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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Rente => Thema gestartet von: Sam01 am 11:32:51 So. 20.April 2008

Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Sam01 am 11:32:51 So. 20.April 2008
Guten Morgen @all !

Sam (52), neu hier . . .
 Da ich viele Jahre in Haft war und somit als Gefangener sehr lange Frohndienst für den Staat leistete, würde mich einmal interessieren, wie ich vorzugehen habe um ein "Lohnausgleichbegehren" anzumelden.
Weiß hier vielleicht jemand etwas darüber ?

3 Vorstrafen (Eigentumsdelikte / BtmG-Verstöße)
ca. 18 Jahre


Gruß Sam
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Sam01 am 12:09:35 So. 20.April 2008
ERGÄNZEND  z.o.:

Mein Bestreben ist es, dass die Haftzeit in der Rentenpunktberechnung nicht als Rentenausfallzeit gewertet werden soll (DARF), was dennoch aber praktiziertes, geltendes Recht ist.

Dagegen sprechen aber die Konventionen der MenschenRechtsKommision / GG
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Ziggy am 12:18:59 So. 20.April 2008
Wende dich mal an deine lokale Dienststelle.

Meine Haftzeit wurde mir ganz normal angerechnet, schließlich habe ich im Knast gearbeitet und es wurden für mich Pflichtbeiträge entrichtet. Also ist das keine Ausfallzeit.
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Sam01 am 13:05:41 So. 20.April 2008
@Ziggy

Hi !

Danke für die prompte Antwort -

meinst Du die LVA ?

Hab da mal was zu bekommen, was mich verunsichert hat, nannte sich :

"Lohnausgleichbegehren"

mit der Zielrichtung, daß die Rentenbeiträge so (nach) zu entrichten sind,

als hätte man den Job draussen gemacht und entsprechend(!) verdient - und nicht für nen Hungerlohn gearbeitet und einbezahlt hat.

Im Wortlaut :

An die Generalstaatsanwaltschaft
Postfach
. . . . . Düsseldorf

Betraff :       Lohnausgleichbegehren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war seit dem . . . . . . .in folgenden
Justizvollzugsanstalten inhaftiert.
(...)

Ich habe folgende Tätigkeiten im Vollzug ausgeführt:
(...)

Entsprechend des Strafvollzuggesetzes der BRD wurde mir nur 1/5  
des Ecklohnes bezahlt.

Entsprechen der Art. 23 II und III der MrK Nr. 29 und 105 der
ILO;Art. 1 und 2 der UNESCO und Punkte 71 und 72 der UNO-MInien beantrage ich hiermit die Nachzahlung der auf dem beigefügten Blatt aufgeführten Beträge. Die jeweiligen Haftkosten und die bereits ausgezahlten monatl. Endgelder für die Arbeiten habe ich bereits abgezogen.
Samit beläuft sich meine Nachforderung auf . . . . .  €

zahlbar auf folgendes Konto
(...)

Zitat Ende

Heute noch bekommt der Gef. nur ?% vom Ecklohn - oder ?
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Ziggy am 13:47:08 So. 20.April 2008
Meine Haftzeit war einiges kürzer als deine und liegt auch schon fast 25 Jahre zurück. Ich weiß nur, daß ich vor ein paar Jahren mal von meiner Rentenversicherung eingeladen wurde, um Unstimmigkeiten zu klären, und daß wir da u.a. über meine Haftzeit gesprochen haben, daß die als Beitragszeit anerkannt wird, weil ja Beiträge abgeführt wurden. Ich hatte einen Stundenlohn von 63 Pfennig, da hab ich zwar selbst keine Beiträge bezahlt, aber es wurden Plichtpauschalbeiträge für mich abgeführt.

Genauso müssten für dich ja Beiträge abgeführt worden sein. Selbst Zeiten der Arbeitslosigkleit sind ja Beitragszeiten (deswegen ist es auch wichtig, daß man sich arbeitslos meldet, auch wenn man keine Leistungen bekommt). Und wenn du Beiträge bezahlt hast, sind das auch keine Fehlzeiten.

Von Lohnausgleichsbegehren hab ich selber noch nichts gehört, da weiß aber sicher jemand im Forum was.
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Kater am 13:57:04 So. 20.April 2008
habe das hier gefunden, keine Ahnung, ob´s was nutzt:

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2F666kb.com%2Fi%2Faxyr4rz2i6203x79u.jpg&hash=04ae17db0a1d87316138fb18a367a6017637662f)
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Sam01 am 08:24:06 Mo. 21.April 2008
Guten Morgen
@Ziggy
@Kater

Ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass es da einen großen Unterschied giebt - ob nun jemand sein halbes Leben lang nur Mindestbeträge abgeführt
hat oder doch schon so wie ein Arbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt.
Na, ich hoffe mal das Beste . . .sicher wird der Eine oder die Andere ja noch aufmerksam.

Esrt mal besten Dank an euch.

schönen Tag noch


Sam
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Sam01 am 08:16:23 Di. 22.April 2008
Hi !

Hab da was zu gefunden :

1. Brief:

An die
Generalstaatsanwaltschaft
Postfach
. . . . . .Düsseldorf



Betreff :                     Lohnausgleichbegehren

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich war seit dem . . . . . . 19 . . in folgenden Justizvollzugsanstalten inhaftiert.
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  in der JVA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Ich habe folgende Tätigkeiten im Vollzug ausgeführt :
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als
Vom . . . . . .19 . .  bis . . . . . .19 . .  als

Entsprechend des Strafvollzugsgesetzes der BRD wurde mir nur 1/5 des Ecklohns bezahlt.

Entsprechend der Art. 23 II und III der MRK Nr. 29 und 105 der ILO; Art. 1 und 2 der UNESCO und Punkte 71 und 72 der UNO – Linien beantrage ich hiermit die Nachzahlung der auf dem beigefügten Blatt aufgeführten Beträge.
Die jeweiligen Haftkostenbeiträge und die bereits ausbezahlten monatl. Endgelder für die Arbeiten habe ich bereits abgezogen.
Somit beläuft sich meine Nachforderung auf  . . . . , . . DM = . . . . , . . €

Zahlbar auf folgendes Konto ;  

Bankleitzahl :
Konto – Nr.:
Bank :


Hochachtungsvoll

............................................

2. Brief:

An die   .
Europäische Menschenrechtskommision
beim Europaparlament
Palais de Europe
Avenue de l'Europe
BP 461 R 6
F - 67006 Stasbourg/ Cedex


Betreff: Art.23;2 und 3 der MRK : Nr.29 und 105 der ILO: Art.1 und 2 der UNESCO und der Punkte 72 ;1 und 71 ff der UNO-M1n1en


Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich war von .....19,. bis zum .....19.. in der Bundesrepublik
Deutschland ( RFA ) inhaftiert. Während dieser Zeit habe ich teils in den Vollzugsanstalten ...............und...............
eingesessen. Bedingt durch die "nur Arbeitspflicht" in den JVA'n
der BRD ( RFA ) § 41;1 StVollzG hat man mich zur Arbeit
verpflichtet!
In dieser Zeit war ich als ............ vom .....19.. und als
........... vom .....19.. tätig.
Meine Bezahlung jedoch betrug nie mehr als 5% des Tariflohnes welcher 2 Jahre vorher gültig war.
Darin liegt ein klarer Verstoß gegen die übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation ( ILO ) Art.29 und 105,welche auch durch die BRD ( RFA ) am 01.06.1956 und 25.06.1957 anerkannt wurden.
Darüber stellt es Verstöße gegen Art.23;2 und 3 sowie 30 der UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 (Resolution 217) ferner die Art.1 und 2 der UNESCO dar !
Ebenso wurden die Punkte 72;1 und 71 ff der  Minima, selbst die §§ 2 bis 4 und 73 des StVollzG der RFA wie auch die Art.23;2 und 30 des Grundgesetzes ( GG ) der RFA verletzt.
Erschwerend an der Sache ist noch, dass ich, falls ich mich der minderwertig bezahlten Arbeit durch Verweigerung entzogen hätte, mich vielerlei Repressionen nach den §§ 103 Abs.1-9 und 2-4 hätte unterwerfen müssen,.
Ich bin zwar zu einer Freiheitsstrafe nach den Gesetzen der RFA verurteilt worden, aber ich bin nicht verurteilt worden die mir zugewiesenen Arbeiten unentgeltlich oder weit unter dem ortsüblichen Tariflohn auszuüben,
Auch hätte solch ein Urteil nicht ergehen können, da es in der Rechtsprechung der RFA sowie teils in anderen Ländern keine dementsprechende Rechtsgrundlage gibt.
Diese Tatsache, dass dieses in der Gesetzgebung der RFA nicht enthalten Ist, macht deutlich, dass der Gesetzgeber "Zwangsarbeiten für die Justiz" nie zu solchen Bedingungen wollte, sondern bei der Normierung der Arbeitspflicht für Gefangene innerhalb des
Strafvollzuges, wie auch 1rn Hinblick auf eine Resozialisierung ein©
den ortsüblichen Tarifen angepasste Entlohnung
einkalkuliert, dieses jedoch widerrechtlich unterlassen hat.
Bei der immensen Bedeutung einer angemessenen
Arbeitsvergütung, z.B. um die Familie zu unterstützen und/oder
Schulden »Gerichts- sowie Anwaltskosten zu bezahlen und eine
Schadenswiedergutmachung anstreben zu können war ich auf eine
angemessene Bezahlung angewiesen, was mir jedoch rechtswidrig
vorenthalten wurde.
Auch gilt es an meine Altersversorgung zu denken, da Ich während
meiner Haftzelt keine Rentenbeiträge zahlen konnte, da die geringe
Arbeitsvergütung noch nicht mal für eine Schuldenregulierung
ausreicht.
Diese schwerwiegenden Eingriffe ( nicht nur ) in meine Rechte, vor
allem gegen die seitens der ILO,MRK,UNESCO und Minima ect., die
ausnahmslos für alle Arbeitsnehmer geschaffen wurden, kann man
deshalb nicht als Folge meiner Verurteilung zu einer
Freiheitsstrafe ausgeben, weil alle über den Freiheitsentzug
hinausgehenden Maßnahmen in meinem Urteil hätten enthalten sein
müssen.
Deshalb ist auch keine Verwaltungsbehörde, auch nicht das
Justizministerium von ................. befugt, solche
einschneidenden und rechtswidrigen Hafterschwernisse zu verfügen. Zweckmäßigkeitserwägungen oder fiskalische Gründe können die hierzu fehlende Rechtsgrundlage nicht ersetzen.. Da mir die rechtswidrige Minimalentlohnung während der Zeit vom .....19.. bis .....19..,anbei eine Arbeitsbescheinigung gemäß §
133 Abs.4 des Arbeitsförderungsgesetzes der RFA, verloren atau.«a,.(4te#el4.e feh.nfc* _, mit «inem Sebrelban vam   . . iq. . an.d^o GeneralStaatsanwaltschaft......... »weTcne für Forderungen an den ,
Fiskus des Landes...(z.B.NRW).. zuständig ist.
Doch meine Forderungen wurden mit dem Datum vom .....19.. unter
dem Aktenzeichen ....'... abgelehnt.
Da alle Länder in der EG, auch wirtschaftlich schlechter gestellte Länder,ihre Inhaftierten mit den ortüblich angepassten Tariflöhnen bezahlen, mir dieses jedoch trotz Rechtswidrigkeit im Hinblick auf die Artikel der MRK.ILO, UNESCO, ect. seitens des Landes......
verweigert wird, beantrage Ich eine Verurteilung des Justizministeriums von NRW in der RFA ,und darüber hinaus der RFA wegen Verletzung der obigen Artikel und dass mir das rechtswidrig vorenthaltende Arbeitsendgeld 1m nachhinein zu vergüten ist. Erschwerend wiegen die Verstöße gegen die Artikel der MRK,ILO und UNESCO, weil sie nicht nur meine Person betreffen, sondern tausende Inhaftierte vor mir und nach mir.
Wobei gerade Politiker der RFA ständig Verletzungen anderer Länder gegen Menschenrechtskonventionen und dergleichen anorangern.


Hochachtungsvoll


Unterschrift   ___
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: egal am 14:22:45 Mo. 07.Juli 2008
Hallo Sam,

kannst du bitte mal den Link wo du es gefunden hast, hier rein stellen.

es soll ein PDF doku im netz über so etwas geben.....
 
 hab  heute danach gesucht und leider nix gefunden nur das was du geschrieben hast.


gruß
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: momo13 am 16:42:58 Sa. 12.Juli 2008
Hmmm-----das fände ich auch ganz gut.
Ich war insgesamt 9 Jahre drin und mußte da arbeiten, aber bezahlt haben die nix. Wie sieht das aus mit der Knastzeit in den sechzigern? Das war allerdings Jugendhaft, aber 10 Stunden pro Tag Arbeit und Einzelhaft.
momo13 ?(
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: egal am 18:01:52 Sa. 12.Juli 2008
ich weiß wohl , das man das Einschreiben zu der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, für NRW,innerhalb 4 wochen nach Straffende inkl. Lohnabrechnung schicken muß.
also, mit denn 60ér sieht das wohl scheiße aus
:rolleyes:
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 20:33:04 Di. 05.August 2008
Hallo, ich bin neu hier..
Ich bin über google auf euer Forum gestoßen und habe eine Frage.
Ein Freund von mir ist seit 2 Wochen in Haft.
Er ist Eu Rentner.
Weiß einer ob er seine Rente weiter bekommt... leider kann ihm das bis jetzt noch keiner sagen. ?(

Thanks schon mal für euere Antworten
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: egal am 07:52:48 Mi. 06.August 2008
rein theoretisch würde ich sage-ja-, da sie ihm nicht zur arbeit, als rentner, zwingen können, muß erja von was leben.
aber so etwas kann der sozialberaten, im knast, auch beantworten.
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 14:22:22 Mi. 06.August 2008
Danke für deine Antwort.. werde es posten, wenn ich weiß wie sich das verhällt :froehlich>
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Kater am 14:37:51 Mi. 06.August 2008
@Netter Typ

guck mal hier:
http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/prisonportal/index.php/Erwerbsunf%C3%A4higkeitsrente

Gruß, Kater
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: egal am 18:04:39 Mi. 06.August 2008
für die haftkosten-befreiung- gibt es ein spez. antrag beim sozi in der anstalt und wenn er eine kleine rente hat müßte das durch gehen ;-)
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 18:42:59 Mi. 06.August 2008
Also ich sage erst mal danke.... ihr seid super spitze.... wisst ihr eigendlich wie ihr geholfen habt.....1000 Dank...
scheint ja gar nicht so klar zu sein, wie man das händelt... und mein Freund hat lediglich 580 Euro Eu Rente..
Davon überweist ihm seine Freundin nun 200 Euro, auf sein Gefängniskonto, damit er sich Pflegeartikel kaufen kann..und ansonsten bleibt da noch der Rechtsanwalt, Wohnungsauflösung.. usw... wer das zahlt interessiert sicher da keinen. X(

LG Netter Typ
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Kater am 19:08:05 Mi. 06.August 2008
ZitatOriginal von Netter Typ
..und ansonsten bleibt da noch der Rechtsanwalt, Wohnungsauflösung.. usw... wer das zahlt interessiert sicher da keinen. X(

LG Netter Typ

bis zu sechs Monate werden die Kosten der Unterkunft übernommen

http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=3058&highlight=haft
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 21:23:29 Mi. 06.August 2008
Ich kann nur danke sagen, für eure super informativen Antworten..
schön euch gefunden zu haben, denn bisher konnte mir niemand etwas dazu raten und ich möchte meinem Freund gerne helfen!!

Danke an alle :cheer: :cheer:
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: debugger79 am 12:26:50 Do. 07.August 2008
ZitatBei der immensen Bedeutung einer angemessenen
Arbeitsvergütung, z.B. um die Familie zu unterstützen und/oder
Schulden »Gerichts- sowie Anwaltskosten zu bezahlen und eine
Schadenswiedergutmachung anstreben zu können war ich auf eine
angemessene Bezahlung angewiesen, was mir jedoch rechtswidrig
vorenthalten wurde.
Auch gilt es an meine Altersversorgung zu denken, da Ich während
meiner Haftzelt keine Rentenbeiträge zahlen konnte, da die geringe
Arbeitsvergütung noch nicht mal für eine Schuldenregulierung
ausreicht.


Lass mich das kurz zusammenfassen :

Du begehst eine Straftat (Kosten durch Schaden, Polizeieinsatz etc..)
Unterbringung in der JVA  (Kosten für Unterbringung, Verpflegung)

Und jetzt erwartest du vom Staat, bzw. uns Steuerzahlern...deren Gesetze du gebrochen hast und nur kosten verursachst, das wir mit unserem Lohn deine Schulden und deine Rente bestreiten ??

Sorry, das kann nicht wirklich sein ernst sein !!  :aggressiv>
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 14:33:18 Do. 07.August 2008
Auch wenn mich das nun nicht wirklich etwas angeht.. möchte ich doch gerne etwas dazu posten..

Oftmals hat eine Straftat ganz schlimme menschliche Hintergründe...in die jeder abrutschen kann.. deshalb sollte man ohne deren Kenntnis nicht vorschnell urteilen....
sorry meine ich nicht böse... ist aber Realität.. keiner kann sagen... das würde mir nieeeeeee passieren ?(
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Irrlichtprojektor am 14:57:51 Do. 07.August 2008
ZitatOriginal von debugger79

Lass mich das kurz zusammenfassen :

Sorry, das kann nicht wirklich sein ernst sein !!  :aggressiv>

Ich will auch mal zusammenfassen:

Sorry, debugger79 du hast nicht das Recht über Andere zu urteilen, über sie zu richten, in ihrem Namen zu sprechen und hier Maßstäbe zu setzen.

meine Ansicht der Dinge.....irrlicht
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Kuddel am 15:17:04 Do. 07.August 2008
:kotze>
Zitatdas wir mit unserem Lohn deine Schulden und deine Rente bestreiten ??

Menschen als Kostenfaktoren = pure Menschenverachtung.
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Ziggy am 17:31:53 Do. 07.August 2008
ZitatOriginal von debugger79
Lass mich das kurz zusammenfassen : ...
Lass mich das kurz zusammenfassen:
Du bist ein Arschloch.
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: debugger79 am 10:35:45 Fr. 08.August 2008
ZitatOriginal von Ziggy
ZitatLass mich das kurz zusammenfassen : Lass mich das kurz zusammenfassen:
Du bist ein Arschloch.

Warum hab ich mit so einem sozialkompetenten und niveavollen Kommentar gerechnet ?!  :baby:
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Schraubenwelle am 12:31:13 Fr. 08.August 2008
ZitatOriginal von debugger79
ZitatOriginal von Ziggy
ZitatLass mich das kurz zusammenfassen : Lass mich das kurz zusammenfassen:
Du bist ein Arschloch.

Warum hab ich mit so einem sozialkompetenten und niveavollen Kommentar gerechnet ?!  :baby:


Weil du einArschloch bist !
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 14:22:18 Fr. 08.August 2008
LOL LoL2
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Woki am 14:57:49 Fr. 08.August 2008
ZitatWarum hab ich mit so einem sozialkompetenten und niveavollen Kommentar gerechnet ?!

Weil Nivea gut für die Haut ist. :]
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: alfred am 22:58:13 Fr. 08.August 2008
ZitatOriginal von debugger79
Warum hab ich mit so einem sozialkompetenten und niveavollen Kommentar gerechnet ?!  :baby:

 ?( Auf mich wirkte Ziggys Kommentar gar nicht cremig - eher knasttrocken & direkt...
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Irrlichtprojektor am 23:03:13 Fr. 08.August 2008
........und eiskalt serviert.  :P
Titel: Haftzeit / Rentenausfallzeit ?
Beitrag von: Netter Typ am 14:38:59 Sa. 09.August 2008
Ich lach mich schlapp :]

Also.. die Rente bleibt während der U Haft erhalten.... er muss nichts abgeben, da er ja nicht freiwillig dort ist, oder eben auch noch keine Schuld erwiesen wurde..
Taschengeld muss er natürlich davon bestreiten..aber ist ja auch ok..