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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Ämter- & GEZ-Blues => Thema gestartet von: Patrik am 13:18:11 Sa. 20.Oktober 2012

Titel: GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Patrik am 13:18:11 Sa. 20.Oktober 2012
Hallo

Und zwar wie ist das mit der GEZ ab 2013. Es gilt ja eine Wohnungspauschale.

Ich bin komplett abgemeldet von denen seit 4 Jahren. Und das möchte ich auch bleiben.

Beziehe ALG 2. Muss ich mich jetzt von mir aus da anmelden oder wie? Oder reicht ein formloses Schreiben mit der bitte mich ab 2013 zu befreien von der Zwangsgebühr zu befreien. Als Anlage schicke ich die Bescheinigung das ich Leistungen beziehe.

Ist das so okay?

Oder übersehe ich da was? Das Formular auf der GEZ Seite zwingt einen zur Anmeldung von Geräten. Also das man da was angibt wie Radio, TV oder neuartiges Empfangsgerät.

Wäre über hilfreiche Antworten dankbar.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Strombolli am 13:35:18 Sa. 20.Oktober 2012
Die Frage interessiert mich auch brennend. Das letzte Mal als ich für TV bezahlt habe, da war ich noch Bürger der DDR. Und das soll auch in Zukunft so bleiben. (Ich bin mir der Doppeldeutigkeit des vorletzten Satzes durchaus bewusst  ;D )
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Patrik am 12:45:08 So. 04.November 2012
Scheint wohl niemand was zu wissen  :-[
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: citizenx am 18:25:38 So. 04.November 2012
hab mich auch auch schon versucht mit der Geschichte zu befassen und bin auf folgende Seite gestoßen.

http://www.rundfunkbeitrag.de/ (http://www.rundfunkbeitrag.de/)

Da soll gegen Ende November ein Formular zur Befreiung des Rundfunkbeitrags online gestellt werden.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Disintegration am 23:48:46 So. 04.November 2012
bei bisher befreiten teilnehmern geht wohl alles weiter seinen sozialistischen gang, hab wieder das übliche schreiben bekommen zwecks befreiung aufgrund ALG II und auch vorläufigkeit bei nicht aktuellem bescheid.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: zwitscher am 10:18:52 Mo. 05.November 2012
hier einige Informationen:

http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf (http://www.rundfunkbeitrag.de/service/infomaterialien-und-formulare/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf)

Wichtig:

Wo erhalten Sie einen Antrag?
Sie erhalten die Antragsformulare ab November 2012 bei den Städten und Gemeinden, bei den leistungsgewährenden Behörden sowie im Internet.

Wenn Sie uns den Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis im Original zusenden, bitten wir Sie, diesen mit dem Wort ,,Original" zu kennzeichnen. Sonst können wir nicht garantieren, dass Sie ihn zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers senden wir nicht zurück. Das Original ist zum Verbleib bestimmt.


;D ;D ;D... also nur beglaubigte Kopien versenden!!!

Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt wurde. Es ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.
Für die Antragsstellung haben Sie zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheides Zeit. Die Befreiung und/oder Ermäßigung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.


;D ;D ;D... also unbedingt innerhalb der zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewiligungsbescheides beantragen, sonst Befreiung erst ab Folgemonat nach Antragseingang!!!!

Diese Verbrecher!!!!

Gruß
Zwitscher
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Nine am 13:26:40 Mo. 05.November 2012
Hallo,
bin auch mal gespannt wie das abläuft!
Denn ich bin auch  nicht bei der GEZ angemeldet, weil ich den ganzen Mist von denen nicht sehen und hören will!
Ich werde dann mal im November einen Befreiungsantrag stellen, aber anmelden will ich mich nicht!
Oder hat man eine andere Möglichkeit?
LG
Nine
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Onkel Tom am 22:59:57 Mo. 05.November 2012
Zitat von: Disintegration am 23:48:46 So. 04.November 2012
bei bisher befreiten teilnehmern geht wohl alles weiter seinen sozialistischen gang, hab wieder das übliche schreiben bekommen zwecks befreiung aufgrund ALG II und auch vorläufigkeit bei nicht aktuellem bescheid.

Jo, bei meiner Weiterbewilligung, lief alles weitere zum Thema GEZ wie bisher..
Befreiungsantrag und Beiblatt vom Bewilligungsbescheid eintüten und ab per
Einwurf-Einschreiben zu de kölsche Goldklükkensammler.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Sobutai am 23:23:59 So. 11.November 2012
Ich konsumiere diesen Mist nicht also zahle ich auch nicht dafür, dass habe ich bis heute nicht und das werde ich auch in Zukunft so halten.

Ansonsten kommt bald die GEZ für Zeitungen oder Zweitwohnungen, Goldfische etc. die habe ich auch nicht ..... aber könnt ich mir ja jederzeit anschaffen.


http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld (http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:16:04 Mo. 12.November 2012
ZitatIch konsumiere diesen Mist nicht also zahle ich auch nicht dafür, dass habe ich bis heute nicht und das werde ich auch in Zukunft so halten.


Ich auch!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: jobnomade am 12:23:02 Mo. 12.November 2012
Den Befreiungspapierkram einfach den Jobcentern aufdrücken,

anfaxen mit Kopie an GEZ, dummstellen und was reinschreiben in der Art "Hilfe! Bitte schicken Sie der GEZ diesen Antrag mit einer beglaubigten Kopie meines Leistungsbescheids, sonst muss ich Strafe zahlen und ins Gefängnis! Vielen Lieben Dank!"

Klappt beim Amt hier bis jetzt jedesmal  ;D

Ich zahl doch kein Porto oder Beglaubigungsgebühren oder renn wegen der GEZ rum *vogelzeig*.

Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Onkel Tom am 16:32:30 Mo. 12.November 2012
Oje, hier im kalten Hamburg wäre ich mit dieser Nummer schon längst im Santa Fu..
Hier wäre das für SB`s eine Spargelegenheit und lassen einen voll sitzen.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:31:31 Mo. 12.November 2012
Dem JC kann doch gar nichts besseres passieren, als das jemand in den Knast kommt!
Dann stellen die nämlich die Zahlung ein und das war´s!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Wernichtsweissmussallesgl am 01:46:31 Do. 15.November 2012
Zitat von: Strombolli am 13:35:18 Sa. 20.Oktober 2012
Die Frage interessiert mich auch brennend. Das letzte Mal als ich für TV bezahlt habe, da war ich noch Bürger der DDR. Und das soll auch in Zukunft so bleiben. (Ich bin mir der Doppeldeutigkeit des vorletzten Satzes durchaus bewusst  ;D )
Ich bin einer aus  der BRD und habe in 20 Jahren max. 3 Monate gezahlt.
Die Tührsteher ala "Hells Angels" habe ich immer abholen lassen (Hausfriedensbrruch) , aber jetzt wird scheinbar enrst gemacht.
Hat NTV auch was davon?
Ich glaube nicht.
Ich denke die Nachrichtenberichtserstattung wird darunter leiden.
Euronews ist über Sattellit (die berichten ohne Kommentar über andere Euroländer) über Sat kaum noch zu finden.
10 LnB`'s user.
Wave frontier. Fast wie Kurzwelle, Radio Pjöngjang auf Deutsch. Auf den Film des geflohenen Häftlings aus dem Lager bin ich gespannt.
Grüsse
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Troll am 16:21:11 Do. 15.November 2012
Zitat von: Wernichtsweissmussallesgl am 01:46:31 Do. 15.November 2012
Hat NTV auch was davon?
Ich glaube nicht.

NTV und Co holen sich ihre Kohle im Supermarkt, Mediamarkt, eben bei allen Firmen mitsamt ihren Tochterunternehmen die im TV werben, da ist eine "Gebührenbefreiung" nur per Konsumverzicht zu haben. Und bei den ÖR's wird oftmals gleich doppelt abkassiert, einmal die Gebühren und das zweite mal durch Werbung und Sponsoring, daß wir wiederrum im Supermarkt bezahlen.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Patrik am 14:09:42 So. 18.November 2012
Exakt Troll

Die GEZ zockt doppelt ab. Und die wenigsten bemerken den Betrug.

Und bei den Privatsendern hab ich eine Wahl. Ich schalte aus oder halt nicht. sag mir wie ich 2013 einfach die GEZ abschalten kann? Kann man nicht.

Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Lastsmile99 am 15:03:41 So. 18.November 2012
Hallo,

natürlich kann man was tun, auch wenns erst mal wenig ist und unwichtig erscheint.

Aber die Masse machts!

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-keine-zwangsfinanzierung-von-medienkonzernen)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Patrik am 13:03:28 Di. 27.November 2012
ZitatGrin Grin Grin... also unbedingt innerhalb der zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewiligungsbescheides beantragen, sonst Befreiung erst ab Folgemonat nach Antragseingang!!!!

Ehm da frage ich mich wie das laufen soll bei wo keine Geräte existierten vor 2013

Mein Bewilligungsbescheid wurde erstellt am 23.08.2012 und gilt ab dem 1.10.2012 bis 31.03.2013


Also ist die genannte Frist ja bereits rum seit letzten Monat. Und Formulare und wie genau das nun abläuft wusste man ja auch nicht.

Also wenn ich jetzt mich dort anmelde und das hinschicke werden die mich vermutlich erst Februar 2013 befreien da Antrag zu spät eingereicht wurde. Was ja nicht mein Verschulden ist.


Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Troll am 13:50:02 Di. 27.November 2012
Zitat von: Patrik am 14:09:42 So. 18.November 2012
Und bei den Privatsendern hab ich eine Wahl. Ich schalte aus oder halt nicht. sag mir wie ich 2013 einfach die GEZ abschalten kann? Kann man nicht.

Eben diese Wahl hat man bei Privatsendern auch nicht, auch wenn die Privaten gerne vom kostenlosen Fernsehen schwaffeln, es ist eine Lüge.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Patrik am 14:34:40 Di. 27.November 2012
Mh wie soll ich das jetzt machen

Soll ich hier den Antrag ausfüllen https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/ und mich ab 2013 befreien`?

Ist halt wegen dem von mir genannten Bescheid das die mich dann nicht befreien. Soweit ich das sehe ist das dann auch wieder gleichzeitig eine Anmeldung bei dem Sauhaufen <.<

Naja wie geht ihr nun vor? GEZ ignorieren und nicht anmelden? Oder anmelden und dann befreien lassen?

Hat sonst jemand noch das Problem wie ich im Posting zuvor?
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: schwarzrot am 15:04:13 Di. 27.November 2012
Also, ich hab nicht vor, mich da anzumelden:
Radio und fernseher hab ich jahrzehnte schon nicht und auf öff-propaganda-server geh ich nicht. Ich verlange ja auch trotzdem von denen keine gebühr, wenn die sich an meinen beiträgen im I-net bedienen.

Wenn die was von mir wollen, müssen die schon antanzen. Von alleine mach ich nix.
Dunkel erinnere ich, dass noch einige klagen anhängig sind, ob der ganze scheiss ab 2013 überhaupt so gemacht werden darf.
K. a. bisher, ob mein vorgehen schlau ist, aber mir gehts da ums prinzip.  >:(
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Eivisskat am 15:08:13 Di. 27.November 2012
ZitatIch verlange ja auch trotzdem von denen keine gebühr, wenn die sich an meinen beiträgen im I-net bedienen.

;D >:D

Keine schlechte Idee...
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:20:54 Di. 27.November 2012
Hallo schwarzrot!

Ich mach das genau so!

Bin da auch schon seid Ewigkeiten abgemeldet!
Wenn die was wollen sollen sie doch kommen!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 00:15:29 Di. 11.Dezember 2012
aktuell zum Thema:
http://www.test.de/Radio-und-Fernsehen-GEZ-Gebuehr-geht-Rundfunkbeitrag-kommt-4472485-0/?mc=news.2012.12-10-1417 (http://www.test.de/Radio-und-Fernsehen-GEZ-Gebuehr-geht-Rundfunkbeitrag-kommt-4472485-0/?mc=news.2012.12-10-1417)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Arbeiter1986 am 15:11:58 Di. 11.Dezember 2012
Hallo zusammen.

Hab eine Frage. Muss ich mich jetzt selber bei der GEZ bis zum 1. Januar 2013 anmelden?
Ich arbeite habe aber keine Empfangsgeräte.
Laut Gez Seite müßen Leute die 2013 nicht zahlen mit Nachforderungen rechnen und sogar noch ein Bußgeld bezahlen.
Was soll ich jetzt tun?

Ich seh nicht ein für diese Propagandasender auch noch Geld zu zahlen.

Grüße
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 16:08:48 Di. 11.Dezember 2012
Werden alle Haushalte ab Januar 2013 angeschrieben werden?
Wenn man den Brief von denen mit dem Vermerk "Empfänger verstorben" zurückgehen läßt,fliegt man dann aus deren Datenkartei raus
oder nerven die einen dann weiter?
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: schwarzrot am 16:25:09 Di. 11.Dezember 2012
Zitat von: Arbeiter1986 am 15:11:58 Di. 11.Dezember 2012
Laut Gez Seite müßen Leute die 2013 nicht zahlen mit Nachforderungen rechnen und sogar noch ein Bußgeld bezahlen.
Was soll ich jetzt tun?

Ich seh nicht ein für diese Propagandasender auch noch Geld zu zahlen.

Die GEZ behauptet (genau wie die SBs in arschamt und 'job'center) viel, wenn der tag lang ist:

http://www.online-boykott.de/de/ (http://www.online-boykott.de/de/)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php (http://gez-boykott.de/Forum/index.php)
http://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-schwarzseher-nicht-rueckwirkend-verfolgen-1210-95375.html (http://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-schwarzseher-nicht-rueckwirkend-verfolgen-1210-95375.html)
http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld (http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:18:18 Di. 11.Dezember 2012
Also mit Bußgeldern und Nachforderungen haben die ja bisher auch immer gedroht!

Wenn die was von mir wollen, dann sollen sie doch kommen!
Dann werde ich gegen deren Forderungen Wiederspruch einlegen und dagegen klagen!

Ich zweifle auch mal stark an, das die überhaupt Inkassoberechtigt sind!

Auf jeden Fall bekommt diese Drecksmafia  keinen Cent von mir!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: cyberactivist am 21:31:41 Di. 11.Dezember 2012
Die neue Gebühr gilt wie beschrieben für alle.Vorraussetzung ist nur ,dass man wohnt,nicht ,dass man ein entsprechendes Gerät besitzt. Ich kann im Moment vom einfachen Boykott nur abraten.Das wird teuer.Ab Januar gilt das neue System.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: jobnomade am 13:44:48 Do. 13.Dezember 2012
Jetzt schon Befreiungsanträge stellen, weil rückwirkend nicht möglich, Zustellprobleme über Weihnachten bis Neujahr, und wenn was schiefgeht und keine aufschiebende Wirkung mit Rocker's Verteidigung, und die schwärzen Euch sehr wohl bei Infoscore & Co gemäss der neuen Verwaltungsvollstreckungsvorschriften (Das sind die selben wie für Steuerhinterzieher!), zumindest in BW, an.

Und dran denken: Die akzeptieren weder Telefax, e-Mail und keine Sozialleistungsbescheide in nichtbeglaubigter Kopie,
auch wenn Kopien der EDV- Bescheide der Jobcenter und DRV Bund mangels Unterschrift und Originalität (EDV- Ausdrucke sind nur Kopien, nur das ihnen zugrundeliegende elektronische Dokument ist ein Original? Einfach behaupten) laut Notar- und Urkundsrecht eigentlich gar nicht beglaubigt werden dürfen, das könnte daher für Notare und Beglaubigungsbefugtes Personal der Krankenkassen und Urkundsbeamte sogar strafbar sein:

Faxt die Jobcenter an, die sollen Euch handunterschriebene Ausfertigung vom Bescheid oder eine rechtsgültig elektronisch signierte (SigG) beglaubigte Kopie der Bescheid- Datei ( ;D und die weitermailen an info@gez.de , die GEZ akzeptiert nämlich nur SigG- konforme elektronische Dokumente und Mails!*) oder des Ausdrucks schicken, die Antwortschreiben der GEZ auf formlose Befreiungsanträge in denen die das verlangt als Nachweis zur Begründung, dass Beglaubigung ansonsten nicht zulässig ist (einfach behaupten, davon haben die doch keine Ahnung), mitfaxen.

Hetzen wir die 2 Landplagen- Anstalten mal schön aufeinander und sorgen dafür, dass die mal was arbeiten.
Los! Zurückschikanieren! Das lassen wir an den Mobcentern aus! Die arbeiten über Weihnachten!

Der "Nothaken" jedenfalls für "Kranke" und Behinderte im Falle, dass was schiefgeht oder ein Ablehnungsbescheid kommt ist zum Widerspruch ein sofortiger weiterer Befreiungsantrag gem. §6(3) RGebStV an die GEZ und an die zuständige Landesrundfunkanstalt, siehe www.ard.de (http://www.ard.de) ganz unten auf der Seite stehen alle,
Zitat(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die
Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien.
http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf (http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf)
Für den gelten die Scheiss Schikanen mit beglaubigter Kopie und so nämlich nicht (jedenfalls das letzte Mal nicht für mich), nur für Anträge nach (2), da reicht Fax und ein Attest, langer Krankenschein, Mittellosigkeit, etc Härtefälle.

Wer nicht befreit werden kann Wohnsitz abmelden bis die ZV (nicht möglich gegen Wohnsitzlose? Öffentliche Beschlusszustellung nicht möglich im Verwaltungs(prozess)recht ?)  ins Leere gelaufen ist und aufgegeben wird?

Aber bei Wiederanmeldung gehen die Daten erneut an die GEZ... und dann kommt gleich der GV und schnappt sich den LCD- Fernseher...  ::)

Wer hat noch Ideen?

*
ZitatReceived: from psna8b6s.intra.gez.de ([10.127.18.135]) by adcom1.intra.gez.de (AuthentiDate Signature Server / SMTP Service Isaf-2.8.0-FCS-100929-18399 (Rev: 18399 - built Wed, 29 Sep 2010
Interessant, für was die so alles Rundfunkgebühren verplembern... keiner im mittelständischen e-Commerce leistet sich den Aufwand samt Personal dazu.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Henrik55 am 23:42:02 Fr. 14.Dezember 2012
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:18:18 Di. 11.Dezember 2012
Also mit Bußgeldern und Nachforderungen haben die ja bisher auch immer gedroht!

Wenn die was von mir wollen, dann sollen sie doch kommen!
Dann werde ich gegen deren Forderungen Wiederspruch einlegen und dagegen klagen!

Ich zweifle auch mal stark an, das die überhaupt Inkassoberechtigt sind!

Auf jeden Fall bekommt diese Drecksmafia  keinen Cent von mir!
Das Problem ist die Beitragspflicht entsteht durch das Bewohnen. Eintrag im Melderegister reicht für die als Beweis aus. Gegenteiliges müsste man selbst beweisen. Freistellung nur rückwirkend für 2 Monate möglich.Wenn die in zwei Jahren ankommen kassieren die von Dir 22 Monatsraten, weil man sich ja nicht weiter rückwirkend befreien kann die Zahlungspflicht aber automatisch am 1.1.2013 begonnen hat. Wer nicht zahlen will wird um die Anmeldung nicht herum kommen.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: jobnomade am 15:53:16 So. 16.Dezember 2012
Zitat von: Henrik55 am 23:42:02 Fr. 14.Dezember 2012
Freistellung nur rückwirkend für 2 Monate möglich.

Wo steht das im Staatsvertrag, Urteil, Verordnung?

Es gibt glaub ich ein Verwaltungsgerichtsurteil das sagt, dass Zwangsvollstreckung zu unterbleiben hat, wenn ersichtlich ist, dass noch nichtmal deren Kosten beigetrieben werden können und wir haben ja P-Konten, die müssten ja inzwischen funktionieren.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Henrik55 am 18:21:26 So. 16.Dezember 2012
Auf deren Seite. Die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht.
ZitatWas müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?

Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der
Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie unter "Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?"

Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?

Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung_und_befreiung.shtml#Wie%20kann%20der%20Nachweis%20erbracht%20werden? (http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung_und_befreiung.shtml#Wie%20kann%20der%20Nachweis%20erbracht%20werden?)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Hildchen am 14:28:06 Mi. 19.Dezember 2012
Im November haben wir meinen Mann erstmalig angemeldet und gleichzeitig die Befreiung beantragt.  ;D
Bescheinigung vom Grusi-Amt im Original dazu und ab damit, normale Post ohne Einschreiben.
Heute kam der Bescheid.
Teilnehmernr. wurde zugeteilt und die Befreiung gilt von Januar 2013 bis Dezember 2015.

Geht doch....
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 01:31:36 So. 22.Januar 2017
ZitatRundfunkgebühren können rückwirkend für bis zu 3 Jahre erlassen werden

Die Rundfunkgebührenbefreiung kann ab dem 1.1.2017 rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür (z.B. SGB II-Leistungsbezug) bestanden haben. Wer einen Antrag auf Gebührenbefreiung in den letzten drei Jahren versäumt hat, ist oftmals Forderungen und Mahnverfahren der Rundfunkgebühreneinzugszentrale ausgesetzt. Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die Forderungen. Wer bereits schon gezahlt hat, obwohl er nun nachträglich befreit worden ist, muss seine trotz nachträglicher Befreiung schon entrichteten Gebühren wieder zurückerhalten.
Quelle: SOZIALRECHT-JUSTAMENT Kurzmitteilungen Januar 2017
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327829.msg325632#msg325632 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327829.msg325632#msg325632)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 23:46:10 Do. 21.September 2017
Also, entweder liegt's an den bevorstehenden Wahlen oder an der immer mehr zunehmenden Inakzeptanz dieser Gebühr zur Finanzierung des Staatsfernsehens: Jedenfalls habe ich letzte Woche einen Schrieb vom der GEZ bekommen, der mich für die nächsten 2 Jahre befreit. Mein Nachbar, der ebenso ALG-II-Empfänger ist, bekam das Schreiben mit demselben Wortlaut. Vor ein paar Jahren noch mußte man im 6-Monats-Turnus per Brief an die GEZ die Gebührenbefreiung beantragen. - Was das allein immer an unnötigen Portokosten (bestimmt 3 Mio x 60 Cent x 2 = 3,6 Mio Euro!) pro Jahr verursachte, die noch dazu die Ärmsten der Armen zu zahlen hatten.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 12:49:13 Fr. 22.September 2017
Das gibt's schon länger, hat mit den Wahlen nichts zu tun.
Wird immer dann gemacht, wenn die davon ausgehen dass die Befreiungsgründe weiterhin vorliegen (z.B. H4-Bezug).
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:29:36 Fr. 22.September 2017
Jupp, das gibt es schon ein paar Jahre!
Aber egal, Hauptsache ´ne gute Verschwörungstheorie raushauen! ::)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 06:11:09 Mo. 25.September 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 14:29:36 Fr. 22.September 2017
Jupp, das gibt es schon ein paar Jahre!
Aber egal, Hauptsache ´ne gute Verschwörungstheorie raushauen! ::)
Jo. :) - Außerdem wäre das Angebot für mich zu niedrig gewesen, deswegen CSU oder SPD zu wählen. Und so originell war die Verschwörungstheorie nun auch nicht, muß ich zu meiner Schande gestehen. ...haha
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:58:34 Mo. 25.September 2017
Ja, für ein Buch ist das zu wenig!
Da müssen wir uns noch was mit einem Geheimen GEZ- Bunker überlegen; 20 Etagen geht es da tief in die Erde und die unterste Etage dürfen nicht mal die obersten Chefs betreten. Es gibt Augenzeugen, die reptiloide Wesen gesehen haben wollen..... ;D
Das wird ein Bestseller!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 18:47:25 Mo. 25.September 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 08:58:34 Mo. 25.September 2017Es gibt Augenzeugen, die reptiloide Wesen gesehen haben wollen..... ;D
Vielleicht ein Krokodil was eine Uhr verschluckt hat?
Ach ne, das gibt's ja schon woanders ...
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 17:14:33 Di. 26.September 2017
Es gibt auch noch GEZ-Rebellen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 17:00:17 Mi. 27.September 2017
Zitat von: counselor am 17:14:33 Di. 26.September 2017
Es gibt auch noch GEZ-Rebellen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
Die werden dann von den etablierten Medien gerne in die rechte Ecke der "Reichsbürger" geschoben. Dabei ist der Betrieb dieses von oben dem Volk oktroierten Staatsfernsehens auch noch mit demselben Betrag dem ärmsten Rentner, Niedriglöhner und Erwerbslosen abgepresst. - Die Abschaffung dieser Zwangsgebühr ist mehr als überfällig im Zeitalter der neuen Medien!

Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Kuddel am 17:20:25 Mi. 27.September 2017
tlearly, du bewegst dich auf dünnem Eis.

Das Vokabular "von oben dem Volk oktroierten Staatsfernsehens" ist mir unangenehm.

"Die Abschaffung dieser Zwangsgebühr ist mehr als überfällig im Zeitalter der neuen Medien!"
Es handelt sich um eine versteckte Steuer. Da finde ich es verwerflich, daß ein Reichschwein genausviel zahlt, wie Ottonormalverbraucher. Ansonsten reihe ich mich nicht ein in die Front der Steuersenker, wie FDP und AfD.

Das "Zeitalter der neuen Medien" halte ich für einen schlechten Witz. Wenn die Gelder für Dokumentationen über Monsanto, Filz zwischen Konzernen und Nazis oder den Abgasskandal, wegbleiben, kannste dir ja LeFloid angucken.

Ich bin 100% für Öffentlich Rechtliche Medien. Ich halte es nur für notwendig, die Machtverhältnisse innerhalb dieses Mediensystems zu kritisieren und anzugreifen. Der reaktionare Filz innerhalb des ÖR muß zerschlagen werden, sonst werden wir weiter mit Trash und Propaganda vollgemüllt.

Die Abschaffung der öffentlich rechtlichen Medien ist ein Forderung der AfD. Schäuble & Co. haben sich berieits um die Zerschlagung staatlicher Medien in Spanien und Griechenland gekümmert.


Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:23:24 Mi. 27.September 2017
ZitatDie werden dann von den etablierten Medien gerne in die rechte Ecke der "Reichsbürger" geschoben.
Was leider in vielen Fällen der Tatsache entspricht!

ZitatDabei ist der Betrieb dieses von oben dem Volk oktroierten Staatsfernsehens auch noch mit demselben Betrag dem ärmsten Rentner, Niedriglöhner und Erwerbslosen abgepresst.
Was für ein fürchterlicher Unsinn! Jeder von dir genannte, kann sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen!
Und außerdem finde ich das "von oben dem Volk oktroierten Staatsfernsehens" deutlich besser, als das werbefinanzierte Schwachmatenfernsehen von Bertelsmann!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 18:06:30 Mi. 27.September 2017
Zitat von: Kuddel am 17:20:25 Mi. 27.September 2017
Es handelt sich um eine versteckte Steuer. Da finde ich es verwerflich, daß ein Reichschwein genausviel zahlt, wie ein Ottonormalverbraucher.
Genau. Es handelt sich um eine Kopfsteuer auf den Wohnraum, bei der alle gleich viel einzahlen, ohne demokratische Rechte zur Mitgestaltung der Sender und des Programms. Das halte ich für eine Sauerei.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 17:12:39 Di. 03.Oktober 2017
ZitatDas Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez (http://norberthaering.de/de/27-german/news/896-bverfg-gez)

664 Seiten, fast 50 MB:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 18:00:27 Di. 03.Oktober 2017
ZitatJoachim Jahn
Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf


Das Bundesverfassungsgericht stellt den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) grundlegend auf den Prüfstand. Nach Informationen der ,,Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) haben die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt. 

Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen ,,Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben. ,,Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf", heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.

Federführender Berichterstatter in dem Verfahren ist der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren. Äußern sollen sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.

Quelle: http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070 (http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 15:17:05 Fr. 06.Oktober 2017
Okay, ich habe meine Meinung leicht revidiert. Ich sag' mal, wie ich den ÖRR gerne hätte:
a) Der ÖRR wird ausschließlich aus dem Staatshaushalt finanziert. So ist dann zumindest einigermaßen sichergstellt, daß die Finanzierung sozial einigermaßen gerecht abläuft. Zummindest viel gerechter als bisher mit der "Haushaltsabgabe". Naja, abgesehen von den indirekten Steuern, die fast wieder wie eine Kopfsteuer wirken).
b) Unterhaltungsprogramme sind komplett zu streichen. Denn es kann nicht Aufgabe eines ÖRR sein, das Volk unter Drogen zu setzen. ;)
Und die Unterhaltungsprogramme vom "Tatort" bis zum "Komödiantenstadl" dürften - neben dem aufgeblähten Verwaltungsapparat - den Großteil der Kosten verursachen.
c) Dokus, Politische Magazine, politisches Kabarett dürfen weiterhin drin bleiben
d) Talkshows raus!
e) Tiersendungen raus!
f) Im "Verwaltungsrat" sitzen viel zu viele Vertreter von Parteien und Kirchen, während andererseits Bevölkerungsgruppen ohne Organisationsapparat (wie z.B. Arbeitlose, Atheisten, Prostituierte) dort überhaupt nicht vertreten sind. Deshalb plädiere ich für ein LOSverfahren, nach dem zufällig Leute aus dem Volk dazu - und auch nur für eine bestimmte Zeit - ausgelost werden.
Jo, das war's von meiner Seite.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 16:59:56 Mi. 28.Februar 2018
ZitatStreit um Rundfunkabgabe ARD macht offenbar kräftiges Plus

Mehr als eine halbe Milliarde Euro: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten errechnet einen üppigen Überschuss bis 2020 für die ARD - der Sender widerspricht energisch.

Quelle: http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfunkabgabe-ard-macht-offenbar-kraeftiges-plus-a-1193938.html (http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfunkabgabe-ard-macht-offenbar-kraeftiges-plus-a-1193938.html)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 07:59:18 Di. 06.März 2018
Oh Schande! - Jetzt ham's die Rundfunkräte aber gnadenlos versagt beim Geld-zum-Fenster-hinauswerfen: Bringen die vereinnahmten Zwangsgebühren nicht mal unter mit Fußballrechten und DETEGO-Unterhaltungsschwachsinn!
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 14:51:27 Di. 17.April 2018
ZitatMündliche Verhandlung in Sachen ,,Rundfunkbeitrag" am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 19/2018 vom 6. April 2018

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 11:07:00 So. 06.Mai 2018
ZitatGebühr für Rundfunk und TV - Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt: Jetzt soll es GEZ-Schwänzern an den Kragen gehen

Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum: Der Beitragsservice von ARD und ZDF erhält Millionen Daten der Einwohnermeldeämter. Die will er mit den eigenen abgleichen und prüfen, wer den ehemaligen GEZ-Beitrag zahlen muss, es bisher aber nicht tut.

Quelle: https://www.stern.de/wirtschaft/news/rundfunkbeitrag-gez--daten-der-einwohnermeldeaemter-sollen-nichtzahler-ueberfuehren-7970480.html (https://www.stern.de/wirtschaft/news/rundfunkbeitrag-gez--daten-der-einwohnermeldeaemter-sollen-nichtzahler-ueberfuehren-7970480.html)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Onkel Tom am 07:19:16 Mo. 07.Mai 2018
Ich dachte, das sei schon längst geschehen.. 2014 haben in meiner
Wohngegend alle Haushaltsangehörige ein Schreiben bekommen,
das sie nachweisen sollen, das der Haushalt bereits GEZ bezahlt
oder von dem bereits befreit sind.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: tleary am 10:27:58 Di. 08.Mai 2018
Vermutlich geht es um die "Zugezogenen". Die sind zwar schon bei den Bürgerämtern größtenteils gemeldet, aber wegen des Datenschutzes und der allgemeinen Trägheit der Behörden eben noch nicht an den Beitragsservice übermittelt.
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Onkel Tom am 11:37:54 Di. 08.Mai 2018
Von den Datenschutzgepflogenheiten, die anbei gern mal unterwandert
werden, vermute ich, das die GEZ bereits alle Postalischen Anschriften
der Bevölkerung in D in ihrer EDV haben..

Ginge es nur noch darum, der (noch illegalen) Datensammelwut der GEZ
nachträglich zu legalisieren..
Um die Umgezogenen nicht aus dem Auge zu verlieren, könnte die GEZ
auf den kontinuirlichen Datenabgleich setzen, was sie wohl auch anstreben,
so wie es bei Sozialleistungen auch der Fall ist.

Aber alles Sprkkulatius  ;)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: dagobert am 13:30:29 Di. 08.Mai 2018
Zitat von: Onkel Tom am 11:37:54 Di. 08.Mai 2018
Um die Umgezogenen nicht aus dem Auge zu verlieren, könnte die GEZ
auf den kontinuirlichen Datenabgleich setzen, was sie wohl auch anstreben,
so wie es bei Sozialleistungen auch der Fall ist.

Aber alles Sprkkulatius  ;)
Nö, längst Realität.
ZitatDie Einwohnermeldeämter übermitteln Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnern Daten geändert haben.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/index_ger.html (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/index_ger.html)
Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: counselor am 17:52:20 Do. 13.Dezember 2018
ZitatEuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Der Rundfunkbeitrag darf auch weiterhin erhoben werden. Er ist keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstößt nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter am EuGH.

Quelle: https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/eugh-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-rechtens (https://www.zeit.de/kultur/film/2018-12/eugh-haelt-rundfunkbeitrag-fuer-rechtens)

Titel: Re:GEZ ab 2013 und Befreiungsantrag
Beitrag von: Onkel Tom am 19:29:28 Do. 13.Dezember 2018
Heftiger Tobak  >:(

Das heißt nun für die Leute, die sich gegen die Erhebungen wehrten und über den
gesammten Zeitraum des Dissenz keine
Beiträge bezahlten nun mit Nachzahlungsaufforderungen konfrontiert werden ?

60 x 17,50 = 1050 Euro (5 Jahre)  :(