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Autor Thema: Kosten der Unterkunft und Zwangsumzüge in Berlin  (Gelesen 24336 mal)
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Kater


Beiträge: 7110


« am: November 16, 2005, 18:31:52 »

Zitat
16.11.2005  Interview: Sebastian Gerhardt
  
»Billige Wohnungen sind rar«
  
Etwa 40 000 Langzeitarbeitslose sollen ab Januar alleine in Berlin umziehen. Preiswerte Unterkünfte sind auf dem Markt kaum zu bekommen. Ein Gespräch mit Sigmar Gude*
  
* Sigmar Gude leitet die Abteilung Stadtforschung im Topos-Planungsbüro; www.topos-planung.de

F: Die »Hartz IV«-Gesetze legen fest, daß die Behörden die Wohnkosten für ALG-II-Bezieher und Sozialhilfeempfänger nur in »angemessener Höhe« übernehmen. Ist klar, welche Konsequenzen das hat?

Wir haben in zwei großen Berliner Innenstadtbezirken Erhebungen zu Wohnkosten und Haushalten gemacht. Dabei haben wir auch die Daten von Hartz-IV-Betroffenen bekommen und konnten feststellen, wie diese Menschen wohnen und was sie dafür bezahlen.

F: Mit Bezug auf Ihre Studie hieß es in der Presse, in Berlin drohten zu Jahresbeginn etwa 70 000 Zwangsumzüge. Hat Sie das Ergebnis überrascht?

Ja, es hat uns überrascht. Eigentlich stand die soziale Lage von ALG-II-Empfängern nicht im Mittelpunkt der Studie, es ging um das Einkommen, um Haushalte mit Kindern, nicht aber um die Frage des »angemessenen Wohnens«. Da der Senat zu dieser Zeit aber die »Ausführungsvorschrift Wohnen« kurz: AV Wohnen, herausgab, haben wir das verglichen. Die Senatsverwaltung war von dem Ergebnis übrigens auch überrascht.

F: Sie haben zwei von zwölf Bezirken untersucht. Wie repräsentativ sind die Ergebnisse?

Für diese Bezirke sind sie repräsentativ. Wir haben die Ergebnisse sehr vorsichtig auf ganz Berlin hochgerechnet. Man muß aber zu den Zahlen noch etwas sagen: Zuerst haben wir bestimmt, wie viele Haushalte über den Grenzwerten liegen. Das sind etwa 50 000 bis 70 000 in ganz Berlin. In einem zweiten Schritt haben wir dann die Ausnahmen (z. B. mehrere Kinder) berücksichtigt. Damit kamen wir auf insgesamt 35 000 – 45 000 Bedarfsgemeinschaften, für die es wirklich ernst wird. Allerdings gingen wir in der Hochrechnung noch von insgesamt 290 000 Bedarfsgemeinschaften aus. Inzwischen ist diese Zahl gewachsen.

F: Gibt der Wohnungsmarkt so viele billigere Wohnungen überhaupt her?

Er gibt sie natürlich nicht her, billige Wohnungen sind rar. Auch Leute mit guten Einkommen wohnen gerne billig. Aus früheren Studien wissen wir, daß etwa 50 bis 60 Prozent der preiswerten Wohnungen von Leuten mit mittlerem oder höherem Einkommen genutzt werden. Außerdem werden billige Wohnungen selten frei. Wenn sie dann doch neu vermietet werden, legt der Vermieter gerne noch eins drauf: Sie werden also teurer. Zudem fehlen Ein-Raum-Wohnungen. Die Wohnungen in den Großsiedlungen, von denen man in diesem Zusammenhang oft spricht, sind überwiegend für Familien ausgelegt.

F: Was heißt das für die Umsetzung der erwähnten Vorschrift?

Vieles dürfte sich auf individueller Ebene abspielen, da die Jobcenter unterschiedlich entscheiden werden. In der Vorschrift gibt es viele Kann-Bestimmungen, auch die Ausnahmetatbestände sind so formuliert. Der eine wird daher eine Umzugsaufforderung erhalten, der andere noch eine Duldung bekommen. Diejenigen, die nicht umziehen und nach einem halben Jahr ihre Wohnkosten nicht reduziert haben, sollen wohl einfach weniger ausgezahlt bekommen.

F: Kennen Sie vergleichbare Untersuchungen für andere Städte?

Es gibt Schilderungen von Einzelfällen – systematische und umfassende Untersuchungen kenne ich nicht. Das hängt natürlich vom regionalen Wohnungsmarkt ab. In den neuen Bundesländern mit dem großen Wohnungsleerstand sollen die Leute sehr rigide in Plattenbauten umgesetzt werden. In anderen Gegenden, wo der Markt eng ist, kann man nicht so verfahren.

F: Die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knaake-Werner und die Linkspartei halten die »AV Wohnen« für einen Erfolg. Schließen Sie sich dem an?

Mit der Verordnung wird einiges erreicht, was unter anderen politischen Vorzeichen für die Betroffenen sicher schlechter geregelt worden wäre. Aber man sollte jetzt nicht den Eindruck erzeugen, das Problem sei gelöst. Das kann die Sozialsenatorin auch gar nicht, weil sie die Umsetzung nicht in der Hand hat. Und es gibt viele Möglichkeiten in der AV Wohnen, sie gegen die Betroffenen zu wenden. Es wäre ganz schlecht, diese Regelung in der Öffentlichkeit als Erfolg, als vollständige Lösung des Problems auszugeben.


http://www.jungewelt.de/2005/11-16/022.php
« Letzte Änderung: Juni 12, 2009, 10:29:41 von Kater » Gespeichert
Kuddel


Beiträge: 4012


« Antworten #1 am: November 17, 2005, 11:08:56 »

MIETSCHULDEN

Mann droht mit Sprengung seiner Wohnung

Großeinsatz in Berlin: Im Stadtteil Kreuzberg hat ein Mann gedroht, sich mit seiner Wohnung in die Luft zu sprengen. Laut Polizei hat er Mietschulden, die Wohnung sollte zwangsgeräumt werden.


spiegel-online 17. November 2005
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ManOfConstantSorrow


Beiträge: 5652


« Antworten #2 am: November 17, 2005, 14:46:53 »

Bombiger Bluff eines Mietschuldners



Ein 49-jähriger Berliner drohte, sich in die Luft zu sprengen, falls er seine Wohnung räumen müssen. Das SEK stürmte die Wohnung - und fand nur Bomben-Attrapen.

Eine Nachbarin bezeichnete den 49-Jährigen als einen eher ruhigen Alkoholiker. An Granaten in seiner Wohnung habe sie nicht geglaubt. "Wo soll denn der die Bomben herhaben", sagte die 45-Jährige der dpa. Vermutlich sitze ihr Nachbar beim Bier in einer Gaststätte. Cheesy Cheesy Cheesy

stern.de
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Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!
Kater


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« Antworten #3 am: Januar 07, 2006, 16:21:44 »

Zitat
Tausenden Familien droht ein Zwangsumzug
Jobcenter fordern ALG-II-Empfänger jetzt auf, ihre Wohnkosten zu senken
Thomas Rogalla

Nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes droht tausenden Berliner Arbeitslosengeld-II-Empfängern in diesem Jahr auch der Verlust ihrer Wohnung. Mit dem Jahreswechsel tritt eine Regel der "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Wohnkosten" (AV Wohnen) für ALG-II-Empfänger in Kraft, derzufolge Arbeitslose nach einem Jahr Stütze nur noch die Kosten für "angemessenen" Wohnraum erstattet bekommen. Das sind derzeit 360 Euro Brutto-Warmmiete für einen Ein-Personen-Haushalt, 444 Euro für die zwei Personen-"Bedarfsgemeinschaft". Während der ersten 12 Monate ALG-II-Bezug zahlen die Jobcenter in Berlin auch weiterhin jeweils die tatsächliche Miete der angestammten Bleibe - auch wenn die Miete höher liegt.

Diese Schonfrist endet jetzt für Menschen, die seit Januar 2005 ALG II beziehen. Sie werden in den kommenden Wochen Briefe erhalten, in denen sie aufgefordert werden, spätestens innerhalb von sechs Monaten die Wohnkosten zu senken. "Wir beginnen jetzt schrittweise mit der Überprüfung der Mietzahlungen", sagt Detlef Neutsch, Vize-Geschäftsführer des Jobcenters Reinickendorf. Ebenso verfahren die anderen Jobcenter.

Wie viele der rund 300 000 Berliner ALG-II-Empfänger in den nächsten Monaten zur Senkung ihrer Wohnkosten aufgefordert werden, ist unbekannt. Schätzungen des Berliner Stadtforschungsinstituts Topos gehen von bis zu 45 000 Umzügen durch ALG II aus. "Das wird nicht immer durch direkten Zwang, sondern auch auf ,kaltem Wege' passieren, weil die Arbeitslosen sich die Miete nicht mehr leisten können", sagt Topos-Forscher Sigmar Gude.

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei.PDS) erwartet dagegen für dieses Jahr "keine Massenumzüge". Anders als Gude, der seine Zahlen auf Umfragen in zwei Bezirken stützt, liegen der Senatorin keine Belege vor. Zwar wurden Daten zu den Mietkosten in den ALG-II-Anträgen erfasst, "aber leider ist die Bundesagentur für Arbeit seit Monaten nicht in der Lage, uns EDV-Statistikdaten zur Verfügung zu stellen", kritisiert die Sprecherin der Sozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner.

"Wir stellen unangemessenen Wohnraum meist erst fest, wenn wir eine Akte nach sechs Monaten für die Verlängerung der ALG-II-Bewilligung in die Hand nehmen", berichtet Detlef Neutsch. Andreas Beyer, Bereichsleiter im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, schätzt grob, dass "etwa 30 Prozent unserer 36 000 Bedarfsgemeinschaften über den Richtwerten liegen" - das wären knapp 12 000 Fälle. Neutsch nimmt an, dass in Reinickendorf "etwa 10 Prozent" seiner 22 000 "Kunden" über den Mietpreis-Grenzwerten liegen. Rechnerisch wären das 2 200 Fälle. Reinhard Müller vom Jobcenter Marzahn-Hellersdorf geht in seinem Bereich dagegen nur von wenigen Fällen aus. Seiner internen Monatsstatistik zufolge zahlt sein Jobcenter pro ALG-II-Empfänger nur 293 Euro Wohnkosten im Durchschnitt - was Müller vermuten lässt, dass nur Einzelne über dem Höchstwert von 360 Euro liegen. Auch Uwe Mählmann, Sprecher der Arbeitsagentur Süd, geht in seinem Bereich nicht von Massenumzügen aus, gleiches erfährt man vom Jobcenter Lichtenberg.

Zuzahlen statt umziehen

Selbst wer über den Richtwerten liegt, muss nicht automatisch umziehen. Knake-Werner weist auf Härtefallklauseln hin, wonach etwa Behinderte, Senioren oder Alleinerziehende vor einem Wohnungswechsel bewahrt werden können. Auch kann man untervermieten oder etwa aus dem ALG-Grundbetrag von rund 340 Euro selbst zur Miete zuzahlen - was auf Dauer kaum möglich ist. Die Suche nach einer preiswerten Alternative wird trotz Wohnungsleerstands in Berlin zudem immer schwieriger. Kleinere Wohnungen werden verstärkt nachgefragt - und damit teurer. Und die Vermieter kennen die ALG-II-Wohnvorschriften mittlerweile auch. In Lichtenberg bot ein Vermieter einem Arbeitslosenpaar gerade eine Zweiraumwohnung für 444,- Euro an - exakt zum zulässigen Höchstsatz.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/515518.html


Zitat
Regel und Ausnahme
Die Jobcenter dürfen bei der Entscheidung über die "Angemessenheit" einer Wohnung für ALG-II-Empfänger nicht nach "Schema F" vorgehen. Sie müssen nach der vom Senat erlassenen Ausführungsvorschrift Wohnen in jedem Einzelfall prüfen, ob ein ALG-II-Empfänger zur Senkung der Wohnkosten und zu einem Umzug aufgefordert werden kann. Wer beispielsweise schwer krank, alleinerziehend mit mehreren Kindern oder behindert ist, soll "in der Regel" nicht zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert werden.

Als "angemessen" gilt für einen 1-Personen-Haushalt eine Brutto-Warmmiete von 360 Euro, die Grenze für 2 Personen ist 444 Euro, für 3 Personen 542 Euro, für 4 Personen 619 Euro, für 5 Personen 705 Euro. Kostet eine 1-Personen-Wohnung beispielsweise 390 Euro, kann der Betroffene auch versuchen, seine Kosten etwa durch Untervermietung eines Zimmers zu senken. Oder er stockt die Mietzahlung aus seinem knappen ALG-II-Grundbetrag oder seinem zulässigen Rest-Vermögen auf.

Überschreitungen der Richtwerte um maximal 10 Prozent sind beispielsweise auch möglich für Schwangere, Alleinerziehende oder für über 60-Jährige, die schon mindestens 15 Jahre in der Wohnung leben. Auch wer in Kürze einen neuen Arbeitsplatz erwartet, darf nicht aus seiner Wohnung verdrängt werden.

Vor der Vertreibung eines ALG-II-Empfängers aus seiner "unangemessenen" Wohnung durch ökonomischen Druck muss das Jobcenter zudem prüfen, ob ein Umzug - der vom Amt bezahlt werden muss - wirtschaftlich ist. Das Amt übernimmt bei einem angeordneten Umzug die Kosten für die Wohnungsbeschaffung, den Umzug und die Mietkaution.

Direkten Zwang zum Umzug übt das Jobcenter nicht aus. Das Amt überweist dem ALG-II-Empfänger aber zusätzlich zu seinem Grundbedarf für den Lebensunterhalt lediglich soviel Geld für die Miete, wie nach der Tabelle als angemessen gilt. Der Arbeitslose überweist das Geld weiter an seinen Vermieter. Ist die Miete höher als die Zuweisung vom Amt, muss er die Differenz von seiner Grundzuweisung aufstocken. Kann der Arbeitslose den Unterschied nicht auf Dauer ausgleichen, kündigt ihm nach einiger Zeit der Vermieter - wegen Mietschulden.

Ein Faltblatt zur Ausführungsvorschrift Wohnen ist erhältlich bei der Senatsverwaltung für Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin. (Tel. 9028-0) Internet: http://www.berlin.de/sengsv. Der Berliner Mieterverein (Tel. 226 260) berät betroffene Mitglieder. Ein kompakter Überblick über die AV Wohnen mit detaillierten Hinweisen und Adressen weiterer Beratungsinitiativen ist im Internet zu finden unter: http://www.berliner-mieterverein.de/htmmenue/starthtm.htm


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/515516.html
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Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #4 am: Januar 07, 2006, 18:41:02 »

Wie ist die Angemessenheit einer Wohnung einer Alg-II-Bedarfsgemeinschaft zu definieren?

Was ist angemessen an einem Wohnraum im zeitlichen Verlauf der Jahre, z.B. 1950, 1960, 1970, 1980, 1990, 2000, usw.?

Man sieht, daß die Bundesregierung, samt ihrer Behördenbüttel diese Werte der Angemessenheit auf einen bestimmten Stichtag einfrieren will und sich an den Steigerungen der Mietpreise und Betriebsnebenkosten, die die Vermieter und Ver- wie Entsorger diktieren, nicht beteiligen will. Zwangsläufig droht so früher oder später die Zwangsräumung, ob sich nun die AA angemessen beteiligt oder nicht. Da ändern Zwangsumzüge auch nichts an der Lage. Das Angebot an preiswerten und bewohnbaren Wohnungen deckt nicht die Nachfrage. Das sollte die Bundesregierung und die Behördenbüttel endlich mal begreifen. Es ist eine Zeitfrage, wann die Obdachlosigkeit kommt, da die Angemessenheit nicht ständig angepaßt wird.

Ein Zeitaufschub wäre, wenn die Wohnungen einkommensgerecht vergeben werden. Es ist aber keine sozial gerechte Dauerlösung. Bewohner mit mittleren und höheren Einkommen müßten die preiswerten Mietwohnungen für die Alg-II-Bezieher räumen und dem Vermieter müssen Miterhöhungen aus Spekulationsgründen untersagt werden.

Sozial gerecht ist es, die AG entsprechend grundgesetzlicher Sozialverpflichtung und dem Menschenrecht auf Arbeit zu seriösen, sozialpflichtversicherten Einstellungen zu zwingen, die existenzsichernde und menschenwürdige Arbeitseinkommen garantieren.

Ich möchte die AA sehen, die die nächste, höhere Betriebskostenabrechnung abnickt und sich angemessen höher beteiligt.

Warum gibt es eigentlich eine Staffelung der angemessenen Wohnraumgröße bei Mietwohnungen und bei Eigentumswohnungen wie -heimen existiert das Wohnraumgrößenprivileg auf 120 bzw. 130 qm mit unangetasteter Grundstücksgröße von 500 qm (in städtischer Umgebung), von 800 qm (in ländlicher Umgebung)? Bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen und -heimen fällt die Bewertungen nach Personenhaushalten weg.

Hier wird doch wieder zwischen schlechten und guten Alg-II-Beziehern unterschieden!
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Kater


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« Antworten #5 am: Februar 19, 2006, 17:44:49 »

ND-Artikel vom 28.01.06

Zitat
»Anhörungsbögen« flattern in die Wohnung
Jetzt werden überhöhte Mietkosten von ALG-II-Beziehern durch die Jobcenter überprüft
 
Von Karin Nölte
 
Frühestens im Sommer dieses Jahres könnte es in Berlin dazu kommen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgefordert werden, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Vorher werde alles versucht, dies zu verhindern, versicherte gestern Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei.
PDS). In ihrer Verwaltung sei jetzt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, an der Verantwortliche aus allen Jobcentern beteiligt sind. Dieses Gremium begleite intensiv das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Zusammenhang mit der vom rot-roten Senat beschlossenen Durchführung. Wie berichtet, gelten Höchstwerte für die Bruttowarmmiete gestaffelt nach Haushaltsgrößen, jedoch wird in Berlin keine Senkung der Wohnkosten verlangt von schwer Kranken, Behinderten, Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern, über 60-Jährigen nach längerer Wohndauer oder bei einmaligen, kurzfristigen Hilfen. In weiteren Einzelfällen können die vom Bund vorgegebenen Richtwerte um bis zu zehn Prozent überschritten werden.
Im ersten »Hartz-IV«-Jahr hat die öffentliche Hand die Wohnkosten voll übernommen, nach Auskunft der Senatorin werden die Jobcenter von nun die Kosten überprüfen, was etwa ein halbes Jahr dauere. Allen ALG-II-Beziehern mit überhöhter Miete werde ein »Anhörungsbogen« zugesandt. Darin werden die Betroffenen zunächst informiert, wer in welchem Umfang die Richtwerte überschreiten kann. Dann wird Auskunft ersucht, ob die Differenz zwischen Richtwert und Miete selbst gezahlt werden kann oder ob eine Untervermietung zur Kostensenkung möglich wäre. Über die Regelung von Härtefällen sollen anschließend die Jobcenter mit den Betroffenen sprechen.
Der »Anhörungsbogen« verweist ferner auf die Möglichkeit, sich beim Vermieter um die Senkung der Grundmiete zu bemühen. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften zeigten durchaus Entgegenkommen, um ihre Mieterklientel zu halten, sagte Knake-Werner. So biete die Lichtenberger Wohnungsbaugesellschaft Betroffenen bis zu drei Jahren eine reduzierte Miete an.
Die von der öffentlichen Hand übernommenen Wohnkosten sind durch »Hartz IV« in Berlin um 50 Millionen auf über eine Milliarde Euro pro Jahr angewachsen – nur 30 Prozent davon trägt der Bund, den Großteil das Land. Vor allem durch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften seien die Kosten unerwartet »rasant« gestiegen, erklärte die Senatorin. Man sei von 270 000 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen, doch dann wurden 320 000 gezählt. Knake-Werner wies das »Vorurteil« zurück, dass vor allem Jugendliche sich selbstständig gemacht haben und so mehr Single-Haushalte zu unterstützen seien. Dies sei »statistisch nicht nachweisbar.


http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84857&IDC=5&DB=
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Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #6 am: Februar 19, 2006, 20:46:48 »

Den Anhörungsbogen an den Alg-II-Empfänger zu richten, der in einer Wohnung mit steigender Miete und steigenden Betriebskosten wohnt, ist der falsche Adressat. Das müßte auch der Koalitionspartner PDS der Berliner SPD wissen.

Der Alg-II-Empfänger treibt nicht Miete und Betriebskosten in die Höhe, sondern der Vermieter. Der ist wieder abhängig von den Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Also sollte man aus Gründen der grundgesetzlichen Sozialverpflichtung diesen 3 rechnungslegenden Parteien den Anhörungsbogen unter die Nase legen und von ihnen einen Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsnachweis ihrer Unternehmen abverlangen, ansonsten soll man Ihnen "angemessene" Obergrenzen für Miete und Betriebsnebenkosten oder ihrer Dienstleistungen aufs Auge drücken.

Wenn Alg-II-Empfänger von amtswegen ständig vor steigenden Mieten und Betriensnebenkosten flüchten müssen, so werden die Ursachen für Preis- und Kostentreiberei nicht bekämpft. Der Alg-II-Empfänger wird zum herumwandernden Wohnungsnomaden und letztendlich zum Obdachlosen, weil er der Preisspirale nicht entgehen wird, sondern bestenfalls sich nur einen kleinen Zeitvorsprung verschafft, der eines Tages verbraucht ist. Der Alg-II-Empfänger erledigt also Kontrollaufgaben der Arbeitsagenturen, statt sich seiner Jobsuche zu widmen.

Wie man sieht, zäumt man das Pferd von hinten auf oder man prügelt den Sack und meint den Esel. Die Arbeitsagenturen sind zu feige, sich an die Preis- und Kostentreiber zu wagen, eben Büttel dieser preis- und kostentreibenden Unternehmer.
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Kater


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« Antworten #7 am: Februar 20, 2006, 16:11:40 »

na, mal abwarten...

Zitat
Massenumzüge durch Hartz IV bleiben aus
Stichprobe aus Kreuzberg signalisiert Entwarnung
Jan Thomsen

Die befürchteten Zwangsumzüge von Zehntausenden Hartz-IV-Empfängern wegen zu hoher Mieten werden in Berlin voraussichtlich ausbleiben. Dies ergibt sich aus der Auswertung einer ersten umfangreichen Akten-Stichprobe im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg. Dabei wurden im Januar dieses Jahres - genau ein Jahr nach Einführung der Hartz-IV-Reform und dem neuen Arbeitslosengeld II - die Wohnverhältnisse von zunächst 5 000 Haushalten ("Bedarfsgemeinschaften") überprüft.

Für sie galt, wie für alle Hartz-IV-Haushalte in Berlin, auf Initiative von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) eine einjährige Übergangsfrist, während der die Behörden auch eventuell zu hohe Mieten übernahmen. Die Grenzen liegen in Berlin derzeit bei 360 Euro Brutto-Warmmiete für Ein-Personen-Haushalte und bei 444 Euro für Zwei-Personen-Haushalte, zusätzlich gelten Härtefall-Regelungen etwa für Alleinerziehende, Ältere, Schwangere, Behinderte.

Wie die Sozialverwaltung jetzt mitteilte, wurden bei den bisher überprüften 5 000 Fällen in Friedrichshain-Kreuzberg gerade einmal 24 Bescheide wegen überhöhter Miete verschickt. Das sind nicht einmal 0,5 Prozent. Hochgerechnet auf den ganzen (sozial schwachen) Bezirk mit seinen knapp 39 000 Hartz-IV-Haushalten kämen so rund 180 amtliche Aufforderungen zusammen, die Mietkosten zu senken. "Dabei sind aber Härtefälle noch gar nicht berücksichtigt", betont Knake-Werners Sprecherin Roswitha Steinbrenner. Härtefälle können bis zu zehn Prozent über den Grenzwerten liegen. Alle anderen müssen reagieren: mit Mietzahlungen aus eigenen Ersparnissen, mit Untervermietung - oder mit einem Umzug in eine günstigere Wohnung.

Die Mietzahlungen aller rund 300 000 Hartz-IV-Haushalte in Berlin werden derzeit in den zwölf Jobcentern überprüft. Das vorliegende, nicht repräsentative Ergebnis aus Friedrichshain-Kreuzberg ist aber besonders interessant, weil für diesen Bezirk bereits erzwungene Massenumzüge prognostiziert worden waren. Das Stadtforschungsinstitut Topos hatte 2005 nach zwei Befragungen in Friedrichshain-Kreuzberg und in Pankow von berlinweit rund 40 000 betroffenen Haushalten gesprochen. Wenn die aktuelle amtliche Prüfung richtig liegt, wären aber tatsächlich lediglich knapp 1 500 Haushalte betroffen - bei insgesamt mehreren hunderttausend Umzügen pro Jahr.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/527910.html

Kommentar der Berliner Zeitung:

Zitat
Ende der Panikmache
JAN THOMSEN

hält die Hartz-IV-Mietgrenzen für fair, wenn auch nicht für großzügig

Es sind verblüffende Zahlen, die da aus dem Jobcenter in Friedrichshain-Kreuzberg, also aus einem der ärmsten Bezirke kommen. Beinahe 40 000 Haushalte sind dort abhängig vom Arbeitslosengeld II, die Betroffenen erhalten etwas Geld zum Leben und Geld für ihre Miete. Die darf nicht zu hoch sein, sonst wird sie nicht voll bezahlt. So lautet die Hartz-IV-Regel (so lautete die Regel aber auch schon, als es noch die alte Sozialhilfe gab). Doch statt der von manchen Warnern prognostizierten massenhaften Zwangsumzüge in Zehntausender-Größenordnungen zeichnet sich jetzt ab, dass so gut wie niemand seine Wohnung verlassen muss.

Wie es zu derartig unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist unklar - wenn man davon ausgeht, dass sowohl die Warner als auch die Behörde korrekt gearbeitet haben. Die ersteren behaupteten begründet, jeder vierte Hartz-IV-Haushalt (also 25 Prozent) wohne zu teuer. Die letztere stellt ebenso begründet fest, dass sie bisher nur jeden zweihundertsten Haushalt (also 0,5 Prozent) wegen zu hoher Mieten angeschrieben hat; die Härtefalle noch nicht abgezogen.

Es wäre verfrüht, die Furcht vor Massenumzügen samt sozialer Entmischung, verursacht durch ein staatliches Verknappungsprogramm, jetzt schon abzusagen. Dafür sind die Daten noch zu unsicher. Aber es ist doch dringend an der Zeit, die Panikmache zu beenden: Ganz offenbar sind die in Berlin geltenden Mietobergrenzen im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze fair kalkuliert, wenn sie wirklich für mehr als 99 Prozent aller Betroffenen ausreichen. Großzügig sind sie dadurch noch nicht, denn für die erlaubte Miete lebt man normalerweise, auch in Berlin, in kleinen schlechten Wohnungen. Daran ändert sich gar nichts.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/527901.html?2006-02-20
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Kater


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« Antworten #8 am: März 21, 2006, 11:07:28 »

Umzugsaufforderungen nach Hartz IV
BALZ und MieterGemeinschaft richten Infotelefon ein
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-03-16infotelefon_umzugsaufforderung.htm

Was tun, wenn eine Aufforderung zum Umzug kommt?
Zehn Fragen und Antworten zu "unangemessenen" Wohnkosten bei ALG II
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-03-16was_tun_bei_umzugsaufforderung.htm

Hartz IV und die Kosten der Wohnung - Umziehen oder bleiben?
Neue Sonderausgabe des MieterEchos erschienen
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-03-15umziehen_oder_bleiben.htm

Laufende Leistungen des Arbeitslosengeldes II für Mietwohnungen
Ratgeber zur Angemessenheit von Unterkunftskosten
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-03-12ratgeber_angemessener_wohnraum.htm
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jaich0


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« Antworten #9 am: März 27, 2006, 01:36:07 »

Die Berliner „Kampagne gegen Zwangsumzüge“ hat auch eine Notrufnummer eingerichtet, bei der sich Betroffene melden können um Expertenbeistand zu bekommen. Das Stadtplanungsbüro „Topos“ hatte in einer Studie errechnet, das von den über 520000 Berliner Hartz IV-Empfängern ca.: 60000 dieses Jahr von den Zwangsumzügen betroffen sein könnten. Da die Angemessenheit der Miethöhe meistes erst bei Neuantragstellung auf ALG-II, bzw. beim Verlängerungsantrag geprüft wird, kann sich die Zahl der Betroffenen bis zum Ende des Jahres noch drastisch erhöhen. Dazu hat die Kampagne eine kostenfreie Rufnummer geschaltet: 0800 2727278. Weitere Infos gibt es auch auf ihrer Website http://www.gegen-zwangsumzuege.de
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Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich darum zu kümmern, was sie angeht. Paul Vernay, franz. Dichter (1871-1945)

Gruß jaich0
Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #10 am: März 27, 2006, 04:11:06 »

Der Unsinn mit dem "angemessenen" Wohnraum und den Zwangsumzügen würde sich nullkommanix in Wohlgefallen auflösen, wenn denn die Bundesregierung den Unternehmern und der Bundesagentur ein paar ordentliche Arschtritte verpaßt... Nur das wird wohl nie passieren, weil Bundesregierung, der Deutschen Bundestag und Bundesagentur für Arbeit die Büttel des Unternehmerkapitals sind und denen zu Kreuze kriechen.

Die haben bis heute nicht das Menschenrecht auf Arbeit lt. Allgemeiner Erklätung der Menschenrechte der UNO und die Sozialverpflichtung der Kapitaleigner lt. Grundgesetz im Interesse der Unternehmer durchgesetzt. Also bleibt von der Einheit des Förderns und Forderns die aktive und erfolgreiche Arbeitsvermittlung in tarifliche und sozialpflichtversicherte Jobs als Mittel des Förderns aus. Gleiches gilt für die Fortbildung un Umschulung.

Man sollte regelmäßig die Unternehmen auf ihre Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Finanzkraft prüfen und bei leistungsfähigen Unternehmen den Einstellungszwang in tarifliche und sozialpflichtversicherte Jobs anordnen.

Gleichzeitig sollten diese Unternehmen deftige Strafen aufgebrummt werden, wenn sie die Einstellungen verhindern und sich armrechnen. Wer als Unternehmer mit Sack und Pack, Hab und Gut türmt, sollte entschädigungslos enteignet werden.
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jaich0


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« Antworten #11 am: März 29, 2006, 10:54:48 »

Hallo joachimkuehnel,
da kann ich dir nur Recht geben.
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Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich darum zu kümmern, was sie angeht. Paul Vernay, franz. Dichter (1871-1945)

Gruß jaich0
klaus72


Beiträge: 691



« Antworten #12 am: März 29, 2006, 19:20:04 »

Hier in Deutschland brachen wir auf der Strasse französische Verhältnisse ! Am Besten gleich "hoch 5" !
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jensen-ex


Beiträge: 1304



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« Antworten #13 am: März 29, 2006, 19:51:20 »

Zitat
Hier in Deutschland brauchen wir auf der Strasse französische Verhältnisse ! Am Besten gleich "hoch 5" !

jep son französisches verhältnis wär ja grad nicht so das verkehrteste, und mehr davon ... gerne.

im ernst: erstmal wird das zeugs da in frankreich von einem bevölkerungsquerschnitt getragen, den ich mit ''angehende obere mittelschicht'' qualifizieren würde. da steht zunächst einmal wenig sozialrevolutionäres dahinter. da verteidigen halt so leute ihre rechte, die wenigstens noch ein paar rechte haben.

jo, und wie das hier bei uns aussieht, wenn die masse auf die straße geht, sollte dir noch von den montagsdemos anno 04 erinnerlich sein: viel mlpd, n bisschen was rechtes und widerstand so richtig schön breitgeredet ... die rolle der gewerkschaften: das abfedern. jo, und jetzt meckert halt so jeder für sich vor sich hin.

ich würde mich supergerne eines besseren belehren lassen, aber wenn du dir als aktivist den arsch aufreisst, und einen arschtritt nach dem anderen einsteckst, lässt du es irgendwann bleiben, irgendetwas zu machen. jo.
 
(wird evtl. fortgesetzt)

jensen-ex
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So it goes.

Kurt Vonnegut
jaich0


Beiträge: 48


« Antworten #14 am: März 29, 2006, 21:55:44 »

Hallo jensen-ex

Französische Verhältnisse wären echt gut. Das würde aber bedeuten, das die Menschen ihre Rechte erkämpfen müssen. Das ist ja dann doch zu anstrengend.

Das bei den Demos überwiegend MLPD war, kann ich bestätigen. Kann mich noch an den Sternmarsch 2004 erinnern. Da waren über 30.000 Demonstranten die in Berlin waren. Danach waren es immer noch viele.

Doch dann hat die Demoleitung in Berlin einen Fehler gemacht. Sie hat die Demonstranten und vor allem die Aktiven Helfer wie Leibeigene behandelt. Wenn Du Flayer von der Demo verteilen ect. wolltest, musstest Du die dort kaufen. Das war 2005 so. Und es wurden immer weniger Demonstranten. Heute ist es nur noch eine kleine Gruppe, von denen sicher die Hälfte MLPD Mitglider sind.

Wenn Du als Aktivist dir den Arsch aufreisst, und einen Arschtritt nach dem anderen einsteckst, lässt du es irgendwann bleiben, stimmt. Aber dann orientiere dich woanders hin. Es gibt echte Bündnisse die für die Rechte aller eintreten und dafür kämpfen. Ich will dir keines vorschlagen, sonst heißt es nachher ich mache Werbung für unser Bündnis oder Kampagne. Höre dich um oder schau im Internet nach was gerade aktuell ist und lese die Beiträge auf ihrer Page. Dann kannst Du dich besser entscheiden. Oder Du versauerst daheim und wartest bis die Regierung den Sozialabbau soweit voran getrieben hat, das es bald mehr Verhungerte, Obdachlose Menschen auf der Straße, als es Ratten in jedem Keller gibt.

Das ist aber meine persönliche Meinung und wem sie nicht gefällt, der kann es ruhig hier nieder schreiben. Bin gerne bereit darüber zu diskutieren, ob Demos jeden Montag wirklich Sinn machen.

Heute laufe ich nicht mehr hinterher, sondern gehe auf einen anderen Weg voran. Zum wach werden habe ich länger gebraucht, aber dafür mit "ach und krach".  Cheesy  Ich wurde von denen doch auch nur ausgenutzt. Aufstehen und für seine und die Rechte aller kämpfen das ist das einzige was einem noch am Leben hält in Deutschland. Heute weis ich was und wofür ich es mache. Das ist nichts was nur mal eine Stunde dauert. Dafür helfe ich den Menschen wirklich und mir auch.

Lasse den Kopf nicht hängen. Hast doch eigentlich eine super Einstellung. Benutze deinen Kopf. (das ist nett gemeint)   Wink
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Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich darum zu kümmern, was sie angeht. Paul Vernay, franz. Dichter (1871-1945)

Gruß jaich0
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