Hier ein Arbeitsvertrag einer ZAF.
Laut BZA bei Nichteinsatz Minustunden? Das abwälzen des unternehmerischen Risikos auf den Mitarbeiter ist doch verboten?Oder wurde das geändert?
Siehe Foto
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170315%2Ftemp%2F6zkvoetr.jpg&hash=a80acdcf178014abb8d4beae62c6e5da0271b08c) (http://www.directupload.net/file/d/4661/6zkvoetr_jpg.htm)(http://)
Das ist die Lohnabrechnung
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170315%2Ftemp%2Fq7o92dmr.jpg&hash=19ed11940771ee24a17888bf61768707a11e14e4) (http://www.directupload.net/file/d/4661/q7o92dmr_jpg.htm)(http://)
So stehts in der Kündigung
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170315%2Ftemp%2Fo4vaqm3n.jpg&hash=8ff31bf57ed8eb7ed67216cbe5f9d1c7fab34b4d) (http://www.directupload.net/file/d/4661/o4vaqm3n_jpg.htm)(//)
meiner Meinung nach ist das so nicht legal.
Was meint Ihr?
Ich denke nicht, dass dies nicht zulässig ist, da ja, der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir eine Arbeit anzubieten. Das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - hat entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des LAG Hamburg, das eine solche Verrechnung in einem von uns betreuten Fall für zulässig erklärt hatte.
Eine einseitige Verrechnung der Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien - wenn sie denn überhaupt so auszulegen wären - unzulässig. Ein gutes und hoffentlich wegweisendes Urteil der 15. Kammer des LAG Berlin.
@Rappel, solange wie du schon im Forum bist, hätte ich eigentlich erwartet dass du Fotos richtig rum einstellen kannst. :evil:
Der Arbeitsvertragspassus ist illegal.
Siehe auch hier:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27450.msg295701#msg295701 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27450.msg295701#msg295701)
Zur AZK-Verrechnung während der Kündigungsfrist gibt es seit 2013 einen speziellen Passus im Tarifvertrag, wonach es zur (Un-)Zulässigkeit der Verrechnung auch auf den Kündigungsgrund ankommt. Der Passus wurde meines Wissens bisher nicht arbeitsgerichtlich überprüft.
Die Urlaubsverrechnung erscheint mir hier auch fragwürdig, da die Freistellung nicht ausdrücklich "unwiderruflich" erfolgt ist.