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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: Liasanya am 08:42:56 Fr. 03.August 2018

Titel: Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: Liasanya am 08:42:56 Fr. 03.August 2018
Ich wurde von heut auf morgen zu einem Vorstellungsgespräch als Schreibkraft (!) zu einer Firma eingeladen. Trotz meiner Berufserfahrung und Eignung für diesen Job, soll ich ein 1-wöchiges Praktikum absolvieren, um zu sehen, ob ich mich für die Arbeit eigne?

Nur weil man von HartzIV abhängig ist, kann man nichts und soll erstmal kostenlos arbeiten?
Titel: Re:Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: dagobert am 23:28:17 Fr. 03.August 2018
Bestehe auf etwas Schriftlichem. Das kannst du auch offiziell beim AG damit begründen, dass du dich nicht dem Verdacht der Schwarzarbeit aussetzen möchtest.

Ein Praktikum dient (in erster Linie) Ausbildungszwecken.
Soll gearbeitet werden, ist das ein Abeitsverhältnis. Dann ist regulärer Lohn fällig.

Links unsortiert (da aus der SuFu rausgefischt):
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327838.msg324402#msg324402 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327838.msg324402#msg324402)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28294.msg297826#msg297826 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28294.msg297826#msg297826) (mit Verweis auf BAG-Rechtssprechung)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27441.msg285222#msg285222 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27441.msg285222#msg285222)


Das Ansinnen des AG hat nciht zufällig was mit der aktuellen Urlaubssaison zu tun?  :evil:
Titel: Re:Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: Liasanya am 18:21:47 Sa. 04.August 2018
Zitat:
"Das Ansinnen des AG hat nicht zufällig was mit der aktuellen Urlaubssaison zu tun?"

Deine Vermutung mag richtig sein. Ich habe erwähnt, dass ich montags einen Termin bei meinem SB im JC hätte. Diesen Termin wollte sie nicht abwarten, da ich bereits am Montag anfangen sollte. Das Vorstellungsgespräch war am Donnerstag.

Titel: Re:Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: dagobert am 22:47:39 Sa. 04.August 2018
Zitat von: Liasanya am 18:21:47 Sa. 04.August 2018
Ich habe erwähnt, dass ich montags einen Termin bei meinem SB im JC hätte. Diesen Termin wollte sie nicht abwarten, da ich bereits am Montag anfangen sollte.
Mit einem Arbeitsvertrag wär das legal machbar gewesen.
Aber dann hätte sie ja Lohn zahlen müssen, das geht ja nun wirklich nicht, wo kämen wir da hin.  ;D  :evil:
Titel: Re:Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: Onkel Tom am 17:53:59 So. 05.August 2018
Jo.. Anbei ginge der SB-Termin vor.. Jegliche Annahme von Praktika auf dem 1.Arbeitsmarkt
muss zuvor vom JC "genehmigt" werden. Da können AGs noch so grün-giftig reagieren und
wenn sie schon so rüber kommen, mag ich mir lieber keine Gedanken darüber machen, wie
das Arbeitsklima ausschaut..

::)
Titel: Re:Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:03:11 Mo. 03.September 2018
Bei einem seriösen Jobangebot hätte es sicherlich kein Problem bedeutet, einen Arbeitsvertrag vorzulegen.
Ein möglicher Dialog hätte hier so ausehen können:
"Ich soll ein einwöchiges Praktikum bei ihnen machen? Prima, dann machen wir doch gleich einen Praktikumsvertrag! Als Stundenlohn schlage ich XX Euro vor!"
"Was, ein unbezahltes Praktikum? Geht es ihrer Firma finanziell so schlecht, das sie keine Löhne mehr bezahlen können? Dann möchte ich von meiner Bewerbung doch lieber Abstand nehmen! Auf Wiedersehen!"
Titel: Re: Vorheriges einwöchiges Praktikum trotz Berufserfahrung
Beitrag von: horrorexitmytoday am 09:20:30 Sa. 24.Juli 2021
Super Tipps im Umgang mit dem AG, vielen Dank dafür.  :)