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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Schulden - was nun? => Thema gestartet von: RedFlag am 23:34:50 Fr. 24.Juli 2015

Titel: Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: RedFlag am 23:34:50 Fr. 24.Juli 2015
Hallo,

ich war mal freiberuflich tätig und habe aus der Zeit noch Schulden bei der Krankenkasse. Zur Zeit beziehe ich jedoch ALG2.  Wie sieht es aus wenn ich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhälnis antrete. Kann ich Lohnpfändungen und ähnliche Unannehmlichkeiten abwenden indem ich eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbare ? Denke sowas macht gerade in der Probezeit keinen guten Eindruck.
Titel: Re:Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:54:37 Sa. 25.Juli 2015
Ja, man kann mit denen Ratenzahlungen vereinbaren. Hab ich jedenfalls schon mal geschafft.
Frag mal bei deiner KK nach.
Titel: Re:Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: RedFlag am 10:42:05 Sa. 25.Juli 2015
Das klingt schon mal gut. War das bei Dir eine ähnliche Situation und haben die sich sofort drauf eingelassen ? Wenn die auf die Ratenzahlung eingehen, hätte man auch wieder vollen Versicherungsschutz.
Titel: Re:Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:48:51 Sa. 25.Juli 2015
Naja nicht so ganz.
Ich hatte angeblich eine Lücke im Versicherungsschutz zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und ALG 2- Bezug. Später stellte sich allerdings heraus, das die Forderungen unbegründet waren.
Titel: Re:Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: dagobert am 13:54:13 Sa. 25.Juli 2015
Zitat von: RedFlag am 23:34:50 Fr. 24.Juli 2015
Wie sieht es aus wenn ich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhälnis antrete. Kann ich Lohnpfändungen und ähnliche Unannehmlichkeiten abwenden indem ich eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbare ?
Ja, das geht. Sofern du dann auch die Raten pünktlich zahlst (!).
Wenn du dich tiefer einlesen möchtest, schau mal hier nach (mit massig weiterführenden Links):
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/112589-gkv-beitragsschulden-gesetz.html (https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/112589-gkv-beitragsschulden-gesetz.html)
Evtl. käme ja auch noch eine Ermäßigung in Betracht (falls die Voraussetzungen bei dir vorliegen).
Titel: Re:Frage zu Schulden bei der Krankenkasse
Beitrag von: Onkel Tom am 22:53:46 So. 26.Juli 2015
Im allgemeinen ist es immer besser, bei Schulden eine Ratenzahlung zu wuppen
und diese Raten pünktlich zu bezahlen.

Wegen Computerbastelein schaffte ich es versehendlich, um die Ecke den
Verteilerkasten in Flammen aufgehen zu lassen. Für die Post was das schnell
raus, welcher Anschluss dafür verantwortlich war und hatte einen Tach
später gleich Besuch von der Kripo und beschlagnahmten erstmal mein Compi
und ein Resco-Modem, deren Einsatz in D illegal war..

Ich kam vor dem Kadi und hatte nun über 6700 DM Schadensersatzforderung
am Hintern. Es blieb nur Ratenzahlung über und konnte mir dadurch Ärgernisse
mit Gerichtsvollzieher und Pfändungen ersparen..

Nach 3 Jahren teilte mir die Post eine neue Kontonummer mit und es kam meine
Ratenzahlung mit dem Grund "Nr. nicht existent" zurück..
Ich rief meinen Gläubiger an und der gleich "Ach Sieee ! Wie schaffen Sie das
blos, immer pünktlich ihre Raten zu zahlen ?"

A ja, wollte mein Gläubiger mich in die Falle locken, auf zu geben, um mit mir den
Gerichtsvollzieher-Molli zu veranstallten ?

Er gab mir die Kontonummer erneut, ohne Bindestriche und die Rate kam wieder
zurück. Darauf ein Einschreiben mit Rückschein, der sich gewaschen hatte und
ich mir Sicherheit darin verschaffte, das ich weiterhin zahlungswillig bin.

Dann bekam ich die fehlerfreie Nr.

Gerichtsvollziehergedöns geht immer erst dann los, wenn Zahlungsunwilligkeit
vermutet wird und das kostet viel Stress und Knete.

Vor Gericht klingt Zahlungswilligkeit besser und ist klar im Vorteil, um den Schulden-
berg durch Kosten von Anwälten und Gerichtsvollziehern in die Höhe wachsen
zu lassen, vom Pelz zu halten.