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Autor Thema: Trari trara, ein Lebensmittelgutschein ist da  (Gelesen 9250 mal)
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wotse


Beiträge: 187


« Antworten #30 am: August 05, 2006, 11:52:14 »

Teil2
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uwenutz
Gast
« Antworten #31 am: August 05, 2006, 14:22:14 »

An den Erzählungen und Live-Bereichterstattungen von Wotse@
kann man mustergültig erkennen, daß dieses obskure, pervertierte
Bundesbehördenadministration für alles und jeden zuständig ist, nur
nicht um Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Eher ist gegenteiliges
der Fall, aber noch verrückter ist, wie man als mormal denkender
Mensch dort arbeiten und agieren kann, man muß schon ein Hang zur
Perversion haben um so ein Handeln zu gestalten.
Wenn man das liest, man kann es eigentlich nicht glauben,
stelle ich mir von Tag zu Tag mehr die Frage, was ist aus diesem Land
geworden.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #32 am: August 05, 2006, 15:49:48 »

Wotse hat wirklich die Gabe in anschaulicher Weise mit Dokumentationen und Reportagen aus dem Leben einer Behörde zu berichten, deren Hauptaufgabe es ist, mit Vorsatz repressiv die Existenzgrundlagen der Arbeitslosen zu vernichten. Sie sind als Behördenmitarbeiter die Büttel und Vollstrecker einer asozialen, auf Profit beruhenden Unternehmerpolitik, die im deutschen Bundestag gehegt,gepflegt und verhätschelt wird.

Wotse sollte sich an die Journalisten von Labournet wenden und seine Beiträge dort veröffentlichen.
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regenwurm


Beiträge: 3522



WWW
« Antworten #33 am: August 05, 2006, 19:09:25 »

wotse
Zitat
Nun ist eine Eigenbemühung ja nicht nur eine Bewerbung, sondern schon ein Telefonat mit einer Firma reicht aus.


hab als Ergänzung noch etwas rausgesucht:

Wie und Wann müssen dem Arbeitsamt Eigenbemühungen nachgewiesen werden?Eigenbemühungen gelten mittlerweile als Vorraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Der Arbeitslose hat sich demnach selbst um einen Arbeitsplatz zu bewerben. Das Arbeitsamt kann bei jeder Einladung die Vorlage von Nachweisen fordern. Als Nachweise gelten dabei insbesondere Bewerbungsantworten der Arbeitgeber sowie Belege der Post über die Briefsendung.  In vielen Fällen startet der Arbeitslose vor einer umfangreichen Bewerbung ein Anfrage per Telefon, Fax oder E-Mail. Sollte der Arbeitslose die Möglichkeit des Internets haben, dann wäre der Ausdruck von gesendeten Nachrichten, in diesem Fall Anfragen, ein Beleg für die Eigenbemühungen. Ansonsten sollte jeder Kontakt, Anfrage oder Bewerbung mit Firmen in einer tabellarischen  Übersicht erfasst werden. Diese Übersicht kann dem Arbeitsamt bei der Nachweiserbringung vorgelegt werden. (Vorlage zum Ausdrucken ist im Anhang beigefügt)

 

Der Arbeitslose sollte sich nicht mit der Begründung begnügen, dass er mit seinen Einschränkungen oder Leistungsvermögen nicht eingestellt wird oder Bewerbungen zwecklos wären. Diese Begründungen werden durch das Arbeitsamt nicht akzeptiert. Sollte beispielsweise nur noch das Leistungsvermögen eines Pförtners vorliegen, dann ist es die Pflicht des Arbeitslosen nach dem Branchenverzeichnis bei den Firmen nach geeigneten Arbeitsplätzen diesbezüglich nachzufragen. Bei der Bewerbung und den erforderlichen Eigenbemühungen ist die Verfügbarkeit des Bereiches zu berücksichtigen. Ein Arbeitsloser dessen Bewerberangebot bundesweit zur Verfügung steht, kann sich nicht nur auf Firmen im näheren Umkreis beziehen und dann dem Arbeitsamt mitteilen er habe bereits alle Firmen kontaktiert.

Quelle:

dort gibs auch ne Tabelle (Eigenbemühungen) zum Download (als PDF)
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Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.
wotse


Beiträge: 187


« Antworten #34 am: August 31, 2006, 21:17:28 »

Hallo liebe Leutz,
ich wollte nur mal eine Zwischenmeldung abgeben. Bis jetzt ist nichts weiter passiert bis auf einen Anruf von der Arge. Da fragte mich meine liebe nette Sachbearbeiterinn Frau Ki*ek, sie hätte eine Rückmeldung von Zeitarbeitsunternehmen "Forum K" erhalten, ich wäre nicht geeignet gewesen für diese Anstellung. Sie hätte gerne mein Statement gehört. Die Antwort meinerseits war lapidar: "Forum K suchte einen Fensterbaumonteur und dazu bin ich nicht geeignet".

Ähmm, in Wahrheit setzte ich dem "Chefchen" von Forum K die rethorische Pistole in Form von "na los, stellen sie mich ein für 6,50 Euro. Sehr gerne berate ich dann meine zukünftigen Mitarbeiter in meinem Sinne. Ich freue mich schon auf einen intensiven Gedankenaustausch zwischen gebeutelten Menschen" auf die Brust.

Darauf kam sinngemäss die Antwort des Inhabers von Forum K: "Herr **, das hätten sie mir doch direkt zu Anfang sagen können, das sie so über Zeitarbeit denken".

Meine weitere Antwort darauf, ebenso lapidar: "Herr **, sie wissen das ich keinen Job ablehnen darf. Also stellen sie mich ein. Im übrigen entschuldige ich mich höflichst bei ihnen für die von ihnen geopferte Zeit".

Nun seit der telefonischen Nachfrage meiner Sachbearbeiterinn Frau Ki*ek hebe ich von seitens des Amtes nichts mehr gehört. Dieses Telefonat fand um den 20 August statt.

Ist damit nun die Angelegenheit "Zeitarbeitsstelle Forum K" erledigt oder ist das nur eine Finte, die berühmte Ruhe vor dem Sturm? Ich traue den Bastarden auf den Ämtern ja alles zu.

Zum ersten ist eine telefonische Stellungnahme doch etwas aussergewöhnliches und wohl kaum statthaft und zum zweiten glaube ich das nicht, das sich meine Sachbearbeiterinn mit meiner Auskunft zufriedengab.

Naja mal sehen was weiterhin passiert.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #35 am: August 31, 2006, 21:56:44 »

Die Dame will bei Arbeitsablehnungen durch den AG die obligatorische Anhörung durch persönliches Erscheinen des Arbeitslosen abbiegen und so auch der Protokollierung der Anhörung entgehen, wo Du das Anhörungsprotokoll am Ende abzeichnen und eine Kopie davon erhalten mußt.

Sollte ein Sperrzeitbescheid auf dieses Telefongespräch folgen - kommt Deinerseits der Widerspruch wegen unterlassener Anhörung, die eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung zur Erteilung des Sperrzeitbescheids darstellt. Damit wird der Sperrzeitbescheid nicht wirksam.
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wotse


Beiträge: 187


« Antworten #36 am: September 03, 2006, 09:39:50 »

In der Tat könntest Du damit recht behalten. In meinem monentanen Fall sieht das jetzt, in diesem Moemnt, es ist Sonntag der 03. 09. 2006, 10.41 Uhr, so aus, das kein Geld auf meinem Konto eingegangen ist.

Weder bekam ich einen schriftlichen Bescheid noch sonstiges, einfach nur keine Kohle auf der Bank.

Das bedeutet Krieg!!!!!
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #37 am: September 03, 2006, 11:27:34 »

Wenn die Dame die Tippeltappeltour des Rechtswegs nicht einhalten will, dann kann man sie evtl. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gesundstoßen. Zu jedem Verwaltungsakt, dazu zählt auch eine Leistungskürzung oder -einstellung, gehört vorher eine Anhörung aller Beteiligten und eine schriftliche Entscheidungsbegründung in einem rechtskräftigem Bescheid.

Ansonsten ist die Leistungsverweigerung rechtswidrig und bedarf, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bewirkt, eines geharnischten Schriftwechsels durch einen Fachanwalt für Sozialrecht, dem Du vertrauen kannst.

Die Schmierenkomödianten in der schwarz-roten Politik und Beamtenverwaltung wissen schon, warum sie keine Amtshaftungspflicht einführen. Weil so der amtlichen Willkür, dem amtlichen Terror und der amtlichen Diktatur ein Riegel vorgeschoben würde. Da das Beamten- und Politikergesocks allesamt aus einem Stall mit gleichem Geruch kommen, passiert dagegen garnichts - grad so wie bei der organisierten Kriminalität, die sich Politiker, Verwaltung und Justiz kauft. Wir sind auf den besten Wege zur Mafia, wenn wir nicht schon dort sind.
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Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #38 am: September 03, 2006, 11:33:38 »

Und eine einstweilige Verfügung vom Sozialgericht gegen die Leistungseinstellung ist auch nicht verkehrt, solange kein rechts- und bestandskräftiger Bescheid vorliegt.
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flipper


Beiträge: 3176



WWW
« Antworten #39 am: September 04, 2006, 12:09:22 »

zum topic:

lebensmittelgutscheine könnt ihr jederzeit unter berufung auf das BSG urteil zum sozialdatenschutz (SGB X) ablehnen und auf bargeld bestehen.

ab der ersten abgabe eines solchen gutscheins im nächsten supermarkt steht ihr in der schufa, etc.

Sad
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"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)
Lanixiku


Beiträge: 1


« Antworten #40 am: Oktober 01, 2006, 22:14:35 »

Natürlich kann frau/man Lebensmittelgutscheine ablehnen und frau/man kann auf Bares bestehen.

Nur was macht frau/man, wenn die Behörde trotz vieler Versuche und allen Bestehens bzw. Überredungsversuchen zum Trotz absolut kein Bares abgeben will? Weiter hungern?

Wobei ich absolut gegen die Abgabe solcher Lebensmittelgutscheine bin, sie sind , außer dass dieses wegen der personenbezogenen Daten wie aber auch die weitere Handhabe/Abrechnung der Gutscheine ganz klar gegen den Datenschutz verstoßen, eindeutig diskriminierend.

Und weil dieses so ist, gehe ich derzeit (indirekt) gegen eine ARGE vor. Nun schreibst du, dass sogar die schufa Kenntnis über die Abgabe der Lebensmittelgutscheine erhält. Dieses wäre ein weiterer und sehr wichtiger Grund, die Vergabepraxis auszuhebeln.

Ich wäre in diesem Zusammenhang an weiteren Hinweisen dazu äußerst interessiert.
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wotse


Beiträge: 187


« Antworten #41 am: Oktober 07, 2006, 15:01:58 »

@ Lanixiku

Flipper schrieb "...ab der ersten abgabe eines solchen gutscheins im nächsten supermarkt steht ihr in der schufa, etc."

Das ist durchaus nachvollziehbar. Das bedeutet nicht das ein Amt etwas der Schufa meldet. Die geben lediglich den Lebensmittelschein aus.

Aber sobald in einem Supermarkt mit einem Lebensmittelschein eingekauft wird wird zu 100 Prozent der Eigentümer dieses Marktes das der Schufa melden. Solche "Geschäftsleute" haben ihren eigenen "Ehrenkodex". Davon bin ich fest überzeugt.

Da kommt der Datenschutz wieder ins Spiel (Name und Adresse müssen ja beim Einkauf mit einem Lebensmittelgutschein angegeben werden).

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Mir persönlich ist gerade in Hinsicht des Datenschutzes da auch etwas sehr merkwürdiges passiert. Seit meinem letzten Posting hier in diesem Thread ist ja einige Zeit vergangen. In dieser Zeit war ich für sage und schreibe eine Woche bei einer Zeitarbeitsfirma beschaftigt (alles genauere schreibe ich später nieder sobald mich die Tippsmuse packt!).

Und nun vor kurzem war ich auf meiner Hausbank.

Ich führte ein "zwischen Tür und Angel Gespräch" mit dem Kundenberater meiner Bank. Da rutschte ihm so ganz unbemerkt ein Satz aus seinem Munde. Eher eine Frage und die lautete "waren sie nicht in einer Zeitarbeitsfirma angestellt? Da bei Firma soundso?".

Ich war da im Moment nicht richtig auf Zack und stellte ihm die eigentlich übliche Gegenfrage nicht. Aber woher wusste mein Bankkundenberater von meiner Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma wenn sich für meine Bank am Geldeingang bisher nichts geändert hatte?

Hundert Prozent ein illegaler Datenabgleich der da stattfand zwischen der Arge und eben der Bank. Ich sollte wohl doch mal eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
Gespeichert

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