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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Ämter- & GEZ-Blues => Thema gestartet von: dagobert am 00:05:03 Mo. 09.Oktober 2017

Titel: Agentur für Arbeit verweigert gehörlosem Lingener Schriftdolmetscher
Beitrag von: dagobert am 00:05:03 Mo. 09.Oktober 2017
ZitatAgentur für Arbeit verweigert gehörlosem Lingener Schriftdolmetscher

Als sie den Eilantrag bereits eingereicht hatte, folgte am 28. August 2017 der offizielle Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass ,,der Ausbildungserfolg derzeit nicht gefährdet ist", und sich eine ,,eine Notwendigkeit für die Förderung hieraus nicht herleiten" lasse. Der Auszubildende ist sauer: ,,Ziel ist es doch, die Ausbildung mit guten Noten zu beenden, um damit der Konkurrenz trotz Schwerbehinderung Stand zu halten", glaubt Lukas Hoppe. Doch in der Stellungnahme der Agentur für Arbeit die beim Sozialgericht eingereicht wurde, steht wörtlich etwas anderes: ,,Es stellt keinen wesentlichen Nachteil dar, wenn der Antragssteller seine Ausbildung nur mit durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Noten besteht. Leistungen zur Teilhabe bezwecken nicht, dem behinderten Menschen eine Ausbildung mit guten Notenschnitt zu ermöglichen."

Online-Dolmetscher keine Alternative

Für das Sozialgericht war die Begründung nicht nachvollziehbar. In der Urteilsbegründung heißt es: ,,Das Gericht vermag der gesetzlichen Regelung nicht entnehmen, dass Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erst in Betracht kommen sollen, wenn der Abschluss der Ausbildung akut gefährdet ist." Außerdem erschließe sich dem Gericht nicht, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Agentur für Arbeit die Prognose getroffen habe, Lukas Hoppe werde auch ohne weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben das Ausbildungsziel erreichen. Soweit die Agentur für Arbeit ,,auf die guten Leistungen in den Zwischenprüfungen abstellen (übersetzt: ansprechen) sollte, ist darauf hinzuweisen, dass diese gerade unter dem Einsatz eines Schriftdolmetschers erzielt wurden". Ein Online-Dolmetscher stelle keine Alternative dar, ,,weil das zur Übertragung an den Dolmetscher erforderliche Kamerabild nie die gesamte Klasse abbilden kann und während Phasen der Gruppenarbeit nicht funktionieren kann". So das Gericht mit Blick auf das Gutachten des technischen Beratungsdienstes, das Susan Hoppe eingereicht hatte, nicht jedoch die Agentur für Arbeit. Eine Tatsache, die ebenfalls vom Gericht bemängelt wurde.
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