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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Ämter- & GEZ-Blues => Thema gestartet von: dagobert am 23:11:52 So. 03.Dezember 2017

Titel: SG DO: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder nachhaltiger Störung
Beitrag von: dagobert am 23:11:52 So. 03.Dezember 2017
Zitat5. SG Dortmund: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder nachhaltiger Störung (aber nicht um sich Beistände vom Hals zu halten)

Die Kollegen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn,  hatten in der Wartezone des Jobcenters Märkischer Kreis ein Foto von einem aus datenschutzrechtlicher Sicht zu  beanstandenden Vordruck der Behörde gemacht, obwohl in den Räumen des Jobcenters ein allgemeines Verbot von Lichtbildaufnahmen besteht. Das Jobcenter hatte deswegen ein Hausverbot über mehr als 18 Monate verhängt und damit versucht die Beistandstätigkeit massiv einzuschränken. (SG Do v. 09.11.2017 -  S 30 AS 5263/17 ER).

Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen!

Diese selber dazu:  http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialgericht-dortmund-hausverbot-im-jobcenter-ausgesetzt-d807970.html (http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/sozialgericht-dortmund-hausverbot-im-jobcenter-ausgesetzt-d807970.html) und der Vorgang bei Beck-Aktuell: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-dortmund-jobcenter-durfte-wegen-verbotswidrigen-fotografierens-eines-behoerdenvordrucks-kein-hausverbot-verhaengen (https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-dortmund-jobcenter-durfte-wegen-verbotswidrigen-fotografierens-eines-behoerdenvordrucks-kein-hausverbot-verhaengen)
Quelle: Thome-Newsletter vom 03.12.17
www.tacheles-sozialhilfe.de (http://www.tacheles-sozialhilfe.de)