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Titel: Datenabgleich der BA bei Alg2-Beziehern Beitrag von: Kater am Dezember 14, 2005, 18:08:02 Zitat 14.12.2005 - 14:11 Uhr, Bundesagentur für Arbeit (BA) [Pressemappe] Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchgeführt. Insgesamt wurden die Daten von 7,5 Millionen Leistungsempfängern überprüft. Für 2,45 Millionen von ihnen liegen so genannte „Überschneidungsmeldungen“ vor. Das bedeutet, dass diese Menschen neben Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel eine Rente beziehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich dabei aber nicht um Leistungsmissbrauch, weil die Arbeitslosengeld II-Empfänger diese Tatsachen in ihrem Antrag angegeben haben. Darunter sind beispielsweise auch 650.000 Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit gemeldet haben. Die BA übermittelt die Ergebnisse des Datenabgleichs in den kommenden Wochen an die Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit und Optionskommunen, die für die Integration der Arbeitslosengeld II-Empfänger in ihrer Region zuständig sind. Die Erfahrungen mit dem Datenabgleich im Rahmen der früheren Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe zeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben haben. Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Wenn die Überschneidungsmeldungen neue Tatsachen enthalten, prüfen die örtlichen Träger, ob und in welcher Höhe Leistungen zurückgefordert werden. Eine seriöse Schätzung, in wie vielen Fällen es sich tatsächlich um Missbrauch handelt, ist nicht möglich. Da die Überprüfung neben der üblichen Tagesarbeit erfolgen muss, liegen endgültige Ergebnisse im Frühjahr vor. Der Datenabgleich war schon bei Einführung des Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 geplant. Er ist geregelt in § 52 SGB II: Diese Regelung sieht vor, dass die Datenstelle der Rentenversicherungen für die BA überprüft, ob Arbeitslosengeld II-Empfänger Einkommen aus anderen Quellen haben. Zum Beispiel aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, aus Kapitalvermögen oder Erwerbstätigkeit. Ist dies der Fall, kommt es zu so genannten Überschneidungsmitteilungen, die von den Trägern vor Ort überprüft werden müssen. Bevor die BA den Datenabgleich jetzt erstmals durchführen konnte, mussten eine Rechtsverordnung erlassen und technische Fragen geklärt werden. Künftig findet ein solcher Datenabgleich einmal im Vierteljahr statt. Quelle: http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2472 Titel: Datenabgleich der BA bei Alg2-Beziehern Beitrag von: Kater am Dezember 15, 2005, 17:07:52 Zitat ALG-II-Missbrauch viel geringer als befürchtet 14. Dez 18:16 Leistungsmissbrauch beim ALG II ist weit weniger verbreitet als von Ex-Minister Clement angenommen. Die große Mehrheit der Arbeitslosen hat die BA nicht belogen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen ersten Datenabgleich bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) durchgeführt und feststellen müssen, dass der Leistungsmissbrauch geringer ist als im Sommer diskutiert. Wie die Nürnberger Behörde am Mittwoch mitteilte, wurden 7,5 Millionen ALG-II-Empfänger kontrolliert, wovon 2,45 Millionen in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis stehen oder andere Einkommensquellen wie Renten haben. Allerdings hat die «weit überwiegende Mehrheit» nichts gegenüber der Agentur verschleiert, sondern «diese Tatsachen in ihrem Antrag angegeben», hieß es weiter. Darunter seien beispielsweise auch 650.000 Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit der BA gemeldet haben. Somit liegt laut BA auch kein Leistungsmissbrauch vor. Noch keine genauen Zahlen Die BA hielt sich mit genauen Schätzungen, in wie vielen Fällen es tatsächlich zu Leistungsmissbrauch kommt, allerdings zurück. Endgültige Ergebnisse würden erst im Frühjahr vorliegen, hieß es. Die Große Koalition hatte im Rahmen des Koalitionsvertrages eine schärfere Kontrolle von Arbeitslosen vereinbart. Dies hatte zu heftigen Protesten von Arbeitsloseninitiativen und Datenschützern geführt. Hintergrund war eine vor einigen Monaten durchgeführte Telefonaktion der BA, wobei einige Arbeitslose nicht erreicht und andere die freiwillige Teilnahme an der telefonischen Befragung abgelehnt hatten. Dies werteten die BA und der damalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) als Hinweis auf eine hohe Missbrauchsquote. Clement sprach zu diesem Zeitpunkt davon, dass mindestens jeder zehnte Leistungsempfänger zu viel vom Staat erhält. (nz) http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/372922.html Titel: Datenabgleich der BA bei Alg2-Beziehern Beitrag von: Andreas. am Dezember 22, 2005, 20:40:12 Welcher Zeitraum wurde eigentlich von diesem Datenabgleich erfaßt? Januar 2005 bis ...? Oder etwa schon früher?
Titel: Datenabgleich der BA bei Alg2-Beziehern Beitrag von: Kater am März 10, 2006, 14:13:38 Zitat Datenabgleich stoppt Sozialbetrug Wer Arbeitslosengeld II (Alg) beantragt, darf fast nichts an Vermögen besitzen. Außer einem Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr. Wer sein Arbeitsleben lang etwas auf die hohe Kante gelegt und schuldlos seinen Job verloren hat, mag versucht sein, die Ersparnisse zu retten und beim Ausfüllen der Anträge zu mogeln. Menschlich nachvollziehbar, juristisch ein Betrug. Der Staat zahlt erst, wenn das Vermögen aufgebraucht ist. Wer trotz stattlicher Summen auf dem Konto Alg kassiert, schädigt den Staat. Der Dresdner Ingenieur Matthias L. hatte eine stattliche Summe auf dem Konto. Eine sehr stattliche Summe: 80.000 Euro. Das hatte er laut Anklage allerdings "vergessen", als er im Dezember 2003 und Mai 2004 Anträge für die damalige Arbeitslosenhilfe ausfüllte. Der Staat zahlte bis Ende 2004 12500 Euro "Stütze" und Versicherungsbeträge. Zwei Fälle von Betrug, warf Staatsanwalt Stephan Muck gestern dem 38-jährigen Angeklagten vor. Er habe sich die Arbeitslosenhilfe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen. "Datenabgleich" heißt das Zauberwort, das das pralle Konto für die Arbeitsagentur zum Vorschein brachte. Matthias L. verfügt über ein Girokonto bei einer Direktbank. Das war fast leer, er gab es im Antrag an. Gleichzeitig hatte er noch ein Sparkonto bei der gleichen Bank. Das verschwieg er im Antrag. Seine Daten wurden von der Arbeitsagentur zum Bundesamt für Finanzen geschickt. Dort sind alle Freistellungsaufträge für Kapitalerträge gespeichert. Mit den dazu gehörenden Kontonummern. Im November 2004 flog der Schwindel auf, hatte die Arbeitsagentur die Daten des Sparkontos auf dem Tisch. "Der Datenabgleich erfolgt automatisch bei jedem Antragsteller", erläuterte Arbeitsagentur-Sachbearbeiterin Manuela Merkel dem Gericht. Der Ingenieur musste die Kontendaten vorlegen. Er erhielt einen Rückzahlungsbescheid für die bewilligte Arbeitslosenhilfe. Und eine Betrugsanzeige. "Das war gar nicht mein Geld", erklärte er. Sein Großvater habe regelmäßig große Bargeldsummen im Haus herumliegen gehabt. "Da habe ich mich bereit erklärt, das Geld anzulegen. Damit es Zinsen gibt. Meine Bank zahlte damals vier Prozent." Dass das Konto trotz damit verbundener rechtlicher Probleme auf seinen Namen und nicht auf den des Großvaters lief, erklärte der Angeklagte lapidar: "Wir sind eine gute Familie und vertrauen uns." Kurz vor dem Ausfüllen der Anträge habe er das Geld abgehoben und Opa bar auf den Küchentisch gelegt. "Weil ich wusste, dass ich nicht eine solche Summe auf dem Konto haben durfte." "Für uns unerheblich", meinte Merkel, "entscheidend ist, unter welchen Namen das Konto geführt wurde." "Für uns unerheblich", meinte auch Amtsrichter Ullrich Stein, "entscheidend für den Betrugsvorwurf ist, dass das Sparkonto der Arbeitsagentur verschwiegen wurde." Das Urteil folgt. http://www.dnn-online.de/dnn-heute/61118.html Titel: hib-Meldung/ Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen Beitrag von: Troll am November 12, 2008, 16:49:43 Zitat Im Bundestag notiert: Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage Berlin: (hib/CHE) Für Maßnahmen, die den Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen eindämmen sollen, interessiert sich die Linksfraktion. In ihrer Kleinen Anfrage (16/10655) geht es vor allem darum, ob alle Antragsteller standardmäßig überprüft werden oder ob dafür bestimmte Verdachtsmomente vorliegen müssen. Ferner möchte sie erfahren, welche Tatsachen einen solchen Verdacht begründen, was die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter "Missbrauch" versteht und in wie vielen Fällen die BA bereits einen solchen Missbrauch festgestellt hat. Quelle: hib-Meldung/kleine Anfrage ([url]http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_297/08.html[/url]) Kleine Anfrage komplett als PDF ([url]http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/106/1610655.pdf[/url]) Antwort der Bunderegierung als PDF (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610767.pdf) |