithammel, der wegen der Fliege an der Wand zum Anwalt geht und sich dann auch noch von dem betuppen lässt - Du schreibst ja davon, er habe Fälle abrechnen lassen, von denen Du nichts weisst - wie oft, beim Herrgott im Himmel, warst Du also beim Anwalt? Wöchentlich viermal???

Völlig unglaubwürdig, was Du da argumentierst.
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flipper


Beiträge: 3176



WWW
« Antworten #4 am: Februar 14, 2004, 13:53:55 »

hallo claudia,

hast du vergessen denen die datenweitergabe an den gesammtverband der versicherer gemäß bdsg zu untersagen?

macht frau am besten nach vertragsabschluss und vor dem ersten fall.

versicherungen wollen nur geld abzocken und ihre anwälte bringen euch im schadensfall um jeden anspruch.

ihr braucht keine einzige, nützt nix.
Gespeichert

"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)
Hajo


Beiträge: 217


« Antworten #5 am: Februar 15, 2004, 10:57:49 »

ausser 'ner Haftpflichtversicherung andere Versicherungen abzuschließen (gilt für Erwerbslose, JobberInnen usw.).

Pi X Daumen bedeutet die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, dazu die Pauschalisierung von einmaligen Leistungen zum einen für SozialhilfeempfängerInnen eine leichte Steigerung des "Einkommens" für ArbeitslosenhilfeempfängerInnen eine leichte bis mittlere Senkung des "Einkommens" (so ist zumindest der jetzige Stand).

Die Pauschalisierung der einmaligen Leistungen geschieht in Anlehnung an d. Grundsicherung, so ca. monatlich 15 % des bisherigen Eckregelsatzes.

Wenn ich mir nun die Arbeiten der AG-TuWas, oder die Gießener Ernährungsstudie (fürn Armutsbereich) einziehe "der laufende Monat ist am 20ten zu Ende".

Dann Frage ich mich, woher die Knete für Versicherungen kommen sollte...- Huh?Huh?Huh???  Die Mahnbescheide, der Gerichtsvollzieher und die Inkassobüros lassen grüßen...-

Ich halte vielmehr davon...-:

Schafft, viele viele Selbstanwälte !

Grüßli Hajo
Gespeichert
Claudia


Beiträge: 7


« Antworten #6 am: Februar 16, 2004, 12:44:13 »

Hallo Grissom,

ich kann nur sagen - mach` deine eigenen Erfahrungen; ich kann dir die Geschichte beweisen. Ich hatte in den letzten 15 Jahren 3 Verkehrsunfälle, die über diese Rechtschutz abgerechnet wurden und an diesen Unfällen hatte ich KEINE Schuld - ich habe einen Rechtsanwalt auf ***.000,- DM Schadenersatz verklagt, weil er mich falsch beraten hatte; leider habe ich diesen Prozess wg. Verjährung  evil verloren und ansonsten habe ich Probleme mit meinem Chef z. B. dass er kein Zeugnis schreiben wollte und mit Kündigung droht. Und nur die Anfrage auf Rechtschutzdeckung sieht man als Leistungsfall an (hab` ich schwarz auf weiß !!!) Mal abgesehen davon, dass ich 2 Beratungen bei den Herren RA selbst bezahlt habe, weil vorbeugende Beratung nicht rechtschutzversichert ist. Wer mich kennt, weiß dass ich sicherlich nicht wegen jedem Schieß zum Anwalt renne; aber ich lass` dir gerne deine Meinung - Meinungsfreiheit soll erlaubt sein.

Aber wie bereits erwähnt: Du glaubst mir nicht - dann LASS` ES BLEIBEN !

So und nachdem ich nun die Antwort, die mir "ins Auge gestochen ist" beantwortet habe, werde ich nun die anderen Einträge lesen !

Gruß aus Bayern
Gespeichert

Oft hilft es schon, wenn man einfach nur ein "du hast Recht" hört !
alpha71
Gast
« Antworten #7 am: Februar 20, 2004, 20:28:14 »

Zitat
Original von DeppVomDienst

Hi Claudia,
erstmal herzlich willkommen hier  :wink:
Das finde ich echt interessant, dass möglicherweise eine Rechtschutzversicherung nicht das hält, was sie verspricht. Kommt mir ein wenig so vor, dass man aus der Krankenversicherung geworfen wird, weil man zu häufig krank war. Auch wenn es sich nicht 100% vergleichen lässt.

Ich persönlich leiste mir noch den "Luxus", über verdi einen Rechtschutz für Arbeitsrechtsprobleme zu haben, obwohl ich als sog. "Ich-AG" selbständig bin ... für mich eher eine Frage der Solidarität, da mir verdi zu meiner Zeit als abhängig Beschäftigter auch wirklich geholfen hatte und ich die Gewerkschaften (nicht unbedingt deren Führung) immer noch für unterstützenswert halte

Gruss
DVD


würde sich eine mitgliedschaft bei verdi alsarbeitsloser lohnen.

habe nämlich die dunkle ahnung, dass ich einige "kämpfe" mit
dem arbeitsamt führen werde in zukunft.

wird einem da geholfen ?

ich war vorher im großhandel= bereich v. verdi tätig.

info v. denen scheint nicht aktuell zu sein, die broschüren die
man mir sendete enthalten noch DM angaben und , auch die
aktuelle vermögensanrechnung bei ALHI f. 200€ ist dort
nicht erwähnt !

ansonstne habe ich das mitgliedformular hier liegen und
könnte es absenden, aber lohnt es sich ?

was tun die wirklich auch f. arbeitslose ?

thx.
Gespeichert
Grissom
Gast
« Antworten #8 am: Februar 20, 2004, 21:14:20 »

Hi, Claudia,

lese gerade Deinen Text hier, und auch dieser bedarf der Korrektur. Bedauerlicherweise hast Du wirklich keinerlei juristische Grundkenntnisse, und wohl auch ein Problem.

Zitat
Original von Claudia

Ich hatte in den letzten 15 Jahren 3 Verkehrsunfälle, die über diese Rechtschutz abgerechnet wurden und an diesen Unfällen hatte ich KEINE Schuld


Da stimmt schon mal was nicht - denn wenn Du keine Schuld hattest, sondern die Unfallgegner, entstand bei Deiner Rechtschutzversicherung lediglich eine Vorlageleistung der Anwalts- und Gerichtskosten, die sich Deine Rechtschutz nach Deinem Obsiegen von den Unfallgegnern bzw. deren Versicherungen wiedergeholt hat.

Da aber die Rechtschutz offensichtlich diese drei Fälle Dir anrechnet, dürfte es doch eher so sein, daß Du die Rechtstreite wegen der Unfälle vor Gericht ganz oder zum Teil verloren hast, und daher die Rechtschutz auf den Kosten ganz oder zum Großteil sitzen geblieben ist, nicht wahr, weil es vielleicht doch so war, daß das Gericht auf Mitverschulden Deinerseits bei Deinen drei Unfällen entschied...

Zitat
- ich habe einen Rechtsanwalt auf ***.000,- DM Schadenersatz verklagt, weil er mich falsch beraten hatte; leider habe ich diesen Prozess wg. Verjährung  evil verloren


Naja, also einen Rechtsanwalt auf eine sechsstellige Summe Schadenersatz zu verklagen, dazu gehört etwas, und dazu braucht man einen anderen Anwalt, selber hat man da keine Chance - und so ein Verfahren, also etwas echt wichtiges, dann wegen Verjährung zu verlieren, zeigt doch, daß Du Deinen Kram nicht im Griff hast.

Hattest Du gegen den Anwalt Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht, hattest Du Deinen vermeintlichen Anspruch gegen den Anwalt mal von neutraler Seite, z.B. durch eine Verbraucherzentrale prüfen lassen? Nein?

Aber wie auch immer - was hat das mit der Rechtschutz zu tun?

Zitat
und ansonsten habe ich Probleme mit meinem Chef z. B. dass er kein Zeugnis schreiben wollte und mit Kündigung droht. Und nur die Anfrage auf Rechtschutzdeckung sieht man als Leistungsfall an (hab` ich schwarz auf weiß !!!)


Eine bloße Anfrage eines Anwaltes auf Deckung ist bei keiner Rechtschutzversicherung in Deutschland ein Leistungsfall.

Auf ein Zwischenzeugnis hast Du zwar einen Rechtsanspruch, das ist richtig, aber vielleicht will Dir Dein Chef deshalb keines schreiben, weil er nicht weiß, was er reinschreiben soll, ohne sich gleich wieder mit Dir streiten zu müssen. Nix gegen Streits mit Chefs - aber die Kirche muß, wie bei allen Dingen im Leben, auch hier im Dorfe bleiben...

Naja, und da er Dir mit Kündigung droht, und das bloß wegen einem Zwischenzeugnis, tut mir der Mann fast schon leid...

Zitat
Mal abgesehen davon, dass ich 2 Beratungen bei den Herren RA selbst bezahlt habe, weil vorbeugende Beratung nicht rechtschutzversichert ist.


Das ist Unsinn. Jede Beratung eines Anwaltes, die sich auf Rechtsbereiche bezieht, die vom Rechtschutzversicherungsvertrag abgedeckt sind, wird von der Versicherung auch bezahlt. Anders ist das aber, wenn ein Kunde z.B. zu fünf Anwälten rennt (Du selbst schreibst ja was von "den Herren RA", also warst Du bei mehreren), und für ein und dieselbe Sache fünf Beratungen will, weil er/sie nicht wahrhaben will, tatsächlich und faktisch im Unrecht zu sein, das kann dann tatsächlich zur Leistungsverweigerung der Rechtschutz führen...

Zitat
Wer mich kennt, weiß dass ich sicherlich nicht wegen jedem Schieß zum Anwalt renne; aber ich lass` dir gerne deine Meinung - Meinungsfreiheit soll erlaubt sein.


Da Dich hier niemand kennt, kann auch niemand Deine Behauptung bestätigen, Claudia.

Jeder, der Deine Beiträge hier liest und ein wenig juristisch erfahren ist, stellt aber fest, daß es zwischen Dir und Deiner Rechtschutz Probleme gibt, die offenkundig eher bei Dir, als bei der Rechtschutz zu suchen sind.

Es wäre daher nett, wenn Du Dich aus Diskussionen über den Sinn von Rechtschutzversicherungen heraushalten und zunächst mal das Lösen Deiner eigenen Probleme in Angriff nehmen würdest. Außerdem wäre Dir die Lektüre juristischer Literatur für Rechtslaien (frag mal in der Buchhandlung) ans Herz zu legen, damit Du Sachkunde erwirbst, die Dir künftig sicher weiterhelfen wird.

In diesem Sinne
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Grissom
Gast
« Antworten #9 am: Februar 20, 2004, 21:36:54 »

Hi, alpha71,

Zitat
Original von alpha71

würde sich eine mitgliedschaft bei verdi alsarbeitsloser lohnen.

habe nämlich die dunkle ahnung, dass ich einige "kämpfe" mit
dem arbeitsamt führen werde in zukunft.

wird einem da geholfen ?


Ich kann Dir hier nur von unseren Erfahrungen berichten: speziell die Gewerkschaft ver.di ist ein Problem, weil dort auch die Beamten und Angestellten der Sozialbehörden Mitglieder sind, und man bei ver.di zumindest eher auf die hört, als auf erwerbslose ver.di-Mitglieder, die Probleme mit Arbeitsamt oder Sozialamt haben.

Hinzu kommt aber grundsätzlich das Hauptproblem der gesamten DGB-Gewerkschaften: früher waren die Rechtsekretäre alte Gewerkschafter, vormalige langjährig erfahrene Betriebsräte mit umfassenden Fachwissen in Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht, waren zudem mit Leib und Seele dabei und waren den Einzelgewerkschaften untergeordnet.

Dann fasste der DGB alle Rechtsekretäre der Einzelgewerkschaften zusammen, gründete schließlich die DGB-Rechtschutz GmbH, und fortan wurde und wird hinsichtlich der Genehmingung und Durchführung einer Rechtsberatung und Rechtsbetreuung aufgrund Mitgliedschaft unterschieden zwischen Gewerkschaftern, die arbeiten, und daher hohe Mitgliedsbeiträge zahlen, und Gewerkschaftern, die erwerbslos sind und daher niedrige Beiträge zahlen. Letzere sind für die DGB-Rechtschutz-GmbH keine guten Kunden, denn die GmbH muß als privatwirtschaftliche Firma schwarze Zahlen schreiben, und daher läßt die Rechtsbetreuung der DGB-Rechtschutz GmbH bei erwerbslosen Gewerkschaftsmitgliedern der DGB-Gewerkschaften schwer zu wünschen übrig - mithin auch einer von vielen Gründen, warum viele Erwerbslose aus den Gewerkschaften ausgetreten sind...

Hinzu zu diesem ganzen Elend, das es innerhalb des DGB gar nicht geben dürfte, kommt hinzu, daß heute fast nur noch junge Juristen bei der DGB-Rechtschutz GmbH tätig sind, die von Sozialrecht, von Problemen Erwerbsloser, von Arbeitsamt, Sozialamt, Arbeitslosengeld oder -hilfe und Sozialhilfe Null Ahnung haben, selbst im Arbeitsrecht kaum Bescheid wissen, die Arbeit als Rechtsekrtetäre als puren Job und Zwischenstation ansehen und daher viele Gewerkschafter lieber zu gewerkschaftsnahen Fachanwälten für Arbeitsrecht, Sozialrecht (=Arbeitsamt) oder Verwaltungsrecht (= Sozialamt) gehen, als sich vom DGB-Rechtschutz beraten und betreuen zu lassen.

Putzig daran ist, daß z.B. ver.di sehr genau Bescheid darüber weiß, daß die DGB-Rechtschutz-GmbH-Rechtsekretäre nix drauf haben, aber man ist nicht bereit, z.B. eine Kostenübernahmezusage zu geben für einen gewerkschaftsnahen Fachanwalt, so, wie das früher üblich war.

Ich jedenfalls als Langzeitarbeitsloser bin zwar Gewerkschafter, aber nicht bei ver.di Mitglied. Ich hab ne Rechtschutzversicherung, die aber, wie alle Rechtschutzversicherungen in Deutschland, im Sozialrechtsbereich (=Arbeitsamt) nur dann was zahlt, wenns vors Sozialgericht geht, und ansonsten, was Sozialamt und Sozialhilfe (=Verwaltungsrecht) angeht, gar nicht zahlt.

Habe ich da Probleme und brauch ich anwaltliche Hilfe, gehe ich zu Fachanwälten und das ganze läuft eben über Beratungskostenhilfe und ggf. Prozeßkostenhilfe.

Ich hab die Rechtschutzversicherung aber trotzdem, weil es da ja noch Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, das Recht privater Verträge und Dienstleistungen, Verbraucherschutzrecht usw. usw. gibt, und wir in Deutschland leben, wo man beschissen wird, wenn man bloß ne Rolle Klopapier kauft. Die Versicherung ist nicht billig, aber ist spar sie mir vom Munde ab, damit man wenigstens etwas Schutz hat in diesem Lande der reichen Nepper, Schlepper, Bauernfänger, Unternehmer und Beamten.

Sorry, alpha71, das alles mag für Dich vielleicht nur wenig hilfreich sein, aber so isses nunmal. ver.di und DGB-ler würden meinem Vortrag hier vehement widersprechen, vielleicht sogar nen Anwalt mit ner Abmahnung beauftragen Smiley - aber das ändert keinen Deut an den vorgenannt geschilderten Problemen, die es mit Erwerblosen und ver.di im einzelnen und der DGB-Rechtschutz GmbH im besonderen gibt.

Gewerkschaft ist leider auch nicht mehr das, was es mal war, weil die Bosse in den Gewerkschaften zuviel verdienen und oft selber noch nie an der Werkbank standen, noch nie ne Schippe in der Hand hatten oder noch nie Druckerschwärze/Wagenschmiere/Holzleim usw. untern Fingernägeln hatten...
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Andrea


Beiträge: 1


« Antworten #10 am: Dezember 13, 2006, 19:01:19 »

Moin. Irgendwie könnt ihr alle nur meckern , meckern ,meckern. Ward ihr in eurem früheren Leben alle Ziegen?
Ich bin froh und dankbar, das es Leute wie Grissom gibt. Was Der Mensch sich für Mühe gibt ist sagenhaft. Wäre schön wenn ich so jemanden zu meinen Freunden Zählen dürfte. Leider sind das auch bloß solche wie Ihr. Solche wie Grissom gibt es viel zu wenige. Lest doch einfach mal Konzentrierter was er so schreibt, ohne euch gleich Persönlich Angegriffen zu Fühlen.

Danke Grissom für deine Wertvollen Tips!!!!!!!!!!!!! Tongue Tongue
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Big Will


Beiträge: 72


« Antworten #11 am: Dezember 14, 2006, 13:34:34 »

Hallo, allerseits,

ich kann nur das schreiben, was ich mit "meiner" Gewerkschaft erlebt
habe:
ich wurde leider von meinem jetzigen Ex-Arbeitgeber Anfang 2003 gekündigt. Mein Rechtsbeistand (Gewerkschaft) war wirklich super,
d. h. er kümmerte sich um den Schriftverkehr, beantwortete meine
Fragen und betreute mich vor dem Arbeitsgericht.
Ich bin auch jetzt noch Gewerkschafts-Mitglied und ich bereue nichts!!

Gruß
Big Will
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Tetrarchos


Beiträge: 303


« Antworten #12 am: Dezember 27, 2008, 21:07:32 »

Haftpflichtversicherung bringt für Langzeitarbeitslose original NIX! Als Arbeitsloser liegt man unterhalb der Pfändungsgrenze. Bedeutet: Im Schadensfall können die einem garnix. Greif nem nackten Mann mal in die Tasche!
Ich könnte ein Stadtviertel weiter vor den Bonzenwohnblocks die Porsches und S-Klassen massenweise mit dem Vorschlaghammer demolieren, ohne das die jemals 1 Cent von mir sehen werden. (In dem Fall gäbe es nur Strafanzeigen wegen Vandalismus)
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vampyrella


Beiträge: 811



« Antworten #13 am: Dezember 27, 2008, 21:47:03 »

Ich sehe das nicht so.

War selber mal selbständig im FDL Bereich. Die einzigsten Versicherungen, die ich als wirklich wichtig empfinde sind die Haftpflicht-und die Berufsunfähigkeitsversicherung (für arbeitende)

Wer arbeitslos ist, sollte sich ganz genau überlegen, ob er so etwas abschließt. Aber wer wie ich einen Hund hat, der gerne mal ausbüxt wenn er eine läufige Hündin riecht, dann ist eine Haftpflicht für Hunde gar nicht mal so unangebracht.
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L_/
OL This is Schäuble.
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