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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Ämter- & GEZ-Blues => Thema gestartet von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017

Titel: Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017
Moin
heute traf ich einen Bekannten,der seid gestern folgendes Problem mit dem Jobcenter und dem Hartz Unrechtsregime hat:

Er ist seid mehreren Wochen arbeitsunfähig erkrankt und bezieht schon Krankengeld von seiner Krankenkasse.Er bezieht Hartz 4 und die Arbeitsunfähigskeitsbescheinigungen liegen dem Mobcenter vor.Trotzdem erhält er ständig Stellenangebote mit Rechtshilfebelehrungen
zugesandt. Ausschließlich Leiharbeitsfirmen.Auf diese bewirbt er sich und teilt auch mit,daß er zur Zeit erkrankt ist und daher keine Stelle
antreten kann. er sich aber bewirbt aufgrund der Briefe des Jobcenters.So wie das Jobcenter auf seine gelben Scheine scheißt, so scheissen
auch die Menschenhändler/Leiharbeitsfirmen drauf. er kriegt von einigen besondern dreisten Einladungen/Vorladungen zu "Vorstellungsgesprächen".
Er hat da wohl jetzt einen besonderen miesen Wichser am Wickel. Er rief da an und sagte er seie krank und das wüßten die von seiner Bewerbung
und auch beim Jobcenter wäre der gelbe Schein da.Der Leihbudendisponent sagte ihm wohl,solange er nicht bettlägerig sei habe er da zu erscheinen
und den gelben Schein würde er ihm nicht abkaufen. ( allein schon diese Dreistheit,da er nie bei dieser Firma beschäftigt war) und wenn er nicht käme,dann
würde er das dem Jobcenter so mitteilen. Der Bekannte teilte nur mit,er müsse der Vorladung nicht folgen,wenn man erkrankt sei.Das ist meines Erachtens
juristisch auch richtig.
Nun hat die Drecksleihbude ihm beim Jobcente rangeschwärzt und er erhielt tatsächlich einen Fragebogen, demnacher sich schriftlich äußern soll und ihm
wird eine Sperre angedroht >:(
Kann das juristisch richtig sein?Ich habe da arge Zweifel und habe ihm gesagt,daß ich seinen Fall in diesem Forum reinsetzen werde.
Wenn ihm hier nicht geholfen werden kann, habe ich ihm einen anwalt empfohlen.Leider spricht der Bekannte schlecht Deutsch und ich habe den Eindruck, daß das Mobcenter und die Leiharbeitsfirma das ausnutzen. Seine Muttersprache ist russisch und ich hoffe er setzt sich zur Wehr gegen dieses Unrecht.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:49:04 Di. 14.Februar 2017
Zitatheute traf ich einen Bekannten,der seid gestern folgendes Problem mit dem Jobcenter und dem Hartz Unrechtsregime hat:
ZitatNun hat die Drecksleihbude ihm beim Jobcente rangeschwärzt und er erhielt tatsächlich einen Fragebogen, demnacher sich schriftlich äußern soll und ihm
wird eine Sperre angedroht

Das geht nicht! Sperre gibt es nur bei der BA! Bei JC gibt es Sanktionen.
In eine Bewerbung reinzuschreiben, das man zur Zeit erkrankt ist, ist keine gute Idee. Kann es einem doch (auch wenn es der Tatsache entspricht) als Negativbewerbung ausgelegt werden.
Sich auf die Stelle nicht zu bewerben und dann im Falle einer Anhörung auf die AU zu verweisen, wäre deutlich besser gewesen!

Im Anhörungschreiben nochmal auf die AU verweisen und diese in Kopie beilegen!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: dagobert am 19:18:44 Di. 14.Februar 2017
Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017und teilt auch mit,daß er zur Zeit erkrankt ist und daher keine Stelle antreten kann.
Das soll er in Zukunft lassen.
Auch mit diesen Drecksbuden zu telefonieren ist äusserst unklug.
Je nachdem, an was er erkrankt ist, sollte er nach Rücksprache mit seinem Arzt (Attest?) Bewerbungen evtl. vorläufig komplett sein lassen.

Kannst du den VV und die Anhörung mal einstellen?

Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017Der Bekannte teilte nur mit,er müsse der Vorladung nicht folgen,wenn man erkrankt sei.Das ist meines Erachtens juristisch auch richtig.
Interessiert die JC aber meist nicht.
Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017Wenn ihm hier nicht geholfen werden kann, habe ich ihm einen anwalt empfohlen.
Ein guter Anwalt ist immer sinnvoll.
Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:33:01 Di. 14.Februar 2017Leider spricht der Bekannte schlecht Deutsch und ich habe den Eindruck, daß das Mobcenter und die Leiharbeitsfirma das ausnutzen.
Worauf du einen lassen kannst ...  poo
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: mousekiller am 06:47:59 Mi. 15.Februar 2017
Er soll zum örtlichen Amtsgericht gehen und sich dort einen Beratungshilfeschein holen. Damit sucht er sich einen Fachanwalt für Sozialrecht und lässt sich erst mal beraten. Die Eigenbeteiligung ist recht gering, sollte es zu einer Klage kommen, kann er jederzeit Prozeßlkostenhilfe beantragen. Sowas übernimmt dann auch der Anwalt mit.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 17:01:38 Mi. 15.Februar 2017
Der Kollege sagte "Sperre", aber damit meint er sicher die Sanktion / Leistungskürzung durch das Mobcenter.So wie es in diesem Unrechtsstaat praktitziert wird um die Menschen auch noch unterhalb des offoziellen Existenzminimums zu drücken.
Er ist arbeitsunfähig krank geschrieben und geht zur Krankengymnastik.Er wird voraussichtlich noch 1-2 Monate erkrankt sein.
Muß er denn zu Vorstellungsgesprächen gehen bei Zeitarbeitsfirmen, wenn er doch arbeitsunfähig geschrieben ist und eh die Stelle nicht antreten könnte?
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: counselor am 17:21:42 Mi. 15.Februar 2017
Als ich noch H4 hatte,  bin ich immer zu den Vorstellungsgesprächen hin,  habe dort ärztliche Unterlagen vorgelegt, um meine persönliche Nichteignung zu belegen und bin dann mit Bescheinigung der ZAF,  dass ich mich ordnungsgemäß vorgestellt habe,  wieder abgedüst. Dabei gingen die ZAF-SBs dann immer von einem Fehler des JCs bei der Auswahl der Bewerber aus.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:49:15 Mi. 15.Februar 2017
Ich suche grade nach einer Rechtsgrundlage oder Urteile.
Hab aber bisher nichts gefunden.
Im Elo- Forum wird die Frage "Bewerben trotz AU" auch kontrovers diskutiert.

https://www.elo-forum.org/alg-ii/179078-vermittlungsvorschlag-trotz-krankschreibung.html (https://www.elo-forum.org/alg-ii/179078-vermittlungsvorschlag-trotz-krankschreibung.html)
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: dagobert am 19:39:03 Mi. 15.Februar 2017
Zitat von: Rappelkistenrebell am 17:01:38 Mi. 15.Februar 2017Er wird voraussichtlich noch 1-2 Monate erkrankt sein.
Kann er diesbezüglich ein Attest von seinem Arzt bekommen?
Damit dann zum Anwalt und dem JC seine Grenzen aufzeigen.
Zitat von: Rappelkistenrebell am 17:01:38 Mi. 15.Februar 2017Muß er denn zu Vorstellungsgesprächen gehen bei Zeitarbeitsfirmen, wenn er doch arbeitsunfähig geschrieben ist und eh die Stelle nicht antreten könnte?
Meiner Ansicht nach nicht, da er noch einige Wochen nicht einsatzfähig sein wird und deshalb die Stelle ohnehin erstmal nicht antreten könnte.
Das JC sieht das vermutlich anders.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 20:01:20 Mi. 15.Februar 2017
Ich finde dazu nichts wirklich stichhaltiges!

Zitat von: dagobert am 19:39:03 Mi. 15.Februar 2017
Zitat von: Rappelkistenrebell am 17:01:38 Mi. 15.Februar 2017Muß er denn zu Vorstellungsgesprächen gehen bei Zeitarbeitsfirmen, wenn er doch arbeitsunfähig geschrieben ist und eh die Stelle nicht antreten könnte?
Meiner Ansicht nach nicht, da er noch einige Wochen nicht einsatzfähig sein wird und deshalb die Stelle ohnehin erstmal nicht antreten könnte.
Das JC sieht das vermutlich anders.

Sehe ich auch so! Ausschlaggebend dürfte die Frage sein, ob jemand sich trotz AU überhaupt auf einen VV bewerben muss.
Des weiteren ist interessant, welche Aussagen er gegenüber dem JC bezüglich seiner Krankheit gemacht hat. Das JC hat es nur zu interessieren, das Du AU bist und wie lange. Aber nicht welche Art der Erkrankung.

Ist die Stelle im VV für "Sofort" ausgeschrieben? Dürfte die Chancen erhöhen!

Ansonsten KEINE Aussagen gegenüber dem JC, mit Ausnahme der schriftlichen Anhörung. Es gibt keine Aussagen am Telefon und kein Kontakt mit dem SB per Email!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 21:19:42 Mi. 15.Februar 2017
Auch ich fand nichts Konkretes im juristischem Bereich zwecks Bewerben müssen trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ich sprach eben mit ihm und er erzählte er hätte heute einen Brief erhalten des Jobcenters mit einer Vorladung am Montag.Dort soll er an einer Maßnahme teilnehmen.Bewerbertraining....AU wird nicht akzeptiert,es sei denn er hätte eine "Bettlägerigkeitsbescheinigung"....sein "Berater" muß ihn wohl gerade auf dem Kieker haben......dieses Drecksregime ist zum kotzen :(

Ich soll Euch danken für die Tips hier und er liest mit
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:32:20 Do. 16.Februar 2017
Moin!
Bei einer Maßnahme gilt natürlich erst recht: Wenn krank dann krank!
Bettlägerigkeitsbescheinigung ist Unsinn. AU reicht!
Ich würde nicht hingehen, alleine schon, weil dann die Frage kommt: "Ach, zu der Maßnahme erscheinen sie jetzt, aber zum Vorstellungsgespräch konnten sie nicht gehen?"
Vorsicht Falle!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 12:15:21 Do. 16.Februar 2017
Ich traf mich heute mit dem Bekannten zum Frühstück und mit Hilfe seines Deutsch-Russisch Übersetzers auf dem Smartphone konnte er mir einige Sachen verständlicher erläutern.
Ich habe als Foto seine Einladung zur Maßnahme nächsten Montag fotografiert und di eentsprechende Passage hier reingestellt

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170216%2Ftemp%2F6p2rx8sg.jpg&hash=bd21a4ec9b8937befc70b71421d014331ad2811c) (http://www.directupload.net/file/d/4634/6p2rx8sg_jpg.htm)(//)


ein ihm bekannter Rechtsanwalt riet ihm dazu zur Maßnahme zu erscheinen und sich schriftlich die Weisung geben zu lassen,daß er trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dort sitzen muß.Danach kann man juristisch dagegen vorgehen.
Der Bekannte ist arbeitsunfähig und in der Bewegung eingeschränkt,daher die Krankengymnastik...vor einem Monitor sitzen und Sinnlosbewerbungen schreiben unter Zwang,kann er natürlch.Weiterhn kommen in dieser Maßnahme auch öfters Menschenhändler/Disponenten von Zeitarbeitsfirmen vorbei,die dann unter Sanktionsdrohungen die dortigen Sklaven gleich einstellen für super Helferjobs zum Hungerlohn....ein Sklavenmarkt halt.

Da der Bekannte aber aufgrund seiner Erkrankung keine Stelle antreten kann, ist das absolut sinnlos.Das Hartz Verbrecherregime ist aber zum Gängeln,Demütigen und Knechten da....im Idealfall werden die Erwerbslosen in den Suizid getrieben.Dann gibt es einen nutzlosen Esser weniger und das faschistische Hartz Regime hat seinen Zweck erfüllt und die Erwerbslosenquote wurde gesenkt.....
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:00:08 Do. 16.Februar 2017
Zitatein ihm bekannter Rechtsanwalt riet ihm dazu zur Maßnahme zu erscheinen und sich schriftlich die Weisung geben zu lassen,daß er trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dort sitzen muß
War das ein Fachanwalt für Sozialrecht? Kommt mir jedenfalls nicht so vor!
Der von dir eingestellte Abschnitt ist normaler Standard- Blablabla und Wunschdenken des JC!
Ich gehe davon aus, das er auf jeden Fall eine Sanktion bekommt, weil er nicht beim Vorstellungsgespräch war, wenn er bei dieser Maßnahme auftaucht!
Wie ich schon schrieb: Ich vermute hier eine Falle!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 14:04:05 Do. 16.Februar 2017
und wenn er nicht auftaucht zu seiner tollen Maßnahme, dann gibts auch eine Sanktion?? ???
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:16:09 Do. 16.Februar 2017
Wiso, er hat doch eine AU, oder?
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 14:21:45 Do. 16.Februar 2017
Er hat eine AU...schau Dir nochmal das Foto an . Da wird selbst eine eventuelle Sterbeurkunde angezweifelt.
Ich zitiere:

Bitte beachten Sie im Krankheitsfall:Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend,daß Sie nicht in der Lage sind einen Meldetermin wahrzunehmen.Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden

Danach folgen die Drohungen und im Kleingedruckten zwischen den Zeilen "Jedem das Seine" und "Arbeit macht frei"
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:40:06 Do. 16.Februar 2017
Ich schrieb ja bereits: Das ist Standard- Blablabla der JCs und reines Wunschdenken!
Unser JC hat diesen Absatz schon lange wieder aus den Schreiben rausgenommen, nachdem einige Fachanwälte mit dem Geschäftsführer ein klärendes Gespräch geführt hatten.
Das Urteil, auf das sich die JCs so gerne berufen ist eine Einzelfallentscheidung und bezieht sich auf eine Person die bei mehreren Terminen immer wieder für diesen Zeitraum krankgeschrieben war.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 15:04:45 Do. 16.Februar 2017
Wen er nicht hingeht, wird doch sicherlich eine Leistungskürzung stattfinden und das brd Regime hat es schon juristisch so gedreht,daß die Leistungskürzung und somit das herunterdrücken der Person unterhalb des offiziellen Existenzminimums, trotzdem kommt.Denn auch ein Klagen und eventueller Sieg vor dem Sozialgericht hat keine aufschiebende Wirkung!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: counselor am 15:18:17 Do. 16.Februar 2017
Naja,  es gibt schon Möglichkeiten, die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht wieder herstellen zu lassen. Dazu muss er allerdings zum Anwalt.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:22:10 Do. 16.Februar 2017
Dieses System funktioniert aber nur, weil es Leute gibt die in vorrauseilendem Gehorsam und Arschkriechertum jeden Scheiß machen, der von ihnen verlangt wird!
Wenn die einen Grund suchen, um ihn zu sanktionieren finden die auch einen. Und wenn es ein falsch geschriebenes Wort in einem Bewerbungsschreiben ist.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: dagobert am 16:06:14 Do. 16.Februar 2017
Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:15:21 Do. 16.Februar 2017
Der Bekannte ist arbeitsunfähig und in der Bewegung eingeschränkt,daher die Krankengymnastik...vor einem Monitor sitzen und Sinnlosbewerbungen schreiben unter Zwang,kann er natürlch.
Aber ob das der Genesung förderlich ist?
Zitat von: Rappelkistenrebell am 12:15:21 Do. 16.Februar 2017
Weiterhn kommen in dieser Maßnahme auch öfters Menschenhändler/Disponenten von Zeitarbeitsfirmen vorbei,die dann unter Sanktionsdrohungen die dortigen Sklaven gleich einstellen für super Helferjobs zum Hungerlohn....ein Sklavenmarkt halt.
Rechtsfolgenbewehrte Stellenangebote dürfen nur durch das JC erfolgen, nicht durch Driitte.
https://openjur.de/u/680972.html (https://openjur.de/u/680972.html) (Rz 22)

https://www.elo-forum.org/antraege-klagen-widersprueche-vorlagen-sortiert/gerichtsurteile-thema-sortiert-165412/index2.html#post2026769 (https://www.elo-forum.org/antraege-klagen-widersprueche-vorlagen-sortiert/gerichtsurteile-thema-sortiert-165412/index2.html#post2026769) (VV nur von BA und nicht von Dritten)

Zitat von: Rappelkistenrebell am 14:04:05 Do. 16.Februar 2017und wenn er nicht auftaucht zu seiner tollen Maßnahme, dann gibts auch eine Sanktion?? ???
Damit muss er beim JC immer rechnen. Da ist dann Gegenwehr angesagt.

Zitat von: Rappelkistenrebell am 14:21:45 Do. 16.Februar 2017
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall:Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend,daß Sie nicht in der Lage sind einen Meldetermin wahrzunehmen.Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden
Was da nicht dabei steht, ist die gesetzliche Grundlage für diese Forderung, die gibt es nämlich nicht. Wäre aber nach § 31 SGB I zwingende Voraussetzung. Und nach Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls.

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:22:10 Do. 16.Februar 2017Dieses System funktioniert aber nur, weil es Leute gibt die in vorrauseilendem Gehorsam und Arschkriechertum jeden Scheiß machen, der von ihnen verlangt wird!
So sieht's aus.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:50:43 Do. 16.Februar 2017
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, das man um Sanktionen herumkommt, wenn man immer schön nett zu seinem SB ist und brav die Füßchen stillhält!
Aber die SBs gehen den Weg des geringsten Widerstands (so wie Strom auch) und sanktionieren/ schikanieren genau die Leute, die sich am wenigsten wehren.
Warum sollten die Leute sanktionieren, die Widersprüche einreichen, Anwälte einschalten und vor dem SG klagen, wenn das mit Leuten, die sowas nicht machen viel einfacher funktioniert?
Irgendwann kriegen die SBs nämlich von der Rechtsabteilung auch mal einen Wink, doch bitte allzu offensichtliche Rechtsverstöße sein zu lassen. Und spätestens wenn sie keinen Bock mehr auf Papierkrieg haben und der Arbeitsaufwand zu hoch wird, suchen sie sich ein anderes Opfer.
Wenn nur 50% aller Erwerbslosen ihre Rechte offensiv wahrnehmen würden, wäre das ganze Hartz4- System schon lange zusammengebrochen!
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: dagobert am 17:04:35 Do. 16.Februar 2017
Zum Stichwort WUB wird es im Elo grad interessant:
https://www.elo-forum.org/alg-ii-widerspueche-klagen/klage-wegen-abverlangen-wegeunfaehigkeitsbescheinigung-wub-164621/index3.html#post2173379 (https://www.elo-forum.org/alg-ii-widerspueche-klagen/klage-wegen-abverlangen-wegeunfaehigkeitsbescheinigung-wub-164621/index3.html#post2173379)
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 16:21:33 Fr. 17.Februar 2017
Aktueller Stand der Sache

Der Bekannte schrieb eine Mail an den Job Center Einlader im Briefkopf und bat um eine verbindliche Aussage,ob er trotz AU seine Zeit in dieser Sinnlosmaßnahme absitzen muß.

Diese Antwort erhielt er heut

Sehr geehrte XXX

da Sie seit dem xxx.01.17 erkrankt sind und bisher nur einen Termin in der SINNLOSßMAßNAHME  wahrgenommen haben, ist eine Hauptbetreuung durch die SINNLOSßMAßNAHME zurzeit nicht sinnvoll.
Wir haben Sie daher zurück in die Betreuung von "*üblichen Sachbearbeiter"" gegeben.
Nach Ihrer Genesung können Sie gerne an der SINNLOSßMAßNAHME teilnehmen. Bitte melden Sie sich diesbezüglich nach Ihrer Genesung bei "+üblichen Sachbearbeiter".

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen Sie bitte bei "*üblicher Sachbearbeiter" ein.
Für Meldeversäumnisse kann weiterhin eine Bettlägerigkeits- bzw. Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Also klare Aussage,daß er da am Montag nicht hin muß...oder ann da eine Falle vermutet werden um eine Sanktion noch reinzudrücken? ???
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:29:24 Fr. 17.Februar 2017
Er hätte auch ohne dieses Schreiben am Montag da nicht erscheinen müssen.
Titel: Re:Sanktionsdrohung des Mobcenters wg. Nichterscheinens bei Leihbude wg. Krankheit
Beitrag von: dagobert am 16:33:22 Fr. 17.Februar 2017
E-Mail ist im Ernstfall nicht allzu viel wert.