Heimkinder....

Begonnen von Heimkind1945, 14:47:37 Sa. 09.Juni 2007

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Martin Mitchell

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Dieses Schreiben, in diesem genauen Wortlaut, ging heute (30.12.2011) aufgrund einer gestrigen PRESSEANFRAGE aus Deutschland bei mir an eine der mehr bekannten deutschen Medienorganisationen, die ihren Standort in Nordrhein-Westfalen hat. --- Ich hatte aufgrund dieser PRESSEANFRAGE schon gestern (29.12.2011) sofort ein detailiertes Schreiben an diese Medienorganisation aufgesetzt, für das sie sich auch sogleich bei mir bedankt haben. --- Dies ist also mein zweites Schreiben an sie.

ZitatSehr geehrte Frau ............

Ich werde mir Mühe geben auch all Ihre weiteren Fragen so gut wie möglich der Reihe nach zu beantworten.

Ich bin jetzt 65½ Jahre alt, am 28. Juli 1946 in Berlin-Steglitz geboren.

Mein Vater war Maschinenbauingeneur (Entwurf und Konstruktion) und Schlossermeister sowohl wie an automotive engineer and motor mechanic und meine Mutter Technische Zeichnerin und homemaker. Meine Mutter verstarb ganz plötzlich (Herbst 1948 ) an Poliomyelitis als ich ungefähr zwei und ein halb Jahre alt war. Mein Vater, so weit ich mich richtig erinnere, heiratete wieder ein Jahr später (diesmal eine Kinderkrankenschwester). Ich wußte nicht, dass ich eine Stiefmutter hatte bis ich 13½ Jahre alt war (es war mir nur zufällig/versehentlich von behördlicher Seite zugetragen worden).

Ich bin zur Zeit und seit vielen Jahren schon wohnhaft in Adelaide, Süd Australien. Meine täglich Sprache ist Englisch, sodass mir in manchen Gebieten mit denen ich mich nicht täglich in Deutsch beschäftige der deutsche Wortschatz fehlt, sodass es manchmal notwendig und auch einfacher für mich ist ins Englische auszuweichen. Bevor ich aufgrund eines Nervenzusammenbruchs Anfang 2003, der ganz sicherlich auf meine Heimzeit zurückzuführen war, begann mich mit der HEIMKINDERSACHE zu befassen, hatte ich 38 Jahre lang kein Deutsch gesprochen, gelesen oder geschrieben. Es war, glaube ich jetzt, eine meinerseitige unbewusste Weigerung die deutsche Sprache zu verwenden. Meine Heimzeit hatte ich über Dekaden hinweg ebenso verdrängt.

Das Hauptjugendamt in West-Berlin (damals der ,,Senator für Jugend und Sport") hatte mich, seinerzeit, zwangsweise von meinen Eltern getrennt und (1961/62), um ein meinerseitiges Zurückkehren ins Elternhaus zu verhindern, mich von West-Berlin in ein Erziehungsheim nach West-Deutschland verfrachtet. Meine Eltern (Vater Volksdeutscher/Heimatloser Ausländer und Stiefmutter, durch Heirat ebenso staatenloss) mit drei meiner jüngeren Halbgeschwister waren schon im Oktober 1962 nach Australien ausgewandert; meine Mitreise, bzw. Ausreise aus Deutschland wurde aber derzeit vom Jugendamt in West-Berlin verhindert. Obwohl ich seinerzeit selbst staatenlos war, wurde ich vom deutschen Staat als deutsches Staatseigentum angesehen und als solches behandelt. KIRCHE und STAAT brauchten mich als unentlohnten Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft und im Moor – genauso wie es 25 Jahre zuvor im Dritten Reich auch Gang und Gäbe gewesen war.

Danach, aber auch schon zuvor, war ich nur noch in konstantem Protest engagiert/involviert: mit meinen Füßen: aus den Heimen abhauen, abhauen, abhauen, und zu Zeiten wenn ich im Heim anwesend war mit Protestschreiben-Aufsetzen gegen mein Eingesperrtsein und gegen die dazugehörigen Menschenrechtsverletzungen, die ich auch damals schon so nannte und genau benannte. (Ich war also wohl schon in 1961/1962/1963 ein ,,68er"). Das heutige Hauptjugendamt in Berlin teilte mir jedoch vor vier Jahren mit, dass nichts mehr von diesem Schriftwechsel erhalten bleibt. In Berlin soll es anscheinend überhaupt keine soweit zurückliegenden Akten damaliger Fürsorgezöglinge in ihrer Obhut mehr geben (Ich glaube es ihnen nicht!).

Meine Fürsorgeakte (die Akte die weitgehend von evangelischen Pfarrern und Diakonen in Anstalt Freistatt im Wietingsmoor angelegt wurde) habe ich, ungekürzt und unzensiert, 42 Jahre später mit Hilfe des SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski aus Deutschland erhalten und danach vollständig im Internet veröffentlicht: http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Die_Leidensgeschichte_des_damalig_staatenlosen_Jugendlichen_Martin_Mitchell_in_westdeutscher_Fuersorgeerziehung_No01.html

Ich kam am 23./24. März 1964 mit 17½, bzw. mit 17 Jahren und 9 Monaten, direkt aus der Anstalt für Schwererziehbare (der Bethel-eigenen Anstalt Freistatt im Wiettingsmoor) mit dem Flugzeug von Hamburg nach Sydney, New South Wales, Australien.

Man lies mich vor meiner Abreise aus dem Moor nur kurz zurück nach West-Berlin (wo ich aufgewachsen war; wo man mich seinerzeit vor meiner Abreise nach Australien für weitere 3 Monate im Jugendhof in Berlin-Zehlendorf festhielt) um mir zu erlauben mich von meinem in Deutschland zurückbleibenden ein Jahr jüngeren Bruder und einer zwei Jahre älteren Schwester und von meinen Großeltern, alle wohnhaft in West-Berlin, zu verabschieden.

Ich habe in Australien über die Jahre in Sydney, Melbourne und Adelaide gewohnt and I have travelled far and wide over the years in the eastern states of Australia. Ich bin in meinem Leben immer handwerklich tätig gewesen – in the building trades – obwohl ich in den Erziehungsheimen (Jugendhof Berlin-Zehlendorf [staatlich]; Burschenheim Beiserhaus in Knüllwald-Rengshausen [evangelisch]; Anstalt Freistatt im Wietingsmoor [evangelisch]) natürlich keinen Beruf erlernt hatte. In Australia I have been "Jack of all trades, master of none". I am very handy with my hands, including in architectural drawing and design.

Ob sich viele Ehemalige Heimkinder bei den Fondsanlaufstellen melden werden ist schwer zu sagen. Ich und der ,,Verein ehemaliger Heimkinder e.V." (,,VEH e.V.") haben überall im Internet unaufhörlich dagegen gewarnt. Da aber viele Ehemalige Heimkinder der älteren Generation(en) schulisch weitgehend ungebildet sind und vieles nicht verstehen, und viele von ihnen auch kein Internet haben, ist es durchaus möglich, dass sich tatsächlich so einige von ihnen dort hinbegeben werden, ohne sich der daraus für sie hervorgehenden negativen Konsequenzen wirklich bewusst zu sein. Wenn man sie erst einmal übers Ohr gehauen hat wird es für sie zu spät sein zukünftig weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Aber das ist ja auch genau das was KIRCHE und STAAT vorhaben und wollen. Die Heimopfer stützen sich weitgehend – wie damals in ihrer Kindheit und Jugend in den Heimen und unter der Obhut des Jugendamtes auch – auf Versprechen, die nicht erfüllt werden und die das TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« keine Absicht hat zu erfüllen.

Viele Heimopfer werden ja jetzt auch ganz speziell und gezielt von den ,,ANSPRUCHSGEGNERN" einer ,,angemessenen Entschädigung", dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT«, persönlich per Post angeschrieben – ohne dass wir notwendigerweise davon wissen – und gebeten sich bei der für sie zuständigen ,,Anlauf-und Beratungsstelle" (meist beim ,,Jugendamt") zu melden. Die TÄTERORGANISATIONEN sind bemüht mit DIESER WERBUNGSKAMPAGNE so viele unwiderrufliche ,,VERZICHTSERKLÄRUNGEN" wie möglich einzutreiben, und die Medien helfen IHNEN bisher vielfach dabei.

Hoffe Ihnen und UNSERER SACHE, DER HEIMKINDERSACHE, hiermit gedient zu haben.

Hope to have been of service to you and to our cause.

Mit freundlichen Grüßen

With kind regards

Martin Mitchell

HAPPY NEW YEAR !
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Die medialen Huldigungen der Täterorganisationen des Heimopferleids kontern! und immer wieder kontern!

ERSTENS:

( 28.11.2011 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im ,,Verein ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ) in Antwort zu einem Artikel in der NZ - NÜRNBERGER ZEITUNG vom Di. 27.12.2011, um 21:34 Uhr, betitelt »Diakonie Bayern: Aufarbeitung des Heimkinderskandals« – »Entschädigungslösung erarbeitet« @ http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/diakonie-bayern-aufarbeitung-des-heimkinderskandals-1.1751069

Zitat"Aufgearbeitet"? "Organisierter Liebesentzug"? "Guter Kompromiss"? "Entschädigung"? Wie kommen Sie dazu, in Ihrem Artikel solch einen groben Unfug zu behaupten?

Aufgearbeitet wurde und wird – wenn überhaupt – von den Überlebenden deutscher Heimkinderhöllen in quälender, schmerzlichster Arbeit selbst. Einzelschicksale, Gemeinsamkeiten!

Vergewaltigungen, Folter, Einzelhaft, Dunkelhaft, Essens- und Trinkensentzug, Zwang zum Essen von Erbrochenem, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Demütigungen, Verhöhnungen, Belügen, Betrug... Wer das als "Organisierten Liebesentzug" bezeichnen mag, muss schon einen starken Magen haben.

Und ein "Guter Kompromiss" ist es also, wenn man Ehemalige Heimkinder über den Tisch zieht, sie veralbert, sie zu Abstimmungen zwingt, sie erst mit Abbruch des Runden Tisches bedroht und ihnen letzten Endes ein paar Brocken hinwirft, wie einem räudigen Hund. Stimmt – aus Sicht von Staat und Kirche sicherlich ein hervorragender Kompromiss!

Als letztes: Entschädigt wird Dank des unermüdlichen Einsatzes des Herrn Kruttschnitt und Co. nichts! Eine Entschädigung ist nämlich ein finanzieller Ausgleich erlittener Pein und entgangener Lebensqualität. Das wird Herr Kruttschnitt als Jurist mit Sicherheit wissen! Was den Überlebenden geboten wird, sind Almosen, Therapien und Stützstrümpfe! Was geboten wird ist ein erneuter Skandal und alle Beteiligten sollten sich in Grund und Boden schämen für dass, was sie uns antun. Wieder antun![size]

Dieser Leserkommentar von Heidi Dettinger bezieht sich auf den Artikel in der NZ - NÜRNBERGER ZEITUNG vom Di. 27.12.2011, um 21:34 Uhr, betitelt »Diakonie Bayern: Aufarbeitung des Heimkinderskandals« – »Entschädigungslösung erarbeitet« @ http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/diakonie-bayern-aufarbeitung-des-heimkinderskandals-1.1751069 , worin sich dieser evangelische Jurist Kruttschnitt ganz, ganz groß tut und versucht sich selbst und seine Kirche, die EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND und die DIAKONIE BAYERN ins Rampenlicht zu stellen und IHNEN ein Loblied zu singen; und alles was dabei heraus kommt sind NUR WEITERE LÜGEN.


ZWEITENS:

( 29.11.2011 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im ,,Verein ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ) in Antwort auf einen Artikel in der BERLINER MORGENPOST vom Mi. 28.12.2011, um 11:20 Uhr, betitelt »BIS ZU 16.000 EURO« – »Berlin entschädigt ehemalige Heimkinder« @ http://www.morgenpost.de/politik/article1866125/Berlin-entschaedigt-misshandelte-Heimkinder.html

ZitatFalsch! Misshandelte Heimkinder werden weder in Berlin noch sonstwo in Deutschland entschädigt.

Die Überlebenden der deutschen Heimkinderhöllen werden mit einem Almosen abgespeist! Einem Almosen, dass es nur dann gibt, wenn jemand heute in Armut lebt und dieses auch nachweisen kann!

Mit anderen Worten: Ein Almosen für die Armen – ein Nichts für die, die es irgendwie geschafft haben, sich aus dem Dreck zu ziehen, in den Kirchen und Staat sie als Kinder gestoßen haben.

Oder: Keiner, der heute über der Armutsgrenze lebt, bekommt auch nur die kleinste Hilfe von den sich gerade durch die Bank selbst lobenden und beweihräuchernden Kirchen oder Bundesländern oder dem Bund zu sehen. Keiner!

Für alle anderen heißt es: Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie da – natürlich nur, wenn das nicht eh schon von der Krankenkasse bezahlt wird.

"Entschädigung" jedoch ist ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und damit einhergehende Einschränkung der Lebensqualität! Und eben kein Stützstrumpf!

"Wiedergutmachung" hingegen ist ein dummes Unwort. Denn das, was uns zugefügt wurde, wird nie und niemand wieder "gut" machen! Und es kann allerhöchstens darum gehen, Kirchen, Bund und Länder wieder "gut" zu machen!

Übrigens:
Irland entschädigt seine misshandelten Heimkinder - und konfisziert dazu notfalls sogar Kirchenbesitztümer.
Österreich, Norwegen, Belgien, entschädigen Überlebende, ebenso Kanada und Australien. Von den USA ganz zu schweigen. Da ist das zerbrochene Leben eines Kindes gar Millionen wert.

In Deutschland hingegen einen Stützstrumpf....

Dieser Leserkommentar von Heidi Dettinger bezieht sich auf den Artikel in der BERLINER MORGENPOST vom Mi. 28.12.2011, um 11:20 Uhr, betitelt »BIS ZU 16.000 EURO« – »Berlin entschädigt ehemalige Heimkinder« @ http://www.morgenpost.de/politik/article1866125/Berlin-entschaedigt-misshandelte-Heimkinder.html


Heidis verständlich und mit Recht von Wut geprängten Kommentare, die aber auch GENAU DER WAHRHEIT ENTSPRECHEN, und denen ich daher auch selbst völlig und ohne jegliche Einschränkung beipflichte!
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Die medialen Huldigungen der Täterorganisationen des Heimopferleids kontern! und immer wieder kontern!


Entschädigung für misshandelte Heimkinder


ERSTENS:

THÜRINGER ZEITUNGSGRUPPE / thueringer-allgemeine.de BEHAUPTED »Entschädigung für DDR-Heimkinder wird ab Frühjahr ausgezahlt« @ http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Entschaedigung-fuer-DDR-Heimkinder-wird-ab-Fruehjahr-ausgezahlt-1005474694 ( Matthias Thüsing / 29.12.11 / TA ) ( ein längerer Artikel )

AUCH DAS STIMMT SO NICHT ! – sage ich.

( 29.11.2011 - 17:50 ) Heidi Dettinger, Schriftführerin im ,,Verein ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ) in Antwort zu diesem Artikel in der THÜRINGER-ALLGEMEINE vom Do. 29.12.2011 gab auch sofort folgenden Leserkommentar dort ab:

ZitatEgal wie oft es in den Medien erscheint: Es gibt KEINE Entschädigung für ehemalige Heimkinder! Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und daraus resultierende verminderte Lebensqualität. Aus dem Fonds sollen (freiwillige) Hilfsleistungen für bedürftige Heimkinder bezahlt werden. Sachleistungen. Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie dort, eine kleine Hilfe zum Umzug hier, ein Brillengestell dort. Und auch das nur, wenn die Kranken- und/oder Rentenkassen nicht zuständig sind. Wer NICHT bedürftig ist, guckst sowieso in die Röhre! Mir fällt dabei ein Vergleich ein: In den USA ist das Leben und die Würde eines missbrauchten Kindes einige Millionen Dollar wert. In der Bundesrepublik Deutschland einen Stützstrumpf! Willkommen zurück im Mittelalter - da waren Almosen auch an der Tagesordnung!
DDR-Heimkinder werden genau das gleiche ,,FONDSVERTEILUNG-ARRANGEMENT" / genau die gleiche ,,HEIMOPFER-ABSPEISUNG" haben wie West-Heimkinder auch --- und auch mit der dazugehörigen durch Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen unwiderruflichen ,,VERZICHTSERKLÄRUNG", die jeder Antragsteller / jede Antragstellerin unterschreiben muss – sage ich, d.h. teile ich Euch mit ( denn genau so wird es sein ! ).


Ich habe all dies ja schon vor Wochen vorausgesagt --- aber niemand hat mir zugehört; und es würde mich auch jetzt nicht wundern, wenn mir auch jetzt wieder niemand zuhört.



ZWEITENS:

365news.de SchlagzeilenGeschrieben von RBB Nachrichten

@ http://schlagzeilen.365news.de/2011/12/entschadigung-fur-ehemalige-misshandelte-heimkinder/

ZitatEntschädigung für misshandelte Heimkinder

Ehemalige Berliner Heimkinder, die an den Folgen von Misshandlungen leiden, können auf eine Entschädigung hoffen. Ab Mitte Januar öffnet der Senat eine Beratungsstelle für Betroffene.

365news.de SchlagzeilenGeschrieben von RBB Nachrichten

@ http://schlagzeilen.365news.de/2011/12/entschadigung-fur-ehemalige-misshandelte-heimkinder/

ZitatEntschädigung für misshandelte Heimkinder

Heidi Dettinger sagt:

29. Dezember 2011 um 16:31

Egal wie oft es in den Medien erscheint: Es gibt KEINE Entschädigung für ehemalige Heimkinder!

Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Leid und daraus resultierende verminderte Lebensqualität.

Aus dem Fonds sollen (freiwillige) Hilfsleistungen für bedürftige Heimkinder bezahlt werden. Sachleistungen. Ein Stützstrumpf hier, eine Therapie dort, eine kleine Hilfe zum Umzug hier, ein Brillengestell dort.

Und auch das nur, wenn die Kranken- und/oder Rentenkassen nicht zuständig sind.

Wer NICHT bedürftig ist, guckst sowieso in die Röhre!

Mir fällt dabei ein Vergleich ein: In den USA ist das Leben und die Würde eines missbrauchten Kindes einige Millionen Dollar wert. In der Bundesrepublik Deutschland einen Stützstrumpf!

Willkommen zurück im Mittelalter – da waren Almosen auch an der Tagesordnung!

Auch Du darfst Deinen eigenen Kommentar DORT abgeben !!!
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Einfache JURISTISCHE WARNUNG, DIE auch für jeden Laien leicht verständlich ist, bzw. EIGENTLICH FÜR ALLE LEICHT VERSTÄNDLICH SEIN SOLLTE.

An alle Ehemaligen Heimkinder WEST und OST --- an die ,,Stärkeren" und die ,,Schwächeren" zugleich.

Erste und entscheidende Regel ist immer und einzig:

Kein Geschädigter / keine Geschädigte sollte sich jemals von seinen / ihren Schädigern oder ihren Alliierten / Repräsentanten 'beraten' lassen oder sich auf deren Diktat einlassen.

Und der Schädiger / die Schädiger und seine / ihre Alliierten / Repräsentanten / Interessenvertreter / Anwälte / Versicherungen sollten eigentlich wissen, dass sie 'SOWAS' schon garnicht erst versuchen sollten.

Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
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Martin Mitchell

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THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY IS PERPETRATING A MASSIVE PUBLIC FRAUD !


Völlig unethisches und skandalöses Verhalten des Schädigers gegenüber den Opfern --- den ehemaligen Heimkindern.


Ein Beobachter aus dem Auslande und selbst ein Heimopfer der nachkriegsdeutschen 'Heime' WEST teilt mit :


Solche von KIRCHE und STAAT inszenierten Zeitungsüberschriften wie, z.B. »Ehemalige Heimkinder werden entschädigt« sind nichts als EINE GROßE LÜGEEIN SYSTEMATISCHER BETRUG.


Geschrieben spät abends Mittwoch, 28. Dezember 2011, von dem behinderten ehemaligen Heimkind Helmut Jacob im Helmut Jacob Blog:

@ http://helmutjacob.over-blog.de/article-ich-fasse-es-nicht-heidi-dettinger-veh-warnt-vor-zeitungsenten-95886583.html

Zitat"Ich fasse es nicht!" - Heidi Dettinger (VeH) warnt vor Zeitungsenten [ http://helmutjacob.over-blog.de/article-ich-fasse-es-nicht-heidi-dettinger-veh-warnt-vor-zeitungsenten-95886583.html ]

Vermehrt wird in der Presse auf die neuen Anlaufstellen hingewiesen, die für die Verteilung der Mittel aus dem Opferfonds zugunsten ehemaliger Heimkinder in den einzelnen Bundesländern zuständig sind. In diesem Zusammenhang schreiben die Zeitungen schlagzeilenträchtig von "Opferentschädigungen", die ab Januar dieses Jahres ausgezahlt werden. Dettinger, Schriftführerin im "Verein ehemaliger Heimkinder", stellt klar: Es gibt keine Entschädigung. Hier ihr Schreiben an die Presse und andere Internetforen :

ZitatIch fasse es nicht! Jetzt wird auch auf dieser Seite der Unsinn von der angeblichen Entschädigung für ehemalige Heimkinder kolportiert – und zwar ohne kritisches Hinterfragen!

Ich hoffe nur, es wird irgendwann in die Köpfe gehen:
Es gibt keine Entschädigung für Überlebende deutscher Heimkinderhöllen! Entschädigungen sind ein finanzieller Ausgleich für erlittene Pein und die daraus resultierende Minderung der Lebensqualität. Sie stehen einem Opfer zu – egal, ob heute arm oder reich, gesund oder krank.

Diese Almosen, die uns wie Brocken an räudige Hunde zugeworfen werden sollen,

gehen NUR an Bedürftige!
Sie sind KEIN finanzieller Ausgleich!
Sie sind auf jeden Fall NACHRANGIG – also nur dann, wenn das Sozialsystem nicht greift!

Bedürftige, geschädigte, traumatisierte Überlebende müssen ihre Hosen runterlassen und Konten und Portemonnaie öffnen, ehe sie überhaupt etwas erwarten können!
ALLE müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben um zu unterbinden, dass sie je weiter etwas beantragen (inkl. Rentenausgleich) oder klagen.

Entschädigung? Für mich hört sich das eher nach einem Betrug an! Einem Betrug an ehemaligen Heimkindern, die für einen Stützstrumpf in die Wüste geschickt werden sollen!

Ich kann nur JEDEM raten: Schließt euch dem Boykott des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. an!

Macht klar, dass ihr euch nicht noch einmal und noch einmal und noch einmal über den Tisch ziehen lasst!

Sagt, es ist GENUG!

http://www.veh-ev.info//pages/homepage-des-vereins-ehemaliger-heimkinder-e.v.-veh-e.v/boykott-fondsverteilung-ehemalige-heimkinder.php

aus: http://netzwerkb.org/2011/12/31/neue-beratungsstelle-fur-ehemalige-heimkinder/#more-11799
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Ehemalige Heimkinder, so sieht die Verzichtserklärung aus, die Antragsteller und Antragstellerinnen aus dem ,,Hilfsfonds" unterzeichen müssen:

ZitatVereinbarung zum Verzicht auf weitere Forderungen gegen die Errichter des Fonds

Leistungen aus dem Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" sollen dazu beitragen,

- Folgeschäden aufgrund der Heimerziehung abzumildern und

- einen dauerhaften Rechtsfrieden zu erzielen.

Die freiwilligen Leistungen werden an ehemalige Heimkinder gewährt, die erklären, dass sie unwiderruflich keinerlei weitere Forderungen aufgrund der Heimunterbringung gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen, namentlich die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland und die Evangelische und Katholische Kirchen in Deutschland sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, stellen werden. Dies umfasst auch Ansprüche wegen Rentenminderung sowie den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.

Ausgenommen von der Nicht-Geltendmachung weiterer Ansprüche sind Forderungen gegen Dritte sowie weitere Leistungen aus dem Fonds gemäß den geltenden Leitlinien zur Umsetzung des Fonds.

Vor diesem Hintergrund und in Kenntnis dessen sind sich die Unterzeichnenden einig, dass sämtliche Ansprüche der hier unterzeichnenden betroffenen Person gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen aufgrund der Heimunterbringung, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten und erledigt sind, so dass die betroffene Person – außer den Leistungen aus dem Fonds – keine weiteren Leistungen mehr von diesen erhält.

Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der oben gewährten Fondsleistung.

Ort, Datum

Unterschrift Betroffene/Betroffener

Unterschrift Beraterin/Berater


(Original-Verzichtserklärung/Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Frankfurt/Main)
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Noch wird es nicht berichtet von der Presse, dem Radio oder im Fernsehen --- aber vielleicht greifen auch sie es ja demnächst auf...
Ich werde aber nicht meinen Atem anhalten während ich darauf warte.

Zur dringenden Information für alle !!!

Vorgestern ( Mo. 09.01.2012 ) wurde einem 65-jährigen hilfsbedürftigen Ehemaligen Heimkind seitens einer von dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« eingerichteten ,,Anlauf- und Beratungsstelle" in Hamburg EIN ,,KOCHKURS" angeboten, gegen sofortige Unterzeichnung einer unwideruflichen ,,VERZICHTSERKLÄRUNG" auf jegliche weitere Rechtsansprüche. Er war aber glücklicherweise nicht so blöd sich darauf einzulassen. Er hat nichts unterschrieben. Und das rate ich auch allen anderen Betroffenen: bloß nichts unterschreiben !!!

Bitte unbedingt weitersagen !!!


Übrigens, meine Meinung ist, je mehr solcher ,,Anlauf- und Beratungsstellen" es gibt, um so mehr Möglichkeiten präsentieren sich mit solchen und ähnlichen ,,HILFSANGEBOTEN" Heimopfer übers Ohr zu hauen.
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Ehemalige Heimkinder zurückversetzt ins Heim und wieder betrogen.

,,Sachleistungen" aus dem ,,Hilfsfonds für Ehemalige Heimkinder" eingerichtet vom TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT«.

,,Fondsumsetzung": LINKE TASCHE, RECHTE TASCHEGLEICHE HOSE.

Ehemalige Heimkinder gucken in die Röhre.

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ZitatWarnung an ,,Alle" ehemaligen DDR Heimkinder!

Warnung an ,,Alle" ehemaligen DDR Heimkinder!

[ Heimkinder-OST sollen genauso übers Ohr gehauen werden wie Heimkinder-WEST. ]

Im Moment wird versucht ( Prof. Dr. Peter Schruth und Andere ) eine Fondslösung laut Bundestagsbeschluss analog der Fondslösung vom 07.07.2011 in den neuen Bundesländern umzusetzen.

Das soll z.B. durch und im Rahmen von Veranstaltungen, wie geplant am 14.01.2012 im Luise & Karl Kautsky-Haus ( Tagungsort ) 12161 Berlin, Saarstraße 14, erfolgen.

Analog soll heißen dass die Verwaltungsverordnung [ Diktat ! / Dekret ! ] auch in den neuen Ländern angewandt werden soll! - Also eine Fondslösung etabliert werden soll.

,,Das stellt alle Opfer der SED-Heimerziehung schlechter!"

Nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz hat jeder Betroffene von SED Unrecht Anspruch auf Rehabilitation von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen!
Das (StrRehaG) ist im Dezember 2010 auf die Heimkinder der ehemaligen DDR erweitert worden. Nach erfolgter Rehabilitation – also Aufhebung der Entscheidung durch die zuständigen Landgerichte – besteht Anspruch nach § 17a OEG auf eine Rente von 250,00€ (einklagbar) und Anspruch auf Haftentschädigung von 306,78€ für jeden Monat zu Unrecht verbüßten Freiheitsentzug oder einer Freiheitsentziehenden Maßnahme.

Das (StrRehaG) wird bislang nicht so angewendet wie es sollte, da die Gerichte nur auf politische motivierte Einweisungsgründe abstellen.

Das muss geändert werden! – Mit einer Fondslösung würden im Osten alle Ehemaligen Heimkinder ( Jugendwerkhöfe, Spezialkinderheime und Durchgangsheime ) sofort aus dem OEG fallen! – Mit der Unterschrift unter eine Verzichtserklärung wäre jede Möglichkeit der Klage genommen. Es gäbe kein Anrecht mehr auf eine Haftentschädigung die ja in Geld bezahlt wird und auch kein Anrecht mehr auf eine Rente! – So hatten sich das die Täterorganisationen im Osten des Landes gedacht!

Ihr seht also die Perversion im Umgang mit den Opfern kennt offensichtlich auf Täterseite – d.h. Rechtsnachfolgerseite – keine Grenzen.

Korrekturgelesener Schriftsatz. – Unäbhangig korrekturgelesen und editiert von Martin MITCHELL.

Diese Warnung wurde ohne jegliches Hinzutun von Martin MITCHELL unabhängig und eigenständig von Lutz ADLER formuliert. Martin MITCHELL selbst kennt Lutz ADLER nicht.

Diese Warnung von Lutz ADLER scheint dem Australier Martin MITCHELL durchaus sinnvoll zu sein --- und ich glaube auch nicht, dass er etwas gegen diese meine kleine Umgestaltung und nochmalige Präsentation dieser seiner Warnung hat / hätte.
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Martin Mitchell

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ZitatDaniela Gerstner
Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
c/o Nachbarschaftsheim Schöneberg
Holsteinische Str. 30, 12161 Berlin
http://heimerziehung.wordpress.com/anlauf-und-beratungsstelle-berlin/

"Daniela Gerstner" < daniela.gerstner[a]sozkult.de >



Ehemaliges Heimkind: Martin Mitchell
Adelaide, Süd Australien

Freitag, 13. Januar 2012



Sehr geehrte Frau Gerstner.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin ein potenzieller Antragsteller ansässig in Australien und meine tägliche Sprache ist Englisch. Ausweispapiere habe ich keine, denn solche sind nicht notwendig im täglichen Leben in Australien. Alle andere Dokumentation ist, natürlich, in Australien, verfasst in englischer Sprache.

Als ein heute, schon seit Dekaden, im Ausland ansässiges ehemaliges Heimkind – geborener West-Berliner – wende ich mich an Sie, da ich keinen deutschen Wohnort habe, und auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, ansonsten aber, u.a., auch im damaligen West-Berlin der ,,Heimerziehung" sowohl wie auch der ,,Fürsorgeerziehung" unterzogen wurde und das damalige Hauptjugendamt in West-Berlin, bzw. der damalige ,,Senator für Jugend und Sport" bis zum Tage meiner Auswanderung nach Australien ( 23.03.1964 ) für mich zuständig war.

Auch wende ich mich an Sie, weil die Ihrige anscheinend bisher eine der ersten Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder ist, die schon etwas besser organisiert ist und wo nicht noch immer Chaos herrscht.

Meine Fragen an Sie sind folgende:

1. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die erste und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller ,,hilfsbedürftig" ist, ( a. ) wie wird von Ihnen, in solchen Fällen, ,,Hilfsbedürftigkeit" definiert, und ( b. ) was ist Ihnen als Beweis von einem im Ausland ansässigen Ausländer akzeptabel und genügend, dass dem so ist ? - Muss die heute bestehende ,,Hilfsbedürftigkeit" des Antragstellers ebenso beweisbar auf die damalige Heimerziehung zurückzuführen sein ? - Und wie stellt man sich das vor, dass ein Antragsteller so etwas belegt ?

2. ) Da für alle Anträge auf Sachleistungen aus dem Hilfsfonds die zweite und ausschlaggebende Voraussetzung ist, dass ein Antragsteller ,,heute noch immer unter weiterhin bestehenden Folgeschäden aus der damaligen Heimerziehung leidet", wie wird von Ihnen ( a. ) ,,weiterhin leidet" und ( b. ) ,,weiterhin bestehenden Folgeschäden" definiert, und ( c. ) wie müssen diese ,,Folgeschäden aus der Heimerziehung" seitens eines im Auslande ansässigen Ausländers, unter Berücksichtigung der bestehenden Sprachbarrieren, Ihnen gegenüber bewiesen werden ?

3. ) ( a. ) Wer trägt die Kosten für die Ihnen akzeptabele Beweisführung eines im Ausland ansässigen Ausländers in dieser Sache und ( b. ), falls Sie diese Kosten der Beweisführung tragen, werden diese Kosten auf die Höchstgrenze der möglichen Sachleistungen aus dem Hilfsfonds ( die sich auf 10.000 € beschränkt ) angerechnet und die überhaupt zur Verfügung stehenden Sachleistungen dadurch beträchtlich reduziert ?

4. ) Wenn der erste Punkt und der zweite Punkt seitens eines im Ausland ansässigen Ausländers, bzw. Antragstellers, annehmbar Ihnen gegenüber erfüllt sind, welche Hilfsangebote , bzw. Sachleistungen, stehen diesem im Ausland ansässigen Ausländer Ihrerseits zur Verfügung und wie werden die daraus hervorgehenden Kosten mit Ihrer Anlauf- und Beratungsstelle, oder der Haupt- Anlauf- und Beratungsstelle, abgerechnet ?

5. ) Wie verhält es sich mit Zahlungen in barem Geld aus dem Rentenersatzfonds für im Auslande ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, die im Nachkriegsdeutschland während sie in ,,Einrichtungen der Heimerziehung und Umerziehung" interniert waren unentlohnte Zwangsarbeit haben leisten müssen ?

6. ) In der vorgesehenen Antragstellungsprozedur, zu welchem Zeitpunkt müssen im Ausland ansässige Ausländer, bzw. Antragsteller, eine unwiderrufliche Verzichtserklärung unterschreiben ( a. ) was den Hilfsfonds betrift und ( b.) was den Rentenersatzfonds betrifft und ( c. ) was ist der jeweilige wortwörtliche Wortlaut dieser Verzichtserklärungen für den ( i. ) Hilfsfonds und ( ii. ) für den Rentenersatzfonds ( denn es wird ja, jeweilig, darauf ankommen welchen der beiden Fonds ein Antragsteller in Anspruch nimmt – oder ob er beide dieser Fonds in Anspruch nimmt – nehme ich mal an ) ?

Ich bitte um eine umgehende Empfangsbestätigung meines Fragenkatalogs und hoffe auf baldige bei mir eingehende Ihrerseitige Antworten auf all diese meine berechtigten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946; geb. 28.07.1946 )

PS. Übrigens stelle ich diesen genauen Wortlaut dieses meines Schreibens an Sie auch allen anderen mir bekannten im Auslande lebenden Ehemaligen Heimkindern zur Verfügung und werde all diese Betroffenen auch genau über die Ihrerseits mir zur Verfügung gestellten Antworten informieren.

PPS. Dieses mein Schreiben an Sie, und auch Ihr Antwortschreiben dazu, darf auch durchaus auf Ihrer Webseite @ http://heimerziehung.wordpress.com/ veröffentlicht werden.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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hpd - Humanistischer Pressedienst
Deutschland Deine Kinder (13)13 Jan 2012 - Nr. 126731
Heimkinder. Wunde Punkte. Ausblick auf 2012
@ http://hpd.de/node/10371 ( insgesamt 4 Seiten, plus 2 Anhängen )

Einer dieser als PDF-Dokument diesem Artikel beigefügten Anhänge ist eine ,,rechtliche Beurteilung" seitens Prof. Dr. Peter Schruth zu dieser VERZICHTSERKLÄRUNG die man Antragstellern und Antragstellerinnen, die einen Antrag auf Ansprüche aus diesem ,,freiwilligen Hilfsfonds" stellen wollen, abverlangen will.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 13.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

ZitatHab' ich s mir doch gedacht.

Das ganze Geschwurbel von Herrn Schruth dient nur der eigenen Gewissensberuhigung [ betreffend seiner ,,rechtlichen Beurteilung" zur VERZICHTSERKLÄRUNG @
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/01/verzichtserklc3a4rung-schruth.pdf über http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/verzicht-auf-rechtliche-mittel/ ]

Das Geschreibsel von Ihm hat sich für mich so gelesen:

Naja, da muß zwar etwas unterschrieben werden, welches aber vermutlich gegen rechtstaatliche Grundsätze verstößt. Daher wäre das seines Erachtens unwirksam und man könne trotzdem noch weitere Forderungen einklagen.

Insbesonders in der Antwort an Herrn Schäfer [ @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/01/13/prof-schruth-hat-sehr-schnell-geantwortet/ ] hat er dann auch die Hosen heruntergelassen und "m.E." hineingeschrieben.

Was denkt der Herr Schruth sich eigentlich ?
Meint er wirklich jemand mit Hartz4 könne durch die ganzen Instanzen hindurchklagen um erstmal feststellen zu lassen daß eine geleistete Unterschrift möglicherweise ungültig sei um danach erst überhaupt den entsprechenden Anspruch stellen zu können den man ursprünglich wollte ?
Oder will er uns für so gutgläubig verkaufen daß wir tatsächlich glauben daß sich irgendeine Behörde oder eine Kirchliche Institution von seiner Stellungnahme beeindrucken lassen würde, trotz einer dann vorliegenden Unterschrift vom Antragsteller daß er "unwiderruflich auf alle Ansprüche" bereits verzichtet hat ?

Der Herr hat nun ein schlechtes Gewissen und versucht sich nun selber einzureden daß es doch gar nicht so schlimm sei was er mit verbrochen hat.

Die von ihm verfasste Stellungnahme ist keinen Pfifferling wert und dazu noch mit "m.E." gekennzeichnet. Also auch nur reine Spekulation seinerseits.
Eine Verzichtserklärung ist dagegen etwas handfestes und einzelne Bestandteile davon erstmal wirksam bis man gerichtlich deren Unwirksamkeit festgestellt hat. Da man aber auch einen Verzicht auf Rechtsverfolgung mit eingeschlossen hat wird es nun interessant wie jemand mit schmalen Geldbeutel eine gerichtliche Prüfung vorfinanzieren kann, da jede Behörde (z.B. Sozialamt) auch erstmal sich darauf berufen kann wenn man einen Prozesskostenbeihilfe gerade dafür beantragen will (man hat ja gerade auf Kosten für Rechtsverfolgung im Zusammenhang...mit verzichtet).
m.E. stellt das Schreiben von Herrn Schruth nur einen Persilschein für sein Gewissen dar, aber keinesfalls eine Hilfe für uns ehemalige Heimkinder mit schmalen Geldbeutel.

Irgendwie wie ein Versicherungsvertreter: " Unterschreiben Sie nur ruhig, was da steht ist nur reine Formsache und sowieso ungültig, also können Sie da auch ruhig unterschreiben" ... oder so ähnlich.

Ich krieg nen dicken Hals !
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Martin Mitchell

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FEEDBACK VON EINEM UNTERSTÜTZER DER INTERESSEN DER BETROFFENEN

ZitatHallo Martin,

es erübrigt sich eigentlich, diese Schruth`sche Beurteilung [
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/01/verzichtserklc3a4rung-schruth.pdf ] auch nur zu lesen; geschweige denn darüber zu diskutieren. Allein deshalb, weil ohnehin vollständig egal ist, ob die Verzichtserklärung rechtlich unwirksam, sittenwidrig oder sonst was ist.

Es kommt nur darauf an, dass die Leute unterschreiben. Das ist m.E. auch der Anlass zu dieser ellenlangen Einlull-Fleißarbeit mit dem plakativ zwischen den Zeilen hängendem ungeschriebenen Leitsatz: "Leute unterschreibt, sichert euch die einmalige Chance (!) auf ein Almosen ! Klagen könnt ihr danach immer noch - nützt euch dann zwar nichts mehr..." (hahahaha)

Warum verschweigt Schruth, dass die Zeit für den Klageweg bis zur höchsten Gerichtsinstanz nicht annähernd ausreichen würde. Der Fonds ist wahrscheinlich längst Geschichte, bevor auch nur der allererste Fall in höchster Gerichtsinstanz zur Entscheidung anstehen würde. Wer glaubt oder darauf hofft, dass die Täterorganisationen vorher klein beigeben könnten, ist ein Narr.

Man sollte auch nicht vergessen, dass der fonds JEDERZEIT aufgekündigt werden kann. Selbst im unwahrscheinlichsten Fall, also einem frühzeitigen Grundsatzurteils kontra Verzichterklärung, käme ein solches Urteil den Täterorganisationen möglicherweise sehr gelegen. Bekämen sie damit doch eine plausible Erklärung für die dringende Notwendigkeit der sofortigen Auflösung des Fonds auf dem Silbertablett serviert. (Plausibel natürlich nur aus sicht der Täterorganisationen und deutscher Papageien-Massen-Medien.)

Manfred D.
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Martin Mitchell

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Vielleicht sollte man auch noch einmal – mehrmals !Beitrag 200 ( oben ) ( @ http://www.fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Thread&postID=7184#post7184 ) lesen und DARÜBER nachdenken und das ein oder andere DARIN Enthaltene berücksichtigen.


Hat der Jurist Prof. Dr. Peter Schruth in seiner ,,rechtlichen Beurteilung" ( @
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/01/verzichtserklc3a4rung-schruth.pdf ) den wichtigsten Aspekt überhaupt nicht total übersehen ? ? ?

Ich, als Laie, für mich selbst redend, bin der Meinung, dass solch eine ,,unwiderrufliche Verzichtserklärung" – für alle, die sie unterschreiben – doch und durchaus, auch vor jedem Gericht in jedem zukünftigen Gerichtsverfahren wo jemand versuchen mag diese von ihm oder ihr unterschriebene Verzichtserklärung anzufechten und rückgängig zu machen, ihre absolute und unwiderrufliche Gültigkeit hat, haben wird und behalten wird,

denn es entsteht durch die Unterzeichnung ein freiwillig geschlossener Vertrag zwischen sich freiwillig dazu entschiedenem Almosenempfänger und freiwilligem Almosenvergeber

in Bezug auf ,,eine freiwillige Hilfsgabe" oder ,,vielleicht – wenn man Glück hat – sogar mehreren freiwillige Hilfsgaben", die nichts mit einem Rechtsanspruch zu tun hat / haben und auch kein ,,Rechtsgeschäft" oder eine einem rechtlich zustehende ,,Leistung" ist / einem rechtlich zustehende ,,Leistungen" sind

all dessen sich der Unterzeichner / die Unterzeichenerin zum Zeitpunkt des Unterzeichnens durchaus bewusst ist und war.
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Martin Mitchell

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Ich fordere den Jurist Prof. Dr. Peter Schruth ( u.a. leitendes Mitglied des Berliner Rechtshilfefonds e.V. ), als angeblichen Interessenvertreter der Ehemaligen Heimkinder und Ombudsmann, dem die Interessen der ehemaligen Heimkinder-WEST UND der ehemaligen Heimkinder-OST so groß am Herzen liegen, jetzt ausdrücklich dazu auf sich hier in diesem Forum zu registrieren und anzumelden und uns allen mitzuteilen und öffentlich kund zu tun, wie er sich vorstellt ALL SEINE DIESBETREFFENDEN PLÄNE ( was auch immer diese sein mögen ) in die Realität ( was auch immer DIESE SEINE REALITÄT sein mag ) umzusetzen.
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Martin Mitchell

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Schreiben vom Samstag, 14. Januar 2012, um 23:50 Uhr von Opferjurist Michael Witti in München an Jurist Prof. Dr. Peter Schruth in Berlin.


ZitatLieber Professor Schruth,

ich kenne aus eigener Tätigkeit in 100derten Fällen der Folgeschäden von NS-Opfern die Problematik der Durchsetzung eines Folgeschadens aus KZ-Haft vor deutschen Gerichten. Es erfolgt regelmäßig ein Gutachtenprozess und die KZ-Opfer sind mit Gerichtsgutachten erfahrenster Gutachter konfrontiert, um den Folgeschaden überhaupt durchzusetzen.

Ich konnte sogar erleben, dass einem KZ-Opfer, das den Hausmeister mit dem Kapo verwechselte und das in konstanter klinischer Psychotherapie war, abgelehnt wurde den Zustand als verfolgungsbedingt anzuerkennen. Die Behörde des Landes der nun für den Fonds der Heimkinder zuständigen Ministerin lehnte den Schaden ab und verwies auf Drittschäden usw.

Und bei dieser Tatsachenlage fabulieren Sie in Erklärungen dazu, dass die Heimkinder keine Kosten der Rechtsvertretung brauchen? Wie schamlos kann man nur sein. Und hatten Sie nicht früher ein Projekt mit der Kanzlei, die zum RTH vertrat?

MfG

Michael Witti

Korrekturgeleser Schriftsatz. – Korrekturgelesen von Martin MITCHELL.

[ FÜR UNEINGEWEIHTE: Die letzte Frage im letzten Absatz dieses Schreibens bezieht sich auf das ausserparlamentarische Gremium ,,Runder Tisch Heimerziehung" (RTH) (unter der Schirmherrschaft von Antje Vollmer) und dem Kammergerichtsverfahren am 13. August 2009 in dem der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. die Selbsbestimmung seiner Interessenvertreter am RTH ersuchte – aus dem im Endresultat eine höchstrichterliche Entscheidung (einer Einzelrichterin) hervorging, die für den Verein negativ ausfiel und den Wünschen der ,,Anspruchsgegner" entsprechend keinen Anwalt auf Opferseite zuließ und schon garnicht einen Anwalt ihrer Wahl. ]
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Bezüglich der von Prof. Dr. Peter Schruth fertiggestellten ,,rechtlichen Beurteilung" der Verzichtserklärung, die Ehemalige Heimkinder unterschreiben sollen – eine ,,rechtliche Beurteilung", die er jetzt erst ( Mitte Januar 2012), angeblich für ihre ʹWissenserweiterungʹ, zur Verfügung stellt.

Ein sehr interessanter und Augen-öffnender Artikel dazu »Die Metamorphose des Professors oder: Ein fahler Nachgeschmack« @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-die-metamorphose-des-professors-oder-ein-fahler-nachgeschmack-97099898.html ( vom Sa. 14.01.2012 ) ( muss aber mit eindringlicher Konzentration gelesen werden, nicht nur überflogen werden ).
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ACHTUNG !ACHTUNG ! 

Auch dies wird man von allen Heimopfern-WEST und von allen Heimopfern-OST verlangen, dass sie erst einmal unterschreiben

wenn sie einen Antrag auf ,,Hilfeleistungen" / ,,Sachleistungen" aus diesem ,,freiwilligen Hilfsfonds" - ,,nicht rechtsverbindlichen Hilfsfonds" - eingerichtet von KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDERN stellen, mit einer zu unterzeichnenden unwiderruflichen Verzichtserklärung auf alle zukünftigen Rechtsansprüche des Antragstellers / der Antragstellerin.

( ... Dieses Formular stammt von einer ,,Anlaufstelle" in Niedersachsen ! ... )

ZitatZu- und Vorname
______________________________________________

Straße, Haus-Nr.
______________________________________________

Postleitzahl, Ort
______________________________________________

Gz.
______________________________________________

Einwilligungserklärung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt [ ...Standort des Amtes oder der Behörde... ]Regionale Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds Heimerziehung – die erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen beizieht.

Ich entbinde die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht.

Falls ich diese Einwilligungserklärung einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben.

[ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin ]

Ja, Ihr habt alle richtig gehört, bzw. gelesen: Alle antragstellenden Ehemaligen Heimkinder-WEST, sowohl wie alle antragstellenen Ehemaligen Heimkinder-OST werden nicht nur eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben müssen, aber auch diese oder ähnliche oben aufgeführte EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG abgeben müssen ( ,,abgeben müssen" bedeutet ebenso unterschreiben müssen ).
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Martin Mitchell

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Bezüglich den Warnungen im vorhergehenden heutigen Beitrag von mir .

KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDER sind ,,Schuldner" wie jeder andere ,,Schuldner" auch --- sie haben diesbezüglich keinen SONDERSTUTUS for dem Gesetz !!!!

Es ist, meines Erachtens, in dieser Situation, in erster Instanz, eine rechtswidrige ,,Einwilligungserklärung" verlangt seitens des ,,Täters" / seitens des ,,Schädigers" / seitens des ,,Beklagten" / seitens des ,,Schuldners" / seitens des ,,Anspruchsgegners" von dem ,,Geschädigten" / von dem ,,Kläger" / von dem ,,Opfer" – dem ,,Opfer" genau dieses ,,Täters" / dieses ,,Schuldners". Genau so ist es, meines Erachtens, im Rechtswesen auszulegen.

Es gibt auch kein anderes in dieser Weise formuliertes Dokument – d.h. eine solche ,,Einwillingserklärung" – die jemanden unter den hier gegebenen Umständen je abverlangt wurde, im gesamten Internet !!!

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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Wir, die ,,Opfer" / die ,,Geschädigten" / die ,,Kläger" / die rechtmäßig und gesetzmäßig ,,Anspruchsberechtigten" ( deshalb ja auch die ,,Verzichtserklärung", die wir unterzeichen sollen ! ) haben es HIER aber nicht mit dem Sozialamt zu tun, sondern wir haben es HIER mit dem ,,Täter" / dem ,,Schädiger" / dem ,,Schuldner" zu tun, der seine Behörden – die kommunalen Bürgerbehörden ! – dazu missbraucht, um seine Drecksarbeit auszuführen und sich dabei seiner Rechtspflicht zu entziehen.

Wir, die ,,Opfer" schulden dem ,,Schuldner" garnichts, und auch keine Unterschrift unter eine ,,Einwilligungserklärung" uns von ihm noch auf eine weitere Weise übers Ohr hauen zu lassen.

Der ,,Schuldner" hat kein Recht darauf eine solche unrechtmäßig von ihm verlangte ,,Einwilligungserklärung" von dem ,,Opfer des Schuldners" ausgehändigt zu bekommen, sage ich !

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 21.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

...und es bezieht sich natürlich auch genau auf meine eigenen vorhergehenden Beiträge zu diesem Aspekt – und die in diesen Beiträgen enthaltenen Mahnungen und Warnungen – insbesondere auf die vorhergehenden heutigen drei Beiträge ( oben ).

Zitat
Das ist das Allerletze !

Generalisierte Schweigepfichtsentbindung gegenüber den in der Anlaufstelle vertretenen Institutionen wie Kirche, Diakonie und gegenüber den privaten Heimträgern ?
Gegenüber den Beteiligten in den Anlaufstellen und dahintergeschalteten Gremien, besetzt u.a. durch Laien von Heimkinderseite, Staatsbediensten und Vertretern der Täter, welche gleichsam dann Einsicht in alle meine "Unterlagen" und höchst persönliche Dinge haben ?
Unter dem Deckmäntelchen des staatlichen Versorgungsamtes ?
Hää ? ? ? ?
Was geht diese Herrschaften an ob ich Herpes habe, wie der Zustand meines Darmes ist oder unter welcher Art von Sexuellen Problemen ich leide ?
Was geht diese Herrschaften an welche psychischen Störungen ich habe welche nicht in Verbindung mit der Heimzeit stehen ?
Das sind alles medizinische Laien !

Wenn ein privater Arbeitgeber so etwas verlangt dann ist das ein klassischer Fall von Datenmissbrauch und Grundgesetzwidrig; wird für den Arbeitgeber dann sehr sehr teuer !
Nicht einmal meine Rentenversicherung darf von mir eine solche uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung verlangen !

Wieso sind dann die Herren Rock- und Pantöffelchenträger (Kirche) nun plötzlich eine Ausnahme ?


Wir sollen also einwilligen daß diese Herrschaften alle Daten sammeln welche über uns existieren, ohne jegliche Kontrolle was da eigentlich überhaupt gesammelt, wo und wie aufbewahrt und an wem weitergegeben wird ?
Nur damit die Täter (wohlgemerkt sind das u.a. private Firmen und Institutionen) alles über uns und hinter unserem Rücken zur späteren Verwendung erfassen können für den Fall das von uns es vieleicht doch jemand einmal wagen sollte später vieleicht doch erfolgreich eine Klage zu erheben ?
Und wir haben noch nichtmal ein Recht auf Unterlageneinsicht bei jenen Institutionen welche nun von uns eine Schweigepflichtsentbindung von uns verlangen ??

Neee, dass ist das Allerletzte:

Während die Damen und Herren in vollem Ornat und uns von oben bis unten betrachtend vor uns stehen sollen wir uns wieder genauso nackt vor deren Augen ausziehen wie damals, werden befummelt und bekommen einen Bonbon als Belohnung hinterher mit dem Wissen daß wir übelst verprügelt und zusammengeschlagen werden sollten wir es ja wagen später vieleicht doch noch Widerpruch gegen die an uns vollzogenen Handlungen zu erheben

Ohne mich !

PS: Wo ist da überhaupt eine Datenschutzerklärung ? Falls vorhanden welchen genauen Inhalt hat diese und wer ist der Datenschutzbeauftragte dafür ?

PPS: Kann gerne veröffentlicht werden; gezeichnet: "ein ehemaliges Heimkind"

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THEMA: Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil. --- Warum wurden damalige ,,Heimkinder-Zwangsarbeiter" nicht für ihre Arbeit bezahlt ?

ZitatVon:
Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946 - Opfer deutscher Fürsorgehöllen )
Adelaide, Süd Australien ( seit 24. März 1964 ansässig hier )

Montag, 13. Februar 2012


An:
1. ) BERLIN - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. ) Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
3. ) BERLIN - Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
4. ) ILO - International Labour Organization
5. ) Amnesty International - Germany
6. ) Deutsches Institut für Menschenrechte
7. ) DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund


Betreff:

Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.

Meine Damen und Herren - jeweils individuell und jeweils als Gesamtkollegium angesprochen.

Was macht Ihre Organisation / Ihr Ministerium / Ihr Senat / Ihre Gewerkschaft eigentlich DIESBEZÜGLICH ?

Niemand in der BRD nimmt Anstoß daran und kümmert sich DARUM: Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der BRD 1949-1992 ( on an industrial scale ! ) aufzuarbeiten, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer angemessen zu entschädigen ?!

Institutionelle Sklavenarbeit – verichtet von eingesperrten Kindern und Jugendlichen in der &#697;Heimerziehung&#697; – wurde toleriert und massiv DAVON profitiert, und diese Verbrechen von niemanden geahndet.

Alle Täter, Täterorganisationen und Mittäter – d.h. alle Profiteure – dürfen ihre BEUTE ( Gesamtbeträge in Milliardenhöhe ) aus Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung ( 1945-1992 ), und große Summen an Schmiergeldern, die DABEI ganz sicherlich ebenso geflossen sind, weiterhin behalten und auch DARAN scheint sich niemand zu stören.

Heute redet man in der BRD nur über die Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im Dritten Reich ( innerstaatlich und extraterritorial ) und von heutigen Fällen von Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im wiedervereinigten Deutschland seit dem Jahre 2005.

Warum werden die dazwischenliegenden Jahrzehnte was WEST und OST betrifft von der Bundesrepublik Deutschland einfach ignoriert und totgeschwiegen ?

Erklären Sie mir das mal bitte.

Mit freundlichen Grüßen.

Martin Mitchell
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HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine ,,Verjährung im Zivilrecht", es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der ,,Einrede der Verjährung".

THEMA: Zur Frage der ,,Verjährung" im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.

ZitatDr. jur. Christian Sailer
Rechtsanwalt
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

20. Februar 2012



Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
im kirchlichen Bereich
Bistum Trier
54203 Trier



Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden

Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann

als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.

In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.

In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten Teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.

Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.

Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.

Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer

Dr. Sailer
THEMA: Zur Frage der ,,Verjährung" im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
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Martin Mitchell

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Die Rechte der ehemaligen Heimkinder untersucht von PROF. DR. PETER SCHRUTH persönlich -- und ein diesbezügliches RECHTSGUTACHTEN angefertigt von ihm persönlich am 22. FEBRUAR 2010.


Einleitender Kommentar von dem seit dem 23. März 1964 in Australien ansässigen, heute 65-jährigen Ehemaligen Heimkind und Zwangsarbeiter in deutschen Kinderheimhöllen in den 1960er Jahren, Martin MITCHELL (MM):

,,Recht" sorgte damals in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür dass Unrecht wie geschmiert funktionierte und ,,Recht" sorgt heute ebenso in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür das Unrecht weiterhin wie geschmiert funktioniert.


Es gibt, m.E., nicht das Geringste auszusetzen an diesem RECHTSGUTACHTEN selbst !und ich der Australier Martin MITCHELL selbst stehe in völliger Übereinstimmung DAMIT !


Eine juristische Bewertung von Prof. Dr. Peter Schruth bezüglich dem gewünschten Vorgehen des ausserparlamentarischen Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« (RTH) unter Schirmherrschaft der ev. Pastorin Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., um seinem vom Deutschen Bundestag erteilten Auftrag gerecht zu werden.

ZitatJuristische Bewertung
Das erlittene Unrecht ehemaliger Heimkinder im Lichte eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts


[ 22. Februar 2010 ]

Author: Prof. Dr. Peter Schruth

Zumsammenfassung

Der Deutsche Bundestag beschloss im Dezember 2008, der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, einen Runden Tisch im Wesentlichen mit der Aufgabe einzurichten, die Praxis der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 unter den damaligen rechtlichen pädagogischen und sozialen Bedingungen aufzuarbeiten und zur Bewertung der Forderungen der ehemaligen Heimkinder Kriterien und mögliche Lösungen zu entwickeln. 1 Der vom Runden Tisch Heimkinder [sic (MM)] (RTH) im Januar 2010 vorgelegte Zwischenbericht (AGJ 2010) [21.01.2010 (MM)] befasst sich neben den Beschreibungen des Leids ehemaliger Heimkinder und des Systems Heimerziehung auch mit der Frage der rechtlichen Bewertung des erlittenen Leids als Unrecht.

Schlüsselwörter

Heimerziehung – Missbrauch – Jugendhilferecht – Petitionsrecht – Bewertung – Bundesverfassungsgericht

Einführung

Im Anschluss an die Bewertung des Petitionsausschusses des Bundestages, der schon ,,erlittenes Unrecht" der ehemaligen Heimkinder feststellte, ist in der öffentlichen Debatte allgemein unstreitig, dass die damalige Heimerziehungspraxis in Deutschland ,,Unrecht" war. Strittig ist geblieben, worin dieses Unrecht in der damaligen Zeit und Auffassung von Erziehung, elterlicher Gewalt und Züchtigungsrecht, von Zucht und Ordnung in der öffentlichen Heimerziehung und dem damals geltenden (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz bestand,
▲ ob es ein im Einzelfall ausgeübtes Unrecht war oder darüber hinausgehend ein beschreibbares Unrecht einzelner Fürsorgeanstalten;
▲ ob das Unrecht in einer Verantwortungskette von den Betreuern bis zu den Trägerverantwortlichen der Heime, den beteiligten Vormündern, Behörden und Gerichten zu sehen ist;
▲ ob die von Kindern und Jugendlichen erfahrene Praxis der Fürsorgeerziehung in Deutschland als ein umfassendes Unrechtssystem repressiver Erziehung zu klassifizieren ist.

Wo kommt der Maßstab her zu beurteilen, dass zum Beispiel die dem Kind erteilte Ohrfeige, sein tagelanges Wegsperren in einer dunklen Zelle mit wenig Essen eine angeblich angemessene Ausübung des damals zulässigen Züchtigungsrechts oder strafrechtlich relevante, aber verjährte vorsätzliche Körperverletzung war? Ab wann sollten die Beurteilenden nicht mehr von Einzelschicksalen, Einzeltätern, von einzelnen Heimen mit rechtswidriger Erziehungspraxis, von Verantwortungskette sprechen, sondern von systematischem Unrecht der damaligen Heimerziehung in Deutschland?

Es fragt sich, wozu diese Klärung wichtig ist, was eigentlich so bedeutsam gerade an der Differenzierung der umfassenden Unrechtsbeschreibung damaliger Heimerziehung sein soll. Bekämen ehemalige Heimkinder mit einer genauen Einordnung ihres erlittenen Leids als individuelles oder strukturelles, als ,,erzwungene Arbeit" oder ,,Zwangsarbeit", als einfachgesetzliches oder verfassungsrechtliches oder Menschenrechte verletzendes Unrecht mehr öffentliche und persönliche Anerkennung ihres Leids, mehr Gerechtigkeit in den Antworten zu ihrer gesellschaftlichen Rehabilitation? Nach meinem Verständnis ist die Unrechtsbeschreibung nicht einfach eine Funktion für die Bereitschaft des Staates und der Kirchen zur materiellen und immateriellen Anerkennung des den ehemaligen Heimkindern zugefügten Leids. Der Beschreibung des Unrechts kommt vielmehr eine wesentliche Bedeutung zu in der kritisch-aufklärerischen Aufarbeitung, für die zu findenden gesellschaftlichen Antworten gegenüber den Opfern und für die Vermeidung der Wiederholung dieses (gesellschaftlich verursachten) Leids in der gegenwärtigen und zukünftigen stationären Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche. Das setzt elementar voraus, sich über die Methodik, die Kategorienbildung, das Verständnis von Recht und Moral zu verständigen, um sich nicht blind im normativen Interessengerangel des Rechts abseits der Lebenswirklichkeit der damaligen Heimerziehung zu verlieren. Wie aber läst sich danach das erlittene Leid und Unrecht beurteilen, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, intransparent interessengeleitet, zu formal und letztlich ungerecht zu urteilen?

Recht beschreibt kein Leides war Funktion des Leids

Recht selbst beschreibt kein Leid. Im Fall der ehemaligen Heimkinder half es vielmehr, Leid zuzufügen und zu ligitimieren. Recht war hier eine Funktion 2 des Leids, weil es an vielen Stellen vom Weg ins Heim, dem fehlenden rechtsstaatlichen Verfahren, dem fehlenden Rechtsschutz der betroffenen Minderjährigen, in der repressiven und entwürdigenden Fürsorgeerziehungspraxis, in der fehlenden Kontrolle und gänzlich fehlenden Heimaufsicht im Wesentlichen allen (Mit)Verantwortlichen in einer langen staatlichen und kirchlichen Verantwortungskette Schutz gab. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass in der Öffentlichkeit so oft um die richtige Rechtsbegrifflichkeit für die Beurteilung des Leids ehemaliger Heimkinder gestritten wird. Handelt es sich bei strafrechtlich relevanten Erziehungsmethoden in der Fürsorgeerziehung um Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Übermaßverbots oder nur um eine Verletzung verjährter Strafrechtsvorschriften? Es geht dabei stehts um das Gleiche: Das Maß der Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkinder und die Verantwortlichkeiten für den daraus abgeleiteten Schuldvorwurf.

Die normative Rechtsbegrifflichkeit wie ,,drohende Verwahrlosung" oder ,,angemessene Züchtigung" sagt nichts über regelmäßig angewendete Kriterien der Auslegung dieser Begriffe durch die Anwender in den beteiligten Behörden und Gerichten aus. Selbst nach damaliger Sicht dienten diese Begriffe mit ihrer definitionsorientierten, diskriminierenden und die Betroffenen demütigenden Ausgrenzungslogik weitgehend willkürlich der ,,rechtlich legitimisierten" Fremdunterbringung von Minderjährigen ohne dass es eine Chance im Interesse der Kinder und Jugendlichen gegeben hätte, ein eventuell bestehendes Erziehungsbedürfnis mit einem geeigneten Hilfsangebot qualitativ zu verbinden oder notfalls zu verweigern. Die maßgeblichen Rechtskategorien der Heimunterbringung waren in der damaligen Zeit selbst die erforderlichen, unbefragbaren Hilfsmittel zur Herbeiführung und Aufrechterhaltung des Leids ehemaliger Heimkinder. Deshalb kann Unrecht auch nicht einfach die Abwesenheit von Recht sein – es sei denn wir würden überrechtlice Maßstäbe einer gewaltfreien von Selbstbestimmung und auf Persönlichkeitsentwicklung orientierten, humanistischen Erziehung anlegen. Und das würde wenigstens bedeuten, dass die Einordnung und Beurteilung des erlittenen Leids ehemaliger Heimkinder in Kategorien des Rechts eine Verständigung darüber braucht, ob wir es für verantwortbar halten Kategorien des abgestuften Leids einzuführen (zum Beispiel fängt ab der vierten Orfeige oder dem vierten Tag in Dunkelhaft ,,unangemessenes Züchtigungsrecht" an), ob wir es für verantwortbar halten, nur das als Leid anzuerkennen, was nicht nur behauptet, sondern beweisbar ist (zum Beispiel mittels Aktenauswertung), oder ob wir allgemein für verantwortbar halten, den vielen Berichten und Forschungsergebnissen über das erlebte Leid ehemaliger Heimkinder besondere Anerkennung über eine politische Feststellung des (pauschalen) systematischen Unrechts mit verallgemeinerten Bezügen der Begründung zum Verfahrensrecht, den Grundrechten des Grundgesetzes oder des Rechtsstaatsprinzips zu geben.

Rechtstheoretisch geht es bei diesen Fragen um die Geltung von Rechtsnormen, um den Rechtspositivismus, der rechtliche Beurteilung am vorgegebenen kodifizierten Recht orientiert und sich undurchlässig macht gegenüber außerrechtlichen Prinzipien im Gegensatz zur Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben unterordnet (Natur des Menschen, göttliches Recht) und im Gegensatz zur Radbruch'schen Formel, die ,,unerträglich ungerechte" Normen auch dann nicht als geltendes Recht betrachtet, wenn sie positiv gesetzt und sozial wirksam sind.

Eine nur rechtsposivistische Herangehensweise an die Beurteilung des Unrechts könnte verdecken, dass
▲ sich die Bundesrepublik Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes ab 1949 als Rechtsstaat verstand, mit dem eine umfängliche, gar systematische Unrechtsbeschreibung unvereinbar wäre;
▲ die Geschichtsschreibung des Nachkriegsdeutschlands mit der Beschreibung der damaligen Heimerziehung in einem ganz wesentlichen Kritikpunkt der studentischen 68er Bewegung Recht geben müsste;
▲ der Vergleich mit früheren anerkannten und kommenden möglichen Opfergruppen in Deutschland als Grenzziehung verstanden werden müsste;
▲ mit dem Umfang des eingeräumten Unrechts damaliger Heimerziehung sowohl der Entschädigungsweg (weg vom individuellen Nachweis des Schadens hin zu pauschalierten Lösungen) präjudiziert als auch der Umfang der staatlichen und kirchlichen Haftungsfolgen insgesamt anwachsen würde.
[ Die Wiedergabe dieses RECHTSGUTACHTENS wird fortgesetzt im nächstfolgenden Beitrag ]
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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ZitatRechtliche Bezüge im Zwischenbericht des RTH

Ohne Frage hilft das Recht im ersten Schritt, die Suche nach der Unrechtsbeschreibung zu struktuieren. Deutlich macht dies der Zwischenbericht [ vom 22. Jan. 2010 @
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht_000.pdf (MM) ] unter dem Punkt ,,Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten", der insbesondere eine differenzierte Prüfungsfolge entwickeln will. Differenziert wird für den rechtlichen Prüfungsauftreag des RTH zwischen den ,,Wegen ins Heim" (Zuständigkeiten, Verantwortllichkeiten), der ,,Durchführung der Heimerziehung" (Wer hatte das Erziehungsrecht? Welchen Umfang und Inhalt hatten die Erziehungsrechte nach dem Inhalt des abgeschlossenen Erziehungsvertrages) und der ,,Kontrolle bezüglich des Fortbestandes der Einweisung und Durchführung" (behördliche und gerichtliche Kontrolle über Fortbestand der Fürsorgeerziehung, Funktionieren der Heimaufsicht, Anordnungen des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB, Rolle von Pflegern und Vormündern). An diese Struktuierung der rechtlichen Prüfung knüft dieser Teil des Zwischenberichts erste vorsichtige Vermutungen des Unrechts und Beurteilungsmaßstäbe:

▲ Grund für die Hilfe in Form der Heimunterbringung sei regelmäßig der Ausfall oder das Versagen der Eltern und/oder die Verhütung oder Beseitigung von ,,Verwahrlosung" gewesen.
▲ Auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden. Zielführend sei allein die Antragstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte.
▲ Es sei erkennbar, dass zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes die betroffenen Minderjahrigen über die ,,vorläufige Fürsorgeerziehung" untergebracht wurden (gegebenenfalls auch mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung).
▲ Entscheidender Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchführung habe die Verhältnismäßigkeit sein müssen. Die Unterbringung in einem bestimmten Heim hätte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um das betroffene Kind angemessen zu pflegen und zu erziehen, damit das Kind vor ,,Verwahrlosung" bewahrt oder einer Kindeswohlgefährdung begegnet worden wäre.
▲ Ein Heim habe nur dann als ,,geeignet" gelten können, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal,
über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Ausstattung verfügte.
▲ Bei der Heimerziehung seien die – auch strafrechtlich relevanten – Grenzen des Erziehungsrechts einzuhalten gewesen.
▲ Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben; es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygienische- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Für das ,,System Heimerziehung" hat der Zwischenbericht mit den vorgenannten rechtlichen Aspekten einige gravierende Feststellungen zum Unrecht der damaligen Heimerziehung angesprochen (insbesondere Anhörungs- und Verfahrensmängel) und weitere Kriterien zur weiteren Prüfung (inbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Übermaßverbotes) formuliert. Aber zu einer der zentralen Fragen, ob bei der damaligen Heimerziehung die strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten wurden und was im ,,System Heimerziehung" an systematischen Unrecht geschah, fehlen (noch) die rechtlichen Beurteilungen des Rechts beziehungsweise des Unrechts.

Was macht das Unrecht der damaligen Heimerziehung ,,systematisch"?

Systematisches entsteht wenn es ein ordnendes Prinzip gibt. Je mehr Opfer erlittenen Unrechts sich an die Öffentlichkeit wenden, je mehr diese Leidbeschreibungen der Opfer erkennen lassen, dass ihnen ,,etwas gemein" ist, etwas Struktuelles anhaftet, desto naheliegender stellt sich die Frage nach dem Systematischen des von den Opfern erlebten Unrechts, desto absurder erscheint die Bagatellisierung auf Einzelfälle, auf nur einzelne Heime des Unrechts. Denkbar ist, dass die öffentliche Fremdversorgung von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Fürsorgeerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 rechtswidrig funktionierten und damit der grundgesetzliche Rechtsstaat ein teilweises Unrechtssystem beherbergte.

Es ist daher nach der für eine Systembeschreibung infrage kommenden ordnenden Prinzipien des (teilweisen) Unrechtssystems zu fragen, die all diesen Beschreibungen von Unrecht in Einzelfällen übergreifend als quasi Überdeterminismus eigen sind. Gemeint ist, ob es Kategorien gibt, das Leid der ehemaligen Heimkinder auf eine bestimmte Weise zu ordnen und zu klassifizieren, die Dinge also nicht als unvergleichbar nebeneinander zu stellen, sondern ihre Gemeinsamkeiten zu beschreiben.

Das Unrechtssystem der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 funktionierte in der BRD laut unzähliger autobiographischer Berichte, vorliegender Forschungsprojekte nach meiner Einschätzung systematisch ganzheitlich, weil
▲ hundertausende betroffene Kinder und Jugendliche zwangsweise und ohne wirksamen Rechtsschutz in kirchlichen und staatlichen Heimen untergebracht ihrer Freiheitsrechte in aller Regel unberechtigt beraubt wurden;
▲ ein diese zwangsweisen Unterbringungen deckendes behördliches und gerichtliches System nicht als Schutz der Grundrechte der untergebrachten Minderjährigen funktionierte;
▲ die Unterbringungen der Minderjährigen nicht regelmäßig auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft wurden und über einen ungewissen jahrelangen Zeitraum andauerten. Die durchschnittliche Heimaufenthaltsdauer betrug drei Jahre, fand aber auch vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit statt;
▲ die betroffenen Minderjährigen einer strafenden von Gewalterfahrungen geprägten, demütigenden und somit die humanistischen Erziehungsansprüche missachtenden Heimordnung unterworfen wurden;
▲ weil Heime somit Orte der Verursachung zumeist lebenslangen Leids waren und in keiner Weise Schutzräume zur Hilfe von Minderjährigen;
▲ eine gewaltgeprägte Heimordnung in doppelter Hinsicht ,,umfassend geschlossen" funktionierte: Im Inneren als totale Institution, die die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen einer rigiden und repressiven Heimordnung unterwarf und damit humanistische Erziehungsansprüche bewußt außer Kraft setzte, im Äußeren durch ein aufeinander aufbauendes System an zunehmender Gewaltandrohung und -ausübung in Heimen als sogenannte Endstationen (des Systems). Ein Teil dieser Systematik der Heimerziehungspraxis war auch die gewollte generalpräventive Wirkung, die darin bestand, junge Menschen und deren Eltern zur Anpassung an diese inhumanen Vorstellungen von Zucht und Ordnung mit der von dieser Heimerziehungspraxis ausgehenden Drohung aufzufordern und die unangepassten Minderjährigen anderenfalls wegen angeblich drohender Verwahrlosung ,,ins Heim zu stecken".

Aus den wesentlichen Gründen dieser Unrechtsbeschreibung komme ich aus rechtlicher Sicht zu überdeterminisierden Gemeinsamkeiten:
▲ Kinder und Jugendliche wurden von den an der Fürsorgeerziehung Beteiligten nicht als Subjekte der Menschenwürde mit eigenen freiheitlichen Grundrechten nach dem seit 1949 geltenden Grundrecht verstanden.
▲ Einfachgesetzliche Schutzvorschriften im Verfahren und im Rechtsschutz wurden zu lasten der ehemaligen Heimkinder im Zusammenspiel aller an der Einweisung und Durchführung der Fürsorgeerziehung beteiligten Institutionen ignoriert beziehungsweise umgangen.
▲ Nach der Radbruch'schen Formel hatte das Züchtigungsrecht kein Rechtfertigungsgrund für vorsätzliche Körperverletzungen durch das Betreungspersonal nach § 223 StGB sein dürfen.
▲ Umfassend wurde das auf Menschenwürde und dem Recht auf Persönlichkeitsentwickelung beruhende grundgesetzliche Erziehungsrecht der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorgeerziehung auf unverhältnismäßige Weise unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes des Übermaßverbotes des Grundgesetzes verletzt.
▲ In Betracht kommt ferner eine Verletzung des Instituts der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung durch die rechtsschutzlose, faktisch geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Staates.

Das Institut der ,,freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung"

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in dem Beschluss vom Mai 2009 3 mit dem Sachverhalt zu befassen, dass sich der 1955 geborene Beschwerdeführer von 1962 bis 1967 in der Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis 1972 in verschiedenen Einrichtungen der ehemaligen DDR befand ( BverfG, 2 BVR 718/08 ). Zunächst beantragte der Beschwerdeführer seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 gewährt wurde [ Urteil wiedergegeben @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Urteil_Kammergericht_Berlin-Moabit_-_15.12.2004_-_Geschlossene_Unterbringung_in_der_DDR.html (MM) ].
Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer [ Ralf Weber ( MM ) ] beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung bezüglich der übrigen Unterbringung in Kinderheimen der DDR. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg und der weiteren Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgewiesen. Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des OLG Naumburg auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung zurück, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs.1 in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das OLG Naumburg vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, könnten nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) rehabilitiert werden, würde verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten. Diese Auslegung des § 2 StrRehaG sei sinnwidrig und führe im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der ,,Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung" in § 1 Abs. 1 StrRehaG auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der Justiz der DDR als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat. Eine solche Auslegung durch das OLG Naumburg kann schon deshalb nicht richtig sein, weil damit die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht wurde, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus rehabilitierungsfähig zu machen. 4
[ Die Wiedergabe dieses RECHTSGUTACHTENS wird fortgesetzt im nächstfolgenden Beitrag ]
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ZitatAuch wenn mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Fall des Beschwerdeführers nicht abschließend und auch (noch) nicht zu seinen Gunsten entschieden wurde, auch wenn aus dem Beschluss selbst kein pauschaler Entschädigungsanspruch für ehemalige Heimkinder ableitbar ist, so ist mit dem Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgelegt worden, dass in jedem Einzelfall von den Rehabilitierungsgerichten geprüft werden muss, ob und inwieweit eine Unterbringung in Heimen der ehemaligen DDR als Freiheitsentziehung zu werten und die Einweisung mit wesentlichen Grundsätzen einer ,,freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung" vereinbar ist.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltenden Maßstab der unveräusserlichen freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit gesetzt, der unter der Geltung des Grundgesetzes für die Beurteilung der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 unbedingte Geltung beantsprucht. Neben der allgemeinen Bedeutung dieses Grundsatzes ist auf die Einschlägigkeit seiner Anwendung im Kontext der damaligen Heimerziehung einzugehen.

Allgemein hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Parteienverbot der SRP 1952 deutlich gemacht, dass zu einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung mindestens zu rechnen ist: ,,die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, [...],, die die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte [...]." 5 Zur rechtsstaatlichen Komponente dieser Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zählt insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verhältnismäßigkeit als eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. Eine staatliche Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt. Das ist nur der Fall, wenn die staatliche Maßnahme
geeignet ist, das heißt, die Erreichung eines Zwecks muss bestimmt werden beziehungsweise möglich sein, dieser Zweck muss jedoch rechtlich legitim sein;
erforderlich ist, das heißt, wenn es kein milderes Mittel gibt, das zum gleichen Erfolg führen würde;
angemessen ist, das heißt, dass der Erfolg, auf den abgezielt wird, nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen darf.

Ferner gehört zur rechtsstaatlichen Grundordnung die Rechtswegganrantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, die allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zur Aufrufung staatlicher Gerichte und damit einen effektiven Rechtsschutz verbürgt. Dazu zählt die Verpflichtung der Gerichte, angefochtene Entscheidungen Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Dieses Grundrecht entfaltet seine Wirkung auch auf das Verwaltungsverfahren. Schon die Behörde hat demnach im Verfahren so zu handeln, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Weiteren nicht beeinträchtigt wird.

Funktionieren diese den Rechtsschutz garantierenden Verfahrensgrundsätze, wie etwa das Recht auf Anhörung nach Art. 103 GG und das Recht auf gerichtliche Überprüfung belastender staatlicher Maßnahmen nach Art. 19 Abs. 4 GG, nicht und ist infolge der Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Schaden oder sonstiger Nachteil entstanden, dann hat – quasi als sekundärer Rechtsschutz – der Staat nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechts den Schaden auszugleichen.

Das Bundesverfassungsgericht befrasst sich im hier besprochen Beschluss mit der Heimeinweisung und bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Feststellungen des Einweisungsgrundes für die öffentliche Heimerziehung. Wenn die Rechtsfolgen durch die Art der Unterbringung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Einweisungsgrund stehen, sind sie rehabilitierungsfähig. Aus dem Wortlaut des Beschlusses sowie aus den daraus folgenden Implikationen lassen sich für die Feststelling des ,,groben Missverhältnisses einer Heimerziehung" mehrere grundsätzliche, rechtsstaatlich geprägte Grenzziehungen annehmen:
▲ Das System öffentlicher Heimerziehung hat nicht einem willkürlichen Ausgrenzungsbegeben des Staates zu dienen, sondern einem Erziehungsauftrag zu folgen, dem ,,Recht auf Erziehung" der Kinder und Jugendlichen, welcher Maßstab für die Beurteilung der Heimeinweisung sein soll.
▲ Die Heimeinweisung muss zum Einweisungsgrund verhältnismäßig sein, da sie sonst rechtsstaatwidrig ist. So darf eine Heimeinweisung nicht erfolgen, wenn erhebliche Erziehungsschwierigkeiten tatsächlich nicht festgestellt wurden.
▲ Selbst bei festgestellten Erziehungsschwierigkeiten muss die ,,Art der Unterbringung" dem Anlass entsprechend angemessen sein, darf die Heimeinweisung nur als ultima ratio in Betracht kommen.
▲ Die Heimerziehungspraxis darf keine Freiheitsentziehung für die Heimkinder beinhalten, die nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gerichtlich als verhältmäßig geprüft und genehmigt wurde.

Schlussfolgerungen für die rechtlichen Beurteilungen des RTH

Nun fragt sich wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit den ermittelten Inhalten zu den Maßstäben einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung auf das bisherige Zwischenergebnis der Unrechtsbeurteilungen des RTH zu beziehen ist. Der Zwischenbericht formuliert erste Einschätzungen des erlittenen Unrechts ehemaliger Heimkinder und Maßstäbe für die weitere rechtliche Beurteilung. So heißt es, auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden, maßgeblich sei allein die Antragsstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte. Es sei auch erkennbar, dass die betroffenen Minderjährigen zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes über die ,,vorläufige Fürsorgeerziehung", gegebenenfalls auch durch die mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung untergebracht wurden. Der entscheidende Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchfuhrung hatte aber die Beachtung der Verhältnismäßigkeit sein müssen. Danach könne ein Heim nur als ,,geeignet" gelten, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal, über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Austattung verfügte. Insbesondere hatten die auch strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten werden müssen. Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben. Es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygiene- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Deutlicher würde ich bewerten, dass die Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1949 bis 1975 in den alten Bundesländern insbesondere aber die vorläufige Anordnung der Fürsorgeerziehung eine weitgehend willkürliche und rechtsschutzlose Verfügung war, deren Begründung nicht dem gesetzlichen Maßstab einer an Menschenwürde ausgerichteten Auslegung des Rechts auf Erziehung nach § 1, Abs. 1 Jugendwohlfahrtsgesetz entsprach und deren Aufrechterhaltung (unter Umständen vom Säugling bis zum Volljährigen) regelmäßig unüberprüft blieb. Evident Unrecht war der jahrelange Heimalltag für fast alle Minderjährigen durch repressive Erziehungsmethoden, körperliche Strafen und übermäßige Züchtigung, haftähnliches Wegsperren sowie erzwungene überharte Erwerbsarbeit. Unter diesen grundsätzlichen Gesichtspunkten war die Heimeinweisung und die freiheitsentziehende beziehungsweise -beschränkende Praxis der Heimerziehung regelmäßig eine Verletzung der seit 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden wesentlichen Grundsätze einer ,,freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung".

Hätte das Bundesverfassungsgericht in den 1950er- bis 1970er Jahren mit den im Beschluss vom 13. Mai 2009 angewendeten Grundsätzen zu urteilen gehabt, hätten fast alle Fürsorgeheime aus den genannten Gründen geschlossen und die Untergebrachten aus Gründen des Staatshaftungsrechts entschädigt werden müssen.

Anmerkungen

1 ,,Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.1.2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend", Beschluss vgl. lfd. N. 1 der Sammelübersicht 16/495, BT-Drs. 16/11102

2 Funktion beziehungsweise Funktionalität bezeichnet hier die Wirkung eines Sozialen Elements, welches einen Beitrag leistet zur Erhaltung und Integration eines bestimmten Systemzustandes (vgl. Mues u.a. 2004, S. 8-12)

3 BVerfG, 2 BVR 718/08 vom 13.5.2006, Absatz-Nr. (1-28 ).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090513_2bvr071808.html

4 1994 wurde das StrRehaG vom Gesetzgeber auf alle Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens erweitert.
5 BverfGE 2, 1 - SRP-Verbot

Literatur

AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe: Zwischenbericht des Runden Tisches ,,Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren". Berlin 2010. In: [ dem 47-seitigen RTH-Zwischenbericht (MM) ] @
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht_000.pdf (Abruf am 22.2.2010 [Peter Schruth]) [Abruf am 27.02.2012 (MM)]
Mues, Andreas; Pfister, Annegret; Scholz, Christiane; Stuth, Stefan: Neuere Ansätze in der Sozialisationsforschung, Berlin, S. 8-12
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Ein ehemaliges Heimkind nachdem er kürzlich im SPIEGEL las formulierte folgenden Appell an die Regierenden in Deutschland und besonders auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel.

ZitatMerkel bittet um Verzeihung 23.02.2012

,,Ein Land verneigt sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors. Bei der Gedenkfeier in Berlin bittet Kanzlerin Merkel die Hinterbliebenen um Verzeihung für falsche Verdächtigungen. Angehörige berichten eindrücklich von Verlust, Zweifeln, haltlosen Vorwürfen." ( so sprach Bundeskanzelerin Angela Merkel während einer Gedenkfeier/Zeremonie ausgerichtet gemeinsam von der Regierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht... SPIEGEL (23.02.2012) @ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,817067,00.html )

Zunächst möchten wir feststellen, dass die Bitte um Verzeihung von Frau Merkel gegenüber diesen Personen ein ,,Muss" war und wir uneingeschränkt dazu stehen.

Den Ehemaligen Heimkindern stellt sich die Frage, ob und in wie weit es hier Parallelen gibt. Wo ist die Verneigung des Landes vor den Insassen der ehemaligen Heimkinderhöllen? Heute nennt man sie Neonazis, früher wurden sie entnazifiziert genannt, diejenigen, die das junge eingesperrte Leben zur Hölle werden ließen. Beide Gruppierungen beziehen und zogen ihr geistiges Gut aus den Terrorgedanken der Nazis.

Frau Merkel bittet die Hinterbliebenen um Verzeihung. Wurden unsere Hinterbliebenen jemals um Verzeihung gebeten, nachdem man damals ganze Familien im Namen der jungen Bundesrepublik Deutschland, bei der angeblich ,,der demokratische Gedanke" ,,noch nicht angekommen war", terrorisierte und ihnen die Kinder wegnahm um sie einzusperren? Unterlagen diese Familien nicht auch falschen Verdächtigungen? Unterlagen diese Familien nicht auch haltlosen Vorwürfen?

Wie viele junge Seelen wurden zertreten, gedemütigt, bis aufs Blut geschlagen, unfähig gemacht, ein eigenständiges Leben zu führen, wurden vergewaltigt, zu Zwangsarbeiten missbraucht, wie viele...? Wie viele Kinderseelen wurden psychisch ermordet?

Wie viele von ihnen haben eindrücklich über ihre in der Kindheit gemachten Erfahrungen berichtet?

Wie viele Familien und Kinder haben unter dem gegenseitigen Verlust gelitten? Wie viele wissen nicht, wo ihre Angehörigen sind und wie viele wissen nichts von ihrer Vergangenheit, weil es angeblich keine Akten mehr gibt?

Wie viele der damaligen Kinder sind heute auf Grund ihrer Vergangenheit verzweifelt, leben in prekären Lebenssituationen, leben am Rande der Existenz? Wie viele von ihnen haben es vorgezogen, ihrem Leben unter diesen Bedingungen ein Ende zu setzen?

Wie viele leiden noch heute unter den Folgen der Heimkinderhöllen von damals? Heute haben sie psychische Störungen, die nicht mehr therapierbar sind. Wie viele mussten wegen ihrer Leiden früher aus dem Arbeitsprozess aussteigen und sind jetzt Invaliden oder FrührentnerInnen? Wie viele werden ob dieser Tatsache noch heute stigmatisiert?

Wie viele Partnerschaften kamen auf Grund der Erkrankungen nicht zu Stande oder wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst? Wie viele Kinder aus diesen Partnerschaften mussten unter den gesundheitlichen Folgen von Vater oder Mutter oder beiden Eltern leiden?

Fragen über Fragen...

Bei den Ehemaligen Heimkindern gab es keine Verneigung des Landes und auch keine Bitte um Verzeihung, es gab noch nicht mal eine Gedenkfeier.

Unsere Leiden wurden am Runden Tisch für Ehemalige Heimkinder bis zur Nichtigkeit zerredet.

Die Nichtigkeit kulminierte in einem Fonds, der für Ehemalige Heimkinder Rentenersatzzahlungen auf niedrigstem Niveau vorsieht und dazu ein paar Sachleistungen... Von Entschädigung keine Spur.

Früher waren wir ein effizient genutztes Anhängsel dieser Gesellschaft, hunderttausende von Kindern und Jugendlichen haben dem Staat und der Gesellschaft ungeheure Summen durch die von uns geleistete Zwangsarbeit erwirtschaftet. Heute sind wir – alt, arbeitsunfähig, krank – nur noch ein störendes Anhängsel der Gesellschaft.

Frau Merkel, wo ist Ihre Bitte um Verzeihung? Wo ist unsere Gedenkfeier für die kranken Seelen der Ehemaligen Heimkinder? Wo, Frau Merkel?
Dieser Appell an Bundeskanzelerin Angela Merkel im Original ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/pages/verein-ehemaliger-heimkinder-e.v.-veh-e.v.-skandale-und-affE4ren-FCber-den-umgang-mit-den-ehemaligen-heimkindern/wahrheit-und-fakten.php ( dort ein klein wenig runter scrollen ).
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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THEMA: »Angela Merkel ist gefragt... Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«


Eine erster OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wurde ja schon im vorhergehenden Beitrag ( oben ) aufgeführt.

Ein weiterer OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wird auch jetzt hier aufgeführt.


Helmut Jacob in seinem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-die-presseente-entschadigung-der-heimkinder-oder-die-reine-wahrheit-als-journalistische-ehre-und-98344627.html


Freitag, 2. März 2012

Wann endlich verneigen Sie sich vor den Heimopfern? - Brief an die Bundeskanzlerin


ZitatHelmut Jacob . Am Leiloh 1 . 58300 Wetter ............ 02. März 2012


An die
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Telefax: 030 18400 2357
Fax: 03018104002357


Moral im Umgang mit den Heimopfern der Bundesrepublik Deutschland

Rehabilitation und Wiedergutmachung


Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

Mit der bevorstehenden weiteren Förderung des EU-Mitgliedes Griechenland verbuddelt allein die BRD inzwischen ca. 100 Milliarden Euro unter der Akropolis. Jeder kaufmännische Azubi weiß: Das Geld ist futsch. Allerdings lehrt uns die Verschwendung solch hoher Summen, dass unser Land nicht arm sein kann. Für diese Steuerverschwendung kann ich Ihnen kein Lob zollen.

Vor einigen Tagen haben Sie sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors verneigt. Bravo! Das war eine höchst moralische Geste.

Ex-Bundespräsident Christian Wulff erhält den Ehrensold. Das ist dem Großteil der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Wulff wird verdächtigt, mehrfach geschmiert worden zu sein und die Staatsanwaltschaft ist ihm auf den Fersen. Dafür den Ehrensold?

Was haben diese drei Fakten mit den Opfern von Gewalt und Terror in Säuglingsheimen, in Kinderheimen, in Jugendheimen, in sogenannten Erziehungsheimen und in Psychiatrien zu tun?

Diesen wenigstens 800.000 Opfern wird sowohl die Rehabilitation als auch die Wiedergutmachung vorenthalten. Ihre Verneigung vor diesen Opfern steht aus. Diese Aufgabe konnte auch der ,,Runde Tisch Heimerziehung", den der Bundestag eingerichtet hatte, nicht für Sie übernehmen, zumal die Opfer eben über diesen Runden Tisch gezogen wurden. Sie wurden belogen und betrogen, - aber das ist ja alles bekannt.

Die Opferentschädigung in Höhe von 54.000 Euro wurde abgelehnt, weil angeblich keine finanziellen Mittel dafür vorhanden seien. Wie wollen Sie den damals Geschundenen begreiflich machen, dass Sie zwar 100 Milliarden Euro in die Tresore der Banken schmeißen, die sich an Griechenland verhoben haben, aber keine 1,6 Milliarden Euro für geschätzte 30.000 tatsächliche Antragsteller auf Wiedergutmachung?

Ein Mann im Alter von 52 Jahren erhält einen ,,Ehren"-Sold bis zu seinem Lebensende in Höhe von monatlich 16.500 Euro, obwohl er ,,grobe Fehler" eingeräumt hat, permanent an der Wahrheit vorbeigeschliddert ist und im Verdacht steht, geschmiert worden zu sein. Wie wollen Sie diese monatliche Ehrung jenen siebzigjährigen Opfern vermitteln, die bescheidene 300 Euro Opferrente bis zu ihrem Lebensende fordern?

An dieser Stelle möchte ich Ihnen aufführen, welche Gewaltexzesse allein behinderte Kinder der damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) in den Jahren 1945 bis 1969 nachweislich, also unbestreitbar, erleiden mussten:

Auszug aus einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert vom 28. 04. 2009


Zitat"Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten z. B.:
- Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
- Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
- kindlichen Körper gegen Heizungsrohre schleudern
- Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte bzw. Einquetschen zwischen die Flügel der klappbaren Schultafel
- Traktieren der "Eckensteher" mit dem Stock - wenn sie gefallen sind - solange, bis sie wieder aufstanden
- Zwangsfütterung (selbst des Erbrochenen)

Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt z. B.:
- Kleinkinder mit dem "Bullemann" oder der Leichenhalle drohen
- Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
- Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren in Badezimmer, dunklem Abstellraum oder Wäschekammer - oder im Urlaub in einem leeren Zimmer
- Aufforderung an einzelne Kinder, andere Kinder zu schlagen.

Sexueller Missbrauch z. B.:
- Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
- Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
- Fortführung dieser Stimulierungen bis zum Erguß
- Aufforderung an junge Diakonische Helferinnen, die Erregung bei Jungen zu beobachteten
- Anschließende Bestrafung dieser Jungen, weil sie angeblich "Schweine" seien.
- Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten
"
Hier sind die Verbrechen an den Zwangseingewiesenen in Psychiatrien, an Säuglingen und an den vielen tausend sogenannten ,,Erziehungszöglingen" nicht einmal mit aufgezählt. Sie, die Überlebenden der Heimhöllen, wollen nicht viel:

Wann endlich, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, verneigen Sie sich vor diesen Opfern, wann rehabilitieren Sie die damals und heute Geschädigten und wann lassen Sie ihnen solche Wiedergutmachung zukommen, die den Namen verdient? Zumindest die Volmarsteiner Opfer betrachten den Opferfonds als eine erneute Beleidigung und Missachtung ihrer schlimmen Vergangenheit. Sie werden aus diesem Fonds keine Mittel beantragen, weil sie ihre Ehre nicht beschädigt wissen wollen. Viele andere Opfer anderer Bereiche müssen sich erniedrigen, um wenigstens einige Sachleistungen aus diesem Fonds, der eine Schande für die Bundesrepublik ist, zu erhalten.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Verpflichtung nicht nur in der Stützung bankrotter EU-Staaten sondern auch in der Unterstützung jener Bürger sehen, die in den drei Nachkriegsjahrzehnten durch Versagen der Bundesregierungen, der Bundesländer, der Kreise und Städte, der Heime und Anstalten und der Kirchen zu Opfern wurden. Bitte handeln Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Jacob

THEMA: »Angela Merkel ist gefragt... Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Die Evangelische Kirche in Deutschland ( EKD ) und ihre Diakonischen Werke ( DW / Diakonie / Innere Mission ), im Hintergrund, versuchen ihr alles dafür zu sorgen, dass ihre freiwillige nicht rechtsverbindliche Almosengabe – der ,,Hilfsfonds Heimerziehung" – an Ehemalige Heimkinder aufrecht erhalten bleibt und sie nicht dazu herangezogen wird ihrer Verantwortung nachzukommen wirkliche Entschädigung zu leisten. Gleichfalls die Katholische Kirche und der Staat.

Kirchendiener Michael Häusler ( EKD / Diakonie / Innere Mission ) schreibt daher am Dienstag, 6. März 2012 im Diakonie-Forum ( um 'die gläubigen Schafe' zu beruhigen und wieder in 'die richtige Richtung' zu lenken )

ZitatDas Gerücht über die angebliche Einstellung des Fonds kann von meiner Seite nicht bestätigt werden.

Wie Sie wissen, befasse ich mich auf Seiten des Diakonie Bundesverbandes seit Jahren intensiv mit der Heimkinderproblematik. Von den Gerüchten hörte ich gestern erstmals. Seit gestern habe ich mich bei verschiedenen Personen aus dem Umfeld der Fonds-Verwaltung und -Lenkung informiert und nichts erfahren, was dieses Gerücht bestätigen könnte.

Wenn man sich die Aussagen genauer anschaut, erscheinen sie schon aus sich heraus unwahrscheinlich:

  • Das Verfassungsgericht erlässt keine Bescheide, sondern Urteile. Diese richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit und nicht an die Regierung oder andere spezifische Organisationen.
  • Das Sozialministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) ist innerhalb der Bundesregierung für den Heimkinder-Fonds nicht zuständig, sondern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Innerhalb des Bundestags hat sich auch nicht der Rechtsausschuss mit der Heimerziehungs-Problematik auseinandergesetzt, sondern zuerst der Petitionsausschuss und danach der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • Die Klagen beim Verfassungsgericht zielen – vereinfacht gesagt – in die Richtung, dass das BVerfG nach dem Willen der Kläger feststellen möge, dass die gegenwärtige Lösung (der Fonds Heimerziehung) die Ansprüche der Betroffenen nicht angemessen berücksichtige. Selbst für den Fall, dass das BVerfG den Klägern recht gibt, könnte nur festgestellt werden, dass die gegenwärtige Lösung eventuell nicht ausreiche. Der Fonds würde damit aber noch nicht automatisch "rechtswidrig". (Abgesehen davon sind aber die Errichter des Fonds – Bund, Länder und Kirchen – der Überzeugung, dass die gegenwärtige Lösung sinnvoll ist, weil in der Regel eben keine Rechtsansprüche mehr durchsetzbar sind.)
  • Rein rechtlich gilt: - Selbst wenn eine Vereinbarung (wie etwa die zur Gründung des Fonds) sich als rechtswidrig oder unwirksam herausstellt, sind damit noch nicht die Verträge und Vereinbarungen hinfällig, die aufgrund dieser (nun nicht mehr gegebenen) Ausgangslage geschlossen wurden.

Schließlich noch eine Vermutung, wie das Gerücht zustande kam: Am Mittwoch [ 29.03.2012 in Berlin ] tagte, wie die meisten von Ihnen wissen, der Lenkungsausschuss des Fonds. In dieser Sitzung sind einige Korrekturen an der bisherigen Praxis im Verfahren vorgenommen worden. Dazu zählt auch die einheitliche Festsetzung der Summe, die Betroffene für einen Monat Arbeit im Heim (ohne dass Sozialabgaben entrichtet wurden) aus dem Rentenersatzfonds erhalten können. Dieser Betrag, der zuvor nach Männern und Frauen, gelernter und ungelernter Arbeit gestaffelt war, wurde nun einheitlich auf 300 Euro festgesetzt. Da der Betrag von monatlich 300 Euro auch Teil der Forderungen von Betroffenen nach einer lebenslangen Opferrente war, kann die Entscheidung des Lenkungsausschusses zu Verwirrung geführt haben. Vielleicht dachte jemand, mit dieser Entscheidung sei die frühere Forderung anerkannt worden, und setzte auf diese Weise das Gerücht in Gang. Das ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung, wie es gewesen sein könnte.

Ich empfehle, die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Sie können weiter davon ausgehen, dass die neusten Entwicklungen zum Fonds auf der Website des Fonds veröffentlicht werden. Dort (http://www.fonds-heimerziehung.de/) gibt es auch Informationen über die Beschlüsse des Lenkungsausschusses vom vergangenen Mittwoch.

Freundliche Grüße

Michael Häusler

Dr. Michael Häusler – Archiv des Diakonischen Werkes
QUELLE: Diakonie-Forum @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/p20800-heimkinder-brauchen-die-unterst-tzung-der-diakonie/#post20800 ( nicht jeder hat Zugang zum Diakonie-Forum. Mir, z.B., wird der Zugang dort verwehrt schon seit 03.05.2010 ).



Ich persönlich schrieb schon Mitte des Jahres 2003 über diese Kirchendiener und darüber was diese selbst geäussert hatten – einschließlich Kirchendiener Michael Häusler – und gab diesbezüglich auf meiner Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG bekannt:

Zitat45 Jahre mußten vergehen – und die fremdländischen Zwangsarbeiter des Dritten Reiches mußten warten – bevor ein Sprecher der Evangelischen Kirche Pfarrer Jürgen Gohde (Präsident des Diakonischen Werkes der EKD sowie des Europäischen Verbandes für Diakonie, Eurodiaconia), öffentlich zu diesen Menschenrechtsvergehen Stellung nahm, und sagte, "Indem diakonische Einrichtungen an dem nationalsozialistischen System der Zwangsarbeit partizipierten und teilweise profitierten, haben wir uns beteiligt an einem Unrechtssystem und sind damit mitschuldig geworden an den zumeist jungen Menschen, denen durch Zwang, Erniedrigung und Entmündigung Unrecht und Leid zugefügt wurden. Zwangsarbeit ist mit der Würde der Menschen nicht vereinbar." ( Diakonie Korrespondenz 7/2000 ).

Und Dr. Michael Häusler (Leiter des Archivs des Diakonischen Werkes der EKD, Berlin), und Prof. Dr. Jochen-Christoph Kaiser (der Neuere Kirchengeschichte an der Fakultät für Evangelische Theologie der Philipps-Universität in Marburg lehrt und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats zur Diakoniegeschichte des Diakonischen Werkes der EKD ist) äußerten sich auch über die »Zwangsarbeit« der Nazizeit, folgendermaßen, "[ . . . ] Das Unrecht, das Menschen, [ . . . ] Minderheiten in Deutschland zugefügt wurde, klammert das kirchliche und kirchennahe Umfeld nicht aus. [ . . . ] Kirche und Innere Mission [ . . . ][machten sich zum Nutzen][ . . . ] Zwangsarbeit, von der sie [ . . . ] profitierten und damit mitverantwortlich für das Schicksal dieser Menschen wurden [ . . . ]." ( Diakonie Korrespondenz 7/2000 ).

Kirche und Staat BRD: ,,Wir betreiben weiterhin unsere Bigotterie – komme was wolle." ( Bigotterie = engherzig fromm, Scheinheiligkeit, Heuchelei, nur Lippendienst betreibend )
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Onkel Tom

moin liebe ehemaligen "Heim-Zöglinge"

Gibt es hier auch User_Innen, die zwichen 1973 bis 1978 im Kinderhaus Kannenhof,
Bertha von Suttner Straße in Solingen gelebt haben ?
Ich erinnere da mal an einen Heimleiter "Herr Kruke" und möchte gern ehemalige
Heimkameraden kontaktieren.

Weiter interessieren mich ehemalige Zeugen (erste Ermittlungsrunde = 8, zweite
Ermittlungsrunde = 62), die ca. 1983 zu der Strafanzeige gegen den Landschafts-
verband Rheinland (Landesjugendamt) Herr Heiner Haller und gegen den Caritas-
Verband in Essen (Ludwig-Wolker Heim (bekannt auch als Luwo)) bei der Bullerei
ausgesagt haben.

Fühlst Du Dich angesprochen ? Dann melde Dich bitte bei mir per PN..
Lass Dich nicht verhartzen !

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