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master of desaster
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« Antworten #15 am: Juli 07, 2006, 14:55:13 » |
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Fakt ist, dass in den Jobzentren, Arbeitsämtern, BA, Agenturen und welche Namen sie auch immer missbrauchen, inzwischen fast 200 000 Leute fast nichts verwalten, denn offene Stellen sind so gut wie nicht vorhanden.  Wenn wir also 200000 Leute sehr gut für nichts bezahlen, warum nehmen wir dann nicht alle Arbeitslosen in diesen Kreis mit auf, verkürzen die Gehälter soweit, dass es für alle reicht und das Problem mit der Jobsuche auf der einen Seite und mit der Inkompetenz der JZ-Mitarbeiter andererseits hat sich erledigt.  Dann braucht auch niemand mehr zu befürchten, aus dem Leistungsbezug herausgemobbt zu werden, und mir sind Beamte und staatliche Angestellte, die bewusst nichts tun, lieber als solche, die hinter einer Diktatur von Vorschriften und Richtlinien irgend etwas verhindern, verteuern oder gar mit eignem Denkdünnschiss bereichern.  Es ist zu befürchten, dass in wenigen Jahren die Zahl der Leistungsempfänger, damit meine ich auch die Angestellten von Jobcentern und anderen sinnlosen staatlichen Stellen, aber auch die Empfänger von Hartz IV, Frührentnern, die Verwaltungen von fast 300 Krankenkassen, zig Berufsgenossenschaften, die Zwangskammern undsoweiterundsoweiter, die Zahl der produzierenden und Werte schöpfenden Menschen in Deutschland um das Doppelte übersteigt. Im vergangenen Jahr sind zum ersten Mal nach dem Krieg wieder mehr Menschen aus Deutschland ausgewandert als im ÄGegenzug Asylbewerber eingewandert. Ein untrügliches Zeichen. 
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Herr Minister, an was arbeiten Sie denn so fleißig? Ich arbeite an meinem nächsten großen Irrtum!
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Wilddieb Stuelpner
Beiträge: 8918
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« Antworten #16 am: Juli 07, 2006, 15:29:06 » |
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Original von master of desasterFakt ist, dass in den Jobzentren, Arbeitsämtern, BA, Agenturen und welche Namen sie auch immer missbrauchen, inzwischen fast 200 000 Leute fast nichts verwalten, denn offene Stellen sind so gut wie nicht vorhanden.  ... Hast Du vergessen, daß diese Herrschaften sich neue, Povokationen, Sanktionen aussinnen, sich gegenseitig selbstbeschäftigen und Statistiken fälschen müssen? Das ist eine sehr lobenswerte Arbeit, die einen unheimlich hohen volkswirtschaftlichen Selbstbetrug schafft. Und im Belügen, Betrügen, Bestehlen und Enteignen des Volkes sind doch unsere Herren die wahren Weltmeister.
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Magnus
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« Antworten #17 am: Juli 07, 2006, 15:46:07 » |
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Original von joachimkuehnel [... Hast Du vergessen, daß diese Herrschaften sich neue, Povokationen, Sanktionen aussinnen, sich gegenseitig selbstbeschäftigen und Statistiken fälschen müssen? ...
Du hast das Beschäftigen mit Sichwichtigmachen, Unverantwortlichkeitorganisieren, Verhinderungsstrategien - Theorie und Praxis, Abblaufprozessverkomplizieren vergessen.
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wotse
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« Antworten #18 am: Juli 16, 2006, 02:55:30 » |
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Locker Leute, locker.
@ Joachimkühnel ja das Blatt mit dem Lebensmittelgutschein lag natürlich verkehrt herum in meinem Scanner. Das war mir auch erst anschliessend aufgefallen. Ich verneige mein Haupt und bitte um Entschuldigung. Hiermit eine Berichtigung meines Fehlers.
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wotse
Beiträge: 187
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« Antworten #19 am: Juli 16, 2006, 03:02:06 » |
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und als weiteres Anhängsel eine Kopie des Kassenbeleges. Den spendierte ich meiner Mami, denn für Lebensmittel war der ja gut. Aber was für ein Zorres das war erst einmal ein Geschäft zu finden, der den annimmt und dann ander Kasse beim bezahlen, der Geschäftsführer war dabei und haste nicht gesehen. Damit hätte ohne weiteres ein Film gedreht werden können für einen WDR-Bericht. Beim nächsten mal bin ich schlauer und leiere gewiefte Journalisten an. Wie dem geneigten Betrachter erkennbar sein dürfte, eine Packung Lyoner musste an der Kasse wieder ausgebongt werden. Diese Packung kostete 0,55 Euro und damit lag die ursprüngliche Gesamtsumme um 3 Cent über den zugestandenen 50 Euro.
Diese 3 Cent waren auch nicht aus eigener Tasche draufzuzahlen, nein die Rechnung muss ja aufgehen auf 50 Euro genau. Sonst hätte Lidl Ärger bekommen mit den Behörden.
Nun ich sagte zu meiner Mami "eih die Wurst kommt eben zurück und dann haben wir noch 52 Cent für zwei Plastiktüten über, die nehmen wir dann mit".
Weit gefehlt, Plastiktüten sind kein Lebensmittel! Laut dem Gutschein gibt es kein Verpackungsmaterial! Ergo müsste ich rein theoretisch beim nächsten Einkauf per Lebensmittelgutschein mit dem Bollerwagen durch den Markt kutschieren (was für eine Vorstellung; zuerst in die Chefetage mit dem Bollerwagen an der Hand, betteln darum das dieser Schüttelscheck überhaupt angenommen wird (übrigens musste dementsprechend auch erst bei der Lidl-Filialleitung eine Erkundigung eingeholt werden, inwieweit der Gutschein reel ist; ja wir wurden für eine Art versteckte Kamera gehalten) und dann wie in der Nachkriegszeit mit eben dem Bollerwagen durch den Supermarkt rollen und Nahrungsvorräte hamstern für schlechtere Zeiten).
Soweit zu der Sache mit dem Lebensmittelgutschein.
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wotse
Beiträge: 187
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« Antworten #20 am: Juli 16, 2006, 03:35:33 » |
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@ Master of Desaster Ja das wäre schon gut möglich, das diese Personen die Treppe rauffallen. Nun das wird das Bundesamt für Wirtschaft und Soziales zu beantworten haben. Frage: Website? Welche wäre gemeint? Oh von Behördenwillkür hätte ich noch einige andere Sachen auf Lager (in Kopie hier vorliegen).
@ Joachimkühnel Bezüglich Krankenversicherung: Dein Beitrag ist richtig, in meinem Fall war allerdings die Nachversicherungszeit ausgelaufen. Mein Name stand in keinem Computer, weder auf der Arge, noch auf der Krankenkasse sonst noch wo. Ich wurde ja erst durch das (in diesem Fall wirklich liebe) Fräulein vom Arbeitsamt 1 darauf aufmerksam gemacht das ich nirgendwo mehr gemeldet war und daraufhin wollte sie sich erkundigen was denn überhaupt mit mir los sei.
Zitat Anfang: Was ist der unternehmerische und staatliche Sinn der steigendenden Arbeitslosigkeit in einem kapitalistischen Land?
- Löhne und Gehälter, betriebliche Sozialleistungen der noch Beschäftigten bis zur Existenzgefährdung zu drücken, - Arbeitslose sind die industrielle Reservearmee zum Erpressen der noch vorhandenen Belegschaften - Tarifverträge auszuhöhlen und die Gewerkschaften auf diese Weise für überflüssig erklären. Zumeist besorgen das die Gewerkschaften schon allein, sieht man sich die gewerkschaftliche Betreuung von Arbeitslosen und die Lohndrückertarife für Leih- und Zeitarbeit an, - mit Fördermitteln und Zuschüssen beschäftigte Arbeitslose sind erheblich billiger bei gleichwertiger Qualifikation und Berufserfahrung für einen AG als die tariflich bezahlten Beschäftigten und man muß auch als AG dafür weniger Lohnsteuern und Sozialbeiträge abführen. Der AG schädigt so die öffentlichen, die kommunalen Haushalte und die Kassen der KV, PV, RV, AV und UV dauerhaft bis zu dessen Bankrott.
Je höher die Arbeitslosigkeit, desto größere Summen an Fördermitteln, Lohnzuschüssen, Subventionen, Beitrags- und Steuergeschenken ohne Gegenleistungen in den Taschen der AG, desto schneller wird der Staat finanziell handlungsunfähig, fährt das Restsoziale an der kapitalistischen Marktwirtschaft in die Grube und kann eine totale Willkürherrschaft durch AG nach Gutsherren- und Sklavenhalterart errichtet werden.
Zitat Ende
Absolutes Dito, diese Beschreibung drückt es passend aus.
@ Thread
Im Moment möchte ich noch mitteilen, das meine ehemalige Sachbearbeiterinn Frau Solb*** mich schon als Kunden abgelehnt hat.
Nun geht es in die nächste Phase, eine Frau Kij** ist nun für mich zuständig, eine ganz gewiefte, eine Bilderbuch-Rethorikerin. Mal schauen was das gibt. Soweit vorneweg, eine Eingliederungsvereinbarung sollte mir aufgepresst werden, allerdings enthielt diese Formfehler. Nun ich werde weiter berichten, das scheint interressant zu werden (was hat die ein Glück das ich mich nicht mehr aufregen darf).
Uhrzeitbedingt wünsche ich nun eine gute Nacht, ich melde mich wieder.
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Wilddieb Stuelpner
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« Antworten #21 am: Juli 16, 2006, 06:17:43 » |
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Warum verneigst Du Dich wegen dieser Bagatelle? Hast Du Hexenschuß und kommst hinten nicht mehr hoch, so wie es ein Tief über Schleswig-Holstein genauso schwer hat hochzukommen. 
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klaus72
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« Antworten #22 am: Juli 16, 2006, 06:24:30 » |
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Beitrag von Wotse: Löhne und Gehälter, betriebliche Sozialleistungen der noch Beschäftigten bis zur Existenzgefährdung zu drücken Von J.K. Im Belügen, Betrügen, Bestehlen und Enteignen des Volkes sind doch unsere Herren die wahren Weltmeister. Ich glaube die ganze Geschichte fast gar nicht mehr, dass hier 8 Millionen Arbeitslose herum laufen, Ich glaube, dass alle ALG II-Bezieher (auser Chefduzeruser) sehr zufrieden sind mit der Transferleistung, Vermutlich lassen sich die ZAF-Mitarbeiter bei der Ausbeutung über alles gefallen, ................... u.s.w. Hier in Deutschland ist auf der Straße noch sooooo ruhig und friedlich, könnte man meinen, dass alle Bürger mit dem Leben recht sehr zufrieden sind. Eigentlich wäre bei 8-10 Millionen Arbeitslose und verarmte Rentner auf die Strasse nach französischem Vorbild gegangen, wenn die Bürger sich gegen die Politiker wehren wollen oder müssen ! Wann erreicht bei den Deutschen bei der Ausbeutung ( hohe Arbeitsleistung und Arbeitsverdichtung ), Repression und Verarmung das Limit, die dann auf die Strasse gehen ?
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Wilddieb Stuelpner
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« Antworten #23 am: Juli 16, 2006, 06:31:59 » |
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Stastt des Lebensmittelgutscheins gab es auch in Deutschland in Notzeiten und Nackriegsjahren Lebensmittelmarken, die in Lebensmittelkarten pro Lebensmittelart zusammengefasst wurden. Berechtigungsschein zum Bezug von FleischLebensmittelkarte der amerikanischen Besatzungszone. Burgmühl Steinbeis & Konsorten München, 1947 Druck 7,9 x 21 cm Haus der Geschichte, Bonn EB-Nr.: 1994/02/0347 Quelle Deutsches Historisches Museum Berlin  Eine Lebensmittelkarte (LMK) der DDR, die es bis 1958 gab, habe ich um Internet leider nicht gefunden. Nach Abschaffung der LMK gab es dafür als Ersatz einen LMK-Zuschlag auf den Tariflohn bis zur Einführung der Grundlöhne 1971.
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wotse
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« Antworten #24 am: Juli 19, 2006, 21:19:13 » |
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Ja ihr lieben Leuts so ist das. Mein Streit mit der Arge hat erst begonnen. Nein ich suche mir das bestimmt nicht aus, ich möchte hier lediglich in schriftlich nachvollziehbarer Form festhalten wie es einer Person ergehen kann die sich zu wehren versteht weil sie ihr Recht nicht bekommt. Einfach ist das keineswegs aber ich betrachte das nach wie vor als solidarischen Auftrag und werde weiter so agieren wie bisher.
Bitte gebt mit zur Weiterführung meiner Geschichte noch etwas Zeit, am Momtag dem 24. 07. 06 habe ich einen erneuten Termin zwecks einer Eingliederungsvereibarung und rein zufällig kam das Amt auf die Idee, mir datumsgleich mitzuteilen das wäre mein letzter Termin um eine Arbeitsbescheinigung meiner letzen Arbeitsstelle einzureichen (dessen Einreichung in reel selbstverständlich schon am 2 Mai erfolgte).
Fräulein Solb... sie wollen ihren Stuhl unbedingt abgeben? Diese Person segnete es ab das meine Unterlagen komplett waren und sie ärgerte mich am Anfang wirklich tierisch. Sie möchte juristischen Kleinkrieg? Bitteschön kann sie haben. Frau Solb... war die Person die meine Unterlagen vor meinen Zeugen entgegen nahm und sie gab ihr ok (es wäre alles vollständig, so war im übrigen auch meine Meinung dazu und dank Querelen wurde das mehrfach geprüft).
Aber nun gut, genaueres später.......
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wotse
Beiträge: 187
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« Antworten #25 am: Juli 31, 2006, 19:51:34 » |
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Sodalle, dann mal eine kleine Weiterführung in eigener Sache. Hmm womit fange ich an?
1. Es hätten noch Unterlagen gefehlt aus dem Jahr 2005 (Februar, März und April 2005). Hmm, nach genauerer Recherche meinerseits stimmt das sogar. Da hatte dieses Amt doch tatsächlich recht. Und zwar kam das so: Ich meldete mich auf dem Arbeitsamt 1 im Januar 2005 vorsorglich, da mein Arbeitsvertrag zum Ende Januar ausgelaufen wäre. Es war damals schon strittig ob das Arbeitsamt 1 oder die Arge für mich zuständig wäre für den Fall das ich Arbeitssuchend werden würde. Also wurden vorsorglich beide Anträge gestellt und zwar unter Vorbehalt.
Nun mein Arbeitsvertrag wurde verlängert (übrigens erfuhr ich das selber erst eine halbe Stunde vor dem ansonstigen Ende des Arbeitsverhältnisses. Auch so eine typische Masche mancher Arbeitgeber um Zuverlässigkeit zu testen).
Im Monat März 2005 erhielt ich dann eine Zahlung vom Arbeitsamt 1 über 425 Euro obwohl ich berufstätig geblieben war. Nun pflichtbewusst wie ich bin meldete ich diesen Zahlungseingang sogar mehrfach auf dem Arbeitsamt 1 telefonisch im beisein von einem Zeugen, zurückgebucht wurde der Betrag allerdings bis heute nicht.
Ich denke da werden die den nächsten Hochzieher finden, indem dieses Geld zurückgefordert wird. Ich hingegen sage dazu nur "vielen Dank für das Geschenk". An mehrere Sachbearbeiter wurde ich damals am Telefon durchgestellt, niemand fühlte sich zuständig, das ist nicht mein Problem, sondern das des Amtes.
2. Nächster Punkt. Vor kurzem wurden mir aus Nürnberg 0,52 Cent überwiesen. Ganz ausserhalb der Reihe, das Grundgeld gibt es ja zum Monatsende aufs Konto, diese 0,52 Cent kamen aber mitten im Monat. Nun ich grübelte darüber nach (was wollen die denn damit bezwecken?). Es ist ja keine Frage, fintenreich sind die ja auf den Ämtern und sich keiner Schweinereien zu schade.
Eigentlich wird ja nichts unter 10 Euro überwiesen. So kenne ich das zumindest. Und der nächste naheliegende Gedanke wäre "Zuschüsse oder Befreiungen gibt es ja nur dann, wenn nicht mehr als diese 345 Euro ausgezahlt werden". Das nur mal so nebenbei erwähnt, bei mir trifft das nicht zu, ich bekomme ja immer noch diesen Differenzausgleich zwischen ALG 1 und ALG 2, ergo also sowieso keine Zuschüsse oder Vergünstigungen.
In meinem Fall war die Lösung des Rätsels 0,52 Cent einfach, allerdings durfte ich dafür auch wieder aufs Amt, zur Finanzstelle und Akten wälzen. Das war schlicht und ergreifend die Differenz der 50 Euro des Lebensmittelgutscheins zu den Lebensmitteln in Höhe von 49,48 Euro.
Na meine lieben Freunde, eine Differenz zwischen einem Lebensmittelgutschein und dem mit diesem Schüttelcheck bei Lebensmittelläden eingelösten Betrag wird also anschliessend doch aufs Konto überwiesen. Und zwar von Nürnberg. Umkehrschluss: Niemand muss die Summe auf so einem Gutschein ausschöpfen. Auch wenn das bei Erteilung dieses Gutscheins anders gesagt wird.
3. Eingliederungsvereinbarung Ja nun bin ich ebenfalls willkommen im Club der eingegliederten. Nun ist ja für mich eine Frau Ki*ek zuständig. Und die hat darauf gepocht wie haste nicht gesehen.
Das übliche Procedere mit solchen Sätzen wie ...alle Möglichkeiten nutzen, ....eigene Lebensunterhalt... ...persönlich...an jedem Werktag...erreichbar zu sein... ...nur nach Absprache...mit Zustimmung des PaP...ortsabwesend ...3 Eigenbemühungen pro Woche.... ...und so weiter....
Aber sicher verlangt man eine Änderung, schliesslich wird ein Vertrag geschlossen. Und zu einem Vertrag gehören zwei zufriedene Seiten (sollte zumindest gemeint werden). Also kam der Satz "Nein, das unterschreibe ich nicht" und dazu "ich möchte eingegliedert werden, worunter ich ebenfalls versteh meine Rechte wahrnehmen zu dürfen".
Da mit dieser Frau nicht zu reden ist (um nichts in der Welt möchte ich ihr Mann sein. Wenn sie denn einen hat, der kann einem ja echt leid tun, hehe), wurde mir noch nicht einmal die Möglichkeit einer Überprüfung gegeben. In der Tat die Pistole auf die Brust und "jetzt unterschreiben" oder das Zauberwort "Verwaltungsakt wird erlassen". Das waren ihre Argumente.
Was soll ich dazu gross sagen? Nichts weiter als "tun sie was sie nicht lassen können. Sie werden von der Gewerkschaft hören, das sollte ihnen bewusst sein".
Tjaja also wechselten wir das Zimmer. Frau Ki*ek ging mit mir und meinem Kumpel (der immer als Zeuge dabei ist) in das Zimmer ihres Kollegen, dieser Kollege sollte als Zeuge anwesend sein während Frau Ki*ek folgende Worte sagte: "Herr (ich) weigert sich eine EV zu unterschreiben".
Aber Frau Ki*ek, warum solche platten Attitüden? Warum werden mir noch zusätzlich nicht richtige Worte in den Mund gelegt? Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, egal das wäre ein anderes Thema.
Jedenfalls war dieser ihrer Kollege ebenfalls in einem "Beratungsgespräch". Da frage ich mich doch schon einmal wie das gleich noch mit dem Datenschutz war? Fremde Personen anwesend und mein Name und Anliegen wurde laut genannt.
Wie auch immer, jedenfalls hat sie im gleichen Moment einen Verwaltungsakt verhängt und mich breit angegrinst. Ach hat die sich gefreut. Aber sie machte einen Fehler. Dieser Verwaltungsakt gilt vom 06.07.06 bis 05.01.06. Na richtig gelesen? Ja! Von Juli bis Jahresanfang 2006. Ist doch klasse oder?
Widerspruch und der ganze blahblah eingelegt. Auch mit der Gewrkschaft so einiges abgesprochen und nun kommt die nächste Einladung zwecks einer EV, das war am 24.07.06.
Und nun bitte aufpassen. Mündlich sagte Frau Ki*ek zu mir, das wäre sowieso der gleiche Wortlaut wie in den vorhergehenden Versuchen. Ihr Wort in Gottes Ohr, in meinem nicht. Diesmal hatte sie sich sogar schlau gemacht nehme ich an. Denn in der Tat wurden einige Sätze ausgestrichen , ein anderer Punkt hingegen verschärft.
Verschärft wurde "drei Eigenbemühungen pro Woche". Dabei blieb sie, aber die Nachweispflichtzeit der Eigenbemühungen wurde von ursprünglich 5 auf 3 Tage verkürzt. Wahrscheinlich liebt mich diese Frau, das sie mich so oft sehen will. Nur ich mag sie nicht und damit wird sie sich abfinden müssen.
Nun gut, diesmal wurde mir sogar Bedenkzeit auf mein Verlangen der Möglichkeit einer Überprüfung gegeben. Und zwar in Form eines Ultimatums. Wirklich wie im Western, bis Donnerstag, der 27. 07. 06 um Punkt 12.00 Uhr sollte ich die EV abgeben.
Nunja ich bin ja ein höflicher Mensch und gestand ihr das ein. Ich bot ihr sogar an, wenn der Schrieb seine Richtigkeit hätte, ihr den persönlich mit einem Blümchen in der Hand bis 12.00 Uhr zu übergeben. Ich meine so ein verfaultes Stiefmütterchen oder eine Brennessel ist ja schnell besorgt.
Aber um nun wieder zum Topic zurückzukommen, nach Absprache mit der Gewerkschaft habe ich diese EV dann unterschrieben. Obwohl so wirklich glücklich bin ich damit nicht.
Drei Eigenbemühungen pro Woche ist für mich Schikane und nichts anderes. Nun ist eine Eigenbemühung ja nicht nur eine Bewerbung, sondern schon ein Telefonat mit einer Firma reicht aus.
Aber und jetzt das aber. Wie ist das mit dem Nachweisen der Bemühungen? Das wird noch Ärger geben, das habe ich jetzt schon im Urin.
Ein kleiner Hintergedanke von mir dazu: Wer einen Kumpel hat, der selbstständig ist, könnte doch rein theoretisch diesem Kumpel einen klitzekleinen Obolus geben und dieser Kumpel sagt dann aus, das er alle zwei Tage angerufen wird und nach Arbeit gefragt wird von einer gewissen Person. Ich denke einen besseren Nachweiss gibt es nicht. Wenn sich Chefchen einer Firma sogar persönlich an den Namen des fragenden erinnern kann sollte das doch als Nachweiss mehr als ausreichend sein. Das nur mal so als Gedankengang angemerkt.
Und passen muss das dem Chefchen der Firma ja auch nicht, wenn immer dieselbe Person am Telefon nach Arbeit fragt. Aber meine liebe Frau Ki*ek ist dann zufrieden und wenn die zufrieden ist bin ich das auch, nicht wahr?
Im Anhang habe ich mal den relevanten Teil meiner Eingliederung hinkopiert.
Joah das wars soweit. Alles andere läuft noch (Frau Sol*ach und Konsorten), mal sehen wie sich das weiterhin entwickelt.
Grüsse Wotse
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Wilddieb Stuelpner
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« Antworten #26 am: August 01, 2006, 00:20:22 » |
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Wotse,
schön, daß Du Deinen Humor noch nicht verloren hast.
Was ist von diesen 3 Bewerbungen/Woche * 4 Wochen/Monat = 12 Bewerbungen/Monat * 12 Monate/Jahr * 5 Euro/Bewerbungen = 720 Euro/Jahr an Aufwendungen zulässig?
Pro arbeitsloser Pappnase und Bewerbung gibt es auf Antrag ja pauschal die 5 Euro und das Jahresetat pro Pappnase max. 260 Euro.
Da klafft eine gewaltige Lücke von 460 Euro / 5 Euro/Bewerbungen = 92 Bewerbungen/Jahr, die überflüssig werden, da Bewerbungen auf eigene Kosten der 345 Euro nach einschlägigen Urteilen von SGs nicht zulässig sind.
Zumutbar sind 260 Euro/Jahr : 5 Euro/Bewerbung = 52 Bewerbungen im Jahr : 12 Monate/Jahr = 4,333 Bewerbungen/Monat.
Also sind 4 Bewerbungen im Monat zulässig und Ende der Fahnenstange bei 260 Euro/Jahr.
Bei 3 Bewerbungen/Woche * 5 Euro/Bewerbung * 17 Wochen/Abrechnungszeitraum = 255 Euro/Abrechnungszeitraum
Also hat sich die Eingliederungsvereinbarung für das Jahr ohne weitere zulässige Sanktionierung nach rund 4 Monaten und 1 Woche Bewerbungschreiberei a 3 Bewerbungen/Woche für Dich erledigt und kannst für den Rest des Jahres alle Viere grade sein lassen.
Spaßig fande ich die rückwärtsgewandte Gültigkeitserklärung des Eingliederungsbertrages als wenn es möglich wäre mit einer Zeitmaschine in die Vergangenheit zu reisen. Die meint mit Sicherheit den 05.01.2007 statt 05.01.2006. Faselfehler müssen eben bestraft werden und deshalb wird, wegen Undurchführbarleit, der Eingliederungsvertrages mangels Reisen in die vergangenheit hinfällig. Damit erledigt sich das Bewerbungsproblem gleich von selbst.
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wotse
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« Antworten #27 am: August 01, 2006, 07:07:29 » |
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@ Joachimkuehnel
Aber natürlich. Mein Humor gehört mir und den lasse ich mir doch nicht nehmen von einem Amt. Uns Hartz4lern kann ja vieles genommen werden, was uns nicht genommen werden kann ist unser Kopf und unser Humor.
Jaja, so eine Zeitmaschine wäre schon was feines. So schafft es ein Amt doch tatsächlich die Kausalitätskette zu durchbrechen (Ursache Verwaltungsakt aufgetreten am 06. 07. 06 kam wohl bedingt durch die Wirkung "3 Eigenbemühungen pro Woche ab dem 05. 01. 06 " zustande). Ein wahres Zeitparadoxon, Einstein hätte seine wahre Freude daran gehabt.
Nun aber zu den Eigenbemühungen. Der Punkt der dabei springt ist das Eigenbemühungen nicht gleich Bewerbungen sind. Oh darüber hatte ich stundenlang diskutiert. Das sind eben die verschiedenen Ansichtsseiten. So ist eine Eigenbemühung auch ein Telefonat mt einem potenziellen Arbeitgeber. Nun und in meinen Augen ist es dann eben auch eine Eigenbemühung, wenn ich ins örtliche Blättchen schaue und nach Stellen suche. Als Nachweiss kann ich meiner lieben Sachbearbeiterin ja das gesammelte Altpapier der letzten Monate mitbringen. Dann werde ich mit dem Bollerwagen (gefüllt mit eben Altpapier) bis in ihr Büro rollen. Warum nicht? Schliesslich möchte sie Nachweise und die kann sie haben.
Achso, zum Thema "...nur nach Absprache...ortsabwesend...". Ich überlege ob ich nicht jedes mal bei ihr anrufen soll und um Erlaubniss frage wenn ich mal einkaufen fahre oder mal einen Spaziergang mache. Ich kriege die schon zermürbt. In solchen Dingen kann ich ein richtig penetranter Stinkstiefel sein *hehe*.
Nun mal schauen, morgen früh begleite ich mal wieder einen Kumpel von mir auf genau dieses Amt. Das wäre doch unhöflich von mir wenn ich meiner lieben Sachbearbeiterin Frau Ki*ek nicht einen guten Morgen wünschen würde. Sie freut sich doch immer über unverhofften männlichen Besuch.
Aber mal im Ernst, die gehört in die Kategorie "spiele die Unschuld vom Lande, reichlich naiv und habe es dabei faustdick hinter den Ohren".
P.S.: Im Anhang ist ein Ausschnitt des Bescheides zu sehen. Man beachte hier den Zeitrahmen der Gültigkeit.
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Wilddieb Stuelpner
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« Antworten #28 am: August 01, 2006, 09:19:34 » |
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Tja wie legt man denn nun Eigenbemühungen aus. Ich verstehe darunter auch die Mühe jeden Morgen die Augen zu öffnen und/oder bestenfalls die mit Filzstift umrahmten Stellenanzeigen in diversen Publikationen durchzulesen. Von erfolgreicher Bewerbung ist nirgendwo was die Rede.
Eine erfolgreiche Bewerbung kann es nur geben, wenn man in sozialpflichtversicherte und tariflich bezahlte Dauerarbeitsverhältnisse landet, die oberhalb der Tarife der christlichen CDU-/CSU-Parteigewerkschaften liegen.
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Zur ständigen Abmeldung beim Verlassen des Wohnortes zählt da auch lt. Erreichbarkeits-AO ein Abmelden bei zeitweiser geistiger Abwesenheit, wenn man mit den Gedanken wo anders ist?
Und die Abwesenheitsmeldung für Werktage, also einschl. Samstag oder gerechnet nach Kalendertagen (einschl. der Feiertage) ist unzulässig. Das haben schon einige SGs klargestellt. Maßgebend ist die Erreichbarkeit in einer Arbeitswoche von Montag bis Freitag an den Arbeitstagen zu den üblichen Geschäftszeiten.
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wotse
Beiträge: 187
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« Antworten #29 am: August 05, 2006, 11:51:34 » |
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@ Joachimkuehnel
Nun ich sehe das ja genauso was Eigenbemühungen angeht. Also heute nacht träumte ich das ich mich bewerben würde. Damit habe ich mich mental auf eine potenzielle Arbeitsstelle eingestellt. Ob Träumen auch zu Eigenbemühungen gehört?
Schliesslich wurden viele Erfindungen im Traum gemacht (Kekule hatte beispielsweise die Eingebung einer Schlange die sich in den Schwanz beisst im Traum als er auf der Suche nach der Formel des Benzolmoleküls war), also in meinen Augen ist das eine Eigenbemühung. Mal sehen was meine liebe nette Sachbearbeiterin dazu meint beim nächsten Gespräch.
@ Topic
Und nun meine lieben Freunde ein weiteres erheiterndes Stück aus der Kuriositätensammlung der Prachtstücke der Arge Westerwald.
Es geschah eines Tages vor kurzer Zeit wo mir ein Stellenangebot unterbreitet wurde ohne Angabe einer Adresse oder sonstigen Kontaktmöglichkeit zu besagtem potenziellen Arbeitgeber. Im Anhang ist eine Kopie davon zu sehen.
Nebenbei erwähnen zu dieser Kopie möchte ich, das ich handschriftlich Kontaktinformationen eben auf diese Kopie schrieb die ich deswegen erhielt, weil dieser potenzielle Arbeitgeber sich bei mir telefonisch meldete.
Aber eins nach dem anderen. Das war so: Ich sass im Büro meiner liebenswerten Sachbearbeiterin und bekam diesen Stellenvermittlungsvorschlag in die Hand gedrückt. Das war übrigens einer neben 3 anderen (in meinen Augen ein typisches Ablenkungsmanöver).
Nun jedenfalls sah ich mir vor Ort (in ihrem heiligen Büro) die Schriebe an und abgesehen davon das alles luschische Zeitarbeitsunternehmen waren fiel mir eben bei untem hinkopierten Vorschlag auf, das keine Kontaktdaten auf dem Wisch Papier standen.
Naja was soll ich da jetzt gross genesel drum machen dachte ich mir und wies nur kurz darauf hin das die angebotene Stelle ja lediglich über die Referenznummer zu finden sei. Das ich eigentlich nicht gewillt sei, meine Daten freiwillig in das Computersystem einzuspeisen, da mir schliesslich niemand zu hundert Prozent garantieren könne, das meine Daten dann nicht missbraucht werden würden könnten usw. usf..
Nun bevor ich diese Person total überfordere liess ich milde walten und nahm den Schrieb ansonsten kommentarlos entgegen.
Friedlich und zufrieden vor dem heimischen PC angekommen machte ich mich dann auch gleich an die Arbeit. Nun dann melde ich mich mal bei der Bundesagentur für Arbeit als Kunde an. Gesagt getan, getippst und was passierte? Nichts!
Nanu, habe ich mich da irgendwo vertippst? Also ein zweites mal probiert und ein drittes mal. Definitiv waren meine Eingaben richtig. Schlicht und ergreifend meine Daten wollte das Computersystem nicht annehmen. Nunja eine Antisympathie auf beiden Seiten ist wohl vorhanden, das ist nicht abzustreiten. Also mag nicht nur ich die Arge nicht und die Arge mich nicht, nein, auch das System der Agentur mag mich nicht.
Dummdidummdidumm, am nächsten Tag hin zu meiner lieben Sachbearbeiterin und sie höflichst gefragt ob sie mir nicht die Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers unter der Referenznummer soundso geben könnte. Ach sieh da, es war ihr nicht möglich. Aber sie hatte die emailadresse des besagten Arbeitgebers.
Mehrmals wiess ich sie auf den Umstand hin, das in ihrem System der Wurm drinsteckt oder noch schlimmeres. Schliesslich möchte ich mich öffnen können für anderweitige Arbeitsangebote und mich dementsprechend eintragen können in das System.
Da selbst der Admin des Hauses nichts gegen die Abneigung des Systems gegen meine Persönlichkeit machen konnte beliess ich es dabei meiner Sachbearbeiterin ein Taschentuch zu reichen, so das sie sich den Schweiss von der Stirn abwischen konnte.
Und sie beliess es mit den Worten "Herr ...., ich betrachte sie hiermit als vorstellig geworden bei soundso". Keineswegs möchte ich betonen das, hätte ich mich nicht darum gekümmert mir mit Sicherheit eine Sanktion zumindest angedroht worden wäre, und auf der anderen Seite es wieder mal mein Sprit war, den mein Auto verbraucht hat nur um einen Fehler der Arge geradezubügeln.
Oh nein, ihre Schweisperlen auf der Stirn hatten schon fast eine erotische Ausstrahlung, das machte vieles an Fehlverhalten wett *GG*.
Nunja ich wiederhole, sie schrieb diesem potenziellen Arbeitgeber eine email und oh wunder, man glaubt es nicht, besagter potenzielle Arbeitgeber meldete sich in der Tat bei mir telefonisch.
So kam das handgeschriebene zustande, was auf der Kopie zu sehen ist. Nun einen Job für mich hatte er nicht wirklich, aber einen für meinen Kumpel. Aber das nur mal am Rande erwähnt.
Im Anhang ist ebenfalls noch eine Kopie meines erfolglosen Anmeldeversuchs zu finden. Hierbei ist auf den oben stehenden Spruch in rot zu achten (Hinweis 1) und dann ganz unten. Dort steht eine rote 1, diese Zeilen dienen der Eingabe der Postleitzahl und des Ortsnamens. Es sind definitiv keine Zahlendreher oder sonstige Rechtschreibfehler in diesen Angaben. Ein eindeutiger Computerfehler, der bis heute nicht behoben ist.
Und sowas auf einem Amt! Man bedenke dabei die Umstellung der PC-Systeme, die den Steuerzahler weiss ich nicht, jedenfalls sehr viel, Geld gekostet hat. Ich möchte gerne mal wissen, was für Fehler sich da noch zwischen Bits und Bytes verstecken auf den Ämtern.
Was ich fragen möchte ist: "Gibt es sonst noch eine Person die sich nicht anmelden kann bei der Bundesagentur für Arbeit"? Oder bin ich da allein auf weitem Feld und weiter Flur?
Mit einem schönen Samstagsgruss Wotse
Kleines PS.: Uups, es geht ja nur ein Anhang pro Posting. Also mache ich mal ein Doppelposting.
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Gespeichert
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