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Industrie & Handwerk & Agrar => Leiharbeit, bzw. moderner Sklavenhandel => Thema gestartet von: Yilloni am 12:30:10 Fr. 17.November 2017

Titel: Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Yilloni am 12:30:10 Fr. 17.November 2017
Hallo miteinander!

Ich warar eben bei dem Termin bei der Leihbude. Hab alles angebracht (psychische Erkrankung und die häufigen Ausfälle deshalb, Konzentrationsstörungen, Taubheitsgefühl in den Fingern, dass ich noch nicht richtig auf die Medis eingestellt bin, Alleinerziehend mit Kind, das natürlich richtig oft Probleme macht, einen Fragebogen über sämtliche Sachen mit ihr abgearbeitet etc.). Interessiert sie alles nicht. Meine Forderung, 12 € die Stunde netto (gezahlt wird 9,23 brutto) ebenso wenig (klar, warum auch...). Das solle ich mit dem JC abklären.

Ich muss bis kommenden Dienstag Bescheid geben, ob ich den Job haben "will"...

Die einzige Chance sehe ich noch, darauf zu pochen, während der Einarbeitungszeit (die ersten 14 Tage) auch nur 25 Stunden zu arbeiten. Die ist nämlich in Vollzeit und da ich alleinerziehend bin, sind mir nur 25 Stunden zuzumuten.... Ob ich damit wohl ne Chance habe? Weiß jemand von euch, wie das rechtlich aussieht, wenn ich mich aus diesem Grund weigere, den Job anzunehmen? Schließlich ist da ja die Kinderbetreuung nicht gesichert.... Kann mir das JC da eine Sperre verpassen, weil die Vollzeit ja nur während der ersten 14 Tage ist?

Oder doch lieber Krankschreibung? Wobei, das interessiert sie wahrscheinlich auch nicht, da die ersten 28 Tage die Kosten von der Krankenkasse gezahlt werden, oder? Aber dann kann ich an den darauffolgenden Tagen auch nicht vorbeikommen um alles weitere zu besprechen, geschweige denn, um irgendetwas zu unterschreiben (was ja dann auch noch geprüft werden muss)....

Wie komme ich aus der Kiste nur wieder raus??
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:50:57 Fr. 17.November 2017
§ 10 SGB II Zumutbarkeit
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html)
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: dagobert am 19:06:32 Fr. 17.November 2017
Warum schreibst du nicht in dem anderen Thread weiter?
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: tleary am 19:13:31 Sa. 18.November 2017
Zitat von: Yilloni am 12:30:10 Fr. 17.November 2017
Die einzige Chance sehe ich noch, darauf zu pochen, während der Einarbeitungszeit (die ersten 14 Tage) auch nur 25 Stunden zu arbeiten. Die ist nämlich in Vollzeit und da ich alleinerziehend bin, sind mir nur 25 Stunden zuzumuten.... Ob ich damit wohl ne Chance habe? Weiß jemand von euch, wie das rechtlich aussieht, wenn ich mich aus diesem Grund weigere, den Job anzunehmen? Schließlich ist da ja die Kinderbetreuung nicht gesichert.... Kann mir das JC da eine Sperre verpassen, weil die Vollzeit ja nur während der ersten 14 Tage ist?

Wie komme ich aus der Kiste nur wieder raus??
Du kommst aus der Kiste nur noch raus, wenn du aufs Ganze gehst. Sage gleich am Montag die Stelle bei der Leiharbeitsfirma ab, mit der Begründung, daß dir bei dieser Arbeit keine Möglichkeit geboten wird, dich um dein Kind zu kümmern. Auch wenn's nur für die nächsten 2 Wochen ist, aber das reicht ja und das sagst du auch nicht! - Warte dann ab, was die Leiharbeitsfirma dem Jokecenter meldet. Wenn sie dir einen Strick daraus drehen, und sagen, du hättest die Stelle ohne Grund abgesagt, und vom JC eine "Änhörung zwecks drohender Verhängung einer Sanktion" schicken, schreib' nur rein, daß dir keine Möglichkeit geboten wurde, dich in der Einarbeitungszeit ausreichend um dein Kind zu kümmern (Vollzeitbeschäftigung). Die schriftliche Zusage nur 25 Stunden/Woche arbeiten zu müssen, hast du ja. Und daß das nur für 2 Wochen so wäre, spielt dabei keine Rolle. Diese Begründung müsste eigentlich durchgehen. Falls doch letzendlich eine Sanktion verhängt wird (was ich nicht glaube), legst du Widerspruch dagegen ein. - Das ganze ist nervenaufreibend, ich weiß. Aber wenn du das ein Mal gemacht hast, haben die (= das Jokecenter) Respekt vor dir, und werden vorsichtiger im Umgang mit dir. Ich rede da aus eigener Erfahrung, kannst mir glauben! - Wenn du allerdings diesen Weg nicht gehen willst, mußt du wohl oder übel die Stelle beim Callcenter antreten - Ausgang ungewiß. Letzte Frage: Wäre die Stelle "Inbound" oder "Outbound" (= "Werbeanrufe"). Ein Bekannter sagte mir 'mal, er würde niemals  als Callcenter-Mitarbeiter im Outbound arbeiten. Und er hat viel Erfahrung in dem Bereich sammeln dürfen.
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Yilloni am 09:33:50 Mo. 20.November 2017
Die schriftliche Zusage nur 25 Stunden/Woche arbeiten zu müssen, habe ich leider nicht! Ich weiß es nur von meiner SB vom JC, dass sie dass bei mir eingetragen hat. Im Wiedereingliederungsvertrag steht leider nur "Teilzeit" aber keine genaue Stundenanzahl. Hab mich bei anderen Alleinerziehenden, die ebenfalls beim JC sind, umgehört, die haben auch alle nur die Vereinbarung "Teilzeit", aber ebenfalls ohne Angabe einer genauen Stundenanzahl.  Kann ich verlangen, dass mir meine SB die genaue Stundenanzahl nochmals schriftlich gibt?
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: tleary am 10:33:29 Mo. 20.November 2017
Zitat von: Yilloni am 09:33:50 Mo. 20.November 2017
Die schriftliche Zusage nur 25 Stunden/Woche arbeiten zu müssen, habe ich leider nicht! Ich weiß es nur von meiner SB vom JC, dass sie dass bei mir eingetragen hat.
Ich würde da jetzt beim Arschamt nicht nochmal nachbohren. Dann fragen die, wofür du das schriftlich brauchst, und dann kommt deine Erklärung, daß du den Job bei der Leihe deshalb nicht annehmen willst. - Klingt für die nach Arbeitsverweigerung. Je mehr du mit "dem Feind" kommunizierst, desto schlechter für dich. Die Zusage von deiner SBin, daß "Teilzeit" im System eingetragen ist, sollte ja genügen. Ein bißchen was kann und muß man denen auch glauben.
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:52:38 Mo. 20.November 2017
@tleary:
Kannste bitte mal aufhören, hier Unsinn zu schreiben?

Das JC hat eine Auskunfts- und Beratungspflicht (https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/auskunfts-und-beratungspflichtsozialleistungstraeger_idesk_PI434_HI523425.html).
Selbstverständlich kann man sich an das JC wenden und bei unklaren Fragen um Aufklärung bitten. Nur sollte man das schriftlich machen, weil man bei mündlichen Aussagen keine Beweise, im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung hat. (Ausnahme: Beistand hat Protokoll angefertigt).



Zur Teilzeit: Wieviel Stunden Du arbeiten kannst, musst Du schon selber entscheiden! Teilzeit können 30 Stunden oder 20 Stunden sein oder sonst irgendwas.
Wenn Du nur von 7 bis 12 arbeiten kannst, sind das eben 25 Stunden in der Woche.
Und wenn die ZAF dann von dir will, das du Vollzeit arbeitest ist das eben unzumutbar, wenn Du nachweisbar wichtige Gründe hast, die eine Vollzeitbeschäftigung unmöglich machen.
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Yilloni am 11:17:42 Mo. 20.November 2017
Hallo,

japadappaduhhhh..... ich bin raus aus der Kiste! Hab eben beim JC angerufen und (die Welt ist klein) eine Bekannte von mir (die nach dem Motto "kannst du deinen Feind nicht besiegen, verbünde dich mit ihm und bekämpfe ihn hintenrum", dort arbeitet) gesprochen, weil leider, leider meine SB krank ist.
Sie ist auch der Meinung, dass mir der Job nicht zumutbar ist (eben wegen der Vollzeit in der Einarbeitungszeit). Sie nimmt das zu den Akten und damit bin ich aus der Sache raus (muss jetzt nur noch die Absagemail an die Leihbude schicken). Und.... sie hat rausgenommen, dass ich Vermittlungsvorschläge vom JC zugeschickt bekomme (mit der Begründung, dass das alles keinen Sinn macht, da ich aktuell in einer Umorientierungsphase/Kurs bin und sie ja schließlich erfolgreich vermitteln wollen)!
Ich werde jetzt erstmal ein bisschen Zeit ins Land ziehen lassen und beim nächsten Termin mit meiner eigentlichen SB nachhaken wegen den Stunden. Will mein Glück gerade nicht überstrapazieren...
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:31:48 Mo. 20.November 2017
Na, das ist doch mal eine gute Nachricht!
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: tleary am 15:08:33 Mo. 20.November 2017
Das war (leider) nur Glück! - Aber so ähnlich lief es auch bei mir, als ich um die anstehenden Vorstellungsgesrpäche bei den Leihbuden herumgekommen bin.
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Yilloni am 02:43:26 Mi. 22.November 2017
Eine Frage habe ich noch... ich hab gestern per Mail abgesagt mit der Aufforderung, die komplette Löschung meiner gesamten Daten und Vernichtung meiner Unterlagen entsprechend dem BDSG vorzunehmen und mir eine Löschungsbestätigung zukommen zu lassen. Sie hatte mir bei dem Gespräch so zugesetzt, dass ich wider besseren Wissens (ihr ratet ja alle dazu ab, aber so viel Nervenstärke hatte ich in dem Moment leider nicht) ihren Personalbogen ausgefüllt habe.
Soll ich bis morgen warten und dann nochmals wegen der Bestätigung nachhaken oder ist das auch so erledigt (mir geht es ja nur darum, von denen nach Möglichkeit nie wieder was zu hören)? Habt ihr jemals wirklich eine Löschungsbestätigung erhalten?
Titel: Re:Vollzeiteinarbeitung bei Alleinerziehender mit genehmigten 25 Stunden zumutbar?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:20:22 Mi. 22.November 2017
Bei allem was Du in die Email schreibst denk bitte daran, das die ZAF die an das JC weiterleitet.