Heimkinder....

Begonnen von Heimkind1945, 14:47:37 Sa. 09.Juni 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Martin Mitchell

.
Bei allem Respekt gegenüber allen, die anderer Meinung sind und auch gegenüber vereinzelten Beamten / Behörden, die bezüglich diesem Thema zu welchem Zeitpunkt auch immer andere Aussagen und auch entgegengesetzte Aussagen gemacht haben ( und es gibt tatsächlich solche entgegengesetzten Aussagen im Internet ).

Ich bin der Meinung und teile mit:

1.) Es gibt bisher kein spezifisches Gesetz, weder für den ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST", noch für den ,,Hilfsfonds Heimerziehung-OST", das die »Fondsumsetzung« und ,,Vergabe von Fondsleistungen" in ,,Bargeld" und/oder ,,Sachleistungen" regelt.

2.) Es gibt bisher keine ,,offizielle Anweisung" von einem zuständigen Bundesminister oder einer zuständigen Bundesministerin, einem zuständigen Staatssekretär oder einer zuständigen Staatssekretärin, die allumfassend und rechtsverbindlich für den ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST", noch für den ,,Hilfsfonds Heimerziehung-OST", die die ,,Vergabe von Fondsleistungen" in ,,Bargeld" und/oder ,,Sachleistungen" regelt.

Das ist, meines Erachtens, der genaue Sachverhalt wahrheitsgemäß von mir wiedergegeben.
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Vielleicht hilft ja folgendes – die Erklärungen in WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland) und insbesondere auch @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland)#Gemeinden_nach_L.C3.A4ndern ( was die aktuelle Gesamtzahl - ungefähr 11.250 - der Gemeinden / Kommunen betrifft ) – dem einen oder anderen Betroffenen unter den Ehemaligen Heimkinder in WEST UND OST sich darüber bewußt zu sein wie viele individuelle ,,Kommunen" / ,,Kommunale Verwaltungen" es insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland gibt und an welche GESETZE ODER ,,ANWEISUNGEN VON OBEN" / ,,VERWALTUNGSANORDNUNGEN" – in einem bestimmten Fall, z.B. in Zusamenhang mit der »Fondsumsetzung«, sprich ,,ALMOSEN-VERTEILUNG AN EHEMALIGE HEIMKINDER" – ( von einem ,,Oberbefehlshaber" oder einer ,,Oberbefehlshaberin" des Bundes oder der Kirchen !? ), diese gebunden sind.

WER also kann all diesen ungefähr 11.250 Gemeinden / Kommunen WAS vorschreiben ?
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
LAST BUT NOT LEAST --- UNBEDINGT BEACHTEN.

Zitat[ »zuma« sagte: ] Sollte jemand schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade:
1. Diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die bevorstehenden Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen. Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.

Wenn es bereits soweit ist, kann es schon richtig zu spät sein. Man MUSS unbedingt folgendermaßen vorgehen:


  • Erst gehe man zum Sozialamt/Arbeitsamt.
  • Dann lasse man sich die Zusage, dass das Geld NICHT angerechnet wird, schriftlich geben.
  • Danach gehe man zur Anlaufstelle und beantrage den Rentenausgleich, wenn man so will!
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


In den 1950er Jahren, den 1960er Jahren, den 1970er Jahren und den 1980er Jahren !

Namhafte westliche Hersteller von Produktionsgütern und Verbrauchgütern Nutznießer von Zwangsarbeit in OST UND WEST !!!

... um noch einmal auf das Thema »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT« zurückzukommen ...

ZWANGSARBEIT für junge Leute im OSTEN ( DDR ) sowie auch im WESTEN ( BDR ) --- die Medien konzentrieren sich momentan, d.h. in den letzten paar Tagen, auf den OSTEN ( DDR ).

Süddeutsche Zeitung ( 03.05.2012 - 19:00 Uhr ) »Billiglohnland DDR« @ http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/546100

plus Leserkommentar von Heidi Dettinger:

Zitat HeidiD - 04.05.2012 - 10:28 Uhr

Nicht nur Gefängnisinsassen mussten Zwangsarbeit verrichten. Und wahrhaftig ist das Thema Zwangsarbeit nicht eines der ehemaligen DDR oder gar Chinas!

Ehemalige Heimkinder haben jahrelang Zwangsarbeit verrichtet. In der Bundesrepublik Deutschland!

Sie wurden schon als Vorschul- und Schulkinder gezwungen, für ihren eigenen Aufenthalt zu arbeiten, später haben sie - gezwungen durch Essensentzug, Prügel und psychischen Terror - in Heißmangeln und Großwäschereien, in heim-eigenen Firmen und "ausgeliehen" an Bauern der Umgebung ebenso wie für Fremdfirmen gearbeitet.

Die Namen der Firmen, die diese Kinder und Jugendlichen für einen Hungerlohn (der ihnen allerdings nicht ausgezahlt wurde!) bei sich malochen ließ, sind bekannt. Die meisten großen, auch heute noch bekannten Namen befinden sich unter ihnen!

Von Entschädigung spricht allerdings niemand in diesem Zusammenhang! Als ehemaliges Heimkind kann man sich an eine sog. "Anlaufstelle" wenden und eine Rentenausgleichszahlung bekommen, wenn man "Glück" hat. Denn selbstverständlich wurden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Aber - keine Lohnzahlungen, keine Entschädigung für Hunger, Schlafentzug, Folter, Vergewaltigungen, Demütigungen... All dies diente dazu, die Kinder und Jugendlichen zur Arbeit zu zwingen.

Ich wäre froh, wenn die ehemaligen Häftlinge eine Entschädigung bekämen!

Ich wäre froh, wenn gleiches Recht auch für unschuldige Kinder und Jugendliche gelten würde!

DER TAGESSPIEGEL ( 03.05.2012 ) »Zwangsarbeit – DDR-Häftlinge mussten für Ikea schuften« @ http://www.tagesspiegel.de/politik/zwangsarbeit-ddr-haeftlinge-mussten-fuer-ikea-schuften/6586614.html

MZ-ONLINE.DEMitteldeutsche Zeitung ( 02.05.12, 20:05h, aktualisiert 02.05.12, 20:26h ) »Politik« – »GeschichteDie Unwissenden« @ MZ-ONLINE.DE bezüglich nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit in politischer Haft ( und in der Heimerziehung ) [ der beste und umfangreichste diesbezügliche Artikel ]

Deutschlandradio Kultur ( 03.05.2012 - 16:07 Uhr ) »"Ohne die Häftlingsarbeit hätte der Plan nicht erfüllt werden können"« @ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

YAHOO NACHRICHTENDEUTSCHLAND ( 01.05.2012 ) »Schwedisches TV berichtet über DDR-Zwangsarbeit für Ikea« @ http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedisches-tv-berichtet-%C3%BCber-ddr-zwangsarbeit-f%C3%BCr-ikea-115152909.html ( mit vielen, vielen kurzen Leserkommentaren )

WELT ONLINE ( 03.05.2012 ) »DDR-Zwangsarbeit« – »Aus dem Ost-Frauenknast auf den West-Grabbeltisch« @ http://www.welt.de/politik/deutschland/article106257969/Aus-dem-Ost-Frauenknast-auf-den-West-Grabbeltisch.html ( ebenso ein langer sehr, sehr aufschlussreicher Artikel, besonders auch wenn man auch zwischen den Zeilen ließt ) ( mit sehr, sehr vielen – auch längeren ! – Leserkommentaren ).

Handelsblatt ( 30.04.2012, 14:52 Uhr, aktualisiert 01.05.2012, 14:0 ) »DDR-Auftragsarbeit« – »Haben Zwangsarbeiter bei Ikea Möbel zusammengeschraubt?« @ http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/ddr-auftragsarbeit-haben-zwangsarbeiter-bei-ikea-moebel-zusammengeschraubt/6574118.html

Kölnische Rundschau ( 02.05.2012 – 14:07 h ) »DDR-Zwangsarbeiter« – »Ikea erwägt Entschädigung für Häftlinge« @ http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1335728781815.shtml
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


ZitatSHORT LIST: Nutznießer von ,,Heimkinder-Zwangsarbeit" in Westdeutschland: CARITAS; Hella; Claas; Miele; Rowenta Sunbeam; Braun; Grundig; Siemens; Recticel Schalfkomfort, Schlaraffia Matrazen; GROßWÄSCHEREI VOSS GMBH in WUPPERTAL Elberfeld; Leitz; Quelle; Schwab; Neckermann; Stollwerck; BKS Schlösser; nordrohr; Oellerking; Mewes & v. Eitzen; Kölln Flocken; Holzland Gehlsen; Steinbeis Temming, Steinbeis Papier Glückstadt; Meyer-Lippinghausen, Meylip; Ölmühle; Osram GmbH; VDO - Continental Automotive GmbH; DER - Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG; Tipon; Wanderer-Werke, Exacta Continental, Nixdorf Computer; Maddaus, Rottapharmgruppe; Gebra; Backhaus & Grass; Grasolin-Lackfabrik; Escho-Plast Kunstofferzeugnisse; Roller + Schneider in Biedenkopf; Lahnwerk in Biedenkopf; Varta Consumer Batteries, VARTA Batteriengroßhandel; DEA, RWE-DEA, RWE Dea, Shell Deutschland Oil GmbH; elasta & florex marketing GmbH; Sprick GmbH & Co; Dr.-Ries-Gruppe / BADISCHEN PLASTIC-WERKE IN BÖTZINGEN / Peguform-Werke GmbH / Pergaform / Tarkett / CEREBUS; Dr. Johann Koch Hähnchenfabrik, Dorsten

Diese Liste wurde zusammengestellt von dem Australier Martin MITCHELL ansässig in Australien ( zusammengestellt und veröffentlicht schon im Juli 2010 ).
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Der sich im Ruhestand befindende evangelische Pfarrer Dierk Schäfer ( Diplom Psychologe und Diplom Pädagoge ) schreibt am 05. Mai 2012 in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog

Zitat»Zwangsarbeit - nicht nur für IKEA«

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/05/zwangsarbeit-nicht-nur-fur-ikea/

Zwangsarbeit - Warum war sie kein Thema im Abschlußbericht von Frau Vollmer?

Nicht nur IKEA, sondern auch andere renommierte Firmen profitierten von Zwangsarbeit. Es waren nicht nur DDR-Häftlinge, die den Reichtum solcher Firmen begründeten, sondern auch, eigentlich sattsam bekannt, Heimkinder, die für solche Firmen zur Arbeit gezwungen wurden – ohne Lohn und ohne Sozialversicherung.

Herr Mitchell/Australien hat die aktuellen Links für den IKEA-Komplex zusammengestellt:

http://www.tagesspiegel.de/politik/zwangsarbeit-ddr-haeftlinge-mussten-fuer-ikea-schuften/6586614.html

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1334258335047&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedisches-tv-berichtet-%C3%BCber-ddr-zwangsarbeit-f%C3%BCr-ikea-115152909.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article106257969/Aus-dem-Ost-Frauenknast-auf-den-West-Grabbeltisch.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/ddr-auftragsarbeit-haben-zwangsarbeiter-bei-ikea-moebel-zusammengeschraubt/6574118.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/ddr-auftragsarbeit-haben-zwangsarbeiter-bei-ikea-moebel-zusammengeschraubt/6574118.html

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1335728781815.shtml

Interessant ist im Fall IKEA das öffentliche und politische Desinteresse zur damaligen Zeit. Es paßte einfach nicht in die politische Landschaft, den Skandal als solchen aufzugreifen.

Zu fragen ist, warum es nicht in die politische Landschaft gepaßt hat, die Zwangsarbeit in den Kinderheimen als solche nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu benennen. Immerhin gibt es seit 1995 eine – durchaus erfolgreiche – Kampagne gegen Kinderarbeit, die angesichts der Notlage der Familien auch auf Zwangsarbeit in den asiatischen Teppichwebereien hinausläuft: http://de.wikipedia.org/wiki/Rugmark.

Doch Frau Vollmer hat es erfolgreich geschafft, den Begriff Zwangsarbeit zu vermeiden. Sie hat damit die profitierenden Firmen (es waren eben nicht nur kleine bäuerliche Betriebe) vor Forderungen geschützt. Ich frage mich, warum nur? Hat Frau Vollmer für ihre Beschützerrolle irgendwelche Vergünstigungen erhalten?

Bei der Kinderzwangsarbeit handelte es sich um eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Kartoffelschälen für den Heimbedarf und nicht ums Geschirrabtrocknen, sondern um erzwungene Arbeitsleistungen von Schutzbefohlenen zur Aufbesserung der Heimfinanzen. Die Heimkosten wurden also auf die Kinder abgewälzt, die damit nicht nur unter den allgemein schlechten Bedingungen und der Willkür des Personals zu leiden hatten. Es kommt noch die weiterreichende Schädigung der Lebensläufe hinzu: Wer hart und/oder zeitaufwendig arbeiten muß, hat weniger Chancen auf schulischen und damit später beruflichen Erfolg.

IKEA steht nun am Pranger – und wird zahlen müssen, schon aus Image-Gründen. Warum hat Frau Vollmer nicht die zum Teil sehr honorigen und erfolgreichen Firmen in die Zahlpflicht genommen? Auch die legen Wert auf ein fleckenfreies Image.

Doch das Thema reicht über die Heimkinder hinaus.

Strafgefangene in deutschen Gefängnissen sind zur Arbeit verpflichtet. Sie bekommen dafür weder den angemessenen Lohn, noch sind sie sozialversichert. Damit können sie weder ihre straftatbedingten Opferschulden abzahlen, noch eine Rente erwerben, die ihrer Arbeitsleistung entspricht. Dafür werden sie später Sozialhilfeempfänger und zur finanziellen Belastung der Allgemeinheit.

Das heißt: Hier findet auch heute noch eine Gewinnsteigerung unter Sozialisierung von Kosten statt. Die auftraggebenden Firmen profitieren von der Häftlingsarbeit, der Staat mit seinem Strafanspruch streicht einen Teil des Arbeitserlöses ein und die Sozialkosten tragen später wir als Steuerzahler – nicht zu vergessen die geschädigten Verbrechensopfer, die völlig leer ausgehen.
.
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Die relevanten Fragen in Bezug auf OST UND WEST sind

( 1. ) Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

( 2. ) Wer profitierte von BRD-Zwangsarbeitern?

( 3. ) Wer profitierte von DDR Jugendwerkhof-Zwangsarbeitern?

( 4. ) Wer profitierte von DDR Spezialkinderheim-Zwangsarbeitern?

( 5. ) Wer profitierte von BRD Fürsorgezögling-Zwangsarbeitern?

( 6. ) Wer profitierte von BRD Freiwillige Erziehungshilfe Zwangsarbeitern?

( 7. ) Wer profitierte von DDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?

( 8. ) Wer profitierte von BDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?


Zitat
ARD - Tagesschau.de @ http://www.tagesschau.de/inland/zwangsarbeit100.html

Stand: 05.05.2012 13:23 Uhr

Stasi-Bundesbeauftragter Jahn fordert Aufklärung

Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde Stasi-Bundesbeauftragte Roland Jahn hat von deutschen Firmen Aufklärung darüber verlangt, ob sie vor 1989 von DDR-Häftlingsarbeit profitiert haben. "Ich würde es begrüßen, wenn westliche und vor allem bundesdeutsche Unternehmen, die in der DDR produzieren ließen, für Transparenz sorgen würden", sagte Jahn dem Magazin "Focus". Seine Behörde stehe für Recherchen zur Verfügung.

Der Vorsitzende der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus", Hugo Diederich, forderte eine Entschädigung. "Wenn die Firmen nicht mehr existieren, muss eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen." Er habe sich mit diesem Anliegen an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt. Diederich erklärte, dass er als DDR-Häftling von 1986 bis 1987 im sächsischen Stahlwerk Gröditz an der Herstellung von Röhren für den bundesdeutschen Stahlkonzern Klöckner beteiligt war.

Unternehmen nicht zu Entschädigungen bereit

Bisher zeigt sich kein deutsches Unternehmen zu Entschädigungen bereit. Ein Sprecher von Klöckner & Co bestätigte intensive Geschäftskontakte der damaligen Klöckner-Gruppe zur DDR. Nach mehreren Eigentümerwechseln sei das heutige Unternehmen aber kein Rechtsnachfolger. "Folglich sieht sich die heutige Klöckner & Co. nicht in der Verantwortung."

Auch Karstadt lehnte eine Verantwortung ab. "Die Karstadt Warenhaus GmbH ist nicht Rechtsnachfolger von Quelle oder Hertie und hat gegenwärtig keine Kenntnis von Verbindungen der beiden Unternehmen zu Zwangsarbeit politischer Gefangener der ehemaligen DDR", teilte das Unternehmen mit. Nach Aussagen ehemaliger politischer DDR-Häftlinge hatten Insassen des Frauengefängnisses Hoheneck Bettwäsche für den Quelle-Versand nähen müssen. Auch der Möbelkonzern Ikea steht in der Kritik.

    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Geplante Fondsumsetzung

    Zusammenfassend in Bezug auf alle ,,Heimkinder-Hilfsfonds" ,,Anlauf- und Beratungsstellen" in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – WEST UND OST.


    An einem Dutzen Stellen im Internet ist folgende Pressemitteilung zu finden und alle Vereinsmitglieder sind persönlich davon in Kenntnis gesetzt worden.

    ...und so auch bei...

    ZitatREADERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/05/05/bevor-sie-eine-beratungs-bzw-anlaufstelle-aufsuchen/

    RATGEBER

    Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen

    VEH-eV | 5. Mai 2012, 14:12 Uhr | Aktualisiert: 5.05.2012, 14:15

    Das sollten ehemalige Heimkinder, die eine Anlauf- und Beratungsstelle aufsuchen, bedenken.

    Finden Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie begleitet. Dies könnte später mal von Bedeutung für Sie sein – wenn Sie nämlich eine Zeugin oder einen Zeugen benötigen.

    Weisen Sie bei dem ersten ,,Beratungsgespräch" die/den SachbearbeiterIn darauf hin, dass Sie von jedem Gespräch dieser Art ein Besprechungsprotokoll haben wollen.

    Wenn Sie nun Geld aus dem Fonds bekommen können und wollen, erhalten aber gleichzeitig Transferleistungen (ALG II, auch HARTZ IV genannt oder eine Grundsicherung zur Rente), sollten Sie unbedingt folgendermaßen vorgehen:

    ● Gehen Sie als erstes zum Sozialamt/Arbeitsamt.
    ● Lassen Sie sich zusagen, dass das Geld NICHT angerechnet wird.
    ● Lassen Sie sich diese Zusage schriftlich geben.
    ● Dann erst machen Sie sich auf den Weg zur Anlaufstelle und beantragen den Rentenausgleich!

    Sollten Sie schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade und Sie bekommen o.g. Transferleistungen, müssen Sie diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die (eventuell...) bevorstehende Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen.

    Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.
    Sollte man keine Einsicht zeigen, passiert folgendes:
    Die Fondsleistungen werden als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt oder sogar eingestellt.
    Das bedeutet für Sie:

    - in den Folgemonaten werden erneut die im Zuflussmonat erfolgte Berechnung zu Grunde gelegt, übersteigen die Fondsleistungen den ermittelten Bedarf, werden diese Beträge dem Vermögen hinzugerechnet, übersteigen sie das Schonvermögen, sind die Mehrbeträge auch in den Folgemonaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aufzuwenden. Unter Umständen kann so über einen längeren Zeitraum die Gewährung der Sozialhilfe versagt werden.

    - Erfolgt dann nachträglich eine Anweisung zur Nichtanrechnung, werden die gekürzten oder entsagten Sozialhilfemittel auch nicht rückwirkend nachgezahlt, denn Sozialhilfe dient nur der Abdeckung des aktuellen Bedarfs, es sei denn die Anweisung enthält eine andere Regelung.

    - Auf keinen Fall dürfen Sie den Empfang von Fondsleistungen verschweigen. Das kann schwerwiegende Folgen haben, wenn es herauskommt:

    1. Die Fondsleistungen werden für die Vergangenheit gegengerechnet und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der gewährten Sozialhilfe kommen;

    2. da die Sozialhilfe in der Regel verbraucht sein wird, erfolgt eine Einbehaltung der Sozialhilfe bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche so lange, bis der Rückzahlbetrag somit erstattet wurde;

    3. darüber hinaus droht eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug;

    4. daran ändert vom Prinzip her auch keine nachträgliche Anweisung zur Nichtanrechnung etwas, es sei denn, sie erfolgt rückwirkend seit der Gewährung von Leistungen aus dem Fonds. (Zitiert nach ,,Zuma")

    Nochmals zusammengefasst:

    - Unterschreiben Sie keine Ihnen unbekannten Formulare, Papiere oder Zettel der sogenannten Beratungs- bzw. Anlaufstellen.

    - Mit der Verzichtserklärung unterschreiben Sie gleichzeitig, dass alle Ämter, soziale Institutionen, alle Sie behandelnden Ärzte sowie kirchliche Institutionen von der Schweigepflicht gegenüber der Fondsverwaltung entbunden werden. Lassen Sie sich speziell für diesen Fall, eine Datenschutzregelung mit Ihrem Namen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum, Stempel und dem Namen des Sachbearbeiters darauf aushändigen.

    - Bedenken Sie, dass die Anlaufstellen ihren Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Fonds nur entgegennehmen. Die Anlaufstellen entscheiden nicht über ihren Antrag, sondern leiten ihn weiter an die Fondsverwaltungsstellen.

    - Ihr Antrag wird von Ihnen unbekannten Personen bearbeitet. Sie haben also kaum noch eine Möglichkeit einer Einflussnahme.

    - Lassen Sie sich nicht zum Unterschreiben unter Druck setzen, bitten Sie sich Bedenkzeit aus.

    - Sie haben ein Recht auf diese Vorsichtsmaßnahmen und selbstverständlich auch auf Ihr Misstrauen! Lassen Sie sich nicht damit abwimmeln, dass ,,alles seine Richtigkeit habe".

    Was kann der VEH für Sie hierbei tun?

    - Vorweg: Wir dürfen keine Rechtsberatung machen.

    - Wir können Ihnen aber unsere Meinung zu der einen oder anderen Angelegenheit mitteilen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

    - Lassen Sie sich nicht auf dubiose Telefonberatungen ein, wenn Sie nicht genau wissen, mit wem Sie reden. Es sind zur Zeit leider eine Menge Scharlatane unterwegs, die alle "nur Ihr Bestes" wollen und Ihnen das Blaue vom Himmel (oder einen Geldsegen!) versprechen. - Um auch anderen Ehemaligen Heimkindern in ähnlichen Situationen helfen zu können, sind wir Ihnen für jede Information, die Sie uns zu kommen lassen, dankbar.

    - Wir unterliegen dem Datenschutz und haben einen Datenschutzbeauftragten.

    Viele weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

    HINWEIS ( 07.05.2012 ): ,,Die VEHeV Homepage ist vorrübergehend nicht erreichbar; sie zieht gerade auf einen neuen Server um. Bitte ein wenig Geduld haben - bis Ende der Woche werden wir wieder voll für Sie da sein."
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    ALMOSEN ANTRAGSFORMULAR FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER

    Das offizielle in den vom STAAT und den KIRCHEN Anfang des Jahres 2012 eingerichteten »,,Hilfsfonds-Heimerziehung" Anlauf- und Beratungsstellen« verwendete ANTRAGSFORMULAR

    dass von den Anlauf- und Beratungsstellen

    »Vereinbarung über Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« genannt wird

    und dass von Betroffenen als

    »Hilfsfonds-Heimerziehung-Antragsformular mit Verzichtserklärung« bezeichnet wird

    @
    http://data7.blog.de/media/929/6359929_cd2b4bc5e2_d.pdf


    Hier an dieser Stelle ( siehe angegebenen Link ) kann jeder jederzeit dieses ANTRAGSFORMULAR von jedem Komputer aus hochladen ohne registriert oder angemeldet zu sein --- und ohne Voraussetzung einer Mitgliedschaft irgendwo.

    Jeder der sich dazu entschließt solch einen Antrag zu stellen und diese Verzichtserklärung zu unterschreiben, sollte aber auch unbedingt folgenden Rat beachten

    »Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen«

    »Und - bevor Sie eine Beratungsstelle aufsuchen«

    @ http://veh-ev-informationen.blog.de/ ( auch an vielen, vielen anderen Stellen im Internet zu finden und weitestgehend per Rundmail verbreitet ).
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Onkel Tom

    Was eine Mistbande, der Landschaftsverband Rheinland !!

    Da sind "Abhilfen", wenn mann es überhaupt so nennen darf nur bis 1975 vorgesehen ?

    Nach 1975 hörte die Gewalt von Erzieher-innen keineswegs auf. Übertriebene erzieherische
    Gewalt an Heimkinder und Jugendliche wurde feinfühliger und weiter fortgesetzt, das es blos
    kein unbeteiligter mit bekommt.

    Es ist schon ätzend, hin und wieder davon träumen zu müssen, wenn wir Zöglinge auf dem
    Spielplatz des Hinderheim Kannenhof Mist ohne Schaden und Folgen beim Heimleiter
    Herr Kruke antreten mussten und er sich als Strafe an uns psychologisch sexuel sadistisch
    ausgelassen hat. Herr Kruke war Holländer mit NS-Erfahrungen und hatte zu seinem Frust
    und Rachegedanken einige Helfer, ihn immer wieder nackte Knabenpopos zu berarbeitung
    zu liefern. Insbesondere kann ich einer Frau Brigitte Matheschefski nicht verzeihen, die
    sexuell unbefriedigt immer wieder über die Geschlechtsorgane (gut oder schlecht gebaut)
    herzog und demnach ihre Opfer für Herrn Kruke selektierte.

    Ich war zu der Zeit 10 Jahre alt und dies hat bei mir jegliche Chancen meinerseits, mit einer
    Frau eine Beziehung aufbauen zu können zerstört.

    Solche Falschheiten von Erzieherinnen prägen und lassen sich nicht durch Zahlungen von
    Entschädigungsgeldern abmildern.

    Im Verantwortungsbezirk des LVR wurde nach 1975 keine Kinderheimarbeit gemacht, doch
    die Gewalt hörte nicht auf. 1981-1982 habe ich mit Deckung des SSK und dem Walter-Dörken-Hof,
    ein "Jugendhof ohne Erzieher nach dem LVR-Standardprogramm" den Maulwurf gemacht.
    Ziel war es, den Aufsichtsvorsitzenden beim LVR Herr Heiner Haller wegen des Amtmissbrauch
    in Verbindung der Verstoß gegen des Jugendwohlfahrtsgesetz (damals § 168) zu überführen.
    Die Beweise waren ernüchternd und erst wie das Landgericht oder Oberlandgericht ein
    Urteil zu gunsten der Heimkinder und Jugendliche gefällt wurde, gab es nach und nach
    verbesserungen.

    Soo, wie ich diesen Thread mitbekomme, finde ich den Grundgedanke ok, aber so wie das hier
    in D so gehandhabt wird, sehe ich nur "aufwühlen von schlechtesten Erinnerungen"...

    Sorry, musste mal gesagt werden, vor allen Dingen die Sauerei auf dem Antrag, auf Regress
    zu verzichten. Ne echte Schweinebande im Bezug LVR-Vergangenheit.

    Ach ja, wer als Jugendlicher in den Landesjugendheimen, wie z.B. Erlenhof Euskirchen,
    Ludwig-Wolker-Heim (A1 oder A2) Essen u.v.m. nicht funktionierte, erwartete im
    schlechtesten Fall der Tot in der Klapse Düren.. Siehe hier..


    http://armeirre.blogsport.de/images/Brauweiler_MenschenwieViehgehalten_Geschichtswettbewerb2011.pdf


    Lass Dich nicht verhartzen !

    Martin Mitchell

    .
    Herzlichen Dank dem Boarduser »Onkel Tom« für seine Beteiligung an diesem Thread, in Beitrag 459 ( oben ), und seine detailierte Berichterstattung darin bezüglich der westdeutschen ,,Heimerziehung" – in diesem Fall in staatlichen 'Heimen' in Nordrhein-Westfalen – zwischen ca 1975 und ca 1982.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    ALMOSENGABE mit Verzichtserklärung und die ,,Vereinbarungen" der Regierenden: KIRCHE und STAAT.


    "Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
    und deren

    BESCHLUSS bezüglich der ,,Verzichtserklärung" in Bezug auf Anträge auf Leistungen aus dem »Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« – in kurz: »Hilfsfonds Heimerziehung-WEST«, – dh. eine ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährte ,,ALMOSENGABE" ( Das Ganze soll dann auch übertragbar auf den »Hilfsfonds Heimerziehung-OST« sein ! )

    BESCHLUSS im genauen Wortlaut @ http://pastebin.com/j1fAVVGE

    aufrufbar über GOOGLE.DE mit Suchstrang "Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
    @ https://www.google.com.au/#hl=en&output=search&sclient=psy-ab&q=%22Sitzung+der+Arbeitsgemeinschaft+der+Obersten+Landesjugend-+und+Familienbeh%C3%B6rden+(AGJF)+am+29.130.+M%C3%A4rz+2012+in+Dresden%22&oq=%22Sitzung+der+Arbeitsgemeinschaft+der+Obersten+Landesjugend-+und+Familienbeh%C3%B6rden+(AGJF)+am+29.130.+M%C3%A4rz+2012+in+Dresden%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_l=hp.12...5777.5777.0.10863.1.1.0.0.0.0.0.0..0.0...0.1.xM_oy0-XNgU&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=6ccf25f2731bcf88&biw=1024&bih=628

    Heimi - Pastebin.com @ http://pastebin.com/j1fAVVGE
    pastebin.com/j1fAVVGE
    vor 10 Stunden – 6 - 45 Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden TOP 5.8

    3125] ?

    Zitat[ Die genaue Formatierung des Originals ist momentan nicht festzustellen ]

    Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
    Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
    am 29./30. März 2012 in Dresden


    TOP 5.8 a) Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

    Beschluss:
    1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von § 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem folgenden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den Folgeschadenfonds einzufügen:
    "Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entstehen."
    Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzuteilen.
    2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.

    [ 42 ]
    Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen: Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

    4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
    Abstimmung:
    11:0:0

    [ 43 ]
    Begründung:
    Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsausschuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentlichen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten "Verzichtsklausel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Diskussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbesprechung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen. Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpassung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut – auch im Lichte der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion – beschäftigt hat. Für die Länder haben an dieser AG Herr [Andreas] Hilliger (BB [=Brandenburg]) und Herr [Georg] Gorrissen (SH [=Schleswig Holstein]) teilgenommen. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
    Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung, auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Diskussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendigkeiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen. Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine JFMK-Erklärung der [ 44 ] befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.

    [ 45 ]
    Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
    Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
    am 29./30. März 2012 in Dresden


    5.8 b)
    Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"

    Beschluss:
    1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftlichen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
    2. Oie oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen:
    Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

    3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
    Abstimmung:
    6:0:0

    [ 46 ]
    Begründung:
    In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11 oder SGB XII). Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.

    ZitatAm 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Landgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen - und dies auch hatte - von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistenden Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

    Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

    Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch'schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht ,,lediglich" in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

    Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutachten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Besuchen Sie uns auf Facebook
    http://www.facebook.com/VEHeV

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
    Vorsitzender: Dirk Friedrich - Stellv. Vorsitzende: Heidi Dettinger - Schriftführer: Klaus Schiesewitz - Schatzmeisterin: Charlotte Heidl - Beisitzer/innen: Britta Bär, Carmen McCloskey, Horst-Peter Schäfer-Aron
    .

    Sicherlich wird demnächst auch noch das ein oder andere mehr DAZU auf unserer Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php zu finden sein.
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    EHEMALIGE HEIMKINDER. - Alle interessierten Betroffenen und alle Unterstützer der damaligen Heimkinderhöllen-Bewohner sind herzlich eingeladen zur angegebenen Zeit im Gerichtssaal anwesend zu sein und dieser juristischen Debatte zuzuhören ( vielleicht gibt es ja auch noch den einen oder anderen unter ihnen der gut Stenografie schreiben kann und das Ganze genau aufzeichnen kann und dann ein Transcript des Ganzen fertigen kann ).

    Also dann: Dienstag, 5. Juni 2012, um 11.15 Uhr im Landgericht Köln.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.


    In Australien, gestern, Montag, 14. Mai 2012, erhielt ich eine Email von der MONALISA Redaktion beim ZDF, Frau Angelica Fell, die ich wie folgt beantwortete.

    ZitatSehr geehrte Frau Fell.

    Danke für Ihr Interesse in dieser Angelegenheit.

    Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.

    Ich persönlich weiß leider bisher nicht wer die Klägerinnen sind.

    Die mandatierte Anwaltskanzlei, die diese beiden Klägerinnen ( Ehemaligen Heimkinder ) vertritt ist die RA KANZLEI NIEPORTE in Trier, und der Rechtsanwalt Robert Nieporte befasst sich hauptsächlich mit diesen Angelegenheiten, bezüglich diesen Ehemaligen Heimkindern und anderen Ehemaligen Heimkindern. Ich kann Ihnen also nur raten sich mit ihm persönlich in Verbindung zu setzen.

    Alle Details bezüglich der RA KANZLEI NIEPORTE in Trier finden Sie hier @ http://www.kanzlei-nieporte.de/

    In der Zwischenzeit bin ich auch darüber informiert worden, dass diese Gerichtsverhandlung am Dienstag, 5. Juni 2012, um 11:15 Uhr, vor dem Landgericht in Köln – welches sich im demselben Gebäude, wie das Amtsgericht, Luxemburger Straße 10, 50939 Köln, befindet – stattfindet ( ich habe auch seither alle meine diesbezüglichen vorherigen Bekanntgebungen, worin ich das Gericht als das ,,Amtsgericht" angab, wo ich sie noch ändern konnte, dementsprechend korrigiert ).

    Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.

    Falls Sie in Zukunft diesbezüglich berichten, wäre ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir als einem der Ersten eine Kopie all solcher Berichterstattung zukommen lassen würden, noch bevor mich mein GOOGLE-ALERT davon unterrichtet.

    Herzliche Grüße aus dem Land Down Under.

    Martin Mitchell
    Ehemaliges Heimkind, Jg. 1946
    Mitglied im ,,Verein ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ) in der BRD.


    Kopie an den Vereinsvorstand des ,,VEH e.V." und an Rechtsanwalt Robert Nieporte.


    Sicherlich wird demnächst auch noch das ein oder andere mehr DAZU auf unserer Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php zu finden sein.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Kuddel

    Eingelullt und abgehakt: Wie Tätervertreter ihre Heimopfer abservieren wollen

    Verbrechen in der diakonischen Waschmaschine: bagatellisiert und weichgespült


    http://www.readers-edition.de/2012/05/15/eingelullt-und-abgehakt-wie-tatervertreter-ihre-heimopfer-abservieren-wollen/

    Nick N.

    Kein Wunder, dass es kaum gelingt, den Arbeitszwang unter Hartz IV als Zwangsarbeit zu skandalisieren - wenn selbst die Opfer dieser "Heimerziehung" den Tätern beim Thema Entschädigung wieder preisgegeben sind!
    @Martin Mitchell
    Vielen Dank für Deine Arbeit, so erfährt man mal, in was für einem Land man lebt.
    Satyagraha

    Martin Mitchell

    .
    ERSTE TEIL


    Heimkinder - Last uns den Staat mit Amtshaftungsklagen überhäufen wo immer es geht.


    Auch dies ist jetzt zur Diskussion gestellt worden unter den Ehemaligen Heimkindern in Deutschland und in Österreich.


    Zur Information auch wieder an das gesamte ,,Anlauf- und Beratungsstellen" Personal, in allen kommunalen ,,Anlaufstellen", in allen Bundesländern, zuständig für die geplante Verteilung der Almosen an die Heimopfer in der gesamten Bundesrepublik Deutschland aus dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" und dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung-OST"

    damit auch sie alle genau darüber informiert sind wie eine ,,angemessene Entschädigung" für Heimopfer aussieht, bzw. aussehen sollte, wenn sie versuchen
    die Heimopfer dazu zu überreden eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.


    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).


    LANSKY
    GANZGER
    partner
    LGP RECHTSANWÄLTE / ATTORNEYS
    Wien, Österreich

    pdf @
    http://www.lansky.at/fileadmin/content/PDF/MIDA_InterviewLansky_2012.pdf

    Auszug aus einem 7-seitigen Interview mit dem österreichischen Opferjuristen Dr. jur. Gabriel Lansky - re HEIMKINDERSACHEInterview vom 24.02.2012 12:49

    ZIVILVERFAHREN - AMTSHAFTUNGSKLAGE

    Ähnliche Argumentation in den EHEMALIGE-HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN in Deutschland wie in Österreich !

    Der deutsche – Trier !Rechtsanwalt Robert Nieporte ist in verschiedenen dieser AMTSHAFTUNGSKLAGEN für EHEMALIGE HEIMKINDER in Deutschland sowohl wie auch in Österreich mandatiert und involviert.


    Zitat[ Seite 1 ]

    MIDA Interview: Ein authentischer Anwalt ist glaubwürdig

    Jolanta Budzowska sprach mit Dr. Gabriel Lansky, dem langjährigen Aktivisten von Amnesty International, der auch als bevollmächtigter Vertreter in so bekannten Sachen wie die des Schriftstellers Jenö Alpár Molnár [ Ehemaliges Heimkind ], der Natascha Kampusch oder bei der Bergbahnkatastrophe von Kaprun tätig war.

    [ Seite 4 ]

    Was treibt Sie, trotz all dieser Verpflichtungen, juristischer Betreuung laufender Fälle, sich solcher Fälle Pro Bono anzunehmen, wie der Sache von Herrn Molnár?

    Ich bin seit 1984 Rechtsanwalt und habe immer auch Pro Bono gearbeitet. Ich bin auch deshalb Anwalt geworden, um Fälle aus dem Bereich der Menschenrechte vertreten zu können. Von Anbeginn meiner Anwaltstätigkeit sind meine anwaltlichen Tätigkeiten nicht auf profitable Leistungen beschränkt. Als Rechtsanwalt realisiert man sich auch durch die Umsetzung höherer Ziele.

    Aus den Informationen in der polnischen Presse geht hervor, dass der Fall des Herrn Molnár die Misshandlungen von Kindern durch die Erzieher in österreichischen Kinderheimen in der Nachkriegszeit betrifft. Könnten Sie kurz die Sachlage charakterisieren?

    Natürlich. Herr Molnár, Sohn einer Ungarin und eines amerikanischen Besatzungssoldaten wurde im Alter von 10 Monaten von seiner Mutter getrennt und in einem Kinderheim in Oberösterreich untergebracht. Das war eine schlimme Zeit für ihn. Er wurde brutal misshandelt und missbraucht. Zu dieser Zeit verzichteten die Behörden darauf mit seiner Mutter Kontakt aufzunehmen, obwohl sie ihnen bekannt war.
    Seine Unterbringung in einem Waisenheim erfolgte gegen den Willen seiner Eltern, die niemand um Zustimmung gefragt hatte. 19 Jahre verbrachte Herr Molnár in fünf Waisenheimen in Oberösterreich, wo er brutal behandelt wurde. Er wurde auch durch andere Heimbewohner vergewaltigt. Er wurde zum Schweigen gezwungen und lebensbedrohlich geschlagen. Herr Molnár ist alleiniger Kläger in dieser Sache, obwohl gleiches Leiden auch andere Heimkinder betrifft. [ Das Ehemalige Heimkind ] Herr Molnár ist alleiniger Kläger in dieser [ in Österreich anhängigen ] Sache, obwohl gleiches Leiden auch andere Heimkinder betrifft.

    Bei welchem Gericht ist der Fall anhängig? Wie hoch ist der Streitwert und auf welchem Stand ist die Sache momentan?

    Der Streitwert beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Sache ist beim Landesgericht Linz anhängig. Im Dezember 2011 fand die erste Verhandlung statt. Das Gericht hat entschieden, den Sachverständigenbeweis zuzulassen.

    Im Gerichtsersuchen an den Sachverständigen war eine Beweisthese zur Feststellung enthalten, ob Herr Molnár an einer derartigen posttraumatischen Störung leidet, die dazu führte, dass er wegen seiner psychischen Situation nicht im Stande war zu erkennen, inwieweit bei ihm psychische Veränderungen eingetreten sind. Die Bestätigung dieser Veränderungen als tatsächliche Grundlage wird die Begründung der angemeldeten Entschädigungsansprüche darstellen.

    [ Seite 5 ]

    [ .......... ]

    In einem Ihrer Interviews äußerten Sie sich dahingehend, dass sich das beklagte Bundesland Oberösterreich nicht trauen wird die Verjährungseinrede geltend zu machen. Warum sind Sie dieser Meinung?

    Neben der rechtlichen Verantwortlichkeit gibt es auch eine moralische. Ich bin der Ansicht, in einer solchen Sache, in der der Rechtsstaat seit Beginn der fünfziger Jahre nicht imstande war, seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen, muss er seine Verantwortung für die in der Vergangenheit begangenen Taten anerkennen. Es handelt sich um Pflichten einer öffentlichen Verwaltungsbehörde, was nur eine Schlussfolgerung zulässt, dass in dieser Sache sowohl die politische als auch die historische Verantwortung zu berücksichtigen sind.

    Wie ist momentan die Rechtsansicht des Landes in dieser Sache? Wie prognostizieren Sie die künftige Entwicklung der Prozesssituation?

    Das Bundesland Oberösterreich erhob in der gegenständlichen Sache die Verjährungseinrede. Es steht auf dem Standpunkt, dass die Ansprüche dadurch unbegründet wären, weil die Sache vermeintlich verjährt sei. Das Gericht vertrat jedoch einen anderen Prozessstandpunkt dadurch, dass es das Sachverständigen-Beweismittel zuließ. Dieser Beweis soll unter anderem klären, dass Herr Molnár aufgrund seines psychischen Traumatisierung bisher nicht im Stande war seine Ansprüche zu begründen und zu formulieren, deshalb konnte gemäß § 1494 ABGB eine Verjährungsfrist nicht ihren Lauf nehmen. So wird im Moment die Frage der Verjährungsfrist in gegenständlicher Sache behandelt.
    [ Das Interview wird fortgesetzt im nächstfolgenden Beitrag: Beitrag 468 ]
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    ZWEITE TEIL


    LANSKY
    GANZGER
    partner
    LGP RECHTSANWÄLTE / ATTORNEYS
    Wien, Österreich

    pdf @
    http://www.lansky.at/fileadmin/content/PDF/MIDA_InterviewLansky_2012.pdf

    Auszug aus einem 7-seitigen Interview mit dem österreichischen Opferjuristen Dr. jur. Gabriel Lansky - re HEIMKINDERSACHEInterview vom 24.02.2012 12:49

    ZIVILVERFAHREN - AMTSHAFTUNGSKLAGE

    Ähnliche Argumentation in den EHEMALIGE-HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN in Deutschland wie in Österreich !

    Der deutsche – Trier !Rechtsanwalt Robert Nieporte ist in verschiedenen dieser AMTSHAFTUNGSKLAGEN für EHEMALIGE HEIMKINDER in Deutschland sowohl wie auch in Österreich mandatiert und involviert.


    Zitat[ Seite 5 ]

    Welche Rechtsgrundlage ergibt sich für Sie und Ihr Handeln?

    Die Amtshaftung wird hier aus den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts abgeleitet; das ist eine Verantwortung auf Grund von schuldhaftem Verhalten. Die Rechtsgrundlage für Entschädigungsansprüche bildet ein fundamentales Recht, das sich aus den allgemeinen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen (Par. 1293 ff des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB) ergibt.

    Wie lange kann, Ihrer Einschätzung nach, eine zivilrechtliche Sache in erster Instanz wegen Genugtuung dieses Formats andauern?

    In dieser Prozessphase ist es sehr schwer, dies genauer einzuschätzen. Das kann ca. zwei, drei Jahre dauern.

    [ Seite 6 ]

    Im Fall Molnár war bis vor kurzem ein bevollmächtigter Vertreter aus Deutschland tätig. Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass nun Sie diese Sache vor Gericht vertreten?

    Das ist eine gängige Praxis unter den professionellen Rechtsvertretern im Rechtsverkehr zwischen Österreich und Deutschland. Zur Lösung solcher grenzüberschreitenden Situationen wird ein Einvernehmensrechtsanwalt herangezogen. Bei Verfahren, bei denen eine Partei durch einen professionellen Bevollmächtigten vertreten ist, können europäische professionelle Rechtsvertreter vor dem österreichischen Gericht nur in Kooperation mit einem Rechtsanwalt rechtswirksam auftreten, der im Rechtsanwaltsverzeichnis in Österreich eingetragen ist.

    Ein österreichischer ,,Einvernehmensrechtsanwalt" ist daher in solchen Fällen notwendig, wenn ein deutscher Rechtsanwalt vor einem österreichischen Gericht als Bevollmächtigter auftreten muss. In dieser Sache handelt es sich um den Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier. Er war in der Sache in Deutschland tätig und wandte sich an unsere Kanzlei mit einer Frage, ob wir uns dieser Sache einvernehmlich annehmen würden.

    Kann der bisherige Bevollmächtigte, der zur Vertretung vor den Gerichten in Deutschland befugt ist, in solchen Fällen, das heißt im Falle des Prozesses vor dem Gericht in Österreich, in Kooperation mit einem österreichischen Anwalt wirksam vor dem Gericht in Österreich handeln?

    Er kann rechtswirksam als Bevollmächtigter nur gemeinsam vor dem Gericht auftreten. Auch in dieser Sache handeln wir eben auf diese Art und Weise, wobei der Kollege Robert Nieporte zur wirksamen Vertretung uns als Partner braucht.

    Die Sache des Schriftstellers Jenö Alpár Molnár ist zurzeit beim Landesgericht Linz (Bundesland Oberösterreich) anhängig. Der Streitwert dieser Sache wurde mit 1,6 Mio. Euro festgestellt, und zwar als Entschädigung für das psychische Trauma als Folge grausamer Behandlungen in österreichischen Kinderheimen der Nachkriegszeit, in denen Molnár 19 Jahre verbringen musste. Er hat das in seinem Buch "Wir waren doch nur Kinder... Geschichte einer geraubten Kindheit" beschrieben.

    Wie sieht die Frage der gegenseitigen Zusammenarbeit aus der Sicht der Berufsethik [aus]?

    Die Regeln unserer Standesvertretung stellen in solchen Fällen aus ethischer Sicht kein Problem dar, weil eben die Vorschriften eine solche Situation unmittelbar vorsehen. In dieser konkreten Sache läuft unsere grenzüberschreitende Kooperation auf der Grundlage österreichischer Gesetze ab, die eben genau diese Handlungsweise vorschreiben. (,,Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch international tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich (EIRAG)".

    Es handelt sich um eine Vorschrift, die dem Art. 38 des polnischen Gesetzes über Rechtshilfeleistungen ausländischer Rechtsvertreter in der Republik Polen vom 5. Juli 2002 entspricht.

    [ Seite 7 ]

    Gemäß dieser Bestimmung ist ein Rechtsvertreter aus der Europäischen Union verpflichtet, bei grenzüberschreitender Vertretung im Verfahren, in dem nach geltenden Vorschriften die Vertretung durch einen Anwalt oder Rechtsberater gefordert wird, mit einer inländischen Person, die einen dieser Berufe ausübt, zusammenzuarbeiten
    (...) – Anm. d. Red.)

    Vor der Sache Jenö Molnárs haben Sie schon Mandanten in anderen, sehr bekannten Fällen vor Gericht vertreten, u.a. waren Sie bevollmächtigter Vertreter von Natascha Kampusch und auch von Opfern des Bergbahnbrandes von Kaprun. War die Besonderheit dieser Sachen ausschließlich mit ihrem medialen Ruhm verbunden?

    Aus der Rechts- und Prozessperspektive bildete der Casus Herrn Molnárs keinen besonderen Fall – im Vergleich zu anderen Fällen unserer Kanzlei, in denen wir rechtlich beratend tätig waren. Natürlich gehörten die Fälle von Natascha Kampusch und auch die Katastrophe von Kaprun zu denen, in denen unsere Kanzlei gewisser Weise zum Kampf für den Rechtsstaat beigetragen hat.

    Auf welchem Rechtsgebiet haben Sie promoviert?

    In meiner Studienzeit sah der Lehrplan eine abschließende Defensio des Doktorgrades (Rigorosum) vor, es war hierzu nicht unbedingt eine schriftliche Doktorarbeit notwendig. So war der Titel ,,Dr. iur.", im Vergleich zu anderen Ländern, anhand der Berufserfahrung so quasi "mitzunehmen".

    Der Name Lansky klingt ,,östlich"? Gibt es bei Ihnen möglicherweise polnische Wurzeln?

    In meinem Fall ist das nicht einfach zu beantworten. Ich bin zum Teil Ungar und zum Teil Tscheche. Ich bin auch teilweise ukrainischer und teilweise semitischer Abstammung. Mein Vater führte ursprünglich den Namen Laszlo. Nach dem zweiten Weltkrieg übte er das Amt eines Richters in der Tschechoslowakei aus.
    Als Richter nahm er den Namen Lansky an. In der Zeit direkt nach Einführung der so genannten Benesch-Dekrete hätte die Ausübung eines Richterberufes in der Tschechoslowakei durch eine Person semitischer Abstammung mit dem Namen Laszlo schwierig sein können...

    Welche persönliche Eigenschaft ist für einen Rechtsanwalt am wichtigsten? Gibt es Ihrer Meinung nach einen Schlüssel zum Erfolg in diesem Beruf?

    Ich glaube, dass dieser Schlüssel Authentizität ist. Man muss seine eigene Persönlichkeit immer in den Vordergrund stellen. In ihr muss man sich selbst suchen und auch finden. Wir müssen keine stereotypen Rechtsanwaltsrollen spielen. Wir müssen so sein, wie wir in Wirklichkeit sind. Wenn jemand authentisch ist, dann ist er auch glaubwürdig![size]

    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).


    ZitatDie Presse @ http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/758996/Oberoesterreich_ExHeimkinder-wollen-Millionen?_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/index.do

    Oberösterreich: Ex-Heimkinder wollen Millionen

    18.05.2012 | 18:33 | (Die Presse)

    1,6 und 1,1 Mio. Euro fordern zwei ehemalige Zöglinge, die von ihren Erziehern misshandelt und missbraucht worden sein sollen.

    Wien/Apa. Lassen sich die Vorwürfe beweisen, könnte die Unterbringung zweier Ex-Zöglinge dem Land Oberösterreich noch teuer zu stehen kommen. Nach dem ,,falschen", heute 65 Jahre alten Waisenkind, erhebt auch ein weiterer, heute 44-jähriger ehemaliger Bewohner des Kinderheims Leonstein (Bezirk Kirchdorf) Missbrauchsvorwürfe.

    Nach Berichten von Austria Presse Agentur und ,,Österreich" werden beide von der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner vertreten. Sie fordern 1,6 bzw. 1,1 Millionen Euro Schadenersatz.

    Dabei hat der 44-Jährige von der Opferschutzkommission des Landes bereits 20.000 Euro zugesprochen bekommen. Trotzdem weist das Land alle Vorwürfe zurück. Das Opfer hingegen spricht von Schlägen, sexuellem Missbrauch durch Erzieherinnen, Demütigungen und zu wenig Essen. Seit seinem 31. Lebensjahr ist der Mann als Invalide eingestuft, bekommt eine Pension von 800 Euro im Monat. Mit dieser Situation begründen auch seine Anwälte das hohe Schmerzensgeld. Der Prozess startet am 1. Juni in Linz.

    Der zweite ehemalige Kinderheimbewohner war nach dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise als elternlos geführt worden. Er berichtete ebenfalls von Misshandlungen und Missbrauch. Dieses Verfahren läuft seit März und wird vermutlich im Herbst fortgeführt.

    ("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2012)

    Sicherlich wird demnächst auch noch das ein oder andere mehr DAZU auf unserer Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php zu finden sein.


    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).


    Es bestand meinerseits vor ein paar Tagen noch die Frage ob die anscheinend zum gleichen Zeitpunkt stattfindenen Gerichtsverfahren der Ehemaligen Heimkinder Klägerinnen vor dem ,,Amtsgericht" oder dem ,,Landgericht" in Köln stattfinden würde

    worauf Rechtsanwalt Björn Ludes, Mitarbeiter von Rechtsanwalt Robert Nieporte, von der Trier RECHTSANWALSKANZLEI NIEPORTE [ http://www.kanzlei-nieporte.de/ ] mich diesbezüglich wie folgt unterrichtete:

    ZitatSehr geehrter Herr Mitchell,

    in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen zur Bestätigung mit, dass wie Sie bereits selber treffend ausführten, Streitigkeiten, die der Zivilgerichtsbarkeit unterliegen, bei einem Streitwert von über 5000,- € auf Landgerichtsebene behandelt werden (§23 Nr. 1 GVG).

    Die Zuständigkeit des Landgerichtes bestimmt sich vorliegend jedoch nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG unabhängig vom Gegenstandswert, da es sich um einen Staatshaftungsanspruch auf der Grundlage des § 839 BGB i. V.m. Art. 34 GG handelt.

    Somit finden auch die in Rede stehenden zwei Termine – jeweiliger Streitwert 54.000,- € – am 05.06.2012 beim
    Landgericht in Köln statt.

    Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Ludes

    Robert Nieporte

    Rechtsanwalt

    Brotstraße 1
    D - 54290 Trier

    Tel.: 0049 (0) 651/ 9946 9 550
    Fax: 0049 (0) 651/ 9946 9 456

    Email: info@Kanzlei-Nieporte.de
    Internet: http://www.Kanzlei-Nieporte.de

    Sicherlich wird demnächst auch noch das ein oder andere mehr DAZU auf unserer Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php zu finden sein.


    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    ,,Bethel im Norden" – Nachkriegsdeutsche Kinderzwangsarbeit.
    Torfgewinnung in ,,Diakonie Freistatt im Wietingsmoor" für Jungen.
    Großwäscherei im ,,Birkenhof" in Hannover für Mädchen.
    http://www.heimkinder-ueberlebende.org

    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    "Bethel in the North" – Postwar child slave labour on a grand scale.
    For boys, forced labour in church-owned peat bog "Diakonie Freistatt".
    For girls, forced labour in church-owned industrial laundry "Birkenhof" in Hannover.
    http://www.care-leavers-survivors.org

    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).


    ...bei diesen Jugendämtern, sollen ehemalige Heimkinder jetzt ihre Anträge auf ,,Hilfen" in Form von Almosen stellen und eine Verzichtserklärung unterschreiben...


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

    ZitatBRD - Jugendämter - "Alle murksen vor sich hin"
    STERN.DE @ http://www.stern.de/panorama/jugendaemter-alle-murksen-vor-sich-hin-619924.html ( 10.05.2008, 00:14 Uhr ) ( sehr langer und detailierter Artikel )
    BRD - Jugendämter – systematische AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG / AMTSPFLICHTVERLETZUNG über einen Zeitraum von vielen Dekaden:
    1949-1975;
    1975-1991;
    1991-2008.

    BRD - Jugendämter – Und hat sich DIESBEZÜGLICH irgend etwas geändert seit Mai 2008 ? --- in den letzten 4 Jahren ?

    Ich bezweifele es.

    Auch darum schon muß man sie aus allen Richtungen immer wieder zur Rechenschaft ziehen und zur Verantwortung ziehen und massenhaft immer wieder und immer wieder mit AMTSHAFTUNGSKLAGEN / SCHADENERSATZKLAGEN / STAATSHAFTUNGSANSPRÜCHEN überziehen.

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    PETITION - Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.

    ZitatOPEN PETITION
    @ http://www.openpetition.de/petition/online/zwangsarbeit-ehemaliger-heimkinder

    Ich, Martin MITCHELL, habe diese Petition, am Mittwoch, 23. Mai 2012, um 06:22 Uhr unterschrieben und folgende Begründung hinzugefügt:

    THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY OWES A DEBT ( 1949-2012 )

    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DER PFLICHT ( 1949-2012 )

    Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !

    Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder. = Child slave labour of children in care.

    Child slave labour of children in care. = Zwangsarbeit ehemaliger Heimkinder.

    Kirche, Staat und alle involvierten Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe sind die Schuldigen und somit die Schuldner.

    "Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !"

    ,,Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !"

    The profiteers of child slave labour must be taken to task. The profiteers of child slave labour must pay compensation.



    Zu berücksichtigen in der HEIMKINDER-ENTSCHÄDIGUNGSFRAGE, ist, daß wir ja keinen Krieg mehr hatten als diese Geschehen stattfanden, daß es keinen Führer mehr gab, der solche Dinge wie sie Heimkindern in Westdeutschland widerfahren sind angeordnet hatte, und dessen Befehl man auszuführen hatte. Mit solchen Ausreden können sich die Täter und ihre Rechtsnachfolger also nicht herausreden. Und gerade dieser Unterschied, sollte, m.E., auch immer und immer wieder hervorgehoben werden. Die Verbrechen, die gegen UNS begangen wurden, zu Friedenszeiten, und in einer "Demokratie", müssen daher, unter jeder Rechtsordnung, rechtsmäßig als viel, viel schlimmer eingestuft und bewertet werden, als Verbrechen begangen in einer "Diktatur"; und eine und jede den Opfern zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß auch dies in Betracht ziehen und berücksichtigen, und die einem jeden zustehende ENTSCHÄDIGUNG muß daran gemessen werden.
    .  
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Weiterführend zu meinem vorhergehenden diesbezüglichen Beitrag - Beitrag 474 - vom Mi. 23.05.2012, um 09:33 Uhr ( oben ).

    Aus gegebenen Anlass habe ich heute – Donnerstag, 24. Mai 2012, um 00:12 Uhr – im HEIMKINDER-FORUM.DE in dem von mir auch dort gestern eingerichteten Thread »PETITION - Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15250-petition-nutznießer-firmen-von-heimkinder-zwangsarbeit-müssen-zahlen-sie-müssen-dazu-gezwungen-werden-sich-an-entschädigungszahlungen-zu-beteiligen/#post324683 folgenden diesbezüglichen Beitrag getätigt:

    ZitatVielleicht darf man ja noch an die Ethik und Moral und Ehrlichkeit und nachträgliche Übernahme von Verantwortung der damaligen nachkriegsdeutschen Nutznießer von Heimkinder-Zwangsarbeit appellieren ihre Opfer ,,angemessen zu entschädigen".
    Es soll doch wohl auch noch erlaubt sein diese Nutznießer von Heimkinder-Zwangsarbeit, wenn sie sich nicht selbst dazu bewegen können freiwillig Wiedergutmachung zu leisten, sie öffentlich an den Pranger zu stellen.

    Der Aufruf zur Unterzeichnung dieser Petition geht übrigens von in Deutschland ansässigen deutschen Heimopfern – von deutschen Heimkinder-Zwangsarbeitern ! – aus, darf aber auch von Heimopfern die Deutschland seither verlassen haben und sich im Auslande niedergelassen haben unterzeichnet werden ( und ich bin einer der letzteren, der auch schon unterzeichnet hat ).

    Und auch die Nachkommen und Erben von Nutznießern dieser Heimkinder-Zwangsarbeit dürfen diese Petition unterzeichnen, ob sie im Inland oder im Ausland leben.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Bitte auch diese Petition mitzeichnen.

    Ich habe gerade damit begonnen FOLGENDES auch an anderen Stellen im Internet zu verbreiten.

    ZitatEin deutsches ehemaliges Heimkind ansässig in Deutschland, zusammen mit anderen deutschen ehemaligen Heimkindern ebenso ansässig in Deutschland, hat gestern Mittwoch, 23. Mai 2012 folgende weitere Petition in die Wege geleitet:

    »PETITION - Für die Gleichstellung von "Opfern der Heimerziehung von 1945 bis 1949" mit den bisher nur anerkannten "Opfern der Heimerziehung von 1949 bis 1975"« @ http://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-gleichstellung-von-opfern-der-heimerziehung-von-1945-bis-1949


    Zitat»Und auch ich, der Australier Martin MITCHELL ( ehemaliges Heimkind Jg. 1946 ), setze mich für "Für die Gleichstellung von Opfern der Heimerziehung von 1945 bis 1949" ein, bin aber auch der Meinung, dass noch ältere Opfer der Heimerziehung - Opfer der Heimerziehung im Dritten Reich - ebenso nicht vergessen werden dürfen. Allen ist eine "angemessene Entschädigung" geschuldet.«
    So habe ich IN EINEM KOMMENTAR DAZU Stellung bezogen, als ich auch diese PETITION heute, Do. 24.05.2012 ( in den frühen Morgenstunden ) unterzeichnet habe.

    Ich wurde gebeten auch diese PETITION überall zu verbreiten und DARAUF aufmerksam zu machen, und ich komme dieser Bitte HIERMIT, auch hier, nach.

    Auch Du wirst gebeten AUCH DIESE PETITION @ http://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-gleichstellung-von-opfern-der-heimerziehung-von-1945-bis-1949 mitzuzeichnen.
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) äussert sich

    bzw. ein Staatsekretär dieses Bundesministeriums, ein gewisser Josef Hecken ( CDU ) äussert sich am 16.05.2012, und berichtet dem

    Präsidenten des Deutschen Bundestages – Parlamentssekretariat – Platz der Republik 1, 11011 Berlin

    in einem 13-seitigen Schreiben bezüglich einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN :

    »Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dorner, Josef Philip Winkler u.a. und der Farktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    – Drucksache 17/9507 vom 30. April 2012

    Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"«

    Hier @ http://offenesparlament.de/ablauf/17/44476 heist es dann diesbezüglich :

    Noch nicht beantwortet ( Stand 25.05.2012 / Stand 27.05.2012 ).

    Aber folgende schriftliche ÄUSSERUNG DES BMFSFJ, VOM 16.05.2012, in Antwort zu diesen von den GRÜNEN gestellten Fragen, findet – auf Umwegen – ihren Weg ins Internet und ist, unter anderem, seit dem 25.05.2012, jetzt auch, als IMAGE / PDF-DOKUMENT, hier untergebracht

    @ http://s14.directupload.net/file/d/2901/94m2xg9i_pdf.htm ( 2.95 MB )

    @
    http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/05/antwort-17-9507-fonds-heimerziehung.pdf ( 2.95 MB )


    Und dann gibt es seither FOLGENDE STELLUNGNAHMEN DAZU :


    ERSTENS.

    Stellungnahme von »HeidiD« ( VEH e.V. ) vom Fr. 25.05.2012 um 20:41 Uhr

    Beitrag 11 ( im Thread »Antwort: Die Fraktion der Grünen fragt an am 30.04.2012 --- Antworten vom 16.05.2012 seitens des BMFSFJ.« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/15266-antwort-die-fraktion-der-grünen-fragt-an/#post324910 )

    ZitatKleine Anfrage der Grünen - noch kleinere Antworten des BMFSFJ

    Die Antworten sind genauso, wie sie bei DEN Fragen sein mussten: Bla-bla-blubb.

    Die grünen Zwergen wollten sich zu "Opferschützern" aufspielen, nachdem sie erst einmal alles getan haben, Frau Vollmer zu unterstützen und "JA, HURRA" zu schreien. Leider gelingt ihnen diese Rollentausch nicht einmal ansatzweise, denn sie fragen nur innerhalb von "Schongrenzen".
    Es ist keine einzige provozierende Frage dabei, keine Frage, bei deren Beantwortung man mal etwas länger nachdenken müsste. Und dabei gäbe es einige... z.B.:

    1. Was tut das BMFSFJ, um dem unsäglichen Gerede von einer "Entschädigung" für ehemalige Heimkinder Einhalt zu gebieten?

    2. Wie erklärt sich das BMFSFJ, dass offensichtlich in anderen Ländern (Irland, Schweden, USA, Österreich...) ehemalige Heimkinder entschädigt werden - nur eben in der BRD nicht?

    3. Welche Erklärung hat das BMFSFJ dafür, dass - entgegen selbst der Minimalstforderungen des RTH - die "Anlauf- und Beratungsstellen" fast überall angesiedelt sind in Jugendämtern, Versorgungsämtern, LWL und LVR etc.?

    Es gibt mit Sicherheit mehr Fragen, die es lohnen würde, zu stellen.

    Einen Punkt jedoch finde ich hochinteressant - und das ist die Antwort auf die Frage nach der Verzichtserklärung!

    Vielen Dank Gregor Ter Heide und Friedhelm Münter für diese wunderbare Steilvorlage, die ihr dem BMFSFJ geliefert habt - mit Aktenzeichen und allem drum und dran!


    Und der Australier Martin MITCHELL ( »martini« ) fügt hinzu :

    Und hier sieht man JETZT was der GRÜNEN evangelischen Theologin Antje Vollmer, u.a., mit der Ausgrenzung aus den Verhandlungen in Zusammenhang mit den ehemaligen Heimkindern von Opferanwälten gelang: Der nächste unterfütterte Fonds. Der »Runde Tisch Heimerziehung« ( »RTH« ) diente dazu noch ganz andere als nur Heimopfer ruhig zu stellen. Er leitete in der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) EIN NEUES REGIME GEGENÜBER OPFERN ein: http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehrradaropfer100.html ( ARD - Stand: 22.05.2012, 00:58 Uhr ).

    ZWEITENS.

    In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/25/2679/#comment-2823

    ZitatErich Kronschnabel said, on 25. Mai 2012 at 19:29

    Zur Frage der Anrechenbarkeit von Fonds-Zahlungen auf Sozialleistungen:

    Die Antwort ist juristisch Wischiwaschi, es bleibt also jedem einzelnen Träger überlassen, ob diese Gelder als Einkommen gewertet werden oder nicht.

    Rechnet irgend ein Träger das Geld an, kürzt dem Empfänger die Sozialgelder entsprechend, kann der Hilfeempfänger vor dem Sozialgericht klagen – und VERLIERT! Weil es juristisch nicht wasserdicht gemacht wurde!

    Ich unterstelle auch hierbei Absicht, auch so klappt die Refinanzierung bestens. Die Kommunen können die klammen Kassen elegant auffüllen.

    Was hilft gegen Brechreiz?

    DRITTENS.

    In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/25/2679/#comment-2824

    ZitatHeidi Dettinger said, on 26. Mai 2012 at 05:27

    Ich fürchte gar sehr, Herr Kronschnabel, Sie könnten Recht behalten!

    Das nennt sich dann "Prinzip rechte Tasche, linke Tasche"...

    VIERTENS.

    In Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/25/2679/#comment-2825

    ZitatHelmut Jacob said, on 26. Mai 2012 at 23:17

    Tatsächlich handelt es sich nur um Empfehlungen, und noch gar keine rechtsgültigen Verwaltungsanweisungen. Darum ist es völlig offen, ob einzelne Sozialämter oder einzelne ARGEs diese Gelder nicht mit ihren Leistungen verrechnen.

    Vorsicht ist auch geboten, wenn es gilt, beim Sozialamt oder bei der ARGE nachzufragen. Auf keinen Fall darf man schreiben, dass man einen Antrag bei den Anlaufstellen oder in schriftlicher Form gestellt hat. Nach dieser Aussage wollen die Behörden über den Verlauf des Antrages informiert werden und man kann – wenn klar ist, dass diese Leistungen verrechnet werden – nicht mehr schummeln und schreiben, der Antrag wurde abgelehnt. Dann haben die Behörden ein Auskunftsrecht über den Ablehnungsbescheid.

    Hier ein Formulierungsvorschlag:
    Auf Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) hat der Deutsche Bundestag einen Fonds über 120 Mio. Euro beschlossen, der von dem Bund, den Ländern und der evangelischen und katholischen Kirche zu gleichen Teilen gespeist wird. Ich frage an, ob diese Leistungen auf solche der Sozialhilfe, der Grundsicherung oder auf "Hartz IV"-Leistungen angerechnet wird.

    Selbst dann kann man noch gelackmeiert sein, weil beispielsweise das Sozialamt, nachdem es Wind von den Almosen des RTH erhalten hat, einen Irrtumsbescheid ausstellen und die Gelder einkassieren [kann].

    Ich sage es nicht gerne, aber es muss sein: Vorsicht bei der Antragsstellung oder Verzicht auf einen Antrag oder das Risikospiel mitmachen und dabei wissen, dass man den Tätern in die Hände spielt. Sie nämlich lachen sich über jeden Antrag ins Fäustchen.

    FÜNFTENS.

    Und der Australier Martin MITCHELL ( »martini« ) fügt hinzu :

    ZitatUnd dann stellt sich natürlich auch noch die Frage, besonders in Bezug auf alle aus dem ,,Hilfsfonds" IN BARGELD AUSGEZAHLTEN ,,RENTENERSATZLEISTUNGEN",

    Müssen DIESE dann dem Finanzamt angegeben werden um VERSTEUERT zu werden ( da diese Auszahlungen ja ganz offiziell nicht als einem Opfer ,,gesetzlich zustehende Entschädigung" angesehen werden ) ?
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Weiter bezüglich der Angelegenheit behandelt im vorhergehenden Beitrag.


    ZitatAugenwischerei: Die Antwort des Bundesfamilienministeriums in Sachen Heimopfer

    [ Es geht hier um folgende offizielle Antwort des BMFSFJ – u.a. wiedergegeben @
    http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/05/antwort-17-9507-fonds-heimerziehung.pdf und auch @ http://s14.directupload.net/file/d/2901/94m2xg9i_pdf.htm ( jeweils 2.95 MB ) ]

    27. Mai 2012: Brief an das

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Herrn Staatssekretär Josef Hecken

    10117 Berlin

    Telefax: 030206554150

    Betreff: Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2012

    Drucksache 17/9507 – Ihre Antwort vom 16.05.2012

    Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

    zunächst Danke ich Ihnen herzlich für die schnelle Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage. Die Opfer der Heimerziehung in den drei Nachkriegsjahrzehnten haben auf Antworten auf drängende Fragen gewartet und sind jetzt wenigstens etwas - wenn auch sicher nicht zu ihrer Zufriedenheit - informiert.

    Ich möchte auf Ihre Antworten eingehen und Ihnen aufzeigen, warum sie nicht befriedigen können.

    Haben Sie bei Ihrer Antwort zu Frage 1 und 2 bedacht, dass viele Opfer keinen Zugang zum Internet haben, weil sie altersmäßig überfordert sind? Haben Sie auch daran gedacht, dass viele Frauen und Männer durch ihre zerstörte Kindheit oder Jugend nie einen Fuss in die Tür zur Gesellschaft bekommen haben, weil sie jahrzehntelang traumatisiert waren, es immer noch sind, sie keine oder eine völlig unzureichende Ausbildung erfuhren und darum keinem Beruf nachgehen konnten. Die letztgenannte Gruppe ist heute arm und kann sich weder eine Computeranlage noch eine Zeitung leisten und ist im Informationsfluss erheblich eingeschränkt.

    Sollte die Bundesregierung nicht endlich anfangen und das nachholen, was der ,,Runde Tisch Heimerziehung" (RTH) bewusst nicht getan hat? Nämlich die Auflistung von Opfern und direkte Informationen an sie. Ob Ihre angekündigten Flyer und Poster wirklich verfügbar und beispielsweise auch in den Altenheimen zu finden sind, wird sich zeigen.

    Ihre Antwort auf die Fragen 3 bis 6 ist für viele Opfer Augenwischerei. Sie erkennen keine klare Zusage Ihres Ministeriums, dass diese Fondsleistungen tatsächlich einklagbar anrechnungsfrei auf andere Sozial- oder Rentenleistungen sind. Statt dessen lesen sie zahlreiche Absichtserklärungen wie: ,,anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden sollen", oder ,,einstimmig vorgeschlagen", oder ,,Die Länder bekräftigen, dass sie ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen ausdrücklich unterstützen." Und wenn Sie dann noch darauf hinweisen, dass die Auszahlung der Leistungen ,,freiwillig erfolgt und dafür weder eine rechtliche noch sittliche Verpflichtung der Errichter besteht", stellt sich die Frage, wie Sie die Opfer in der Form beruhigen können, dass die Anrechenbarkeit bei den Sozialämtern rechtlich und sittlich ausgeschlossen ist. Sätze später erfolgt die Schreckensmeldung aus Ihrem Haus, die nun die letzte Hoffnung auf Nichtanrechenbarkeit zerstört: ,,Die Auslegung dieser Rechtsvorschriften obliegt ... den Vollzugsbehörden vor Ort." Einen Abschnitt weiter sehen Sie ,,keine Notwendigkeit für den Erlass einer gesetzlichen Regelung... ." Geradezu als Hohn empfinden müssen die Opfer Ihren vorletzten Satz zu dieser Frage: ,,Diese Lösung verspricht den Betroffenen Rechtssicherheit und trägt dem Anliegen des Fonds Rechnung." (Unterstreichungen von mir eingefügt)

    Ihre Antwort auf Frage 7 versteht der Durchschnittsbürger wahrscheinlich nicht. Darin dokumentiert sich der Abstand zwischen der Politik und den Bürgern. Aber auch im Bundestag sitzen etliche Abgeordnete schlichter Intelligenz; wenn man mal beobachtet, welche Zeitung häufig während der Debatten gelesen wird. Was ist, so fragt man sich, ,,die Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts"? Dokumentiert die Bundesregierung mit dieser Aussage aber nicht auch, dass sie seit Einrichtung des RTH nichts für die Einrede der Verjährung getan hat, die von den Opfern von Anfang an gefordert wurde?

    Schrillen in Ihrem Haus nicht sämtliche Alarmglocken (Frage 7), weil Ihnen bei bis zu 800.000 Opfern, bei denen Behinderte, in die Psychiatrie Zwangseingewiesene, Kleinkinder und Säuglinge nicht einmal eingerechnet sind, erst 330 Vereinbarungen vorliegen? Wie groß muss die Unsicherheit sein, am Ende doch nichts zu erhalten, wie groß die Ablehnung des RTH und seiner Empfehlungen? Wird diese Tatsache in Ihrem Ministerium nicht völlig ignoriert?

    Ihre Antwort auf Frage 13 ist mager. Mit dieser wird nämlich die Gefahr von Retraumatisierungen und erneuter Gewalt bei alters- oder behinderungsbedingter Heimeinweisung ganz klar nicht ausgeschlossen. Sie verweisen auf einen begrenzten Zeitraum und stehlen sich aus der Verantwortung für das Schicksal der Opfer nach Fristablauf. Und gerade auch hier liegt das Versagen des RTH: für die Folgezeit trotz eindringlicher Warnungen und Hinweise keine Konzepte erstellt zu haben. Eine Opferrente, die dazu beitragen könnte, das Pflegepersonal, in dessen Händen man sich erneut abhängig begibt, freundlich zu stimmen, haben alle Beteiligten rundweg abgelehnt.

    Auch die Antwort auf die Fragen 14 und 15 ist meines Erachtens beschämend. Ihnen müssten längst Hinweise vorgelegen haben, dass abertausende Akten gezielt vernichtet, die Opfer mit Kellerflutungen und eingestürzten Wänden abgespeist wurden. Die Bundesregierung muss sich die Frage anhören, warum sie nicht mit Beginn der Arbeit des RTH über die juristische Schiene diese Akten hat sichern lassen. Man muss nicht besonders klug sein, um zu wissen, dass jeder Täter versucht, Spuren zu verwischen.

    Ich werde auf meine Fragen, die sich aus Ihren Antworten an DIE GRÜNEN ergeben, sicher keine Antwort erhalten. Darum veröffentliche ich diesen Brief direkt im Internet.

    Mit freundlichem Gruß

    Helmut Jacob

    [ Es geht hier um folgende offizielle Antwort des BMFSFJ – wiedergegeben @ ]
    http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/05/antwort-17-9507-fonds-heimerziehung.pdf

    TAGS: Runder Tisch Heimerziehung, RTH, Heimopfer, Gewalt, Kirchen, Politik

    QUELLE: Helmut Jacob @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-augenwischerei-die-antwort-des-bundesfamilienministeriums-in-sachen-heimopfer-105899808.html ( 27.05.2012 )
    .
    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

    Martin Mitchell

    .
    Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

    ML mona lisa
    mit Barbara Hahlweg

    Samstag, 2. Juni 2012, 18.00 Uhr

    ZDF @ http://www.presseportal.de/pm/7840/2263247/zdf-programmhinweis-samstag-2-juni-2012-17-05-uhr-laenderspiegel-mit-yve-fehring-samstag-2-juni ( runter scrollen )

    Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht
    .

    Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
    Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
    IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

  • Chefduzen Spendenbutton