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Autor Thema: Trari trara, ein Lebensmittelgutschein ist da  (Gelesen 9249 mal)
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wotse


Beiträge: 187


« am: Juni 18, 2006, 18:51:44 »

Hallo an alle,
ich möchte mal eine kurze "Geschichte" erzählen. Also ich darf jetzt seit etwa sieben Monaten ausschlafen (bin arbeitssuchend). Bis vor sieben Monaten hatte ich einen Job als Ofenwagenmaurer und dort lief eben mein Arbeitsvertrag aus. Aber das nur zur Vorgeschichte. Anschliessend meldete ich mich auf dem Arbeitsamt und bis auf wenige "Vertuer und Verwechsunglen von seitens des Amtes" wie ein angebotenes Jobangebot als Fremdsprachensekrätärinn oder eine vermasselte Probearbeit von einem halben Tag über ein Zeitarbeitsunternehmen bei einer hier vor Ort ansässigen Firma hat sich in dem halben Jahr Arbeitlosengeld I Bezug bei mir hier auch nicht getan. Nunja das übliche, nutzlose Bewerbungen schreiben, das zählt auch noch alles zur Vorgeschichte. Da ich diesen Text nicht allzusuperlang abhandeln möchte komme ich nun zum Kern. AM vergangenen Freitag, dem 09. 06. 06 (es war ein schöner Sommertag) erhielt ich einen Brief von meiner ehemaligen Arbeitsvermittlerin vom Arbeitsamt. Ich sollte doch bitte am Montag, dem 12. 06. 06 um 14.00 Uhr zu einem Gesprächstermin kommen. Mir erschien das seltsam, denn auf dem Arbeitsamt war ich ja nur bis Ende April gemeldet. Also dachte ich mir montags morgens, ich rufe mal da an und frage nach worum es denn ginge bei diesem Gespräch. Ob sie denn immer noch für mich Zuständig wäre zwecks Arbeitsvermittlung. Nein wurde mir dann geantwortet, eigentlich wollte sie sich bei mir nur mal erkundigen was denn mit mir los sei. Ihr wäre aufgefallen das ich nirgendwo gemeldet wäre. Ich muss sagen, das fand ich von Frau B. einen hochanständigen Zug, das möchte ich betonen, mit ihr kam ich auch sonst immer wunderbar klar. Nun jedenfalls fragte ich daraufhin nach ob sie sich da sicher sei das ich nirgendwo gemeldet sei. Sie sagte ja, laut ihren Computerdaten wäre ich nirgendwo gemeldet, da mir ähnliche Sachen nicht fremd sind sagte ich am Telefon nur "aha, Frau B., ja das ist aber sehr interessant für mich das zu erfahren. Ich bedanke mich bei Ihnen für diese Auskunft". Dieses Gespräch fand streng genaugenommen um 12.15 Uhr Montag statt, da mich Frau B. zurückrief auf mein morgens erfolgtes Telefonat und nun war Mittagszeit und schliesslich wollte ich ersteinmal weiterrecherchieren was denn da passiert sein könnte. Also nachdem 14.00 Uhr verstrichen waren rief ich auf der Krankenkasse an und erkundigte mich ob ich bei ihnen gemeldet wäre. Ich gab meine Kundennummer durch und auch dort war die Antwort negativ. Nun sind ja auch schon die sechs Wochen Übergangszeit abgelaufen. Das heisst im Moment bin ich nicht einmal krankenversichert. Das ist Punkt eins. Nun erstmal ging es dann für mich montags weiter, auf die Bank schnell das letzt  bisschen Geld abheben um die nächsten Tage was in der Tasche zu haben (und ich habe vorher schon geknausert wie wahnsinnig). Schliesslich mus ich ja zusehen wie ich überlebe nicht wahr? Mir ein Liedchen in den nichtvorhandenen Bart gepfiffen, bei so einem schönen Sommerwetter soll man sich ja die gute Laune nicht verderbern lassen und bin erstmal das nötigste einkaufen gefahren. Das nötigste bestand an diesem Tag für mich in einer Kiste Bier und einem Päcken Tabak. Denn meinen Busenkumpel kenne ich ja in und auswendig. Er hat ja auch nicht gerne Durst und so holte ich ihn ab. Er stieg bei mir ins Auto, wir fuhren zu mir und fingen an zu philospophieren (ein paar Bierchen in Ehren kann niemand verwehren nicht wahr). Aber im Ernst, also es wurden meine ganzen Unterlagen gesichtet, Paragraphen gewälzt, diverse Foren gesichtet und so weiter. Dienstags vormittags ging es dann aufs Amt. Auch wieder mit meinem Freund (man nehme immer einen Beistand mit!!!), wir sind erst mal zum Fräuleinwunder Sol***, meine jetzige "Beraterin" und nach einem freundlichen klopfen an der Zimmertür und einer freundlichen Frage ob sie einen kurzen Moment Zeit hätte hiess es Nein. Es war niemand vor mir und niemand sass bei ihr im Zimmer. Am telefonieren war sie auch nicht. Aber das Anmeldebüro möchte ja auch etwas zu tun haben. Also zwei Türen weiter zum Anmeldebüro und einen Termin geben lassen mit meinem Hinweiss "äusserst dringend". Die übliche Antwort kam "gehen sie vor Bürotür sowieso und warten sie auf ihren Aufruf". Gesagt getan, man hält sich ja an die Regeln. Andererseits sind 5 Minuten Wartezeit lange genug wenn keine andere Person vor einem ist und nunja der Kaffee eben wichtiger ist als meine Persönlichkeit. Nun gut Frau Sol***, wieso sollten sie auch mit mir reden wollen? Also ein Stockwerk höher, der Herr Direktor liess mich zwar auch erst einmal warten aber das ist ja auch ein vielbeschäftigter Mann. Da nimmt man sich gerne Zeit. Ach was schreibe ich da, das nennt sich ja heute Geschäftsführer, nicht mehr Direktor. Nun, er nahm sich Zeit und bat uns beide in sein Büro (schön mit Klimaanlage, da liess es sich aushalten). Ich erklärte den ganzen Sachverhalt. Ich erklärte das ich erst gestern so ganz nebenbei zufällig erfahren habe das ich auf der Arge überhaupt nicht angemeldet bin, ich erklärte, das ich den Antrag am 2 Mai einreichte und mein Name in keinem Computer auftauchte. Wie sich das erklären würde? Ob sowas überhaupt passieren dürfe? Ich legte ihm meinen Aktenstapel auf den Tisch, so das er meine Kundennummer einsehen konnte und er tippste in seinem schlauen Computer. Ich wieder holte meine Frage höflich aber bestimmt "Herr K., wie kann denn sowas passieren? Das muss doch schnellstens unerbunden werden". "Ohje das darf nicht passieren" murmelte er ganz leise und sagte zu mir "gehen sie bitte runter in Zimmer soundso zur Frau Sol*** und klären das mit ihr". Gesagt getan, runter ins Büro und mittlerweile sassen vor diesem Büro 4 Leute. Ich fragte diese Leute höflich "entschuldigung, möchten sie auch alle zur Frau Solb***?". Ja wollten sie, also so langsam wurde mir das schon buntig. So lange warte ich nicht auch als Arbeitssuchender ist meine Zeit begrenzt. Also wieder ein Stockwerk höher und ans Büro gekloppft. Einmal, zweimal, dreimal gekloppft. Aha, die Bürotür abgeschlossen. Das ist ja interressant. Anscheinend möchte mir hier niemand helfen. Also erst mal ins Auto gestiegen und auf den Rest vom ehemaligen Sozialamt gefahren (ach wie gut wenn man Freunde hat die Freunde kennen) und den Fall zur Ansprache gebracht. Da dieser gute Mann auf dem  Sozialamt gerade Akten am entstauben war und über keine Weisungsbefugniss verfügte sprachen wir etwas unter vier Augen mit ihm. Ohne nun zu weit auszuholen, es sollte also eine Vorschusskasse auf der Arge geben. Das ergibt ja auch Sinn, was macht beispielsweise jemand dem sein Geld geklaut wurde oder der es verloren hat? Der könnte ja dann bevor er verhungert mit dem Revolver einkaufen gehen. Also wir uns für das Gespräch bedankt und wieder hin zur Arge. Wieder zum Büro von Frau Solb***, freundlich geklopft, Kopf rein gehalten und "da wären wir noch mal, bitte sagen sie uns doch wo wir die Vorschusskase finden". "Was für eine Vorschusskasse?" war die Gegenfrage und ich muss sagen ich glaube ihr das, das sie noch nie davon gehört hat, so treuherzig doof wie sie geguckt hat. Aber für mich war damit das hallosagen beendet. Wieder ein Stockwerk höher und immer noch war der Geschäftsführer nicht anwesend. Nun standen mein Kumpel und ich erst einmal auf dem Flur im oberen Stockwerk und überlegten. Und siehe da, eine nette Dame nahm sich der Sache an und telefonierte nach Darlegung der Sache mit Frau Solb***. Ich würde jetzt unten bei Zimmer soundso, bei Frau Solb*** einen Vorschuss bekommen. Wir bedankten uns, führten noch einen kurzen Smalltalk und es ging wieder ein Stockwerk tiefer. Schon wieder durften wir 15 Minuten wartenund Frau Solb*** erschien mit einem Lebensmittelgutschein in Höhe von 50 Euro. Da musste ich erst einmal lachen "Wollen sie mich total verarschen? Sehen sie mal was hier steht. Kein Tabak, sie wissen das ich Raucher bin. Also ist das ihr ernst?" "Mehr kann ich nicht für sie tun" war die Antwort. "Gute Frau Solb***, das wird die Presse interressieren, das ist ihnen doch wohl bewusst oder?" "Dann machen sie mal, wir haben jeden Tag mit sowas zu tun". Alles klar Leute, den Wisch habe ich mitgenommen, den nagele ich mir übers Bett. So eine Frechheit. Nunja das war der Behördengang am Dienstag. Was solls, schliesslich ist ja im Moment geiles Wetter, da lässt man sich doch die gute Laune nicht verderben. *Hehe* Diese Fräuleinwunder wird sich noch schwer umsehen dachte ich mir nur. Und fuhr erst mal mit meinem Kumpel im Schleeptau ein paar Geschäfte ab um dort nachzufragen, welches Geschäft so einen Schüttelschein überhaupt annimmt. Geagt getan, so noch ein zwei Stündchen Autofahrend und Geschäfte durchklappernd die Zeit verbracht. Ach bei mir daheim steht ja noch der Rest der Kiste Bier von gestern. Also wieder zu mir , ein zwei Bierchen getrunken und einen Bekannten angerufen. Einen Politiker aus der jungen Union und für Mittwoch vormittag 9.30 Uhr einen Termin vereinbart. Gesagt, getan, sich mittwochs vormittags getroffen und dann ging es zu dritt in die Arge. Ähemm, Frau Solb*** hat nichts mehr zu lachen, der Geschäftsführer wird auch sehr schwer daran zu knabbern haben. Denn was dort passiert ist sind Verstösse gegen folgende Paragraphen, vereint in einem Fall: § 1 Abs. 2 BSHG (Würde des Menschen) ; http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/dsbshg.htm
(Bitte selber lesen, Datenschutzgesetz ; Wettbewerbsschutzgesetz (da ich nicht frei entscheiden kann wo ich einkaufe) ; http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202300 (Absatz 2 ist ausschlaggebend. Hier wird mir vorgeworfen ich wäre Alkoholiker! Eine Diskriminierung!) und das sind nur die begangenen Verstösse der Arge bezüglich des ausgehändigten Lebensmittelgutscheines. Das meine Anmeldung überhaupt nicht durch geführt wurde dazu suche ich noch Gesetze. Jedenfalls kriegt die Arge jetzt ganz gehörig in den Arsch getreten. Damit einen schönen Sonntagsgruss.

P.S. Im Anhang ist was zu finden um es einzurahmen und an die Wand zu hängen
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aian19


Beiträge: 1497



« Antworten #1 am: Juni 19, 2006, 16:51:33 »

Tja, schon wundersam, was auf dem Amt, was ja jetzt ein "Kundencenter" ist, so alles passiert....

Aber nur mal angemerkt, es erleichtert das Lesen doch ungemein, wenn doch etwas mehr mit Textformatierung arbeitet, also Absätzen und so... Wink
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"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin
Pinnswin


Beiträge: 3865



WWW
« Antworten #2 am: Juni 28, 2006, 08:48:11 »

Sind die Wahnsinnig! - Recht so, wehr dich, das Bild der ArGe´n wird immer schöner, in der Öffentlichkeit, was sagte Onkel Müntefering noch letzt beim Ombudsrat?

"H-IV ist keine Sozialhilfe Plus" und: Recht hat er, es ist Sozialhilfe Minus inclusive der Inkompetenten ArGe´n. Hätte nicht gedacht, das Hirntot Müntefering in Sachen Hartz-IV so weit vorausdenken kann/könnte.

Lg und weiter so, lass dich nicht verarschen.
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Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein. Obwohl vieles darauf hin deutete, das es käme... A. Sapkowski . <°)))o><
wotse


Beiträge: 187


« Antworten #3 am: Juni 28, 2006, 10:41:47 »

Aber selbstverständlich werde ich mich folgerichtig zur Wehr setzen.

@ Aian19
Recht haste, ich las eben meinen Text gegen und muss sagen, mit Absätzen wäre das wirklich leserlicher.

@ Pinnswin
Oh keine Bedenken, genannte Frau Sol*** darf ihren Stuhl verlassen, das garantiere ich. Sie hat sich in diesem Fall mit mir und meinem "Busenkumpel" aufs übelste angelegt. Wir beide sind juristisch zumindest leicht bewandert. Und der Freund, der Herr Politiker dem macht das ebenfalls einen Heidenspass sich dort mit Argemitarbeitern anzulegen.

@ Topic
Was ich beispielsweise nicht beschrieben hatte war der Fakt das Frau Solb*** vorher auf dem Sozialamt tätig war und lediglich im Rahmen einer Umstrukturierung nun auf der Arge sitzt. Mir persönlich war diese impertinente Person vorher unbekannt, aber durch Freunde war sie mir ein Begriff. Nun liebe Zuleser, ich weiss mich zu wehren, und das wird sie zu spüren bekommen. Selbst dem Geschäftsführer der Arge standen bei dem Zwiegespräch die Schweissperlen auf der Stirn und die Schweissperlen kamen nicht von der klimatischen Hitze.

Mit der Sache gehe ich bis vors Gericht wenn es sein muss. Denn nach wie vor gilt, ich weiss mich zu wehren. Was macht ein jemand der zum ersten mal mit Behördenstress zu tun hat? Richtig, er weiss nicht richtig zu agieren. Diese Frau Sol*** wird abgeschossen und der Geschäftsführer wird sehr arge Probleme vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen. Das bin ich meinen Mitmenschen schuldig, so zu agieren.

Alleine gestern früh hatte ich ein nettes Gespräch mit einem ALG II Empfänger, der nach Leipzig gezogen ist um dort Arbeit zu finden. Die Arge Leipzig hat ihm aber sehr übelst mitgespielt.
Das hat mit meinem Thread nun überhaupt nichts zu tun, aber wer sich dafür interressiert, hier mal ein Link des jungen Mannes wo er sein Problem schildert: http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID67/21.html

So und was ihm passiert ist ist genauso eine Frechheit wie sie mir passiert ist. Diesen Kerl werde ich auch unter meine Fittiche nehmen und die Arge Leipzig hat sich schon mal ganz warm anzuziehen. Es wird wirklich dermasen mit der Unwissenheit der Menschen gespielt, oh da würde mir ja auf Anhieb der Paragraph einfallen, der aussagt, das auch Argemitarbeiter eine Fürsorge und Hinweispflicht haben. Schliesslich sind das Amtspersonen, sie bekleiden ein Amt und das bedeutet für den Bürger einzustehen. Leider müsste ich diesen Paragraph nachschlagen, aus dem Kopf weiss ich den nicht mehr. Jedenfalls haben auch Argemitarbeiter es wohlwollend und im besten Gewissen und Wissen mit einem Arbeitssuchenden zu meinen. So etwa der Wortlaut des Paragraphen. Das in der Praktik rigoros dagegen verstossen wird steht auf einem anderen Blatt Papier. Wie auch immer, wenn das nicht als illegal ausgelegt werden kann, weil die zuständige Amtsperson sich nicht an diesen Paragraphen hält, so ist diese Amtsperson zumindest inkompetent, dann muss diese Amtsperson eben noch mal die Schulbank drücken ansonsten hat sie nichts zu melden. Denn als Privatperson muss ich auf Gesetze hingewiesen werden, nicht ich muss sie nachfragen, sie müssen mir erklärt werden. Das schimpft sich Fürsorgepflicht von seiten des Amtes.

Aber nun mal zurück zu meiner Sache. Rein zufällig hatte ich am Montag, 19. 06. 06 um 02.30 Uhr in der Früh einen Herzanfall (Vorhofflimmern). Das ist jetzt kein Witz. Dabei ist zu berücksichtigen, das wie es der Zufall so will ich ausgerechnet da offiziell nicht krankenversichert war. Ich bin also Montagsmorgens um halb drei ins Krankenhaus gefahren und kam sofort auf die Intensivstation. Nichts jetzt wegen Krankheit an sich, aber seltsamerweise hatte die Arge wohl doch die Möglichkeit, mich rückwirkend auf der Krankenkasse anzumelden. Worauf ich raus will ist folgendes. Möglichkeiten gibt es also doch mehrere, auch mehrere Möglichkeiten einer Anmeldung bei der Arge. Warum nicht gleich so? Oh wartet ab, am 07. 07 habe ich einen Termin mit der Arge, es soll meine berufliche Situation durchgesprochen werden. Dieses Datum werde ich zu nutzen wissen. Meine erste Frage wird sein, aus welchem Grund mir keine Umschulung bewilligt wird. Schliesslich bin ich hauptberuflich Maurer aber nun körperlich angeschlagen (eine diagnostizierte Herzmuskelschwäche liegt vor). Damit kann ich mir es nicht mehr leisten hart körperlich zu arbeiten. Und unter uns gesagt, als langjährig tätiger Maurer habe ich schon ganz bestimmt Häuser eines halben Dorfes gebaut, also ich meine schon, das das etwas an Leistung ist. Wie auch immer, mein Schmusekurs auf der Arge ist vorbei.

Sollte Frau Solb*** noch für mich zuständig sein auf der Arge, sie wird kein leichtes Leben mehr haben. Es sei denn sie ändert sich und denkt ein wenig mehr mit dem Herzen (eben ein wenig sozialer, nicht immer so als wenn es ihr eigenes Geld wäre). Aber diesen Kurs sehe ich nicht, also lasse ich mal wieder den Wikinger raushängen und ziehe mich an jedem kleinsten formalen Fehler an ihr hoch. Und das macht mir einen riesenspass, so ehrlich bin ich.

Und zusätzlich freue ich mich auf das Angebot eines Ein Eurojobs. Doch tatsächlich, es wird mir einen Heidenspass machen, andere Menschen über ihre Rechte aufzuklären. Die mit Paragraphen zu versorgen und aufzuweisen, warum ein Eineurojob nicht konform mit meiner Meinung gehen kann. Hehe, auf den fiktiven Pisser der sich Vorstand des kommunalen Trägers nennt freue ich mich jetzt schon. Ich fände das schön, so eine Aufgabe zugeteilt zu bekommen. Wow, da könnte ich mich ja richtig rethorisch ausleben bei so einem. Wäre das geil.

Aber nun möchte ich nicht weiter übertreiben, ich warte erst einmal den 07. 07 ab und werde dann weiter berichten.

Solong mit Grüssen Wotse
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Magnus


Beiträge: 539


« Antworten #4 am: Juni 28, 2006, 12:48:22 »

Zitat
Original von wotse
...
Es wird wirklich dermasen mit der Unwissenheit der Menschen gespielt, oh da würde mir ja auf Anhieb der Paragraph einfallen, der aussagt, das auch Argemitarbeiter eine Fürsorge und Hinweispflicht haben. Schliesslich sind das Amtspersonen, sie bekleiden ein Amt und das bedeutet für den Bürger einzustehen. Leider müsste ich diesen Paragraph nachschlagen, aus dem Kopf weiss ich den nicht mehr. Jedenfalls haben auch Argemitarbeiter es wohlwollend und im besten Gewissen und Wissen mit einem Arbeitssuchenden zu meinen. So etwa der Wortlaut des Paragraphen.
...

So sieht´s aus.

Der genaue Wortlaut der entsprechenden Paragraphen aus dem SGB I und dem Bundesbeamtengesetz ist folgender:


SGB I § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
 
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
 
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
 ...

SGB I § 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
 
SGB I § 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
 
SGB I § 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
 
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
...

§ 52 Bundesbeamtengesetz
(1) Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
...

§ 54 Bundesbeamtengesetz
Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.

...
§ 58 Bundesbeamtengesetz
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
...

(analoges gilt auch für Angestellte)
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aian19


Beiträge: 1497



« Antworten #5 am: Juni 28, 2006, 21:34:45 »

Danke, wotse !

Wenigstens noch einer, der sich wehrt....die meisten mach leider lieber auf Duckmaus, bis sie gefressen werden....

*ganzfestedaumendrück* -  achja, und Gute Besserung  Wink
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"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin
wotse


Beiträge: 187


« Antworten #6 am: Juli 01, 2006, 16:37:28 »

@ Magnus

Vielen Dank für diese detaillierte Auflistung. Diese Paragraphen werde ich am 07. 07. 06 zu gebrauchen wissen. Mal schauen, vielleicht werde ich diese Paragraphen auch doppelt ausdrucken und eine Kopie davon ans schwarze Brett in der Arge heften. Und das werde ich dann jedesmal machen wenn ich mal so zufällig in der Arge bin. Und bei der Arge bin ich öfters, so ist beispielsweise fast mein gesamter Freundeskreis im Moment arbeitssuchend und eben Hartz4ler.

@ Topic

Ich meine ich bin ja jetzt im Moment auch nicht zum ersten mal arbeitssuchend, als Maurer war es vor 10 Jahren beispielsweise noch üblich das in den Wintermonaten daheim geblieben wurde. Solche Regeln gab es mal, heute gibt es Hartz4. Und was ich persönlich als erschreckend einstufe ist der Fakt das eben fast jeder meines Bekanntenkreises heute daheimsitzt. Da kann doch mit dem System irgendwas nicht mehr stimmen. Ich bin 36 Jahre, die meisten meiner Bekannten sind in dem Alter von 20 bis 45 Jahren. Eigentlich sollten wir in dieser Altersgruppe Arbeit haben, um das wir in die Sozialsysteme einzahlen können.

So ist das demografische Problem aus ökonomischer Sicht gesehen nicht existent. Es gibt zwar einen Geburtenrückgang, das ist richtig. Aber auch der resultiert daraus, das sich Kinder nicht mehr geleistet werden können.
Und in 20 Jahren wird sich dieses Problem bemerkbar machen. Aber heute, im hier und jetzt sollte es eigentlich so sein, das Menschen in meiner Altersgruppe sowohl für Kinder als auch alte Menschen aufkommen.

Es ist kein Wunder das es Rentennullrunden gibt und immer weniger Kindertagesstätten, schliesslich finanzieren sich diese Systeme nicht von selbst. Eigentlich sollten diese Töpfe von meinem Arbeitslohn abgezweigt werden. So sieht es das Umlageverfahren vor.

Auch die Höhe des Bruttogehaltes ist hier ausschlaggebend. Bis zu einem Lohn von (wenn ich nicht ganz irre) 7,50 Euro bezahlt ein Arbeiter so gut wie nichts in die Sozialsysteme ein. Erst ab einer Bruttolohnhöhe von über 7,50 Euro ist es rentabel davon zu reden, das Rentenkasse und co. unterstützt werden. Nunja und heute wird über Kombilöhne und Niedriglohnsektor diskutiert. Das ist der falsche Weg, so sehe ich das als durchschnittlicher Staatsbürger. Eine gute Frage wäre es, warum so weit nicht in der Hochpolitik gedacht wird. Ich als ehemaliger Hauptschüler mache mir über solche Themen Gedanken und Müntefering, Merkel und co. sehen das anders. Das sollten doch studierte Leute sein in der Hochpolitik. Nun anscheinend ist dem nicht so.

So in etwa sehen meine Gedankengänge bezüglich der heutigen hohen Arbeitslosigkeit aus. Das wird nicht so weiter gehen können. Eine Absenkung der Hartz4-Sätze wie sie wiederholt diskutiert wird oder wurde bringt zum Beispiel auch keine Lösung mit sich. Denn faktisch stellt der Hartz4-Satz nichts anderes dar wie einen Mindestlohn. Niemand geht für weniger Geld arbeiten als wie er erhält. Diese Argumentation wird leider verdreht in der Öffentlichkeit diskutiert. Denn anstatt die Löhne anzuheben und damit auch den Hartz4-Satz anzuheben wird darüber diskutiert, die Grundsicherung und damit einen faktischen Mindestlohn nach unten anzunehmen. Das wird nicht funktionieren können, denn ganz von der Frage abgesehen wovon dann ein Arbeitssuchender noch leben soll, es wird wiederum nichts in die Sozoialsysteme einbezahlt. Das führt zu einer weiteren Schwächung dieser Systeme und Müntefering, Merkel und co. werden dann noch mehr jammern, wir wären viel zu teuer.

Auch das Kapital hat eine moralisch/ethische Verpflichtung. So ist der Satz "Reichtum verpflichtet" zu verstehen. Es ist ganz einfach, wenn ich nichts zu beissen habe hole ich mir Lebensmittel mit Gewalt. Das kann auch einem Unternehmer nicht wirklich recht sein wenn er sich nachts nicht mehr auf die Strasse trauen kann weil er Angst haben muss überfallen zu werden. Dann nützt ihm sein Geld nämlich auch nichts mehr.

Ganz im allgemeinen vermisse ich zusehends das Wort sozial wenn ich beispielsweise politische Sendungen im Fernsehen verfolge. Es heisst immer neue Marktwirtschaft, neue Reformen, immer und alles neu. Das seltsame dabei ist doch, das bestehende und funktionierende Systeme modernisiert werden sollen, und die nennen sich dann nicht mehr sozial. Dann heisst es "jeder soll sich privat versichern". Privat krankenversichern, privat Rentenversichern und so weiter. Wer kann sich es leisten sich privat zu versichern? Das können diejenigen die genügend verdienen. Wer kann sich das nicht leisten? Genau diejenigen die sich das nicht leisten können. Also für mich ist innerhalb der Grundsicherung kein Faktor bekannt womit sich ein Hartz4ler privat versichern könnte.

Das alles wird sich zu einem Riesenproblem entwickeln wenn unsere Herren und Damen Politiker nicht baldigst ihren Kurs ändern. Ich meine ich erzähle ja hier nichts neues. Denn meisten von euch dürfte das alles Bekannt sein. Aus welchem Grund hingegen unsere Politiker offensichtlich gegen ihren Amtseid verstossen mit ihren Entscheidungen und sich dafür nicht vor Gericht verantworten müssen, das ist mir bis heute ein Rätsel geblieben.

@ Aian19

Aber natürlich Aian19. Nun ich habe schon ein paar Leute vor dem Amt vertreten. So wirklich neu sind mir solche Geschichten nicht. In meinem Fall empfinde ich das von meiner Sachbearbeiterin als einen schlechten Witz wie sie als Amtsperson handelt. Denn ich wiederhole, ich weiss mich zu wehren, da ich meine Rechte kenne. Und was macht ein junges Bübchen der zum ersten mal mit dem Amtsschimmel zu tun hat? Der kann so etwas nicht, er wird seine Rechte nicht kennen.

Da diese Sachbearbeiterin ganz offensichtlich inkompetent ist hat sie nichts auf ihrem Stuhl zu suchen. Oder sie drückt alternativ noch mal ein paar Jahre die Schulbank und lässt sich qualifizieren. So jedenfalls wie sie handelt hat sie dort nichts zu suchen. Sie hat keine Bürger zu versorgen weil sie nicht einmal ihre eigenen Gesetze kennt.

Als ich beim letzten Gespräch sie dazu aufforderte jetzt auf der Stelle meine Krankenkasse anzurufen und die Sachlage zu klären, was meinst Du wie sie reagierte? Wie ein kleines Schulmädchen antwortete sie "nö, das mache ich nicht". Was ist das für eine Auskunft? Habe ich ihr den Lolly weggenommen um das sie rumbockt? So könnte sie mit mir sprechen wenn ich sie abends in der Kneipe sehe. Aber doch nicht in einem Amtszimmer.

Schliesslich ist es ihre Aufgabe, auch für den Lebensunterhalt der ihr zugewiesenen Bürger zu sorgen. Ein ganz gewichtiges Faktum. Ich glaube nicht das sie diese Aufgabe sinnvoll erfüllt Wink.

Danke für die gute Besserung.

Nunja, ich war ja selber auch mal klein und schwach. Ich weiss ja wie das ist wenn man sich nicht wehren kann. Und ich beschäftige mich schon viele Jahre mit unter anderem sozialen Themen, nur auf privater Basis. Also nichts mit Verein oder ähnlichem. Aber immerhin. Jedenfalls habe ich mir dadurch eine soziale Ader erarbeitet, an mich kann sich jeder wenden der Hilfe sucht. Das hat jetzt auch nichts mit meiner momentanen Arbeitslosigkeit zu tun. Auch wenn ich berufstätig bin handele ich so. Im Moment habe ich wohl etwas mehr Zeit, da ich momentan nicht berufstätig bin. Naja und warum sollte ich diese Zeit nicht sinnvoll nutzen?

Damit einen schönen Samstag an alle.
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andy19


Beiträge: 65


« Antworten #7 am: Juli 01, 2006, 17:44:22 »

Hallo wotse ich glaub du mußt keine 20 Jahre mehr warten bis der geburtenrückgang zum echten Probl. wird. Schau dich um fast jeden tag wird irgendwo eine Kinderkrippe,vorschule oder realschule usw. geschlossen "mangels Auslastung"die folgen sehe ich jeden Tag im Job vor nicht mal 5J.war es ein ereignis wenn einer in Rente ging aber das war einer pro jahr jetzt sind es 2 im monat. Realistischgehe ich davon aus das bereits in 3-5 Jahren ein Fachkräftemangel zu beobachten ist aber das wird unsere Reg.genauso lösen wie im fall der Indischen IT-Spezis.
Zu deinen Löhnen von 7,5€.Sowohl AN als auch AG zahlen wenn auch Untersch. in die Sozialsyteme ein das und das geht schon bei gerinfügig Beschäftigten los z.b. ab 1.7.06 erh.der Pauschalabgaben von 25%auf 30% oder in der sog.Gleitzone (401€-800€) erhöhen sich diese Abg.ebenfalls.
UND mein lieber wotse bitte,bitte und nochmals bitte streiche das wort SOZIAL aus deinem sprachgebrauch man könnte ja denken du läufst blind durch die welt? Sorry falls es den so sein sollte.

Gruß aus Leipzig
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wotse


Beiträge: 187


« Antworten #8 am: Juli 01, 2006, 21:14:52 »

Hallo Andy19,

nunja sicherlich wird jeden Tag eine Schule oder Kinderkrippe geschlossen. Und eigentlich ist das erschreckend das es so ist. Aber auf der anderen Seite kann ich mich an einen Bericht erinnern wo es um ein Dorf ging wo zuwenig Schulplätze für Kinder angeboten wurden. So etwas gibt es also auch. Das müsste vor ein paar Wochen in "hart aber fair" zur Ansprache gebracht worden sein. Die Argumente der Behörden in dem Fall waren in etwa so: Dann müssen sich die Eltern darum kümmern das genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden. Es ging um ein kuriosum das so einige Kinder überhaupt nicht gemeldet waren und bei der Einschulung kam das dann eben raus. Ich meine dafür gibt es doch eigentlich Standesämter. Das Standesamt erhebt den Stand eines Bürgers doch schon bei Geburt. Aber nun gut, das wollte ich nur als Anekdote mal erwähnen, mir ist diese Geschichte auch nur noch halb im Gedächtniss, genaue Fakten dazu kann ich deswegen nicht mehr widergeben. Im Grunde gebe ich Dir Recht mit deiner Auffassung.

Und das unsere Regierung dieses sich abzeichnende Problem der Demografischen Entwicklung mit Sicherheit nicht anders lösen wird wie bei dem Fall mit den indischen IT-Spezis, das denke ich ebenfalls.

Wo ich Dir allerdings widersprechen möchte ist das Wort sozial. Warum sollte ich das nicht gebrauchen? Nur weil in der Realität immer weniger sozial gedacht wird hat dieses Wort in meinem Sprachgebrauch durchaus seine Verwendung. Oh nein, blind durch die Gegend laufe ich mit Sicherheit nicht. Keinesfalls. Nein hierbei geht es eher um eine Grundsatzdiskussion. Nur mal ein Beispiel. Meine Eltern haben gut für mich gesorgt. Eben im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Verhungern brauchten wir nicht. Nun sind meine Eltern alt und ich bin erwachsen. Warum sollte ich ihnen nicht eine angemessene Rente ermöglichen? Das wäre das soziale Denken. Wie es in der reelen Öffentlichkeit damit bestellt ist ist leider eine andere Frage. Und nur wenn diese Thesen immer und immer wieder wiederholt werden kann damit eine öffentliche Meinung gebildet werden.

Wer sich für ökonomische Hintergründe unseres heutigen Systems interressiert, dem empfehle ich mal einen Blick hierdrauf: http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?idcat=5

Übrigens sind die beiden Bücher von Albrecht Müller absolut empfehlenswert. Der geht ja wirklich gnadenlos und absolut sachkundig ins Gericht mit unserer Politikerkaste.

Als ein Beispiel, wer hat schon mal etwas vom Marienhof-Experiment gehört? Die Initiative neue soziale Marktwirtschaft konnte sich in diesem Fall nicht mehr rausreden und musste eingestehen in welcher Art und Weise die Menschen manipuliert werden von Ihnen. Das fand statt im Jahr 2001 und diente der Einführung von Hartz4. Auch hierzu ein Link: http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&parent=5&idcat=39&idart=1007
Es ist doch wirklich eine schöne heile Welt in die wir getrieben werden, nicht wahr?

Ja echt? Dann werden also ab heute (01. 07. 06) die Pauschalabgaben erhöht? Das wusste ich nicht. Danke für den Hinweiss.

Gruss aus Rheinland-Pfalz (Koblenz)
Gespeichert

master of desaster


Beiträge: 15



« Antworten #9 am: Juli 02, 2006, 06:45:47 »

Es ist zu befürchten, dass die beiden Hauptpersonen Deiner Geschichte, die Frau Solb... und der kopfgesteuerte "Führer" aus der Geschichte so rauskommen wie Hans Huckebein bei W. Busch:
Spitz und Kater fliehn im Lauf, der größte Lump bleibt obenauf.

Mit anderen Worten: Behörden, und damit auch deren Angestellte, können nicht soviel Scheiße bauen, dass sie dafür belangt werden, im Gegenteil, oft werden sie noch fortgelobt auf eine andere, besser bezahlte Stelle.

Im Übrigen interessiert mich diese Geschichte auch für meine Website. Je öfter so etwas im Netz zu finden ist, desto mehr Leute können sich gegen Behördendünnschiss wehren.

Mal schauen, was draus wird.

In diesem Sinne
TSCHAU
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Herr Minister, an was arbeiten Sie denn so fleißig?
Ich arbeite an meinem nächsten großen Irrtum!
Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #10 am: Juli 07, 2006, 06:43:04 »

Hallo wotse,

Heesters singt "Man müßte Klavier spielen können ..." In Abänderung dessen kann ich nur schlecht meinen Monitor auf den Kopf stellen, um Deine Abbildung eines Schriftstück lesen zu können und die Vergrößerung funktioniert auch nicht.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #11 am: Juli 07, 2006, 07:05:59 »

Zitat
Original von wotse
....Also nachdem 14.00 Uhr verstrichen waren rief ich auf der Krankenkasse an und erkundigte mich ob ich bei ihnen gemeldet wäre. Ich gab meine Kundennummer durch und auch dort war die Antwort negativ. Nun sind ja auch schon die sechs Wochen Übergangszeit abgelaufen. Das heisst im Moment bin ich nicht einmal krankenversichert. ...

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist jeder Arbeitslose, sofern er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, einen Monat lang nachversichert.

Wird keine Lohnersatzleistung gewährt, muß der Arbeitslose sich binnen drei Monaten entscheiden, ob er freiwillig zahlendes Mitglied der gesetzlichen KV und PV wird, andernfalls verliert er seinen Krankenversicherungsschutz solange bis er wieder ein mindestens 12monatiges, sozialpflichtversichertes Arbeitsverhältnis absolviert hat. Die 3-Monatsfrist beginnt mit dem Kündigungstag.

Wer keine Krankenversicherung hat, muß alle Behandlungsmaßnahmen, alle Medikamente etc. persönlich bezahlen. Und das kann ohne Krankenversicherung unbezahlbar werden.
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Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #12 am: Juli 07, 2006, 07:36:47 »

z.B Urteile, die die Erfüllung der amtlichen Beratungs- und Auskunftspflicht beschreiben

- Arbeitslosengeld Arbeitsamt zur Beratung verpflichtet

Das Arbeitsamt muss einen Arbeitslosen auch ohne konkretes Ersuchen beraten und ihm die Vorteile einer späteren Arbeitslosmeldung erläutern.

Der Fall: Ein Bankkaufmann hatte mit seinem Arbeitgeber kurz vor Vollendung seines 57. Lebensjahres einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Noch vor seinem Geburtstag meldete er sich arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt bewilligte Arbeitslosengeld für 585 Tage. Bei einer Arbeitslosmeldung nach seinem 57. Geburtstag hätte aber ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für 720 Tage bestanden. Das Arbeitsamt behauptete, es sei nicht verpflichtet, ohne konkrete Nachfrage auf die Möglichkeit und die Folgen einer späteren Arbeitslosmeldung hinzuweisen. Diese Argumentation verwarf das Gericht.

Das Landessozialgericht: Ein Versicherungsträger muss einen Versicherten auch dann auf naheliegende günstige Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen, wenn dieser nicht konkret nachfragt. Da der Bankkaufmann bei seiner Arbeitslosmeldung sein Geburtsdatum angegeben hatte, also klar war, dass er in Kürze das 57. Lebensjahr vollenden würde, hätte es sich förmlich aufdrängen müssen, ihn entsprechend zu beraten.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2001 – L 1 AL 74/01
Entscheidung

Sachgebiet(e): Sozialrecht
Gerichtstyp: LSG
Gerichtsort: Mainz
Datum: 22.11.2001
Aktenzeichen: L 1 AL 74/01

Titel: Die Beklagte ist verpflichtet, den Arbeitslosen spontan ohne ein konkretes Ersuchen zu beraten und ihm die Vorteile einer späteren Arbeitslosmeldung zu erläutern, wenn der Arbeitslose erkennbar vor Vollendung einer Lebensaltersstufe steht und sich bei einem Aufschub seines Antrags eine längere Anspruchsdauer ergibt.

------------------------------------------------

Auf Deinen Fall nach dem Analogprinzip überrtragen, heißt das, daß eine Arbeitsagentur/ARGE unaufgefordert den Arbeitslosen so zu beraten hat und ihm die Auskünfte nach §§ 14, 15 SGB I erteilen muß, die für ihm zum Vorteil gereichen und die er bei vorhandenem Intellekt auch zu nutzen versteht. Also haben die "Kundenberater" nicht im Interesse des Amtes, sondern im Interesse ihrer "Kunden" sich unterstützend zu verhalten. Der Arbeitslose muß in die Lage versetzt werden, in voller Kenntnis der Rechtslage seine Rechte gestalterisch zu nutzen. Die Kassenlage ist dabei völlig unerheblich.
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« Antworten #13 am: Juli 07, 2006, 08:09:15 »

Zitat
Original von wotse
... Ich meine ich bin ja jetzt im Moment auch nicht zum ersten mal arbeitssuchend, als Maurer war es vor 10 Jahren beispielsweise noch üblich das in den Wintermonaten daheim geblieben wurde. Solche Regeln gab es mal, heute gibt es Hartz4.

Das Schlechtwettergeld bzw. Winterausfallgeld im Baubereich ist abgeschafft worden.

Schlechtwettergeld

Schlechtwettergeld war in Deutschland in Betrieben des Baugewerbes vom Arbeitsamt in der Zeit vom 1. November bis 31. März gewährte Ausgleichszahlung, falls aus Witterungsgründen an einzelnen Tagen nicht gearbeitet wurde. Es wurde 1996 durch das Winterausfallgeld ersetzt.

Winterausfallgeld

Wenn in Betrieben des Baugewerbes aus Witterungsgründen in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. November bis 31. März) nicht gearbeitet werden kann, zahlt die Agentur für Arbeit frühestens ab der 101. Ausfallstunde das aus dem Beitragsaufkommen zur Bundesagentur für Arbeit finanzierte Winterausfallgeld. Winterausfallgeld wird gezahlt, um die Arbeitsplätze zu erhalten.

Das Winterausfallegeld wurde zum 01.04.2006 abgeschafft. Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. April 2006 (BGBl. I, 926 - 934) wurde statt dessen ein Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt.

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist jetzt das Maßgebende für Bauarbeiter und Bauhandwerker in den Wintermonaten, nur muß man das auch wissen.

Man hat aller nasenlang dem Kind einen anderen Namen gegeben, damit die betroffenen AN nicht mehr durchblicken, was ihnen zusteht. Das hat Methode bei AG, in der Politik und bei Ämtern. Was nicht in Anspruch genommen werden kann, steht AG, Politikern und Ämtern dann zum Verschwenden zur Verfügung. So läuft die Logik von Kapitalisten.

Was ist aber der eigentliche Sinn und Zweck von Schlechrtwetter- Winterausfall- oder Saison-Kurzarbeitergeld?

a) Die entlassenen Bauarbeiter und Bauhandwerker müssen sich zu Saisonbeginn zu schlechteren Konditionen wieder beim selben AG verdingen - ein Mittel der Lohndrückerei und des Sozialdumping mit Hilfe dieser staatlichen Schlechrtwetter- Winterausfall- oder Saison-Kurzarbeitergelder.

b) Die AG entledigen sich in Schlechtwetter- und Winterzeiten ihrer grundgesetzlichen Fürsorge- und Sozialverpflichtung. Sie setzen das Grundgesetz mit Schlechrtwetter- Winterausfall- oder Saison-Kurzarbeitergelder außer Kraft. Sinn des Ganzen ist es sich um die Abführung von Lohnsteuern und die Abführung von Beiträgen zur KV, PV, AV, RV und UV zu drücken und für ein paar Jahrzehnte vorausschauend die Bauarbeiter und Bauhandwerker um ihre Rentenansprüche mit staatlicher Hilfe zu betrügen. Man darf eben die Langzeitwirkung von Schlechrtwetter- Winterausfall- oder Saison-Kurzarbeitergeld nicht außer Acht lassen.

------------------------------------------------------------------------------

Was ist der unternehmerische und staatliche Sinn der steigendenden Arbeitslosigkeit in einem kapitalistischen Land?

- Löhne und Gehälter, betriebliche Sozialleistungen der noch Beschäftigten bis zur Existenzgefährdung zu drücken,
- Arbeitslose sind die industrielle Reservearmee zum Erpressen der noch vorhandenen Belegschaften
- Tarifverträge auszuhöhlen und die Gewerkschaften auf diese Weise für überflüssig erklären. Zumeist besorgen das die Gewerkschaften schon allein, sieht man sich die gewerkschaftliche Betreuung von Arbeitslosen und die Lohndrückertarife für Leih- und Zeitarbeit an,
- mit Fördermitteln und Zuschüssen beschäftigte Arbeitslose sind erheblich billiger bei gleichwertiger Qualifikation und Berufserfahrung für einen AG als die tariflich bezahlten Beschäftigten und man muß auch als AG dafür weniger Lohnsteuern und Sozialbeiträge abführen. Der AG schädigt so die öffentlichen, die kommunalen Haushalte und die Kassen der KV, PV, RV, AV und UV dauerhaft bis zu dessen Bankrott.

Je höher die Arbeitslosigkeit, desto größere Summen an Fördermitteln, Lohnzuschüssen, Subventionen, Beitrags- und Steuergeschenken ohne Gegenleistungen in den Taschen der AG, desto schneller wird der Staat finanziell handlungsunfähig, fährt das Restsoziale an der kapitalistischen Marktwirtschaft in die Grube und kann eine totale Willkürherrschaft durch AG nach Gutsherren- und Sklavenhalterart errichtet werden.
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Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #14 am: Juli 07, 2006, 08:16:01 »

Zitat
Original von wotse

... Leider müsste ich diesen Paragraph nachschlagen, aus dem Kopf weiss ich den nicht mehr. Jedenfalls haben auch Argemitarbeiter es wohlwollend und im besten Gewissen und Wissen mit einem Arbeitssuchenden zu meinen. So etwa der Wortlaut des Paragraphen. ...

Du meinst die §§ 14 und 15 SGB I:

SGB I § 14 Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

SGB I § 15 Auskunft

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.
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