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Autor Thema: Kosten der Unterkunft und Zwangsumzüge in Berlin  (Gelesen 24337 mal)
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Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #60 am: Juni 01, 2007, 17:02:05 »

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, vmm 29. Mai 2007, Katja Kipping

Zwangsumzügen vermeiden – bundesweit

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Katja Kipping, nimmt die Berliner Regelung zu den Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) II, die so genannte „AV Wohnen“, gegen die Kritik des Berliner Rechnungshofs in Schutz:

Der Berliner Rechnungshof hat jüngst die angebliche Verschwendung von Geldern bei den Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Bezieher von ALG II kritisiert. Eine Reduzierung dieser Ausgaben wäre allerdings nur durch zahlreiche Zwangsumzüge zu erreichen. Das ist nicht zu akzeptieren.

Zwangsumzüge führen zur sozialen Entwurzelung der Betroffenen und zu verstärkter Segregation in den Städten. Zwangsumzüge sind zudem unwirtschaftlich. Die Kosten des Umzugs stehen vielfach in keinem angemessenen Verhältnis zu den kurzfristigen Einsparungen. DIE LINKE.
unterstützt daher die politisch gewünschte Vermeidung von Zwangsumzügen in Berlin.

Die Regelungen in der AV Wohnen in Berlin einzuschränken, ist kein sinnvoller Weg. Im Gegenteil:

Der Bund sollte entsprechend § 27 SGB II dafür sorgen, dass möglichst hohe Standards bundesweit verallgemeinert werden.

Damit würde er die essenzielle Bedeutung des Rechts auf eine menschenwürdige Wohnung untermauern. DIE LINKE. hat dazu eine parlamentarische Initiative (BT-Drs. 16/3302) gestartet und bei einer Anhörung viel Zuspruch von Seiten der beteiligten Verbände bekommen.

Weitere Informationen:

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag,
Pressestelle
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
pressesprecher@linksfraktion.de, http://www.linksfraktion.de
Fax: +49.30.227.56801
Hendrik Thalheim,
Pressesprecher,
Tel. +49.30.227.52800
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« Antworten #61 am: Juni 26, 2007, 14:50:19 »

Zitat
Auch Behinderte sollen umziehen
Kritik an Jobcentern

Kranke und Behinderte sowie Familien mit Kindern, die von Arbeitslosengeld II leben, werden von den Jobcentern aufgefordert, Mietkosten zu senken oder sich billigere Wohnungen zu suchen. Diesen Vorwurf erhob gestern Ralf Engelke vom Notruftelefon der "Kampagne gegen Zwangsumzüge". Nach seinen Angaben haben sich beim Notruftelefon auch zunehmend Väter gemeldet, die ihre Kinder drei und mehr Tage wöchentlich bei sich wohnen lassen. Diese beklagten, dass die Berliner Ausführungsvorschriften für sie offenbar nicht gelten würden.

Das Notruftelefon hat rund 1 200 Anrufe ausgewertet und davon 360 dokumentiert. In Berlin gibt es besondere Vorschriften, die anders als bundesweit üblich Mietkosten über die festgelegten Höhen zulassen - in Härtefällen wie etwa bei Behinderungen. Zu weiteren Betroffenen zählen laut Engelke Alleinerziehende, Leute mit Räumungsbefehl und mit Schufa-Eintrag - also mit hohen Schulden. Die meisten Beschwerden gebe es über das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. Bisher mussten 673 Hartz-IV-Empfänger aus zu teuren Wohnungen umziehen - 263 in diesem Jahr, sagte die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner. Tempelhof-Schöneberg liege mit 72 Umzügen an der Spitze.

Nach den Berichten am Notruftelefon trauen sich die wenigsten Menschen, sich zu wehren. Hartz-IV-Empfänger würden vielmehr oft die Mietdifferenz zu staatlichen Leistungen übernehmen und dadurch Schulden anhäufen. Mitunter verweigerten die Jobcenter nach Trennung vom Partner oder bei Schwangerschaften Umzüge in andere Wohnungen. "Die Jobcenter spielen sich zur Umzugsgenehmigungsstelle auf", so Engelke. (mm.)


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/664922.html
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« Antworten #62 am: Juli 02, 2007, 20:48:43 »

Zitat
Während in der Zeit nach der Einführung von Hartz IV Journalisten "Selbstversuche" wie "Eine Woche leben nach Hartz IV" machten, gelten die Opfer heute vielfach wieder als bedauernswerte aber keinesfalls repräsentative Verlierer der Globalisierung.

Das hat Folgen für die Berichterstattung. Waren Hartz IV-Empfänger eine Zeit lang das Objekt der journalistischen Begierde bis hin zum Voyeurismus, so werden sie heute in Regel wieder weitgehend ignoriert. Diese Erfahrung musste auch die Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge machen. Während es bei der ersten Pressekonferenz noch eine große Medienresonanz gab, hat die Bilanz ihrer einjährigen Tätigkeit wenig öffentliches Interesse gefunden.

Vor über einem Jahr hatte die Kampagne eine kostenfreie Telefonnummer geschaltet, die seitdem von ratsuchenden Erwerbslosen rege genutzt wurde. Nach einem Jahr kann aus der Sicht der Betroffenen von Entwarnung keine Rede sein. Zwar gab es bisher tatsächlich relativ wenige Zwangsumzüge. Doch als Gründe dafür sehen die Verfasser der Bilanzstudie vor allem die zusätzlichen Belastungen, die den Betroffenen aufgebürdet würden.

Ein Teil der Anrufer habe über vergebliche Versuche berichtet, eine preisgünstige Wohnung zu finden. Trotz ausführlicher Dokumentation dieser Bemühungen hätten die Jobcenter die Kosten für die Mietzahlungen aber nicht gesenkt. Für die Betroffenen, die die Mietdifferenz von ihren Hartz-IV-Einkünften bestreiten müssen, hieß das, noch stätker am Essen zu sparen - oder sich zu verschulden.

Für die Kampagnenmitarbeiter stellt sich deshalb die Frage, wie realistisch es überhaupt ist, in Berlin eine Wohnung zu finden, die unter der von den Ämtern vorgegebenen Mietobergrenze liegt. Und selbst wer das geschafft hatte, sah sich teilweise mit neuen von den Jobcentern geschaffenen Problemen konfrontiert. So gab es immer wieder Klagen, dass die Kosten für den Umzug und die Wohnungsrenovierung nicht übernommen wurden. Dadurch seien in 59 Fällen Wohnungsumzüge durch das Jobcenter blockiert worden. Paradoxerweise seien darunter auch 16 Fälle gewesen, bei denen die Wohnungssuche erst durch die Aufforderung, die Mietkosten zu senken, ausgelöst wurde.

Solche behördliche Willkür ist keine Ausnahme, meint Anne Allex, eine der Verfasserinnen der Bilanz. Immer wieder seien am Telefon Fälle geschildert worden, in denen die Jobcenter weder die Regelungen im Schwerbehindertengesetz noch andere Ausnahmeregelungen beachtet hätten.


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25584/1.html

Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge

http://www.gegen-zwangsumzuege.de/

Jahresbericht der Kampagne:

http://www.gegen-zwangsumzuege.de/material/AW_Notruftel.pdf
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« Antworten #63 am: März 05, 2008, 19:48:55 »

Zitat
Hartz IV: Fast eine Milliarde Euro Mietkosten
Staatssekretärin erwartet weiter steigende Heizpreise
Marlies Emmerich

Mehr als 950 Millionen Euro hat das Land Berlin vergangenes Jahr ausgegeben, um die Mieten von Hartz-IV-Empfängern zu finanzieren. Weitere 431 Millionen der Gesamtsumme von fast 1,4 Milliarden Euro hat der Bund getragen. Wie Arbeitsstaatssekretärin Petra Leuschner auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Politikerin Ramona Pop sagte, liegt Berlin damit bundesweit auf Rang 4. Mehr Geld geben noch Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen aus.

Die Summe ist riesig, doch es gibt noch größere Posten im Berliner Haushalt. So liegen die Personalkosten bei fast sieben Milliarden Euro. Für Forschung und Lehre liegen die Ausgaben bei 1,4 Milliarden Euro. Für die Bezahlung der Lehrer fallen gut eine Milliarde Euro an. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man alle staatlichen Sozialleistungen berücksichtigt: Dies schlägt mit vier Milliarden Euro zu Buche. Durchschnittlich übernehmen die Behörden Mieten in Höhe von 340 Euro - gegenüber 2005 entspricht dies einer Steigerung von rund zehn Prozent. Wie Leuschner sagte, seien die Bruttomieten besonders durch die gestiegenen Öl-, Gas- und Strompreise geklettert.

Wenige Zwangsumzüge

Nach wie vor müssen aber relativ wenige Hartz-IV-Empfänger ihre Wohnungen aufgeben. Im vergangenen Jahr sind 680 Zwangsumzüge registriert worden. In einer bezirklichen Rangliste liegen Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf mit 175 beziehungsweise 121 Zwangsumzügen an der Spitze. In Marzahn-Hellersdorf mussten dagegen nur fünf, in Treptow-Köpenick sechs Hartz-IV-Bezieher ihre Wohnungen wegen überzogener Mieten aufgeben. Bei einem Ein-Personen-Haushalt ist eine Höchstsumme von 360 Euro vorgesehen. In Berlin gelten Regelungen für Härtefälle, so dass etwa Behinderte, Alleinerziehende und alte Menschen vom Wohnungswechsel meist ausgenommen bleiben. So sind im Jahr 2007 insgesamt 11 400 sogenannte Bedarfsgemeinschaften wegen zu hoher Mieten angeschrieben worden. Davon haben letztlich 8 700 Erwerbslose eine Aufforderung zur Mietsenkung erhalten. Übrig blieben laut Leuschner nur knapp 6 000 Fälle, in denen Erwerbslose weniger Miete benötigten - etwa durch eigene Suche nach einer passenden Unterkunft. Die Staatssekretärin führte die große Differenz zwischen Angeschriebenen und tatsächlich erreichten Mietsenkungen im Wesentlichen auf Härtefälle zurück.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/730685.html

Zitat
615 000 Bedürftige

Staatliche Unterstützung: Im Jahr 2007 haben rund 615 000 Berliner Leistungen über Hartz IV oder zusätzliches Sozialgeld erhalten - zwei Prozent mehr als im Jahr zuvor. Davon haben fast 460 000 Berliner das Arbeitslosengeld II und 157 000 Sozialgeld beansprucht.

Mieten: Die Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern, die Bund und Senat übernehmen, liegen bei einem Ein-PersonenHaushalt durchschnittlich bei 277 Euro, bei einem Drei-Personen-Haushalt bei 427 Euro und bei einem Vier-PersonenHaushalt bei 500 Euro. Der Bund übernimmt generell knapp ein Drittel der Unterkunftskosten.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/730693.html
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« Antworten #64 am: Juni 06, 2008, 23:24:22 »

Zitat
Senat soll bei Wohngeld für Arbeitslose sparen

Die Übernahme der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger in Berlin wird noch vor der Sommerpause geändert - darauf hat der Bund gedrängt. Rot-Rot will aber an sozialen Vorteilen seines Modells festhalten.
Von Ulrich Zawatka-Gerlach
 
Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) bereitet im Auftrag des Senats eine Neuregelung des Wohngelds vor. Dabei drängt der Bund auf eine kürzere Frist, in der die Kosten von Unterkunft und Heizung voll übernommen werden. Bundesweit gelten sechs Monate, Berlin zahlt aber ein volles Jahr.

Schon 2007 hatte der Landesrechnungshof diese großzügige Vorschrift als rechtswidrig bezeichnet. Berlin entstehe dadurch ein jährlicher Schaden „in zweistelliger Millionenhöhe“. Der Bundesrechnungshof legte nach: Wenn Hilfebedürftige in Berlin erst nach einem Jahr aufgefordert würden, die Wohnkosten (etwa durch einen Umzug) zu senken, verstoße dies gegen Bundesrecht. Auch Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) bemühte sich mehrfach, aber vergeblich, um eine Änderung der Berliner Praxis.

Jetzt will der Senat auf die bundesweite Debatte reagieren. Zumal der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages am Mittwoch die Bundesregierung aufforderte, „bezüglich des Landes Berlin auf die Kostensenkungsfrist hinzuwirken“. Die Sozialverwaltung des Senats sieht das gelassen. „Wir warten mal ab, wie diese Einwirkung aussieht“, sagte Sprecherin Katina Schubert. Auch die Sozialexpertin der SPD-Fraktion, Ülker Radziwill, verteidigte die geltende Regelung zugunsten der Hartz IV-Empfänger. „Sie hat sich bewährt.“ Aber selbstverständlich müsse die neue „Ausführungsvorschrift Wohnen“, die der Senat im Juli beschließen will, gesetzeskonform sein.

Ob und wie die Ein-Jahresfrist verkürzt wird, ist koalitionsintern noch offen. Einig sind sich SPD und Linke aber, dass Alleinerziehende mit mehreren Kindern, über 60 Jahre alte Hilfeempfänger, schwer Kranke und Behinderte auch in Zukunft sämtliche Miet- und Heizungskosten auf Dauer erstattet bekommen. „Diese Ausnahmen bleiben“, sagte Radziwill. Man wolle diesen Menschen nicht durch einen Zwangsumzug das soziale Umfeld nehmen. Im vergangenen Jahr mussten in Berlin nur 680 Hartz- IV-Empfänger zwangsweise umziehen.

In der Linksfraktion wird sogar erwogen, die Richtwerte für „angemessene Brutto-Warmmieten“, die den anderen Hartz IV-Empfängern nach der Jahresfrist zustehen, wegen stark gestiegener Mietnebenkosten zu erhöhen. Wenig nervös nimmt Rot-Rot zur Kenntnis, was sich auf der Bundesebene abspielt. Das Arbeitsministerium, die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge wollen demnächst bundeseinheitliche Empfehlungen für die Wohnkostenübernahme vorlegen. Dann soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe diese Regelung überwachen und weiterentwickeln.

Da könne sich Berlin mit seinem Modell doch positiv einbringen, hieß es in der Sozialverwaltung. Der Senat muss auch keine Kosten, die wegen der großzügigen Berliner Vorschriften angeblich zusätzlich entstehen, an den Bund zurückerstatten. Der Bundesrechnungshof habe im Rechnungsprüfungsausschuss eingeräumt, dass die vom Bundesarbeitsministerium genannte Zahl von 30 Millionen Euro Mehrkosten nicht haltbar sei, sagte die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Merkel gestern. Eine Rückzahlungsforderung sei nicht ernsthaft im Gespräch. Im Ländervergleich steht Berlin bei den Wohnkosten pro Kopf (342 Euro) auf Platz 4, hinter NRW, Saarland und Hessen.


http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Wohngeld-Sozialsystem;art124,2544882
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« Antworten #65 am: Juni 17, 2008, 16:47:34 »

Zitat
Koalition streitet um Hartz-IV-Regelungen
Christine Richter

(...)

Streit mit der SPD gibt es auch hinsichtlich der Wohnraum-Regelung. Wie berichtet, gewährt der Senat eine einjährige Übergangsfrist, bevor der Wohnraum eines Erwerbslosen überprüft und bei einer zu hohen Miete oder einer zu großen Wohnung ein Umzug angeordnet wird. In anderen Bundesländern beträgt diese Frist nur ein halbes Jahr. Die Bundesregierung hat den Senat deshalb aufgefordert, die Berliner Regelung zu verändern. Die Linkspartei lehnt das ab. Auch Wolf will in diesem Punkt nicht nachgeben. "Viele Erwerbslose finden innerhalb eines Jahres wieder Arbeit", sagt er. Es sei ökonomisch unsinnig, den Menschen einen Umzug aufzubürden, der dann mit öffentlichen Geldern bezahlt werden müsse. "Statt die Menschen zu zwingen, umzuziehen, sollten sie die Möglichkeit bekommen, Arbeit zu finden", sagte Wolf.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0617/berlin/0043/index.html
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« Antworten #66 am: Juli 10, 2008, 11:05:13 »

Zitat
Sozialsenatorin beharrt auf Gesetzesverstoß
Knake-Werner bleibt bei einem Jahr Mietschonfrist
Jan Thomsen

Über die vom Land finanzierten Mietzahlungen für Hartz-IV-Haushalte bahnt sich eine harte Auseinandersetzung zwischen Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) und Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) an. Die Senatorin beharrt nämlich auf der bisherigen Berliner Regelung, nach der die Mieten aller Transferbezieher erst ein Jahr nach Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II (ALG II) auf ihre Angemessenheit überprüft werden - bundesweit ist ein halbes Jahr vorgeschrieben. Der Bundesrechnungshof und kürzlich auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages haben die großzügige Berliner Regelung gerügt und als gesetzwidrig eingestuft. Knake-Werner überprüfte jetzt ihre eigene "Ausführungsverordnung Wohnen" (AV Wohnen) aus dem Jahr 2005, überarbeitete sie - und ließ die alte Jahresfrist trotz Kritik drin. "Ich halte ein ganzes Jahr für sinnvoll, weil die Menschen Zeit brauchen, um sich um eine neue Arbeit zu kümmern - nicht um eine neue Wohnung", sagte Knake-Werner jetzt. Im ersten Jahr ALG II finden nach ihren Worten 43 Prozent der Betroffenen wieder einen Job. Es sei daher nicht einzusehen, warum man in dieser Zeit auch die Angemessenheit der Miete prüfen müsse.

Auch Finanzsenator Sarrazin verlangt, die kulante Regelung, die Berlin als einziges Bundesland praktiziere, zu ändern und nur noch ein halbes Jahr Schonfrist einzuräumen. Nach dieser Frist überprüfen die Jobcenter die Mieten der Hartz-IV-Haushalte anhand der jeweils geltenden Höchstgrenzen.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0710/berlin/0093/index.html
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regenwurm


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« Antworten #67 am: Juli 22, 2008, 07:23:58 »

Bochum. Arbeitslosengeld-II-Empfängern droht in Bochum die Verdrängung aus der City. Durch eine Neuregelung des Mietspiegels könnten Innenstadt-nahe Wohnlagen nun teurer werden, als die Sozialbehörde erlaubt.

Durch eine Änderung im Mietspiegel könnten Empfänger von Hartz IV aus der Bochumer Innenstadt verdrängt werden. Die neue Mietpreistabelle sieht Zu- oder Abschläge für bestimmte Wohnlagen vor, die allerdings von der Arge nicht berücksichtigt werden.

Durch die neue Regelung könnten nun plötzlich Innenstadt-nahe Lagen teurer werden, als die Sozialbehörde erlaubt. Nach Zahlen des Bochumer Mietervereins sind bis zu 5000 Personen betroffen.

Der neue Bochumer Mietspiegel zum 1. April 2008 sollte einfacher werden. Früher wurde sehr kleinräumig unterschieden zwischen „normalen” und „gehobenen” Wohnlagen; selbst innerhalb einer Straße existierten beide nebeneinander. Nun gibt es sieben verschiedene Wohnlagen, die großräumig angelegt sind, zum Beispiel „Innenstadtnah . . .”. Solche attraktiven Lagen werden im neuen System über Zuschläge ausgewiesen – die eben nicht vorgesehen sind bei der Hartz-IV-Berechnung. Es droht eine soziale Entmischung der Innenstadt.

  Rhein-Ruhr, 21.07.2008, Matthias Hänger  http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2008/7/21/news-63829057/detail.html
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Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.
Adelskronengang


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« Antworten #68 am: Juli 22, 2008, 11:43:58 »

Na das ist aber wirklich gef**** eingeschädelt!
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« Antworten #69 am: August 14, 2008, 12:32:47 »

Zitat
Die Schonfrist hat bald ein Ende
Hartz-IV-Empfänger müssen künftig schneller umziehen
Marlies Emmerich

Die bundesweit einmalige Berliner Regelung, Mieten von Hartz-IV-Empfängern erst nach einem Jahr zu überprüfen, steht auf der Kippe. Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) glaubt nicht mehr an eine Einigung zwischen dem Bund und dem Land Berlin. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages will bis Ende September die Berliner "Ausführungsvorschrift Wohnen" (AV Wohnen) unter die Lupe nehmen. Doch die Senatorin geht bereits heute davon aus, dass das Land Berlin seine großzügige Praxis ändern muss: "Der Druck wird groß sein, weil das Bundesgesetz eben nur eine halbjährige Schonfrist vorschreibt." Mit Ausnahme Berlins halten sich alle Bundesländer an die gesetzlichen Vorgaben.

Deshalb sei die Aussicht, an der bisherigen Praxis festhalten zu können, äußerst schlecht, sagt Knake-Werner. Eine vom Bund erzwungene Änderung hält sie aber dennoch für "politisch falsch". Sie verweist darauf, dass 40 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger noch im ersten Jahr des Bezuges von Hartz IV wieder einen Job finden. "Die Betroffenen sollen Arbeit und nicht eine neue Wohnung suchen", sagt die Senatorin. In diesem Jahr mussten sich nach Angaben der Arbeitsbehörde bisher 273 Hartz-IV-Empfänger wegen zu hoher Kosten eine neue Unterkunft suchen, im gesamten vergangenen Jahr waren es 580.

Auch bei den Richtwerten für Wohnkostenzuschüsse können Hartz-IV-Empfänger vorerst nicht mit einer Entlastung rechnen. Die Idee der Sozialsenatorin, diese Werte wegen ständig steigender Energiepreise schnell zu erhöhen, ist am Widerstand von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gescheitert. "Eine Einigung war nicht möglich", so Knake-Werner. Sie hatte vorgeschlagen, die Richtwerte für staatliche Unterstützung bei einer Einraumwohnung von derzeit 360 Euro deutlich anzuheben. 60 Prozent der 350 000 Hartz-IV-Haushalte sind Single-Haushalte. Unterstützung erhält die Politikerin von der Grünen-Abgeordneten Ramona Pop: "Die Betriebskosten müssen abgefedert werden." Vorschläge wie die Heizkostenzuschläge zu übernehmen, seien die "richtige Richtung".

Laut Knake-Werner beruft sich Sarrazin auf Städte wie Bochum und Gelsenkirchen. Im Vergleich zahle Berlin demnach mehr Wohngeld. Ihr Haus dagegen verweist auf Essen, Dortmund, Bremen und Aachen, die höhere Quadratmeterpreise als Berlin haben. Die Debatte darüber wird nach Ansicht der Senatorin nach den Ferien trotz der Ablehnung Sarrazins weitergehen.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0814/berlin/0061/index.html
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« Antworten #70 am: November 18, 2008, 09:37:07 »

Zitat
Mehr Wohngeld für langzeitarbeitslose Singles
Senat streitet noch über weitere Hartz-IV-Verbesserungen
Marlies Emmerich

Für rund 200 000 Langzeitarbeitslose, die von Hartz IV leben, gibt es geringfügige Verbesserungen: Die Brutto-Warmmiete einer Ein-Raum-Wohnung, für die der Staat aufkommt, steigt wahrscheinlich Anfang kommenden Jahres von 360 auf 381 Euro. Darauf haben sich Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) und Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) am Wochenende nach mehreren Verhandlungsrunden verständigt. Ob und in welcher Höhe das Wohngeld auch bei anderen Hartz-IV-Empfängern erhöht wird, ist vorerst noch offen. Beide streiten sich über die möglichen Erhöhungen noch weiter.

Wie die Sprecherin von Knake-Werner, Anja Wollny, gestern sagte, wird angestrebt, noch vor der Weihnachtspause eine Einigung zu erreichen. Die Senatorin will gegen den Widerstand von Sarrazin durchsetzen, dass auch Hartz-IV-Empfänger mit Familien (siehe untenstehende Tabelle) höhere Mietgrenzen beanspruchen dürfen. "Wenigstens sollten die gestiegenen Nebenkosten wie etwa beim Heizöl berücksichtigt werden" so Wollny. Im Haus von Knake-Werner wird dazu auf die bereits verabschiedete Wohngesetzesnovelle im Bund verwiesen, in der höhere Nebenkosten berücksichtigt sind. Umgerechnet auf Bezieher von Hartz IV würde dies eine Steigerung von 15 Cent pro Quadratmeter bedeuten. Die Linke wünscht sich aber eine Erhöhung der Nebenkosten von bis zu zehn Prozent.

"Die Linkspartei und ihre Senatorin sind vor dem Finanzsenator eingeknickt", kritisierte gestern die Grünen-Politikerin Ramona Pop. Es reiche nicht aus zu sagen, man hätte Schlimmeres verhindert. Pop forderte, dass das Land Berlin die steigenden Betriebskosten von ALG-II-Empfängern umgehend abfedern sollte. Ansonsten würden weitere Zwangsumzüge drohen. Im Jahr 2007 gab es 580 Zwangsumzüge, im ersten Halbjahr 2008 bereits 273.

Klar ist inzwischen, dass sich die Senatorin von der großzügigen Berliner Regelung verabschieden muss, erst ein Jahr nach dem Erstbezug von Arbeitslosengeld II die Wohnsituation zu überprüfen. In anderen Bundesländern sind Überprüfungen nach einem halben Jahr fällig. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hatte die Berliner Vorschrift gerügt. Der Bund, der teilweise die Mietkosten von Langzeitarbeitslosen übernimmt, habe gegenüber Berlin auch mit Regressforderungen gedroht. "Wir können deshalb unsere Praxis juristisch nicht halten", so Wollny. Senatorin Knake-Werner glaubt dennoch, dass das Berliner Modell zugunsten der Langzeitarbeitslosen das Beste ist. "40 Prozent von ihnen finden im ersten Jahr wieder einen Job - ohne sich auf einen Umzug konzentrieren zu müssen", so ihre Sprecherin. SPD und Linke erwägen zu versuchen, mit einer Bundesratsinitiative ihre großzügige Regelung auf Bundesebene auszudehnen. Völlig aussichtslos sei dies nicht, so Wollny. Schließlich sei auch die Erhöhung der Regelsätze bei Kindern durch eine Bundesratsinitiative zustande gekommen.

Änderung im Jobcenter

Die zwölf Jobcenter werden möglicherweise bald Anstalten des öffentlichen Rechts und damit quasi eine eigenständige Behörde. Das bisherige Personal, aufgeteilt zwischen Arbeitsagenturen und Berliner Bezirksämtern, wird nur noch einen Arbeitgeber haben. Die Arbeits- und Sozialministerinnen hatten sich am Wochenende auf eine solche Neuorganisation verständigt. "Wir können damit in den Jobcentern weiter Leistungen aus einer Hand anbieten", sagte Knake-Werner dazu. Der Bund muss noch mit einer Ausnahmeregelung die Verfassung ändern und einen Gesetzentwurf vorbereiten. Wie die Senatorin sagte, bekommt das Land Berlin wie andere Kommunen auch Mitentscheidungsrechte.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1118/berlin/0021/index.html
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« Antworten #71 am: November 18, 2008, 09:42:29 »

Zitat
Mach mit!: Gutes Wohnen für alle!

Unterschriftensammlung für bessere "Ausführungsvorschriften Wohnen" bei
Hartz IV in Berlin


http://www.chefduzen.de/index.php?topic=7782.msg152448#msg152448
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« Antworten #72 am: Dezember 02, 2008, 15:49:48 »

Pressemitteilung des Berliner Arbeitslosenzentrums
Dienstag, 02.12.2008


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Erwerbslose fordern Wohnkostenübernahme bei Hartz IV
Änderungsvorschläge zu Senatsvorschriften veröffentlicht - Unterschriftensammlung läuft

Seit einiger Zeit warnen Mieterorganisationen vor den Folgen steigender Mieten in Berlin. Nach Berechnungen des Mietervereins sind die Netto-Kaltmieten im Wohnungsbestrand seit 2004 um 9 bis 12 Prozent gestiegen, die Kosten für Heizöl und Gas sogar um 35 Prozent. Besonders einkommensschwache Haushalte drohen von der Mietentwicklung erdrückt zu werden. Für die Mietkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfänger hat der Senat Richtwerte festgelegt, die nach Ansicht von Sozialberatungsstellen mit der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr Schritt halten.

Das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise hat heute dem Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und der Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Die Linke) ein fundiertes Änderungskonzept zu den Berliner Ausführungsvorschriften zur Übernahme der Wohnkosten bei Hartz IV übermittelt. Das Papier, das in einem Kreis von Fachleuten aus Sozialberatungsstellen und Erwerbsloseninitiativen entwickelt wurde, sieht einen grundlegenden Änderungsbedarf bei der Mietkostenübernahme in Berlin.

Bemängelt wird vor allem das bestehende Richtwerte-Modell, das sich an der Brutto-Warmmiete orientiert. "Das führt in der Praxis zu einer Deckelung der Heizkosten und der kalten Betriebskosten. Beide Mietbestandteile sind durch die Mieter aber nur begrenzt beeinflussbar.", so Autor Markus Wahle. Die Richtwerte selbst sind nach Ansicht der Initiatoren längst überholt. "Trotz steigender Mieten und Energiekosten werden die Mietrichtwerte seit Jahren nicht an die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst", kritisiert Co-Autorin Solveig Koitz. Die Folge sei, dass die Miet-Richtwerte von einer wachsenden Zahl von Hartz-IV-Haushalten überschritten werden. Die Konsequenzen für die Betroffenen seien fatal, so Koitz weiter. Wer eine Miete habe, die über den Richtwerten liege, werde vom Jobcenter nach einer Schonfrist aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Die Betroffenen hätten dann häufig nur die Wahl entweder aus ihrer Wohnung auszuziehen oder die übersteigenden Mietkosten aus den Leistungen für den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Zurzeit verhandeln Sarrazin und Knake-Werner über neue Miet-Richtwerte in den "Ausführungsvorschriften Wohnen" des Senat. Die Vorschriften betreffen rund 600.000 Berlinerinnen und Berliner. Informationen aus Senatskreisen zufolge sind die Verhandlungen festgefahren. Der Finanzsenator soll sich entschieden gegen eine Anpassung der Richtwerte an die Entwicklung des Wohnungsmarktes stemmen. Gleichzeitig will er die in Berlin bestehende Schonfrist für Kostensenkungsauffordeurngen der Jobcenter von 12 Monaten auf sechs Monate verkürzen.

Die Änderungsvorschläge können im Internet über die Adresse http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de herunter geladen werden. Ein Kurzfassung kann dort auch online unterschrieben werden. Wer selbst Unterschriften sammeln möchte, kann die entsprechende 'Liste zum Unterschriften sammeln' ausdrucken.

Online-Aufruf "Gutes Wohnen für alle"
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/Unterschriften/menschenwuerdiges-wohnen.php

Positionspapier: "Änderungsvorschläge zu den AV-Wohnen" von Solveig Koitz und Markus Wahle
» Download (PDF, 183 KB)
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/Aenderungsvorschlaege_AV-Wohnen.pdf

Liste zum Unterschriften sammeln
» Download (PDF, 29 KB)
http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/Unterschriftenliste.pdf

Kontakt:

Frank Steger

Berliner Arbeitslosenzentrum
evangelischer Kirchenkreise in Berlin e.V. (BALZ)
Vorstand (keine Beratung)
Kirchstraße 4, 14163 Berlin
Tel.: (0 30) 8 01 40 61
Fax: (0 30) 8 02 63 07
E-Mail: vorstand@berliner-arbeitslosenzentrum.de

http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de

http://www.beratung-kann-helfen.de

Spendenkonto:
BALZ e.V., Konto 3 133 903, BLZ 100 205 00, Bank für Sozialwirtschaft
Online-Spende über Sicherheitsserver der Bank für Sozialwirtschaft:
https://secure.spendenbank.de/kreditkarten/karte.php?other_lang=true&oid=5629652

 
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« Antworten #73 am: Dezember 10, 2008, 12:24:54 »

Zitat
Mehr Geld für Hartz-IV-Singles
Der Senat stimmt der Anhebung der Wohnkosten für Einpersonenhaushalte zu
Ulrich Paul

Die Wohnung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II darf künftig maximal 378 Euro Miete (warm) monatlich kosten. Das hat der Senat gestern beschlossen. Die Landesregierung setzte den Miet-Richtwert für Einpersonenhaushalte damit von derzeit 360 Euro monatlich um 18 Euro nach oben. Die Regelung solle so bald wie möglich wirksam werden, sagte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke). Angehoben werden jedoch nur die Miet-Richtwerte für Einpersonenhaushalte. Die Richtwerte für Mehrpersonenhaushalte bleiben unverändert. Der Grund: Kleine Wohnungen sind besonders teuer.

Geändert wird ferner die bisherige Regelung, nach der die Kosten für die Unterkunft erst nach einem Jahr überprüft werden. Künftig wird die Angemessenheit der Miethöhe bei Empfängern von Arbeitslosengeld II bereits nach einem halben Jahr kontrolliert. Knake-Werner sagte, sie habe das bisherige Verfahren für vernünftig gehalten. Es sei ihrer Ansicht nach besser, wenn sich die Menschen einen neuen Job suchten statt sich eine neue Wohnung suchen zu müssen. Mit der Umstellung auf eine Überprüfung der Wohnkosten nach einem halben Jahr passe Berlin seine Regelung nun an die bundeseinheitliche Frist an. Dies war unter anderem vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages angemahnt worden.

Mitte kommenden Jahres will der Senat die Miet-Richtwerte inklusive des Betriebskostenanteils nochmal überprüfen. Dann kommt der neue Mietspiegel heraus. Sollte es zu "signifikanten Mietsteigerungen" kommen, die von den Richtwerten nicht abgedeckt sind, will der Senat diese "anpassen", also erhöhen. Bis zu der Überprüfung soll kein Empfänger wegen gestiegener Betriebskosten ausziehen müssen.

Die neue Regelung sieht zudem vor, dass bei Wohngemeinschaften jeder Person der Richtwert eines Einpersonenhaushalts zusteht. Außerdem wird festgelegt, dass die Kosten für Schönheitsreparaturen in den Wohnungen übernommen werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum werden weitgehend alle Kosten außer der Tilgung des Kredits getragen.

Trotz der bisherigen liberalen Regelung in Berlin ließen sich Zwangsumzüge nicht verhindern. Im Jahr 2007 mussten laut Knake-Werner 680 Haushalte ihre Wohnung verlassen. In diesem Jahr waren es bis einschließlich September 421 Haushalte.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1210/berlin/0039/index.html


Zitat
Pressemitteilung des Berliner Arbeitslosenzentrums
Mittwoch, 10.12.2008

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Wohnkostenübernahme bei Hartz IV unzureichend
Berliner Arbeitslosenzentrum kritisiert Vereinbarung im Senat

Nach Ansicht des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) reichen die Änderungen zur Wohnkostenübernahme bei Hartz IV und der Sozialhilfe, auf die der Berliner Senat sich gestern geeinigt hat, nicht aus. "Die beabsichtigte Anhebung der Mietrichtwerte für Ein-Personen-Haushalte in Höhe von fünf Prozent berücksichtigt die Mietpreisentwicklung nur im Ansatz.", kritisiert der Vorsitzende der diakonischen Einrichtung Frank Steger die Vereinbarung. Um die Steigerung der Mietkosten der letzten Jahre auszugleichen, wäre eine Anhebung der Richtwerte bei den Warmmieten um mindestens 15 Prozent für Single-Haushalten notwendig gewesen. "Die Verdrängung von einkommensarmen Menschen aus innerstädtischen Wohnquartieren wird der Senat mit dieser Mini-Anpassung nicht verhindern können.", so Steger weiter.

Steger beanstandet außerdem, dass die Neuregelung an 400 000 der rund 600 000 in Berlin in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen völlig vorbeigehe. Für Paar-Haushalte und Familien blieben die Mietrichtwerte weiter auf dem Stand von 2004 eingefroren. Zwar habe der Senat sich darauf verständigt, die Richtwerte Mitte 2009 anhand des dann neu vorliegenden Mietspiegels zu überprüfen. "Mit Blick auf die konjunkturelle Talfahrt ist allerdings zu befürchten, dass es zu Richtwert-Anpassungen an vorhandene Mietsteigerungen nicht kommen wird. Eine Anhebung der Richtwerte ist schon bei der Vorlage des Mietspiegels 2007 ausgeblieben."

Als eine schwerwiegende Verschlechterung gegenüber den bestehenden Vorschriften stuft der Vorsitzende des BALZ die vereinbarte Abschaffung der Berliner Schonfrist ein. Bislang wurden ALG-II-Bezieher erst nach einem Jahr seit Leistungsbezug aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken, wenn die vorgegebenen Richtwerte überschritten wurden. Künftig entfällt diese Regelung. "Die Senatsverwaltung für Soziales hatte zu recht stets betont, dass es wichtig sei, dass sich die Menschen auf die Integration in den Arbeitsmarkt konzentrieren. Jetzt werden viele schon unmittelbar bei Eintritt in Hartz IV mit der Suche nach einer neuen Wohnung belastet. Arbeitsmarktpolitisch macht das keinen Sinn."

Als richtigen Schritt bewertet das BALZ das Moratorium bei den Betriebskosten. Der Senat hatte sich gestern geeinigt, dass es bis zu einer Neuanpassung der Richtwerte für die Betriebskosten im nächsten Jahr keine Aufforderungen zur Kostensenkung allein wegen gestiegener Betriebskosten geben soll. "Es wird allerdings sehr genau darauf zu achten sein, dass die Jobcenter diese Senatsvorgabe auch umsetzen.", betont Steger.

Weitere Informationen: http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de

 

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Kater


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« Antworten #74 am: Januar 21, 2009, 18:01:01 »

Zitat
Singles zahlen nicht die höchsten Mieten
Haushalte mit zwei und drei Personen berappen mehr
Ulrich Paul

Nicht Singles, sondern Haushalte mit zwei und drei Personen zahlen in Berlin die höchsten Quadratmeter-Mieten. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (Die Linke) hervor. Danach mussten Haushalte mit zwei und drei Personen im Jahr 2007 durchschnittlich 6,46 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich für die Bruttokaltmiete aufbringen. Das ist die Miete ohne Kosten für Heizung und Warmwasser. Ein-Personen-Haushalte zahlten dagegen im Durchschnitt nur 6,36 Euro, Vier-Personen-Haushalte 6,42 Euro und Haushalte mit fünf und mehr Personen 6,20 Euro je Quadratmeter.

Interessant sind die Angaben, weil der Senat im Dezember lediglich die Richtwerte für Wohnkosten von Ein-Personen-Haushalten angehoben hat, die Arbeitslosengeld II beziehen. Dies wurde damit begründet, dass die Mieten für Single-Wohnungen besonders stark gestiegen sind. Mieter- und Vermieterverbände forderten dagegen, die Richtwerte auch für alle anderen Haushalte zu erhöhen. (ulp.)


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0121/berlin/0075/index.html
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