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Autor Thema: Vorschlag: Justizbeobachtung!  (Gelesen 10551 mal)
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BakuRock


Beiträge: 1637



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« Antworten #15 am: August 06, 2007, 00:13:33 »

In dem Zusammenhang hoch interessant:

Zitat
Jetzt im Internet:
Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"

Seit Jahren sammeln politische AktivistInnen im Raum Giessen
Materialien ueber die Fahndungs-, Ermittlungs- und Anklagemethoden
von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Verurteilungspraxis der
Gerichte. Dabei sind meterweise Gerichts- und Polizeiakten
durchgesehen und ausgewertet worden. Seit 2004 erschienen die
Zwischenberichte in jaehrlichen Dokumentationen, die auch heute noch
unter http://www.polizeidoku-giessen.de.vu einzusehen und herunterzuladen sind.
Nun wurden ausgewaehlte Beispielfaelle in einem groesseren Medienprojekt
zusammengestellt. Der Mitschnitt einer Veranstaltung am 2. Januar
2007 nahe Berlin wurde im Internet mit Auszuegen aus den Akten und
ergaenzenden Texten eingestellt und kann unter
http://www.projektwerkstatt.de/fiesetricks angesehen und angehoert werden.
Der Referent steht auch fuer Veranstaltungen zur Verfuegung. Im Juli
dieses Jahres erschien zudem das Buch zum Thema unter dem Namen
"Tatort Gutfleischstrasse. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz"
im SeitenHieb-Verlag (http://www.seitenhieb.info).


Bild vom Buch?
http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/fiesetricks/buch/titel.jpg
oder .../umschlag1_2.pdf


Hinweis und Einladung:
Am Dienstag, den 4.9.2007, laeuft die Ton-Bilder-Schau mit dem Autor
des gleichnamigen Buches in Lich (Landkreis Giessen) auf der
Kleinkunstbuehne des StattGiessen (neben Kino Traumstern). Beginn: 20 Uhr.

-- Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-3, Fax -5, 0174/7640667
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km oestlich Giessen)
http://www.projektwerkstatt.de/saasen
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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

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Lenor


Beiträge: 17


« Antworten #16 am: August 10, 2007, 12:50:33 »

Wäre ich nicht schon längst vom Glauben an und in diesen Staat und die Justiz abgefallen, so wäre ich es heute.

Fakt: ich bzw. mein Anwalt hat in meiner Sache mit der ARGE und den ungerechtfertigten Kürzungen einen Antrag auf (wie heißt das korrekt?) Einstweilige Verfügung/ Einstweilige Veranlassung gestellt.

Ergebnis: der Antrag wurde abgelehnt!
Begründung: das Gericht sehe meine Situation NICHT als existenzbedrohend an und ich könne die Bearbeitung des laufenden Widerspruchsverfahrens seitens der ARGE abwarten.

Könnte man wohl, wenn diese "Bearbeitung" schleunigst vonstatten gehen würde und nicht, wie ja auch schon erlebte, fast 1,5 Jahre beanspruchen würde.

Bitte, erklärt mir Unwissende doch mal, wann die eigene Existenz bedroht zu sein schein. Ich habe fast den Verdacht, ich sehe das irgendwie völlig verkehrt Wink
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.
(Jean-Jeacques Rousseau)
aian19


Beiträge: 1497



« Antworten #17 am: August 10, 2007, 15:52:32 »

Also wenn dein Anwalt dich seit Anfang an in der Geschichte berät, würde ich mir Gedanken machen.

Soweit ich weiß, kann man nach 6 Monaten eine Untätigkeisklage einreichen.
Außerdem würde ich denen in einem weiteren Schreiben eine Frist zur Erledigung setzen. Frist um, auf Schadenersatz verklagen usw. usw.

Sollte dir aber eigentlich auch dein Anwalt mal verklickert haben.....1,5 Jahre..tsts
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"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin
Lenor


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« Antworten #18 am: August 11, 2007, 12:33:59 »

Zitat
Original von aian19
Also wenn dein Anwalt dich seit Anfang an in der Geschichte berät, würde ich mir Gedanken machen.

Soweit ich weiß, kann man nach 6 Monaten eine Untätigkeisklage einreichen.
Außerdem würde ich denen in einem weiteren Schreiben eine Frist zur Erledigung setzen. Frist um, auf Schadenersatz verklagen usw. usw.

Sollte dir aber eigentlich auch dein Anwalt mal verklickert haben.....1,5 Jahre..tsts

Stimmt, theoretisch mag das wohl so sein - nur in der Praxis happerts dann doch. Die hier gemeinte ARGE ist wohl sehr geübt in der "Verschleppungs-Taktik". Und bis eine Untätigkeitsklage gerechtfertigt (also 6 Monate nach Widerspruch) war vergingen wieder Monate. Von den ca. 3 - 4 Monaten ab Untätigkeitsklage bis zum Gerichtstermin (übrigens ein erster Etappensieg - das heißt, ein Ende ist nicht in Sicht) will ich mal gar nicht reden...

Ja ja, das Augsburger SG wird zunehmend mit Klagen gegen die ARGEs zugeschüttet. Gott sei Dank kann ich da nur sagen  :cheer:

Gedanken über die Kompetenz meines Anwalts mache ich mir nciht. a) ist er Fachanwalt für Sozialrecht, b) ist er auch nur ein Mensch und c) muss er sich auch an die gesetzlich geregelten Formvorschriften halten - die die ARGE wohl auch kennt  Wink

Abgesehen davon: ein jeder von uns dürfte wol wissen wie sehr die ARGE sich WINDEN  kann und damit Zeit schindet.
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geschfreak


Beiträge: 687


« Antworten #19 am: August 11, 2007, 17:28:48 »

Zitat
Original von Lenor
Wäre ich nicht schon längst vom Glauben an und in diesen Staat und die Justiz abgefallen, so wäre ich es heute.

Fakt: ich bzw. mein Anwalt hat in meiner Sache mit der ARGE und den ungerechtfertigten Kürzungen einen Antrag auf (wie heißt das korrekt?) Einstweilige Verfügung/ Einstweilige Veranlassung gestellt.

Ergebnis: der Antrag wurde abgelehnt!
Begründung: das Gericht sehe meine Situation NICHT als existenzbedrohend an und ich könne die Bearbeitung des laufenden Widerspruchsverfahrens seitens der ARGE abwarten.

Könnte man wohl, wenn diese "Bearbeitung" schleunigst vonstatten gehen würde und nicht, wie ja auch schon erlebte, fast 1,5 Jahre beanspruchen würde.

Bitte, erklärt mir Unwissende doch mal, wann die eigene Existenz bedroht zu sein schein. Ich habe fast den Verdacht, ich sehe das irgendwie völlig verkehrt Wink

Hallo Lenor,

die ARGE hat innerhalb von 6 Monaten über Deinen Widerspruch zu entscheiden. Wahrscheinlich geht das SG davon aus, daß die Bearbeitung Deines Widerspruchs bald beendet sein wird und das daher ein Erlaß einer Einstw. Anordnung nicht (mehr) notwendig ist. Dauert die Bearbeitung länger als 6 Monate, dann kannst Du Untätigkeitsklage erheben.
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MFG

geschfreak
Lenor


Beiträge: 17


« Antworten #20 am: August 12, 2007, 00:03:02 »

@geschfreak

danke für deine Antwort. seh' schon, hab verwirrung gestifftet... die Untätigkeitsklage ist sozusagen ad acta. Dies führte ich nur auf, weil ich eben schon andersartige Erfahrung machen durfte. Sei's drum.

Meinem Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen 2x ungerechtfertigter Kürzungen wurde nicht stattgegeben, weil die ARGE doch tatsächlich "ihren guten Willen" bewies, wie ich heute per Post erfuhr, und schleunigst die aus reiner Schickane erfolgte Sanktionierung ab dem 1. 8. in vollem Umfang zurücknahm. Wohlgemerkt: sanktioniert wegen NICHTS! Nur um einen zu zeigen wo sein Platz ist.

Eine ungerechtfertigte Rückforderung wird auch noch auf Grund einer dreisten Lüge seitens der ARGE gerechtfertigt - bisher... Behaupten, tolldreist wie sie nunmal sind, sie hätten keinerlei Kenntnis vom Auszug meiner Tochter und meinem Enkel gehabt. Dabei habe ich es selbst gehört als meine Tochter der SB dies telefonisch mitteilte.
Meinen Anwalt hab ich davon unterrichtet und jetzt gucken wir mal was aus diesem xxxxxxxx bei rauskommt. Ansonsten fehlen mir zu solchen Methoden nur noch die Worte :wallbash>
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(Jean-Jeacques Rousseau)
geschfreak


Beiträge: 687


« Antworten #21 am: August 12, 2007, 09:53:02 »

Hallo Lenor,

Dieses Vorgehen kenne ich vom SA her! Das SG droht dem SA eine Einstw. Anordnung an und das SA ist urplötzlich bereit, die dringend benötigte Leistung zu bezahlen. Bei Dir war es die ARGE.

Bezüglich der Rückforderung sollte Deine Tochter eine Erklärung an Eides Statt abgeben und darin den Sachverhalt schildern, wie er war, und Dich als Zeugen des Telefonates mit der ARGE angeben.

Für die Zukunft rate ich Dir: Keine wichtigen Sachverhalte am Telefon mit der ARGE klären, sondern etweder zu zweit hingehen o. schriftlich per Einschreiben, damit die ARGE hinterher das nicht abstreiten kann!
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MFG

geschfreak
BakuRock


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« Antworten #22 am: August 17, 2007, 20:51:54 »

...... kann auch "einschlaefernd" wirken!

Unglaublich:
Zitat
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 B 84.06

VG 31 A 413.03
In der Verwaltungsstreitsache


Auszug:

Zitat
Demgegenüber belegen die in den Akzentsetzungen divergierenden, im entscheidungserheblichen Kern indes übereinstimmenden, glaubwürdigen Aussagen der Zeugen D., Do., B. und R., dass die zeitweilige „Abwesenheit“ des ehrenamtlichen Richters P. nicht nur als bloßer Sekundenschlaf bewertet werden kann. Die genannten Zeugen konnten allesamt sichere Anzeichen für eine längere „Abwesenheit“ wahrnehmen. So konnte der Zeuge R. in Übereinstimmung mit den Darlegungen der Beschwerde wie auch der Aussage des Zeugen D. nicht nur wahrnehmen, dass die Augen des Richters P. in der letzten Phase der mündlichen Verhandlung ständig geschlossen waren und der Kopf wiederholt auf die Brust sank, sondern auch, dass er nach jedem ruckartigen Aufrichten völlig orientierungslos wirkte. Auch die Zeugin B. konnte sich nach Vorhalt daran erinnern, ähnliche Beobachtungen angestellt zu haben, auch wenn sie sich nicht mehr zu entsinnen vermochte, dass P. in diesem Verfahrensabschnitt ständig geschlafen habe. Dies deckt sich ferner mit den Einlassungen der Zeugin Do., der erinnerlich ist, dass P. jedenfalls zum Ende der Verhandlung auf sie wirkte, als wenn er „wegdöste“, wobei sie nicht völlig ausschließen konnte, dass der Zeuge P. sogar „völlig weggenickt“ sei.


Quelle: Bundesverwaltungsgerichts Entscheidung
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gutholz


Beiträge: 387


« Antworten #23 am: August 18, 2007, 02:40:36 »

hia all

der admin... ist selber schuld sich solcher wilkkür zu geben.......

so ein mensch der nichts besseres zu tuen hat als andere leute aufzuhetzen

sich nicht mal gedanken zu tuen das er ne familie hat und so offen gegen

den staat der immer recht hat zu äusser ---- ist ne schweinerei.......

wie kann das ein einzelner er ist bestimmt immer unter drogen......

studiert und hätte reich werden können --------- aber was muss er machen

die armen mitbürger nerven ........ das sein denken an alle kommen muss..

wie ist dieser mensch einzuschätzen Huh? ich hab alles darum mach ich es....

oder mein vater wahr kommunist ...... und sie haben ihn umgebracht......

meine persöhnlich meinung ist .......... keine frau versteht mich

sorry grussholz
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Eivisskat


Beiträge: 123


« Antworten #24 am: August 18, 2007, 16:41:58 »

Sozialrichter warnen vor geplanter Einschränkung von Rechtsmitteln bei Hartz-IV-Verfahren
 
Hartz-IV-Betroffene wehren sich immer öfter vor Gericht.
 »Die Zahl der Hartz-IV-Verfahren steigt bei uns ständig an«, sagte der Richter am Sozialgericht Berlin Michael Kanert am Freitag gegenüber junge Welt. »Im Juli gab es 1600 neue Verfahren. Die monatlich neuen Verfahren haben sich im Vergleich zum Januar 2006 verdoppelt.«

http://www.jungewelt.de/2007/08-18/041.php
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http://www.sein.de/gesellschaft/neue-wirtschaft/2009/das-ende-der-arbeit.html

 „Wir müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen." (Mahatma Gandhi)
Mutter


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« Antworten #25 am: Januar 24, 2009, 19:20:35 »

Ich bin etwas verwundert darüber, dass es soviel Leichtgläubigkeit und Zutrauen in die Justiz gibt.

Es sind Menschen die dort arbeiten. Im allgemeinen traumatisierte Kinder, die ewig darum bemüht sind, es ihrem Papi recht zu machen. Welchen Sinn sollte es sonst machen, bei Vater Staat zu arbeiten?

Es ist das ewige aufarbeiten einer traumatisierten Kindheit. Natürlich geht es zu Lasten  der Kläger und Beklagten.

Stellen wir uns die Situation im Arbeitsgericht doch mal vor:

Richter A.              ist das Kind eines Unternehmers aus der Baubranche. A. konnte noch nicht sprechen, da musste es sich täglich die Klagen von   Papi anhören "...sind alle faul und saufen tun die ständig.Zügiges Arbeiten kennen die nicht!" Nie hat Richter A. seinen Papi fröhlich und dankbar sprechen hören.

Bauarbeiter A.           klagt vor dem Arbeitsgericht, weil er wegen zu langsamen Arbeiten gekündigt wurde (Schlechtleistung)

Wie wird Richter A. in diesem Fall entscheiden?

Antwort:                   Es wundert niemanden wirklich, wenn er diesen Bauarbeiter verlieren läßt. Stellen wir uns nur vor, wie schön Weihnachten wird, wenn Richter A. seinem Papi davon berichten kann, dass er jeder Kündigung eines Bauarbeiters entspricht, wenn er diesen beim Saufen und zu langsamen Arbeiten erwischt.

Also, alles ganz normal.

Was macht das industriellen Kind, als Richter?

Keine Sorge, dieses Kind wird euch nur im obersten Gericht begegnen. Es ist entweder Richter am Bundesarbeitsgericht oder Bundesverfassungsgericht. Und dort ist es wie sein Papi ausschließlich mit Detailfragen und gesamtstrategischen Dingen befasst.

Was macht ein Arbeiterkind als Richter?

Keine Sorge, so ein Kind wird kein Richter am Arbeitsgericht. Wir dürfen uns schließlich nicht selber verwalten Roll Eyes

Natürlich sind Richterinnen und Richter alles liebe Menschen, die nicht absichtlich böse sein wollen. Sie können nicht anders.Es sind traumatisierte Kinder, die handeln wie traumatisierte Kinder. Ärgerlch ist nur, dass sie von meinen Steuergeldern bezahlt werden. Gerecht wäre es, wenn Papi sie bezahlt oder die Krankenkasse.

Im Hamburger Arbeitsgericht fällt mir zunehmend auf, dass die Richterinnen alle blonde lange Haare haben. Man muss sehr genau schauen, um zu erkennen, dass sie zu mehreren sind, sonst könnte man nämlich den Eindruck bekommen, dass man verrückt geworden ist, weil man denken könnte " die habe ich doch eben noch in Zimmer 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 gesehen!" Tongue

Das ist wie bei der Polizei in Hamburg. Die Polizeibeamtinnen haben auch alle lange blonde Haare Grin

Manchmal frage ich mich, ob es irgendwo eine Produktion für blonde langhaarige Behördenangestellte gibt?

Ach ja,  in welchem Gericht wirken wohl die Kinder von Polizisten?

Richtig!:    Im Strafgericht Und dann haben sie endlich ein gemeinsamens Thema mit Papi! Gemeinsam bekämpfen sie das Böse in der Welt! Und wenn wir nicht böse genug sind, dann werden wir eben böse gedacht. Und der Innenminister hilft ihnen dabei  Wink
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Kuddel


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« Antworten #26 am: Februar 14, 2009, 16:53:43 »

14.02.09: Böblingen: Die Montagsdemo Böblingen beschloss folgende Pressemitteilung, die auch an die lokale Presse ging:

"Es ist schon erstaunlich, wie verrückt Deutschland ist. Auf der einen Seite ein größenwahnsinniger Bankmensch, Herr Zumwinkel genannt, welcher eine Unsumme von Geld in die eigene Tasche gesteckt hat und der jetzt mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist. Er hat jetzt auch noch die Frechheit besessen, sich darüber zu beschweren, er würde öffentlich zur Schau gestellt.

Auf der anderen Seite ein älteres Ehepaar aus Böblingen, welches von Hartz IV lebt und eine Nebenbeschäftigung auf 400,- Eurobasis ausgeübt hat und wegen einem gemeinsamen Zuverdienst von 5000,- Euro verurteilt wurde. Die Frau ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, der Mann wurde zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Diese Leute haben einfach nur versucht zu überleben und wurden dafür auch noch bestraft. Ihr Vergehen bestand lediglich darin, dass sie ihre Arbeit nicht dem Jobcenter gemeldet haben. Das sind schon Mafiamethoden: Die Großen kommen ungeschoren davon, die Kleinen sperrt man unter fadenscheinigen Vorwänden ein, nur um zu zeigen, wie ohnmächtig der einfache Mensch gegen bestehende Gesetze ist. Es herrscht die einstimmige Meinung, dass es so nicht weitergehen kann. Es heißt, vor dem Gesetz seien alle Menschen gleich, egal ob man Zumwinkel heißt, Maier oder Müller.(...)"
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Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #27 am: April 12, 2009, 04:29:26 »

Mal ein Tip für Einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Anordnung, Eilverfahren):

Obwohl Sozialgerichte eine Ermittlungspflicht haben sind die Richter dort auch nur Menschen - und denen kann man bei der Beurteilung der Eilbedürftigkeit ruhig etwas behilflich sein.

In der Klageschrift sollte folgender Passus (an den eigenen Fall angepaßt) enthalten sein:
"Wie dem Gericht bekannt ist stellen die Leistungen nach SGB II nach dem Willen des Gesetzgebers die unterste Stufe dar, die für ein menschenwürdiges Leben gerade noch ausreichend ist. Durch die vorgenommene Kürzung / nicht gewährte Leistung liege ich nun unter diesem Satz, was bei mir mittlerweile zu erheblichen Existenzängsten führt. Die pathologischen Auswirkungen dieser Existenzangst (Übelkeit, Schlafstörungen, Ängstatacken) machen mir ein halbwegs normale Lebensführung unmöglich."

Damit wird (sehr wahrscheinlich) jeder Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz angenommen.

Hintergrund:
- weniger Leistungen als einem Zusteht = verletzung der Grundrechte
- körperliche (pathologische) Sympthome = andauernde Körperverletzung
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Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.
Wilddieb Stuelpner


Beiträge: 8918


« Antworten #28 am: April 20, 2009, 12:13:34 »

Eine unabhängige Rechtsprechung gibt es nicht, weil auch für Anwälte und Richter die alte Regel gilt;

"Wessen Broß ich eß', dessen Lied ich sing'!" bzw. die anwaltlichen und richterlichen Honorare und Gebühren werden um so ertragreicher und attraktiver für den Justitiar, je höher der Streitwert ausfällt und um so länger das Verfahren dauert. Also wird die Justiz auch kein Interesse an einer schnellen, preiswerten, rechtlichen Problemlösung haben. Auch das zähle ich zur Verlogenheit, zur Betrügerei und Hinterhältigkeit in dieser Gesellschaftsordnung. Justiz beißt sich so lange an einen Fall fest wie es geht und redet den Streitparteien ein, sie müßten alles tun, um möglichst viel eigenes oder geliehenes Geld in den Prozeß zu stecken, egal wie gut oder schlecht die Erfolgsaussichten sind. Das ist die Wesensart des Broterwerbs eines Anwalts.

Es geht nicht um die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit, sondern ums Geschäft, ums Kasse machen. Da stellt die Justiz auch keine eigenen Nachforschungen oder Ermittlungen an, um die tatsächlichen Verhältnisse besser beurteilen zu können, sondern es wird demjenigem das Recht zugeschanzt, der die Justiz mit Schmiergeldern, mit echten oder getürkten, vorgelegten Beweismitteln besser zu überzeugen versteht. Oder es zählt die vorgelegte Beweislage bzw. der ersten Anschein (Stichwort: Verdachtskündigung). So ist es üblich in einer ausbeutenden, unterdrückenden Klassengesellschaft.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, Recht sich leisten und durchsetzen zu können - Nummer 3 und 4.

Es geht nicht um die Durchsetzung von Gesetz und Ordnung, sondetn ums Dealen, ums Auslegen und Auskommentieren. Es ist der Justiz wesenseigen, daß man Haken und Winkel wie bei einem Hasen schlägt. Nicht umsonst spricht man von Winkeladvokaten. Jedes Recht war in seiner frühen Entwicklungsphase fortschrittlich, auch einst das Recht der Bourgeoisie, wo die Feudalgesellschaft überwunden werden mußte. Jetzt ist das Recht der Bourgeoisie genauso reaktionär und erzkonservativ wie seine Vorgänger. Es konserviert bestehende Macht- und Unterdrückungsstrukturen.

Was mich auch stört:

Das bundesdeutsche Recht ist nicht selbstkorrigierend, also daß getroffene Urteile automatisch von der übergordneten Instanz nachgeprüft werden. Rechtsprechung endet an der Größe eines gefüllten Geldbeutels, an zeitlichen Fristen und räumlichen Zuständigkeiten. Es ist nicht vorgesehen, daß Einzelrechtsentscheidungen durch so eine Selbstkorrektur zum Grundsatz und zur Allgemeinverbindlichkeit erhoben werden. Wäre das so, so brauchte in absehbarer Zeit niemand mehr mit gleicher Rechtslage die Rechtsinstanzen  wieder zu durchlaufen, sondern könnte abkürzend auf das korrigierte Grundsatzurteil verweisen und Ruhe ist. Das kann und darf nicht sein, weil so viele zu bearbeitenden Rechtsfälle den Juristen durch die Lappen gehen würden. Oder wer in der Warteschlage zu bearbeitender Rechtsfälle ganz am Ende sich befindet, ist auch gern bereit, etwas springen zu lassen, damit er mit Schmiergeld vorrücken kann. Selbstkorrekturen lassen erst gar nicht Wartezeiten und -schlangen entstehen - schon wieder wäre den Juristen eine Einnahmequelle verloren gegangen.

Was ebenfalls in der BRD kritikwürdig ist - das Rechtsprechungsdogma durch Aufrechterhaltung des alten Rechtsberatungsgesetzes aus der Zeit der Naziherrschaft. Man mißbraucht dieses Gesetz, um sich das Monopol der Rechtsberatung und -sprechung zu sichern, was letztendlich nur auf eine Sicherung der auftraggebenden, streitbaren, noch finanzkräftigen Klientel hinausläuft. Die Justiz will nicht wahrhaben, daß Rechtskenntnisse allgemeiner und spezieller Art auch vom gemeinem Volk erlernt werden können und daß nicht nur in einer eigenen, mit juristischen Fachbegriffen verklausulierten und verschlüsselten "Geheim"-sprache. Recht kann man auch in der gewöhnlichen Umgangssprache für jedermann transparent und nachvollziehbar ausführen. Das ist vergleichbar mit der Entwicklung der auszuübenden Religion. Martin Luther übersetzte das Testament vom Griechischem und Latein ins Deutsche, mit von ihm erschaffenen derben Begriffen, so daß es der Frondienst leistende, leibeigene Bauer auch versteht, was gemeint war. Und der Buchdruck mit beweglichen Lettern durch Gutenberg tat sein Übriges, um das Bildungsmonopol der Mönche und Kardinäle zu brechen.

Warum sollte das auf das Recht nicht übertragbar sein?

Es gibt viel zu tun, damit Recht zum verständlichem, nachvollziehbarem Allgemeingut wird. Die Justiz des Kapitalismus ist nicht "die Krone der Schöpfung". Man sieht, es hat seinen systembedingten Grund, wenn sich auch das Recht dem Willen des Kapitals beugt, unterordnet und zu diensten ist.
« Letzte Änderung: April 20, 2009, 12:48:24 von Wilddieb Stuelpner » Gespeichert
Wilddieb Stuelpner


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« Antworten #29 am: April 20, 2009, 12:25:29 »

Zitat
Original von Hartzhetzer
... Aber, bis zur Erkenntnis wirbeln die Windmühlenflügel ......


Höre ich da unterschwellig einen Unterton heraus. Justiz - ein vergeblicher Kampf gegen Windmühlenflügeln?

Der fahrende Ritter Don Quijote de la Mancha von der traurigen Gestalt und sein braver Knappe Sancho Pansa aus Cervanres Roman kämpfen vergeblich gegen verborgene Riesen, die für den gewöhnlichen Menschen nur als Windmühlen erkennbar sind.


Zitat
Zahllose kuriose Abenteuer muss der sinnreiche Ritter Don Quijote de la Mancha, Held des gleichnamigen Romans von Miguel de Cervantes Saavedra (1547 bis 1616), überstehen. Am bekanntesten wurde sein Kampf gegen die Windmühlenflügel, die der verschrobene Kleinadlige für Arme böser Riesen hält. Der erste Teil des Romans erschien 1605, der zweite zehn Jahre später, noch im Goldenen Zeitalter des spanischen Imperiums. Als festen Bestandteil der Weltliteratur betrachteten zuerst die deutschen Romantiker den Don Quijote. Nach Ludwig Tiecks Übersetzung (1799 bis 1801) faszinierte deutsche Leser vor allem Cervantes´ Erzähltechnik, also die in sich selbst gebrochene, ironische Form. Miguel de Cervantes schrieb vermutlich wenigstens den zweiten Teil des Buches im Gefängnis, wo er eine Haftstrafe wegen Unterschlagung abbüßen musste.

Quelle: http://lexi-tv.de/themen/bauwerke/muehlen/das_traurige_gesicht



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