20 Prozent? 25 Prozent? Mindestens! Schließlich habe der Ex-Arbeitsminister dies - ganz subjektiv - festgestellt. Seine eigenen Augen haben gesehen, wie betrügerisch die arbeitslosen Massen doch sind. Parasiten, ganz Nazi-Jargon, seien es. Und damit rechtfertigen die Reformer ihr Machwerk und ignorieren dabei ganz andere Verlautbarungen:
Sechs Prozent der Hartz-IV-Betroffenen beziehen nach einer Telefonumfrage der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Unrecht Arbeitslosengeld II. So hätten manche zwischenzeitlich eine Arbeit gefunden, ohne es dem zuständigen Jobcenter zu melden, berichtete ein BA-Sprecher am Freitag in Nürnberg.
Er bestätigte damit Teile eines Berichts des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». Das Ergebnis der Umfrage vom Oktober 2005 decke sich damit weitgehend mit einer Telefonumfrage vom August 2005. Im Oktober hatte die BA knapp 100 000 Hartz-IV-Betroffene nach ihrem aktuellen Status befragt.
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Sechs Prozent? Dies sind mehr als normalerweise üblich. Von zwei bis drei Prozent wird ausgegangen, aber auch hierzu äußert sich die Bundesagentur. Versäumnisse seien kein Betrug:
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Der BA-Sprecher warnte unterdessen davor, davon auszugehen, dass alle sechs Prozent «getrickst» hätten. Einige hätten lediglich versäumt, das Jobcenter rechtzeitig über ihre Situation zu informieren. Grundsätzlich seien sie dazu verpflichtet. «Man kann trotzdem nicht davon sprechen, dass es sich bei den sechs Prozent durchweg um Missbrauchsfälle handelt», unterstrich er.
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Milliardenberge will man sich mit den neuesten Reformesreförmchen der politischen Think Tanks sparen. Immerhin, jeder Vierte betröge ja den Staat, die Allgemeinheit, den Steuerzahler, damit den fleißig Arbeitenden. Und an Subjektiv-Zahlen eines zynischen Ex-Ministers, einstmals journalistischer Schmierfink, legt die Politik die Marschrichtung fest. "Dumm, arglos oder korrupt?", fragt Albrecht Müller in seinem Buch "Machtwahn". - Wohl trifft alles zu, doch die Portion Dummheit scheint tragende Säule dieses wackeligen Konstrukts zu sein.
Die Bundesagentur meldet aber weiter:
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Er räumte allerdings ein, dass 35 Prozent der für die Befragung ausgewählten Arbeitslosengeld-II-Empfänger telefonisch nicht erreichbar waren oder ein Interview am Telefon angelehnt haben. Sie würden nun von ihrem Jobcenter vorgeladen.
Die Teilnahme an einem "Telefoninterview" kann nur freiwilliger Art sein, heißt es doch in der
"Ausfüllhilfe der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II", auf Seite 3: "Die Angaben zu Telefon und/oder E-Mail-Adresse sind freiwillig. Sie sollen den Arbeitsagenturen in Zweifelsfällen eine schnellere Klärung ermöglichen."
Damit steht dieses Zitat mit der Erreichbarkeitsanordnung im Einklang, ebenso mit dem Urteil des BSG (vom 20.06.2001 - AZ:
B 11 AL 10 / 01 R), wonach der Arbeitslose sicherzustellen hatte, daß das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der ihm benannten Anschrift (Wohnung)
durch Briefpost erreichen kann.
Nur stellt man es der Öffentlichkeit so dar, als ob 35 Prozent sich einen schönen Tag machen, Fakten ausklammernd, wonach eine Verpflichtung zur Angabe der Telefonnummer oder gar zum Interview nicht besteht. In Zweifelsfällen sollte ein telefonisches Abklären Schnelligkeit gewähren, doch eine Umfrage ist kein Zweifelsfall. Gar nicht davon zu sprechen, wie dubios es erscheinen muß, einen plötzlichen Anruf dieser Art zu erhalten. Wer könnte sich nicht alles als Arbeitsagentur ausgeben?
Der letzte Satz darf wohl als politisches Zugeständnis verstanden werden, wonach der Arbeitslose per se, ein höchst faules Subjekt sei, verantwortungslos und auf Dauerurlaub. Ein zu positives Darstellen, diametral der arbeitsmarkt-politischen Handlungsweise, könnte öffentliches Zweifeln, ob der Notwendigkeit des Vorgehens heraufbeschwören. Da schiebt man den sechs Prozent, die wahrscheinlich noch zu hoch angesiedelt sind, ganz schnell noch eine abstrakte Masse von 35 Prozent nach, die im Dunklen bleiben sollen, als potenzielle Sozialbetrüger.
Trotz dieses Wehrmutstropfens: Clementinisches Parasiten-Geschwätz sollte damit von gestern sein, zumindest hofft man dies.
Quelle BA-BerichtQuelle Ausfüllhilfe der Bundesagentur