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Autor Thema: Kosten der Unterkunft und Zwangsumzüge in Berlin  (Gelesen 24339 mal)
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Kater


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« Antworten #75 am: Februar 21, 2009, 02:38:51 »

Zitat
Bund will vom Land Wohnkosten zurück
47 Millionen Euro eingeklagt
Jan Thomsen

Der Bund hat das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht wegen der Anwendung der Hartz-IV-Gesetze bei den Wohnkosten verklagt. Wie jetzt bekannt wurde, fordert der Bund in der Klageschrift vom Dezember vorigen Jahres 47 Millionen Euro zurück. Der Grund: In Berlin wurde die bundesweite Regelung, dass Hartz-IV-Empfängern erhöhte Mietkosten höchstens sechs Monate lang voll erstattet werden, seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze auf ein Jahr ausgedehnt. Erst kürzlich hat Berlin die Halbjahresfrist übernommen.

Der Bund will nun seinen Anteil, ein knappes Drittel, an möglicherweise zu viel gezahlten Kosten der Unterkunft zurückhaben. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke), auf deren Initiative die Berliner Praxis zurückgeht, verteidigte ihre Auslegung. Der Bund habe im Gesetz gar keine klare Festlegung getroffen. Noch ist auch unklar, ob das Bundessozialgericht die Klage überhaupt annimmt. (jan.)


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0220/berlin/0079/index.html
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Kater


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« Antworten #76 am: Februar 21, 2009, 13:00:30 »

Zitat
Scholz will schnellen Zwangsumzug
Bund und Land streiten über Kulanz für Arbeitslose
Thomas Rogalla

Der Senat hat die Klage des Bundes auf Rückerstattung von 47 Millionen Euro für Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern als unangemessen kritisiert. Anstatt Berlin zu bestrafen, sollte der Bund erwägen, die frühere Regelung des Landes zu übernehmen, sagte die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Anja Wollny. Generell sei es sinnvoll, wenn Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II in Ruhe nach Jobs suchen könnten, anstatt "massenhaft umzuziehen".

40 Prozent fänden im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit zumindest vorübergehend einen Job. Es sei problematisch, wenn Menschen nach der Arbeit auch noch ihre Bleibe verlieren würden.

Politisch interessant an diesem Konflikt ist, dass hier der SPD-Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz gegen den aus SPD und Linken bestehenden Berliner Senat klagt. Ende 2008 hatte Scholz für die Bundesregierung Klage beim Bundessozialgericht gegen das Land Berlin eingereicht. Hintergrund ist die bis Anfang 2008 geltende Regelung in der Berliner Ausführungsvorschrift Wohnen. Danach mussten Hartz-IV-Empfänger erst nach einem Jahr umziehen, wenn die Kosten für ihre Wohnung über der vom Senat festgelegten Obergrenze lagen. Nach Kritik von Bundestag sowie Bundes- und Landesrechnungshof wurde die Frist auf sechs Monate verkürzt.

Keine Ausnahme für Berliner

Anja Wollny betonte, das Land Berlin habe sich bewusst dafür entschieden, dass die Betroffenen ein Jahr Zeit haben. Die Sprecherin kritisierte zugleich, dass die Forderungen des Bundes lediglich auf Schätzungen beruhten. Der Bund könne keine Angaben machen, wie hoch die Kosten in anderen Bundesländern liegen. Laut Sozialverwaltung wurden 8 674 Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2007 angeschrieben, weil ihre Miete zu hoch war. Davon hätten 5 935 ihre Mietkosten selbstständig gesenkt, etwa durch Untervermietung oder dadurch, dass sie aus ihrem schmalen Hartz-Regelsatz Geld für die Miete abgezweigt hätten. Lediglich in 680 Fällen sei ein Umzug notwendig gewesen.

Auf eine inhaltliche Argumentation wollte sich das Bundesarbeitsministerium nicht einlassen. "Wir leben in einem Rechtsstaat, da muss sich jeder an die geltenden Regeln halten", sagte eine Sprecherin. Die Klage des Bundes sei erhoben worden, weil das Land Berlin einen "rechtswidrigen Mittelabruf" vorgenommen habe. Ohne die Klage wäre der Rückerstattungsanspruch des Bundes verjährt. Nach dem Sozialgesetzbuch II sei "ganz klar", dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung für Hilfebedürftige in der Regel längstens für sechs Monate zu erbringen seien. Dagegen habe Berlin verstoßen. (tr.)


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0221/berlin/0075/index.html
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Kater


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« Antworten #77 am: März 02, 2009, 12:39:24 »

Zitat
Kein Extra mehr für Arbeitslose

Berlins Hartz-IV-Empfänger müssen seit Sonntag wie Langzeitarbeitslose fast überall in Deutschland nach einem halben Jahr umziehen, wenn ihre Wohnungen zu teuer sind. Bislang galt als Frist ein Jahr. "Massenhaft Umzüge wird es nicht geben", sagte eine Sprecherin von Sozialsenatorin Heidi Knake- Werner (Die Linke). Vor allem die 200.000 Empfänger in 1-Zimmer-Wohnungen lägen unterhalb der Grenze von 378 Euro Bruttowarmmiete. In Berlin gibt es etwa 605.000 Hartz-IV-Empfänger. Die Sprecherin kündigte zugleich an, dass Berlin gegen eine Klage des Bundes auf Zahlung von 47 Millionen Euro vorgehen will. Der Bund will sich vor dem Bundessozialgericht Geld zurückholen, das Berlin wegen der bisherigen Regelung zu viel gezahlt habe.


http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/?dig=2009%2F03%2F02%2Fa0138&cHash=aa8520be58
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« Antworten #78 am: März 13, 2009, 15:12:13 »

Zitat
Hinweis des Berliner Arbeitslosenzentrums
Freitag, 13.3.2009

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Wohnkostenübernahme bei Hartz IV in Berlin neu geregelt
Überarbeitete Ausführungsvorschriften Wohnen seit 1. März in Kraft

Seit dem 1. März gelten in Berlin neue Bestimmungen zur Übernahme von Wohnkosten bei Bezug von ALG II und Sozialhilfe. Eine Übersicht mit vielen Informationen und Tipps finden Sie unter http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2005-08-08hartziv_und_wohnen_in_berlin.htm


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« Antworten #79 am: April 16, 2009, 18:51:26 »

Zitat
Trotz hoher Miete zieht nur jeder Zehnte um
Hartz-IV-Empfänger sparen oft am Essen oder suchen sich Jobs, um die Wohnung zu halten
Thorkit Treichel

Rund 400 Familien, die Hartz IV beziehen, müssen pro Jahr gezwungenermaßen umziehen. Weil die Mietobergrenzen für ihre Wohnungen überschritten sind, sind die Job-Center in diesen Fällen nach einer gewissen Zeit nicht mehr bereit, mehr als den gesetzlich vorgesehenen Mietzuschuss zu bezahlen. Diese Zahl gab gestern die "AG Notruftelefon - Kampagne gegen Zwangsumzüge" bekannt.

Allerdings zieht nicht einmal jede zehnte Familie, deren Wohnung zu teuer ist, tatsächlich um. "Die meisten finden keinen preiswerteren Ersatz und bestreiten die Differenz zwischen dem staatlichen Zuschuss und der Miete aus dem ohnehin schon knappen Regelsatz", sagte Karin Schwabe vom Notruftelefon.

Die Folgen: "Die Menschen müssen zur Berliner Tafel gehen", sagte sie. "Jeder Vierte hungert sogar." Dies sei das Ergebnis einer stichprobenartige Umfrage des Notruftelefons unter 50 betroffenen Hartz-IV-Empfängern.

So weit ist es bei der 32-jährigen Frau noch nicht, die zum Pressetermin eingeladen wurde. Die Alleinerziehende berichtete, dass sie mit ihrem Sohn aus ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung in der Wilhelmstraße in Kreuzberg ausziehen soll. "Ich finde aber keine billigere Wohnung in Kreuzberg. Und an den Stadtrand ziehe ich nicht." Ihre monatliche Warmmiete beträgt 475 Euro und liegt 31 Euro über der Mietobergrenze. Die Differenz bezahlt ihre Mutter. Seit fünf Jahren bezieht die junge Frau Hartz IV. Früher war sie als Stationshilfe in einem Krankenhaus tätig. "Doch mit einem Kind kann ich nicht im Schichtdienst arbeiten."

Knapp 5 800 Familien mit Hartz IV lebten im vergangenen Jahr in Wohnungen, deren Miete oberhalb der vom Senat bestimmten Grenze liegt. Rund 4 000 von ihnen wurden von den Job-Centern aufgefordert, die Kosten für die Unterkunft zu senken. Dies gelang nach Angaben von Karin Baumert vom Notruftelefon etwa der Hälfte, indem sie einen Untermieter aufnahmen oder mit der Wohnungsgesellschaft einen Mietnachlass aushandelten. "Andere haben sich Ein-Euro-Jobs gesucht", sagte sie.

Die Differenz zwischen Zuschuss und Miete bewege sich zwischen 20 und 250 Euro monatlich. Sie forderte die Job-Center auf, die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs in jedem Einzelfall zu prüfen. Den Job-Centern warf sie "Behördenwillkür" vor. "Ein Drittel der Kürzungen des Mietzuschusses sind nicht rechtens", sagte sie. Zudem sei nicht geregelt, wie viel die Job-Center für einen Umzug bezahlen.

Der Senat hat im März den Mietzuschuss für Ein-Personen-Haushalte um 18 Euro auf 378 Euro erhöht. "60 Prozent der Hartz-IV-Empfänger leben allein", sagte die Sprecherin der Senatssozialverwaltung, Anja Wollny. Sie kündigte an, dass nach Veröffentlichung des Mietspiegels 2009 im Sommer die Richtwerte für größere Wohnungen überprüft würden. Bis dahin sei vereinbart worden, dass kein Hartz-IV-Empfänger wegen der 2008 gestiegenen Betriebs- und Nebenkosten aus seiner Wohnung ziehen müsse.

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) ließ mitteilen, sie beobachte die Entwicklung mit Sorge, dass nicht mehr überall genug preiswerter Wohnraum vorhanden sei. "Hartz-IV-Empfängern muss es möglich sein, in allen Bezirken leben zu können", sagte sie.

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378 Euro Miete für eine Single-Wohnung

Rund 600 000 Hartz-IV-Empfänger in 322 000 Haushalten leben nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales in Berlin.

Die Mietkosten, die das Land für Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern bezahlt, liegen in Ein-Personen-Haushalten bei maximal 378 Euro und in Haushalten mit zwei Personen bei 444 Euro. 542 Euro werden für dreiköpfige Familien bezahlt, 619 Euro für Vier-Personen-Haushalte und 705 Euro für Familien mit fünf Personen.

Hartz-IV-Empfänger, deren Wohnungsmieten über den Richtwerten liegen, werden von den Job-Centern zunächst aufgefordert, die Kosten für die Unterkunft zu mindern. Wenn den Mietern das nicht gelingt, sollen sie in eine preiswertere Wohnung umziehen.

Der Senat hat den Betroffenen bis Anfang des Jahres hierfür eine Frist von einem Jahr eingeräumt und in dieser Zeit weiterhin die volle Miete übernommen. Andere Bundesländer zahlen nur sechs Monate weiter. Daher hat der Bund das Land im Februar auf Rückzahlung von 47 Millionen Euro verklagt. Seitdem hat das Land die gewährte Frist um durchschnittlich ein halbes Jahr verkürzt.

Preiswerter Wohnraum ist oft nicht vorhanden, sagte Eugen Koch vom Mieterverein Neukölln. Die Richtwerte basierten auf dem Mietspiegel des Jahres 2005. Seitdem seien die Mieten um mehr als sechs Prozent gestiegen. Die Kosten bei neuen Vermietungen würden um bis zu 40 Prozent höher liegen als im Mietspiegel angegeben.

Der Regelsatz, den Hartz-IV-Empfänger bekommen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, beträgt für eine erwachsene Person 351 Euro monatlich. Der Ehepartner und Kinder ab 14 Jahren erhalten jeweils 316 Euro, für ein jüngeres Kind gibt es 211 Euro.

Das Notruftelefon vermittelt Betroffene an Beratungsstellen. Es ist unter der Telefonnummer 0800/272 72 78 dienstags und donnerstags zwischen 10 und 13 Uhr erreichbar.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0416/berlin/0038/index.html

Zitat
Jeden Einzelfall prüfen
Ulrich Paul

ULRICH PAUL hofft, dass Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern die Ausnahme bleiben.

Wer seine Arbeit verliert, sollte seine ganze Kraft dafür einsetzen, einen neuen Job zu finden. Es ist deswegen richtig, wenn der rot-rote Senat bisher versucht, Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern aus ihren Wohnungen soweit es geht zu verhindern. Denn eine neue Wohnung und einen neuen Job zu suchen, das ist schwierig, manchmal sogar unmöglich. Die hohe Kunst ist es allerdings, jedem Einzelfall gerecht zu werden. Ein gut verdienender Angestellter, der mit Frau und zwei Kindern in einem Haus 1 500 Euro Miete monatlich bezahlt, wird sich nach einer Trennung von seiner Frau und nach dem Verlust seines Jobs nicht mehr die gleiche Wohnung leisten können. Und das Land Berlin sollte auch nicht den Versuch unternehmen, ihm dies mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse zu ermöglichen. Dafür ist die Miete zu hoch. Eine Alleinerziehende mit einem schulpflichtigen Kind, deren Miete in Kreuzberg nur knapp über dem Mietrichtwert liegt, sollte dagegen vor einem Verlust der Wohnung bewahrt werden. Andernfalls würde sie wahrscheinlich aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und ihr Kind müsste die Schule wechseln.

Weil es freie und bezahlbare Wohnungen heute vor allem an sozialen Brennpunkten von Wedding, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf gibt, drohen diese Gebiete bei einem weiteren Zuzug ärmerer Haushalte vollends zu Gettos abzugleiten. Das kann nicht Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein. Mancher Hartz-IV-Empfänger hat es zwar aus eigener Kraft geschafft, einen Zwangsumzug abzuwenden, zum Beispiel, indem er seine Wohnung untervermietet. Doch nicht jeder ist dazu im Stande. Um eine Gettoisierung zu verhindern, sollte Berlin für Bedürftige lieber höhere Mietzuschüsse akzeptieren. Das wird sich am Ende auszahlen.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0416/berlin/0072/index.html
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Kater


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« Antworten #80 am: Juni 12, 2009, 10:28:48 »

Zitat
80 Millionen Euro mehr für die Bezirke

Die Berliner Bezirke werden 2010/11 um mehr als 80 Millionen Euro jährlich entlastet. Finanzsenator Ulrich Nußbaum und Vertreter der zwölf Bezirke haben sich am Dienstag auf diese gemeinsame Linie für die nächsten beiden Haushaltsjahre geeinigt.

(...)

Zum ausgehandelten Kompromiss gehört auch, dass jedes Bezirksamt zwei Experten von außen einstellen soll, um die Sozialhilfe- und andere sogenannte Transferkosten kritisch zu überprüfen und einem Finanzcontrolling zu unterziehen. Dieses Personal kostet etwa eine Million Euro jährlich, aber diese Investition in qualifizierte Kräfte könnte sich rechnen, denn die bezirklichen Transferkosten neigen seit Jahrzehnten dazu, aus dem Ruder zu laufen. Im Gegenzug sollen die zwölf Bezirke dazu verpflichtet werden, bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger insgesamt 12 Millionen Euro einzusparen.


http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Berliner-Bezirke-Haushalt;art124,2813284
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Kater


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« Antworten #81 am: September 02, 2009, 13:55:53 »

aus dem Interview der Mopo mit dem Berliner FDP-Fraktionsvorsitzenden Christoph Meyer:

Zitat
Das Wichtigste ist in den nächsten Jahren, die Zinsmehrausgaben, welche durch die neuen Schulden des rot-roten Senats entstehen, durch Sparanstrengungen aufzufangen. Im kommenden Jahr sind das allein 80 bis 90 Millionen Euro und im Jahr 2011 über 200 Millionen Euro. Mindestens um diese Summe wollen wir in den aktuellen Haushaltsberatungen die Ausgaben reduzieren. Da fangen wir mit teuren und unnützen Klientelprojekten von SPD und Linkspartei an: die Gemeinschaftsschule, der öffentliche Beschäftigungssektor oder etliche Ausgaben im Sozialbereich. Wenn wir beispielsweise allein die Senkung der Mietzuschüsse für Empfänger von Arbeitslosengeld II auf Bundesniveau beschließen würden, hätten wir mit den anderen Klientelprojekten fast einen dreistelligen Millionenbetrag zusammen.


http://www.morgenpost.de/berlin/article1161210/Berliner_FDP_Chef_will_40_000_Stellen_streichen.html
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Eivisskat


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« Antworten #82 am: September 02, 2009, 14:03:23 »

aus dem Interview der Mopo mit dem Berliner FDP-Fraktionsvorsitzenden Christoph Meyer:




Merkt euch das Schwein..!
>> http://www.fdp-fraktion-berlin.de/index.php/page/fraktion/content/abgeordnete/abgeordneter/13

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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Kater


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« Antworten #83 am: November 19, 2009, 10:12:54 »

RBB, Klartext vom Mi 18.11.09 22:05

Zitat
Hartz IV - Luxusmieten für Bruchbuden

Weil es bis heute keine Ausführungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums für die Übernahme der Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger gibt, haben es Abzocker leicht: Wie ein Beispiel aus Berlin zeigt, zahlen die Jobcenter anstandslos bis zu 16 Euro pro Quadratmeter selbst für Zimmer mit Löchern in den Wänden.

Wussten Sie, dass man mit Hartz IV richtig gute Geschäfte machen kann? Zumindest, wenn man Wohnungsvermieter ist und keine Probleme damit hat, den Staat abzuzocken. Dann nämlich kann man völlig legal weit überhöhte Mieten kassieren, und zwar von den Jobcentern, die das Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger übernehmen. André Kartschall hat die Sache aufgedeckt.

Eine Mietskaserne in Berlin-Neukölln, Silbersteinstraße. Hier wohnt Klaus Thöne – zusammen mit seinem Mitbewohner in einer Art Altherren-WG.

Jeder in seinem Zimmer – Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Vor dreieinhalb Jahren ist Thöne Hals über Kopf hier eingezogen – damals war er über Nacht obdachlos geworden – und froh, als sein Vermieter ihm das Zimmer besorgte.

Klaus Thöne, Mieter
„Er sagte nur zu mir: ‚Komm mal mit. Dann sind wir hier hoch gelaufen, hier ruff. Sagt er: Hier das Zimmer, brauchst Dich nicht drum zu kümmern, is natürlich noch nicht fertig, ist noch kein Zimmer, is‘ ja noch ein halbes Lager. Aber hier haste Schlüssel und so alles‘.“

Thöne war glücklich, schnell ein Dach über dem Kopf zu haben. Da machte es ihm erstmal auch nichts aus, dass die Wohnung in einem ziemlich traurigen Zustand war. Außerdem hatte der Vermieter versprochen, alles zu renovieren – doch dazu kam es nie. Auf eine funktionierende Klingel beispielsweise warten Thöne und sein Mitbewohner bis heute.

Auch die extrem hohe Miete für ein 20-Quadratmeter-Zimmer störte Thöne nicht. Denn die zahlte das Job Center, weil er schon länger arbeitslos war. Er unterschrieb den Mietvertrag.

KLARTEXT
„Und welche Miete stand drin?“
Klaus Thöne, Mieter
„Da standen 360 Euro drin.“
KLARTEXT
„Der damalige Höchstsatz?“
Klaus Thöne, Mieter
„Der damalige Höchstsatz, ja.“
KLARTEXT
„Finden Sie denn 360 Euro angemessen für eine Wohnung wie die hier?“
Klaus Thöne, Mieter
„Für die ganze Wohnung, für alle Zimmer mit allem Drum und dran, würde ich sogar noch sagen, ja. Aber für ein Zimmer in dem Zustand?“

Ein 20-Quatratmeter-Zimmer für 360 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag hatte jeder Hartz-IV-Empfänger Anspruch – auch wenn es sich nicht um eine ganze Wohnung handelte.

Thönes Mitbewohner in den anderen Zimmern hatten jeweils einen eigenen Mietvertrag, natürlich auch für jeweils 360 Euro, bezahlt vom Job Center.

Wir suchen den Vermieter und finden ihn ein paar Straßen weiter – ebenfalls in Neukölln. Es ist ein Verein mit dem wohlklingenden Namen „Die Teller Gottes“.  Der Verein betreibt mehrere Sozialkaufhäuser und andere Einrichtungen. Der Vorsitzende, Michael Maskolus, gibt bereitwillig Auskunft über die Ziele des Vereins.

Michael Maskolus, Vorsitzender „Die Teller Gottes e.V.“
„Es ist ein Verein, der sich gegründet hat, um Gutes für die Menschen zu tun. Also Menschen, die im Endeffekt also wenig Geld haben.“

Ganz offensichtlich tun „Die Teller Gottes“ auch Gutes, betreibt zum Beispiel diese Suppenküche. Und eine Kleiderkammer: In der kann sich jeder was mitnehmen - gratis.

Auch das Wohnprojekt Silbersteinstraße soll eine Hilfe sein - für sozial Schwache, so der Vereinsvorsitzende. Doch Klaus Thöne erinnert sich weniger an Hilfe – aber dafür an eine völlig überfüllte Wohnung.

Klaus Thöne, Mieter
„Und dann hat ja in der Wohnung … In der Küche stand sogar ‘ne Couch. Dann haben in der Wohnung, warte mal, einmal ganz groß eins, zwei, drei, vier, … sechs Personen gewohnt.“
KLARTEXT
„In dieser Wohnung?“
Klaus Thöne, Mieter
„In dieser Wohnung, ja.“

Michael Maskolus, Vorsitzender „Die Teller Gottes e.V.“
„Quatsch! Gibt’s nicht. Unmöglich. Geht nicht. Tut mir leid, gibt’s nicht. So was hat’s noch nie gegeben bei mir.“

Es steht Aussage gegen Aussage.

Fakt ist: Uns liegt auch der Mietvertrag vor, mit dem „Die Teller Gottes“ die Wohnung angemietet haben. Danach kostet den Verein die Drei-Raum-Wohnung 540 Euro im Monat.

Und so funktioniert das Modell: Der Verein zahlt für die Wohnung 540 Euro. Dann vermietet er die einzelnen Zimmer weiter – jeweils für 360 Euro monatlich, bezahlt vom Job Center. Das macht bei drei Mietern satte 1.080 Euro Einnahmen. Übrig bleibt also schon bei normaler Auslastung ein monatlicher Gewinn von 540 Euro.

Doch warum zahlt das Job Center 1.080 Euro für eine heruntergekommene Wohnung in nicht gerade exquisiter Lage, die eigentlich nur die Hälfte kostet?

Wir bitten um ein Interview im Job Center Neukölln – man verweist uns freundlich an den Pressesprecher der Arbeitsagentur Berlin. Der erklärt sich umgehend für nicht zuständig und schickt uns weiter. Zur Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Ein Interview gibt’s auch hier nicht. Man will unsere Fragen schriftlich beantworten. Doch dazu kommt es nicht. Denn telefonisch erklärt man uns schließlich: Die Thematik sei viel zu komplex für eine schriftliche Antwort und könne nur in einem Telefongespräch angemessen behandelt werden.

Doch nach dem Telefonat ist schnell klar: Es ist ganz einfach. Das Job Center kann die Mietübernahme gar nicht verweigern. Es muss den Höchstsatz für jedes einzelne Zimmer bezahlen, weil es sich jeweils um einzelne Mietverträge von Hartz IV-Empfängern handelt. Und jedem Empfänger steht der Höchstsatz an Mietzahlung zu – egal, wie klein das Zimmer ist. Seit März diesen Jahres übrigens sogar 378 statt 360 Euro pro Monat.

Ein schöner Trick also, ganz legal – und kein Einzelfall. Allein „Die Teller Gottes“ sollen fünf solcher Wohnungen in Neukölln betreiben. Und anscheinend sind sie nicht die Einzigen. Hinter vorgehaltener Hand erfahren wir: Besonders in Neukölln soll es mehrere Vermieter geben, die so auf Kosten des Job Centers ein richtig gutes Geschäft machen.

So wie mit Klaus Thöne. 360 Euro. Jeden Monat. Für ein 20-Quadratmeter-Zimmer.


http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_18_11/hartz_iv___luxusmieten.html
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« Antworten #84 am: Dezember 17, 2009, 00:42:50 »

Zitat
Richter rügen Berlins Hartz-IV-Praxis
Bundessozialgericht kritisiert großzügige Umzugsregeln des rot-roten Senats / Land muss 13 Millionen Euro an Bund zahlen / Bundesagentur: Positive Bilanz der Arbeitsmarktreform
Thomas Rogalla

BERLIN. Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern das Land Berlin für seine Umsetzung der Hartz-IV-Regeln kritisiert und das Land zu Schadenersatz in Höhe von 13,1 Millionen Euro an den Bund verurteilt. Die Richter erklärten die bis März dieses Jahres geübte Praxis Berlins bei der Unterbringung von Langzeitarbeitslosen in höchster Instanz für gesetzeswidrig. Das Urteil ist eine weitere Niederlage des rot-roten Senats vor einem Bundesgericht. Die Landesregierung war zuvor schon mit ihrem Rauchverbot in Einraumkneipen und ihrer Regelung für verkaufsoffene Sonntage im Advent gescheitert.

Der Berliner Senat hatte Arbeitslosen zwischen 2005 und 2008 zugebilligt, auch dann ein Jahr lang in ihren Wohnungen zu bleiben, wenn die Kosten für Miete und Nebenkosten über den im Sozialgesetzbuch festgelegten Grenzwerten lagen. Die Regelungen im Bund sehen indes vor, dass Arbeitslose nach sechs Monaten die Wohnkosten, etwa durch Untervermietung, senken oder sich eine billigere Bleibe suchen müssen. Das Bundesarbeitsministerium, das dreißig Prozent der Kosten für die Unterkunft trägt - das sind jährlich 420 Millionen Euro -, hatte deshalb gegen das Land Berlin geklagt.

Das Gericht wirft dem Senat in seiner sehr harschen Urteilsbegründung vor, es habe durch seine abweichende Regelung "vorsätzlich und schwerwiegend" seine Pflichten verletzt und gegen höherrangiges Bundesrecht verstoßen. In der Sache konnte sich der Bund aber nur zu einem kleineren Teil durchsetzen. Zwar habe Berlin rund 54,7 Millionen Euro Wohnkosten zu viel gezahlt, davon seien aber nur rund 24 Prozent als Schaden einzuschätzen, befanden die Richter. Der Bund hatte 80 Prozent als Schaden geschätzt und 47 Millionen Euro zurückgefordert.

Der Senat hatte seine abweichende Haltung damit begründet, dass Arbeitslose gerade im ersten Jahr Zeit für die Job- statt für die Wohnungssuche benötigten. Nach wachsender Kritik war Berlin im März 2009 auf die bundesweite Sechs-Monate-Regelung übergegangen. Senatssprecher Richard Meng und Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) bedauerten das Urteil. Bluhm sagte, Berlin sei zwar rechtlich zur Ordnung gerufen worden, habe für seine Haltung aber gute Gründe gehabt. Es sei richtig gewesen, kein Umzugskarussell auszulösen. In diesem Jahr habe es nur 261 Umzüge gegeben. Für die Arbeitslosen in Berlin ändere sich durch das Urteil nichts.


http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1216/seite1/0045/index.html

die Klage gegen die Berliner Praxis wurde übrigens seinerzeit vom SPD-Arbeitsminister Olav Scholz in die Wege geleitet...

hier noch der Kommentar der Berliner Zeitung:

Zitat
Rechtswidrig, aber richtig
Thomas Rogalla

Rechtsprechung dauert in Deutschland immer etwas länger. So kommt es, dass das Bundessozialgericht die Klage des damaligen SPD-Arbeitsministers Olaf Scholz zu den Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern zwar im Sinne seines Ministeriums entschieden hat - nicht mehr aber im Sinne der SPD, wie man hoffen darf. Die ist nach den krachenden Wahlniederlagen auf eine gewisse Distanz zu ihrer früheren Asozialpolitik der Agenda 2010 gegangen, derzufolge der (in der Regel unverschuldet) Arbeitslose nach dem Job auch seine Ersparnisse, seine Altersvorsorge und möglichst schnell auch sein Zuhause zu verlieren habe. Damit ist für die umfängliche soziale Existenzzerstörung Sorge getragen.

Vor allem auf Druck der Linkspartei hat sich das rot-rot regierte Berlin der Bundesregelung bei den Kosten für die Unterkunft widersetzt und sich dafür gestern beim Bundessozialgericht in Kassel einen heftigen rechtlichen Tadel eingefangen. Daran gibt es nichts zu deuteln, und eine Wiederholung dieser offenen Rechtsstaatsmissachtung stünde Berlin nicht gut zu Gesicht, zumal es sehr von anderer Länder Geld lebt.

Ruft man sich aber das Chaos der Hartz-Anfangsjahre noch einmal ins Gedächtnis, dann gab und gibt es gute Argumente dafür, Arbeitslose nicht sofort aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Das ist nur auf den ersten Blick billiger, auf den zweiten kommen soziale Entwurzelung und die Beförderung von sozialer Segregation durch Massen-Zwangsumzüge in Billigquartiere teurer. Das ist in Berlin den Zahlen nach selten - auch weil Rot-Rot rechtswidrig, aber in der Sache richtig gehandelt hat.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1216/meinung/0072/index.html
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