6. Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR können nicht ohne weiteres verlangt werden
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Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt.
Das Urteil könnte auch auf andere Energieversorger anwendbar sein. Eine PM mit Urteilslink der LAG Schuldnerberatung Hamburg gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf)
Quelle: Thome-Newsletter vom 06.01.16
*Edit sagt: Rudi schreibt blödsinn!*