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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Schulden - was nun? => Thema gestartet von: dagobert am 04:51:40 Mi. 06.Januar 2016

Titel: Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR nicht ohne weiteres zulässig
Beitrag von: dagobert am 04:51:40 Mi. 06.Januar 2016
6. Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR können nicht ohne weiteres verlangt werden
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Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt.

Das Urteil könnte auch auf andere Energieversorger anwendbar sein. Eine PM mit Urteilslink der LAG Schuldnerberatung Hamburg gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf)



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.01.16
Titel: Re:Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR nicht ohne weiteres zulässig
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:05:06 Mi. 06.Januar 2016
*Edit sagt: Rudi schreibt blödsinn!*