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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: butterfly25 am 18:17:02 Fr. 02.März 2012

Titel: Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: butterfly25 am 18:17:02 Fr. 02.März 2012
Hallo an alle,

ich fange mal so an, diese Woche wurde mir wegen angeblicher mangelnder Verfügbarkeit die Leistung gestrichen (habe das volle Geld trotzdem bekommen). Und das weil ein Vermittlungsvorschlag nicht zugestellt werden konnte! Obwohl an meinem Briefkasten dick und fett mein Name dransteht und ich in der Woche davor noch Post vom Amt bekommen habe.

Jetzt habe ich einen mehrer Briefe bekommen, das ich dazu Stellung nehmen soll und ggf, Geld zurück zahlen soll. Das sehe ich absolut nicht ein, weil mich einfach keine Schuld trifft.

Wie soll ich denen das aber klar machen? Können die mir wirklich Geld abnehmen?

Habt ihr mit solchen Fällen schonmal Erfahrung gehabt? Wäre toll wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet, ich finde es einfach ein Ding der unmöglichkeit, ich sehe den Fehler einfach bei der Post  >:D >:D >:D >:D >:D

LG
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 18:36:02 Fr. 02.März 2012
das Amt ist in der Beweispflicht, daß dir Schreiben zugestellt wurden.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Amt-in-der-Beweispflicht-article250994.html (http://www.n-tv.de/ratgeber/Amt-in-der-Beweispflicht-article250994.html)


Aber das funktioniert nur einmal, dann kommen künftig Einschreiben.

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: butterfly25 am 18:39:32 Fr. 02.März 2012
vielen Dank hanni für deine Antwort. Ich habe gerade gesehen, ich habe vergessen zu erwähnen, dass die als Rückläufer ans Amt zurückgegangen sind  >:(
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 19:00:31 Fr. 02.März 2012
Dann ist die Leistungseinstellung zumindest erklärt.

Die vermuten Ortsabwesenheit, deshalb die Anhörung zur Rückforderung.


Wenn du dich in dieser Anhörung (isses doch, oder?) nicht äußerst, flattert dir ein
Rückforderungsbescheid ins Haus.

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:24:08 Fr. 02.März 2012
 Hallo butterfly25!

Haben die dem Anhörungsschreiben wenigstens eine Kopie des Rückläufers beigefügt?
Gibt ja mehrere Möglichkeiten: Unbekannt verzogen, Adresse nicht bekannt, usw.

Wenn sonst alle Briefe vom JC bei Dir ankommen und nur dieser eine nicht, sollten sich die Vögel beim JC mal fragen, ob das Problem nicht eher beim Postboten lag!
Es würde die Sache aber vereinfachen, wenn Du das Anhörungsschreiben mal anonymisiert hier reinstellen könntest!

Ich würde in der Anhörung schreiben das Du nicht bereit bist, für die Fehler eines Postboten die Verantwortung zu übernehmen!

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 21:34:42 Fr. 02.März 2012
Zitat von: Rudolf Rocker am 21:24:08 Fr. 02.März 2012


Wenn sonst alle Briefe vom JC bei Dir ankommen und nur dieser eine nicht, sollten sich die Vögel beim JC mal fragen, ob das Problem nicht eher beim Postboten lag!




lies noch mal:

Zitatdass die als Rückläufer ans Amt zurückgegangen sind

mehrere.



Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Nick N. am 02:57:22 Sa. 03.März 2012
Oder beschwere Dich schriftlich bei der Post und lege eine Kopie Deiner Beschwerde dem Anhörungsbogen bei.

Mangelnde Verfügbarkeit zu unterstellen scheint die trendige Variante, die Summe der ausgezahlten Leistungen der einzelnen JobCenter zu verringern.
Hintergrund: Die JobCenter sind gesetzlich verpflichtet, die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren. Ob und wie gut sie das geschafft haben, wird an der Summe der ausgezahlten Leistungen gemessen.
Wenn sie also weniger Leistungen auszahlen, beweist das angeblich automatisch, dass die Hilfebedürftigkeit zurückgegangen ist.
Bisher wurde diese Kennzahl als "Summe passiver Leistungen" berechnet. Bei Sanktionen reduziert sich diese Summe auch.
Ab 2012 wird aber die "Summe der Leistungsansprüche" gemessen, die durch Sanktionen nicht reduziert wird. Um diese summe zu reduzieren, müssen sie den Erwerbslosen den Anspruch absprechen. Meines Wissens ist das bei mangelnder Verfügbarkeit so.
(Quelle: Planungsbrief 2012, Download bei Harald Thome)

Ich sag Dir das, damit Du siehst, dass es hier in keiner Weise um Dich persönlich oder Deine Integration geht. Sie versuchen es einfach, und wenn Du überhaupt den Anhörungsbogen ausgefüllt zurückschickst, hast Du schon den ersten Schritt getan, um zu zeigen, dass sie es bei der falschen versucht haben.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:41:20 Sa. 03.März 2012
ZitatUnd das weil ein Vermittlungsvorschlag nicht zugestellt werden konnte!

Hallo hanni!

Im ersten Text ist aber eindeutig nur von einem VV die Rede!

Vielleicht kann butterfly25 hier aufklären.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Granado am 17:08:22 Sa. 03.März 2012
Zitat von: Nick N. am 02:57:22 Sa. 03.März 2012
Die JobCenter sind gesetzlich verpflichtet, die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren.
Nein, nicht gesetztlich, sondern durch "Zielvereinbarung" (wie EGV) mit der Bundesagentur, die wiederum durch Zielvereinbarung mit dem Ministerium.
Und das kann praktisch nur illegal umgesetzt werden: durch Verschleppung der Anträge, übermäßige Anrechnungen, Sanktionen.
Für unerlaubte Ortsabwesenheit kann die (gesamte!) Leistung nur für die nachgewiesenen Tage entzogen werden. Wenn die Folgebriefe angekommen sind, mangelte es nicht an grundsätzlicher Erreichbarkeit, sondern lag es an fehlerhafter Zustellung - was bei der Deutschen Post immer wieder mal vorkommt, erst recht bei der PIN AG etc. Adressierung kontrollieren!
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:21:29 Sa. 03.März 2012
Moin Granado!

Herzlich Willkommen bei Chefduzen!
Du hast da eine Menge Fachwissen auf Lager!

So wie ich das Verstanden habe besteht bei unerlaubter Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen ab dem ersten Tag der Abwesenheit.
Nur wer sagt denn, wann der erste Tag war und wann der letzte?
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 17:40:40 Sa. 03.März 2012
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:21:29 Sa. 03.März 2012


So wie ich das Verstanden habe besteht bei unerlaubter Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen ab dem ersten Tag der Abwesenheit.
Nur wer sagt denn, wann der erste Tag war und wann der letzte?

Tja, im Zweifelsfall wohl der letzte wahrgenommene Meldetermin^^
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:57:45 Sa. 03.März 2012
Ich kenne den Fall nicht in seinen Einzelheiten und butterfly25 bringt leider auch kein Licht ins dunkel.
Desshalb kann mensch auch schlecht sagen, wie sich denn der genaue Sachverhalt nun darstellt!

(Was habe ich heute eigentlich wieder für eine gestelzte Schreibweise drauf? Ist ja schrecklich!! ;D)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 18:07:05 Sa. 03.März 2012
Wir spekulieren eh ins Dunkel, keiner weiss was Genaues.

Nur Wischiwaschi-Infos, nachträglich aus der Nase gezogene Würmer,
wer weiß, was da genau im Argen liegt?

::)


Ja mei, wenn keine gscheiden Rückmeldungen kommen, kann es ja nicht so pressieren *nerv*
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Nick N. am 02:28:06 Mo. 05.März 2012
Ehm, nochmal ne weitere Spekulation bzw. mögliche Argumentation: Was hat Ortsabwesenheit überhaupt mit Postrückläufern zu tun? Schraubt Ihr jedesmal das Klingelschild ab, wenn Ihr in Urlaub fahrt? Oder ist das vielleicht mal wieder ein klitzekleines bisschen lebensfremd?
Wieso konnte überhaupt der Anhörungsbogen dann wieder postalisch ankommen?
Bzw. da das JobCenter der Meinung war/ gesehen hat, dass ein Rückläufer in der Post war, wieso haben sie dann den Anhörungsbogen auch normal mit der Post geschickt und nicht mindestens per Einschreiben/Rückschein? Wollten die vielleicht etwa, dass butterfly den Anhörungsbogen nicht bekommt, so dass sie ungestört von Informationen aus dem richtigen Leben vor sich hin sanktionieren können?

So als mögliche Argumente für den Anhörungsbogen.
Butterfly, sag doch nochmal piep und hinterlasse die Berater genauso motiviert, wie Du sie vorgefunden hast. ;)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 07:54:07 Mo. 05.März 2012
Zitat von: Nick N. am 02:28:06 Mo. 05.März 2012
Ehm, nochmal ne weitere Spekulation bzw. mögliche Argumentation: Was hat Ortsabwesenheit überhaupt mit Postrückläufern zu tun? Schraubt Ihr jedesmal das Klingelschild ab, wenn Ihr in Urlaub fahrt?

OA nicht im Sinne von Urlaub, sondern von Nicht-Erreichbar.
Da es eigentlich Erreichbarkeitsanordnung heißt.
Sprich: gar nicht da wohnen



ZitatWieso konnte überhaupt der Anhörungsbogen dann wieder postalisch ankommen?
Bzw. da das JobCenter der Meinung war/ gesehen hat, dass ein Rückläufer in der Post war, wieso haben sie dann den Anhörungsbogen auch normal mit der Post geschickt und nicht mindestens per Einschreiben/Rückschein?

Fragen über Fragen, tjaja


ZitatButterfly, sag doch nochmal piep und hinterlasse die Berater genauso motiviert, wie Du sie vorgefunden hast. ;)

Zitat von: hanni reloaded am 18:07:05 Sa. 03.März 2012
Wir spekulieren eh ins Dunkel, keiner weiss was Genaues.



Ja mei, wenn keine gscheiden Rückmeldungen kommen, kann es ja nicht so pressieren *nerv*
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:50:51 Mo. 05.März 2012
Schade!
Hätte mich mal interessiert, wie es weitergeht!

Aber leider scheint die Butterfliege ausgeflogen zu sein! ;D (oder nennt mensch das Schmetterling?)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: butterfly25 am 20:31:42 Mo. 05.März 2012
Hallo ihr lieben Berater  ;D

Entschuldigt das ich mich jetzt erst melde!

Nun, mir wurde gesagt das 1 oder 2 Briefe nicht zugestellt werden konnten und als Postrückläufer dann wieder zum Amt sind (auf meiner Seite kann ich nur einen Vermittlungsvorschlag sehen wo ich genau weiß das der nicht angekommen ist, da hat mich eine Dame vom AA angerufen und mich gefragt ob ich Interesse dran hätte bei so einer Leihbude anzufangen). Was ich aber halt sehr, sehr merkwürdig finde, denn die restliche Post ist auch normal zugestellt worden.


Ich habe jetzt auch wieder ganz normal Post vom Amt bekommen....eine neue Einladung beim Berater, den Brief vom Aufhebungsbescheid,meine Entgeltbescheinigung und einmal eine "Info" der Minderung meines Anspruches auf Arbeitslosengel, achja und der neue Bewilligungsbescheid....

Und eine Kopie der Rückläufer habe ich nicht erhalten...

Ich tippe das Anhörungsschreiben mal ab, da ich nicht scannen kann:

"Sehr geehrte Frau XXXX;

nach meinen Erkenntnissen wurde Ihnen Arbeitslosengeld ab 20.02.2012 in Höhre von 215,27 € zu Unrecht gezahlt. In der genannten Zeit stehen Sie für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nciht zur Verfügung, da sie postalisch nicht erreichbar waren und haben somit keinen Anspruch auf Leistungen ( §§ 118, 119 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Ich beabsichtige, die Leistungsbewilligung ab 20.02.2012 ganz aufzuheben,  da Sie Einkommen oder Vermögen erzielt haben, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs führt (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X). WHAT?? Aus welchem Finger haben die sich das denn gezogen??? Ich erziele nirgendwo anderes Einkommen oder sonstiges Vermögen, aussschließlich mein ALG 1!!!

der Rest ist denke ich Standartschrieb...(Sollte dem nicht sein, tippe ich den Rest auch noch ab...)

Schon sehr, sehr seltsam das ganze...Vorallem fällt mir das mit dem anderen Einkommen jetzt erst auf! Wie kommen die denn bitte auf die Idee?

Nochmal ganz herzlichen Dank für eure Mühe!!! :D
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 20:56:41 Mo. 05.März 2012
Hallo butterfly25!

Das klingt schon einigermaßen merkwürdig!
Mich würde es mal interessieren was das JC für Anhaltspunkte für diese Behauptung haben könnte!

Wenn es zwei Rückläufer waren, kamen die dann zufällig am gleichen Tag?

Das mensch allerdings Einkommen erzielt weil die Brief zurückkommen, ist eine gewagte These!
Kann es sein, das es da noch die ein oder andere Info fehlt? ::)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: butterfly25 am 21:17:08 Mo. 05.März 2012
Hallor Rudolf Rocker!

danke für deine Antwort.

Also die Dame vom AA sagte, dass sie nicht viel dazu sagen könnte, außer das es dann nur an der Post liegen könnte. Ja toll... :rolleyes:

Ob die Rückläufer am gleichen Tag da wieder eingetrudelt sind weiß ich leider nicht, müsste ich dann auch mal nachfragen, vorallem da ich auch gerne wissen möchte welche das waren...

Also an Infos fehlt da nichts mehr, deswegen macht mich das auch so stutzig, mein einziges "Einkommen" ist zur Zeit mein ALG 1. Nichts anderes.

Frage ist nun, was schreibe ich genau als Widerspruch? "Ich widerspreche Ihrem Aufhebungsbescheid vom XXX, da ich nicht für Fehler seitens der Post grade stehen möchte." ??? Dem ist ja auch so, aber ob das für die ausreichend ist?

LG
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:58:48 Mo. 05.März 2012
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast Du zunächst einen Anhörungsschreiben bekommen, oder?
Da kannst Du nicht wiedersprechen, sondern nur den Sachverhalt aus Deiner Sicht noch mal darstellen!

Ich würde darauf hinweisen, das außer den zwei Briefen alle anderen angekommen sind und das der Fehler wohl eher bei der Post oder der BA liegt.

Wiederspruch kannst Du erst einlegen wenn der Aufhebungsbescheid kommt!


Wenn Du in einer Gewerkschaft bist solltest Du damit mal zur Rechtsberatung gehen!

Bist Du in der letzten Zeit mal umgezogen? Hat die BA vielleicht noch eine alte Adresse irgendwo in der Datei?


Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: butterfly25 am 22:08:11 Mo. 05.März 2012
Also der Aufhebungsbescheid ist auch schon da. Gut, ich hatte das dann wohl verwechselt.

In einer Gewerkschaft bin ich nicht, wäre aber anscheinend besser?

Und umgezogen bin ich auch nicht. Also ich das letzte Mal bei dem AA war, hat mir die Dame noch meine richtige Adresse vorgelesen, und in der Datenbank gibt es nur diese von mir.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: schwarzrot am 22:55:32 Mo. 05.März 2012
Zitat von: butterfly25 am 22:08:11 Mo. 05.März 2012
Also der Aufhebungsbescheid ist auch schon da. Gut, ich hatte das dann wohl verwechselt.

In einer Gewerkschaft bin ich nicht, wäre aber anscheinend besser?

Und umgezogen bin ich auch nicht. Also ich das letzte Mal bei dem AA war, hat mir die Dame noch meine richtige Adresse vorgelesen, und in der Datenbank gibt es nur diese von mir.
Hol dir einen beratungsschein beim amtsgericht und such dir einen anwalt für sozialrecht. Dann kann der dir den widerspruch gegen den aufhebungsbescheid schreiben.
Wenn du eine/keine anhörung bekommen hast und noch bevor die frist abläuft bekommst du einen aufhebungsbescheid, ist das eh ein formfehler (was spätestens vor gericht das ganze auffliegen lässt).

Ansonsten, die versuchen dich da eh ev. zu verarschen. Du bist nicht verantwortlich, wenn post-briefe dich nicht erreichen.

Text (falls du das doch selbst machen willst, aber besser ist das für leute, die das erste mal sowas machen müssen, lieber mit anwalt)
so etwa:
Sehr geehrte damen und Herren,

Ihre im anhörungsbogen gemachten behauptungen sind falsch.
Ich stand den gesamten von ihnen behaupteten zeitraum für ihre "vermittlungsbemühungen" zur verfügung und war auch jederzeit postalisch zu erreichen, was durch andere briefe, die mich jederzeit erreichen konnten, auf die ich reagiert habe auch bewiesen werden kann.
Auch ist ihre drohung, die leistungsbewilligung ganz aufzuheben, durch nichts gerechtfertigt und ihre behauptung, ich hätte einkommen oder vermögen erziehlt, grob falsch.

Ich fordere sie auf, beweise für eine solche behauptung, sowie ihre falsche behauptung, ich wäre nicht erreichbar gewesen mir zu schritlich zu erklären und zugänglich zu machen, oder solche behauptungen zu unterlassen.
Je nachdem falls dies zutrifft zusätzlich:[Weiterhin widerspreche ich hiermit dem aufhebungsbescheid vom ... und weise zusätzlich noch einmal darauf hin, dass sie nicht einmal den rücklauf des von ihnen versendeten anhörungsschreibens abgewartet haben, was m.m.n. einen zusätzlichen formfehler ihrerseits darstellt. ]

Mit nicht freundlichen grüssen

butterfly


(und hör auf mit denen zu telefonieren oder ohne zeugen zu sprechen, das bring fast immer gar nix, mach alles schriftlich!)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 23:14:24 Mo. 05.März 2012
Desshalb währe es ja schön, hier mal die Unterlagen sehen zu können!

Wenn das der Aufhebungsbescheid ist solltest Du so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen!
(Genau so wie es schwarzrot beschrieben hat!)

In diesem Fall sollte sofort beim SG Klage eingereicht werden und eine aufschiebende Wirkung beantragt werden!

Nimm aber nicht irgendeinen Anwalt sondern einen Fachanwalt für Sozialrecht!

Ich habe aber immer noch das Gefühl, das hier einige Angaben fehlen!
Ich kann nicht so recht glauben, das die so ein Ding durchziehen, nur weil da ein oder zwei Rückläufer kamen!
Dafür, das Du Einkommen oder Vermögen erzielt hast, sollten die doch schon zumindest Anhaltspunkte haben.

Geht auch per PN!
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: mousekiller am 12:15:33 Di. 06.März 2012
Ich würde auch zu einem Anwalt für Sozialrecht raten. Zumal hier entweder eine ganz linke Nummer läuft oder dein SB auf Krampf einen Grund sucht, deine Leistungen zu kürzen, damit die Quote stimmt.

Auf jeden Fall würde ich Akteneinsicht beantragen oder das dann durch den Anwalt veranlassen.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 16:26:21 Di. 06.März 2012
Ich vermute mal, wir wissen noch nicht mal die Hälfte dieser ganzen Sache ::)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:42:32 Di. 06.März 2012
ZitatIch vermute mal, wir wissen noch nicht mal die Hälfte dieser ganzen Sache

Ich kann mir ehrlich gesagt  nicht vorstellen, das auch der blödeste SB die Zahlung einstellt ohne auch nur den kleinsten Anhaltspunkt zu haben!
Würden die das bei mir machen, stünde ich schon beim Geschäftführer auf der Matte oder beim Sozialgericht, um Einstweilige Anordnung zu stellen!

Hier scheint sich jedoch nichts in dieser Richtung zu tun!
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: counselor am 18:30:58 Di. 06.März 2012
Aber auch wenn tatsächlich Einkommen erzielt wurde, sollte butterfly so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen. Da droht nämlich eine Strafanzeige wegen Betrugs ...
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: schwarzrot am 19:28:11 Di. 06.März 2012
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:42:32 Di. 06.März 2012Ich kann mir ehrlich gesagt  nicht vorstellen, das auch der blödeste SB die Zahlung einstellt ohne auch nur den kleinsten Anhaltspunkt zu haben!

Mönsch nun lasst mal die kirche im dorf. Ich kann mir schon vorstellen, dass wenn zwei briefe mit 'unbekannt verzogen' oder wasauchimmer zurückgehen, ein SB morgenluft wittert und meint wegen verstoss gegen 'erreichbarkeitsanordnung' gleich dicke knete zurückfordern zu können.
Dass dann in der verqueren SB-logik es naheliegt, gleich mal noch 'schwarzarbeit', oder 'vermögen' (wovon ist mensch in 'urlaub' entschwunden...) zu vermuten, halt ich nicht so für selten.
Dazu muss ein SB nur etwas fernsehen glotzen ('talkshows'-dummgeschwätz mit angeblich 20% leistungsbetrügern, 'Arno Dübel'+ konsorten, etc.).

Für die SB fällt da schlimmstenfalls eine dienstaufsichtsbeschwerde bei ab und das nur bei leuten, die wissen, wie gegen solche ungerechtfertigten behauptungen vorgegangen werden kann.
Bei den meissten betroffenen passiert gar nix, oder die bekommen so einen herzkasper, dass sie die widerspruchsfristen versäumen und sich nur noch wundern wie das amt auf solche trichter kommt...

Ich mag mich ja irren, aber bisher kommt mir butterfly nicht wie ein SB-fake vor...
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Horst am 20:39:32 Di. 06.März 2012
ZitatIch habe aber immer noch das Gefühl, das hier einige Angaben fehlen!

Wie so oft in diesem Forum! *seufz* *Danke Rudolf Rocker!!!!*

Das Fehlen von konkreten Hintergründen der Fragesteller zieht sich hier durch wie ein roter Faden.
Umso erstaunlicher finde ich es, dass es aber immer wieder Antwortsteller gibt, die mit Gesetzen, Tipps und Links kommen, die völlig aus der Luft herausgegriffen scheinen?

Liebe Fragesteller: Ohne konkrete Angaben werdet Ihr keine hilfreichen Antworten bekommen können!!!

Ihr seid doch anonym! Also, warum keine ehrlichen Fragen stellen???

Und vor allen Dingen: Bestimmte Fragesteller sollten auch ein wenig Selbstkritik üben. "Schuld ist immer der andere" ist nämlich nicht immer unbedingt wahr!

Viele Grüße aus Berlin :)

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: schwarzrot am 20:46:51 Di. 06.März 2012
Oh ja! Horsti fehlte heut abend noch! Danke wie immer für deine fundierten 'kritiken'.  ;D
Wie war dein tag im büro?  ;)
Übrigens, wenn du hier im forum irgendwelche falschinfos findest, oder dinge wirklich 'völlig aus der Luft herausgegriffen scheinen', bist du jederzeit aufgerufen, es zu berichtigen, davon leben foren wie dieses.
Das ist immer besser als leuten erzählen zu wollen, dass alles falsch wäre, nur nicht zeigen zu können, wie und wo.   ::)

(allerdings hast du in dem punkt recht: Manche fragesteller sind dermassen übervorsichtig mit infos, das es schon lächerlich ist, da läufst du bei mir wie du weisst offene türen ein )
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 21:11:21 Di. 06.März 2012
Zitat von: schwarzrot am 20:46:51 Di. 06.März 2012

(allerdings hast du in dem punkt recht: Manche fragesteller sind dermassen übervorsichtig mit infos, das es schon lächerlich ist, da läufst du bei mir wie du weisst offene türen ein )


Kleine Korrektur: nicht übervorsichtig, schludrig.

Mal isses eine Anhörung, dann ein Rückforderungsbescheid, pipapo.
Mensch, kuckt halt drauf, steht doch da.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Horst am 21:12:09 Di. 06.März 2012
Zitat(allerdings hast du in dem punkt recht: Manche fragesteller sind dermassen übervorsichtig mit infos, das es schon lächerlich ist, da läufst du bei mir wie du weisst offene türen ein   )

Das ist eigentlich meine ureigenste Kritik. Obwohl ich das Wort "übervorsichtig" gelegentlich gegen den Begriff "nicht ehrlich" eintauschen würde.

Ich danke Dir für Deine Anregung, schwarzrot :)

...und hanni :)

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:59:46 Di. 06.März 2012
Genau das meine ich @hanni!

In der Überschrift steht Anhörung!, dann ist es doch der Aufhebungsbescheid und dann doch nicht nur wegen einem oder zwei (oder zehn, oder zwanzig??) Rückläufern, sondern wegen
Zitatda Sie Einkommen oder Vermögen erzielt haben, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs führt

@schwarzrot:

Natürlich glauben die SB das sie es mit einem machen können, ohne große Probleme desswegen zu kassieren. Andererseits weiß ich nicht wie oft die sich das erlauben können, wenn sich wirklich mal jemand drüber beschwert!
Ich meine wir haben es hier nicht mit einer 30% Sanktion zu tun, sondern mit einer Komplettsanktion!!

Da stehe ich doch am nächsten Tag beim Amt auf der Matte, oder besser gleich beim Anwalt!

Ich hoffe das butterfly sowas in der Richtung auch unternommen hat!

Wir spekulieren hier wirklich im Nebel rum, solange wir die Hintergründe nicht kennen!!

Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Nick N. am 01:53:38 Mi. 07.März 2012
@Granado
Das Ziel "Reduzieren der Hilfebedürftigkeit (und weitere) steht in demselben Paragraphen, in dem die Sache mit den Zielvereinbarungen geregelt wird:

"(3) Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen zusätzlich das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe."
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/48b.html (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/48b.html)

Dass die "Reduzierung der Hilfebedürftigkeit", die Zielerreichung und der "Erfolg" der einzelnen JobCenter, dann perverserweise an dieser Kennzahl "Reduzierung des leistungsanspruchs" gemessen wird, das steht dann in den Zielvereinbarungen, bzw. ich habs aus dem Planungsbrief 2012.

@alle:
Es geht hier überhaupt nicht um eine Sanktion im engeren gesetzlichen Sinn, das heisst man wird für unerwünschtes Verhalten bestraft, sondern darum, dass man aus der Definition von "Leistungsberechtigten" rausfällt, weil leistungsberechtigt nur erreichbar ortsanwesende ZurVerfügungSteher ohne oder mit zu wenig eigenen Einnahmen sind.
Eine Sanktion kürzt eine zustehende Leistung, hieraber  behauptet sympathischer SB, die Leistung würde gar nicht erst zustehen. (Übrigens haben wir hintenrum von der anderen Seite erfahren, dass ausschlaggebend für so etwas die Einschätzung des SB ist, ob er bei der Person damit durchkommt oder nicht. So ungefähr. Macht also mal butterfly nicht für die kranken Phantasien des SB verantwortlich.)
Die Anhörungspflicht gibt es bei Sanktionen, meines Wissens aber nicht dann, wenn sie den Leistungsanspruch bestreiten - völlig anderer Ansatzpunkt.
Obendrein geht aus dem von butterfly eingestellten und unten von mir zitierten Brief hervor, dass sympathischer SB sowohl wegen Nichterreichbarkeit als auch wegen unterstellten Einnahmen die Leistungen einstellen will.

[Nashorn rauslass]
Und dann meckern, dass nicht alle Angaben des Fragestellers hundertprozent akkurat sind!
[Nashorn wieder einfang]

Da das harte Geschütze sind, schliesse ich mich der allgemeinen Meinung an, dass das hier ein Fall für den Anwalt ist.
Gleichzeitig oder zusammen mit diesem würde ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben, mit Eingangsstempel auf Deiner Kopie, und in Begleitung, in dem Du die Unterstellungen richtigstellst.
Ganz einfach: Ich war nicht abwesend, habe täglich meinen Briefkasten geleert, und Einnahmen hatte ich keine. Daher habe ich Anspruch auf Leistungen und will sie auch erhalten.
So etwa. (So würde ich das persönlich machen, wenn ich müsste.)
Damit sympathischer SB ein wenig aus dem Wolkenkuckucksheim hinausgenötigt wird. Er muss dann allermindestens zur Kenntnis nehmen, dass seine Vermutungen nicht unstrittig sind.

@butterfly
"Sehr geehrte Frau XXXX;

nach meinen Erkenntnissen wurde Ihnen Arbeitslosengeld ab 20.02.2012 in Höhre von 215,27 € zu Unrecht gezahlt. In der genannten Zeit stehen Sie für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nciht zur Verfügung, da sie postalisch nicht erreichbar waren und haben somit keinen Anspruch auf Leistungen ( §§ 118, 119 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Ich beabsichtige, die Leistungsbewilligung ab 20.02.2012 ganz aufzuheben,  da Sie Einkommen oder Vermögen erzielt haben, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs führt (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X). WHAT?? Aus welchem Finger haben die sich das denn gezogen??? Ich erziele nirgendwo anderes Einkommen oder sonstiges Vermögen, aussschließlich mein ALG 1!!!

der Rest ist denke ich Standartschrieb...(Sollte dem nicht sein, tippe ich den Rest auch noch ab...)

Schon sehr, sehr seltsam das ganze...Vorallem fällt mir das mit dem anderen Einkommen jetzt erst auf! Wie kommen die denn bitte auf die Idee?"


Meine Vermutung: Das JC agiert surreal, kein Wunder bei den Massgaben, nach denen deren Arbeit organisiert ist, und ich glaub Dir.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: hanni reloaded am 06:42:30 Mi. 07.März 2012
Zitat@alle:
Es geht hier überhaupt nicht um eine Sanktion im engeren gesetzlichen Sinn, das heisst man wird für unerwünschtes Verhalten bestraft, sondern darum, dass man aus der Definition von "Leistungsberechtigten" rausfällt, weil leistungsberechtigt nur erreichbar ortsanwesende ZurVerfügungSteher ohne oder mit zu wenig eigenen Einnahmen sind.



achwas^^





Zitat von: hanni reloaded am 19:00:31 Fr. 02.März 2012
Dann ist die Leistungseinstellung zumindest erklärt.



Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: schwarzrot am 09:51:56 Mi. 07.März 2012
Zitat von: hanni reloaded am 06:42:30 Mi. 07.März 2012
Zitat@alle:
Es geht hier überhaupt nicht um eine Sanktion im engeren gesetzlichen Sinn, das heisst man wird für unerwünschtes Verhalten bestraft, sondern darum, dass man aus der Definition von "Leistungsberechtigten" rausfällt, weil leistungsberechtigt nur erreichbar ortsanwesende ZurVerfügungSteher ohne oder mit zu wenig eigenen Einnahmen sind.

achwas^^

Hanni hat recht, der einzige, der hier wieder das falsche wort sanktion für diesmal leistungseinstellung benutzt, war nicht 'alle', sondern nur Rudi.
Und eine 'Anhörung' ist auch was anderes als ein 'Aufhebungsbescheid', Rudi.  ;)
(z.b. kann mensch gegen eine 'anhörung' keinen widerspruch einlegen (machen viele 'neukunden' falsch), weil sie ermitteln ja grad erstmal nur gründe. Gegen einen 'aufhebungsbescheid' sollte man das aber sicher tun.)

OT:
Übrigens Nick, probier doch mal den zitieren-tag  :-* (entsprechenden text tippen/einfügen, dann markieren und auf das sprechblasen-bildchen [(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fchefduzen.de%2FThemes%2FRetrospect%2Fimages%2Fbbc%2Fquote.gif&hash=eb9470f6ba6a43dd8f45406c60f9fb335a8f4fff)], ->über der schreibfenster-mitte, drücken).
Sieht dann vom code so aus:
[quote]der zitierte text...[/quote]
Das würde die beiträge hier um einiges lesbarer machen (geht auch noch nachträglich durch 'ändern', rechts oben, über eigenen beiträgen).
(Noch besser ist 'zitat einfügen' oben rechts in fremden beiträgen und dann alles *löschen* was nicht notwendig ist, dann steht bei dem zitat sogar, von wem das kam).
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:08:13 Mi. 07.März 2012
@schwarzrot:

dann lies doch bitte nochmal was ich vor ein paar Seiten geschrieben habe:


ZitatWenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast Du zunächst einen Anhörungsschreiben bekommen, oder?
Da kannst Du nicht wiedersprechen, sondern nur den Sachverhalt aus Deiner Sicht noch mal darstellen!

Ich würde darauf hinweisen, das außer den zwei Briefen alle anderen angekommen sind und das der Fehler wohl eher bei der Post oder der BA liegt.

Wiederspruch kannst Du erst einlegen wenn der Aufhebungsbescheid kommt!


Butterfly hat zunächst behauptet, dass es eine Anhörung sei und das erst später revidiert!
Was kann ich denn dafür?

Die soll sich eine Anwalt nehmen und auch gleich Antrag auf EA stellen!!
Da brauchen wir hier nicht tausend Seiten lang drüber diskutueren!
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: schwarzrot am 11:17:08 Mi. 07.März 2012
Ich hatte darauf reagiert:
Zitat von: Rudolf Rocker am 21:59:46 Di. 06.März 2012
In der Überschrift steht Anhörung!, dann ist es doch der Aufhebungsbescheid und dann doch nicht nur wegen einem oder zwei (oder zehn, oder zwanzig??) Rückläufern, sondern wegen
Zitatda Sie Einkommen oder Vermögen erzielt haben, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs führt
Das hatte mich etwas durcheinander gebracht, aber butterfly wechselt die benennung ja auch oft, ist natürlich schwer zu verstehen, worum es sich wirklich handelt, ohne den schrieb vor sich zu haben.
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:31:14 Mi. 07.März 2012
Eben, das meine ich ja!!
Dadurch das butterfly mal das eine, mal das andere meint kommen wir hier grade ins schleudern! ;D

Ein Wiederspruch gegen einen Aufhebungsbescheid ist natürlich möglich!

Hier mal ein Beispiel das ich grade im Netz gefunden habe.
(Siehe Rechtsbehelfsbelehrung):

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fsozialblog.storage-base.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2011%2F07%2FAufhebungsbescheid.png&hash=05b366e4a9c62c4c4d2f1997011081145fb64722)
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Schorsch2 am 15:13:52 Mo. 28.Mai 2012
Zitat von: Nick N. am 02:57:22 Sa. 03.März 2012
(Quelle: Planungsbrief 2012, Download bei Harald Thome)

Mal eine etwas schräge Idee am Rande:

Praktisch alle Beschäftigten im ö.D. müssen eine "Anti-Scientology-Erklärung" unterschreiben, in der sie sich recht allgemein dazu verpflichten, auf die Anwendung der "Methoden von L. Ron Hubbard" (der Scientology-Gründer) zu verzichten. Der Begriff der "Methoden von L. Ron Hubbard" wird in vielen dieser Erklärungen weder konkretisiert, noch irgendwie umrissen.

Zu den Methoden von Scientology zählt auch exzessives Controlling und Zahlenfetischismus, sowie darauf beruhende disziplinarische Maßnahmen (sog. "Ethik-Korrekturen"), wie sie auch in diesem Planungsbrief 2012 zum Ausdruck kommen.

Ein Schelm, wem dabei gewisse Parallelitäten zur Arbeitsweise der ArGen und Optionskommunen auffallen. Wie sich wohl die gelebte Praxis mancher Arge mit den allgemein gehaltenen "Anti-Scientology-Erklärungen" in den Personalakten der dort Beschäftigten vertragen? Und was wohl geschähe, wenn sich gerichtsfest belegbar dokumentieren lässt, das in der ArGe XY mit Methoden gearbeitet wird, wie sie Scientology für Firmen von Scientologen vorschreibt?
Titel: Re:Anhörung!! Leistungseinstellung wegen mangelnder Verfügbarkeit!
Beitrag von: Nick N. am 15:24:13 Mo. 28.Mai 2012
 ;D ;D ;D ;D ;D
Passend dazu:
ZitatWir haben einige Anfragen zur L & D Coaching Academie erhalten. Es gibt Berichte, dass manche Anwender in eine sektoide Abhängigkeit geführt werden. Ferner soll der Persönlichkeitstest der Firma Parallelen zum berüchtigten Oxfordtest von Scientology aufweisen. L & D hat bereits in Schleswig-Holstein Ärger mit dem dortigen Datenschutzbeauftragten bekommen, nachdem Kunden der ARGE diesen Test durchführen mussten. Kritische Berichte sind bereits im Manager Magazin und in diesem Blog zu finden. Wir suchen z.Zt.:
- Kunden der ARGE, die diesen Test machen mussten.
- Mitarbeiter der ARGE, die diesen Unsinn nicht länger mitmachen wollen.
- Journalisten, die darüber berichten wollen. Wir können Kontakte zu Betroffenen herstellen.
http://blog.esowatch.com/?p=7760 (http://blog.esowatch.com/?p=7760)

@Schorsch2
Übrigens hab ich das gefunden auf der Suche nach Quellen zu "Methoden der Manipulation".
Bitte äussere Dich doch mal dazu.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25042.msg258473#msg258473 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25042.msg258473#msg258473)