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Autor Thema: Rückkehrergespräch während der Krankheit?  (Gelesen 2885 mal)
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Roswitha


Beiträge: 69


« am: März 22, 2006, 19:24:22 »

Ist es eigentlich üblich, ein Krankengespräch oder auch Rückkehrergespräch noch während der Krankheit zu führen? Dazu wurde ich jetzt aufgefordert.

Werden diese Gespräche nicht (wenn der Arbeitgeber meint, so etwas haben zu müssen) nach dem Wiedererscheinen am Arbeitsplatz geführt? Und zwar während der Arbeitszeit?

Wenn ich nun während der Arbeitszeit von dem Betrieb, an den ich entliehen wurde, zu meinem Arbeitgeber fahre, wie sieht es dann versicherungstechnisch aus. Wäre ein Unfall ein Arbeitsunfall? Ist die Wegezeit auch Arbeitszeit?

Macht es sich die Leiharbeiterfirma da nicht etwas einfach - oder ist das ganze nicht sogar ungesetzlich?

Ich bin seit über einem Jahr das erste Mal erkrankt - also kein Blaumacher und kein Dauerkranker. Es geht hierbei um eine Woche Krankheit.

Ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt.

Wer kann mir da hilfreiche Info geben - wäre sehr dankbar.
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Leih Ing


Beiträge: 64


« Antworten #1 am: März 22, 2006, 20:19:49 »

Hallo Roswitha,

Rückkehrergespräche sind dann zu führen, wenn die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sind.
Zumindest in meinem Entleihbetrieb (Tochter eines Chemiekonzerns) ist das so üblich.

Dein Sklavenhändler will dich vermutlich unter Druck setzten (...wenn Sie es hier her geschafft haben, warum sind Sie dann nicht zur Arbeit gegangen?...)

Ich würde dir abraten, dich diesem Druck zu beugen. Falls du es doch machst, setzten Sie dich vielleicht beim nächsten Mal noch mehr unter Druck. Es ist halt vermutlich ein Versuch, rauszufinden wie weit sie gehen können.

Gruss,
Leih Ing
Gespeichert
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #2 am: März 22, 2006, 20:57:19 »

Solche Faxen sollten Ver- und Entleiher bleiben lassen, weil diese Gespräche völlig sinnlos sind. Sie dienen einzig und allein "der psychologischen Kriegsführung" gegen den Leih- oder Zeitarbeiter. Beide kriegen den Hals nicht voll, um vorhandenes Menschenmaterial wie eine Zitrone auszupressen und anschließend wegzuwerfen.

Sie haben Deinen Krankenschein mit angesetzem Termin der ärztlichen nächsten Wiederholungsuntersuchung, andernfalls kommt die Gesundschreibung. Wenn sie Zweifel an Deiner Erkrankung haben, können sie die Diagnose des behandelnden Arztes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen. Ich bezweifle, daß Ver- und Entleiher medizinische Kompetenz besitzen, um zu sagen, daß Du bereits gesund bist.

Das muß genügen. Es gibt keinen Grund sich in einem solchen Erpressungsgespräch a la Lidl zu rechtfertigen. Wenn vorhanden, benachrichtige oder wende Dich an Deinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft, damit er bzw. sie dagegen vorgeht.

Der Patient hat die Pflicht alles zu tun, was zu seiner baldigen Genesung führt und nicht für die beiden während der Krankheit in der Weltgeschichte rumzukutschen.

Einen Versicherungsschutz gibt's nur, wenn man auf dem Weg zur oder von der Arbeit sich befindet und bekanntlich erfüllst Du während der attestierten Krankheitszeit nicht Deine Arbeitspflichten. Davon bist Du mit dem Krankenschein zeitweise befreit. Also ist solch ein Weg während der Krankheit nicht unfall- und krankenversichert. Wenn das so wäre, dann wär's ja sinnloserweise doppeltgemoppelt - der Unfallschutz des Arbeitsverhältnisses hat noch einen speziellen Unfallschutz für Unfallereignisse während der Krankheit.

Der Weg zwischen Ver- und Entleiher und von der Wohnung zum Einsatzbetrieb während der Gesundheit dient dazu seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen und unterliegt damit des versicherungsrechtlichen Kranken- und Unfallschutzes.

Die Arbeitszeit beginnt mit Erreichen des Arbeitsplatzes und endet mit Verlassen desselben, nicht mit dem Betreten oder Verlassen des Betriebsgeländes.

Fahrzeiten vom Verleiher zum Entleiher, sind Arbeitszeit, sofern sie in die vertraglich vereinbarten Zeiten fallen und Du einen, am besten schriftlichen Fahrauftrag von einem der beiden erhalten hast. Das ist vergleichbar mit einem schriftlichen Dienstreiseauftrag für eine Dienstfahrt oder -reise. Schau dazu in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, ob es dazu entsprechende Regelungen gibt.

Zitierte Internetseite: http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm

"... Der AN ist arbeitsvertraglich verpflichtet, dem AG mitzuteilen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen. Eine solche Information liegt auch im Interesse des AN, dessen individuelle Einschätzung dabei vorrangig zum Tragen kommt. Die Informationspflicht des AN wird dann konkret, wenn durch die Gesundheitsbeeinträchtigung eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses zu erwarten ist, oder wenn zu befürchten ist, dass diese sich - z.B. durch Ansteckung - auf den Betrieb erheblich auswirkt. Die Informationspflicht beschränkt sich aber auf diese Auswirkungen; die zugrunde liegenden Diagnosen bzw. die spezifischen medizinischen Daten gehen den AG nichts an.

Führt der AG mit dem AN nach einer krankheitsbedingten Fehlzeit ein "Krankengespräch", so ist hierbei das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- bzw. Personalrates zu beachten. Der AN muss der Aufforderung zu einem solchen Gespräch Folge leisten. Eine Pflicht zur Preisgabe medizinischer Daten trifft ihn jedoch nicht. Häufen sich Erkrankungen, so kann eine Kündigung wegen Krankheit zulässig sein. In dieser Situation ergibt sich u.U. eine Obliegenheit des AN, Gesundheitsdaten offen zu legen oder den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, um durch ein differenzierte Darstellung der Hintergründe die Kündigung abzuwenden. Diese Obliegenheit besteht, wenn eine negative Zukunftsprognose nur so durch den AN widerlegt werden kann. Der AG kann aber auch insofern nach Einwilligung des AN eine Offenlegung nur von solchen Tatsachen verlangen, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. ..."

Zitierte Internetseite: http://www.jobber.de/studenten/tmn-310801-25-gms_59224.nitf.htm

"Arbeitnehmer muss Fragen zu Krankheit nicht beantworten

Wer nach einer längeren Krankheit am seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, muss Fragen des Arbeitgebers zum Krankheitsbild und zur ärztlichen Diagnose nicht beantworten. Darauf weist der Fachbuchautor Dieter Hummel in seinem beim Bund-Verlag in Frankfurt erschienenem Buch «Krankheit und Kündigung» hin.

Fragen zur möglichen Entwicklung und Schwere der Krankheit fielen unter das Recht des Betroffenen, seine Persönlichkeit zu schützen. Arbeitgeber versuchten häufig in so genannten Kranken- oder Rückkehrgesprächen Angestellte auszufragen und bei einer schweren Erkrankung in die Frührente zu schicken, so der Autor. Wenn ein solches Gespräch noch während der Krankheit anberaumt wird, müsse der Betroffene nicht erscheinen. Auch wenn er zu Haus aufgesucht wird, könne der Arbeitnehmer das Gespräch verweigern.

Ein Krankengespräch sei für den Arbeitnehmer nur dann verpflichtend, wenn eine Betriebsvereinbarung darüber existiere. Ist dies nicht der Fall, seien die Ergebnisse eines dennoch geführten Gespräches nicht bindend, schreibt Hummel. Jedoch habe der Arbeitgeber das Recht, eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse zu verlangen.

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats - soziale Angelegenheiten § 87 BetrVG

Mitbestimmung des Betriebsrats/Krankengespräch AAS/0088

 Die Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes mit einer nach abstrakten Kriterien ermittelten Mehrzahl von Arbeitnehmern ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Es geht dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst.
BAG vom 8.11.1994 - 1 ABR 22/94

Quelle: http://www.aas-web.de/br1_urteil_bbs.htm
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Kuddel


Beiträge: 4012


« Antworten #3 am: März 22, 2006, 20:58:54 »

Laß Dich nicht unter Druck setzen!
Sie können Dich nicht zwingen.
Einfach nicht reagieren, man kann Dir keinen Strick draus drehen.
Du bist krank.
Punkt.
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brettermeier


Beiträge: 1369


« Antworten #4 am: März 23, 2006, 00:03:44 »

Zitat
Original von Roswitha
Ist es eigentlich üblich, ein Krankengespräch oder auch Rückkehrergespräch noch während der Krankheit zu führen? Dazu wurde ich jetzt aufgefordert.

Werden diese Gespräche nicht (wenn der Arbeitgeber meint, so etwas haben zu müssen) nach dem Wiedererscheinen am Arbeitsplatz geführt? Und zwar während der Arbeitszeit?

Wenn ich nun während der Arbeitszeit von dem Betrieb, an den ich entliehen wurde, zu meinem Arbeitgeber fahre, wie sieht es dann versicherungstechnisch aus. Wäre ein Unfall ein Arbeitsunfall? Ist die Wegezeit auch Arbeitszeit?

Macht es sich die Leiharbeiterfirma da nicht etwas einfach - oder ist das ganze nicht sogar ungesetzlich?

Ich bin seit über einem Jahr das erste Mal erkrankt - also kein Blaumacher und kein Dauerkranker. Es geht hierbei um eine Woche Krankheit.

Ich fühle mich ziemlich unter Druck gesetzt.

Wer kann mir da hilfreiche Info geben - wäre sehr dankbar.

Also während der Krankheit musst Du gar nichts.

Solange Du krankgeschrieben bist, ist alles hinfällig.

NACH der Krankheit darf der AG alle möglichen Gespräche führen, aber nicht WÄHREND der Krankheit.

Hast Du einen Unfall auf dem Weg zur (oder von der Arbeit nach hause) Arbeit (und kannst das nachweisen), ist das ein Wegeunfall.

Solange Du nachweislich per 'gelbem Schein' krankgeschrieben bist, kann Dir meiner Meinung nach niemand irgendwas, da Du ganz offiziell krank bist...
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Peperoni


Beiträge: 79


« Antworten #5 am: März 23, 2006, 00:33:37 »

Ein solches Gespräch dient einzig und allein dazu, dir Druck zu machen, damit du ja nicht noch länger krank bist. Das ist generell unverschämt, aber es ist es schon eine ausgesprochene Frechheit, sowas schon in der 1. Woche der Krankschreibung zu machen.

Daher: Lass' dich nicht unter Druck setzen. Die sollen merken, dass du dich nicht einschüchtern lässt. Du bist krank, da brauchst du kein schlechtes Gewissen zu haben. Krank ist krank!

Also, wenn sie dich nochmal zu einem Gespräch auffordern: Weise sie darauf hin, dass du krank bist, aber zu einem Gespräch natürlich zur Verfügung stehst, sobald du wieder gesund bist.  

Ich wünsche dir gute Besserung!
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Roswitha


Beiträge: 69


« Antworten #6 am: März 23, 2006, 07:55:17 »

Danke für die Antworten - ihr habt mir sehr geholfen.
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