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Neuigkeiten + Diskussion => (Sozial-) Politikforum & Aktuelles von Chefduzen => Thema gestartet von: dagobert am 12:29:35 Do. 28.Mai 2015

Titel: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 12:29:35 Do. 28.Mai 2015
ZitatGericht: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

28.05.2015

Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. ,,Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet", sagte ein Prozessbeobachter. ,,Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt", sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14)

Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Die Richter bezweifeln, dass Hartz IV Strafen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind. ,,Aus diesen Artikeln ergeben sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet ist", so das Gericht. Auch die Artikel 2 und 12 des Grundgesetzes würden angetastet, weil auch die Gesundheit des Sanktionierten gefährdet werden könnte. Doch gerade das Grundgesetz soll die Unversehrtheit des Menschen gewährleisten.

Zwei Sanktionen in Folge
In dem verhandelten Fall hatte ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent (117,30 Euro) gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten ,,Pflichtverletzung" wurde wieder um 30 Prozent gekürzt. Demnach kürzte die Behörde die Leistungsbezüge um insgesamt 234,60 Euro.

Noch weitere Verfahren anhängig
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben einige weitere Verfahren in der Sache vorliegen. Ob die Sanktionen gegen die Verfassung verstoßen, darüber haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Allerdings gab es ebenso viel Hoffnung bei den Hartz IV Regelleistungen, die nach Meinung vieler Experten ebenfalls verfassungswidrig sind. Hier hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Gesetzgebers argumentiert. Es gebe bei der Berechnung der Regelleistungen ,,Gestaltungsspielraum" hieß es in einem 2010 gefällten Urteil. Zuvor hatte das Gericht die Regelleistungen als verfassungswidrig eingestuft. Daraufhin musste der Gesetzgeber nachbessern.

Ende April hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass ein Kürzung um bis zu 30 Prozent verfassungsgemäß sind. Allerdings können bei wiederholten ,,Verstößen" bis zu 100 Prozent gekürzt werden. In nicht wenigen Fällen wurden Betroffene bis zur Obdachlosigkeit sanktioniert, nachdem auch die Miete nicht mehr gezahlt wurde. Das Gericht in Gotha bestätigte, dass mit diesem Urteil ,,Neuland" getreten würde.

Aussetzung von Sanktionen beantragen
In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14 (sb)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php)

Da das Thema so wichtig ist hab ich ausnahmsweise mal ein Vollzitat gemacht, die Macher von gegen-hartz.de haben hoffentlich Verständnis.  ;)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 12:54:44 Do. 28.Mai 2015
ZitatSozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html (http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 14:00:23 Do. 28.Mai 2015
Diese Botschaften lese ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Die "Politik" hat seit 2005 das Klischee des betrügenden und faulen Erwerbslosen
mit allen erdenklichen Mitteln forciert. Und das wird auch so schnell kein Ende nehmen.
Der Begriff des nutzlosen Essers ist seitdem ja wieder salonfähig.
Mal ganz davon abgesehen, das es die Ware Arbeitskraft mittelfristig verteuern würde.
Denkt btw. an das Geflenne über den "Mindestlohn" und seine Umgehung.

So lange es einem nicht unwesentlichen Teil der Menschheit nur um
Buntpapier (=Geld) geht, wird sich nichts grundlegend ändern.

Mein Vertrauen ist dazu schon lange weg.  :rolleyes:
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 15:06:44 Do. 28.Mai 2015
Zitat von: Tiefrot am 14:00:23 Do. 28.Mai 2015
Diese Botschaften lese ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
...
Mein Vertrauen ist dazu schon lange weg.  :rolleyes:

Man könnte ja fast meinen, dass du sauer bist, dass das SG so entschieden hat?  ;D

Erinnert mich irgendwie an debatten über BGE, bei dem alte gewerkschaftler meisst die schlimmsten bedenkenträger sind, weil sie sich einfach nicht vorstellen können, dass es auch anders ginge.  ;)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 15:16:13 Do. 28.Mai 2015
ZitatMan könnte ja fast meinen, dass du sauer bist, dass das SG so entschieden hat?

Nein, ganz im Gegentum, es ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.  :)
Und jede große Reise beginnt mit dem ersten Schritt.

ZitatErinnert mich irgendwie an debatten über BGE, bei dem alte gewerkschaftler meisst die schlimmsten bedenkenträger sind,
weil sie sich einfach nicht vorstellen können, dass es auch anders ginge.

Man kann den Kapitalisten ein BGE eigentlich recht einfach schmackhaft machen:
Die wollen doch mit dem Verkauf ihres Krempels Profit machen. Um Profit machen zu können,
muß das Publikum eben Geld haben, um den Krempel kaufen zu können.  
Das die Geldsäcke es mit entsprechenden Steuern zu finanzieren haben,
lassen wir dann mal außen vor.  ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:20:16 Do. 28.Mai 2015
Nach den Entscheidungen von 2010 (unverfügbares Grundrecht, welches stets gewährleistet sein muss) und 2012 (Menschenrecht welches in jedem Fall und zu jeder Zeit sicher gestellt sein muss) haben die Verfassungsrichter eigentlich gar keine andere Wahl als die Sanktionen zu kippen. Ein "OK" wäre ein enormer Gesichtsverlust für die "Hüter des Rechtsstaats und der Grundrechte", das können die sich nicht erlauben. Allenfalls etwas hinauszögern.
Hinsichtlich der Politik und der sog. "öffentlichen Meinung" hingegen teile ich die Bedenken von Tiefrot, aus diesen Ecken wird es noch sehr viel Gezeter geben.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:21:24 Di. 02.Juni 2015
2. Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
==========================================
Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem  BVerfG vorgelegt. Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions"rekorden" weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Auf der einen Seite bestehen juristisch ersthafte Zweifel an den Sanktionen bis auf null Euro, an den Sanktionen der KdU sowie an der Ungleichbehandlung von U-25 und Ü-25'ern im Bereich der Sanktionen. Gleichzeitig wird deutlich, dass das ,,Fördern" im SGB II faktisch kaum noch existent ist, die Förderungsquote liegt bei 9 %, die Vermittlungsquote bei 14 %. Grade hat die SPD – Arbeitsministerien eine weitere Kürzung von 750 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen verkündet. Sanktionen werden somit fast nur noch Selbstzweck zum Disziplinieren und Terrorisieren von Erwerbslosen.
Inhaltlich ist es Zeit für eine Kampagne zum sofortigen Stopp der Sanktionspraxis. Ich denke dazu werden in der nächsten Zeit Inaktiven folgen.  Zwei ganz gute Links dazu:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html (http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html) und http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html (http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html)

Hier noch ein wirklich gutes Interview mit Roland Rosenow/Sozialrecht in Freiburg auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015 zu dem Vorlagebeschluss: https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3 (https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3)



Quelle: Thome-Newsletter vom 31.05.15
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 21:45:41 Mi. 03.Juni 2015
Interview mit dem Richter Jens Petermann
MDR Interview mit Jens Petermann (,,Gotha" – Gefährdung der Existenz..) (http://www.youtube.com/watch?v=zn3NNKmlrf0#)

Artikel dazu
http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-bundesverfassungsgericht100.html (http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-bundesverfassungsgericht100.html)



Edit:
Video-Link ausgetauscht, da ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 21:48:23 Sa. 06.Juni 2015
Medieninformation des Sozialgerichts Gotha zum Vorlagebeschluss (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/A05B178653B7E524C1257E530044189E/$File/Medieninformation%20SG%20Gotha.pdf?OpenElement)

Telepolis - Sozialgerichtsurteil lässt hoffen: Sanktionen bei ALG II verfassungwidrig (http://www.heise.de/tp/news/Sozialgerichtsurteil-laesst-hoffen-Sanktionen-bei-ALG-II-verfassungwidrig-2671156.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 22:29:36 Sa. 06.Juni 2015
Verzeiht mir die Wortwahl....

Aber ist wirklich solch ein Gedöns im Jahre 10 von Hartz IV nach so vielen
Obdachlosen und Toten nötig, um festzustellen, daß das alles Grundgesetzwidrig ist ?  :o

Das sagt einem doch der Verstand, oder ? ???

[Nachtrag:] Mir fällt auch spontan kein Urteil des Verfassungsgerichts ein,
was die Situation von H4-Beziehern in irgendeiner Weise verbessert hätte.
Nehmen wir uns mal lieber mit Euphorie etwas zusammen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: BGS am 22:33:34 Sa. 06.Juni 2015
In der Tat, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

MfG

BGS
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 09:42:33 Mo. 08.Juni 2015
Zitat von: Tiefrot am 22:29:36 Sa. 06.Juni 2015

Nehmen wir uns mal lieber mit Euphorie etwas zusammen.

Möchte hier auch die Erwartungen dämpfen!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 10:01:34 Mo. 08.Juni 2015
Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.


Genau und deshalb erwarte ich auch diesmal eigentlich keine großartige Veränderung. Der ganze H4 Müll müsste komplett weg.
Denn es ist in meinen Augen nichts Anderes als Müll. (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.gif-paradies.de%2Fgifs%2Fgegenstaende%2Fmuelltonnen%2Fmuelltonne_0008.gif&hash=b6cb0ae0852ef1694793ff7fe5f3cb0810dbf2cd)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 23:03:13 Di. 09.Juni 2015
Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Nein. Die wurden nicht ausgelegt, sondern schlicht ignoriert.

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Wer Lust auf 50 Seiten zu lesen hat, hier kommt der Vorlagebeschluss des SG Gotha im Volltext (pdf) (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/0AD60FCE578A520AC1257E5A00360E9A/$File/Vorlagebeschluss%20S%20%2015%20AS%205157%2014.pdf?OpenElement).
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 00:07:09 Mi. 10.Juni 2015
Zitat von: dagobert am 23:03:13 Di. 09.Juni 2015
Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden
erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Nein. Die wurden nicht ausgelegt, sondern schlicht ignoriert.

Wer Lust auf 50 Seiten zu lesen hat, hier kommt der Vorlagebeschluss des SG Gotha im Volltext (pdf) (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/0AD60FCE578A520AC1257E5A00360E9A/$File/Vorlagebeschluss%20S%20%2015%20AS%205157%2014.pdf?OpenElement).

Sehe ich auch so. Danke dagobert, habe den Vorlagenbeschluss abgespeichert.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 08:24:43 Mi. 10.Juni 2015
ZitatHartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich
Berlin - Nach Ansicht des Deutschen Vereins sind Teile der Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich und führen zu praktischen Problemen für Leistungsempfänger und in den Jobcentern. Zum Beispiel können Sanktionen Mietschulden verursachen und zum Verlust der Wohnung führen. Problematisch seien auch Sanktionen gegenüber unter 25-Jährigen, die zur Folge haben können, dass jugendliche Leistungsempfänger den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und letztlich vollständig ,,entgleiten". Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Sozialgericht Gotha eröffnet die Möglichkeit zur Klärung dieser und anderer Regelungen. ....

Quelle: deutscher verein.de

Zitat2. Juni 2015
Pressemitteilung
Hartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. befürwortet Prüfung der
Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Bundesverfassungsgericht

https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/presse/pm/2015/pm_sanktionen.pdf (https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/presse/pm/2015/pm_sanktionen.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 23:25:12 Sa. 13.Juni 2015
Aktenzeichen des Verfahrens beim BVerfG:
1 BvL 7/15

http://www.grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm (http://www.grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2015.htm)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 23:52:26 Sa. 13.Juni 2015
Pfunderbar !  :D :D :D

Wir dürfen also gespannt sein, wie sich die Sache weiterentwickelt.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 08:24:15 So. 14.Juni 2015
Da Frage ich mich was kommen wird wenn das BVG die Sanktionen kippen würde, es glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 14:40:03 So. 14.Juni 2015
Zitates glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Darauf kannst du getrost einen Kräftigen lassen.
Bedenke mal, was mit dem Niedriglohnsektor, der ganzen Prekärkrepelei passiert, wenn
"wir" wieder angstfrei Nein sagen können. Das wäre alles kein Thema mehr !  ;D
Das will die Politik nicht und die Geldsäcke erst recht nicht. Auch wenn es ins Verderben führt.

Dummheit kennt in der Hinsicht wirklich keinerlei Grenze.... kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 01:23:57 Di. 16.Juni 2015
Zitat von: Troll am 08:24:15 So. 14.Juni 2015
es glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Wie wahr ...
ZitatMinimum nur bei Wohlverhalten

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken: Arbeitsministerium will an Hartz-IV-Sanktionen festhalten

Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern wegen geringster »Regelverstöße« die Leistungen kürzen, im Extremfall bis auf null. Das Sozialgericht Gotha sieht darin Verstöße gegen die Menschenwürde sowie gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll die Praxis prüfen (siehe jW vom 29.5.). Das kann dauern. Kritiker verlangen bis dahin einen sofortigen Sanktionsstopp. Doch das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt hart.
http://www.jungewelt.de/2015/06-03/043.php (http://www.jungewelt.de/2015/06-03/043.php)

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Der Vorlagebeschluss hat es jetzt auch in den Tacheles-Rechtsprechungsticker geschafft (Farbige Hervorhebungen von mir).
Zitat2. 2 Sozialgericht Gotha, Beschluss vom 26. Mai 2015 (Az.: S 12 AS 5157/14):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II (Pflichtverletzungen) und § 31b SGB II (Beginn und Dauer der Minderung) mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdeprinzip) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Sanktionen nach § 31a SGB II stellen eine absolute Kürzung des Regelbedarfs (§ 20 SGB II) dar, bei der gerade keine Möglichkeit zum Ausgleich besteht. Auch der soziokulturelle Bedarf eines Menschen gehört zum grundrechtlich gesicherten, menschenwürdigen Existenzminimum.

Art. 1 Abs. 1 GG bindet den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Bestimmung des zur menschenwürdigen Existenz Unerlässlichen. Die Legislative muss hier neben dem physischen Überleben aber auch die soziale Teilhabe hilfebedürftiger Menschen sichern.

§ 31a SGB II in Verbindung mit den §§ 31 und 31b SGB II verstoßen bereits durch die Koppelung der Leistungsgewährung an ein bestimmtes Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegen das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

Bei einer Leistungskürzung nach § 31a SGB II besteht kein Zusammenhang zwischen der amtlicherseits noch gewährten restlichen Leistung und dem gegenwärtigen Bedarf der mittellosen Person.

Die Mittel, auf die eine auf dieser Grundlage sanktionierte Person zur Erhaltung der physischen Existenz und für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe angewiesen ist, bleiben die gleichen, die er vor dem amtlicherseits vorgeworfenen Verhalten benötigte.

Der Umfang des menschenwürdigen Existenzminimums wird im Fall einer durch einen hilfebedürftigen Menschen begangenen Pflichtverletzung in den §§ 31 ff. SGB II nicht hinreichend bestimmt bzw. ohne sachlichen, bedarfsabhängigen Grund niedriger beziffert.

Sanktionen gemäß § 31a SGB II führen dazu, dass das vom Gesetzgeber festgelegte Existenzminimum (das zum Leben Notwendige) für den Zeitraum der Sanktionierung unterschritten wird, was mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

Eine Sachleistungsgewährung nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II kann hier höchsten zu einer relativen Abmilderung der Folgen einer Leistungskürzung führen, den Verfassungsverstoß aber nicht beseitigen.

Der Menschenwürdegrundsatz ist weder arbeitsmarktpolitisch noch fiskalpolitisch relativierbar. Eine entsprechende Beeinträchtigung darf von der öffentlichen Hand nicht als ein Druckmittel eingesetzt werden.

Selbst bewusste Zuwiderhandlungen von Leistungsberechtigten gegen den aus den §§ 1 bis 3 SGB II folgenden Selbsthilfegrundsatz müssen insoweit hingenommen werden, als es um den Kernbereich der menschenwürdigen Existenz, d. h. die Leistungen zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums, geht.

Soziale Hilfen vollständig zu versagen und bedürftige Personen im Extremfall hungern zu lassen ist in einem sozialen Rechtsstaat undenkbar, unzulässig und verfassungswidrig.

Bereits die Sanktionsandrohung übt auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen faktischen Zwang aus, der einer imperativen Verpflichtung zur Aufnahme einer nicht akzeptierten Tätigkeit gleich kommt, ansonsten ist im Extremfall ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengeldes Ii möglich (§ 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II).

Diese einschneidenden Folgen des § 31 SGB II in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II greifen ganz erheblich in die negative Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein.

Ein derartiger, mittelbarer Arbeitszwang ist weder gerechtfertigt noch zur Heranführung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an den Arbeitsmarkt geeignet.

Gerade umfassende Leistungskürzungen führen immer wieder bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen bei solchermaßen sanktionierten Personen (z. B. Unterernährung, Delinquenz, psychische Erkrankung, Obdachlosigkeit, Überschuldung etc.).

Sofern das zum Überleben Notwendige durch staatliches Verwaltungshandeln ausgleichslos gekürzt wird, kann dies das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen. Hierin liegt ein dem Staat zurechenbarer, unverhältnismäßiger Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Situation für sanktionierte Personen, hier insbesondere für ,,Vollsanktionierte", kann bezüglich der Mittel zum physischen Überleben durchaus schlechter sein als die von Strafgefangenen in Haftanstalten, die in der Regel eine ausgewogene Ernährung und Taschengeld erhalten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/)
Link zum Volltext oben in #14.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 01:57:15 Di. 16.Juni 2015
Wegen Plödsinns gelöscht.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Just B U am 16:53:31 Di. 16.Juni 2015


ZitatLandrätin stoppt Hartz IV-Sanktionen

]Altenburger Landrätin fordert Jobcenter im Kreis auf, Sanktionspraxis sofort zu beenden

15.06.2015

Die Kreischefin des Altenburger Landes in Thüringen, Michaele Sojka (Die Linke) forderte das Jobcenter auf, keine finanziellen Strafen, sogenannte Sanktionen, mehr gegen Hartz IV-Bezieher zu verhängen. Durch die Leistungskürzungen würden viele Betroffene ,,nur depressiver und kränker", mahnte die Landrätin im Gespräch mit der ,,Jungen Welt".

Sanktionen können in Obdachlosigkeit münden

Sojka beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Gothaer Sozialgerichts, in dem die Sanktionen im Sozialrecht für verfassungswidrig erklärt und die Frage an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe überwiesen wurde. Sie sprach von einer ,,Klarstellung" seitens des Gerichts. Für ihren Vorstoß ernte die Landrätin jedoch viel Kritik. So erhielt sie einen Brief vom Personalrat des Jobcenters, in dem ihr die Behörde vorwirft, die Arbeit der Jobcenter-Mitarbeiter zu diskreditieren.

Quelle und weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/landraetin-stoppt-hartz-iv-sanktionen-90016607.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/landraetin-stoppt-hartz-iv-sanktionen-90016607.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 17:10:59 Di. 16.Juni 2015
@daogbert, danke fürs Einstellen des Vorlagebeschlusses. Der liest sich sehr gut.

Ich bin dennoch skeptisch, dass das BVerfG das genau so sieht.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:03:04 Mo. 22.Juni 2015
ZitatExperten äußern sich zu Hartz-IV-Sanktionen

Sanktionen gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 29. Juni 2015. Dazu liegen zwei Anträge der Linken (18/3549, 18/1115) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Anhörung wird am Montag, 29. Juni, zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de (http://www.bundestag.de) und auf mobilen Endgeräten übertragen.
[...]
Liste der geladenen Sachverständigen
-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
-Zentralverband des Deutschen Handwerks
-Bundesagentur für Arbeit
-Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
-Deutscher Landkreistag
-Deutscher Städtetag
-Deutscher Gewerkschaftsbund
-Deutscher Caritasverband e.V.
-Diakonie Deutschland
-Evangelischer Bundesverband
-Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
-Dr. Helmut Apel
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_pa_arbeit_soziales/377254 (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_pa_arbeit_soziales/377254)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 19:17:21 Mo. 22.Juni 2015
Das wird wieder eine Aufregerveranstaltung für alle diejenigen, die gegen Sanktionen sind.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 19:50:20 Mo. 22.Juni 2015
Stimmt leider. Bei der Teilnehmerliste findet sich
kein Einziger, der gegen Sanktionen wäre !  kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 20:19:48 Mo. 22.Juni 2015
Yup, das wird ein fest, für alle, die schon immer für sanktionen waren.
Ob das ein aufreger für die wird, die GEGEN sanktionen sind, glaub ich nicht, weil in deren liste sind so gut wie keine 'sachverstädigen' geladen, die nicht von 'sanktionen' profitieren und erwerbslose sind auch keine dabei:

'Liste der geladenen Sachverständigen' und quatschköppe
-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Haben ein interesse an 'sanktionen', weshalb sie deshalb als 'sachverständige' bezeichnet werden, erschliesst sich wohl nur den sanktionbefürwörtern
-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.  Doppeltgemoppelt, oder warum bekommt bayern noch eine zusätzliche extrawurst?
-Zentralverband des Deutschen Handwerks Und wieder ist von vornerein klar, was diese denken
-Bundesagentur für Arbeit Klar! Die erfüllungsgehilfen sind 'sachverständige' ihres eigenen tuns!
-Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Die einzigen, bei denen man gespannt sein dürfte...
-Deutscher Landkreistag Sparen geld mit 'sanktionen'
-Deutscher Städtetag dito!
-Deutscher Gewerkschaftsbund Braucht sanktionen um betroffene in sinnlosmassnahmen der eigenen massnahmeindustrie zu pressen
-Deutscher Caritasverband e.V. Profitiert von ein euro-'jobbern' und massnahmen!
-Diakonie Deutschland Dito!
-Evangelischer Bundesverband ebenfalls nutzniesser...
-Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Ist das feigenblättchen und wird überstimmt
-Dr. Helmut Apel Ok, wissenschaftler, hier scheint das wort 'sachverständiger mal halbwegs zu stimmen. Betroffen ist er aber auch nicht, sondern hat eine studie zu sanktionen angefertigt, lebt also auch vom leid der betroffenen.


Mannomeier! Das wird ja ne voll kontroverse anhörung! 11 gegen 2, das wird spannend!!!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 20:30:53 Mo. 22.Juni 2015
Zitat von: schwarzrot am 20:19:48 Mo. 22.Juni 2015
Ob das ein aufreger für die wird, die GEGEN sanktionen sind, glaub ich nicht ...

Ich meinte die Zuhörer, die gegen Sanktionen sind, egal ob im Saal (als Gäste auf der Zuschauertribüne) anwesend oder die, die per Stream diese Anhörung mit-/nachverfolgen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 20:45:14 Mo. 22.Juni 2015
Das wär ja mal schön, wenn das für irgendwen ein aufreger wird, mit 11gegen 2! Und wenn massen danach den reichstag stürmen... Glaub ich aber nicht.
Solche alibi-veranstaltungen sind wir inzwischen von der regierung und parlament leider gewohnt.

Wer sich vorher schlau machen möchte, u.a. über Herrn Apel:
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/230.9/c/8a74c1.pdf (http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/230.9/c/8a74c1.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: rebelflori am 20:56:19 Mo. 22.Juni 2015
Auch das wird doch eh nicht passieren, aber es würde auch schon reichen.
Wenn die ganzen Zuschauer Plakate hochhalten. Wo drauf steht: Sanktionen töten
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 21:01:23 Mo. 22.Juni 2015
Zitat von: rebelflori am 20:56:19 Mo. 22.Juni 2015
aber es würde auch schon reichen.
Wenn die ganzen Zuschauer Plakate hochhalten. Wo drauf steht: Sanktionen töden

Das wäre aber scheisse, weil dann das ganze parlament meint, die ungebildeten Harzer können nicht mal richtig schreiben.  >:(

Vermutlich meintest du 'töten'
und 'den' scheibt man nur mit einem 'n', kommt aber diesmal zum glück nicht vor, nervt aber oft in deinen beiträgen, weil sie dadurch unleserlich werden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 21:09:09 Mo. 22.Juni 2015
Selbst Applaus durch die Zuhörer auf der Gasttribüne in diesem Ausschuss wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales nicht geduldet. Der ermahnt die Gäste dann Applausbekundungen zu unterlassen. Wer weiß, was passiert, wenn die Gäste Plakate hochhalten würden. Ach, die würden mit den Plakaten/Transpis erst gar nicht ins Paul-Löbe-Haus reinkommen, weil man ja am Eingang gefilzt wird.

Nachtrag:

@schwarzrot: sei doch bitte etwas nachsichtiger mit rebel. Kann Dich aber verstehen.

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 21:34:10 Mo. 22.Juni 2015
Zitat von: Hochseefischer am 21:09:09 Mo. 22.Juni 2015
@schwarzrot: sei doch bitte etwas nachsichtiger mit rebel. Kann Dich aber verstehen.

Hab mich bisher noch nie über rechtschreibung von leuten im forum beschwert, weil klar ist, menschen machen fehler (ich auch).
Aber das war diesmal zu nett und dieses ständige 'denn', wenn 'den' gemeint ist, nervt einfach. Besonders weil Rebel diese falschschreibungen auch in politikeranfragen durchhält, was ich für verheerend halte (die halten HartzIV-leute gerne für deppen und rechtschreibprobleme unterstützen dieses vorurteil).
Dabei ist es so einfach: Einfach mal vorher den text in 'openoffice' oder 'word' einpacken und schauen, dass nicht so viele worte rot unterstrichen sind, bevor man wichtiges postet.  ;)
Hilft zwar nicht bei 'denn' syntaktisch schlimmen sätzen, aber verhindert, dass man aus versehen getödet wird.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 21:38:10 Mo. 22.Juni 2015
Zitat von: schwarzrot am 20:45:14 Mo. 22.Juni 2015
Wer sich vorher schlau machen möchte, u.a. über Herrn Apel:
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/230.9/c/8a74c1.pdf (http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/230.9/c/8a74c1.pdf)

Danke fürs Einstellen und Suchen. Ich glaube, der Herr Appel taugt nicht wirklich im Kampf für die Abschaffung der Sanktionen. Habe mir in dem verlinkten Dokument den Abschnitt "4.4 Zusammenfassung SGB II" durchgelesen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 22:13:37 Mo. 22.Juni 2015
Zitat von: Hochseefischer am 21:38:10 Mo. 22.Juni 2015
Ich glaube, der Herr Appel taugt nicht wirklich im Kampf für die Abschaffung der Sanktionen.

Ja, ist viel zahlenfetischismus dabei, oft merkt man, dass ein interesse an der studie war, den jokecentern rechtlich zu garantieren, dass sie ihre opfer z.b. 'richtig' vor ihren 'sanktionen' kürzungsorgien 'gewarnt' haben, alles nicht so schlimm ist und die opfer 'verstehen', dass das jokecenter so handeln 'muss'.
Auch wird oft versucht, gegen die IAB-studie, die von den linken/sozialorganisationen herangezogen wird, zu argumentieren, indem den opfern fragwürdige fangfragen gestellt wurden, die dann am ende, die wahrnehmung ihres eigenen befindens innerhalb der kürzung relativieren sollen.
Einer der seltenen lichtblicke der studie:
Zitat4.3. Auswirkungen der Sanktionen
4.3.1. Auswirkungen auf die Lebenssituation
4.3. 1 . 1 .
Psychosoziale Befindlichkeit
Die Leistu ngskürzungen treffen die Leistu ngsbezieher nach i h ren Anga ben sehr e m pfindlich. Gut 60%
der unter 25-J ä h rigen Män ner, die eine 10%-ige Leistu ngsminderung u n d fast 80% jener, die eine
100%-Kürzung erfa h ren h a ben gaben a n, dass sie sich seit der Leistu ngskürzung Sorgen u m i hre Situ­
ation machten (Aussage trifft sehr zu und trifft eher zu in %, Abbildung 15).
U nter den sanktionierten j u ngen Frauen sind diese Anteile nochmals höher (76% u n d 85%). Auch in
der G ru ppe der 25-J ä h rigen u n d Ä lteren bewegen sich die Anteile jener, die sagen, dass sie sich seit
der Kürzung Sorgen um i h re Situation machten, je nach Sanktionsgrad und Geschlecht zwischen rd.
zwei Dritteln und 80% (Abbildung 16) 5 .
Da die Auswi rkungen der Sanktionspraxis zentra les Thema dieser U ntersuchung da rstel lt, wurden
noch weitere Aussagen zur psychosozialen Befindlichkeit der sanktionierten erwerbsfä h igen Leis­
tungsberechtigten erfragt. Die Befragu ngsergebnisse weisen in die gleiche Richtung.
Männer wie Frauen erleben die erfa h rene Leistu ngskü rzung in bei den Altersgruppen als belastend,
sel bstredend stärker, wenn die Leistu ngskürzu ngen höher a usfallen. Aber auch eine "n ur" 10%-ige
M inderung wird von zwei Drittel n der j u ngen Männer und vier von fünf j u ngen Frauen unter 25 Jah­
ren als sehr oder eher belastend beschrieben (Abbildung 15) . Bei den 25-J ä h rigen u n d Ä lteren liegen
diese Anteile in etwa gleich hoch (Abbildung 16). Diese Anteile steigen bei den U25 a uf rd . 90% bei
jenen, die eine Tota l m inderu ng h i n ne h men m ussten . Analoge Äu ßeru ngen fi nden sich in der G ruppe
der Ä lteren.
Hervorhebenswert ist zudem, dass von den sa nktionierten j u ngen Män nern u n d Frauen, die eine
100%-ige Leistu ngsm inderung e rfa h ren h a ben, rd . die Hä lfte d ie Aussage "Seit der Kürzung ha ben
sich bei mir seelische Probleme wie Angst oder N iedergesch lagen heit verstärkt" als "sehr" oder "eher
zutreffend" bezeichnen.
Bezogen auf eine 10%-ige M inderung sagen d ies immerhin noch rd . ein Drit­
tel der j u ngen Männer u n d etwa die Hä lfte der j u ngen Fra u e n .

[...]

Als weitere - vom Gesetzgeber sicherlich nicht i ntendierte, a ber von Teilen der Fachöffentlichkeit
befürchtete (vgl. etwa Ames 2009: 116) - Folge von Sa n ktionieru ngen wird u.a. der Rückzug aus sozi­
alen Beziehu ngen gesehen
. Aus diesem Grund wurden die sanktion ierten Leistu ngsbezieher a uch
nach dem Zutreffen der Aussage "Seit der Kürzung lebe ich zurückgezogener, treffe mich nicht mehr
so hä ufig mit Freu nden
" gefragt. Soga r bei einer nur 10%-igen Leistu ngsmi nderung sagen e i n Drittel
der unter 25-jährigen Männer u n d gut 40% der u nter 25-jährigen Frauen, dass das "sehr" oder "eher"
zutreffe (Abbildung 17). Dieser Anteil steigt bei den j u ngen Män nern i m Falle einer Tota l m inderung
nochm a ls u m 13%-Punkte auf 47% a n, bei den Frauen h i ngegen red uziert sich d ieser Anteil soga r
leicht u m 8%-Pu nkte, von 43% auf 35%.

[...]

Soweit die sa nktionierten erwerbsfäh igen Leistu ngsberechtigten selbst zu Wort kommen, stellen
viele der Befragten i h re Versch u l d u ngssituation in einen d i rekten Zusa m menhang mit der erfa h renen
Leistu ngsmi nderung. 43% der unter 25-Jährigen u n d 41% der 25-J ä hrigen und Ä lteren ga ben a n, we­
gen der Leistungskürzung einen Kredit a ufgenommen zu haben oder Schulden gemacht h a ben zu
m üssen (Tabelle 8 ). Plausibler Weise steigt in beiden Altersgru ppen dieser Anteil mit der Höhe der
Kürzu ng. G ut d ie Hä lfte der J ü ngeren (56%), die eine so genannte Tota l m inderung erfa h ren haben
( 100% Kürzung der Regel leistung mit u n d ohne M i nderung der Kosten für Woh n u ng u n d Heizung)
und ebenfa lls gut die Hä lfte der Ä lteren (54%), deren Regel leistungen zu 60% oder 100% gem i ndert
wurden, ga ben a n, wegen dieser Leistungsminderung Schulden gemacht haben zu m üssen.

Auch ganz geil:
Zitat4.4. Zusammenfassung 5GB 1 1 20
Wahrnehmung und Praxis der Leistungsminderung

...

Auch d ie Tatsache, dass der Bezug der G ru ndsicherungsleistung m i t bestimmten Pflichten fü r d i e
Leistu ngsbezieher verbu nden u n d grundsätzlich sanktionsbewehrt ist, stößt a uf h o h e Akzepta nz,
a uch u nter den Sa n ktionierten . Etwa jeder zweite Leistungsberechtigte mit a ktueller Sanktionserfa h­
rung sti mmt den beiden Aussagen zu, dass, wenn das Jobcenter n icht d ie Möglichkeit zur Leistu ngs­
kürz u ng hätte, a l l e Leistu ngsbezieher machen würden, was sie wollten u n d dass sie verstünden, dass
das Jobcenter Kürz u ngen androhen u nd d u rchfü hren m üsse.

Da hätte ich mal gerne gewusst, welche alternativen zu diesen 2 vorformulieren 'antworten' sonst noch vorgegeben waren...

Fazit, die 'Apfel' studie kommt mir als gefälligkeitsstudie der BA daher, man müsste mal evaluieren, wer die 'studie' bezahlt 'in auftrag' gegeben hat.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 09:22:48 Di. 23.Juni 2015
Ich hab die Leerzeichen mal rausgeschnitten, ist lesefreundlicher.

Zitat4.3. Auswirkungen der Sanktionen
4.3.1. Auswirkungen auf die Lebenssituation
4.3. 1 . 1 .
Psychosoziale Befindlichkeit
Die Leistungskürzungen treffen die Leistungsbezieher nach ihren Angaben sehr empfindlich. Gut 60% der unter 25-Jährigen Männer, die eine 10%-ige Leistungsminderung und fast 80% jener, d4.4. Zusammenfassung 5GB 1 1 20
Wahrnehmung und Praxis der Leistungsminderung

...

Auch die Tatsache, dass der Bezug der Grundsicherungsleistung mit bestimmten Pflichten für die Leistungsbezieher verbunden und grundsätzlich sanktionsbewehrt ist, stößt auf hohe Akzeptanz, auch unter den Sanktionierten . Etwa jeder zweite Leistungsberechtigte mit aktueller Sanktionserfah­rung stimmt den beiden Aussagen zu, dass, wenn das Jobcenter nicht die Möglichkeit zur Leistungs­kürzung hätte, alle Leistungsbezieher machen würden, was sie wollten und dass sie verstünden, dass das Jobcenter Kürzungen androhen und durchführen müsse.ie eine
100%-Kürzung erfahren haben gaben an, dass sie sich seit der Leistungskürzung Sorgen um ihre Situation machten (Aussage trifft sehr zu und trifft eher zu in %, Abbildung 15).
Unter den sanktionierten jungen Frauen sind diese Anteile nochmals höher (76% u n d 85%). Auch in der Gruppe der 25-Jährigen und Älteren bewegen sich die Anteile jener, die sagen, dass sie sich seit
der Kürzung Sorgen um ihre Situation machten, je nach Sanktionsgrad und Geschlecht zwischen rd. zwei Dritteln und 80% (Abbildung 16) 5 .
Da die Auswirkungen der Sanktionspraxis zentrales Thema dieser Untersuchung darstellt, wurden noch weitere Aussagen zur psychosozialen Befindlichkeit der sanktionierten erwerbsfähigen Leis­tungsberechtigten erfragt. Die Befragungsergebnisse weisen in die gleiche Richtung.
Männer wie Frauen erleben die erfahrene Leistungskürzung in bei den Altersgruppen als belastend, selbstredend stärker, wenn die Leistungskürzungen höher ausfallen. Aber auch eine "nur" 10%-ige
Minderung wird von zwei Dritteln der jungen Männer und vier von fünf jungen Frauen unter 25 Jah­ren als sehr oder eher belastend beschrieben (Abbildung 15) . Bei den 25-Jährigen und Älteren liegen diese Anteile in etwa gleich hoch (Abbildung 16). Diese Anteile steigen bei den U25 auf rd . 90% bei jenen, die eine Totalminderung hinnehmen mussten . Analoge Äußerungen finden sich in der Gruppe der Älteren. Hervorhebenswert ist zudem, dass von den sanktionierten jungen Männern und Frauen, die eine 100%-ige Leistungsminderung erfahren haben, rd . die Hälfte die Aussage "Seit der Kürzung haben sich bei mir seelische Probleme wie Angst oder Niedergeschlagenheit verstärkt" als "sehr" oder "eher
zutreffend" bezeichnen. Bezogen auf eine 10%-ige Minderung sagen dies immerhin noch rd . ein Drit­tel der jungen Männer und etwa die Hälfte der jungen Frauen.

[...]

Als weitere - vom Gesetzgeber sicherlich nicht intendierte, aber von Teilen der Fachöffentlichkeit befürchtete (vgl. etwa Ames 2009: 116) - Folge von Sanktionierungen wird u.a. der Rückzug aus sozi­alen Beziehungen gesehen. Aus diesem Grund wurden die sanktionierten Leistungsbezieher auch nach dem Zutreffen der Aussage "Seit der Kürzung lebe ich zurückgezogener, treffe mich nicht mehr so häufig mit Freunden" gefragt. Sogar bei einer nur 10%-igen Leistungsminderung sagen ein Drittel der unter 25-jährigen Männer und gut 40% der unter 25-jährigen Frauen, dass das "sehr" oder "eher" zutreffe (Abbildung 17). Dieser Anteil steigt bei den jungen Männern im Falle einer Totalminderung nochmals um 13%-Punkte auf 47% an, bei den Frauen hingegen reduziert sich dieser Anteil sogar leicht um 8%-Punkte, von 43% auf 35%.

[...]

Soweit die sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst zu Wort kommen, stellen viele der Befragten ihre Verschuldungssituation in einen direkten Zusammenhang mit der erfahrenen Leistungsminderung. 43% der unter 25-Jährigen und 41% der 25-Jährigen und Älteren gaben an, we­gen der Leistungskürzung einen Kredit aufgenommen zu haben oder Schulden gemacht haben zu müssen (Tabelle 8 ). Plausibler Weise steigt in beiden Altersgruppen dieser Anteil mit der Höhe der
Kürzung. Gut die Hälfte der Jüngeren (56%), die eine so genannte Totalminderung erfahren haben (100% Kürzung der Regelleistung mit und ohne Minderung der Kosten für Wohnung und Heizung)
und ebenfalls gut die Hälfte der Älteren (54%), deren Regel leistungen zu 60% oder 100% gemindert wurden, gaben an, wegen dieser Leistungsminderung Schulden gemacht haben zu müssen.

Zitat4.4. Zusammenfassung 5GB 1 1 20
Wahrnehmung und Praxis der Leistungsminderung

...

Auch die Tatsache, dass der Bezug der Grundsicherungsleistung mit bestimmten Pflichten für die Leistungsbezieher verbunden und grundsätzlich sanktionsbewehrt ist, stößt auf hohe Akzeptanz, auch unter den Sanktionierten . Etwa jeder zweite Leistungsberechtigte mit aktueller Sanktionserfah­rung stimmt den beiden Aussagen zu, dass, wenn das Jobcenter nicht die Möglichkeit zur Leistungs­kürzung hätte, alle Leistungsbezieher machen würden, was sie wollten und dass sie verstünden, dass das Jobcenter Kürzungen androhen und durchführen müsse.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:08:30 Di. 23.Juni 2015
Zitat von: schwarzrot am 22:13:37 Mo. 22.Juni 2015
Fazit, die 'Apfel' studie kommt mir als gefälligkeitsstudie der BA daher, man müsste mal evaluieren, wer die 'studie' bezahlt 'in auftrag' gegeben hat.
Steht direkt auf der ersten Seite:
Zitatim Auftrag des Ministerium tür Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Begriff "Gefälligkeitsstudie" scheint mir da gar nicht so abwegig.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 10:31:22 Mi. 01.Juli 2015
Die 'experten'befragung ist wohl so ausgegangen, wie die mehrheit hier sich das gedacht hat (leider ist der artikel darüber kostenpflichtig, also für arme nicht mehr vorhanden):
Zitat01.07.2015 / Inland / Seite 5
»Wie aus einer Parallelwelt«
Geplante Hartz-IV-Reform: »Sozialexperten« unterschiedlicher Interessenverbände plädierten im Bundesausschuss mehrheitlich für Sanktionen
Susan Bonath
Sollen Jobcenter Erwerbslosen das Existenzminimum kürzen und sie so zu »Pflichterfüllung« erziehen dürfen? Ja, Druck müsse sein, war sich die Mehrheit der gestern im Bundessozialau...
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2015/07-01/041.php (https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2015/07-01/041.php)

Ah, hier das orginal-video:
https://www.bundestag.de/mediathek/?action=search&instance=m187&mask=search&contentArea=details&ids=5328513 (https://www.bundestag.de/mediathek/?action=search&instance=m187&mask=search&contentArea=details&ids=5328513)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 10:47:10 Mi. 01.Juli 2015
Video direkt, gesamt > 1GB!
http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5328513/5328513_h264_720_400_2000kb_baseline_de_2192.mp4 (http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5328513/5328513_h264_720_400_2000kb_baseline_de_2192.mp4)

Als Mono MP3, gesamt 16,5 MB
http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5328513/5328513_mp3_32kb_mono_de_32.mp3 (http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5328513/5328513_mp3_32kb_mono_de_32.mp3)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 20:08:09 Mi. 01.Juli 2015
Ich schaue mir das Video besser nicht an, weil ansonsten ärgere ich mich zu viel. Trotzdem danke für die Links.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:21:24 Mi. 01.Juli 2015
Zitat von: Hochseefischer am 20:08:09 Mi. 01.Juli 2015
Ich schaue mir das Video besser nicht an,
Ich auch nicht. Ich hab die "Echtzeit-Kommentare" im Elo-Forum gesehen, das reicht mir.  kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 22:49:24 Mi. 01.Juli 2015
Zitat von: dagobert am 20:21:24 Mi. 01.Juli 2015
Ich auch nicht. Ich hab die "Echtzeit-Kommentare" im Elo-Forum gesehen, das reicht mir.  kotz

Link please?  ::)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 00:05:32 Do. 02.Juli 2015
Hab auch grade im Elo danach gesucht. Wo steht das Ganze ? ???
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 02:25:24 Do. 02.Juli 2015
Hier ist das zu finden (ab #17):
https://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/149730-29-06-2015-experten-aeussern-hartz-iv-sanktionen.html (https://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/149730-29-06-2015-experten-aeussern-hartz-iv-sanktionen.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 07:41:02 Do. 02.Juli 2015
Ihr Memmen!  :D
Ihr solltet das anschauen um eure Gegner und ihre Argumente zu kennen, wie wollt ihr Gegeargumentieren wenn ihr sie nicht kennt?
Bei CD braucht ihr sie freilich nicht aber außerhalb.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 07:51:13 Do. 02.Juli 2015
@Troll: ich habe mir schon mehrere Debatten ums ALG II bzw. über Sanktionen angeschaut, die im BT oder im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfanden. Dabei habe ich mich immer wieder geärgert. Ich bin kein Masochist  ;)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:42:02 Fr. 03.Juli 2015
Zitat von: Troll am 07:41:02 Do. 02.Juli 2015
Ihr solltet das anschauen um eure Gegner und ihre Argumente zu kennen, wie wollt ihr Gegeargumentieren wenn ihr sie nicht kennt?
Wer desen Rat beherzigen möchte findet hier als Alternative zu dem oben verlinkten Video das Wortprotokoll zu der Wahnsinns-Veranstaltung.
http://www.bundestag.de/blob/375516/07b3a7630f43ee0baa4caa21c2eaa35f/wortprotokoll-vorabfassung-data.pdf (http://www.bundestag.de/blob/375516/07b3a7630f43ee0baa4caa21c2eaa35f/wortprotokoll-vorabfassung-data.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:03:46 Fr. 03.Juli 2015
Wem die 20 Seiten im pdf zu viel zu lesen sind der kriegt jetzt auch noch eine deutlich kürzere Zusammenfassung.
http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ (http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/)



Mannomann, soviele Alternativen, da muss man sich ja richtig entscheiden, ist das nicht ungesund?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 22:31:38 Fr. 03.Juli 2015
Aus der Kurzfassung:
ZitatBei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag sprach sich eine Mehrheit der geladenen Experten für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aus.
Das war ja abzusehen. Wo sollen sonst die ganzen Billiglöhner herkommen ?
ZitatSchon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages. BDA und ZDH schlossen sich der Forderung an.
Das wird bei der nächsten Verschärfung sicher kommen. kotz

Wer hier gegen Sanktionen ist, findet in der "Politik" kaum bis kein Gehör.
Wie sich mir die Sache bis hierhin darstellt, ändert sich günstigstenfalls gar nichts.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 04:20:37 Sa. 04.Juli 2015
ZitatDas wird bei der nächsten Verschärfung sicher kommen

Wenn wir uns nicht wehren, wird das passieren!
Also: Warum wehren wir uns nicht?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 01:22:55 So. 05.Juli 2015
Darauf kann ich dir leider auch keine Antwort geben.  :(
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 16:14:18 Mo. 06.Juli 2015
Hierzu ...
Zitat von: dagobert am 20:03:46 Fr. 03.Juli 2015
Wem die 20 Seiten im pdf zu viel zu lesen sind der kriegt jetzt auch noch eine deutlich kürzere Zusammenfassung.
http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ (http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/)
... noch ein Hinweis auf eine nachträgliche Ergänzung:
ZitatSowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag kritisierten die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages. BDA und ZDH schlossen sich der Forderung an.

[Anm. 04.07.2015: Dieser Absatz wurde in der PM nun wie folgt geändert: "Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag kritisierten die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Jüngeren die Regelungen der Über-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages.
Da hat wohl im ursprünglichen Text jemand eine Meinung formuliert die sooo nicht öffentlich werden sollte.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 21:10:54 Di. 11.August 2015
ZitatEingriff in Grundrechte

Ein Sozialrichter und eine Landrätin, die Hartz-IV-Sanktionen ablehnen, diskutierten mit Betroffenen über tägliche Praxis und juristische Probleme

Gelten Grundrechte in Deutschland gleichermaßen für alle? Nein, meinte der Thüringer Sozialrichter Jens Petermann am Freitag abend bei einem Vortrag im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte. Bei der Veranstaltung mit dem Titel »Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen bei Hartz IV« beleuchtete Petermann, von 2009 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, vertrat die juristische Seite des Problems und diskutierte mit der Altenburger Landrätin Michaele Sojka (Die Linke), die das Jobcenter in ihrem Kreis aufgefordert hat, die Sanktionspraxis sofort zu beenden.
http://www.jungewelt.de/2015/08-10/023.php (http://www.jungewelt.de/2015/08-10/023.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 10:30:13 Mi. 12.August 2015
Verdammt späte Einsicht.  X(
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 11:43:16 Mi. 12.August 2015
Noch ein lesenwerter Kommentar zum Thema:
ZitatDie Hartz-Gesetze und das Grundgesetz
http://dudentity.blogspot.de/2015/08/die-hartz-gesetze-und-das-grundgesetz.html (http://dudentity.blogspot.de/2015/08/die-hartz-gesetze-und-das-grundgesetz.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 12:59:56 Mi. 12.August 2015
Klasse Artikel ! Leider teile ich die Vorsicht, am teutschen Strafsystem dürfte sich
nicht grundlegend was ändern. Wo kämen "wir" denn dann hin ? kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Ferenz am 08:51:14 Do. 13.August 2015
Entgegen den zahlreichen BOES-Claqueuren, deren Arroganz und Verbiesterung ich schon im Sozialgerichtstermin am 6.8.2015 beim SG Berlin erfahren durfte, habe ich von Herrn Petermanns Äußerungen am 7.8.2015 im Haus der Demokratie nicht mehr erwartet als in seiner interessanten Richtervorlage drinsteht.

Aber ein Kernpunkt und eine wesentliche Begründung von Herrn Petermann wurde gar nicht erwähnt.

Richter Petermann hält es für verfassungswidrig, daß bei einer Minderung des ALG II infolge des festgestellten Sanktionstatbestands grundsätzlich ein willkürlicher Prozentsatz wie z.B. 10% bzw. 30%/60%/100% des Regelbedarfsanspruchs vorgenommen wird. Dies verstößt nach Ansicht des SG Gotha gegen das Bestimmtheitsgebot, weil es den Vorgaben des BVerfG nach einer nachvollziehbaren Regelbedarfsermittlung für Leistungsberechtigte per Gesetz widerspricht.

Das heißt, es müßte analog dem AsylbLG inkl. den ausländerrechtlichen "Sanktionierungen nach § 1a bei Verletzung von Mitwirkungsobliegenheiten infolge Verhinderung der freiwilligen Ausreise bzw. Paßbeschaffung und Beendigung des Aufenthalts" eine separate Bedarfsermittlungsnorm im Falle von Sanktionstatbeständen bei Hartz-IV-Empfängern geben.

Dies hatte in Bezug auf das AsylbLG schon das BVerfG 1 BvL 10/10 in seinem Urteil vom 18.7.2012 festgestellt und bis zum Erlaß einer verfassungskonformen neuen Regelbedarfsbestimmung für Asylbewerber eine übergangsweise Regelung von höheren Regelsätzen vorläufig angeordnet.

Ähnlich müßte nach meiner Ansicht das BVerfG im Falle von verfassungswidrigen Sanktionsregelungen in §§ 31, 31a, 31b SGB II vorgehen und den Gesetzgeber dazu verpflicheten, eine neue Bestimmung von konkreten Sanktionsbedarfen unter Berücksichtigung des von Verfassungs wegen zu gewährleistenden Anspruchs auf das soziokulturelle menschenwürdige Existenzminimums per separatem "SANKT-RBEG" vorzunehmen. Damit wäre dann Schluß mit prozentualen Sanktionsquoten bis auf das Nichts (null HLU, null KDU, null Krankenversorgung).

Die Anhänger des Boes'schen GbE-Vereins scheinen sich mit diesem Teil der Richtervorlage nicht im erforderlichen Umfang zu beschäftigen und in die Öffentlichkeit zu bringen. "Sensationshungern" bei gleichzeitig an R.Boes von der Bürgerinitiative gewährten Darlehen für Krankenversicherungsbeiträge sowie 200 EUR Aufwandsentschädigung für seine "Arbeit" in der BI scheint derzeit mehr Quote für YouTube -Videos vor dem Hotel Adlon zu bringen...http://www.wir-sind-boes.de/spenden-bis-17-juni.html (http://www.wir-sind-boes.de/spenden-bis-17-juni.html)

Wenn Boes es verstünde, den Marktwert seiner Arbeitstätigkeit besser einzuschätzen und das freiberufliche Einkommen erzielte, was ihm zustünde, würde er sich wie ein vernünftiger und risikobewußter Einzelunternehmer/Freiberufler verhalten. Aber so viel betriebswirtschaftliches Grundwissen ist für ihn als abgebrochenen Philosphiestudenten und einer gebrochenen & erfolglosen Erwerbsbiographie zuviel verlangt. Da könnte man ihm einen Antrag auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung anraten...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 09:45:59 Do. 13.August 2015
Über boes und seine stategie kann man geteilter meinung sein. Für toll und überlegt halte ich weite teile seines auftretens nicht.
Aber was willst du mit so einem 'der soll doch mal richtig arbeiten gehen'- müll sagen?:
Zitat von: Ferenz am 08:51:14 Do. 13.August 2015
Wenn Boes es verstünde, den Marktwert seiner Arbeitstätigkeit besser einzuschätzen und das freiberufliche Einkommen erzielte, was ihm zustünde, würde er sich wie ein vernünftiger und risikobewußter Einzelunternehmer/Freiberufler verhalten. Aber so viel betriebswirtschaftliches Grundwissen ist für ihn als abgebrochenen Philosphiestudenten und einer gebrochenen & erfolglosen Erwerbsbiographie zuviel verlangt. Da könnte man ihm einen Antrag auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung anraten...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Ferenz am 10:20:02 Do. 13.August 2015
Ralph Boes versteht sich nach seinen eigenen Texten und Schriftsätzen seiner Rechtsanwältin Kleideiter in den anhängigen Sozialgerichtsprozessen als FREIBERUFLER mit einem speziellen Arbeitsbegriff. Es steht einem rational denkenden Freiberufler im Rahmen der von Verfassungs wegen geschützten Berufsfreiheit nach Artikel 20 GG zu, seine Vergütung entsprechend den Wettbewerbsbedingungen zu gestalten. Ob er nach Deinem Verständnis richtig oder falsch arbeitet, bzw. zur Selbstverwirklichung eine abhängige oder selbständige Beschäftigung ausübt, ist mir völlig egal.

Aber offensichtlich liegen Ralph Boes und Dir jegliche Gedanken an gesetzlichen Mindestlohn bzw. kostendeckende und auskömmliche monatliche Einnahmen so fern, daß sich hier schon die Frage stellt, ob Deine trollartige Unterstellung auf Stammtischniveau ernst gemeint sein soll...

Arbeiten z.B. Gregor Gysi und Sarah Wagenknecht umsonst?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 10:26:11 Do. 13.August 2015
Zitat von: Ferenz am 10:20:02 Do. 13.August 2015
Aber offensichtlich liegen Ralph Boes und Dir jegliche Gedanken an gesetzlichen Mindestlohn bzw. kostendeckende und auskömmliche monatliche Einnahmen so fern, daß sich hier schon die Frage stellt, ob Deine trollartige Unterstellung auf Stammtischniveau ernst gemeint sein soll...

Arbeiten z.B. Gregor Gysi und Sarah Wagenknecht umsonst?

Ich war zwar nicht bei dem gerichtsprozess, insofern kann ich dazu nichts sagen.

'Offensichtlich' bist du aber hier der Troll!

Deine mutmassungen was ich angeblich über den mindestlohn und 'auskömmliche einnahmen' denken würde, sprechen bände über DEIN stammtischniveau.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Ferenz am 11:08:07 Do. 13.August 2015
Weich doch nicht aus und gehe sachlich auf gerechten und angemessenen Lohn für menschliche selbstbestimmte Arbeitsleistung ein! Wenn Dir dazu nichts einfällt und Du keine Meinung hast, schweige. Deine flapsige Bemerkung über "richtig arbeiten..." ist doch nebensächlich.

Ich beziehe mich auf authentische Äußerungen des Klägers Boes in seinem Blog inkl. Dokumentationen und anwaltlichen Schriftsätzen der Prozeßbevollmächtigten. Lies es nach, dümmer wirst Du nicht...aber es ist mühselig.

KLARTEXT, der prozessuale Kardinalfehler von Boes ist: Er greift seine Sanktionsbescheide nicht in der Sache an, ist sogar in den Widerspruchs- / Klagebegründungen mit den Sanktionen einverstanden, weil die SGB II - Normen dies den Jobcenter-Sachbearbeitern vorgeben. Allein die mutmaßliche oder offenkundige Verfassungswidrigkeit macht Boes geltend, nicht jedoch die Aufhebung der Sanktionen und betreffende Bescheide!

Ich war am 6.8.2015 im Verhandlungstermin am Sozialgericht Berlin Zuhörer und Zeuge, daß weder der Kläger noch die Prozeßbevollmächtigte in den hiesigen Verfahren Anträge gestellt hatten, die angegriffenen Minderungsbescheide in Gestalt der Widerspruchsbescheide aufzuheben und stattdessen SGB-II-Leistungen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Boes hat ausschließlich die Aussetzung des Verfahrens und Vorlage der Rechtssache an das BVerfG nach Art. 100 GG verlangt, mehr nicht.

Da muß man sich an den Kopf fassen, wie dilettantisch eine seit 2 Jahren für Boes tätige Rechtsanwältin (der in keinem Fall bisher PKH bewilligt wurde) sich dem Prozeßverhalten des Mandanten unterwarf und nicht das tat, was zugunsten des KL. im Verfahren geboten war, nämlich sachdienliche Anträge zu stellen.

Die vorsitzende Richterin hat dies dem Kläger vorgehalten, und mußte im Rahmen der richterlichen Fürsorge und Sachaufklärungspflicht die notwendigen weiteren Klägeranträge formulieren und zu Protokoll nehmen.

Auch hat die Prozeßbevollmächtigte es versäumt, in der Verhandlung einen Antrag auf Aufhebung der Sanktionsbescheide zu stellen, weil Zweifel bestehen, ob die Bescheide nicht wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers unwirksam sind.

Denn es ist eine höchstgerichtlich ungeklärte Rechtsfrage, daß bei Bescheiden über die Minderung von Leistungen nach § 31ff. SGB II nicht zusätzlich die für die festgesetzte Sanktionsdauer weitergeltenden Ausgangsleistungsbescheide nach § 48 SGB X aufgehoben werden müssen. Hier besteht eine divergierende Rechtssprechung der Landessozialgerichte: z.B. hält das LSG NRW die Aufhebung für unnötig, das LSG Hessen für erforderlich.

Die Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat sich dazu nicht geäußert.

Diesen möglichen Einwand für die Unwirksamkeit der verhängten Sanktionen hat die Beklagtenvertreterin erkannt und demzufolge um einen gerichtlichen Hinweis gebeten. Der ist auch in der Urteilsverkündigung erfolgt. Die vors. Richterin schloß sich der Ansicht des LSG NRW zwar an, dennoch könnte und sollte diese Entscheidung angefochten werden.

   



       
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 11:20:29 Do. 13.August 2015
Hmm, sieht so aus, als ob du dich trotz deiner detailierten einarbeitung in die Boes-sche argumentation/stategie, nicht verstanden hast, worum es ihm bei der ganzen sache geht.
(das ich die stategie zweifelhaft finde, hatte ich angedeutet, aber verstehen sollte man sie immerhin können!)

Und mal zu mir: Ich muss dir gar nichts erläutern.   :D
Wenn du glauben willst, dass ich gegen 'gerechten und angemessenen Lohn für menschliche selbstbestimmte Arbeitsleistung' wäre, ist das dein problem, nicht meines.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Ferenz am 11:45:26 Do. 13.August 2015
Die Richtervorlage von Petermann ist gut und für viele Fallgestaltungen geeignet, nach meiner Ansicht aber nicht für den Fall einer Totalverweigerung von Bewerbungsbemühungen! Bisher haben alle Kammern des SG Berlin in der 1. Instanz keinen Anlaß für eine Richtervorlage gesehen und die Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint. Begründung: Keine überwiegende Aussicht auf Erfolg des Klägerbegehrens, kein Rechtsschutzbedürfnis.

Ob es Dir paßt oder nicht, nimm es wenigstens zur Kenntnis. Du bist bockig wie ein 16-Jähriger und verweigerst schlichtweg jede sachliche Forenkommunikation; träumst vielleicht vom politischen Generalangriff auf das kritikwürdige gesamte Hartz IV? Soll ein Update des alten BSHG mit wiederaufleben?

Einzelne SGB-II-Vorschriften zu kippen ist im wesentlichen prozessuale Detailarbeit, hier hierbei hat der BIgB e.V. - Tanzbär Ralph Boes einiges angestoßen, aber die Früchte wird er nicht ernten, weil R.B. für mich nicht glaubwürdig und höchst widersprüchlich ist.  
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 12:05:42 Do. 13.August 2015
Zitat von: Ferenz am 11:45:26 Do. 13.August 2015
Ob es Dir paßt oder nicht, nimm es wenigstens zur Kenntnis. Du bist bockig wie ein 16-Jähriger und verweigerst schlichtweg jede sachliche Forenkommunikation;
Das wird ja immer besser!  ;D
Und du bist ein autoriärer charakter!.  ;D
Mal echt und du wunderst dich, dass leute meinen, mit dir kann man nicht sachlich diskutieren?

Zitat
Einzelne SGB-II-Vorschriften zu kippen ist im wesentlichen prozessuale Detailarbeit, hier hierbei hat der BIgB e.V. - Tanzbär Ralph Boes einiges angestoßen, aber die Früchte wird er nicht ernten, weil R.B. für mich nicht glaubwürdig und höchst widersprüchlich ist.  

Mag sein. Aber seit wann bist du das mass aller dinge?
Immerhin hat er für dich was 'angestossen'. Mann ist der 'tanzbär' toll!  ;D

Aber mal sachlich: Hätte mich sehr gewundert, wenn Boes in der 1.instanz bekommen hätte, was er will.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 18:14:10 Do. 13.August 2015
So langsam krieg ich den Eindruck, daß Hartz IV (grade nach 10 Jahren)
mit einem alten Flakbunker vergleichbar ist. Die kriegt man in der Regel auch
nicht am Stück abgerissen, aber durchaus Stück für Stück.

Daran sollten wir arbeiten.  ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 18:35:25 Do. 13.August 2015
Man könnte in einem Flak-Bunker aber auch Champignons züchten  ;D

(Sorry, falls ich wieder nen schlechten Witz gemacht habe. Selbstverständlich finde ich Hartz IV scheiße.)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 03:52:46 Fr. 14.August 2015
Zitat von: Tiefrot am 18:14:10 Do. 13.August 2015So langsam krieg ich den Eindruck, daß Hartz IV (grade nach 10 Jahren) mit einem alten Flakbunker vergleichbar ist. Die kriegt man in der Regel auch nicht am Stück abgerissen, aber durchaus Stück für Stück.

Daran sollten wir arbeiten.  ;D
Richtig, und deshalb schlage ich vor, die Streiterei um Ralph Boes ruhen zu lassen. Davon gibt's in anderen Threads schon genug.
Ferenz hat einen weit wichtigeren Punkt angesprochen, der in der öffentlichen Diskussion bisher überhaupt nicht vorkam.
Zitat von: Ferenz am 08:51:14 Do. 13.August 2015
Richter Petermann hält es für verfassungswidrig, daß bei einer Minderung des ALG II infolge des festgestellten Sanktionstatbestands grundsätzlich ein willkürlicher Prozentsatz wie z.B. 10% bzw. 30%/60%/100% des Regelbedarfsanspruchs vorgenommen wird. Dies verstößt nach Ansicht des SG Gotha gegen das Bestimmtheitsgebot, weil es den Vorgaben des BVerfG nach einer nachvollziehbaren Regelbedarfsermittlung für Leistungsberechtigte per Gesetz widerspricht.

Schaut doch mal in den Entscheidungen des BVerfG zum Existenzminimum nach, wie oft dort auf Bedarfe abgestellt wird.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 09:21:55 Fr. 14.August 2015
Naja, auch dieser teil fusst auf den entscheidungen des BVerG zum regelsatz/der entscheidung der leistungen für asylbewerber. Liefert daher m.m.n. nicht wirklich neues. Fakt ist aber leider, dass wenn ich richtig erinnere, die bundesregierung noch immer nicht ihre berechnungen zur höhe (oder besser niedere) des regelsatzes transparent gemacht hat, wie es das BVerG vorsah.
Ich hoffe zwar auch wie ihr, dass mittels der richtervorlage des SG Gotha, das vom BVerG, zur illegalen sanktionspraxis irgendwann eine entscheidung kommt, die diese 'sanktionen', die das existenzminimum unterschreiten, untersagt. Allerdings wer sich das bisherige rumgeeiere der verfassungsrichter (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-076.html) zum SGBII und regelbedarfsermittlung anschaut und dass es für die regierung jahrelang ohne folgen bleibt, immer wieder verfassungsfeindliche gesetze zu verabschieden, der wird wie ich vorsichtig, dass es zu dieser praxis eine klare entscheidung geben wird, die der regierung nicht wieder haufenweise hintertüren offen lässt, mit den bisherigen massnahmen fortzufahren.

Der beschlusses zur regelbedarfsermittlung ist leider dermassen schwammig und teilweise widersprüchlich abgefasst, dass wirklich jede(r) sich daraus eine bestätigung seiner position zusammeninterpretieren kann, leider auch die sanktionsbeführworter.
Und genau ist das problem.
Hoffen wir mal auf ein klares "nein" zu sanktionen, dass 10 jahre(!) nach dem unsäglichen HartzIV, aus doofland wieder ein rechtsstaat wird!

(Wer sich anschaut, wie z.zt. die hohen asylbewerberzahlen aus vom westen mitprovozierten bürgerkriegen, von politikern dazu genutzt werden, eine staatskrisensituation herbeizureden, sozial/wohnstandards auszuhöhlen (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fluechtlingsunterkuenfte-zuflucht-in-zelten-1.2520342-2), bundeswehreinsätze im inland wieder hoffähig zu machen (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/fluechtlinge-asylbewerber-bundeswehr-unterbringung) und das bisher weitgehend eingestellte menschenunwürdige gutscheinsystem wieder einzuführen (http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlinge-in-deutschland-sachleistungen-statt-geld-de-maiziere-will-leistungen-fuer-asylbewerber-pruefen_id_4879383.html), dem kann sogar für die zukunft noch banger werden, als eh schon.)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 12:17:55 Fr. 14.August 2015
schwarzrot gab kund:
ZitatHoffen wir mal auf ein klares "nein" zu sanktionen, dass 10 jahre(!) nach dem unsäglichen HartzIV,
aus doofland wieder ein rechtsstaat wird!

Sorry, aber da bin ich auf Erfahrung fußend sehr pessimistisch.
Auch die Verfassungsrichter haben Parteibücher auf Tasche. Und die folgen ihrer Parteiräson !
Meinst du sonst, das Verfassungsgericht würde so offen auf das GG scheißen ?
Offensichtliches Unrecht akzeptieren ? Aus deren Stellungnahmen zu H4 ist die Angst
um die Pöstchen herauszulesen ! Machen wir uns doch nichts vor !  X(

Was die Sache voran bringen würde, wäre das Verbot von Parteizugehörigkeiten bei
Richtern und zugehörigen Berufsgruppen.
Als erster Schritt. Sonst werden wir aus Karlsruhe nur noch Wackelpudding serviert kriegen.

Falls mir noch mehr einfällt, reich ich es nach......
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Arwing am 23:20:25 So. 16.August 2015
Hm, ich finde jedes bisherige Engagement gegen Hartz-4 gut und es muss auch durchgeführt werden. Allerdings bin ich der Meinung, dass man dieses Hartz-4-Unrechtssystem und auch ansonsten die obersten korrupten politischen Entscheidungsträger und alle damit verbundenen Missstände meiner Meinung nach nur durch die (gewaltsame) Entfernung selbiger abschaffen könnte. Artikel 20, Paragraf 4 ist meiner Meinung nach spätestens seit dem Bestehen der Hartz-4-Sanktionen erfüllt.

Logik wird mit den Hartzgesetzen definitiv außer Acht gelassen. Ebenfalls alle wissenschaftlichen Erkenntnisse von Menschen, die unter Druck stehen und entsprechend reagieren. Wie kann man im heutigen Informationszeitalter noch mit mittelalterlichen Belohnungs- oder Bestrafungssystemen eine Gesellschaft in Bahnen lenken wollen? Wie unökonomisch werden (Steuer-)Gelder verbraten, indem man Menschen mit den Hartz-4-Sanktionen noch mehr zerstört, sie noch mehr zerbricht, um festzustellen, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind sich aufzurichten. Monatelange 100%-Sanktionen bewirken nur was? Z. B. Kriminalität in Form von (regelmässigen) Diebstahl, um sich das Nötigste zum Leben selbst zu beschaffen. Das ist wiederum ein wirtschaftlicher Schaden für das entsprechende Unternehmen. Wird der Sanktionierte erwischt, so beginnt die Polizei- und Justizarbeit. Bei schweren oder häufigen Diebstählen werden auf lange Sicht Gefängnisstrafen und -aufenthalte fällig, die auch Steuergeld kosten. Dreimal darf man raten, wo es einem Hartz-4-Bezieher dann besser geht? 100%-Sanktionen mit Obdachlosigkeit, keiner Krankenversicherung und keinen Lebensmitteln oder ein Aufenthalt im Gefängnis, wo Häftlinge eine "Unterkunft" besitzen, Lebensmittel und Krankenfürsorge. Hinzu kommt, dass man sich fragen muss, wie gut aufgestellt sind Hartz-4-Bezieher nach einem Gefängnisaufenthalt? Danach geht dieser Teufelskreis doch wieder von vorne los.
Es ist doch ökonomischer Irrsinn (menschlich und sozial sowieso) viele Steuergelder für die Bestrafung von Menschen auszugeben, anstatt sie in Ruhe zu lassen und damit Geld zu sparen. Kurz gesagt: Für einen fairen sozialen und menschlichen Umgang miteinander sind kaum bis keine Steuergelder verfügbar, aber für die Bestrafung und Verelendung von Menschen werden Gelder in größtem Umfang freigemacht. Als ob es ein ungeschriebenes Gesetz gibt, das besagt: ,,Für einen anständigen Umgang miteinander ist kein Geld da, aber für das Fertigmachen von Mitmenschen reichlich."  
Das ist einfach nur krank kotz

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 01:36:28 Mo. 17.August 2015
Yup Arwing, da schließt sich für mich auch der Kreis zu meinem Vergleich
Hartz IV -----> alter Flakbunker. Eigentlich kann niemand verlangen, daß es
mit einer Klage vor welchem Gericht auch immer geregelt wäre.
Auch das massenhafte Klagen vor den SGs hat erst kürzlich zu einem
Nachdenken geführt. Ein später Erfolg, aber immerhin.

Bis hier eine Entscheidung vorliegt, sollte sich unsereins drüber klar werden,
wie es nach einem (hoffentlich) positiven Urteil weitergeht.
Und es bedarf eines Plan B.
Niemand sollte glauben, daß die "Politik" es auf sich sitzen läßt, wenn jmd.
sich für die [BLÖD-Jargon] faulen, asozialen Schmarotzer und Parasiten [/BLÖD-Jargon] einsetzt.

Nein, der Richter, wie auch alle, die beim SG Gotha daran mitgearbeitet haben,
dürfen sich dann ihre Papiere abholen. Und unsereins wird am Ende auch noch sein Fett abkriegen.

Das ist übrigens kein Pessimismus, das ist eigene Erfahrung.  :rolleyes:

Und noch kurz zu Arwings Text zum Art. 20 GG:
Deutschmichel wirst du nicht dazu kriegen, diesen Artikel in die Tat umzusetzen.
Über das Warum informiert dich das Brett'l im vollen Umfang.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 10:02:24 Mo. 17.August 2015
Zitat von: Tiefrot am 01:36:28 Mo. 17.August 2015
Yup Arwing, da schließt sich für mich auch der Kreis zu meinem Vergleich
Hartz IV -----> alter Flakbunker. Eigentlich kann niemand verlangen
Mal echt, solche 'vergleiche' sind mist, weil sie etwas dingliches (haufenweise stahlbeton) mit etwas vergleichen, was nur funktioniert, weil es menschen gibt, die daran glauben.
Auch didaktisch ist sowas scheisse, weil es suggeriert, das es jahre dauern muss, bis HartzIV wegkommt.
In wirklichkeit wäre das ganze recht schnell mit einer simplen gesetzesänderung machbar, wenn der politische wille da wäre, bzw. mal genügend, die nicht mehr zur wahl gehen, dies wieder tun und z.b. bei der linken (oder von mir aus auch bei 'der partei'!) ihr kreuzchen machen!  :(
Zitat

Das ist übrigens kein Pessimismus, das ist eigene Erfahrung.  :rolleyes:

Und noch kurz zu Arwings Text zum Art. 20 GG:
Deutschmichel wirst du nicht dazu kriegen, diesen Artikel in die Tat umzusetzen.
Na toll, was machen wird dann hier noch?
Hör auf zu jammern, sondern gehe die arschlöcher aktiv an (fange bei dir selbst an, wenn du veränderungen bei anderen sehen willst, z.b. könntest du 5 alte nichtwähler-freunde von dir bis zur nächsten wahl dazu bringen, wählen zu gehen. Wenn das jeder macht, ist merkel ganz schnell geschichte!).  ::)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 12:28:00 Mo. 17.August 2015
ZitatHör auf zu jammern, sondern gehe die arschlöcher aktiv an (fange bei dir selbst an, wenn du veränderungen bei anderen sehen willst, z.b. könntest du 5 alte nichtwähler-freunde von dir bis zur nächsten wahl dazu bringen, wählen zu gehen. Wenn das jeder macht, ist merkel ganz schnell geschichte!).

Danke für den Tip, bin schon länger damit befasst.  :rolleyes:
Was meinst du denn, wo das herkommt, was du jammern nennst ?

Bin über die Zeit dazu übergegangen, das alleine zu bocken was zu alleine zu bocken geht.
Und das ist im Vergleich zur anstehenden Arbeit nicht übermäßig viel.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 14:40:29 Mo. 17.August 2015
Arwing, ich muß Dir leider in dem gegenwärtigen Pessimismus und meiner Resignation zustimmen. - Ich sehe auch keinen Weg und die Gegenwehr ist realistischerweise zu vernachlässigen. Allein die Flüchtlingsproblematik und das Temperament dieser Menschen könnte alles völlig durcheinanderbringen.
Leider jedoch aufgrund der Dämlichkeit in der Bevölkerung in Sachen Ursachenforschung auch in falsche Richtungen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: KasparHauser am 20:19:18 Mo. 17.August 2015
Hier spricht KasparHauser

Hier die Aufzeichnung:
https://www.youtube.com/watch?v=JelaNtvUUUI (https://www.youtube.com/watch?v=JelaNtvUUUI)
KH
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 20:29:02 Mo. 17.August 2015
Mann, in diesem Zusammenhang von Stargästen zu reden, ist ein echter Boes !  kotz

Der Vortrag samt Diskussion ist aber recht hörenswert.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: KasparHauser am 16:36:00 Di. 18.August 2015
Hier spricht KasparHauser

http://wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/Neuer_Ordner/antwort_pressesprecherin_nahles_4.pdf (http://wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/Neuer_Ordner/antwort_pressesprecherin_nahles_4.pdf)
Finde ich sehr lesens- und bedenkenswert.
KH
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:26:44 Di. 18.August 2015
Zitat von: KasparHauser am 20:19:18 Mo. 17.August 2015
Hier spricht KasparHauser

Hier die Aufzeichnung:
https://www.youtube.com/watch?v=JelaNtvUUUI (https://www.youtube.com/watch?v=JelaNtvUUUI)
KH
Danke fürs einstellen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 23:09:18 Di. 18.August 2015
Bin auf der Boes-Seite über eine interessante Aufstellung gestolpert.
http://www.wir-sind-boes.de/nutzer-der-r-vorlage.html (http://www.wir-sind-boes.de/nutzer-der-r-vorlage.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 02:07:40 Fr. 21.August 2015
Zitat»Negatives Anreizsystem«

Straffreudige Jobcenter: Neue Statistik der Arbeitsagentur verzeichnet Anstieg der Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Mehr Kürzungen auch in Thüringen


Seit Ende 2014 regiert mit Bodo Ramelow ein linker Ministerpräsident im Freistaat Thüringen. Mit ihrer Partei in dieser Verantwortung seien auch die Sanktionen gegen ungehorsame Hartz-IV-Bezieher gesunken, freute sich Anfang August die Thüringer Abgeordnete Ina Leukefeld (Die Linke). Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) war die Sanktionsquote von 3,3 Prozent in 2013 auf 3,2 Prozent im Jahr darauf gesunken. Im März 2015 waren demnach 2,9 Prozent der Leistungsbezieher von einer Kürzung der Grundsicherung betroffen. Doch der Jubel kam zu früh: Im April kletterte dieser Wert im Freistaat nach neuesten Zahlen wieder auf 3,1 Prozent. Damit lag Thüringen an vierter Stelle hinter Berlin (4,1 Prozent), Sachsen (3,5) und Rheinland-Pfalz (3,2) und noch über dem Bundesdurchschnitt von 3,0 Prozent.

So stieg in Thüringen mit insgesamt 126.873 Hartz-IV-Beziehern die Zahl der neu verhängten Sanktionen von 2.992 im März um 199 auf 3.191 im April. Im Mittel wurden die Bezüge um 118,60 Euro gekürzt. 2.509 Strafen (78,8 Prozent) verhängten Jobcenter wegen »Meldeversäumnissen«. Weitere Zwangskürzungen trafen »Kunden« derBehörde, weil sie gegen Auflagen verstoßen oder verordnete Jobs oder Maßnahmen abgelehnt beziehungsweise abgebrochen hatten. Insgesamt hatten im Freistaat Thüringen im April 3.909 Betroffene mit mindestens einer Sanktion zu kämpfen, 248 mehr als im Vormonat.

Auch bundesweit zeigten sich die Jobcenter straffreudiger als im März. Die Zahl neu verhängter Kürzungen stieg im April um 5.034 auf 88.510. Durchschnittlich wurden die Bezüge um 109 Euro reduziert. Bei 76 Prozent der Fälle war ein verpasster Termin der Grund. 10,5 Prozent der Bestraften hatten gegen Auflagen verstoßen, 7,8 Prozent die Aufnahme einer Arbeit oder Maßnahme verweigert, 2,2 Prozent »Anlass zu deren Abbruch gegeben«. Insgesamt litten im April 131.303 »Bedürftige« unter diversen Kürzungen. Diese Zahl, in Relation gesetzt zu derzeit rund 4,43 Millionen Hartz-IV-Beziehern, ergibt die Sanktionsquote. Betroffen waren 75.544 Erwerbslose sowie 55.759 »Aufstocker«. Letztere tauchen in der Statistik nicht als »arbeitslos« auf, verdienen aber so wenig, dass sie ergänzende Sozialleistungen benötigen. Die Zahl der im zuletzt erfassten Jahreszeitraum Mai 2014 bis April 2015 neu festgestellten Sanktionen überstieg mit 1.013.378 erneut die Millionengrenze. Die Strafen wurden gegen 423.921 Betroffene ausgesprochen. So mussten übers Jahr rund zehn Prozent aller Hartz-IV-Bezieher eine oder mehrere Sanktionen verkraften.

Die Statistik zeigt ferner: 15- bis 25jährige werden weiterhin am häufigsten bestraft. 759.237 Menschen dieser Altersgruppe bezogen im April Hartz IV, 4,1 Prozent davon (30.781) waren sanktioniert. 138.317 Personen, also gut 18 Prozent der jungen Hartz-IV-Berechtigten, waren tatsächlich ohne Arbeit oder Ausbildung. Unter letzteren lag die Sanktionsquote bundesweit sogar bei 9,9 Prozent. »Spitzenreiter« im Bestrafen Jugendlicher war Sachsen mit 13 Prozent. Gleich darauf folgen Thüringen (12,1), Sachsen-Anhalt (11,8), Mecklenburg-Vorpommern (11,9) und Berlin (10,8).

Für Junge gelten härtere Regeln als für Ältere: Beim ersten »Vergehen« kann ihnen bereits der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden, beim zweiten droht auch der Wegfall der Miete und Krankenkassenbeiträge. Ersatzweise können Jobcenter Gutscheine für Lebensmittel ausgeben. Mittel zur soziokulturellen Teilhabe oder Hygieneartikel gibt es dafür nicht, sondern nur Nahrung »ohne Alkohol- und Tabakwaren«. Supermärkte sind nicht verpflichtet, die Scheine zu akzeptieren. Laut Bundesagentur waren im März 6.426 Hartz-IV-Bezieher derart drastischen Strafen unterworfen.

Die Bundesregierung will die Strafpraxis nicht aufgeben, wie sie in diesem Jahr mehrfach gegenüber jW betonte. Der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums bejubelte bereits 2008 in einem Gutachten das »negative Anreizsystem«, das dazu diene, »mehr Beschäftigung im Niedriglohnsektor zu erreichen«. Weiter heißt es darin: »Bei hinreichend scharfen Sanktionen auf eine Arbeitsverweigerung bedarf es keiner weiteren finanziellen Anreize zur Arbeitsaufnahme«, letztere könnten »aus Kostengründen unterbleiben«.
http://www.jungewelt.de/2015/08-17/035.php (http://www.jungewelt.de/2015/08-17/035.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 03:42:32 Fr. 21.August 2015
ZitatEssen nach Ermessen

Bundesarbeitsministerium: Sachleistungen für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher sind Kannleistungen und decken viele Grundbedürfnisse nicht


Seit der Einführung von Hartz IV wird um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen säumige »Kunden« gestritten. Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als »unverfügbar« deklariertes Minimum gekürzt. Befürworter begreifen die Strafen als »Erziehungsauftrag«. Betroffene könnten Sachleistungen, »in der Regel Lebensmittelgutscheine«, beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelung über »Pflichtverletzungen« und »Sanktionen« im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dass die Coupons nicht die Grundbedürfnisse decken, stellte demgegenüber eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage von junge Welt fest, die namentlich nicht genannt werden will.

Über Sachleistungen entscheiden Jobcenter »nach Ermessen« ausschließlich »auf Antrag«, teilte die Sprecherin mit. Und: »Die Bewilligung setzt voraus, dass weder sofort verwertbares Schonvermögen noch Einkommen, auch anrechnungsfreies, zur Verfügung stehen.« Im Klartext: Auch zum Beispiel Blindengeld oder Rücklagen für die Altersvorsorge müssen zunächst aufgebraucht werden. Lehnten Jobcenter die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen ab, so die BMAS-Sprecherin weiter, könne der Sanktionierte »die gleichen Rechtsmittel einlegen wie gegenüber allen anderen Entscheidungen«. Betroffene müssten also Widerspruch einlegen und dessen Bearbeitung abwarten. Dies kann bis zu sechs Monaten dauern.

Hinzu kommt: Die Lebensmittelmärkte sind nicht verpflichtet, Gutscheine vom Jobcenter zu akzeptieren. Die Sprecherin nannte keine entsprechenden Handelsketten. Ferner beklagen Betroffene immer wieder, dass über die Gutscheine lediglich das Bedürfnis nach Nahrung zu befriedigen sei. Busfahrkarten, Seife, Zahnpasta oder Toilettenpapier gebe es nicht. Für Hygieneartikel könnten nach Absprache mit dem Jobcenter ebenfalls Gutscheine ausgegeben werden, erklärte dagegen die Sprecherin. »Ein solcher Fall ist mir nicht bekannt«, beteuerte wiederum der seit zwei Jahren vollsanktionierte Aktivist Ralph Boes, der seit nunmehr 50 Tagen öffentlich hungert. Vor knapp drei Wochen hatte das Jobcenter Berlin-Mitte ihm Gutscheine für »Nahrung ohne Alkohol- und Tabakwaren« ausgestellt. Etwas anderes dürfe dafür nicht ausgegeben werden, heißt es darin. Und er hat ein zweites Problem festgestellt: »Sie sind nicht unterschrieben, obwohl das direkt auf dem Schein gefordert wird«, sagte er gegenüber junge Welt. Er könne sie also gar nicht einlösen.

Der Sprecher der Rewe Group, Andreas Krämer, kennt ebenfalls »keine Gutscheine von Jobcentern für andere Dinge als Lebensmittel«, wie er jW auf Nachfrage bestätigte. Dies habe eine stichprobenartige interne Recherche ergeben. Die zur Gruppe gehörenden Rewe- und Penny-Filialen akzeptierten das Papier aber, versicherte er. Bei den Edeka-Märkten entschieden dies die Filialen eigenständig, erläuterte Unternehmenssprecherin Kerstin Hastedt. Andrea Kübler, Pressereferentin der Kaufland GmbH & Co. KG in Neckarsulm, sind unterdessen auch Einkaufsscheine bekannt, die »Waren des täglichen Bedarfs« auflisten. Teilweise seien diese »explizit für Kindernahrung und –pflege oder Schulartikel ausgestellt«, fügte sie an. Was nichts anderes bedeutet: Auch Eltern von Klein- und Schulkindern werden sanktioniert.

Laut BMAS-Sprecherin betragen die Sachleistungen für Vollsanktionierte maximal die Hälfte der Hartz-IV-Regelleistung, also knapp 200 Euro pro Monat. Abschläge für Strom entrichte das Amt nur, wenn Versorger »die Unterbrechung der Energielieferung ankündigen«. Kürzlich hatte das Jobcenter Berlin-Mitte gegenüber jW erklärt, dass es Betroffene, die obdachlos würden, an »die Stelle für Wohnungsnotfälle« überweise.

Im Widerspruch zu dieser Praxis urteilte das BVerfG 2010: »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.« Konkret nennt es »Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse«. Jeder habe darauf einen »absolut wirkenden Anspruch«, bekräftigte das Gericht. Und: Bei Hartz IV sei für jeden die minimale Untergrenze zu beziffern. Für säumige Hartz-IV-Bezieher gelten diese Grundrechte nach dem Willen der Bundesregierung nicht.
https://www.jungewelt.de/2015/08-21/006.php (https://www.jungewelt.de/2015/08-21/006.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Arwing am 17:57:14 Fr. 21.August 2015
Hallo, also ich finde die Arbeit bzw. das Auflehnen von Boes super, aber ich glaube nicht, dass er durchgehend hungert. Seit dem 1.7. sind 51 Tage vergangen, in denen er nichts isst und aktiv in seiner Kampagne mitarbeitet. Das kostet Energie. So ganz glaube ich ihm nicht, dass er komplett hungert.
Wikipedia spricht zwar von 30-200 Tage, die ein hungernder Mensch ohne Nahrung auskommt, aber einen Satz weiter werden Praxisbeispiele genannt, wo hungernde Menschen nicht länger als 66 Tage überlebten https://de.wikipedia.org/wiki/Hungerstoffwechsel (https://de.wikipedia.org/wiki/Hungerstoffwechsel).

Etwas älter (2013), aber immer noch gut: KenFm und Ralph Boes im Gespräch über die Hartz-4-Ungerechtigkeiten. https://www.youtube.com/watch?v=rEkwpl1zzlo (https://www.youtube.com/watch?v=rEkwpl1zzlo)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 20:46:12 Fr. 21.August 2015
Na super!
Ich finde ja Boes schon nervig!
Jetzt aber auch noch diesen Schwachmaten KenFM ins Spiel zu bringen zerrt dann doch gewaltig an meinem Geduldsfaden! >:(
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 20:49:41 Fr. 21.August 2015
Jo, "KenFM", da dachte ich mir auch so meinen Teil dabei ...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 22:56:16 Fr. 21.August 2015
Rudi, raus aus meinem Kopf !  ;D

Dem Boes glaub ich nicht die Hälfte von dem, was er tut.
Dafür läßt er einfach zu sehr den Kasper raushängen. Sorry.  :rolleyes:
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 23:00:51 Fr. 21.August 2015
Ich geh ja schon! ;D
Ich sehe das genauso!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Arwing am 15:06:03 Sa. 22.August 2015
Hallo, ja Ken ist umstritten, das stimmt. Jedoch sind viele Interviews mit interessanten Gesprächspartnern sehr gut. Ob man ihn jetzt leiden kann oder nicht, Gesprächspartner wie Danielle Ganser, Willy Wimmer oder Albrecht Müller waren sehr informativ.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 17:52:48 Sa. 22.August 2015
Ich will an dieser Stelle mal ehrlich sein:
Selbst hatte ich mir auch einige Vids von KenFM (https://www.psiram.com/ge/index.php/Ken_Jebsen) reingetan.
Hatte weder Hand noch Fuß, teils konnte der sich nur mit Mühe zusammennehmen, die Rechte
hochzureißen und "Sieg Heil" zu brüllen. Was der vertritt, ist für (nach)denkende Menschen
nicht tragbar. Und wo du schon den Ganser erwähnst... lies das hier mal (https://www.psiram.com/ge/index.php/Daniele_Ganser).
Solche Typen hat der massenhaft im Interview. Albrecht Müller und Willy Wimmer sind nur
leichtgläubige Feigenblätter, Opfer. Ich nehme an, daß die nicht bei ihm gewesen wären, wenn die gewußt hätten,
wessen Geistes Kind KenFM ist. Allerdings bin ich mir bei Albrecht Müller nicht ganz sicher.
Er macht nach wie vor für den Jebsen auf den NDS manchmal Werbung.  kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hochseefischer am 18:16:26 Sa. 22.August 2015
Auch interessant:

https://www.psiram.com/ge/index.php/Ken_Jebsen (https://www.psiram.com/ge/index.php/Ken_Jebsen)

Dort steht:

ZitatAls er drei Jahre alt war, siedelte die Familie nach Deutschland über, wo Kashefi mehrere Waldorfschulen besuchte.

Ha! Waldorfschulen! Dr. Gscheidle hat doch Recht  ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 19:49:31 Sa. 22.August 2015
Na ja, dann kann der seinen Namen wenigstens tanzen. Sonst ist da nicht viel.  :rolleyes:
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: KasparHauser am 12:08:54 So. 23.August 2015
Hier spricht KasparHauser

http://www.nachrichtenspiegel.de/2015/08/22/eilmeldung-deutschland-hat-todesstrafe-wieder-eingefuehrt/ (http://www.nachrichtenspiegel.de/2015/08/22/eilmeldung-deutschland-hat-todesstrafe-wieder-eingefuehrt/)
Beachtet auch die Kommentare.
KH
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 12:41:26 So. 23.August 2015
Yup, die Kommentare sind speziell in einer Hinsicht interessant:
Links zu Jebsen und anderen, wenig ernst zu nehmenden Typen.
Der Nachrichtenspiegel ist übrigens auch nicht frei davon, da muß man allerdings ein wenig graben.

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:18:55 So. 23.August 2015
Als "Eilmeldung" kommt der Artikel locker 10 Jahre zu spät.
Abgesehen davon kann ich dem Inhalt aber nur zustimmen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 16:13:28 So. 23.August 2015
Wenn sich ein Pastor im Osten vor dem Fall der Mauer im Osten angezündet hat, war das TV des Westens mit entsprechenden Sensationsmeldungen zur Stelle.

Ich glaube nicht, dass ein von den Politikern nach Wohlgefallen besetztes Gremium, wie das Verfassungsgericht oder andere Justizinstitutionen, mehr als einen zarten Hauch von Veränderungen bewirken könnten.

Mittlerweile muß ich gestehen, den Zwiespalt/Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, dem Schein und dem Sein in diesem Land eigentlich subjektiv für mich gut erklären zu können, auch zu verstehen, warum alle noch einigermaßen gut Lebenden nicht aufmucken, aber so richtig begreifen, warum die Situation immer weiter geht, die Todespirale des Wachstums auf der einen und der verschärften Armut auf der anderen Seite, sich immer wieder weiterdreht ohne auf den Granit der Ausgebeuteten zu stoßen, das gelingt mir nicht. Wie können Menschen so sein?

Ist der "Granit" vielleicht schon Smartphone- und TV-verstrahlte ehemalige Gehirnmasse?
Ich wünschte mir so, dass diese ganzen Schmarotzer der Großkotzindustriellen, -banker, -manager, Politiker, wie Kauder, Schäuble, Merkel, Gabriel ... also diese ganzen Versuchsmenschen von heute auf morgen aus meinem/unseren Leben verschwinden würden. Aber es wachsen ja leider immer welche nach. Die noch blöder und vernagelter als ihre Vorgänger sind.

Eine Chance böte die Internetvernetzung, aber auch hier haben die Mächtigen den Stecker in der Hand und wir sind bisher nur User, statt Beherrscher. Lassen uns einlullen von oberflächlichen Reizen, statt tiefgehendes, konstruktives, effektives und passgenaues Aufbegehren zu organisieren.

Man muß neidlos gestehen: Der Kapitalismus ist ein so perfide, in sich organisiertes System, dass ein Kampf gegen ihn immens schwierig ist, sollte man nicht doch dereinst auf die Idee kommen, dass er nicht mit Waffen zu besiegen ist, sondern nur mit Entzug seines Schmiermittels dem Geld, seinem Kraftstoff Gier, Geiz... und der völligen Zerschlagung seines Motors, der Finanzindustrie.

Ich stehe schon längst neben diesem Hamsterrad, werde aber immer noch durch dessen Luftzug regelmäßig aus dem Tritt gebracht...  
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:37:59 Mi. 26.August 2015
ZitatSolidarität mit Ralph Boes Sanktionshungern – es geht um die Rechte aller Menschen!

Aktive Arbeitslose Österreich erklären sich solidarisch mit der Protestaktion gegen das menschenrechtswidrige Sanktionenregime in Deutschland und anderswo

Bereits seit 1.7.2015 befindet sich der deutsche Erwerbslosen- und Grundeinkommensaktivist Ralph Boes im Sanktionshungern, das heißt er sitzt an einem kleinen Tischen vor dem Brandenburger Tor und nimmt nur Wasser zu sich, um öffentlich zu machen, wie es all den unbekannten Menschen geht, die von der Arbeitsagentur gesperrt werden und kein Geld mehr fürs überleben bekommen und sich selbst nicht wehren können.

Ralph Boes wurde wieder vom Jobcenter Berlin (geändert von Sozialticker Redaktion ... statt Mannheim —> Berlin) zur Strafe mit Sanktionen belegt. Dieses Mal sogar 200% an Bezugskürzungen! In seinem bereits 2011 verfassten ersten Brandbrief für Grundrechte hatte Ralph Boes den Gehorsam gegenüber dem Hartz IV Zwangsregime verweigert und erklärt, ihm unsinnig erscheinende Zwangsmaßnahmen und Arbeitsangebote nicht anzunehmen.

Ralph Boes bekämpft natürlich die Existenz zerstörenden Bezugskürzung bzw. -einstellungen auf dem Rechtsweg. Dabei verweigert das Sozialgericht die aufschiebende Wirkung seiner Klage, weil der Staat diese lebensbedrohenden Sanktionen als im ,,öffentlichen Interesse" bezeichnet. Ralph Boes kämpft für alle vom Sanktionenregime betroffenen Menschen. Er hat auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das menschenrechts- und verfassungswidrige Sanktionenregime eingebracht.


Die Arbeitslosengewerkschaft ,,Aktive Arbeitslose Österreich" erklärt sich mit dem Kampf von Ralph Boes gegen das ,,administrative Massenverbrechen"(1) der Existenz bedrohenden Sanktionen und daher menschenrechtswidrigen Sanktionen (solidarisch , soll da vermutlich stehen, dagobert).

Das Sanktionenregime

– richtet sich zuallererst gegen die Schwächsten der Gesellschaft, die von der Wirtschaft als ,,Überflüssige" ausgeschieden worden sind. Es dient der Täter-Opfer-Umkehr: Nicht ,,die Wirtschaft", die zur Gewinnsteigerung Arbeitsplätze vernichtet oder auslagert, sondern ,,Vermittlungshindernisse" und ,,fehlende Arbeitstugenden" der Arbeitslosen, die durch erst recht stigmatisierende Zwangsmaßnahmen bekämpft werden müssten, sollen schuld sein.

– versucht die von der Wirtschaft aussortierten Menschen gefügig zu machen, damit diese Lohnarbeit um jeden Preis annehmen. Auch weit unter dem Kollektivvertrag. Auch nicht Existenz sichernde prekäre Teilzeitarbeit, deren grassierende Expansion das ,,Jobwunder Deutschland" vortäuscht. Das Menschenrecht auf frei gewählte, volle, produktive Erwerbsarbeit, die Anteil am gemeinsam geschaffenen Reichtum der Gesellschaft sicher stellt, rückt so für immer mehr Menschen mitten im reichen Europa in unerreichbare Ferne.

– richtet sich gegen alle ArbeitnehmerInnen, weil es die Angst vor dem Verlust der eigenen Lohnarbeit steigert und den Druck erhöht, immer schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen.

– richtet sich gegen die MitarbeiterInnen in den Jobcentern, weil es auch deren Menschenwürde raubt. Die MitarbeiterInnen werden vom Staat gezwungen, anderen Menschen zu unterdrücken und Schaden zufügen. Die Niemandsherrschaft der Bürokratie produziert so immer mehr SchreibtischtäterInnen, die sich weigern, Personen zu sein und Verantwortung für das eigenen Tun zu übernehmen.

Dieses massive Form struktureller Gewalt untergräbt die Fundamente von Demokratie und Menschenrechten.

,,Wo Recht Unrecht wird, wird Widerstand Pflicht", dieses Motto von David Henry Thoreau sowie Kants Imperativ in der Form von ,,kein Mensch hat das Recht zu gehorchen"(2) lebt Ralph Boes mit seiner Aktion in bedingungsloser Konsequenz vor. Diese Radikalität ist leider nicht für Jeden verständlich, aber angesichts der erdrückenden Verhältnisse verständlich.

Umso erschreckender ist das laute Schweigen der Massenmedien über diese einmalige Aktion. Damit zeigen die Medien ihre Missachtung ihrer demokratiepolitischen Verantwortung. Mit ihrer Nichtberichterstattung – auch über die alltägliche Gewalt gegen die von der Wirtschaft invalide, erwerbs(arbeits)los und arm gemachten Menschen – machen sie sich zu MittäterInnen des inneren Festungsregimes des neoliberalen Arbeitslager Europa.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern in Deutschland und weltweit

– die verantwortlichen PolitikerInnen auf, die Gewaltherrschaft durch das Sanktionenregime raschest möglich zu beenden und die MitarbeiterInnen in den Jobcentern nicht mehr zu zwingen, ihren Mitmenschen massiven Schaden anzutun. Ralph Boes und anderen sanktionierten Menschen sollen die vorenthaltenen Gelder für die Existenzsicherung umgehend ausgezahlt werden!

– die MitarbeiterInnen in den Jobcentern usw., sich nicht dazu nötigen zu lassen, ihren Mitmenschen massiven Schaden anzutun.

– die RichterInnen auf, der Gewalt gegen andere Menschen durch Existenz vernichtende Sanktionenregime keine Scheinlegitimation durch menschenrechtswidrige Urteile mehr zu geben.

– die JournalistInnen auf, das Schweigen über das mitten unter uns wuchernde Unrecht zu brechen und auch über die Verantwortlichen und Nutznießer dieser Gewaltregime zu berichten.

– alle Menschen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen dieses Unrecht aufzustehen, denn es richtet sich gegen uns Alle!

Auch wenn die Verweigerung von Ralph Boes gegenüber den Zumutungen der Herrschaft von Kapital und Staat für uns ,,normale Menschen" nicht gangbar und aussichtslos erscheint, so verdient dieser Kampf unsere vollste Unterstützung!

Quelle: Mag. Ing. Martin Mair – Obmann ,,Aktive Arbeitslose Österreich"

Anmerkung Sozialticker ... sehen wir genauso und schließen uns dem Protest an !!!
http://www.sozialticker.com/solidaritaet-mit-ralph-boes-sanktionshungern-es-geht-um-die-rechte-aller-menschen/ (http://www.sozialticker.com/solidaritaet-mit-ralph-boes-sanktionshungern-es-geht-um-die-rechte-aller-menschen/)

Bitte nicht zum x-ten Mal die Diskussion um R.B. starten, dass die Meinungen zu seiner Person geteilt sind ist bekannt.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 18:02:41 Mi. 26.August 2015
Der Text ist absolut korrekt, wird aber erfahrungsgemäß wie so viele verpuffen.

Wobei mir grade einfällt - Was ist aus der Richtervorlage vom SG Gotha geworden ?
Wie steht es um die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen ?
Ist in diesen Sachen sehr still geworden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:34:31 Mi. 26.August 2015
Zitat von: Tiefrot am 18:02:41 Mi. 26.August 2015
Wobei mir grade einfällt - Was ist aus der Richtervorlage vom SG Gotha geworden ?
Wie steht es um die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen ?
Die Vorlage liegt in Karlsruhe (1 BvL 7/15), mit einer Entscheidung ist nach meiner Einschätzung frühestens (!) Mitte nächsten Jahres zu rechnen.
Bei der Petition bin ich grad auch nicht auf dem laufenden (evtl. mal die dazu gehörigen Threads im Elo besuchen).
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 18:53:13 Mi. 26.August 2015
Zitat von: dagobert am 18:34:31 Mi. 26.August 2015
Bei der Petition bin ich grad auch nicht auf dem laufenden (evtl. mal die dazu gehörigen Threads im Elo oder auf hartz.info besuchen).

Wenn ich richtig erinnere, hat die regierung zur petition einfach nee gesagt (so ist das mit petitionen, die sich an die herrschenden und an deren einsehen und moral wenden, einfach 'nee machen wir nicht' und gut ist für die).
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 07:48:33 Mi. 02.September 2015
Beitrag von Inge Hannemann heute vor JC Hamburg Altona

Im Rahmen einer "Das muss drin sein" Aktion äußert sich
Inge Hannemann vor dem jobcenter HH-Altona über
Sanktionen und dem zu 100% sanktionierten Ralph Boes

https://www.youtube.com/watch?v=VL2rvoBbons&feature=youtu.be&app=desktop (https://www.youtube.com/watch?v=VL2rvoBbons&feature=youtu.be&app=desktop)

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:32:40 Do. 03.September 2015
Gerade im Elo-Parallel-Universum gefunden:
ZitatDerzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung in diesem Verfahren gerechnet werden kann. Das Bundesverfassungsgericht sieht jedoch eine Entscheidung in diesem Verfahren als vordringlich an.
http://wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/Gotha_antwort.pdf (http://wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/Gotha_antwort.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 02:04:40 Do. 03.September 2015
Bei vordringlichem Problem Entscheidung zeitlich nicht absehbar ?
Wie widersprüchlich ist das denn ?  8o
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:20:03 Do. 03.September 2015
ZitatDie Würde des Menschen ist unantastbar ...

... so steht es zumindest im Grundgesetz der Bundesrepublik. Doch grau ist alle Theorie. Und auch das Papier der millionenhaften Auflage des Grundgesetzes ist geduldig. Mag es dort auch schwarz auf weiß geschrieben stehen – die reale Praxis ist eine andere. Schon seit 2011 beschreitet Ralph Boes seinen ganz eigenen Weg, die Außerkraftsetzung von Grundrechten öffentlich publik zu machen und sich für eine grundgesetzkonforme Sozialgesetzgebung einzusetzen. Schon einmal hat er sich mit einem öffentlichen, von ihm so benannten, Brandbrief an die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, und die jeweilige Arbeitsministerin gewandt und hierbei die Missachtung der im deutschen Grundgesetz verbürgten Rechte angeprangert. Boes beschränkt sich dabei nicht nur auf den Sanktionsmechanismus im SGB2, auch wenn dieser der zentrale Dreh- und Angelpunkt der repressiven Hartz-Gesetzgebung ist. Er beklagt gleichfalls die faktische Außerkraftsetzung des Artikels über die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie weiterer, elementarer Grundrechte. Denn mittels unterschiedlicher Umstände werden ebenfalls das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), der Schutz der Familie (Art. 6 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) unterlaufen. Die Sanktionen bilden für die Umsetzung der Grundrechtsverletzungen allerdings den überaus wirksamen Hebel. Von Lutz Hausstein.
[...]
Auch von anderer Seite gerät die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nun wieder stärker in den Blickpunkt. Jahrelang ist es den Jobcentern durch geschicktes, taktisches Agieren gelungen, Grundsatzentscheidungen der Justiz über diese Thematik zu vermeiden. Da nur Betroffene selbst den Klageweg beschreiten können, sie sich jedoch eben gerade aufgrund ihrer finanziellen Situation in akuter existenzieller Bedrohung befinden, klagten sie in der Vergangenheit selbstverständlich gegen die gegen sie persönlich gerichteten Sanktionen, um eine Aufhebung dieser Sanktion zu erreichen. Jede erfolgreiche Klage verhinderte so jedoch die Verhandlung vor der nächsthöheren Instanz. Doch selbst verlorene Klagen, falls die Betroffenen in Berufung gehen sollten, benötigen fast ausnahmslos mehrere Jahre, bevor sie vor dem Bundessozialgericht verhandelt werden. Und – welch Überraschung – droht auch dort dem verklagten Jobcenter eine Niederlage, erkennt es spätestens da seine Niederlage an, um eine letztinstanzliche Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden. Lieber verliert man doch einen einzelnen Fall, als das zugrunde liegende Konstrukt der Gefahr einer Niederlage vor dem BverfG auszusetzen.

Nun jedoch legte das Sozialgericht Gotha eine Klage besonderer Art [PDF – 511 KB] (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/0AD60FCE578A520AC1257E5A00360E9A/$File/Vorlagebeschluss%20S%20%2015%20AS%205157%2014.pdf?OpenElement) direkt dem Bundesverfassungsgericht vor. Darin erkannte der Kläger seine ,,Verfehlungen" – im Sinne der geltenden Sozialgesetze – an, die in dieser Logik zwingend Sanktionen nach sie ziehen. Gleichzeitig bestritt er jedoch die Verfassungsfestigkeit eben dieser Sozialgesetze. Das Sozialgericht Gotha folgte seinen Einwänden insofern, dass es gleichfalls eine Unvereinbarkeit der aktuellen Sozialgesetzgebung mit der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde, der Sozialstaatlichkeit, der Unverletzlichkeit von körperlicher Unversehrtheit und Leben und der Berufsfreiheit erkannte.

Mehr als ein Jahrzehnt der gesamten Agenda 2010, nicht nur der Sanktionsregelungen, hat nicht nur das deutsche Grundgesetz schwer beschädigt, es hat damit auch schwere Deformierungen in der Bevölkerung hervorgerufen. Die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft sind grundlegend und vielfältig. Sie reichen von einer Zunahme von Armut in allen Altersgruppen bis hin zu reiner Existenzangst, einer massiv erodierenden Arbeitsmarktsituation mit nichtexistenzsichernden Niedriglöhnen, einer die europäischen Partnerländer erdrosselnden Exportlastigkeit der deutschen Wirtschaft mit katastrophalen Auswirkungen auf die jeweils dortigen Bevölkerungen bis hin zu einer aus Ängsten und Demütigungen resultierenden Fremdenfeindlichkeit heutiger Tage. Die Sicherstellung der Menschenwürde aller Bürger bildet einen entscheidenden Schlüssel, diese Verwerfungen zu beseitigen, die einer sich demokratisch bezeichnenden Gesellschaft unwürdig sind.

,,Es gibt keine Toleranz gegenüber denen, die die Würde anderer Menschen infrage stellen."
Bundeskanzlerin Angela Merkel, 26.08.2015 in Heidenau

Es wird Zeit, den hehren Worten endlich Taten folgen zu lassen.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=27409 (http://www.nachdenkseiten.de/?p=27409)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 14:12:45 Mo. 14.September 2015
Zitat4. 3 Sozialgericht Dresden, Urteil vom 10.08.2015 - S 20 AS 1507/14

100 % Sanktionierung rechtswidrig - Zumutbarkeit einer Arbeit - gesundheitliche Einschränkungen - Arbeitgeber hätte kein Interesse an der Einstellung des Antragstellers in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen

Die vom Sozialgericht Gotha im Beschluss vom 26.05.2015 (S 15 AS 5157/14) geäußerten Bedenken an der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen des SGB II werden von der erkennenden Kammer geteilt.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/)

Im Volltext liest sich das noch besser:
ZitatAlle nachfolgenden Minderungen sind zwischenzeitlich vom Sozialgericht aufgehoben worden und können daher im Rahmen von § 31a Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB II nicht mehr berücksichtigt werden (Berlit, a. a. O., § 31a Rn. 16 m. w. N.). Damit kann es offen bleiben, ob die § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind, wovon die Kammer überzeugt ist (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14 –).

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180102&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= (http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180102&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)

Geht den SG-Richtern so nach und nach doch noch ein Licht auf?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:03:32 Mi. 16.September 2015
ZitatAlles Auslegungssache?
Kritik an Hartz-IV-Sanktionen: Ministerin und Behörden schweigen, Bundesverfassungsgericht kann Formulierungen in eigenen Urteilen nicht erklären

Die Vorwürfe der Linke-Vorsitzenden Katja Kipping an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in der Parlamentssitzung am Donnerstag wogen schwer: Die SPD-Politikerin unterlasse es, soziale Grundrechte durchzusetzen und sei untätig im Kampf gegen Armut, sagte sie in der Plenardebatte. Zudem verhalte sie sich »ignorant gegenüber Menschenleben«. Diese sieht Kipping vor allem durch die Sanktionspraxis gegenüber Hartz-IV-Beziehenden gefährdet. Ihnen werde »selbst noch das mickrige Existenzminimum verwehrt«. Die Ministerin ging nicht darauf ein. Statt dessen fabulierte sie von offenen Stellen und Jobs für alle, lobte den Mindestlohn und ihr neues Programm für Langzeitarbeitslose.

Die Jobcenter sanktionieren indes weiter. Das zeigt die am Donnerstag veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach hagelte es im Mai 76.566 neue Strafkürzungen gegen Leistungsberechtigte. Unter 25jährigen wurden drei Monate lang durchschnittlich 126 Euro, Älteren 108 Euro abgezogen. In 76 Prozent aller Fälle war der Grund ein verpasster Termin. Die übrigen Betroffenen wurden bestraft, weil sie zu wenige Bewerbungen geschrieben bzw. Maßnahmen oder Jobs abgelehnt hatten. Erneut litten 6.726 Menschen unter einer Vollsanktion. Obwohl sie bedürftig waren, entzog ihnen das Jobcenter sämtliche Leistungen einschließlich Sozialversicherung und Miete. Wie sich Betroffene über Wasser halten, ist unklar, denn dazu gibt es keine Statistik. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ließ auf Nachfragen von junge Welt keine Zweifel: Die Regierung will an der drastischen »Erziehungsmethode« festhalten.

Dabei steht die Sanktionspraxis auch juristisch auf wackligen Füßen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft derzeit eine Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha, das sie für grundgesetzwidrig befunden hatte. Hinzu komme »etwa ein halbes Dutzend Beschwerden gegen Sanktionen«, sagte der Sprecher der Karlsruher Behörde, Bernd Odörfer, dieser Zeitung am Donnerstag. Nur ein Entscheidungstermin sei noch nicht absehbar. In ihrer Vorlage zitieren die Gothaer Richter akribisch aus mehreren höchstrichterlichen Urteilen. Danach seien die ungekürzten Leistungen für Hartz-IV-Bezieher und Asylbewerber als »menschenwürdiges Existenzminimum« vom Gesetzgeber transparent zu berechnen. Sowohl in physischer als auch soziokultureller Hinsicht sei dieses »dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden«, heißt es in einem Urteil aus Karlsruhe von 2010 wörtlich. Anspruch auf das Grundrecht habe jeder Bedürftige. Demnach unterlaufen gekürzte Leistungen das Minimum.

Aufgrund der Aussagen des BVerfG sehen Sanktionsgegner einen Verfassungsbruch. Doch die Juristerei ist manchmal sogar für Juristen schwer durchschaubar. Derzeit streiten Experten darüber, wie die Formulierung »dem Grunde nach unverfügbar« zu interpretieren sei. Während Kritiker die Unantastbarkeit des Existenzminimums dadurch explizit bestätigt sehen, vermuten Sanktionsbefürworter eher eine Hintertür, also eine indirekte Bestätigung der Zulässigkeit der Kürzungen unter bestimmten Bedingungen. Auf jW-Anfrage dazu erklärte Gerichtssprecher Odörfer: »Die Formulierung ›dem Grunde nach unverfügbar‹ knüpft an die – in der Rechtswissenschaft gängige – Unterscheidung zwischen Anspruchsgrund und Anspruchshöhe an.« Genauer konnte er dies nicht erläutern. Er könne auch nur aus dem Urteil zitieren, sagte Odörfer. Es sei »in der Wissenschaft nun mal so, dass verschiedene Formulierungen unterschiedlich ausgelegt werden können«. Dafür sei der 1. Senat des BVerfG zuständig. Ob der Sprecher diesen fragen könne? Unmöglich, sagte er, denn der sei inzwischen neu zusammengesetzt. Ob die Verfassung denn ein Minimum vom Minimum vorsehe? Das gehe »zu sehr ins Politische«, meinte der Behördensprecher, und dafür sei das Verfassungsgericht nicht zuständig.

Fest steht nur eines: Karlsruhe betonte 2010, 2012 und 2014 explizit, der Gesetzgeber habe das »physische Existenzminimum und ein Mindestmaß an soziokultureller und politischer Teilhabe« zwingend »transparent und schlüssig« zu berechnen und sicherzustellen. Genau das aber treffe »auf die durch Sanktionen gekürzten Leistungen in keiner Weise zu«, rügte der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann im Gespräch mit jW. Man müsse das Bundesarbeitsministerium darauf »festnageln«, auf welcher Datenbasis die geminderten oder gestrichenen Hilfen beruhen. Auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung vom Donnerstag teilte das BMAS am Freitag mit, man könne diese wegen »hohen Arbeitsaufkommens« erst bis Ende kommender Woche beantworten.
https://www.jungewelt.de/2015/09-12/038.php (https://www.jungewelt.de/2015/09-12/038.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 22:03:54 Mi. 23.September 2015
ZitatWie es gerade beliebt

Arbeitsministerium legt höchstrichterliche Urteile nach Gusto aus. Linke fordert Ende der Hartz-IV-Sanktionen, Bundestag soll abstimmen

Ein vergessener Termin, zu wenige Bewerbungen, ein abgelehntes »Angebot«: Jährlich verhängen Jobcenter über eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher. Jeden Monat setzen sie rund 7.000 Menschen auf null. Das heißt: Obwohl bedürftig, erhalten Betroffene weder Bargeld noch Miete und Krankenversicherung. Sie können zwar Lebensmittelgutscheine im Höchstwert von 196 Euro pro Monat beantragen. Gewähren müssen Jobcenter diese aber nicht. Die Folge in jedem Fall: Miete, Strom, Fahrgeld, Hygieneartikel fallen ersatzlos weg.

Nicht nur Aktivisten, auch die Sozialgerichte in Dresden und Gotha werteten die Praxis kürzlich als Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte. Wann sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einer entsprechenden Beschlussvorlage aus Gotha vom Mai befasst, ist unklar. Darum appelliert die Linksfraktion im Bundestag erneut an Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Hartz-IV-Strafen »sofort« auszusetzen. Am 1. Oktober soll das Parlament – nicht zum ersten Mal – über zwei Anträge der Linken abstimmen, wie aus dem Büro der Vorsitzenden Katja Kipping zu erfahren war. Doch trotz gravierender Kritik und juristischer Zweifel ist mit einer Abkehr von der Praxis nicht zu rechnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seine eigene Rechtsauffassung: Alles völlig verfassungskonform, behauptete Behördensprecher Christian Westhoff jetzt auf Nachfrage von jW. Dafür interpretierte er drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2010, 2012 und 2014 auf eher fragwürdige Weise.

So entschieden die Karlsruher Richter vergangenes Jahr, der Gesetzgeber müsse »bei der Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz die Bedarfe der Hilfebedürftigen zeit- und realitätsgerecht erfassen«. Neben der physischen Existenz sei »jedem Grundrechtsträger stets ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicherzustellen«, betont das BVerfG in allen drei Urteilen. Der Anspruch darauf sei »absolut« und »ein Menschenrecht«. Es sei »entscheidend, die Hilfe an konkreten Bedarfen auszurichten« und den »Rechtsanspruch« darauf »auf Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu ermitteln«, konkretisiert es. Weil dies fehlte, kippte Karlsruhe 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz: Es sei »verfassungswidrig«, aus »migrationspolitischen Erwägungen« weniger als das mit Hartz IV ermittelte Minimum zu zahlen. Zwar könnten Leistungen, ausgenommen ein Mindestbetrag an Bargeld »zur Deckung persönlicher Bedürfnisse«, als Sachleistungen bewilligt werden. Doch auch diese müssten »nachvollziehbar« Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Haushaltsgerät ausweisen.

Klar ist somit: Für die Regierung gehören »pflichtverletzende« Hartz-IV-Bezieher, anders als Strafgefangene, nicht zur Gruppe der »Grundrechtsträger«. Weder für die geminderten Leistungen noch für mögliche »Essensmarken« gibt es eine Bedarfsberechnung. BMAS-Sprecher Westhoff versuchte, die Karlsruher Urteile auf seine Weise auszulegen. Keineswegs habe das BVerfG dabei daran gedacht, die Höhe angemessener Sachleistungen zu bestimmen. Und: Schließlich bekämen Mütter mit Kindern Essensmarken. Dies habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) in »fachlichen Hinweisen« geregelt. Der Umkehrschluss: Vollsanktionierte ohne Kinder könnten ruhig – ohne Wohngeld und medizinische Hilfe – unter der Brücke verhungern. Westhoff beschwichtigte: Auf jeden Fall erhalte keine Gutscheine, wer über »Schonvermögen« verfüge. Bei Hartz IV sind das etwa ein altes Auto, ein Computer oder eine bessere Couch.

Die Krux ist wohl der »Umkehrschluss«. Der ist in der Juristerei nicht klar geregelt. Während Westhoff sich dieses Mittels bezüglich des Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetz bedient – wie es ausdrücklich möglich ist –, schließt er ihn für Sanktionen völlig aus. Wörtlich schreibt er: »Die gesetzlichen Bestimmungen zu Pflichtverletzungen und sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (Anm.d.Red.: Sanktionen) werden durch die Urteile nicht in Frage gestellt«. Betroffene müssen somit auf Karlsruhe hoffen. Das kann Jahre dauern.
http://www.jungewelt.de/2015/09-23/044.php (http://www.jungewelt.de/2015/09-23/044.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 17:57:44 Sa. 03.Oktober 2015
Grade passend zum Thema gefunden (PDF): Siehe Tagesordnungspunkt 7
mit Hinweis auf die dazugehörenden Drucksachen (http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18127.pdf).
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 19:17:45 Sa. 03.Oktober 2015
127. Sitzung vom 01.10.2015
Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe
http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5891680/5891680_h264_720_400_2000kb_baseline_de_2192.mp4 (http://static.cdn.streamfarm.net/1000153copo/ondemand/145293313/5891680/5891680_h264_720_400_2000kb_baseline_de_2192.mp4)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 19:39:19 Sa. 03.Oktober 2015
Habe mir die Abstimmungsergebnisse zu dieser Thematik angesehen:
Die Linke ist auf ganzer Linie gescheitert (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw40_angenommen_abgelehnt/390218).  :(  kotz
Steht ziemlich weit unten.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:14:48 Sa. 03.Oktober 2015
Wer hat was anderes erwartet?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 21:46:28 Sa. 03.Oktober 2015
Bei Licht besehen - ich nicht.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: CubanNecktie am 21:48:48 Sa. 03.Oktober 2015
ja, warum sollte die neoliberale scheisshausfront weich werden, sind doch zufrieden damit wie es läuft  kotz
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 01:01:54 So. 04.Oktober 2015
Zitat von: Tiefrot am 19:39:19 Sa. 03.Oktober 2015
Habe mir die Abstimmungsergebnisse zu dieser Thematik angesehen:
Die Linke ist auf ganzer Linie gescheitert (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw40_angenommen_abgelehnt/390218).  :(  kotz
Angesichts der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundestages war nichts anderes zu erwarten.  kotz

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ZitatÖkonom: Hartz IV Sanktionen menschenunwürdig
Ökonom kritisert die Hartz IV Sanktionen als Grundgesetzwidrig

01.10.2015

Ein Existenzminimum ist bei Hartz IV nicht gesichert, kritisiert der renommierte Ökonom Philip Kovce gegenüber dem Deutschlandfunk. Denn durch die die Sanktionen und dem damit verbundenen Leistungsentzug seien die Sozialleistungen ,,Verhandlungssache". ,,Wir sollten das Sozialrecht nicht länger als Strafrecht missbrauchen", fordert daher Kovce.

Wie fortschrittlich und demokratisch eine Gesellschaft wirklich ist, zeigt sich immer im Umgang mit Minderheiten. Während die Bundesrepublik Deutschland in vielen Bereichen gesellschaftlich Fortschritte gemacht hat, geht sie mit Erwerbslosen wie mit Straftätern um. Hartz IV ist ein regelrechtes Bestrafungssystem, in dem die Menschen Angst haben müssen, das Existenzminimum weggekürzt zu bekommen.
[...]
Wer fördern und fordern will, der darf gerade nicht strafen
Doch egal wie die Richter entscheiden werden, das Sozialrecht sollte nicht länger als Strafrecht missbraucht werden, fordert der Ökonom. ,,Wer fördern und fordern will, der darf gerade nicht strafen. Wir haben uns also von den unsäglichen Sanktionen zu verabschieden, die scheinbar Faulenzer bessern sollen, tatsächlich jedoch Freie knechten und Fleißigen drohen, die sich den oftmals unsinnigen Forderungen der Jobcenter widersetzen."
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/oekonom-hartz-iv-sanktionen-menschenunwuerdig-361728.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:35:49 Fr. 19.Februar 2016
In 2016 wird das BVerfg wohl nicht über die Sanktionen entscheiden.
Laut Jahresvorausschau ist das Verfahren nicht eingeplant.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2016/vorausschau_2016_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2016/vorausschau_2016_node.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 23:04:17 Do. 10.März 2016
Zitat von: dagobert am 14:12:45 Mo. 14.September 2015
4. 3 Sozialgericht Dresden, Urteil vom 10.08.2015 - S 20 AS 1507/14
[...]

Die 20. Kammer des SG Dresden bleibt bei ihrer Meinung.
Zitat3. 1 Sozialgericht Dresden, Beschluss v. 16.02.2016 - S 20 AS 18/16 ER

Grundsicherung nach dem SGB II - Versagung von ALG II zu 100% nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II - Minderung gemäß § 31a Abs. 1 Satz 6 SGB II auf 60% - Eigenbemühungen in der Eingliederungsvereinbarung wurden vom Antragsteller nicht nachgewiesen - Aussetzung der Sanktion

Die Sanktionierung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.


Leitsatz ( Redakteur )

§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 6, § 31b SGB II sind wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungswidrig (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14 –; Beschluss der Kammer vom 31. August 2015 – S 20 AS 4288/15 ER, n. v. ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183629&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= (http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183629&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Rechtstipp: ebenso: SG Dresden, Urteil vom 10.08.2015 - S 20 AS 1507/14
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2016 (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/)
Titel: Verfassungsgericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache
Beitrag von: dagobert am 13:48:37 Do. 02.Juni 2016
Das Verfassungsgericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache.  >:(

ZitatUnzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen

Pressemitteilung Nr. 31/2016 vom 2. Juni 2016

Beschluss vom 06. Mai 2016
1 BvL 7/15

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Minderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund von Pflichtverletzungen der leistungsberechtigten Person. Das Vorlagegericht war der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. Doch setzt er sich nicht hinreichend damit auseinander, ob diese auch entscheidungserheblich sind, da unklar ist, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an.

[...]

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die Vorlage ist unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt. Das Gericht muss in der Begründung der Vorlage insbesondere hinreichend deutlich machen, dass und aus welchen Gründen es im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Normen zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit. Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, die jedoch zumindest nachvollziehbar sein muss. Dazu gehört es, sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage anhand der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen und zu unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sein können. Desgleichen muss das vorlegende Gericht unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel auch alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können. Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus.

2. Diesen Anforderungen wird die Vorlage nur zum Teil gerecht.

Zwar wirft der Vorlagebeschluss durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. So legt das Sozialgericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II hinsichtlich Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausführlich dar. Es fehlt jedoch an einer hinreichenden Begründung, warum die Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II im Ausgangsverfahren entscheidungserheblich sein soll. Dem Vorlagebeschluss ist nicht hinreichend nachvollziehbar zu entnehmen, ob der Kläger des Ausgangsverfahrens vom Jobcenter vor Erlass der Sanktionsbescheide nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II den gesetzlichen Anforderungen entsprechend über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung belehrt wurde, obwohl Ausführungen hierzu geboten sind. Fehlte es bereits an dieser Tatbestandsvoraussetzung für eine Sanktion, wären die angegriffenen Bescheide rechtswidrig und es käme auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an.

Hinsichtlich des ersten Sanktionsbescheids trifft das vorlegende Gericht keine eigenen Feststellungen zu einer der sanktionierten Pflichtverletzung vorausgegangenen Rechtsfolgenbelehrung. Weder anhand der Vorlage selbst noch anhand des in Bezug genommenen Widerspruchbescheides lässt sich feststellen, welchen Inhalt die Rechtsfolgenbelehrung hatte und ob sie den fachrechtlich differenzierten und strengen Anforderungen genügt. Auch im Hinblick auf den zweiten Sanktionsbescheid ist nicht erkennbar, ob dem damit sanktionierten Verstoß eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung vorausging. Die Richtigkeit und Verständlichkeit der dem Eingliederungsverwaltungsakt beigefügten Belehrung können jedenfalls in Zweifel gezogen werden, da sie über die Minderung in Höhe von 30 % bei erstmaligem Verstoß nur informiert und auf die Folgen eines wiederholten Verstoßes nur ,,vorsorglich" hinweist. Ausführungen zum Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung liegen auch nahe, weil die Fehleranfälligkeit von Rechtsfolgenbelehrungen der Fachöffentlichkeit bekannt ist. Darauf hat der Gesetzgeber im Jahr 2011 mit einer Ergänzung von § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II reagiert; das vorlegende Gericht hat jedoch auch zu dieser Tatbestandsalternative keinerlei Ausführungen gemacht.
Pressemitteilung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-031.html)

Volltext:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/lk20160506_1bvl000715.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 19:08:59 Do. 02.Juni 2016
ZitatEr wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf.
Nämlich mindestens 1 Million mal- denn so viele Sanktionen gibt es pro Jahr.
ZitatWären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an
Keine RFB ist korrekt- gerade deshalb ziehen Betroffene auch permanent vor Gericht. Jahrelang. Wenn die JC nicht vorher schon einknicken. Und bekommen zum größten Teil Recht.
Ich bin mir ziemlch sicher, dass das Verf.-Gericht auch bei den weiteren anhängigen Verfahren irgend welche Fehler entdeckt, die eine Grundsatzentscheidung " überflüssig" machen wird.

Bei diesen Spielchen kommt es niemals zu einer Überprüfung.  kotz

Aber es hat sich ja sowieso bald erledigt, denn mit den angedachten neuen Gesetzen, kann der Rechtsweg entweder wieder komplett von Vorne beginnen oder das Gericht sieht wieder keine " entscheidungserheblichen Gründe" mehr.

So ich geh jetzt zum CD-Kerker, kotz den voll  kotz kotz kotz kotz kotz und lass die Leute denen wir das zu verdanken haben, drinn ersaufen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:46:19 Do. 02.Juni 2016
ZitatBVerfG weist Richtervorlage zu ALG II ab:
Unzu­lässig, aber "gewich­tige ver­fas­sungs­recht­liche Fragen"


Das BVerfG hat eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha zur Kürzung der Bezüge von ALG-II-(Hartz IV)-Empfängern aus formellen Gründen abgelehnt. In der Sache habe das SG jedoch "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufgeworfen.

[...]

Bemerkenswert ist allerdings, dass das BVerfG seinen Beschluss trotz dieses wenig spektakulären Zulässigkeitshindernisses schriftlich begründet – die überwältigende Mehrheit aller Verfassungsbeschwerden wird ohne schriftliche Begründung verworfen. Dass das BVerfG sich in diesem Fall die Mühe macht und zudem davon spricht, dass die Vorlage des SG "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwerfe, könnte man als Fingerzeig dahingehend deuten, dass eine erneute Vorlage unter Beachtung der Zulässigkeitshürden möglicherweise Aussicht auf Erfolg haben könnte.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvl715-existenz-minimum-hartz-iv-arbeitslosengeld-vorlage/ (http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvl715-existenz-minimum-hartz-iv-arbeitslosengeld-vorlage/)

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Um ehrlich zu sein, ich hatte sowas Ähnliches von Anfang an befürchtet, das SG Gotha hat sich die Arbeit leider etwas zu leicht gemacht.

Konkret: Die beiden Sanktionen, um die es in dem Verfahren geht, sind schon einfachrechtlich nicht ganz sauber.

1. Der Arbeitsplatz bei Zalando sei zumutbar gewesen, steht im Vorlagebeschluss. Das JC hatte die Zumutbarkeit wohl mit der passenden Ausbildung des LB begründet. Allerdings wissen wir, dass Zalando schon mehrfach wegen seiner Arbeitsbedingungen in der Kritik stand, ob die Zumutbarkeit auch unter diesem Aspekt geprüft wurde (Inhalte des Arbeitsvertrages?), kann ich dem Vorlagebeschluss nicht entnehmen.

2. Der LB war in einem EGV-VA verpflichtet worden, einen AVGS einzulösen. Dass dieses gar nicht per VA erzwungen werden kann, wurde dabei ignoriert. Zumindest die zweite Sanktion ist damit offensichtlich rechtswidrig, auch unabhängig von der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen.

Dass das BVerfG jetzt noch eine andere Unzulänglichkeit gefunden hat, kann man eigentlich auch als Ohrfeige für Richter Petermann sehen = Er hat seine Arbeit nicht gemacht, die Prüfung der RFB wäre seine Aufgabe gewesen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 21:28:42 Do. 02.Juni 2016
Naja, vielleicht kommt der Stein über sanktionsfrei.de nochmal in Richtung BVerfG ins Rollen ...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 21:33:30 Do. 02.Juni 2016
Dagobert,

alles nachvollziehbar was du ausgeführt hast.

Wenn Betroffene Pech haben, klagen diese Jahrelang und dann erst fällt dem BVerfG irgendein kleiner Fehler in einer EGV und/ oder VA auf, braucht es nach ihren eigener Begründung weiterhin nicht über das Thema Sanktionen entscheiden.

Nur wer eine 1000%ig korrekte EGV vorweisen kann hat ab jetzt überhaupt noch Chancen darüber entscheiden zu lassen.

Sry, da nützt es dann auch nichts mehr bzw. wenig wenn man "  möglicherweise Aussicht auf Erfolg haben könnte".

Vllt. sind bei den anderen anhängigen Verfahren ja doch noch eineR dabei, die die eLB jubeln lassen können?

Was bleibt sonst als diese Hoffnung aus zu drücken?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 23:28:05 Do. 02.Juni 2016
Gegen eine EGV kann man nicht klagen. Die hat man entweder freiwillig unterschrieben oder nicht und dann kommt eine per VA.
Bei einer EGV- VA lohnt sich das Klagen auch nur, wenn sich aus der EGV- VA eine Sanktion ergibt.
Ansonsten ist die EGV- VA nach einem halben Jahr abgelaufen und die Beschwernis bzw. der Klagegrund hinfällig, weil nicht mehr vorhanden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 23:38:34 Do. 02.Juni 2016
Ok Ok, Rudolf Rocker,

falsch ausgedrückt. Aber du verstehst doch bestimmt was ich meine, oder?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:45:15 Fr. 03.Juni 2016
Ehrlich gesagt: Nein! ;D
So wie ich das kapiert habe, hätte das SG Gotha  ganz einfach die Sanktion als rechtswidrig anerkennen und den VA für unzulässig erklären können.
Dafür braucht es dann kein BVerG.
Aber solange es keinen Widerstand gegen dieses System gibt, wird es auch keine Abschaffung von Sanktionen geben.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 12:33:48 Fr. 03.Juni 2016
Zitat von: shitux am 21:33:30 Do. 02.Juni 2016
Wenn Betroffene Pech haben, klagen diese Jahrelang und dann erst fällt dem BVerfG irgendein kleiner Fehler in einer EGV und/ oder VA auf, braucht es nach ihren eigener Begründung weiterhin nicht über das Thema Sanktionen entscheiden.
Wobei dieses Verfahren exemplarisch aufzeigt, mit welcher "Sorgfalt" an den Sozialgerichten gearbeitet wird.

Zitat von: Rudolf Rocker am 23:28:05 Do. 02.Juni 2016
Gegen eine EGV kann man nicht klagen.
Kommt drauf an, was drin steht. Und im Sanktionsfall wird auch die Rechtmäßigkeit einer EGV überprüft.
Dazu sind derzeit auch ein paar interessante Verfahren beim BSG anhängig, stehen in ca. drei Wochen zur Entscheidung an.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 12:57:23 Fr. 03.Juni 2016
Eine Nachprüfung der EGV lohnt sich meiner Ansicht nach immer.

Weiter die Analyse des Zustandekommen und meistens da lässt
sich eine EGV oft leicht kicken..

Geht nicht, gibt es nicht  ;)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:01:26 Fr. 03.Juni 2016
ZitatDer Spruch des Tages ... 02.06.2016
... ist wohl eher eine Frage an das Bundesverfassungsgericht:

,,Wie lange möchte man denn noch die Millionen Betroffenen hinhaltend verarschen ??? Reicht da nicht ein Blick ins Grundgesetz aus, um feststellen zu können, dass ein Mindestmaß am Überleben nicht gekürzt werden darf, ohne sich der ,,Tötung auf Raten" schuldig zu machen ??? – Also, was soll solch ,,Heißes Breigeseiere" – in Ablenkung auf irgendwelche erpressten Rechtsfolgebelehrungen als ,,Darfschein" zur Vernichtung?
weiterlesen:
http://www.sozialticker.com/der-spruch-des-tages-02-06-2016/ (http://www.sozialticker.com/der-spruch-des-tages-02-06-2016/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:28:55 Fr. 03.Juni 2016
ZitatKommt drauf an, was drin steht. Und im Sanktionsfall wird auch die Rechtmäßigkeit einer EGV überprüft.
Das ist dann eine Klage gegen den Sanktionsbescheid aber nicht gegen die EGV.
Ich kann nicht gegen etwas klagen, was ich vorher freiwillig unterschrieben habe, es sei denn, ich kann meinem Vetragspartner vorsätzlichen Betrug nachweisen.
Und wenn es schon schwierig ist, eine EGV- VA vom Tisch zu bekommen ist der Aufwand bei einer freiwillig unterschriebenen EGV noch deutlich höher.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 15:15:58 Fr. 03.Juni 2016
Bei "freiwillig" abgeschlossener EGV = BGB 123.. und Kreativität.  ;D

Manchmal reicht auch ein "Schach-Patt"..
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 18:23:11 Fr. 03.Juni 2016
@ Rudolf Rocker
ZitatEhrlich gesagt: Nein! Grin
hihi-
Also dann gegen die Sanktion jahrelang klagen bis hoch zum BVerFG. Dort wird v.d. Verfassungsrichter die EGV- oder EGV-VA- beigezogen. Und sollten dort irgendwelche Fehler enthalten sein, dann braucht das Gericht nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen geurteilt werden.

Die Verwirrung die ich ausgelöst habe, kommt evtl. daher das ich zu jeder EGV die mir nicht gefällt ein Gegenschreiben aufsetze mit der Abschlussformel:
" Ich bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid"
Zugegeben- das klappt mal mehr oder weniger gut. Von einknicken über EGV-VA bis Anhörung zu einer Sanktion alles dabei.



Dagobert:
ZitatWobei dieses Verfahren exemplarisch aufzeigt, mit welcher "Sorgfalt" an den Sozialgerichten gearbeitet wird.
Allerdings.




Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:39:41 Sa. 04.Juni 2016
Zitat von: Onkel Tom am 15:15:58 Fr. 03.Juni 2016
Bei "freiwillig" abgeschlossener EGV = BGB 123.. und Kreativität.  ;D
Nach Meinung des LSG Hessen auch § 307 BGB und benachbarte §§ (auf dem Umweg über § 61 SGB X). Das BSG wird sich voraussichtlich am 23.06. dazu äußern (B 14 AS 26/15 R, B 14 AS 29/15 R, B 14 AS 30/15 R).
Wenn das bestätigt wird, können die JC mit den lästigen Eingliederungsvereinbarungen eigentlich aufhören.

http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige_Rechtsfragen/anhaengige_rechtsfragen_Senat_14.html?nn=3461716 (http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige_Rechtsfragen/anhaengige_rechtsfragen_Senat_14.html?nn=3461716)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:10:35 Sa. 04.Juni 2016
Wieder was gelernt! Danke! ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 12:52:23 Sa. 04.Juni 2016
Die EGV unterliegt -wegen der Asymmetrie bei ihrem Abschluss- einer intensiveren Inhaltskontrolle. Das Jobcenter darf seine überlegene Position nicht dazu ausnützen, sich eine an sich unzulässige, unangemessene Gegenleistung versprechen zu lassen. Eine rechtswidrige EGV dürfte regelmäßig auch nichtig sein.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 14:51:51 Sa. 04.Juni 2016
ZitatKein Ende der Repression
Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler. Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeprüft

Ein Jahr lang hatten Hartz-IV-Gegner auf die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha (Thüringen) gehofft. Würde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die darin als Grundrechtsverstoß eingestufte Sanktionspraxis der Jobcenter kippen? Doch auf diese Frage ging Karlsruhe gar nicht ein. Am Donnerstag veröffentlichte das BVerfG eine Pressemitteilung über seinen Beschluss in der Sache. Darin weist es die Eingabe unter Verweis auf hohe formelle Hürden ab: Die Gothaer Richter hätten nicht abschließend geklärt, ob das Jobcenter den Kläger hinreichend über die Rechtsfolgen von Versäumnissen belehrt hatte.

Laut BVerfG müssen Sozialgerichte Bundesgesetze vollständig »ausschöpfen«. Gebe es einen Grund, eine Sanktion aus rechtlichen Gründen aufzuheben, »kommt es auf die Verfassungsmäßigkeit nicht an«. Im behandelten Fall hatte der Kläger ein Jobangebot nicht angenommen. Darum kürzte das Jobcenter seine monatlichen Bezüge vom 1. Juli bis zum 30. September 2014 von 391 auf 273 Euro. Weil er danach einen »Aktivierungsgutschein« nicht bei einem Unternehmen eingelöst hatte, folgte von Oktober bis Dezember eine 60-Prozent-Sanktion. In dieser Zeit musste der Mann mit 156 Euro pro Monat auskommen. Die Gothaer Richter hätten, so das BVerfG, nicht abschließend geklärt, ob die Kürzungen in diesem Einzelfall wegen fehlerhafter Belehrung des Betroffenen schon gegen Bundesrecht verstießen. Dass dem Kläger laut Vorlage die Konsequenzen bewusst waren, reicht demnach nicht aus.

Jens Petermann, Sprecher des Sozialgerichts Gotha, erklärte am Freitag gegenüber jW, nach dem Bescheid aus Karlsruhe bleibe »weiterhin alles offen«. Allerdings hätten die Verfassungsrichter sogar betont, »dass Sanktionen gewichtige rechtliche Fragen aufwerfen«. Die Gothaer Kammer hatte in ihrer Vorlage unter anderem gerügt, Sanktionen zwängen Menschen dazu, teils weit unterhalb des Existenzminimums zu überleben. Besonders Vollsanktionen führten zu Wohnungsverlust, Hunger oder Diebstählen. Damit hebele diese Praxis die Grundrechte auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit aus. Zwar beinhalte das Sozialrecht die Option, Lebensmittelgutscheine zu gewähren. Deren maximaler Einlösewert betrage jedoch nur die Hälfte des mit Hartz IV gesetzlich festgelegten »physischen und soziokulturellen Minimums«. Darüber hinaus seien Gutscheine nur Kann-Leistungen, die Jobcenter nach Ermessen ablehnen könnten. Die Androhung von Sanktionen bei Ablehnung von Jobs unterlaufe ferner das Grundrecht auf freie Berufswahl, hieß es in der Stellungnahme aus Gotha.

Petermann erläuterte, dass der Fall nun an das Sozialgericht der thüringischen Stadt zurückverwiesen werde. »Wir werden die Rechtsfolgenbelehrungen noch einmal genau unter die Lupe nehmen müssen«, sagte er. Stelle sich heraus, dass der Kläger rechtmäßig aufgeklärt worden war, könne der Fall, so Petermann, »theoretisch erneut nach Karlsruhe überwiesen werden – allerdings nur, wenn das Jobcenter den Sanktionsbescheid nicht nachträglich rückgängig macht«. Finde man allerdings Fehler, falle Karlsruhe aus. »Zumindest zeigt dieser Fall, was Sozialgerichte künftig beachten müssen«, so der Sprecher.

Die 3. Kammer des Ersten Senats hat den jetzt veröffentlichten Beschluss bereits am 6. Mai gefasst. Noch am 2. Mai hatte BVerfG-Sprecher Michael Allmendinger auf Nachfrage dieser Zeitung dazu schriftlich geantwortet: »Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar.« Telefonisch hatte er zuvor mitgeteilt: »Da der Fall nicht in der Prozessvorschau für 2016 gelistet ist, wird er wohl in diesem Jahr auch nicht behandelt werden«.

Inge Hannemann, Linke-Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft und frühere Jobcentermitarbeiterin, bezeichnete den Beschluss am Freitag im Gespräch mit jW als »sehr kleinlich«. »Karlsruhe hat sich vor einer Entscheidung gedrückt.« Es bleibe nun abzuwarten, wie die Bundesagentur für Arbeit reagieren wird. Denn das BVerfG habe mit seinem Beschluss vorgegeben, dass jeder Klient einzelfallspezifisch belehrt werden müsse. Bislang erfolge dies meist mit einem Schriftstück aus Textbausteinen. »Es lohnt sich weiterhin, Widersprüche und Klagen einzureichen«, betonte Hannemann.
http://www.jungewelt.de/2016/06-04/020.php (http://www.jungewelt.de/2016/06-04/020.php)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 17:46:34 Sa. 04.Juni 2016
Während das Gericht in Gotha folg.
Zitat»Wir werden die Rechtsfolgenbelehrungen noch einmal genau unter die Lupe nehmen müssen«, sagte er. Stelle sich heraus, dass der Kläger rechtmäßig aufgeklärt worden war, könne der Fall, so Petermann, »theoretisch erneut nach Karlsruhe überwiesen werden
machen will,wird sicherlich von Seiten des betreffenden JC´s nach Fehlern gesucht- damit eben nicht
Zitat»dass Sanktionen gewichtige rechtliche Fragen aufwerfen«
und diese grundsätzlich geklärt werden. Welch verquere Situation ....

In welch irrer Welt leben wir eigentlich mittlerweile?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: BGS am 17:51:12 Sa. 04.Juni 2016
Zitat von: shitux am 17:46:34 Sa. 04.Juni 2016
....

In welch irrer Welt leben wir eigentlich mittlerweile?

Gute Frage.

MfG

BGS
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:53:03 Di. 07.Juni 2016
1. BVerfG: Die Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld-II-Sanktionen unzulässig
======================================================================
Das BVerfG hat kein Interesse kapitalistische Verwertungsinteressen  in  Frage zu stellen und die Verfassungsmäßigkeit von Leistungskürzungen nach dem SGB II zu klären und sucht daher nach einem Grund die Richtervorlage ablehnen zu können. Es wurde eine Lücke gefunden und die nicht ausreichende Prüfung der Rechtsfolgenbelehrung bei dem Sanktionsbescheid bemängelt. Also demnächst einen neuen Versuch starten!
Mehr dazu:  http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-richtervorlage-zur-verfassungswidrigkeit-von-arbeitslosengeld-ii-sanktionen-unzulaessig (http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-richtervorlage-zur-verfassungswidrigkeit-von-arbeitslosengeld-ii-sanktionen-unzulaessig)

Dazu eine sehr guter Hintergrundartikel von Herbert Masslau: http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html (http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-sanktionsluege.html)



Quelle: Thome-Newsletter vom 07.06.16
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 03:06:46 Do. 23.Juni 2016
Zitat von: dagobert am 00:39:41 Sa. 04.Juni 2016
Nach Meinung des LSG Hessen auch § 307 BGB und benachbarte §§ (auf dem Umweg über § 61 SGB X). Das BSG wird sich voraussichtlich am 23.06. dazu äußern (B 14 AS 26/15 R, B 14 AS 29/15 R, B 14 AS 30/15 R).
Mal sehen ob wir heute abend etwas klüger sind.
http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_Termin_Tipp/Termin_Tipp_Texte/8_16.html?nn=3461722 (http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/01_Termin_Tipp/Termin_Tipp_Texte/8_16.html?nn=3461722)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14275 (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14275)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:15:07 Do. 23.Juni 2016
Zitat von: dagobert am 03:06:46 Do. 23.Juni 2016
Mal sehen ob wir heute abend etwas klüger sind.
Sind wir.
Da das aber mit dem urspünglichen Thema dieses Threads nichts mehr zu tun hat, hab ich mal einen neuen aufgemacht.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328098.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328098.0)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Wampel am 19:41:31 Mi. 03.August 2016
Das SG Gotha startet einen zweiten Versuch:
ZitatSanktionen gefährden Leben
Hartz IV: Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dies hatte eine Vorlage zuvor wegen Formfehlern abgelehnt


Das Sozialgericht Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig. Darum wird es erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Dies habe eine Verhandlung am Dienstag ergeben, sagte ein Behördensprecher gegenüber jW. In den nächsten Tagen werde die Kammer eine zweite Richtervorlage in Karlsruhe einreichen. Die erste Eingabe vom Mai 2015, denselben Fall betreffend, hatte das BVerfG Anfang Juni wegen eines Formfehlers ab- und an die Thüringer Sozialrichter zurückgewiesen.

Geklagt hatte ein Mann, den das Jobcenter Erfurt im Jahr 2014 zweimal für jeweils drei Monate sanktioniert hatte. Nachdem er ein Arbeitsgebot abgelehnt hatte, kürzte ihm das Amt die Grundsicherung um 30 Prozent. So musste er mit 273,70 statt damals 391 Euro über die Runden kommen. Daraufhin hatte das Jobcenter ihn zu einem Praktikum verpflichtet. Auch dem hatte der Kläger nicht zugestimmt. Die Folge war eine weitere Kürzung seiner Bezüge um 234,60 Euro, also 60 Prozent. Es blieben ihm dadurch gerade noch 156,40 Euro zum Überleben. Bei der Klage hatte der Mann beteuert zu wissen, worauf er sich eingelassen habe. Die Sanktionen halte er allerdings für verfassungswidrig.

Die Sozialrichter in Gotha waren der Argumentation des Klägers gefolgt. Mit Hartz IV habe der Gesetzgeber das physische und soziokulturelle Existenzminimum berechnet. Dieses sei nach Bedürftigkeit zu gewähren. So forderten es die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch das BVerfG selbst habe dies in zwei Entscheidungen zu Hartz IV in den Jahren 2010 und 2014 sowie in einem Beschluss aus 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz betont.

Dem zuwider habe der Gesetzgeber die Gewährleistung der Grundsicherung an das Wohlverhalten der Bezieher geknüpft. Außerdem hebele das Sozialgesetzbuch II das Recht auf freie Berufswahl sowie das Verbot der Zwangsarbeit aus. Mittels existenzgefährdender Strafen könnten Hartz-IV-Berechtigte genötigt werden, jeden schlecht bezahlten Job, jede Maßnahme oder nicht dem Arbeitsrecht unterliegende Arbeitsgelegenheit anzunehmen. »Sanktionen können zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit führen«, betonte die Gothaer Kammer 2015.

Wie das BVerfG am 2. Juni mitteilte, wirft diese Richtervorlage »durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf«. Allerdings habe die Gothaer Kammer nicht hinreichend geprüft, ob der Kläger mit Zugang der Jobzuweisungen genügend über Rechtsfolgen bei einer Ablehnung belehrt worden war. Das Sozialgericht hätte nach dem Willen der Karlsruher Richter genauer auswerten müssen, ob es die Sanktionen bereits wegen fehlerhafter Bescheide hätte aufheben können. Denn dann, so das BVerfG, »käme es auf die Verfassungsgemäßheit (...) nicht mehr an«. Es stufte die Vorlage damit als »unzulässig« ein.

»Die Kammer hat die Vorgaben der Verfassungsrichter zur Kenntnis genommen und bearbeitet«, erläuterte der Gerichtssprecher. Das Verfahren werde nun ausgesetzt, bis die zweite Vorlage in Karlsruhe bearbeitet wird. Das BVerfG kann die Eingabe erneut abweisen, muss dies aber begründen.

Um dies zu vermeiden, habe das Sozialgericht Gotha einerseits klargestellt, dass die Rechtsfolgenbelehrung des Klienten den gesetzlichen Vorgaben entsprach, so der Sprecher. »Zum anderen konnte der Kläger ausführlich darlegen, dass ihm die Folgen bewusst waren.« Nach jW-Informationen hatte er auch schon in der Vergangenheit gegen Sanktionen mit ausführlichen Einlassungen geklagt. Zudem hatte er sich geweigert, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Eine solche enthält sanktionsbewährte Auflagen wie Ortsanwesenheit, beständige Bewerbungsbemühungen und die Annahme zugewiesener Jobs.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) verhängten Jobcenter von April 2015 bis März 2016 rund 950.000 Kürzungen gegen 414.000 Leistungsbezieher. Knapp 7.000 Menschen wurden die Mittel im März vollständig gestrichen. Auch Minderjährige sind betroffen. Im vorigen Jahr waren 1.800 Sanktionierte erst 15jährig, knapp 15.000 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren. Zwischen 2007 und 2015 sparte die BA etwa 1,7 Milliarden Euro alleine durch Sanktionen ein, das sind jährlich knapp 200 Millionen Euro.
https://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php (https://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php)

Pressemitteilung des SG Gotha:
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/DEEA9CFA0821658FC1258004003605D5/$File/PM%20Vorlage.BVerfG.pdf?OpenElement (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/DEEA9CFA0821658FC1258004003605D5/$File/PM%20Vorlage.BVerfG.pdf?OpenElement)

Und noch ein Kommentar von Stefan Sell:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/173.html (http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/173.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 20:12:14 Mi. 03.August 2016
Dann will ich hoffen, dass das Sanktionsregime diesmal zu Fall gebracht wird.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 22:36:01 Mi. 03.August 2016
Eines Tages werden die HartzIV-Gesetze und deren Umsetzung mit den Schandtaten der Faschisten und den Eskalationen der STASI gleichgesetzt!
Ich mache das heute schon so und bewerte auch die Menschen, die HartzIV befördern, planen und umsetzen so.

Euch wird der Bi-Ba-Butzemann holen!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 14:31:50 So. 07.August 2016
Zitat von: counselor am 20:12:14 Mi. 03.August 2016
Dann will ich hoffen, dass das Sanktionsregime diesmal zu Fall gebracht wird.
Ich male nur ungern schwarz, aber: Ich glaub nicht dran.
Sowohl das JC als auch das SG haben bei der Sache so viele Fehler gemacht, dass die Robenträger auch eine dritte Vorlage zurückweisen könnten, ohne in Begründungsnot zu geraten.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:57:23 Mo. 08.August 2016
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/6B1D8B8B0AAF1449C125800900272B18/$File/Rehse%2015%20AS%205157%2014.2.Vorlage.pdf?OpenElement (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/6B1D8B8B0AAF1449C125800900272B18/$File/Rehse%2015%20AS%205157%2014.2.Vorlage.pdf?OpenElement)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 23:26:10 Mo. 08.August 2016
Dagobert:
ZitatSowohl das JC als auch das SG haben bei der Sache so viele Fehler gemacht, dass die Robenträger auch eine dritte Vorlage zurückweisen könnten, ohne in Begründungsnot zu geraten.
Bezugnehmend fällt mir dazu etwas ein:

Also nach dem Spruch des höchsten Gericht´s hat zukünftig jedes Sozialgericht und jede Instanz  zu prüfen ob die EGV komplett rechtmäßig ist und damit Sanktionen gerecht fertigt sind.
Wenn dem so ist und alle urteilen die Sanktion ist gerechtfertigt, erst dann kommen die " erheblichen Fragen zu einer Sanktion" in´s Spiel.
Wenn aber nur ein Fehler vorhanden sein sollte sind in Folge auch Sanktionen nicht zulässig. Erledigt.

Da frage ich mich, ob das BVerFG nicht indirekt schon die Sanktionen für- ja nicht direkt als verfassungswidrig erklärt hat- sondern die Möglichkeit für Sanktionen praktisch in die Tonne gekloppt hat?
" Selbst wenn es einwandfreie EGV´s gäbe, dann kommen wir immer noch mit den " erheblichen" verfassungsrechtlichen Fragen/ Bedenken daher"

Klar, Betroffene müssen dabei den berühmten langen Atem haben um alle Instanzen zu durch laufen. Und solange Karlsruhe nicht ein grundsätzliches Urteil zu fällen wagt müssen sich Sanktionierte " alleine" durch kämpfen. Und nicht alle sind bereit oder haben die Kraft dazu, aber ich sehe gute Chancen dass diejenigen die diesen Weg konsequent gehen keine Sanktion rechtswirksam wird.

Auch wird sich das System anpassen. Z.B. wird es keine nachträgliche Auszahlung des einbehaltenen ALG geben, denn schliesslich hat man auch mit weniger Geld " überlebt". Oder die immer wieder in´s Spiel gebrachte Gerichtsgebühr. Oder, oder oder .....

Gedanken eines Laien, mehr nicht ......
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: schwarzrot am 04:40:00 Di. 09.August 2016
Zitat von: shitux am 23:26:10 Mo. 08.August 2016
Also nach dem Spruch des höchsten Gericht´s hat zukünftig jedes Sozialgericht und jede Instanz  zu prüfen ob die EGV komplett rechtmäßig ist und damit Sanktionen gerecht fertigt sind.
Das war eigentlich auch vorher die aufgabe von sozialgerichtsverfahren, oder?
Zitat
...

Auch wird sich das System anpassen. Z.B. wird es keine nachträgliche Auszahlung des einbehaltenen ALG geben, denn schliesslich hat man auch mit weniger Geld " überlebt". Oder die immer wieder in´s Spiel gebrachte Gerichtsgebühr. Oder, oder oder .....

Gedanken eines Laien, mehr nicht ......
Welchen effekt haben solche gedanken bei dir?
Bringen sie dich voran?

Kannst du bestehende (oder geplante) gesetze (oder gerichtsurteile?) nennen, nach denen es 'keine nachträgliche auszahlung des einbehaltenen ALG geben' wird, oder die eine auszahlung mit der begründung verhindern, weil 'schliesslich hat man auch mit weniger geld "überlebt"'?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 13:28:46 Di. 09.August 2016
schwarzrot:
ZitatDas war eigentlich auch vorher die aufgabe von sozialgerichtsverfahren, oder?
Tja, das weiß ich gar nicht so genau. Theorie und Wirklichkeit ...

Aber das was ich weiß, war das ich als BetroffeneR bisher die Fehler spezifisch benennen musste oder habe die in der EGV sind.

ZitatWelchen effekt haben solche gedanken bei dir? Bringen sie dich voran?
Das wäre schon gut, wenn ich darauf eine Antwort finden könnte. " Wehret den Anfängen" könnte evtl. ein Ansatz sein. Aber nach mehr als 15 Jahren H4 klingt das verständlicherweise belanglos. Deshalb auch der Zusatz " Gedanken eines Laien..."

Zitat
Kannst du bestehende (oder geplante) gesetze (oder gerichtsurteile?) nennen, nach denen es 'keine nachträgliche auszahlung des einbehaltenen ALG geben' wird, oder die eine auszahlung mit der begründung verhindern, weil 'schliesslich hat man auch mit weniger geld "überlebt"'?
Ich habe den Passus nicht mehr wortwörtlich parat. Aber steht in den Rechtsvereinfachungen nicht was drinne v.w. Zahlungen werden erst ab Gerichtsurteilen fällig? Also keine rückwirkenden Nachzahlungen von zu Unrecht einbehaltenem ALG II? ( oder teilweise davon) zu zahlen sind, obwohl das Einbehalten rechtswidrig war?
# Irgendeine Beschränkung möglicher Nach-/ Rückzahlungen gibt es in meiner Erinnerung.#

Ja du hast Recht.  Das mit dem " schliesslich hat man auch mit weniger geld "überlebt"' steht für die Gedanken die ich zu dem entsprechenden Passus habe. Ich bin mir sicher, dass es ausser mir noch viele- sehr viele-  Leute gibt die sich sagen" Seht, Sanktionen können doch nicht schlimm sein. Leben ja noch ..." Während ich dies als zynisch beurteile, meinen die vielen-, sehr vielen Leute es im Gegensatz zu mir allerdings (tot)ernst.

Ich hätte auch schreiben können" Die Sanktionen beweisen in sich selber, dass man auch mit gekürztem Regelsatz über die Runden kommt/ weiterleben kann". Denn ansonsten müssten Sanktionierte reihenweise umkippen. Wie viele im vergangenen Jahr? 900.000?

Selbst eine Menge an Gewalt, steigende Armut oder gar die Toten, die unmittelbar mit H4 zusammmen hängen, lassen Verantwortliche nicht mal im Ansatz umdenken ....



Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 15:52:17 Di. 09.August 2016
Es ist sehr gefährlich, auf ein Umdenken der Verantwortlichen zu hoffen.  Ein Umdenken wird in Politik und Management nicht stattfinden. Änderungen müssen erkämpft werden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:28:38 Di. 09.August 2016
Zitat von: schwarzrot am 04:40:00 Di. 09.August 2016
Zitat von: shitux am 23:26:10 Mo. 08.August 2016
Also nach dem Spruch des höchsten Gericht´s hat zukünftig jedes Sozialgericht und jede Instanz  zu prüfen ob die EGV komplett rechtmäßig ist und damit Sanktionen gerecht fertigt sind.
Das war eigentlich auch vorher die aufgabe von sozialgerichtsverfahren, oder?
Yep, die Vorlage ans BVerfG ist nachrangig.
[Nachtrag:]
Wobei ich der Vorlage vom SG Gotha keine Chance einräume. Die Ausführungen zu RFB und Kenntnis der Rechtsfolgen lesen sich ziemlich wirr, und auf den konkreten Hinweis des BVerfG zur RFB ("vereinbarte Pflichten" in einem VA - siehe #116: Volltext) wurde nicht eingegangen.
Das gibt ne Ohrfeige fürs SG, aber keine Entscheidung in der Sache.  :(
[/Nachtrag]

Zitat von: schwarzrot am 04:40:00 Di. 09.August 2016
Kannst du bestehende (oder geplante) gesetze (oder gerichtsurteile?) nennen, nach denen es 'keine nachträgliche auszahlung des einbehaltenen ALG geben' wird, oder die eine auszahlung mit der begründung verhindern, weil 'schliesslich hat man auch mit weniger geld "überlebt"'?
Es gab bereits Leistungseinstellungen verbunden mit der Aufforderung nachzuweisen, wie man eine 100%-Sanktion überlebt hat.
Das Spiel betreiben einige JC seit Jahren.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 18:20:53 Di. 09.August 2016
Zitat von: counselor am 15:52:17 Di. 09.August 2016
Änderungen müssen erkämpft werden.

Genau, ich würde mir so wünschen noch zu sehen oder mitzuerleben, wie diese ganzen Figuren auf die Fresse kriegen. In ihrem Wahn zerstören sie, wie schon immer fast jede deutsche Regierung, mein Heimatland.
Begründe mir einer doch einmal die tiefe psychologische Dimension dieser Tatsache.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: BGS am 19:27:35 Di. 09.August 2016
Wer arm gemacht wurde, soll sich in Deutschland Tag für Tag

unwohl fühlen

selbst die Schuld daran geben

unerträglich leiden

sich demütigen und schikanieren lassen von aufgeblasenen Nullen

sterben so schnell es geht

sich still in sein Elend finden

um Arbeit jeder Art betteln, gerne auch ohne Lohn

als Versager diffamiert werden dürfen

etc.

MfG

BGS
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 07:45:22 Mi. 10.August 2016
Dieser ganze Umstand Sozialabbau und "Arbeit um jeden Preis" ist wie
eine Zyste in unserer Gesellschaft, die immer fetter wird.

Ich hoffe sehr, das diese bald platzt und die Verantwortlichen dieser
Entzündung dann den Eiter auflecken dürfen..

---

Eine der schauerlichsten Folgen der Arbeitslosigkeit ist wohl die,
daß Arbeit als Gnade vergeben wird.

Kurt Tucholsky

---
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 16:56:44 Mi. 10.August 2016
"Arbeit als Gnade" (aus Tucholsky's "...zu dürfen") in einer Zeit, in welcher die Automatisierung von Arbeitsprozessen immens voranschreitet und ungeliebte Handarbeiten in Länder mit Billigstlöhnern oder extremsten Ausbeutungsbedingungen ausgelagert wird. Aber auch dort lassen sich diese Zustände nicht ewig festschreiben.
Nein, die kapitalistische Denke ist am Ende. Das zeigt sich allerorten, wenn man mit den richtigen Augen schaut.

Und es läuft auf einen Krieg zu, wenn meine kassandräischen Ahnungen wahr werden sollten.

Brexit, Trump, AfD, Contra-Flüchtlingspopulisten, Maßnahmen zur Abschottung (also Manifestierung der Reichtumsunterschiede!)
Sie haben nur nicht auf den Knopf gedrückt, weil nach einem 3. Weltkrieg a) nichts mehr übrig sein könnte, was man ausbeuten kann bzw. b) sich die verbleibenden Menschen tatsächlich mit der WIRKLICHEN Abschaffung des Kapitalismus beschäftigen könnten.

Schönen Dank für ein Scheiß-Leben ihr reichen Fuzzies! - Schicksal, bitte laß mich noch an deren schmachvollen Untergang teilhaben, ich will sie qualvoll jammern und sterben sehn.

erweitertes Tucholsky-Zitat: "Eine der schauerlichsten Folgen der Arbeitslosigkeit ist wohl die, dass Arbeit als Gnade vergeben wird. Es ist wie im Kriege: wer die Butter hat, wird frech.

Es ist nicht nur, dass die Koalitionsrechte der Arbeiter und nun gar erst die der Angestellten auf ein Minimum zusammengeschmolzen sind, dass ihre Stellung bei Tarifverhandlungen immer ungünstiger wird, weil bereits das Wort ›Tarif‹ bedrohliche Wettererscheinungen in den Personalbüros hervorruft ... auch die Atmosphäre in den Betrieben ist nicht heiterer geworden. Zwar jammern die Arbeitgeber: »Wir können die Untüchtigen so schwer herauskriegen – heutzutage kann man ja niemand mehr kündigen ... « keine Sorge: man kann. Und so wird Arbeit und Arbeitsmöglichkeit, noch zu jämmerlichsten Löhnen, ein Diadem aus Juwelen und ein Perlengeschmeide.

»Der Portier, dem Sie da gekündigt haben«, sagte neulich ein Beisitzer zu dem Vertreter des Café Josty, »hat immerhin dreißig Jahre vor Ihrer Tür gestanden ... « – Der Vertreter: »Ist es nicht bereits ein Plus, dreißig Jahre vor dem Café Josty stehen zu dürfen?« Und wenn er den ganzen Satz nicht gesagt hat: » ... zu dürfen« hat er bestimmt gesagt. Die einen haben das ›Recht‹, für das Vaterland sterben zu dürfen, andre ›dürfen‹ zu Hungerlöhnen arbeiten – wobei denn wieder andre die saure Pflicht haben, vierundzwanzig Aufsichtsratsposten bekleiden zu müssen."

Als wäre es gestern geschrieben!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 11:31:30 Fr. 12.August 2016
Ich denke anbei auch an den Film Moderne Zeiten von Charly Chaplin..

Darin die Fließbandarbeiten mit dem Schraubenschlüssel..

Wenn mann nun die Handarbeiten in dem Film ignoriert, weil in den
heutigen "modernen Zeiten"  die erforderlichen "Handarbeiten" durch
Maschienen und Robotik wegrationallisiert sind, komme ich zu dem
Ergebnis, das so einige Dinge mittlerweile zeitlos sind. Genau so der
Satz von Tucholsky..

Die Jobcentren handeln heute doch genau so, das sie meinen, dem
Arbeitsuchenden etwas gutes zu tun, indem sie Stellenvorschläge
verabreichen, die eine Lebensplanung keinesfalls zulassen.

Es ist doch so, das ein Job darüber bestimmt, wie Mensch zu leben hat.
Aus dem "arbeiten um zu leben" ist ein "Leben um zu arbeiten" geworden..

Anhand dessen noch unbegreiflich, das wir alle in einem großen Knast
sitzen, wo sich SB`s und AG`s an den Erwerbsabhängigen  austoben.

Sollte es hier mal richtig rappeln, wird sich die Wut der Arbeiterklasse
entladen und die Bonzen in die Flucht schlagen.. Die Frage bleibt wie
schaut der Tag danach aus ?

Hausrecht und Gruppenregeln werden Gesetze ersetzen um überleben
zu wollen.

Sehe ich das realistisch, können wir uns noch auf sehr rasannte Zeiten
einstellen.

::)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 14:07:25 Di. 16.August 2016
Ja, die Bräsigkeit von Kohl und Merkel, alles auszusitzen und auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, wird sich bitterlich rächen. Und die lächerliche Episode SPD ist nur eine Bestätigung des Wahnsinns.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Kuddel am 19:22:26 Di. 16.August 2016
Zitat von: Strombolli am 14:07:25 Di. 16.August 2016
...die Bräsigkeit von Kohl und Merkel, alles auszusitzen und auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben...

Dieser verbreiteten Vorstellung möchte ich widersprechen. Ich bin da auch anderer Meinung als Volker Pispers, der meint, Merkel wolle nur "irgendwas mit Politik" machen.

Meiner Meinung nach unterschätzt man Kohl und Merkel. Sie haben einen anderen Politikstil, doch sie stell(t)en politische Weichen sehr bewußt und mit wohl verheerenderen Folgen, als die "großen Macher".
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Strombolli am 23:27:23 Di. 16.August 2016
Letztlich ist es egal, welcher Politiker mit welchen Ambitionen/Intentionen das Leben von Millionen Menschen versaut. Immer wieder, in jeder Gesellschaftsordnung.

Ich mag Menschen, die frohen, intelligent frohsinnigen, lebenslustigen, lachenden. Ich verachte Menschen, die voreingenommenen, großkotzigen, selbstherrlichen, macht- und geldgierigen, unbedachten, egomanen ...

Und das ist der Menschheit mit Recht egal, solln sich alle selber f****.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 02:51:11 Mo. 26.Dezember 2016
Eine kleine Überraschung (weil Weihnachten ist?):
Zitat1. Bundesverfassungsgericht nimmt den Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen, Benennung von Tacheles als fachkundiger Dritten
============================================================
Den ersten Vorlagebeschluss des SG Gotha hat das BVerfG aus formellen Gründen abgelehnt, danach hat das SG Gotha mit Datum vom 2. August 2016 seine verfassungsrechtlichen Zweifel zum zweiten Mal dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.

Hier der Beschluss:  http://tinyurl.com/z8vk5mb (http://tinyurl.com/z8vk5mb)

Das BVerfG hat den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt, daneben natürlich auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Städte- und Landkreistag, Gewerk-schaften und verschiedene juristische Organisationen.

Die Benennung von Tacheles als sachkundigen Dritten,  als  Organisation die Betroffenen-interessen und Positionen vertritt spricht dafür, dass das BVerfG sich eine ausgewogene  Meinungsbildung verschaffen will und ist daher zu begrüßen.

Die genannten wurden vom BVerfG zu folgendem Punkten befragt:


- Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl der Sanktionen und Verteilung auf einzelne Pflichtverletzungstatbestände.

- Erkenntnisse über Fehleranfälligkeit der Leistungsabsenkungen und wie oft diese im WS – und sozialgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden.

- Erkenntnisse über die Wirkungen von Sanktionen, einmaliger und wiederholter, insbesondere bei Nachholung der Obliegenheit und wie oft sich Leistungsberechtigte nach vollständiger Absenkung bereit erklärten, ihren Pflichten nachzukommen.

- Erkenntnisse über die Verwaltungspraxis der Höhe von Sachleistungen und ob es Abweichungen zu den Fachlichen Hinweisen der BA Nr. 4.5 (Rn. 31.48 ff) gibt und ob dabei die Dauer der Leistungsabsenkung eine Rolle spielt.

Diese Punkte möchte ich natürlich auch an die Leserschaft des Newsletters weitergeben,  wenn es Untersuchungen zur Wirkung von Sanktionen gibt, vielleicht hat der ein oder andere Verband oder ein Studierender dazu gearbeitet, dann fände ich es super, wenn es konkrete Hinweise an uns gäbe.

Auch die Frage der Fehleranfälligkeit von Sanktionen, vielleicht gibt es hier Rechtsan-wälte oder sonstige Organisationen  die exemplarisch einzelne Fälle haben, die dokumentiert sind, genauso konkrete belegbare Hinweise zur Anwendung der Sachleistung und  zur Höhe.

Hier wäre eine Mithilfe und Unterstützung recht gut. Damit die Fachkundigen dem BVerfG auch umfassende und präzise Antworten geben können.

Wer da Infos und Hinweise hat, wende sich bitte an mich.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/)



EDIT: Zitat und Quelle ausgetauscht, um den Fratzebuch-Link wegzukriegen.  :baby:
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:42:01 Di. 27.Dezember 2016
Hier auch noch die dazugehörige Pressemitteilung von Tacheles:
ZitatTacheles PM v. 27.12.2016: Bundesverfassungsgericht bestellt Tacheles als sachkundigen Dritten
Erstellt am 26.12.2016

Tachelesarbeit einmal anders:  im Jahr 2016 wurden zwei Fachstellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen geschrieben, ein Tachelesvertreter ist als Sachverständiger zu einer Anhörung  im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufgetreten und nun bestellt das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten im Rahmen einer Richtervorlage zur Verfassungskonformität von Sanktionen

Die Tachelesarbeit ist vielfältig, neben der persönlichen Beratung von rund 2.000 Menschen und einer Vielzahl von Beratungen per Internet und Telefon, ist der Erwerbslosenverein Tacheles auch  aktiv in der sozialpolitischen Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung der Interessen einkommens-schwacher Menschen. Im Vorfeld der Rechtsänderungen um das ,,9. SGB II - Änderungsgesetz" hat der Verein zwei Fachstellungnahmen abgegeben, die einige Beachtung und positive Wirkung im Gesetzgebungsverfahren gefunden haben. Auch ist Frank Jäger von Tacheles als Sachverständiger in einer Anhörung des  Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag in Berlin aufgetreten.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht Tacheles als sachkundigen Dritten in einer Richtervorlage zum Sanktionsrecht bestellt. Tacheles wird aufgefordert bis Mitte Februar 2017 eine Reihe richterliche Fragen zum Umfang, Rechtskonformität und Folgen von Sanktionen zu beantworten.

,,Wir halten die Sanktionen für in weiten Teilen für nicht verfassungskonform und Menschenrechts-widrig. Sanktionen bedeuten den Verlust verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Existenzsicherung. In vielen Fällen geht mit Sanktionen der Verlust der Wohnung, Energie- und Krankenkassenschulden einher" erklärt Harald Thomé vom Verein Tacheles ,,Die Sanktionspraxis des Jobcenter in Wuppertal ist sehr heftig und liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt, wir werden unsere Erfahrungen mit der oft mehr als kritischen Verwaltungspraxis in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einfließen lassen" umreißt Thomé die Position des Vereins.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2117/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2117/)
PM als pdf:
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Tacheles_Pressemitteilungen/Tacheles_PM_27.12.2016.pdf (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Tacheles_Pressemitteilungen/Tacheles_PM_27.12.2016.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 12:46:51 Do. 29.Dezember 2016
Die Wuppertaler Lokalpresse hat das Thema auch entdeckt.
ZitatTacheles berät Bundesverfassungsgericht
http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/tacheles-beraet-bundesverfassungsgericht-aid-1.6492559 (http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/tacheles-beraet-bundesverfassungsgericht-aid-1.6492559)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:15:45 Di. 03.Januar 2017
Zitat3. Das Sanktionsregime vor dem BVerfG und sachverständige Dritte vor dem BVerfG

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Ich habe im letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vorlagebeschluss des SG Gotha zu Sanktionen annimmt und unter anderem den Verein Tacheles als sachkundigen Dritten bestellt hat.  Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.

Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der  kapitalistischen Verwertung  von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.

Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von ,,Erkenntnissen" des BVerfG beteiligen.

Aufruf zur Unterstützung
In dem Zusammenhang eine Bitte an die Newsletterleserinnen und -leser, das BVerfG fragt nach der Verwaltungspraxis bei Sanktionen und den Folgen. Dazu möchte ich dem BVerfG konkrete ,,Fälle" vorlegen. Diese sind in ausreichendem Maße fast nur über Anwälte dokumentierbar, daher richtet sich der Aufruf vorrangig an Anwälte.

Ich suche Fälle,

- in denen  trotz mehr als 30 % Sanktionen keine Lebensmittelgutscheine, auch mit Antrag gewährt wurden,
- in denen die Miete nicht übernommen wurde,  es einen Antrag auf Übernahme der Miete im Rahmen der Wohnraumsicherung gab und das Verwaltungshandeln dann zu Wohnungslosigkeit geführt hat
- oder Gerichte Eilklagen auf Mietübernahme wegen Sanktionen wegen fehlendem Anordnungsgrund abgelehnt haben und später der Vermieter deswegen ordentlich gekündigt hat,
- in denen eine ,,Unterwerfungserklärung" / Bereiterklärung im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II abgegeben wurde und diese von den JC's ignoriert wurden
- in denen kein JC Hinweis auf Lebensmittelgutscheine erfolgte und dann ua. Krankenkassenschulden und Krankenbehandlungskosten in erheblicher Höhe angefallen sind

Solche Fälle machen nur Sinn wenn die davon Betroffenen den Anwälten die Vollmacht gibt, diese an uns weiter zu geben und uns, diese dem BVerfG vorzulegen und anonymisiert öffentlich verwerten  zu dürfen.

Daher die Bitte an alle Leser*innen, geht in euch, guckt ob ihr/Sie solche oder vergleichbare Fälle habt und schlagt mir die dann vor.

Ich danke im Vorhinein für die Mühen und bitte um rege Unterstützung!
Quelle: Thome-Newsletter vom 02.01.17
Titel: Tacheles sucht Munition fürs Verfassungsgericht, bzgl. Sanktionen
Beitrag von: dagobert am 00:31:32 Mi. 11.Januar 2017
Tacheles sucht Munition fürs Verfassungsgericht, bzgl. Sanktionen

Zitat2. Fälle für das BVerfG wegen Richtervorlage zu Sanktionen

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Ich hatte im letzten  Newsletter drum gebeten, uns möglichst Fälle zu nennen und zu  übersenden für das BVerfG. Die Rückmeldungen waren sehr spärlich. Ich möchte daher nochmal beschreiben worum es mir bei der Suche geht:

- Fälle in denen Lebensmittelgutscheine ,,grundsätzlich" bei Sanktionen verweigert werden.
- Fälle in denen Geldleistungen für Fahrtkosten, Medikamentenzuzahlungen, bei Schwangerschaftsbedarfen neben Lebensmittelgutscheinen verweigert werden.
- Fälle bei denen durch Sanktionen Obdachlosigkeit eingetreten ist und der Vermieter fristlos oder später ordentlich gekündigt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren. 
- Fälle, in denen das JC bei Sanktionen die darlehensweise Übernahme von Miet- und Energieschulden bei 100 % Sanktionen abgelehnt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren. 
- Fälle bei denen auf die Unterwerfungs-/Bereiterklärung ,,ich tue in Zukunft alles, nur gebt mir die Miete wieder"  nach § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II (für Ü-25 Jährige) und nach § 31a Abs. 2 S. 4 SGB II (für U-25 Jährige)vom JC nicht hingewiesen und / oder diese ignoriert wurde.

Also alles Fälle in denen Sanktionen zu erheblichen und gegen die Menschenwürde verstoßenden Übergriffen geworden sind. Der Pferdefuß ist aber, wir müssen die Fälle irgendwie dokumentieren. Das bedeutet durch Akten oder Eidesstattliche Versicherung belegen. Ich fordere daher alle NL Leser auf, hier in Euch zu gehen und aktiv zu werden.
Quelle: Thome-Newsletter vom 09.01.17

Wer da was Passendes hat, bitte direkt an Tacheles oder H. Thome wenden.
www.tacheles-sozialhilfe.de (http://www.tacheles-sozialhilfe.de)
www.harald-thome.de (http://www.harald-thome.de)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:08:02 Mi. 18.Januar 2017
Kleiner Gedankengang, inspiriert von Troll (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=12043.msg325512#msg325512)  ;):
Warum beschäftigt sich das BVerfG ausgerechnet jetzt mit den Sanktionen? Verfassungsbeschwerden dazu gab es in all den Jahren genug.
Welche Auswirkungen hätte es auf die SPD, wenn das BVerfG kurz vor der BT-Wahl die Sanktionen kippt, das "Herzstück" der Agenda 2010, von der die SPD ja nicht lassen will?
Und welche Auswirkungen hätte das auf die AfD?
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 13:10:21 Sa. 21.Januar 2017
Oh Schreck..

Die "Gaudi" von cducsu mit der afd und die Opposition in rotrotgrün - Konstruckt ?
Wat tolle Aussichten, nun die Münze zu werfen, wer von denen die Mehrheit bekommt.

Wie die SPD nach der Abschaffung der H4-Sanktionen lammentieren würde, dürften
wir uns ja auf "Anstalts-Töne" gefasst machen.

::)


Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 19:00:35 Sa. 21.Januar 2017
Argh.

Das fiese bei den von H.T. aufgezählten Voraussetzungen ist ja gerade das Sanktionsversuche im Vorfeld von Gerichtsverhandlungen nicht zählen. Und das sind so einige Versuche mehr.
Will sagen, selbst wenn das BVerFG die angeführten Punkte als Sanktionsgründe verwerfen sollte, so bleiben den JC immer noch genug Spielraum  für ihre eigenen Sanktionsphantasien. # bei mir war es der Versuch weil angeblich " schlechte Handschrift"#
Aber (solche) Phantasien können grundsätzlich nur entwickelt werden weil es überhaupt die Möglichkeit der Sanktionen gibt.

Ich finde es schade das so viele absurde Sanktionsversuche- und davon gibt es überreichlich - letztlich keine Rolle spielen um das Regime zu kippen. Denn die sind doch geradezu ein Lehrbeispiel für die Absurdität und Willkür der JC, deren Mitarbeiter und des Gesetzes.

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 01:01:07 So. 22.Januar 2017
Zitat von: shitux am 19:00:35 Sa. 21.Januar 2017
Will sagen, selbst wenn das BVerFG die angeführten Punkte als Sanktionsgründe verwerfen sollte, so bleiben den JC immer noch genug Spielraum  für ihre eigenen Sanktionsphantasien. # bei mir war es der Versuch weil angeblich " schlechte Handschrift"#
Wenn du dazu irgendwas schriftliches hast, wo das eindeutig draus hervorgeht, dann solltest du mal bei bei H. T. anfragen, ob er das mit gebrauchen kann.

Zitat von: shitux am 19:00:35 Sa. 21.Januar 2017Aber (solche) Phantasien können grundsätzlich nur entwickelt werden weil es überhaupt die Möglichkeit der Sanktionen gibt.
Und weil die JC-MA genau wisen, dass sich kaum jemand wehrt.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 18:35:30 Di. 24.Januar 2017
Meinste?
Entspricht nun mal keiner gef. Vorgaben. Auf der anderen Seite, Schaden kann´s auch wieder nicht unverb. Kontakt auf zu nehmen ...
Ich bin da etwas vorsichtig(er), nich das H.T. genervt ist. Hat bestimmt genug zu tun als sich mit erledigten " Fällen" zu beschäftigen ...

Also belegen is kein Problem. Habe sowohl das Schreiben bezgl. Anhörung v. JC als auch meine Stellungnahme. Woraufhin dann keine Sanktion erfolgte ...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:18:30 Sa. 04.Februar 2017
ZitatBundesverfassungsgericht prüft Hartz IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Sanktionen gegen Hartz-IV-Abhängige gegen das Grundgesetz verstoßen, so das ND. Denn das Grundgesetz setzt mit dem Sozialstaat auch ein materielles Existenzminimum voraus. Dieses soll Hartz-IV im Normalfall eben gerade erreichen. Sanktionen werden von diesem Existenzminimum abgerechnet. Es gibt also schwer wiegende Gründe dafür, dass das Verfassungsgericht die Sanktionen für rechtswidrig erklärt.

Vollsanktionen bedeuten sogar, den Betroffenen die Gelder komplett zu entziehen. Sie erhalten lediglich Lebensmittelgutscheine, die sie extra beantragen müssen. Selbst die sind aber nur ein Darlehen und werden den Bestraften, falls sie wieder Gelder bekommen, vom Regelsatz abgezogen.

Hartz-IV-Abhängige unter 25 können drei Monate lang eine solche Totalsanktion bekommen, wenn sie ein einziges Jobangebot ablehnen. Viele gehen deswegen, laut ND, überhaupt nicht mehr zum Jobcenter, sondern versuchen sich, anderweitig über Wasser zu halten: Sie verkaufen Drogen oder ihren Körper, stehlen oder betteln.

Die Bundesregierung kümmert das nicht

Die Bundesregierung hat keinen Schimmer darüber, was mit den Menschen passiert, die wegen einer Sanktion nicht mehr beim Jobcenter erscheinen: ,,Erkenntnisse zum Verbleib nach Ende der Phase einer Vollsanktionierung liegen der Bundesregierung nicht vor" lautete, laut ND die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage.

Das Arbeitsministerium kann noch nicht einmal sagen, wie viele Menschen mit Totalsanktion Lebensmittelgutscheine erhielten. Katja Kipping von der Partei DIE LINKE, sagte dazu, laut ND: ,,Das Bundesministerium von Andrea Nahles weiß nichts über die Folgen des zutiefst grundrechtswidrigen Akts der Totalsanktionierung. Ihr scheint das Schicksal der Betroffenen vollkommen egal zu sein." Die Botschaft der Bundesregierung lautet: Wer sich dem Terror der Jobcenter entzieht, der kann auch auf der Straße krepieren. (Dr. Utz Anhalt)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesverfassungsgericht-prueft-hartz-iv-sanktionen.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesverfassungsgericht-prueft-hartz-iv-sanktionen.php)
(farbliche Hervorhebung von mir)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:03:42 Mo. 13.Februar 2017
ZitatDiesseits und jenseits der schwarzen Pädagogik: Eine Studie zu den Wirkungen von Sanktionen auf junge Hartz IV-Empfänger - und ihre "Nebenwirkungen"

Oftmals kann man schon an den Überschriften von Artikeln erkennen, dass wir es mit einem höchst kontroversen Thema zu tun haben: Kürzung von Hartz IV führt Bezieher schneller in den Job, behauptet der eine. Strafen wirken, so apodiktisch hat Sven Astheimer seinen Kommentar zu der Angelegenheit betitelt. Und dann kommt so ein Beitrag dazu: Forscher empfehlen Reform der Hartz-IV-Sanktionen. Und alle berichten über ein und dieselbe Sache: Eine neue Studie aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Gerard J. van den Berg, Arne Uhlendorff und Joachim Wolff haben sich mit den Wirkungen von Sanktionen für junge ALG-II-Bezieher beschäftigt und bilanzieren bereits in der Überschrift: Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen. Die Studie untersucht die Wirkungen erster und wiederholter Sanktionen auf unter- 25-jährige Männer in Westdeutschland.

Bevor man sich die Ergebnisse der Studie genauer anschaut, muss man sich darüber orientieren, was es mit den Sanktionen generell auf sich hat und warum man mit Blick auf die Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahre von einem "deutlich verschärften Sanktionsregime" spricht.
[...]
Man kann an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass die Sanktionsfrage insgesamt nicht nur nach Auffassung einiger Außenseiter grundsätzlich auf dem Prüfstand gehört, sondern in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund einer erneuten Richtervorlage aus der Sozialgerichtsbarkeit mit der Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit der Sanktionen, die ja das eigentlich nicht unterschreitbare Existenzminimum eines Menschen betreffen, befassen müssen (vgl. hierzu den Beitrag Sie lassen nicht locker: Sozialrichter aus Gotha legen dem Bundesverfassungsgericht erneut die Sanktionen im SGB II vor vom 2. August 2016). Selbst wenn die Verfassungsrichter die Sanktionen nicht an sich kippen sollten, an dem verschärften Sanktionsregime für die jungen Hartz IV-Empfänger werden sie - so viel sei vorhergesagt - nicht bestätigend vorbei gehen.

von Stefan Sell
vollständiger Artikel:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/02/diesseits-und-jenseits-der-schwarzen.html (http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/02/diesseits-und-jenseits-der-schwarzen.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 20:48:03 Mo. 13.Februar 2017
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170213%2Ftemp%2Fgmku2v97.jpg&hash=5f7506b9ac5798384a9d3632b6a16f0ce8354e25) (http://www.directupload.net/file/d/4631/gmku2v97_jpg.htm)(//)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:53:05 Mi. 22.Februar 2017
Das BVerfG gedenkt noch in diesem Jahr über die Sanktionen zu entscheiden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:44:31 Mo. 27.Februar 2017
Die Stellungnahme von Tacheles ist fertig soll spätestens bis Ende der Woche auf der Tacheles-Website online gestellt werden.

ZitatIn 79 Seiten legen wir darin dar, dass das SGB II – Sanktionsrecht gegen das Völkerrecht, die EU – Sozialcharta, die Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt und eine Absenkung der SGB II Regelbedarfe in keinem Fall zulässig ist. Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen.
Quelle: Thome-Newsletter vom 26.02.17
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 23:41:19 Di. 28.Februar 2017
Bisher hatte sich das Verfassungsgericht nicht von Klagen gegen die
H4 Sanktionen beeindrucken lassen. Wieso dann jetzt ?
Mir fehlt schlicht der Glaube, zumal die Richter und Bediensteten dort zumeist
ein Parteibuch der neoliberalen Einheitsfront in der Tasche haben.  kotz

Und grade der Teil der Leute kann und will nicht aus seiner Haut.  :rolleyes:

Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 03:18:22 Mi. 01.März 2017
Zitat von: shitux am 19:00:35 Sa. 21.Januar 2017
...
Ich finde es schade das so viele absurde Sanktionsversuche- und davon gibt es überreichlich - letztlich keine Rolle spielen um das Regime zu kippen. Denn die sind doch geradezu ein Lehrbeispiel für die Absurdität und Willkür der JC, deren Mitarbeiter und des Gesetzes.


Tja, das hat Praxis weil sich das für den großen Pott der BA rechnet. Daher sich nur ca. 10% der Betroffenen
wehren und dies durchs Gericht ziehen, wird es wohl von der BA als "Spargebühr" empfunden und gepflegt.
Rein rechnerich werden fiktiv 1 Million Euros durch Sanktionen eingespart. Anbei sind die ca. 100.000 Ocken
an Ausgaben für Prozesskosten etc. nur "Erdnüsse"..
:rolleyes:
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 15:02:23 Mi. 01.März 2017
Große Hoffnungen in das BVerfG habe ich allerdings auch nicht!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 11:45:34 Mo. 06.März 2017
Die Stellungnahme von Tacheles ist online.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 11:50:54 Mo. 06.März 2017
Das BVerfG ist zusammengestellt mit Parteibuchinhabern der Regierungsparteien.
Weiterhin ist die Knechtung der Erwerbslosen politisch gewollt und Teil des Geldverteilungsumschichtungsprogrammes von Arm zu Reich!

Daher habe ich da zum BVerfG kein Vertrauen und die Betroffenen müssen sich politisch organiseren und Kämpfen. Für ihre Rechte und natürlich
bei den kommenden Wahlen zur Wahl hingehen und keine Stimme den Kriegs-und Hartzparteien geben!

Leider lassen sich viele vom Regime unterdrückte nun Einseifen von Schulz und der Sozialdemagogischen Partei Deutschlands.

Da fällt mir immer ein Sprichwort aus meinen Kindertagen ein: "Doof bleibt doof. Da helfen auch keine Pillen"....
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:14:31 Mo. 06.März 2017
DBDDHKP!  Hat meine Grundschullehrerin auch immer zu mir gesagt! ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 16:59:10 Mo. 06.März 2017
Onkel Tom:
Zitat.. Daher sich nur ca. 10% der Betroffenen wehren und dies durchs Gericht ziehen, wird ..ff.
Und mit dieser Passivität  liefern die Sanktionierten selbst ein Alibi für Sanktionen.  kotz Ich werde es nie verstehen!!! Vllt. kann ja jmd einen Link einstellen welcher dieses Phänomen erklärt .....

Das BVerFG wird mit Sicherheit wieder urteilen v.w. " gründlich-strenge Einzelfallprüfung" und/ oder ähnliches Gummi-Scheiß-Urteil ...

Na ma schaue ob ich die 79 Seiten von Tacheles verstehe ..... Auf jedenfall aufheben, vllt. gibt es die ein oder andere Anregung die für Widersprüche verwendet werden können ....


Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:28:35 Di. 07.März 2017
Zitat von: shitux am 16:59:10 Mo. 06.März 2017
Na ma schaue ob ich die 79 Seiten von Tacheles verstehe ..... Auf jedenfall aufheben, vllt. gibt es die ein oder andere Anregung die für Widersprüche verwendet werden können ....
Ich denke schon.
Da sind sogar Anregeungen für laufende Regelsatzklagen mit drin.  ;)
Und ein gutes Stück Geschichtsunterricht auch noch.  ;D

Da haben sich die Herren von Tacheles richtig Mühe gegeben.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:12:52 Di. 07.März 2017
Vom Paritätischen gibt's jetzt auch eine Stellungnahme.
http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/stellungnahme-des-paritaetischen-fuer-das-bundesverfassungsgericht-sanktionen-im-sgb-ii-auf-dem-pr/ (http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/stellungnahme-des-paritaetischen-fuer-das-bundesverfassungsgericht-sanktionen-im-sgb-ii-auf-dem-pr/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: shitux am 21:30:56 Di. 07.März 2017
Ich hatte ja ein büschen Bedenken ob ich mit evtl. Juristemdeutsch klar komme bzw. verstehen würde.  Aber, liest sich im Gegenteil ziemlich gut und auch flüssig.
Mein Old-School-Englisch stand mir mehr im Weg ;-)

Daumen drücken kann nicht schaden ...
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:20:34 So. 12.März 2017
Es gibt weitere Stellungnahmen zu den Sanktionen.

Von der Diakonie (lesenswert):
https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206.pdf (https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206.pdf)

Vom Deutschen Verein (nicht ganz so lesenswert):
https://www.deutscher-verein.de/de/download.php?file=uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-01-17_stellungnahme-bverg-sachkundiger-dritter.pdf (https://www.deutscher-verein.de/de/download.php?file=uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-01-17_stellungnahme-bverg-sachkundiger-dritter.pdf)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:29:36 Di. 28.März 2017
Stellungnahme des VdK zu den Sanktionen:
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Stellungnahme_zum_Verfahren_zur_verfassungsrechtlichen_Pruefung_des_Aussetzungs-_und_Vorlagebeschlusses_des_Sozialgerichts_Gotha_vom_02.08.16.PDF (http://harald-thome.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Stellungnahme_zum_Verfahren_zur_verfassungsrechtlichen_Pruefung_des_Aussetzungs-_und_Vorlagebeschlusses_des_Sozialgerichts_Gotha_vom_02.08.16.PDF)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:44:42 Mo. 03.April 2017
Stellungnahme der Caritas zu den Sanktionen:
https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/02-28-2017-sind-die-sanktionen-im-sgb-ii-mit-dem-grundgesetz-vereinbar (https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/02-28-2017-sind-die-sanktionen-im-sgb-ii-mit-dem-grundgesetz-vereinbar)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 16:53:55 Mo. 08.Mai 2017
LSG Sachsen bewilligt PKH unter Berufung auf das anhängige Verfahren beim BVerfG
ZitatDie für die Bewilligung gemäß § 73a Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) i. V. m. § 119 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben. Die am 1990 geborene Klägerin wendet sich gegen den Sanktionsbescheid vom 17. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 2015, durch den der Beklagte die Leistungen der Klägerin nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 31a Abs. 2, § 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum 31. Mai 2015 auf die für die Bedarfe nach § 22 SGB II zu erbringenden Leistungen beschränkt hat. Ob die Sanktionierung in Höhe des vollen Regelbedarfs nach § 31a i. V. m. § 31 und § 31b SGB II mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatlichkeit – und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar ist, ist Gegenstand des beim Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 7/16 anhängigen Verfahrens. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht, ohne eine Entscheidung in Sache zu treffen, bereits mit Beschluss vom 6. Mai 2016 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 – BvL 7/15 – juris Rdnr. 16) ausgeführt, dass die Sanktionierung in Höhe des vollen Regelbedarfs "durchaus gewichtige verfassungsrechtlicher Fragen" aufwirft.
LSG Sachsen, 20.03.2017, L 3 AS 258/16
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192149&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Demgegenüber sah das LSG Bayern in einem anderen Fall keinen Grund für die Aussetzung eines Verfahrens.
ZitatDie Vorlage des SG Gotha vom 26.05.2015, S 15 AS 5157/14, ist ein Einzelfall geblieben. Soweit ersichtlich, hat sich kein weiteres Sozialgericht oder Landessozialgericht der Auffassung dieser Kammer des SG Gotha angeschlossen. Im Gegenteil: Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, deutlich gemacht, dass eine Sanktion im Umfang von 30 % des Regelbedarfs nicht verfassungswidrig ist. Der Kläger sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht bedeutet, dass die Mittel voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden (BSG, a.a.O., Rn. 51). Es gibt kein bedingungsloses Grundeinkommen. Arbeit und das ernsthafte Bemühen um Arbeit sind grundsätzlich zumutbar und bei Obliegenheitsverletzungen sanktionierbar.
LSG Bayern, 22.12.15, L 7 AS 782/15 B
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182613
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:37:52 Fr. 02.Juni 2017
Zitat,,Recht ersetzt Sozialpolitik nicht"

Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer über die Menschenwürde von Hartz-IV-Beziehenden und die Vorteile einer Verfassung ohne soziale Grundrechte.
http://www.taz.de/!5403871/ (http://www.taz.de/!5403871/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:08:23 Do. 29.Juni 2017
Irgendwer bei Tacheles hat das merkwürdige Hobby, Stellungnahmen fürs Verfassungsgericht zu sammeln.  :D
Wen das auch interessiert:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:16:21 So. 06.August 2017
ZitatDGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]

"Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im SGB II äußern. Das Sozialgericht Gotha hatte in einer vielbeachteten Richtervorlage und in zwei Anläufen ein Verfahren in Karlsruhe erzwungen. Wie üblich hat das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter auch eine des DGB.
Zu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de (http://www.tacheles-sozialhilfe.de) ). Tacheles veröffentlichte die eigene Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen.
Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben.
Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, werden wohl wieder Spitzenfunktionäre in DGB und den Einzelgewerkschaften auf einen SPD-Kanzler hoffen. Als sei ein Schröder nicht genug. Da stört eine Delegitimierung von Zwangsarbeit und neuem Reichsarbeitsdienst.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im "höheren Interesse". Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar nicht einschliesst."
Zuschrift vom 1.8.2017 von Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB.  Zur Förderung der Transparenz hier also die Stellungnahme des DGB vom 31.3.2017 (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf) zu Sanktionen für das Bundesverfassungsgericht
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/ (http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 22:20:17 Mo. 21.August 2017
ZitatDabei eine Info zum Vorlageverfahren:  nach gut informierten Kreisen sind die beteiligten Richter im sog. Votenverfahren, das bedeutet, die  beteiligten Richter bekommen den Vorlagebeschluss und die Stellungnahmen auf den Tisch, bilden sich dazu eine Meinung und geben intern ein Votum ab. Sozusagen als erste interne schriftliche Einschätzung, wie der Fall gesehen wird.   Siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html)

Es soll weiterhin dieses Jahr zu einer Entscheidung kommen. Wir können gespannt sein. Es ist zu vermuten, dass, bevor der BA Teile der Sanktionsinstrumente aus der Hand genommen werden, nochmal durchgezogen werden soll.
gefunden im heutigen Thome-Newsletter
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 23:06:35 Fr. 22.Dezember 2017
In diesem Jahr kommt die Entscheidung nicht mehr.
https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/

Mich beschleicht schon seit enigen Wochen das Gefühl, dass das BVerfG damit warten will bis die neue Regierung steht. Offen zugeben werden sie das aber nicht, schließlich soll das BVerfG ja Recht sprechen und nicht Politik machen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:19:24 So. 21.Januar 2018
Zitat1. Zum Zeitplan des Bundesverfassungsgerichts wegen dem Vorlageverfahren zu Sanktionen

Da das BVerfG ursprünglich noch im Jahr 2017 über das Vorlageverfahren vom BVerfG entscheiden wollte, hatte der Verein Tacheles Mitte Dezember nachgefragt, wann denn nun mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

Hier die Antwort vom 11.01.2018: "Das BVerfG ist allerdings bestrebt das Verfahren in diesem Jahr einer Entscheidung zuzuführen".

Dann hoffen wir mal, dass das BVerfG zuverlässiger ist als die BER Eröffnung und dass es die lange Zeit für eine weise Entscheidungsfindung nutzt!
Quelle: Thome-Newsletter vom 21.01.18
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 00:43:33 Mo. 22.Januar 2018
Da hängt das Verfassungsgericht schön in der Scheiße.  ;D
Einerseits die Verpflichtung zur Parteiräson (die Richter dort haben ja alle auch ihr Parteibuch in der Tasche)
und andererseits das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Dürfte noch spannend werden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 00:50:07 Mo. 22.Januar 2018
Wenn eine Regierung dann im April (Jahr steht noch nicht fest, lediglich das Jahrhundert 20XX ;D)  stehen sollte,  dann wird das Urteil verkündet.
- aus verschwörungstheorietechnischer Sichtweise.

Hoffnung Hoffnung Hoffnung
Das dem Sanktionsregime die Grundlage entzogen wird.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 15:04:43 Mo. 22.Januar 2018
Ich habe wenig Hoffnung auf das BVerfG. Irgendeine Begründung werden die schon finden, warum die Sanktionen OK sind.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 16:00:22 Mo. 22.Januar 2018
Seh' ich auch so. - Kopfarbeiter waren schon immer gut im Rechtfertigen irgendeines Unrechts, das ihr Arbeitgeber beging und weiter begehen darf.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 12:18:42 Di. 23.Januar 2018
Die Richter sind alle Besitzer von Parteibüchern der regierenden Parteien und daher gehe ich davon aus,daß sie im Sinne des brd Regimes die Hartz Gesetze inklusive aller Gängelungs- und Unterdrückungsmaßnahmen als demokratische Errungenschaften darstellen werden.
In dieser Wirtschaftsdiktatur gilt ja schon die Erhöhung des Flaschenpfandes als sozialpolitische Wohltat!
Klassenkampf statt Flaschenpfand! >:(
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 20:33:43 Mi. 24.Januar 2018
Das Beste war ja 2014 (?) die wochenlange Debatte im Bundestag, ob man nun Hartz-IV wirklich um volle 5 € erhöhen darf, oder ob man es sie sich nicht ganz sparen kann. - Wohlgemerkt: Die Diätenerhöhung der Abgeordneten für 2017 betrug 875 €/Monat, also 17.500 % mehr!
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hartzhetzer am 06:25:46 Do. 25.Januar 2018
Ideologische Operationen zur symbolischen Rettung der Arbeitsgesellschaft

Die Inquisition ist tot, es lebe das AMS

In Zeiten schwerer Systemkrisen verstärken sich meist die Anstrengungen zur ideologischen Rechtfertigung, ja zur Überhöhung jenes Zustands, der von Systemerhaltern zu bewahren versucht wird und der verunsicherten Masse Stabilität suggeriert.

ZitatDie kompensatorische Überaffirmierung der schwankenden oder schwindenden Realitäten kann dabei eine gewisse Funktion für das Verteidigen von realen politökonomischen Machtpositionen für bestimmte Stakeholder haben, tendiert aber mit fortschreitender Krise zur ideologischen Verselbstständigung in religiösen oder quasireligiösen Formen.

Die Hypothese wird im Folgenden auf das Arbeitsmarktservice (AMS) angewendet und dieses anhand seiner Praxis und Funktionalität bzw. Dysfunktionalität im Gesellschaftssystem als eine weitgehend ideologische Einrichtung zur virtuellen Verkultung der Arbeit im Angesicht ihres historischen Verschwindens betrachtet. Eine Gegenüberstellung der Funktionen von AMS und Inquisition in ihren jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen veranschaulicht dies, auch wenn im strengen Sinne weder ein Vergleich zwischen den beiden Institutionen noch zwischen Feudalgesellschaft und kapitalistischer Moderne intendiert ist. Tatsächlich spielte die Inquisition im weiteren Sinn eine vergleichbare ideologische Rolle bei der gesellschaftlichen Verarbeitung des Krisenkontexts am Ende der europäischen Feudalgesellschaften, wie sie das AMS im gegenwärtigen Krisenzusammenhang erfüllt: eine bis ins wahnhafte übersteigerte Verdrängung der realen Zustände mithilfe der Bereitstellung von Sündenböcken. Und beide Institutionen scheuen sich nicht, ihren ideologischen Zielen Menschenopfer zu bringen, in einem Fall im wörtlichen, im anderen zumindest im übertragenen Sinn. Im ersten Teil dieses Artikels wird der Zusammenhang zwischen Krisenentwicklung und wahnhafter Verselbstständigung der beiden Institutionen erörtert.

http://www.untergrund-blättle.ch/gesellschaft/asm_arbeitsmarktservice_arbeitsgesellschaft_4504.html (http://www.xn--untergrund-blttle-2qb.ch/gesellschaft/asm_arbeitsmarktservice_arbeitsgesellschaft_4504.html)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 22:05:39 Di. 10.April 2018
Tacheles fragt erneut in Karlsruhe nach dem Stand des Verfahrens:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2338/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2338/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 16:24:42 Mo. 16.Juli 2018
Zitat5. Am 16.07.2018 von 12:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr / Demo vor dem Bundesverfassungsgericht
-------------------------------------------------------------------------------------
Am Montag den 16.07.2018 treffen sich bekannte Hartz IV - Aktivisten, Demonstranten und Politiker in Karlsruhe direkt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen eine Bittschrift an die Richter / oder deren Vertreter übergeben.

Sie wollen ein Zeichen setzen, dass das Verfahren zu den Hartz IV - Sanktionen nicht länger aufschoben werden darf.
Details zu der Aktion hier: https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-demo-am-bundesverfassungsgericht (https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-demo-am-bundesverfassungsgericht)
Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/ (https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 16:28:17 Di. 17.Juli 2018
Spätesten bis Mo. den 31.12.2018 hat das BVG in dieser Sache entscheiden.

;D ?


Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: CubanNecktie am 11:07:17 Mi. 18.Juli 2018
Du meinst wohl eher den 31.12.3018. Für eine Unrechtsentschärfung oder gar für ein Systemwechsel - da helfen keine Bittschriften mehr, sorry - ist so. Trotzdem sind die obigen Aktionen besser als gar keine Aktionen.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 16:32:17 Di. 06.November 2018
Zitat1.   Bundesverfassungsgericht will am 15. Januar 2019 über Sanktionen entscheiden
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Das BVerfG will voraussichtlich am 15. ggf. auch am 16. Januar 2019 über die Verfassungskonformität der SGB II – Sanktionen entscheiden.
Tacheles ist in dem Verfahren, neben weiteren Institutionen, sachverständiger Dritter und hat in der Funktion eine Vorankündigung durch das BVerfG erhalten.
Nachdem über Monate und Jahre beim BVerfG andere Entscheidungen vorrangig bearbeitet wurden, kommen nun die SGB II-Sanktionen dran. Das ist erstmal zu begrüßen.

In Vorbereitung des Verfahrens hat das BVerfG eine Reihe von Dritten um Stellungnahme gebeten, darunter die Wohlfahrts-, Sozialverbände und Gewerkschaften und Tacheles als betroffenenvertretende Organisation, genauso Juristenvereinigungen und juristische Fachbände und die Bundesregierung und ihre Vertreter.
Die dahingehenden Stellungnahmen gibt es hier zum Nachlesen:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/

Die Stellungnahme von Tacheles, in der wir darlegen, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten und unserer Auffassung nach komplett unzulässig sind, gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Jetzt heißt es abwarten, was das BVerfG zu den Sanktionen entscheidet. Es ist nicht zu erwarten, dass das BVerfG diese komplett kippt. Es ist aber zu erwarten, dass es Teile davon für unzulässig erklärt. Der erste spannende Punkt ist, ob das BVerfG anordnen wird, dass bestimmte Sanktionspraktiken, wie Ungleichbehandlung von Unter- und Über 25-Jährigen, Sanktionen in die KdU und Lebensmittelgutscheine nur auf Antrag sofort für unzulässig erklärt oder ob es dem Gesetzgeber Zeit lässt, dies nach zu bestimmenden Kriterien neu festzusetzen.

Das anstehende Verfahren eröffnet weiterhin Raum für die damals politisch verantwortlichen Parteien, sich klar von Hartz IV-System und der damit untrennbar verbundenen Sanktionspraxis zu verabschieden.

Hier nun die Einladung des BVerfG zum Nachlesen: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_24.10.2018.pdf (https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_24.10.2018.pdf)
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2431/ (https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2431/)

Bei der Überschrift hat der Herr Thome sich vertan, denn genau das steht in dem Schreiben des BVerfG nicht drin. Aber immerhin geht's voran mit dem Verfahren.

Noch was zum Thema:
https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-nachricht-fuer-alle-sanktionsopfer (https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-nachricht-fuer-alle-sanktionsopfer)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Fritz Linow am 22:44:51 Di. 20.November 2018
Unter "Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG" steht u.a.:
ZitatDer DGB sieht keine Möglichkeit die Sanktionen zu rechtfertigen, weder verfassungsrechtlich, noch sozialpolitisch.
Auf Wunsch des DGB aus dem Netz genommen (Juni,2017)
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/ (https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/)

Gibt es vom DGB noch eine andere Stellungnahme außer die von dem ranzigen Hoffmann neulich?

Fundstück:
Zitat20.08.2018
Hoffmannn zu Hartz-IV-Sanktionen: "Generell abschaffen"
Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat gefordert, Sanktionen gegen jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. "Das geht in die richtige Richtung", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Allerdings sollten Sanktionen generell abgeschafft werden. Sie drücken Menschen in extreme Notlagen und spielen den Arbeitgebern in die Hände, die mit prekärer und schlecht bezahlter Arbeit Gewinne machen."
http://www.dgb.de/themen/++co++2f9c9870-a46a-11e8-b6a5-52540088cada (http://www.dgb.de/themen/++co++2f9c9870-a46a-11e8-b6a5-52540088cada)

hmmm
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 22:52:59 Di. 20.November 2018
Zitat von: Fritz Linow am 22:44:51 Di. 20.November 2018Gibt es vom DGB noch eine andere Stellungnahme außer die von dem ranzigen Hoffmann neulich?
Ja, von der Rechtsabteilung.  ;D
ZitatFazit:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht keine Möglichkeit, die Sanktionsvorschriften der §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II zu rechtfertigen. Das soziokulturelle Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für den Personenkreis, der nach dem SGB II anspruchsberechtigt ist, durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz konkretisiert und durch die Leistungen nach §§19ff SGB II konkret ausgestaltet. Ein weiterer Ermessensspielraum des Gesetzgebers besteht nicht. Oben wurde dargelegt, dass eine noch niedrigere Bezifferung der Leistungen, die das soziokulturelle Existenzminimum markieren, verfassungswidrig wäre. Der Gesetzgeber hat also die Leistung in Höhe des Mindeststandards, den die Verfassung vorsieht, beziffert.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für die Konkretisierung der Bedürftigkeit. Die Verfassung gibt unmittelbar weder Freibeträge für die Erwerbstätigkeit, noch Vermögensfreibeträge vor. Das Sanktionsregime der §5 31ff SGB II nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Bedürftigkeit. Sanktionen führen in jedem Fall, in dem Adressaten von Sanktionsbescheiden nicht über Vermögen verfügen, das nach dem SGB II nicht angerechnet wird, zu einer evidenten Unterdeckung des Bedarfes.

Die Regelungen der §§ 31 bis 32 SGB II verstoßen daher gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

Auch sozialpolitisch lassen sich die Vorschriften nicht rechtfertigen. Die Fiktion des arbeitsunwilligen Leistungsbeziehers bzw. der arbeitsunwilligen Leistungsbezieherin ist empirisch in keiner Weise belegt, im Gegenteil: Die oben zitierte Studie des IAB belegt, dass Arbeitslose ganz überwiegend eine hohe Motivation in Bezug auf ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt zeigen. In der geringen Zahl der Fälle, in der eine solche hohe Motivation nicht vorliegt, liegen die Ursachen in individuellen Problemlagen. Diese individuellen Problemlagen werden durch Sanktionen jedoch nicht behoben, sondern verschärft.

Tatsächlich bewirken Sanktionen zwar eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Beschäftigungsaufnahme. Dies wird jedoch erkauft mit erheblichen negativen Auswirkungen, die so stark zu sein scheinen, dass es nicht unwahrscheinlich erscheint, dass eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse zum Ergebnis kommen müsste, dass Sanktionen insgesamt volkswirtschaftlich schädlich sind.

Vor dem Hintergrund der dargelegten verfassungsrechtlichen Lage, der unzureichenden Forschungslage und der hohen Fehleranfälligkeit der derzeitigen Praxis ist der Deutsche Gewerkschaftsbund der Auffassung, dass als erster Schritt ein Sanktionsmoratorium in Kraft treten sollte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich für eine stabile und verlässliche wirtschaftliche Grundsicherung für Arbeitslose aus. Dies kann positive Anreize für die Aufnahme von Beschäftigung oder Weiterbildungsmaßnahmen umfassen. Ein verlässliches Grundsicherungssystem ist integraler Bestandteil einer Politik, die gute Arbeit fördert. Das Sanktionsregime des SGB II ist mit diesem Ziel nicht zu vereinbaren.
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf)
Farbliche Hervorhebungen von mir.

ZitatDGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/ (http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/)

Scheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 10:28:56 Do. 22.November 2018
Dagobert meinte:
ZitatScheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.

So klitzeklein ist diese Uneinigkeit nicht.
Meines Erachtens ist der DGB seit 2000 weitgehend gelb.
Anders kann ich mir deren Unterstützung für Hartz IV und die Folgen nicht erklären.
Jetzt kommen aus den noch klar denkenden Tiefen der Gewerkschaften Leute hervor,
die sich zu den Folgen äußern, und denen, die H4 damals mitgetragen haben,
geht jetzt der Arsch mit Grundeis.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 10:48:39 Do. 22.November 2018
Der DGB ist sicher gespalten. Auf der einen Seite die SPD-Bonzen pro H4, auf der anderen Seite LiNKE-Mitglieder gegen H4.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:01:39 Do. 22.November 2018
2003, auf dem Höhepunkt der Sozialproteste hatte sich ja die Gewerkschaftsbasis auch gegen die DGB- Führung gestellt.
Wenn ich mich richtig erinnere hatte der DGB auch nicht zu der Großdemo in Berlin aufgerufen, viele der Einzelgewerkschaften dagegen schon.
Ansonsten gibt es innerhalb der Gewerkschaften allerdings einen unerträglichen Burgfrieden.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 13:32:13 Fr. 23.November 2018
Zitat von: Tiefrot am 10:28:56 Do. 22.November 2018
Dagobert meinte:
ZitatScheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.
So klitzeklein ist diese Uneinigkeit nicht.
Sicher, die Gänsefüßchen stehen nicht zufällig da.  ;)
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 14:00:37 Fr. 23.November 2018
Hab die scheinbar überlesen.  ;D
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 14:35:49 Fr. 23.November 2018
Zitat von: Rudolf Rocker am 11:01:39 Do. 22.November 2018
2003, auf dem Höhepunkt der Sozialproteste hatte sich ja die Gewerkschaftsbasis auch gegen die DGB- Führung gestellt.
Wenn ich mich richtig erinnere hatte der DGB auch nicht zu der Großdemo in Berlin aufgerufen, viele der Einzelgewerkschaften dagegen schon.
Ansonsten gibt es innerhalb der Gewerkschaften allerdings einen unerträglichen Burgfrieden.
In N war es so, dass sich die Gewerkschaften recht schnell aus den Protesten zurückgezogen haben. Ebenso das Sozialforum und die LINKE. So dass dann faktisch nur noch ein paar Aktivisten rund um die MLPD übrig waren. Wobei einzelne Mitglieder der LINKEN und der SPD (auch dort gibt es H4-Gegner) ab und an Reden hielten.
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Kunta am 22:44:23 Di. 11.Dezember 2018
ZitatKarlsruhe prüft Hungerstrafen - Bundesverfassungsgericht wird im Januar 2019 erstmals über Hartz-IV-Sanktionen verhandeln. Anwälte der Regierung übergehen vorherige Urteile - Artikel von Susan Bonath:

Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher ist leicht gesunken, die Sanktionswut der Jobcenter aber ungebrochen. Zwischen September 2017 und August 2018 war mehr als jeder zehnte erwerbsfähige Leistungsbezieher (rund 413.000) von einer Kürzungsstrafe betroffen. Das geht aus am Montag veröffentlichten neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Allein in diesem August hatten die Jobcenter mehr als 7.200 Mittellosen die gesamten Bezüge einschließlich Mietzuschuss für drei Monate gestrichen – Existenzminimum hin oder her. Knapp die Hälfte der Sanktionierten war jünger als 25 Jahre. Als Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl bezeichnet das Sozialgericht Gotha in Thüringen diese Praxis. Über dessen Richtervorlage aus dem Jahr 2016 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach mündlicher Verhandlung am 15. Januar entscheiden. Damit beschäftigt sich Karlsruhe erstmals seit der Einführung von Hartz IV vor 14 Jahren mit den umstrittenen Sanktionen.

Es sei menschenunwürdig, jemandem lebensnotwendige Mittel zu entziehen, hatten die Gothaer Richter argumentiert. Dies treibe Menschen in blanke Not, häufig verbunden mit Hunger, Obdachlosigkeit und gesundheitlichen Schäden. Betroffene verlören ihr Dach über dem Kopf, verschuldeten sich, würden in Schwarzarbeit oder Kriminalität gezwungen, heißt es. Wörtlich schreiben die Richter: »Die Folgen, die Sanktionen mit sich bringen, sind massiv und betreffen existentielle Bereiche menschlichen Überlebens wie die Versorgung mit Lebensmitteln, die ärztliche Versorgung oder die Existenz von Wohnraum.« Selbst schwere Straftaten dürften nicht mit derartigen Mitteln geahndet werden. Um solche gehe es dabei nicht einmal, sondern um unerwünschte Verhaltensweisen, wie etwa die Ablehnung eines Arbeitsangebots oder zu geringe Bewerbungsbemühungen. Die angedrohten Kürzungen von 30 bis 100 Prozent wirkten zudem wie ein mittelbarer Arbeitszwang. Den verbiete das Grundgesetz.

Im Auftrag der Bundesregierung rechtfertigte die Anwaltskanzlei »Redeker Sellner Dahs« die Repressionen in einer 90seitigen Stellungnahme vom März 2017 wie gewohnt: Erstens besage das Grundgesetz nicht, dass Sozialleistungen ohne Gegenleistung gewährt werden müssten. Zweitens könnten Jobcenter Lebensmittelgutscheine ausstellen. Laut zweier Hartz-IV-Urteile des BVerfG aus den Jahren 2010 und 2014 gehören neben Nahrung auch Wohnen, Energie, Kleidung und ein Mindestmaß an Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe zum Existenzminimum – das verschwiegen die Anwälte. Mit juristischer Spitzfindigkeit pochten sie auf einen Satz der Verfassungsrichter: Der Gesetzgeber müsse die Vorgaben inhaltlich ausgestalten und konkretisieren.
jW in Gefahr

Zu den Gutscheinen führten auch die Thüringer Sozialrichter einiges aus. Zum Beispiel, dass diese eine Kann- und keine Pflichtleistung seien und sich die Regierung deshalb nicht darauf berufen könne. Der Sanktionierte muss sie also beantragen, oftmals beim selben Sachbearbeiter, der ihm die Leistungen gekürzt oder gestrichen hat. Ob der den Antrag bewilligt, liegt allein in seinem Ermessen, sofern keine Kleinkinder im Haushalt sind. Darüber hinaus könnten davon, so das Sozialgericht, weder Miete und Strom noch offene Rechnungen oder Fahrtkosten finanziert werden. Der Maximalwert der Gutscheine bei einer Vollsanktion beträgt gerade einmal die Hälfte des Regelsatzes. Für unter 25jährige wären das aktuell 166 Euro pro Monat, für Alleinstehende 208 Euro. Erworben werden können nur Lebensmittel ohne Alkohol und Tabak, auf besonderen Antrag hin auch Hygieneartikel. Diese Summe unterliege – anders als vom Bundesverfassungsgericht verlangt – nicht einer Berechnung hinsichtlich des existentiellen Grundbedarfs, wie sie zur Ermittlungen von Leistungen nach ALG II vorgeschrieben ist. Dies mahnt das Sozialgericht an.

Die ehemalige Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann (Die Linke) wies am Montag im Gespräch mit junge Welt noch auf etwas anderes hin: »Die Gutscheine werden überhaupt nur als Darlehen gewährt«, erklärte sie. Betroffene müssen daher den Geldwert nach Ende der Sanktion in Raten von zehn Prozent vom Regelsatz abstottern. »Wenn Schulden hinzukommen wegen unbezahlter Rechnungen, Mietrückständen, Krankenkasse und so weiter, dann rutschen die Leute in eine Spirale, aus der sie oft nicht mehr herauskommen«, so Hannemann. Sie sei gespannt auf die Entscheidung, erwarte aber kein großes Zurückrudern nach 14 Jahren Hartz IV. »Möglicherweise werden sie die härteren Strafen für 15- bis 24jährige denen der Älteren anpassen, vielleicht auch fordern, den Jobcentern noch mehr Ermessensspielraum zu gewähren.« Letzteres würde ihrer Meinung nach »nur zu mehr Willkür führen«. Hannemann ist überzeugt, dass es letztlich um eine politische Entscheidung geht. Die Sanktionspraxis werde leider von breiten Bevölkerungsschichten mitgetragen.

Quelle und kompletter Text:

https://www.jungewelt.de/artikel/345277.hartz-iv-sanktionen-karlsruhe-pr%C3%BCft-hungerstrafen.html (https://www.jungewelt.de/artikel/345277.hartz-iv-sanktionen-karlsruhe-pr%C3%BCft-hungerstrafen.html)

Gruß
Kunta
Titel: Re:Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:50:07 Mi. 12.Dezember 2018
ZitatMündliche Verhandlung in Sachen ,,Sanktionen im SGB II" am Dienstag, 15. Januar 2019, um 10.00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018

Aktenzeichen: 1 BvL 7/16


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Dienstag, 15. Januar 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind die ,,Sanktionen", die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat. In den §§ 31, 31a, 31b SGB II sind Mitwirkungspflichten von Leistungsberechtigten normiert, bei deren Verletzung das Arbeitslosengeld II in gestufter Höhe über einen starren Zeitraum von jeweils drei Monaten gemindert wird. Das Sozialgericht Gotha hält diese Vorschriften für verfassungswidrig. Durch die Kürzungen des Arbeitslosengelds II werde in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) eingegriffen. Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum mit der Entscheidung über die Höhe des Regelbedarfs fixiert; dies dürfe nicht unterschritten werden. Im Fall einer Leistungskürzung werde der Bedarf nicht gedeckt, obwohl er sich tatsächlich nicht geändert habe. Damit verletze der Gesetzgeber das Gebot, eine menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern.

Die Regelungen verstießen ferner gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, denn eine sanktionierte Arbeitspflicht beeinträchtige die Berufswahlfreiheit und sei mittelbarer Arbeitszwang. Auch stelle sich die Frage, ob der Gesetzgeber gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, wenn mit den Sanktionen die Gesundheit der Leistungsberechtigten gefährdet werde.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-085.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-085.html)


Ein interessanter Hinweis von Ralph Boes:
ZitatBVerfG ändert die Fragestellung

Mit der Ernennung Harbarths zum Vorsitzenden des ersten Senates des BVerfG wurde in der Jahresvorschau des BVerfG die Fragestellung unseres Prozesses verändert.
----------
Während bis dahin dort stand:
Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.

S. Eintrag im Web.arcive.org vom 09.09.2018
https://goo.gl/NVhgAE (https://goo.gl/NVhgAE)
----------
steht dort jetzt:
Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind.
 
S. Änderung vom 25.11.2018:
https://goo.gl/Bzuwzp (https://goo.gl/Bzuwzp)
----------
D.h., der Hinweis auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und auf Art. 12 GG ist entfallen.
Ich habe jetzt beim BVerfG entsprechend nachgefragt
https://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/2018/12/bverfg-andert-die-fragestellung.html (https://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/2018/12/bverfg-andert-die-fragestellung.html)

http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2018-12-06-RB-to-BVerfG-Anfrage-wg-Aenderung-der-Fragestellung.pdf (http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2018-12-06-RB-to-BVerfG-Anfrage-wg-Aenderung-der-Fragestellung.pdf)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:28:06 Di. 01.Januar 2019
ZitatOnlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.

Wir haben uns daher entschlossen, diese Umfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.

Zielgruppen der Umfrage sollen sein:

    Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
    Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
    Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers


Die Ergebnisse der Umfrage wollen wir in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.

Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Die Umfrage ist ab sofort (31.12.) bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.

Ich möchte daher alle Newsletterleser und –leserinnen bitten, an der Umfrage rege teilzunehmen, die Umfrage in euren Netzwerken bekannt zu machen und zur Teilnahme aufzufordern.

Auf diese Weise könnt ihr konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.


Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage


Die Ergebnisse der Umfrage können ein kleinwenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige Änderungen beim Gesetzgeber beeinflussen.

Die Diskussion über die Reform der Hartz IV-Gesetze kommt in Fahrt, Hubertus Heil kündigt für 2019
,,Hartz-IV-Reformen an  – ,,Überzogene Sanktionen müssen weg", Welt 31.12.19: https://www.welt.de/politik/deutschland/article186338426/Hubertus-Heil-Hartz-IV-Reform-soll-2019-kommen.html

   

Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung

und herzlichen Neujahrsgrüßen!

Mit besten und kollegialen Grüßen



Harald Thomé
Quelle: heutiger Newsletter von H. Thome
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 23:46:54 Mi. 02.Januar 2019
ZitatDie Diskussion über die Reform der Hartz IV-Gesetze kommt in Fahrt, Hubertus Heil kündigt für 2019
,,Hartz-IV-Reformen an  – ,,Überzogene Sanktionen müssen weg"

Meiner Erfahrung folgend, wird es also eher schlimmer. Oder ?
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: BGS am 12:50:35 Do. 03.Januar 2019
Garantiert, leider.

Überzogene Diäten müssen weg.

Unbefristete Regresse für alle verantwortlichen "Entscheidungsträger", die Folgen ihrer Handlungen betreffend müssen endlich her, rückwirkend für 30 Jahre!

MfG

BGS
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 12:18:21 Sa. 05.Januar 2019
Habe die Befragung mit gemacht und bin der Meinung, das sowas, wie es
beim BverG-Verfahren von T.Kalley und den Reaktionen dazu von der
Flintenuschi nicht noch mal passieren darf.

Bei Verschlimmbesserungen ist es meines Erachten überfällig, das ALG-II-
Bezieher Protestmäßig auf der Straße sichtbar werden !
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 15:44:29 Fr. 11.Januar 2019
ZitatHinweis: Die Umfrage ist nun geschlossen

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.

Wir, das heißt der Verein Tacheles, hat zu den Fragen des Bundesverfassungsgerichts eine Onlineumfrage gestartet. Wir hatten mit 3 - 4.000 TeilnehmerInnen gerechnet.

Die Resonanz war umwerfend, eine Resonanz mit der wir selbst in unseren kühnsten Träumen nicht gerechnet haben.

Es habe insgesamt  21.266 TeilnehmerInnen an der Umfrage teilgenommen.

Dazu möchten wir uns bei euch herzlichst bedanken, mit diesem Ergebnissen werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht echt etwas zu berichten haben.

Durch die Menge der TeilnehmerInnen bei der Umfrage werden Eure Antworten auch Gewicht bekommen.

Euer Tacheles - Team
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2454/
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 09:45:30 Mi. 16.Januar 2019
Ergebnisse der Onlineumfrage von Tacheles:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/
Zeit einplanen. Teil zwei umfasst über tausend Seiten, das dauert länger als 5 Minuten.  ;D

Zitat»Sanktionen als verfassungswidrig geißeln«

Ex-BGH-Richter Wolfgang Neškovic zur Notwendigkeit der Abschaffung der Hartz-IV-Strafen
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1109630.wolfgang-neskovic-sanktionen-als-verfassungswidrig-geisseln.html

ZitatVerhandlungsgliederung in Sachen ,,Sanktionen im SGB II"
Pressemitteilung Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-004.html

Zitat[...]
Heute hat der Erste Senat in Karlsruhe diese Vorlage mündlich verhandelt. Ich bin hingefahren. Mein Eindruck: da kommt was Größeres.

Selber schuld

Ulrich Karpenstein von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs versuchte im Namen der Bundesregierung das Paradox vom minimierten Minimum wie folgt aufzulösen: An der Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums wirke nicht nur der Staat, sondern auch der Mensch selbst mit. Das Maß seiner Mitwirkung gehöre bereits zum Tatbestand des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Daher sei es Teil der Ausgestaltung dieses Grundrechts, die dem Gesetzgeber aufgetragen ist, wenn er an diese Mitwirkung Anforderungen stellt. Wenn das SGB II somit Pflichten vorsieht und sanktioniert, Jobs und "Maßnahmen" nicht auszuschlagen, dann sei dies Ausgestaltung des Grundrechts – und nicht etwa ein Eingriff in das Grundrecht.

Die Sanktionen sind in dieser Lesart somit nicht so sehr etwas, das der Staat dem Leistungsempfänger zufügt, sondern sozusagen dieser sich selbst: An der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken, sei eine "Selbsthilfeobliegenheit", so Karpenstein. Wenn der ALG-II-Empfänger das Seine nicht beiträgt, dann schrumpft halt entsprechend sein Anspruch – nicht unähnlich zu der zivilrechtlichen Konstellation, dass jemand den Schaden mitverursacht hat, für den er Ersatz fordert (§ 254 BGB). Der "Vorrang der Selbsthilfe" folge aus nichts Geringerem als der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG höchstselbst als Frage der "Achtung und Selbstachtung der Persönlichkeit".

Da staunte ein Teil der Richterbank. Ob er damit nicht die Menschenwürde unter Abwägungsvorbehalt stelle, fragte Berichterstatterin Susanne Baer. Hinter der Menschenwürde stehe keine "Leistungsidee". Sie komme jedem Menschen qua Menschsein zu, egal was er oder sie leiste. Ihre Kollegin Gabriele Britz fragte hörbar irritiert, ob es nicht ehrlicher wäre, gleich zu sagen, worum es geht, nämlich die Gemeinschaft zu entlasten, anstatt Art. 1 "aus dem Hut zu ziehen" und die Menschenwürde ihrem Träger als Einschränkung entgegenzuhalten, als sei es "eine Wohltat für den Bedürftigen, ihn am Ende zu sanktionieren".
https://verfassungsblog.de/das-minus-zum-minimum-harz-iv-sanktionen-vor-dem-bundesverfassungsgericht/

Auch das noch:
ZitatKritiker werfen Verfassungsrichter Harbarth Befangenheit vor

Verfassungsrichter Stephan Harbarth leitet ab diesem Vormittag einen umstrittenen Prozess zur Bestrafung von unkooperativen Hartz-IV-Empfängern. Kritiker bezeichnen den früheren CDU-Abgeordneten als befangen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-kritiker-werfen-verfassungsrichter-harbarth-befangenheit-vor-a-1248077.html
Siehe dazu auch:
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/11/harbarth.pdf
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 17:39:04 Mi. 16.Januar 2019
ZitatHartz IV Sanktionen abschaffen

Berlin (kobinet) "Die Sanktionen bei Hartz IV müssen abgeschafft werden. Sie sind verfassungswidrig". Das erklärte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der gestrigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht, bei der der Verband als Sachverständiger geladen war. Aus Sicht des VdK verstoßen die aktuellen gesetzlichen Sanktionsvorschriften gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz.

Quelle: https://kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/39393
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 19:47:02 Mi. 16.Januar 2019
Die Angelegenheit verspricht spannend zu werden.
Gestern plärrten die Sanktionsbefürworter im RBB Inforadio den ganzen Tag darüber,
das es ja nicht ohne Gegenleistung (in diesem Fall wohl Fügsamkeit) ginge,
einige kamen auch über 1000 Ecken mit spätrömischer Dekadenz...

Und das von Leuten, die nie an einer Drehbank standen, oder sonstwie
ihr Buntpapier mittels Arbeit erwerben mußten.

Da stimmt doch was nicht !  :o
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tabaluga am 20:57:17 Mi. 16.Januar 2019
Hartz IV Sanktionen abschaffen - und ich will das die Post und Bahn wieder ein Monopol haben damit wieder die Staatsbahn gutes Personal einstellen kann - wir guten service haben und vor allem sehr gute Löhne und Gehälter gezahlt werden, dann suchen sich die Bürger arbeit selbst und brauchen keinen Betreuer !!!!

ach ja alg2 sollte auf 500 euro erhöht werden !
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 00:57:29 Do. 17.Januar 2019
ZitatHartz&Heil&Harbarth Eine Gratwanderung

[...]
Was war das Ziel der Hartz-Gesetze? Die Schaffung eines Niedriglohnsektors.

Das ist gelungen. Jüngere Statistiken besagen, dass die Realeinkommen der unteren 40% der Einkommensbezieher seit zwanzig Jahren sinken. Die anhaltenden Exporterfolge zeugen von hoher Wettbewerbsfähigkeit. Dass eine ausgeglichene Handels- und Leisungsbilanz dem vorzuziehen wäre, ist beim Rennen um Marktanteile vergessen worden. Es rächt sich jetzt.

Es rächt sich jetzt, weil mit dem gewollten Rückgang der Massenkaufkraft, mit einer großen Zahl von Transferleistungsbeziehern und sich schnell leerenden Rentenkassen, das eigentliche Herz einer Volkswirtschaft, nämlich der Binnenmarkt, ausblutet.
http://antides.de/hartzheilharbarth-eine-gratwanderung
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 16:25:11 Do. 17.Januar 2019
Habe mir so einige Freifeld-Beiträge von Umfrageteilnehmern durch gelesen.
Teils echt harter Tobak, was die Zerstörung von Existenzen und/oder Erwerbsfähigkeit angeht..
Nichts für schwache Nerven und der Tenor in dieser Sammlung geht ja klipp und klar in die
Erfahrungsrichtung, das dieses H4-Sanktionsregiem die ALG-2-Bezieher_innen darin
"fördert" unsinnige Dinge wie Sinnlosmasnahmen mit zu machen bis hin Erwerbslose in
den Selbstmord/Frühtod zu treiben.

Das die Schöpfer von H4 hinter vorgehaltener Hand sich einig darin war/wurde einen Teil der
geburtenstarken Jahrgänge zu "reduzieren", muss ich einfach vermuten, zumal angebliche
Verbesserungen bezüglich "Wer arbeitet, soll mehr vom sozialem haben" grundsätzlich an
denen vorbei geht, die ab 1961 geboren sind.

H4 hat ihre Erwerbslosen subtil zu Straftätern gemacht, die wegen Jobverlust zu bestrafen
gelten.. Anbei ganz übel, wenn ALG-Bezieher an Sachbearbeitern geraten, die auf Macht,
Controlling oder sonstig sardistischen Mist aus sind. Meine letzte SB war auch so ein
Miststück und hat massiv dazu beigetragen, mich entgültig erwerbsunfähig zu machen..
Alleinige Schuld kann ich nicht festmachen, jedoch wenn Stresshormone das Hirn regiert,
ist es normal, das die Psyche langsam aber sicher kaputt geht. Nach 10 H4 Jahren war es
so weit.  >:(
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 16:41:10 Do. 17.Januar 2019
Zitat von: Onkel Tom am 16:25:11 Do. 17.Januar 2019Habe mir so einige Freifeld-Beiträge von Umfrageteilnehmern durch gelesen.
Ich hoffe, die Verfassungsrichter nehmen sich auch die Zeit, um das alles zu lesen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 22:09:21 Do. 17.Januar 2019
Daran glaube ich nicht.

Woanders schrob ich ja, das die Richter und sonstige Beteiligte bei Gericht auch ein Parteibuch auf Tasche haben.
Es würde mich nach wie vor nicht wundern, wenn denen die Parteiräson vor geht.

Im Moment erwarte ich nicht viel.  ::)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 22:32:13 Do. 17.Januar 2019
Ich erwarte mir da auch nicht viel vom BVerfG.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Troll am 09:36:50 Fr. 18.Januar 2019
Ein Feigenblättchen wird schon rüberkommen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Wampel am 22:28:28 Di. 22.Januar 2019
Radio-Interview mit Roland Rosenow, ca. 17 min.:
https://rdl.de/beitrag/zwei-welten-prallen-aufeinander-hartz-iv-sanktionen-vor-dem-bundesverfassungsgericht
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Wernichtsweissmussallesgl am 23:01:35 Di. 22.Januar 2019
Ganz am Anfang von Hartz4 kostete eine Arbeitsloser dort 650 Euro im Schnitt. Mit dem ganzen Aparat drumrum 1650 Euro je Arbeitslosen und Monat.
Da würde sich jeder Unternehmer ins Schwert stürzen bei so einem Missverhältnis und Unsinn den die Behörde verursacht. Heute morgen war ich noch in diesem Amt wo man zuerst von der Security empfangen wird. Unglaublich was da abläuft.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 20:38:52 Mo. 18.Februar 2019
ZitatDebatte um Hartz-IV-Sanktionen

Eure Armut interessiert uns nicht

Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Niedergang der SPD haben die Debatte über Sanktionen gegen "Hartz-IV-Empfänger" neu entfacht. Wortreich beschweigen die Sanktionsbefürworter, worum es ihnen geht - den Fortbestand des deutschen Niedriglohnmodells - und worum es gehen sollte: Darf der Staat das Existenzminimum kürzen?

Eine erstaunliche Aussage eines Sozialdemokraten war dieser Tage in der taz zu lesen:

"Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Versagen, sondern ein gesellschaftliches und oft strukturelles Problem, das nicht nur mit "Fördern und Fordern" beantwortet werden kann. [...] In Münster gibt es vier Prozent Arbeitslose, in Gelsenkirchen über elf. Das liegt nicht daran, dass die Leute in Gelsenkirchen nicht arbeiten wollen."

Was der Landesvorsitzende der SPD in Nordrhein-Westfalen, Sebastian Hartmann, da sagte, war früher Allgemeingut. Die Älteren werden sich erinnern. Nun wird auch heutzutage niemand behaupten, in Gelsenkirchen gebe es mehr arbeitsscheue Menschen als in Münster. Die Vorstellung, Arbeitslosigkeit sei grundsätzlich individuell verschuldet, ist jedoch seit der Einführung von Hartz IV vor 14 Jahren die Basis der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Vielen hat die begleitende Propaganda mittlerweile derart die Synapsen verklebt, dass sie die alternativen Fakten mit dem sogenannten gesunden Menschenverstand verwechseln.
[...]
Sippenhaft für die Familien von ALG-II-Beziehern als Beitrag zum Kampf gegen Kinderarmut

Die Gretchenfrage, ob es rechtlich und moralisch zu rechtfertigen ist, ALG-II-Empfängern das Existenzminimum vorzuenthalten und ihre Familienmitglieder in Sippenhaftung zu nehmen, wird in den Medienbeiträgen zu diesem Thema meist erst gar nicht gestellt. Von dem zweiten Einwand des Sozialgerichts Gotha, Sanktionen seien ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, ganz zu schweigen. Eine echte Debatte findet nicht statt, weil die Sanktionsbefürworter ihre Position meist nur tautologisch begründen. So wie Elisabeth Niejahr, Chefreporterin der "Wirtschaftswoche", die bei Maischberger verkündete:

"Es gibt kein Recht auf dauerhafte Sozialleistungen ohne eigene Anstrengungen."

Als Drohung mochte Niejahr Sanktionen aber nicht bezeichnen, das sei ein zu "martialisches" Wort. Sanktionen, die auch Kinder betreffen, möchte sie als Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut verstanden wissen. Da "vererbte Armut ein Riesenproblem" sei, müsse man sich "eigentlich umso mehr Mühe geben, dass das Geld bei denen ankommt, die es dringend brauchen. Da muss man zum Beispiel in Betreuung und Schulen und so weiter investieren und vielleicht nicht in diejenigen, die den Sozialstaat eher ausnutzen." Im Klartext: Die gut situierte Journalistin vom Prenzlauer Berg findet es nicht weiter tragisch, wenn die sanktionierte kleine Chantal in Hellersdorf hungrig zur Schule geht, Hauptsache es gibt dort ein paar neue Computer. Bekommt die Kleine doch sicher zu Hause eh keine ausgewogene Ernährung, da ihre Hartz-IV-Eltern die Stütze gewohnheitsmäßig für Alkohol und Zigaretten verplempern.
[...]
Die abgestandenen Phrasen, die Heil vor dem Bundesverfassungsgericht absonderte, kennt man alle schon aus unzähligen Medienberichten und Kommentaren, in denen die regierungsamtliche Propaganda meist völlig unreflektiert wiedergekäut wird. Das Scheinargument, nur drei Prozent der Hartz-IV-Empfänger würden sanktioniert, ist schon so oft wiederholt worden, dass mittlerweile wohl weite Teile der Bevölkerung glauben, die Jobcenter handelten stets umsichtig und sanktionierten nur die "harten Brocken" (Andrea Nahles), die partout nicht bereit seien, sich an die "Spielregeln" zu halten. Um diesen Eindruck zu erzeugen, muss man nur unterschlagen, dass die drei Prozent sich auf die innerhalb eines Monats neu ausgesprochenen Sanktionen beziehen. Auf das Jahr gerechnet wird jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. Besser nicht erwähnen sollte man auch, dass rund 40 Prozent der Klagen von ALG-II-Beziehern erfolgreich sind und dass von knapp jeder dritten Sanktion auch Kinder betroffen sind.

Keine Erkenntnisse - kein Handlungsbedarf

Auch was die Darstellung der "Spielregeln" betrifft, denen Hartz-IV-Empfänger sich unterwerfen müssen, gleichen Medienberichte oft bis aufs Wort den Verlautbarungen der dafür verantwortlichen Politiker. Die rhetorische Frage "Ist das etwa zu viel verlangt?" schwingt dabei stets mit. So etwa im Tagesspiegel, wo Cordula Eubel schrieb, ein ALG-II-Bezieher verpflichte sich, "an der Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche führen, als ,zumutbar' eingestufte Arbeit annehmen, Termine mit dem Jobcenter einhalten - all das gehört dazu." Wer seine Informationen über Hartz IV ausschließlich aus Mainstreammedien bezieht, kann leicht übersehen, dass fast jeder Job als "zumutbar" gilt und dass erzwungene Bewerbungen auf, wahllos aus der Jobbörse der Arbeitsagentur herausgefischte, Stellenausschreibungen eher selten die "Hilfebedürftigkeit" zu überwinden helfen. Da zudem "Aktivierungsmaßnahmen" oft nur nützlich für die Arbeitslosenstatistik und die Kursanbieter sind, nicht aber für die Teilnehmer, wie der Tagesspiegel selbst vor gut einem Jahr herausfand, verwundert es nicht, dass wohl die meisten ALG-II-Empfänger einen Termin beim Jobcenter eher als Bedrohung denn als Chance auffassen.

Für Journalisten wie auch für Politiker wäre das alles nicht schwer herauszufinden. Nur wollen sie es wirklich wissen? Was mit den Menschen passiert, die auf null sanktioniert werden - 2017 waren es 34.000 - , weiß die Bundesregierung jedenfalls nicht, wie eine Anfrage der Linken-Chefin Katja Kipping ergab. Ebenso wenig ist der Regierung bekannt, wie viele davon Sachleistungen erhielten und wie viele ihren Krankenversicherungsschutz einbüßten. Klar, so lassen sich Berichte über Totalsanktionierte, die auf der Parkbank übernachten und sich von Müll und Blättern ernähren, auch leichter als bedauerliche Einzelfälle abtun.

Irgendwie erinnert das frappierend an das gewollte Nicht-Wissen der Bundesregierung über die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland. Weder führt sie eine solche Statistik noch beabsichtigt sie dies für die Zukunft und verweist stattdessen auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion antwortete die Regierung im Oktober 2018, die Ursachen von Wohnungslosigkeit seien "sehr individuell". Handlungsbedarf sehe sie "aufgrund der aktuell unzureichenden und ungesicherten Erkenntnisse [...] nur bedingt".

Sanktionen für die "harten Brocken", warme Worte für die "schweren Fälle"

Ebenso wenig wie es nach Auffassung der Marktgläubigen einen Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit und Wohnungsmangel gibt, wollen sie einen solchen zwischen Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzmangel erkennen. Die wohl größte propagandistische Leistung der Hartz-"Reformer" bestand darin, die abstruse Idee, Arbeitslosigkeit sei allein auf individuelles Versagen zurückzuführen, in den Stand einer unhinterfragten Glaubensweisheit zu erheben. In einer Zeit, als auf 256.000 offene Stellen 4,9 Millionen offiziell registrierte Arbeitslose kamen, war dies nicht möglich, ohne die Betroffenen massiv abzuwerten und zu dämonisieren. Heute stehen 760.000 offenen Stellen geschätzt 6,5 Millionen Arbeitslose und Unterbeschäftigte (inklusive der stillen Reserve) gegenüber - in der Realität.
[...]
Dass sie zugleich an Sanktionen grundsätzlich festhalten wollen, erklären sie meist mit dem "Lohnabstandsgebot". Wer für einen Hungerlohn schuftet, fühlt sich gleich viel besser, wenn der Arbeitslose nebenan noch schlechter dran ist. Und der ominöse "Steuerzahler" aus der Mittelschicht, dem eine sanktionsfreie Grundsicherung angeblich nicht zuzumuten ist, hat gleich viel weniger Abstiegsangst, wenn ihm medial immer wieder bestätigt wird, dass Arbeitslosigkeit rein individuelle Ursachen hat. Sanktionen sind also mitnichten förderlich oder gar notwendig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wie ihre Befürworter nicht müde werden zu betonen. Ganz im Gegenteil dienen sie gerade dem Zweck, die Gesellschaft auseinanderzudividieren.
https://www.heise.de/tp/features/Debatte-um-Hartz-IV-Sanktionen-4308837.html?seite=all
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 01:40:40 Mi. 20.Februar 2019
Recht ausführlicher Bericht von der Verhandlung:
https://derschreckenvomjobcentertreptowkoepenick.wordpress.com/2019/01/19/ping-pong-am-bundesverfassungsgericht/
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Nikita am 16:37:49 Sa. 23.Februar 2019
Meine Prognose:
Das Bundesverfassungsgericht wird scharf mahnen, ein paar Brocken hinwerfen und grundsätzlich die gängige Praxis bestätigen oder nur bedeutungslos verändern. Vielleicht werden sie auch wieder mal der Bundesregierung mitteilen, wie sie ohne groß etwas zu verändern, alles "verfassungskonform" hinbiegen können.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 16:46:43 Sa. 23.Februar 2019
Stimmt schon. Die Abschaffung aller Sanktionen wird nicht kommen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Sanktionsregime für die U25 entschärft wird und dass bei Totalsanktionen eine Pflicht zur Übernahme der Miete und zu Einkaufsgutscheinen kommt (die ja bisher Ermessensleistungen sind).
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Kuddel am 16:52:56 Sa. 23.Februar 2019
Die Übernahme der Miete findet ja nicht statt, um den U25 entgegenzukommen, sondern weil die Vermieter sich beschwert haben, daß sie ihre Mieter verlieren. Jetzt wird die Kohle den Spekulaten vom Staat weiterüberwiesen. Garaniert und sicher.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 17:14:14 Sa. 23.Februar 2019
Kann schon sein, dass die Vermieterlobby sich beschwert hat. Ich dachte aber ehr daran, dass die Folgekosten von Obdachlosigkeit für den Staat bzw die Kommunen auch nicht ohne sind.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 16:22:46 So. 24.Februar 2019
Der Tacheles Chef war nach der Verhandlung wesentlich zuversichtlicher als vorher, das Sanktionen ganz oder weitgehend abgeschafft werden.
Vor Gericht und auf hoher See; oder "die Hoffnung stirbt zuletzt.".
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 19:18:39 So. 24.Februar 2019
Für wann wird dann das Urteil erwartet?

Ich weiß auch nicht, woher immer diese irrsinnig niedrige "Sanktionsquote" von 3,1 Prozent überhaupt kommt:

Zitat
Zuletzt haben die Jobcenter etwas weniger Sanktionen ausgesprochen als in den Jahren zuvor. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – liegt bei 3,1 Prozent. Im Jahr 2017 wurden 957.000 Sanktionen ausgesprochen, die Zahlen für 2018 sind noch nicht veröffentlicht.
Quellen:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-01/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-sanktionen-strafen-verfassungswidrigkeit-faq
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1396/umfrage/leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-jahresdurchschnittswerte/

Also, wenn laut obigem Bericht im Jahr 2017 957.000 Sanktionen ausgesprochen wurden, und es ca. 4,36 Mio. Hartz-IV-Bezieher (Statista, 2017) gab, dann kommt ich auf eine Sanktionsquote von mindestens 21,8 %. Mit anderen Worten: Durchschnittlich jeder 5. Hartz-IV-Bezieher ist jedes Jahr von einer Sanktion betroffen. Gut, manche dann wohl auch gleich doppelt und dreifach. Denn wenn einer psychisch am Ende ist, wehrt er sich sowieso nicht mehr, und ist ein leichtes Opfer.

Der reaktionäre Bundesagentur für Arbeit-Chef meint ohnehin:
Zitat
,,Es braucht für eine sehr geringe Zahl von Menschen ein Instrumentarium, damit sich ein Vermittler durchsetzen kann und nicht zum Bittsteller gegenüber demjenigen wird, der eine staatliche Leistung bezieht", betont Scheele.

Zitat von: counselor am 17:14:14 Sa. 23.Februar 2019
Ich dachte aber ehr daran, dass die Folgekosten von Obdachlosigkeit für den Staat bzw die Kommunen auch nicht ohne sind.
Das befeuert und sichert doch nur das staatliche Bürokratie- und Betreuungsregime weiter. Schafft also (unnütze) Arbeitsplätze bei diesen Sozialtherapeuten-Fritzen. Und "alles was Arbeit schafft", ist ja laut der herrschenden bürgerlichen Ideologie das Beste, was es überhaupt gibt in diesem System!
Denn Arbeit ist ja der zentrale Dreh- und Angelpunkt in dieser Gesellschaft, stiftet Sinn, und macht ja jeden Menschen soooo ungeheuer glücklich (oder frei?).

Weil ich den obigen Bericht von der Verhandlung gerade durchlas, fiel mir folgende Aussage von Scheele auf, die doch eine glatte Lüge ist:
Zitat
Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Baer möchte vom Vorstandsvorsitzenden der BA wissen, was eine abschlussbezogene Maßnahme ist?

Detlef Scheele erklärt, dass dies Umschulungen sind, welche einen Zeitrahmen von zwei Jahren umfassen.
Also, eine 30.000 € teuere 2-jährige Umschulung bekommt garantiert kein Hartz-IV-Bezieher heutzutage jemals genehmigt. Das gab's vielleicht noch vor Hartz-IV vor 20 oder 30 Jahren, aber jetzt bestimmt nicht mehr.
Ich unternahm ja auch einmal einen Anlauf in diese Richtung, was aber gleich mit "sie hatten doch vor 4 Jahren erst eine Fortbildung" (die gerade einmal 4 Monate + 2 Monate Praktikum dauerte) abgeschmettert wurde. - Außerdem war das damals eine Zwangsfortbildung, wo ich nur zwischen 2 oder 3 vorgegebenen Fachrichtungen auswählen konnte. Aber eben nicht in den beruflichen Bereich, in den ich mich entwickeln wollte.

Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 01:45:58 Di. 26.Februar 2019
Noch ein Bericht von der Verhandlung, diesmal vom Deutschen Sozialgerichtstag:
http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/2019-02-17_Bericht_BVerfG_15012019.pdf?
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 09:56:26 Di. 26.Februar 2019
Vielen Dank für den Link  :)

Haben die Befürworter von Sanktionen den Gerichtssaal mit einem Kabinett verwechselt ?
Heil und Scheele dies als Aufforderung einer Werbekampange für Sanktionen und zuzüglich
der neuen 16i und 16e "Schweinereien aufgefasst ?

Leckerbissen dieses Dokumennt ist die letzte Seite, das der Senat Zweifel zum Sanktionsregime
hat..
Also so ganz hoffnungslos ist das Verfahren nicht.. Nun kommen die Sanktionsbefürworter in
eine Bringschuld, sinnhaftigkeit zum Sanktionsregime "empirisch" zu belegen..

Hüstel.. Da dürfte einerseits noch reichlich Verschleppungsstrategien zu den weiteren Ermittlungen
auftauchen bis hin zu Nachholungsversuchen von Feedbacks von ALG-Bezieher_innen haben
zu wollen..

Die Sozialverbände haben jedenfalls ihre Hausaufgaben zum Verfahren gemacht, was mann von
der Gegenseite nicht behaupten kann.. Dr.Scheele mit Pladitüden.. Jaja, konnte er schon bei der
Hamburger Arbeit (HAB), ein dicker Fisch im Bereich Masnahmen- Beschäftigungsträger auch ganz
gut..

Sorry, konnte ich mir anbei nicht verkneifen, da ich sein Handeln und Vorgehensweisen im letzten
Jahrzehnt bestens kennenlernen und sogar  studieren konnte..
Für mich ist der Typ soweit berechenbar, als würde ich ihn fast persönlich kennen..

Für Erwerbslose halte ich das für ein echtes Dilemmer, das er nun BA-Boss geworden ist..
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 02:53:36 Do. 28.Februar 2019
Zitat von: Onkel Tom am 09:56:26 Di. 26.Februar 2019
Für Erwerbslose halte ich das für ein echtes Dilemmer, das er nun BA-Boss geworden ist..
Der ist genau deshalb zum BA-Boss ernannt worden, eben weil er ein Dilemma für die ELO's ist. - Ist doch alles politisch genau so von der herrschenden Klasse (deren Büttel die Parteien sind) so gewollt gewesen.

In Sachen Änderungen, die ein Gericht dieses Systems an Verbesserungen für die Hartz-IV-Bezieher bringen soll, bin ich eher skeptisch. Die Richter zeigen durch ihre Fragstellungen eher in die Richtung, daß es das bedingungslose Sanktionsregime (also ohne Ausnahmen/Härtefallregelung) nicht mehr geben soll.

Eine Konsequenz daraus könnte dann sein, daß der jeweilige Sachbearbeiter des Jobcenters mehr denn je zum mächtigen und launischen Entscheider wird, der eine Sanktion je nach Gutdünken, Unterwürfigkeit und Kooperationsbereitschaft des ELO's sowie sonstiger Sympathie/Antipathie ihm gegenüber, entweder verhängen kann - oder eben auch nicht. Der Sanktionswillkür und Unberechenbarkeit dieses Disziplinierungssystems würde dadurch mehr denn je Tür und Tor geöffnet.

Außerdem ist noch herauszulesen, daß die 100 %-Sanktion, die ja hin bis zur Streichung der Mietzahlung geht, evtl. abgeschafft wird. Einen großen Nutzen davon hat der Sanktionierte dann nur nsofern, daß er in der eigenen Wohnung langsam verhungern kann, statt draußen in der Kälte, in Obdachlosigkeit.

Im übrigen geht es bei dieser Verhandlung nicht um dieses himmelschreiende Unrecht, daß unter 25jährige sehr viel schneller und härter sanktioniert werden, als die älteren. Wieso das nicht auf der Tagesordnung der Entscheidung des Gerichts kommt, ist mir schleierhaft. Schließlich verletzt es offensichtlich den Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Gesetz.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 10:05:15 Do. 28.Februar 2019
Zitat von: tleary am 02:53:36 Do. 28.Februar 2019
...
In Sachen Änderungen, die ein Gericht dieses Systems an Verbesserungen für die Hartz-IV-Bezieher bringen soll, bin ich eher skeptisch.
...

Die Hoffnung stirbt anbei zuletzt, was dabei raus kommt.. Mehr Misstrauen schiebe ich, das nach dem
Urteil wieder alles an "schmutziger Politik" veranstaltet wird, positives zum Urteil zu untergraben und
wirkungslos zu machen.. Ich erinnere mich da an Thomas Kallay und was Flintenuschi daraus gemacht
hat..

Erfreulich zum jetztigem Verfahren ist, das die "Lebenswirklichkeit" nicht ignoriert wird..
25 tausend Feedbacks lassen sich ja nicht mehr so leicht aus dem "öffentlichem Interesse" drängen.

Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 18:42:21 Do. 28.Februar 2019
Zitat von: tleary am 02:53:36 Do. 28.Februar 2019Im übrigen geht es bei dieser Verhandlung nicht um dieses himmelschreiende Unrecht, daß unter 25jährige sehr viel schneller und härter sanktioniert werden, als die älteren. Wieso das nicht auf der Tagesordnung der Entscheidung des Gerichts kommt, ist mir schleierhaft.
Weil es nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens beim SG Gotha ist.

Wenn allerdings die 3. Stufe der Ü25-Sanktionen kippt, ist die 2. Stufe der U25-Sanktionen auch nicht mehr zu halten.
Und wenn die 60%-Sanktionen bei Ü25 gekippt werden, muss auch bei der 1. Stufe der U25-Sanktionen was geändert werden.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 18:50:21 Do. 28.Februar 2019
Zitat von: dagobert am 18:42:21 Do. 28.Februar 2019
Weil es nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens beim SG Gotha ist.
Hier wäre ein obiter dictum denkbar.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 19:00:12 Do. 28.Februar 2019
Für alle, die kein Latein können  ;D:
https://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictum
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 17:24:57 Fr. 01.März 2019
Noch etwas Zahlenkram zu den Sanktionen
http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/A%2002-%20BIAJ%20Jahresvergleich.pdf

gefunden auf der Seite des DSGT:
http://94.186.214.5/sixcms/detail.php?id=61396
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Wampel am 20:29:38 Do. 14.März 2019
Zitat von: tleary am 19:18:39 So. 24.Februar 2019Für wann wird dann das Urteil erwartet?
Laut BVerfGG binnen drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung.
Ist aber nur eine Sollvorschrift.
http://www.buzer.de/gesetz/4673/a64523.htm
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 22:21:35 Di. 30.April 2019
Die Zielvorgabe haben sie inzwischen gründlich verfehlt.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: dagobert am 12:28:27 Di. 01.Oktober 2019
Die Urteilsverkündung ist am 05.11.2019 um 10:00 Uhr.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Hartzhetzer am 06:02:46 Mi. 02.Oktober 2019
ZitatIm übrigen geht es bei dieser Verhandlung nicht um dieses himmelschreiende Unrecht, daß unter 25jährige sehr viel schneller und härter sanktioniert werden, als die älteren. Wieso das nicht auf der Tagesordnung der Entscheidung des Gerichts kommt, ist mir schleierhaft. Schließlich verletzt es offensichtlich den Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Gesetz.

Ein Wert der freiheitlich bürgerlichen Gesellschaft ist es nun einmal gegen Gleichmacherei zu sein. Original Zitat eines Konservativen bei Youtube: "Ungleichheit ist kein Unrecht." Ansonsten denke ich mal das die Arge vom Verfassungsgericht in Punkto Sanktionen künftig zu mehr freiwilliger Selbstkontrolle angehalten wird, dieses Prinzip ist doch in den letzten Jahren total Hipp geworden.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 06:56:57 Mi. 02.Oktober 2019
Zitat von: Wampel am 20:29:38 Do. 14.März 2019
Zitat von: tleary am 19:18:39 So. 24.Februar 2019Für wann wird dann das Urteil erwartet?
Laut BVerfGG binnen drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung.
Ist aber nur eine Sollvorschrift.
http://www.buzer.de/gesetz/4673/a64523.htm
Das waren aber lange 3 Monate. - Naja, wie eben immer: "Soll-Vorschriften" sind im Zweifelsfall nichts wert.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 07:36:58 Mo. 06.Januar 2020
ZitatSANKTIONSREGIME - Feilschen um Hartz IV

Chefs von Bundesagentur für Arbeit und DGB geben Empfehlungen für Reform ab

Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/369930.sanktionsregime-feilschen-um-hartz-iv.html
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: CubanNecktie am 12:34:11 Mo. 06.Januar 2020
Ein ganz ***kleiner richtiger Schritt*** aber nach all den Jahren der niederträchtigen Hartz IV Gesetze (Hartz I, II und III nicht vergessen) ist meine Hoffnung gering, dass sich etwas grundlegendes bessert. Schröder & Merkel haben es deutlich verkackt!!!!!

Warum ganz klein? Auch die 30% sind 30% zu viel. Keine 60% oder gar 100% mehr, das ist etwas besser als vorher. Ein 2/3 Schritt in die richtige Richtung. Aber besser wäre drei ganze Schritte, Schritt eins gar keine Sanktionen mehr, Schritt zwei höhere Regelsätze, Schritt drei Mindestlohn mindestens 15€. Okay, Schritt 4 - gute Weiterbildungs- & Umschulungsmöglichkeiten - obwohl, wie war das nochmal mit dem Fachkräftemangel? Auch einen Fachkräftemangel gibt es nicht, sonst wären die Löhne viel höher.   
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 15:10:10 Mo. 06.Januar 2020
Dann können alle Arbeitslosen glücklich sein, nicht in Bayern zu wohnen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/Urteil-zu-Sanktionen-kommt-nicht-gut-an-id56233616.html

Menschenverachtend und zynisch!
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: CubanNecktie am 15:42:41 Mo. 06.Januar 2020
Für solch eine Schmiererei wäre es gut, wenn jetzt 30% der Leser das Abo des Augsburger-Schmierenblattes kündigen, dann dürfen auch wir mal darüber lachen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 18:13:03 Mo. 06.Januar 2020
Und noch so einer..

ZitatMit dem neuen Jahr allerdings sieht Krüger auch dunkle Wolken am Horizont für das Jobcenter aufziehen.
Der Grund: Laut Bundesverfassungsgericht ist die bisher mögliche Leistungskürzung von unwilligen oder säumigen Jobcenter-Kunden um
60 Prozent jetzt genauso verfassungswidrig wie die Totalstreichung der Leistung.
https://www.mz-web.de/bitterfeld/mehr-leute-wieder-in-lohn-jobcenter-komba-abi-zufrieden-teilhabechancen-gesetz-33686772?

Da denkt man sich seinen Teil. Aussprechen was man über solche Apparatschiks denkt, möchte man nicht.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 19:57:55 Mo. 06.Januar 2020
Zitatdie eine Leistungskürzung von über 60 Prozent beinhalten. Uns fehlt nun quasi das Instrument zur Motivation." Aus seiner Sicht werde damit das Prinzip ,,fordern und fördern" verwässert.

So ein Unsinn!  ::) Selten so einen Müll gelesen und die Sanktionen müssten
komplett weg. Man kann ein Existenzminimum nicht noch minimieren.

Das Geschreibsel ist so unerträglich, dass ich gleich zwei Informationen dagegen
setze.

Nach dem Urteil des BVerfG ist Hartz IV eine ,,bedingungslose Grundsicherung" geworden? Was für ein Unsinn (https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/01/01/hartz-iv-als-nicht-bedingungslose-grundsicherung/)


Mitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I und Störungen des Sozialrechtsverhältnisses (Teil 1) (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/12-2019_Sozialrecht_Justament.pdf)

Weitergehenden Kommentar verkneife ich mir, könnte schwierig werden.




Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: tleary am 07:27:44 Di. 07.Januar 2020
Nochwas über dieses reaktionäre Ekel des Jobcenters Bitterfeld:
Zitat
"Dass er nun doch der Berufung zustimmt, ist für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates Landrat Uwe Schulze ein weiterer Beweis für dessen Verlässlichkeit: ,,Volker Krüger hat aus Verantwortung gegenüber dem Jobcenter, dessen Mitarbeitern und Kunden seine ursprünglichen persönlichen Planungen neu bewertet und sich entschieden, auch weiterhin für die verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung zu stehen."
Die "Kunden" (= Sklaven) werden's ihm bestimmt danken, daß er dablieb, und sie am liebsten weiter vollsanktionieren würde. - Bei A13 als Besoldungsstufe (> 5.500 € brutto + diverse Zulagen + "Erfolgsprämien" bei Zielerreichung?) dürfte es ihm nicht allzu schwer gefallen sein, seiner patriotischen Pflicht zu folgen.

Aussehen tut er jedenfalls wie einer von der Stahlhelmfraktion in der Weimarer Zeit:
https://www.komba-abi.de/index.php/wir-ueber-uns/vorstand

Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 16:32:32 Mi. 08.Januar 2020
Die letzten Artikel spiegeln mit erstaunlicher Exaktesse das neoliberale Menschenbild wieder:

Mensch = Ware
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 16:54:40 Mi. 08.Januar 2020
 ;) So ganz wehrlos scheinen aber Leistungsbezieher gegenüber Jobcenter nicht zu sein.

Zu wenig Wohnkosten gezahlt - Sozialgericht bestraft Jobcenter in Mühlhausen  (https://www.mdr.de/thueringen/nord-thueringen/unstrut-hainich/jobcenter-sozialgericht-geldstrafe-100.html)

Tatsächlich ein selten praktizierter Vorgang, aber auch das passiert.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 17:55:14 Mi. 08.Januar 2020
Ist zwar älter, und nicht mehr relevant, aber genau so was...

Zitat»Sowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag kritisierten die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages. BDA und ZDH schlossen sich der Forderung an.«

http://aktuelle-sozialpolitik.de/category/hartz-iv/page/45/

Solche Leute wären unter Heiler sicherlich gute Exekutoren gewesen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 19:24:55 Mi. 08.Januar 2020
Der Staatsapparat ist von faschistoiden Arschlöchern durchsetzt. Deswegen kann man diesen Staat nicht reformieren. Man muss ihn beseitigen und durch demokratische Parallelstrukturen ersetzen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 13:30:58 Do. 09.Januar 2020
So unrelevant ist das Ereignis beim JC Mühlhausen nicht..

Systematische Sparwahnmasnahmen sind weit verbreitet und wenn sich anbei
8 Betroffene nicht beschwert etc. hätten, würde das dort weiter so laufen..
Erfolgsgeier sind überall unterwegst, die meinen, Ansprüche von Erwerbslosen
beschneiden zu wollen..

Leider macht nur ca. jeder 10te Betroffene den Mund auf und demnach schätze
ich die Zahl der Betroffenen auf ca. 80..

Prüfungen finden ja leider nur dann statt, wenn was durch mehrere Beschwerden
"auffällig" wird.. Warum wehrt sich nicht jeder.. Es sind demnach nur die Anspruchs-
berechtigten von SGB-Leistungen, die anbei "prüfen" und Missstände bekunden
können..

So lange sich der Beschiss für das JC oder hier die Komune (KdU) finanziell lohnt,
wird sowas immer wieder passieren.. Erwerbslose, tut Euch endlich zusammen !
;)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: götzb am 15:04:08 Di. 04.Februar 2020
https://www.welt.de/regionales/nrw/article205569571/Laumann-fuer-kompletten-Hartz-IV-Leistungsentzug.html

Die Gedanken sind frei.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 16:25:08 Di. 04.Februar 2020
Was will man denn auch von der ultrareaktionären CDU anderes erwarten ...
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 21:36:12 Di. 04.Februar 2020
Dann soll der Laumann (und alle anderen, die seiner Meinung sind)
seine Wohnungs- und Autoschlüssel incl. Papiere hergeben, seine gesamte Kohle,
und seinen Job. Dann will ich mal sehn, wie lange diese Typen überleben.  >:(
Achja, die Kontakte zu seinen Geldgebern werden natürlich auch gekappt.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 11:26:45 So. 16.Februar 2020
In Thüringen hat die CDU ihre Fratze als rechte Partei der reaktionärsten Kreise des Kapitals gezeigt. Und dieser Rolle wird sie auch gegenüber Arbeitslosen gerecht, denn sie will diese weiter mittels hundertprozentigem Entzug der Leistungen unterdrücken, wenn diese ihre Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern.

Kern dieses faschistoiden Angriffs auf Arbeitslose ist es, deren Willen dahingehend zu brechen, jeden Billigjob bei der Leiharbeit anzunehmen, sprich den Zwang zur Leiharbeit durchzusetzen. Dadurch werden den Konzernen flexible und wesentlich geringer bezahlte Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt, die sie nach Belieben heuern und feuern und als Lohndrücker einsetzen können.

Letztlich entsteht dadurch ein Zwang, jede angebotene Stelle anzunehmen. Der Niedriglohnsektor wird stabilisiert und das Lohnniveau wird gedrückt.

Wie will die CDU/CSU dies umsetzen?

Wer sich beharrlich diesen Formen der Ausbeutung widersetzt, der soll seine Existenzgrundlage durch vollständigen Wegfall der Leistungen verlieren. Diese gesetzliche Verschärfung für diesen Personenkreis soll nicht im Rahmen der neuen Sanktionsregelungen erfolgen, sondern zusätzlich durch eine Neuregelung der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug. Ähnlich wie vorhandenes Einkommen oder Vermögen die Hilfsbedürftigkeit ausschließt, soll dies künftig auch für die Ablehnung von zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und das hierdurch erzielbare und anzurechnende fiktive Einkommen gelten.

Auch diese Regelung dürfte von Anfang an mit dem Menetekel der Verfassungswidrigkeit behaftet sein. Denn sie greift ein in die Berufswahlfreiheit und in die Vertragsabschlussfreiheit und gefährdet Menschenleben.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 04:37:59 Mo. 17.Februar 2020
Thüringen - Wieder mal.  ::)

In Europesien sind "wir" doch schon ein Völkchen von Billig(st)arbeitern.
Was zur Hölle wollen die denn noch ?  >:(
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 16:13:36 Mo. 17.Februar 2020
Solange es keine nennenswerten Proteste dagegen auf der Straße gibt,  besteht die Gefahr, dass sie damit durchkommen und dass es wieder 15 Jahre dauert, bis ein Gericht die Regelung anzweifelt. Außerdem fördert die Regelung das Denunziantentum, weil es ausreichen soll, dass der Betroffene gegenüber Dritten zu erkennen gibt, dass er mit dem JC nicht kooperieren will.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 17:17:25 Mo. 17.Februar 2020
Protest in D-Land, dazu noch auf der Straße ?
Meine Meinung dazu steht in meiner Signatur. Und selbst das ist noch sehr fraglich.   ::)

Erschwerend kommt hinzu, das Protest nicht die Ausdauer hätte, wie wir sie
in F beobachten können. Manchmal habe ich den Eindruck, das die Leute
schlicht die Schnauze zwar gestrichen voll haben, sich aber vorzugsweise in
ihre Nische zurückziehen. Was würde denn auch in vielen Fällen der Arbeitgeber dazu sagen ?  ;D

Die sind für die Mehrheit ja schließlich gottgleich...  >:(
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 19:13:45 Mi. 19.Februar 2020
ZitatHARTZ IV - Wie CDU und CSU die Hartz-IV-Sanktionen wieder einführen wollen

Am 5. November 2019 sprach das Bundesverfassungsgericht das lang erwartete Urteil zu den Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher.

Quelle: https://www.rf-news.de/2020/kw08/schluss-mit-den-sanktionen-weg-mit-hartz-iv
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 00:10:35 Do. 20.Februar 2020
Die "Roten Fahne" und ihre Sprüche!  ;) ::)

ZitatDie MLPD ist die einzige Partei, die die Hartz-Gesetze bis heute konsequent bekämpft. Statt Armut per Gesetz, Diskriminierung und Schikanieren der Arbeitslosen fordern wir eine unbegrenzte Zahlung von Arbeitslosengeld für alle Arbeitslosen während der ganzen Dauer von Arbeitslosigkeit.

Was die Stadt und Aktivitäten angeht, ist "Die Linke" und das Netzwerk BG 45 (http://www.bg45.de/) in der Stadt sehr aktiv.

Der Artikel ist schlechter Stil und handwerklich in Teilen falsch. Das nur am Rande! Der Schreiber hätte sich besser vorher informiert.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 03:18:48 Do. 20.Februar 2020
Stimmt schon. Die Sprüche der MLPD sind manchmal kritikwürdig. Eigenlob stinkt. 

Die Forderung nach der unbegrenzten Weiterzahlung von ALGI halte ich für richtig. Was das Vorgehen der CDU betrifft, ist der Artikel auch korrekt. Die Leistungen sollen künftig über einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach Par. 60 bis 67 SGB I entzogen werden. Bei der Linken sehe ich die Gefahr, dass sie ihre Ziele aufgibt, um in eine Koalition mit der SPD zu gelangen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Tiefrot am 12:04:09 Do. 20.Februar 2020
ZitatBei der Linken sehe ich die Gefahr, dass sie ihre Ziele aufgibt, um in eine Koalition mit der SPD zu gelangen.
Wenn das so kommt, können wir die letzten Reste
vom Sozialsystem als abgeschafft betrachten.  >:(
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Sunlight am 15:49:52 Do. 20.Februar 2020
Zitat von: counselor am 03:18:48 Do. 20.Februar 2020
Stimmt schon. Die Sprüche der MLPD sind manchmal kritikwürdig. Eigenlob stinkt. 

Die sind mehr als kritikwürdig und entbehren teilweise den Fakten.

ZitatMehr als 15 Jahre Kampf gegen Hartz IV (https://www.linksfraktion.de/themen/dossiers/hartz-iv/)

Mehr als 15 Jahre Kampf gegen Hartz IV

Keine andere Partei im Bundestag hat die Armutsgesetze so unermüdlich
bekämpft wie DIE LINKE

Vor 15 Jahren, im Januar 2005, wurde das Arbeits- losengeld II eingeführt,
im Alltag eher als Hartz IV bekannt. Benannt nach Peter Hartz, einst
VW-Manager und Berater von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Der
eine sprach von "einem glücklichen Tag" für alle Arbeitssuchenden, und
der Kanzler Schröder verkündete, ab sofort gebe "es kein Recht auf Faulheit"
mehr. Damit war der Ton für den Umgang mit Frauen, Männern, Jugendlichen
und Kindern in und mit Hartz IV vorgegeben. Der verbalen Stigmatisierung
folgte reale Respektlosigkeit und Ausgrenzung.

DIE LINKE. im Bundestag kämpfte von Beginn an gegen die Hartz IV-Praxis.
Mit Anfragen und Anträgen im Parlament, auf der Straße bei den Montagsdemonstrationen, in Erwerbsloseninitiativen mit Beratung und
Betreuung.

Jetzt, 15 Jahre nach der Einführung von Hartz IV, gibt es ein neues Nachdenken
und eine übergreifende Bewegung zur Abschaffung von Hartz IV. Zu verdanken
ist das vor allem dem Protest von Erwerbslosen selbst, dem Intervenieren von Sozialverbänden und Gewerkschaften und der LINKEN Bundestagsfraktion. Ein
wichtiger Erfolg dabei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
November 2019 zu den bisherigen Sanktionen. Es verbietet drastische Leistungskürzungen des ohnehin schmalen Existenzminimums.

15 Jahre Kampf gegen Hartz IV sind für die Fraktion Anlass für eine kritische
Bilanz. DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, Hartz IV abzuschaffen und
stattdessen eine Mindestsicherung, die ein Leben in Würde ermöglicht,
gesetzlich zu verankern. Wir haben dazu – anlässlich unserer Bilanzveranstaltung
am 12. Dezember 2019 – einen aktuellen Reader (https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/reader-hartz-iv.pdf)
einen aktuellen Reader und eine Präsentation mit Fakten, Zahlen und Hintergründen (https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Sonstiges/praesentation-15-jahre-hartz-iv.pdf) veröffentlicht.


Lesenswert!
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 19:24:23 Do. 20.Februar 2020
Wo unterstützt denn die Linke den Kampf der Montagsdemonstrationen? War es nicht die Linke, die sich damals sehr schnell aus den Montagsdemos zurückgezogen hat?

Dass es damals nicht gelungen ist, Hartz IV zu kippen, liegt meiner Meinung nach daran, dass viele Organisationen (hauptsächlich die Gewerkschaften) die Montagsdemos relativ schnell fallen haben lassen. Die Gewerkschaften wollten damals wohl nicht zu sehr in Konflikt mit der SPD-geführten Regierung geraten.

Etwas Selbstkritik betreffend der Unterstützung der Montagsdemos würde der Linken nicht schaden.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 13:46:56 Fr. 21.Februar 2020
Zitat von: counselor am 19:24:23 Do. 20.Februar 2020
Wo unterstützt denn die Linke den Kampf der Montagsdemonstrationen? War es nicht die Linke, die sich damals sehr schnell aus den Montagsdemos zurückgezogen hat?
...

Warum das so war, da müsste man alte Grabenkämpfe wieder ausbuddeln und
m.E. gegenwärtig sinnlos..  ::)

Zitat
...
Dass es damals nicht gelungen ist, Hartz IV zu kippen, liegt meiner Meinung nach daran, dass viele Organisationen (hauptsächlich die Gewerkschaften) die Montagsdemos relativ schnell fallen haben lassen. Die Gewerkschaften wollten damals wohl nicht zu sehr in Konflikt mit der SPD-geführten Regierung geraten.
...

Die anliegenden Komplikationen zu der Gewerkschaft und dem SPD-Gehabe
kann ich bestätigen.. Doch deswegen hat man die Modemo nicht fallen lassen..

Der Grund lag eher daran, das die Montagsdemo von einer politisch orientierten
Partei organisiert und gesteuert wird. So wurde eine "zusammengekommene"
Gruppierung in ein Boot "gesogen", in der sie sich politisch betrachtet nicht
wieder finden wollten. Viele fühlten sich instrumentallisiert und gingen..

H4-Gegner_innen suchten sich dann andere Aktionsgeschichten, wo sie sich
selbstbestimmt einbringen konnten.. Selbstbestimmung und Parteiinteressen
ist ja ein schwieriges Thema.. War bei mir auch so.

Doch das Durchhaltevermögen der Modemo versetzt mich ins Staunen.. (15 Jahre)

;)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 14:05:28 Fr. 21.Februar 2020
ZitatWarum das so war, da müsste man alte Grabenkämpfe wieder ausbuddeln

Genau darin liegt der Fehler: Man stellt den Kampf um die politischen Unterschiede in den Vordergrund und gibt ihnen Vorrang vor dem eigentlichen Ziel (in diesem Fall die Verhinderung von Hartz IV). Man müsste endlich mal daraus lernen, und das Trennende zugunsten des gemeinsamen Ziels hinten anstellen.

Man kann nur gemeinsam etwas erreichen, nicht im Konkurrenzkampf gegeneinander.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 17:39:37 Fr. 21.Februar 2020
Hüstel.. Die Verhinderung von H4 wurde meines Erachten verschlafen..

Erst im Sommer 2004 bildete sich H4-Protest.. Die Einführung und Durchsetzung
stand schon viel eher auf dem Plan. (H1-H3.. nun H4) Die Hoffnungen, das die Schärfe
von H4 doch nicht durchkommen könnte, sorgte bis dahin für Ruhe auf der Straße.

Es dauerte ein halbes Jahr, bis die Unterwanderung der Modemo durch die MLPD sichtbar
wurde und Parteiinteressen lassen sich nicht so einfach in den Hintergrund plazieren..

Eine politische Orientierung ist aller Anfang, in der Aktivist sich wohl fühlt und sich mit der
politischen Strömung identifizeren kann. Passt das, dann sieht man sich auch dazu bereit,
deren Aktionen etc. bei zu tragen..

Gegen Anliegen, hier z.B. H4 kann throretisch jede politische Strömung agieren.. Die Frage
lässt sich also nicht so einfach weg wischen, wo Aktivist sich politisch gut aufgehoben fühlt.

Der Fehler liegt also ganz woanders begraben..  ::)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 20:45:36 Fr. 21.Februar 2020
ZitatUnterwanderung der Modemo durch die MLPD

Hier in Nürnberg ist die MLPD stets offen mit Parteifahnen und Transparenten samt ihren Unterstützern aufgetreten. Den Vorwurf der Unterwanderung kann ich daher nicht nachvollziehen, denn das würde ja bedeuten, dass die MLPD verdeckt bzw inkognito gearbeitet hätte.

Die Montagsdemos verlangen auch nicht, dass man sich mit der MLPD identifiziert, denn das würde mit dem Grundsatz der Überparteilichkeit konflikten. In Nürnberg sind jahrelang Mitglieder der SPD und der Linken als Einzelpersonen als Redner aufgetreten. Die hatten auch keine Berührungsprobleme mit der MLPD. Die sind halt im Sinne des gemeinsamen Kampfs gegen H4 über ihren Schatten gesprungen.

PS: Ich habe auch Kritiken an Stalin etc. Das ist für mich aber kein Grund, den Montagsdemos den Rücken zu kehren.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 10:32:12 Sa. 22.Februar 2020
Ich habe von den Anfängen geschrieben, nicht von der Gegenwart..

2004 war noch richtig was los gegen H4 und die Montagsdemonstranten waren bis zu dem Zeitpunkt, bis die Tatsache aus dem Hut gezaubert wurde, das die MPLD die Hebel in die Hand genommen hat noch vielzähliger.

Ich habe den Rücken gekehrt, weil eine diktatorische Politik für mich keine Alternative darstellt. Diesen Entschluss ergriff ich nicht sofort.

Als ich bemerkte das weitere Aktionsformen außer Latschdemo, Flugiverteilung und offenes Mikrofon unerwünscht waren, musste ich einsehen, das ich mit diesen Protestformen meine Wünsche und Forderungen nicht ausreichend umsetzen kann.

Eine Jobmessen-Störaktion, wo es alleinig darum geht das Nachschubgebahren und "H4 ist toll - Propaganda" aus zu bremsen, war den Hamburger Modemos schon zu gefährlich, weil man sich eventuell mehr mit der Polizei oder Hartnäckigkeiten von Jobmessenbetreibern abarbeiten muss..

Das Risiko, sich Repressionsgefahren aus zu setzen ist klar, das man dies minimieren will, wird zur Kunst für sich, wenn man genau an den Adressen der H4-Profiteure Stunk machen will. Da hat die MLPD klar durchgesetzt "Nicht mit uns !!"

Bis zu dieser Erkenntnis habe ich das Mikro auch ganz gern bedient..

Jo, ich will hier die MLPD nicht angreifen ! Schließlich habe ich ja auch bei den Modemos mal angefangen und wenn alte Bekannte aus den Reihen der Modemo echte Schwierigkeiten bekommen würde, wäre ich auch bereit, zu unterstützen.

Im September 2004 versuchte erst ein Herr Müller sich die Modemos zu eigen zu machen. Anbei stellte sich heraus, das er sich bereits als rechte Socke betätigt hatte.. Da krachte (zersplitterte) es das erste Mal unter den H4-Gegner_innen.

Dann schien es so, das die Modemo wieder ohne "Vortänzer" unterwegst sei. Der Unterwanderungsprozess der Modemo durch die MLPD hatte erst ca. ein halbes Jahr später die notwendige Reife erreicht, das die MLPD-Fahnen präsentiert werden konnten.. Es wurde bis dahin streng verheimlicht.. Punkt.

Ich bin ein Zeitzeuge, also verklickere mir nicht, das keine Unterwanderungsstrategien der MLPD durchgezogen wurden. In Hamburg hat es mehr Schaden als Vorteile herbei geführt.
Die Anti-H4-Bewegung in Hamburg musste im Prinzip wieder von vorne anfangen. Hat fast ein ganzes Jahr sehr wertvolle und gegenwärtig wichtige Zeit gegen H4 gekostet..

Aber lass es mal gut sein.. Positiv betrachtet wurde damit Basis für Faschos zerstört. Gibt ja viele Gruppierungen, denen "Unterwanderung" kein Fremdwort ist und auch versucht wird.

Möge Euch nie die Lautsprecherbatterien verrecken..  ;)
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 11:01:45 Sa. 22.Februar 2020
Interessante Schilderung. Ich kenne das von Nürnberg anders. Ich kann aber auch nur für Nürnberg sprechen.

In Nürnberg gab es Aktionen in Form von Infotischen vor dem Jobcenter.

Keine Sorge, das Mikrofon geht uns so schnell nicht aus.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Kuddel am 11:16:07 Sa. 22.Februar 2020
Dann geb ich mal meine Erinnerungen aus der Anfangszeit von Hartz IV Protesten und Montagsdemos zum Besten.

Ich bin kein Fan der MLPD und habe einiges an Kritik an Theorie und Praxis dieser Partei. Die Angriffe, die es seinerzeit gegen die Montagsdemos wegen der besonderen Rolle gab, die die MLPD in ihnen spielte, empfand ich aber nicht als politische Kritik, sondern als notorischen deutschen Antikommunismus. Auch die Linkspartei ist eine politische Partei und auch sie hat sich in die anti Hartz IV Proteste eingemischt und ihr Süppchen darauf gekocht. Da ging es auch mehr um die Vorteile der Partei als um die Interessen der Erwerbslosen. Doch die Linkspartei wurde nicht vergleichbar kritisiert/angegriffen.

Ich habe zu der Zeit an einer Menge Montagsdemos in Bremen teilgenommen. Die Organisation der Proteste lag hauptsächlich in Händen von MLPD Leuten, doch sie hielten ihren Parteikram angenehm im Hintergrund. Bei den Protesten auf dem Marktplatz war das offene Mikrophon zentrales Element. Es war wirklich für jeden offen und ich habe da öfter was gesagt. Ich war ein paarmal auf Nachbereitungstreffen und auch da wurde alles über demokratische Abstimmungen entschieden.

Für eine Weiterbildung war ich einige Zeit in München. Dort war ich öfter beim Chefduzenstammtisch, den es damals dort noch gab. Es war ein gemischer Haufen, ein paar Leute von der FAU, einer von einer Anti-Leiharbeitsinititive, ein paar Erwerbslosenaktivisten und ansonsten Unorganisierte. Alle schienen die MLPD nicht sonderlich zu mögen. Es wurden auch die Montagsdemos diskutiert. Man kam zu dem Schluß, daß in München die MLPD organisatorisch hinter den Montagsdemos stand. Man gab aber zu, daß die Partei sich politisch im Hintergrund hielt und jeder dort seine Positionen und Forderungen vorbringen konnte und es auch tat. Niemand hatte den Eindruck vor einen Karren gespannt zu werden.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Kuddel am 11:27:32 Sa. 22.Februar 2020
Nachtrag:
Ich halte es für notwendig innerhalb der Linken zu diskutieren, welche Rolle die verschiedenen Bewegungen, Strömungen, Organisation und Parteien haben. Ich finde die Zerstrittenheit der Linken nicht gut, aber noch schlimmer wäre es, die Differenzen und Widersprüche zu verleugnen. Man muß diese Unterschiede kennen und es kann nicht alles einfach hingenommen werden, was unter dem Label "links" gehandelt wird.

Ich halte plumpen Antikommunismus für ein echtes Problem. Aber in Griechenland ist alles noch schlimmer. Auf Demos lassen die verschiedenen Gruppen/Organisationen stets einen Abstand von mindestens 20 Metern zur nächsten Gruppe mit der man nichts zu tun haben möchte. So marschieren im Grunde viele kleine Demos hintereinander her. Anarchistische und Kommunistische Demos marschieren gleich in völlig verschiedene Richtungen.
Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: Onkel Tom am 11:53:08 Sa. 22.Februar 2020
Ich kann auch nur von den Ereignissen in Hamburg schreiben. Abstimmungen in Nachbereitungstreffen a la "Blitzlicht-Runde" fanden auch statt. Doch bestand schon eine gewisse Grundordnung darin, wie weit Protest von der MLPD selbst geduldet wurde.

Es muss ja auch jeder für sich selbst entscheiden, in wie weit man mit seinem Protest gehen will.

Um damit nicht in eine sogenannte Kamikaze-Situration zu geraten, wurde bei anderen Gruppen gegen H4 intensiv diskutiert und an "Plan B" getüftelt.. Und ?.. Hurra, wir leben immer noch  ;D

Titel: Re: Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: counselor am 13:28:07 Sa. 22.Februar 2020
Gerade im Hinblick auf die aufkommende faschistische Gefahr in Deutschland halte ich unter linken Organisationen gemeinsames strömungsübergreifendes Handeln für unabdingbar.