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Autor Thema: buw xxxxx Telefonagenten  (Gelesen 106755 mal)
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darkstar


Beiträge: 39



« am: Dezember 14, 2005, 16:31:17 »

buw versucht chefduzen.de zu zensieren.

Als aktives Mitglied des Betriebsrates (...)
[Darkstar][/QUOTE]

Heute (6.1.06) erhielten wir eine Mail von Herrn Karsten Wulf, der uns als geschäftsführender Gesellschafter  schrieb, "Darkstar ist entgegen des Beitrages kein Mitglied im Betriebsrat von buw. Daher hat er den Beitrag unter Vorspielung falscher Tatsachen in das Forum gestellt.
 
Der gesamte Beitrag ist frei erfunden und schädigt das Image und den Ruf unseres Unternehmens nachhaltig.
 
Daher fordern wir Sie auf, den Beitrag bis spätestens Mittwoch, den 11.01.2006 von Ihren Seiten zu entfernen. Ansonsten werden wir die Staatsanwaltschaft einschalten und uns weitere rechtliche Schritte vorbehalten. "

Da wir als Chefduzen-Betreiber weder in der Lage sind die Richtigkeit der geposteten Beiträge zu überprüfen noch den Wahrheitsgehalt von Beschwerden, kommen wir vorsorglich den Wünschen des Beschwerdeführes nach, nicht nur um uns Scherereien und Kosten zu ersparen, sondern auch um die Existenz dieses Forums nicht zu gefährden.
Wir bitten um Verständnis!

Admin
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Carsten König
Gast
« Antworten #1 am: Dezember 14, 2005, 17:21:28 »

Zitat
Ausführliche Informationen zu   Ihrem neuen Tätigkeitsfeld er-  halten Sie unter...    0800 - 667 77 77

Nö, Danke
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Carpe Noctem


Beiträge: 1353



« Antworten #2 am: Dezember 14, 2005, 17:30:14 »

Zitat
Original von Carpe Noctem
Zitat
Original von darkstar
 XXXXXXXXXXXXXXXX zur Verhandlung vor das Arbeitsgericht Münster bringen. Die XXXXXXXXXXXXXXXX teilte uns derweil mit, sie sehe dem Verlauf und dem Ausgang der Verhandlung mit Gleichmut entgegen.

Richtig so! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX. Das Beste wäre XXXXXXXXXXXXXXXXXX, der bestätigt dass  XXXXXXXXXXXXXX weilXXXXXXXXXXXXXXXXXX Cheesy

Viel Erfolg!

Grüsse - CN
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Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"
Ratrace


Beiträge: 2500



« Antworten #3 am: Januar 04, 2006, 05:15:50 »

Hallo Darkstar!

Wenn Du Mitglied im Betriebsrat der Firma bist und seit einem halben Jahr diese Beschwerden hörst, stellt sich mir die Frage, warum so lange dagegen nichts getan wurde. Ich kenne die Firma nicht, kann also auch nichts Genaueres sagen, aber als Betriebsratsmitglied ist man doch unkündbar, oder nicht?
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Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.
LinksDenker
Gast
« Antworten #4 am: Januar 04, 2006, 12:21:18 »

KwTm
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Ratrace


Beiträge: 2500



« Antworten #5 am: Januar 04, 2006, 12:43:07 »

Wer ist schon unsterblich? Man kann auf dem Arbeitsmarkt eh tun oder auch lassen, was man will - einen echten Einfluß auf die Dauer der eigenen Anstellung hat man eh nicht. Also dann lieber, auch, wenn's undeutsch ist, die Fresse aufmachen, wenn etwas völlig querläuft.

Was ich aber bedenklich finde ist, daß XXXXXXXXXXXXX
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Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.
bwusucks


Beiträge: 12


WWW
« Antworten #6 am: Januar 05, 2006, 19:15:46 »

Danke für den mutigen Beitrag über buw. Ich hoffe, er findet viele Nachahmer in diesem Board.
Dass dieXXXXX, die  XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, hat man XXXXX  gesehen.
Es sollte dann auch, da es sich um XXXXXXXXXXX zu handeln scheint. Eventuell anonym, damit man hinterher nicht wegen des XXXXX Vertrauensverhältnisses XXXXX werden kann.
Weiter so!
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #7 am: Januar 05, 2006, 20:17:07 »

Nach § 15 Abs. 1 KSchG kann einem Betriebsratsmitglied oder einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht ordentlich gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz erstreckt sich auf die Amtszeit und auch auf das der Amtszeit folgende Jahr. Die Kündigung ist daher nach § 15 Abs. 1 KSchG in Verbindung mit § 134 BGB nichtig.

Der Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG gilt auch für Ersatzmitglieder während der Zeit, in der sie ein Betriebsratsmitglied vertreten. Dabei kommt es nicht darauf an, so das Bundesarbeitsgericht, ob das betreffende Ersatzmitglied konkrete Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat oder nicht.

Dagegen kann einem Betriebsratsmitglied oder dem Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung außerordentlich gekündigt werden. Jedoch muss hier die Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG vorliegen.

Der Schutz von Beschäftigten, die zur Betriebsversammlung (Wahl des Wahlvorstandes) einladen, wurde mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes - § 15 Abs. 3 a BetrVG - erheblich verbessert. Bei Beschäftigten, die zu einer Wahl- oder Betriebsversammlung einladen oder die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes beantragen, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, und zwar vom Zeitpunkt der Einladung bzw. Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Dieser Schutz bezieht sich nur auf die ersten drei Beschäftigten, die einladen bzw. den Antrag stellen. Für Wahlkandidaten besteht vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlages an jeweils bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Kündigungsschutz. Haben die Mitglieder des Wahlvorstandes vor der Betriebsratswahl ihr Amt niedergelegt, läuft die Sechsmonatsfrist vom Zeitpunkt der Amtsniederlegung an. In dieser Zeit ist hinsichtlich des vorgenannten Personenkreises eine ordentliche Kündigung unzulässig. Ist der Wahlvorstand jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, und wird er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt, besteht der Kündigungsschutz nach der Amtsenthebung nicht fort.

Die Sperre des § 15 KSchG gilt auch für die Änderungskündigung.

Die Nichtigkeit der Kündigung muss vor Gericht geltend gemacht werden. Jedoch ist die Geltendmachung nicht an die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG gebunden.

Ähnliche Regelungen enthalten auch das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze der Länder.
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bwusucks


Beiträge: 12


WWW
« Antworten #8 am: Januar 06, 2006, 18:06:47 »

Woher will der Inhaber des Unternehmens denn wissen, dass Darkstar niemand aus dem Betriebsrat ist? Das kann er doch wohl nicht wissen.
Dass der Inhaber des Unternehmens schreibt, es gebe solche Methoden bei ihm nicht, ist wohl auch klar.
Hat er denn seine Behauptungen bewiesen?
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #9 am: Januar 06, 2006, 19:17:25 »

Wer hat denn das XXXXX aktiv gestört?

Der Unternehmer, der zuerst die XXXXX bzw. XXXXXXXX oder der sich hinterher beschwerende und seine Rechte einklagende AN?

Gerade bei solchen Arbeitsbedingungen sollte man mit offenen Visier arbeiten und seine Identität preisgeben, sich nicht hinter Nicknamen verstecken. Nennt immer von beiden Seiten Roß und Reiter und verbündet und solidarisiert Euch gegen Eure XXXXX.
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Aloysius


Beiträge: 2670



« Antworten #10 am: Januar 08, 2006, 00:11:13 »

Zu der Situation des Betriebsrates muss auch bedacht werden, dass bei einem Betrieb, der zu erheblichen Teilen aus studentischen Hilfskräften besteht, also Kurzzeitkräften, der Betriebsrat wohl aus den langfristiger Angestellten besteht. Dies bedeutet, dass die, die in der BR wählbar sind, beim Arbeitgeber gut angesehen sind, sonst wären sie ja nicht mehr im Betrieb. Es dürften wahrscheinlich Teamleiter, Trainer und IT-Kräfte sein.

Und dann bedeutet, dass es einzelnen oder allen BR-Mitgliedern bewusst ist, was läuft, auch noch nicht, daß der Betriebsrat dann auch den Beschluß fasst, aktiv zu werden. Denn das hat dann ja Konsequenzen für alle BR-Mitgieder, und da dann eine Mehrheit für den Beschluß zu bekommen, das ist dann schwierig...

Viel Glück
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bwusucks


Beiträge: 12


WWW
« Antworten #11 am: Januar 08, 2006, 19:06:11 »

Den Original-Beitrag könnt Ihr auf

(xxx) gelöscht

lesen.
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admin
Administrator

Beiträge: 1164


« Antworten #12 am: Januar 09, 2006, 15:10:37 »

Liebe chefduzen-Community!

Chefduzen versteht sich durchaus als parteisch und wurde gegründet um den Ausgebeuteten eine deutlicher zu vernehmende Stimme zu verleihen.

Wir wollen jedoch in diesem Forum keinesfalls Unwarheiten und Verleumdungen verbreiten. Dies ist jedoch bei einem offenen Forum schwer zu überprüfen. Deshalb sind wir bemüht schnell und entgegenkommend zu reagieren, wenn man uns auf wahrheitswidrige Beiträge hinweist.

Herr Karsten Wulf, geschäftsführender Gesellschafter von buw schrieb uns per Mail und Einschreiben, es gäbe wahrheitswidrige Behauptungen, die zu löschen seien. Wir kamen dieser Aufforderung sofort nach.

Sollte es jedoch richtig sein, daß der Betriebsrat die Vorwürfe gegen die Firmenleitung für eine juristische Auseinandersetzung gesammelt hat, wäre es doch für das Ausräumen jeglicher Zweifel für die Firmenleitung das Beste den Ausgang der Auseinandersetzung abzuwarten. Beweist die gerichtliche   Klärung, die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage, würde sich chefduzen bei der Firmenleitung und der Community entschuldigen!


Zitat
Woher will der Inhaber des Unternehmens denn wissen, dass Darkstar niemand aus dem Betriebsrat ist? Das kann er doch wohl nicht wissen.
Diesen Einwurf eines Chefduzen-Users halten wir für bedenkenswert.

Es gibt Anhänger der freien Meinungsäusserung, die auf einer anderen Website den in diesem Forum gelöschten Text wieder zugänglich gemacht haben.

Es wurde ein Link zu dieser Site auch in dieses Forum gestellt. Als wir dies festgestellt haben, lag auch bereits eine weitere Mail von Herrn Karsten Wulf vor. Auch wegen der unsicheren Rechtsprechung haben wir diesen Link sofort entfernt.

Herr Karsten Wulf hat sich bei chefduzen.de unter dem Nick Wulf angemeldet und wurde von uns auch freigeschaltet. Für jedermann lesbare Stellungnahmen wären somit möglich. Wir sind offen für Kommunikation und versuchen auch entgegenkommend zu sein. buw zeigt sich hingegen weniger kommunikationsfreudig und drohte nun mit Schadensersatzforderungen wg. Rufschädigung.

Es ist an den Beschäftigen ihre Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber einzuforden, sollten die Vorwürfe zutreffen. Dies kann nicht ein Forum wie chefduzen übernehmen.

Wir als chefduzen-Betreiber sind bemüht allen Widerständen zum Trotz den Betrieb dieses Forums aufrecht zu erhalten.
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drumbum


Beiträge: 18


« Antworten #13 am: Januar 20, 2006, 08:32:52 »

hi,

ohne zu wissen was da abgeht bezüglich derXXXXXXXXXX.
aber die beweislage muesste doch ganz einfach sein.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


aber immer wieder schön zu hören, dass auch die saubermänner der branche XXXXXXXXXXXXXXX  Wink
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Kuddel


Beiträge: 4012


« Antworten #14 am: Januar 28, 2006, 00:57:27 »

So wie es ausschaut, hat sich hier wieder ein Ausbeuter die Finger verbrannt. Hätt´er nur mal auf den Tipp vom Handelsblatt gehört und statt mit der juristischen Keule zu schwingen auf Kommunikation gesetzt. Jetzt haben sich die Besuche auf einem zuvor wenig beachteten Thread schlagartig vervielfacht. Die Rufschädigung ist allein selbstverursacht, jeder hat mitgebekommen, daß da jemand versucht Informationen zu unterdrücken.

Nur schade, daß es hier keine aktuellen Informationen von Mitarbeitern dieser dubiosen Firma gibt.
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