Heimkinder....

Begonnen von Heimkind1945, 14:47:37 Sa. 09.Juni 2007

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Martin Mitchell

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BRD-»Opferentschädigungsgesetz (OEG)« LESEN UND STUDIEREN @
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/oeg/gesamt.pdf ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - http://www.juris.de )

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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,,Richter erleichtern Entschädigung" : »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder Ost:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran sich um ein ,,Almosen" aus dem »Heimkinderfonds Ost« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine ,,Entschädigungsrente" ! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in Ost – d.h. ein Heimopfer-Ost – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG gemäß dem »Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)« zu stellen ( was, letztendlich, auch in einer ,,Entschädigungsrente" resultieren wird ! ).


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Fakt ist und bleibt für Ehemalige Heimkinder West:

Alle drei dieser unabhängig von einander bestehenden Möglichkeiten existieren !

1.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran sich um ein ,,Almosen" aus dem »Heimkinderfonds West« zu bewerben.

2.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Antrag auf ENTSCHÄDIGUNG ( d.h. eine ,,Entschädigungsrente" ! ) gemäß dem »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« zu stellen.

3.) Nichts hindert jemanden in West – d.h. ein Heimopfer-West – daran einen Schädiger zivilrechtlich zu belangen und auf diese Weise einen Anspruch auf ENTSCHÄDIGUNG geltend zu machen, solange wie er / sie das Gericht davon überzeugen kann, dass die Schädigung nicht verjährt ist oder aus besonderen Gründen ,,die Einrede der Verjährung" von dem Schädiger nicht in Anspruch genommen werden kann.


Man kann sogar, unabhängig von einander, und sogar gleichzeitig, alle drei dieser Wege gehen !


Man sollte sich aber, meines Erachtens, wenn man juristischen Rat braucht an einen qualifizierten Fachanwalt seiner eigenen Wahl und seines Vertrauens wenden und, in welchem Rechtsgebiet auch immer, sich nicht auf die Aussagen von Laien verlassen, auch dann nicht wenn solche Laien einem sogenannten ,,Arbeitskreis von Betroffenen", einem sogenannten ,,Fachbeirat" oder einem sogenannten ,,Lenkungsausschuss", welcher ,,Branche" auch immer, angehören, und schon garnicht wenn solche Laien der ,,Täterseite" angehören oder auf irgend eine Weise mit ihr verbunden sind; z.B. auch dann schon garnicht wenn solche Laien, oder letztlich auch Juristen oder para legals, bei der ,,Täterseite" oder ,,Anspruchsgegnerseite" ihr Brot verdienen.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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,,Richter erleichtern Entschädigung" : »Opferentschädigungsgesetz (OEG)« !

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 - Az.: S 181 VG 167/07

Einer ehemaligen DDR-Bürgerin, die voll belegbar ohne ihres seinerzeitigen Wissens als minderjährige Schutzbefohlene von ihrem Sporttrainer in der DDR durch wiederholtes und langzeitiges Doping geschädigt wurde, wurde vor drei Wochen vom Sozialgericht Berlin ebenso eine Opferentschädigung zugestanden.

Zitat.
Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer

Pressemitteilung
Berlin, den 27.09.2013

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2013 (S 181 VG 167/07):

Die Verabreichung von Dopingmitteln durch den Trainer einer DDR- Kinder- und Jugendsportschule an eine damals 16 Kanuleistungssportlerin stellt einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff dar. Es ist – jedenfalls im konkreten Einzelfall – davon auszugehen, dass die Sportlerin über die wahre Bedeutung der ihr verabreichten Mittel bewusst im Unklaren gelassen wurde. Insofern lag auch keine Einwilligung in das Doping vor. Wegen der aus dem Dopinggebrauch resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen ist der Sportlerin eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren.

Die 1968 geborene Klägerin aus Berlin besuchte von 1982 bis 1988 in der DDR eine Kinder- und Jugendsportschule, wo sie als Kanutin trainierte. Seit sie 16 Jahre alt war, verabreichte ihr ihr Trainer ,,blaue Pillen", die wohl den Wirkstoff Oral-Turinabol enthielten, und auch die Antibabypille. Die Medikamente bewirkten eine Zunahme der Muskelmasse und der körperlichen Leistungsfähigkeit. Zeitweise war die Klägerin sogar Mitglied der DDR-Nationalmannschaft.

Mit 32 Jahren erkrankte die Klägerin an Brust- und später auch an Hautkrebs. Weitere Krankheiten und Beschwerden, auch psychischer Art, folgten.

Im Juni 2003 gewährte ihr das Bundesverwaltungsamt nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz eine finanzielle Einmalhilfe von 6000 Euro.

Im Juni 2006 beantragte die Klägerin beim Beklagten, dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zusätzlich eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Sie trug vor, dass sie niemals gewusst habe, Dopingsubstanzen einzunehmen. Ihr Trainer habe ihr die blauen Pillen mit dem Hinweis gegeben, es handele sich um Vitamine. Für ihre gesundheitlichen Schäden sei das Doping in der DDR ursächlich. Der Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, im konkreten Fall sei davon auszugehen, dass die damals immerhin schon 16jährige Klägerin in den Dopinggebrauch eingewilligt habe.

Im Juli 2007 hat die Klägerin hiergegen vor dem Sozialgericht Berlin Klage erhoben. Das Gericht stellte umfangreiche Ermittlungen an, unter anderem durch Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten. Auf die heutige mündliche Verhandlung, in der die Klägerin auch persönlich angehört worden war, entschied die 181. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in der Besetzung mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) durch Urteil teilweise zugunsten der Klägerin:

Von einer Einwilligung der Klägerin in den Gebrauch von Dopingmitteln könne nicht ausgegangen werden. Die Klägerin sei von ihrem Trainer bewusst im unklaren gelassen geworden, um was für Substanzen es sich eigentlich handelte. Sie sei zwar bereit gewesen, leistungsfördernde Vitamine zu sich zu nehmen, habe aber keine Vorstellung von der eigentlichen Bedeutung der Präparate und deren möglichen Spätfolgen gehabt. Bei dieser Einschätzung sei sowohl das jugendliche Alter zum Zeitpunkt des Dopings zu berücksichtigen gewesen als auch die besonderen Umstände der Trainingssituation an einer DDR Jugendsportschule.

Das Gericht gehe des weiteren von einer Kausalität zwischen der Dopingeinnahme und der Brustkrebserkrankung aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Doping und weiteren Erkrankungen habe sich hingegen nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen lassen.

Ein Anspruch der Klägerin auf Entschädigungsrente bestehe allerdings nach der Gesetzeslage nur für den Zeitraum, in dem die Schädigungsfolgen einen Grad der Schädigung von 50 (vergleichbar einem Grad der Schwerbehinderung) ausgemacht haben. Dieser Zeitraum umfasse vorliegend ein halbes Jahr.

Wegen des darüber hinaus geltend gemachten Anspruchs (also Leistungen für einen längeren Zeitraum aufgrund weiterer Schäden) sei die Klage abzuweisen gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.

Die streitentscheidenden Vorschriften stammen aus dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

§ 1 Abs. 1 Satz 1: Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes ... infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person ... eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

§ 1 Abs. 2 Nr. 1: Einem tätlichen Angriff im Sinne des Absatzes 1 steht gleich die vorsätzliche Beibringung von Gift.

§ 2 Abs. 1 Satz 1: Leistungen sind zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht hat oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren.

Gemäß § 10a sind diese Vorschriften mit gewissen Einschränkungen auch auf schädigende Ereignisse in der DDR anwendbar.

Die Entscheidung liegt noch nicht schriftlich vor. Sie wird voraussichtlich in einigen Wochen unter dem entsprechenden Link auf der Internetseite des Sozialgerichts Berlin (Rubrik Pressemitteilungen) abrufbar sein.
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QUELLE: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ( das Internet-Informationsangebot des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, der Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, der Justizvollzugsanstalten sowie der nachgeordneten Justizeinrichtungen ) @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20130927.1420.389837.html ( Bericht vom 27.09.2013 )

WEITERE QUELLE: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/die-16jaehrige-sportlerin-und-ihre-angebliche-einwilligung-ins-doping-366944 ( Bericht vom 28.09.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )

WEITERE QUELLE: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelles/2013/10/ddr-dopingopfer-erhaelt-befristet-entschaedigungsrechte.php ( Bericht vom 01.10.2013 ) ( Bericht ein klein wenig abgeändert )
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WEISSER RING e.V.

DER WEISSE RING FORDERT UND EMPFIEHLT

Zitat.
Opferentschädigungsgesetz

Hilfe für Opfer von Gewalt:

Das Wichtigste zum Opferentschädigungsgesetz

Staatliche Opferentschädigung greift zu selten!

WEISSER RING kritisiert: Rund 90 % aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim Versorgungsamt / Gesetzliche Regelungen weitgehend unbekannt.

Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer von Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben. Unter den Tatfolgen leiden nicht nur die Opfer, sondern auch deren Angehörige und Hinterbliebenen. Viele der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG). Durch die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden werden viele Betroffene zeitweise oder auf Dauer in ihrer persönlichen Lebensführung beeinträchtigt.

Bezogen auf jährlich rund 215.000 Gewalttaten stellen nur knapp 11 Prozent einen Antrag auf staatliche Entschädigung. Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger ausreichend vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Das ist der Leitgedanke des 1976 verabschiedeten Opferentschädigungsgesetzes.

Anspruch auf Leistungen hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.

Doch noch immer ist das OEG selbst bei Behörden und Rechtsanwälten weithin unbekannt, kritisiert die bundesweite Opferschutzorganisation. Nach Erhebungen des WEISSEN RINGS, basierend auf Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen.

Zu viele Opfer gehen leer aus.

Bei nur 36 % der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von Heilbehandlungskosten (8.484 Fälle in 2007) sowie zu Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern erhielten demnach im Jahr 2007 in ganz Deutschland nur 1.600 Personen, darunter 175 Witwen und Waisen, eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Bessere Inormationspolitik gefordert!

,,Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht hatte schützen können" kritisiert der WEISSE RING. ,,Wer das Gesetz nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche Stellen muss noch weiter verbessert werden".

Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben Ansprüche und Rechte!

Ein respektvoller Umgang sollte selbstverständlich sein!

Der WEISSE RING fordert die sofort nach der Tat zur Verfügung stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.

OEG–Passus gehört ins polizeiliche Anzeige–Formular!

Der WEISSE RING fordert die Aufnahme entsprechender Passagen in das polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen Aussagen des Opfers ,,Ich habe durch die Straftat gesundheitliche Schädigungen erlitten: Ja/Nein" und ,,Ich beantrage Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein" würden den Betroffenen den Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern. Durch die Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt.

Straftaten auf dem Weg zur Arbeit oder an der Arbeitsstelle können auch einen Arbeitsunfall darstellen. Dann sind Berufsgenossenschaften für Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und Rentenleistungen zuständig. Empfehlenswert ist zugleich ein OEG-Antrag beim Versorgungsamt. Wer letztendlich zuständiger Leistungsträger ist, klären die Behörden untereinander. Dies darf die unverzügliche Versorgung des Opfers nicht beeinträchtigen.

Wer als Nothelfer anderen beisteht und dabei selbst zu Schaden kommt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII § 2 (1) Nr. 13).

Nothelfer erhalten Heilbehandlung sowie Rentenleistungen und darüber hinaus Schadenersatz für die Sachschäden, die ihnen durch den Einsatz für einen anderen Bürger entstanden sind. Gleiches gilt für diejenigen, die bei der Verfolgung von Straftätern zu Schaden gekommen sind.

Bei Straftaten im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug ist nicht das OEG zuständig, sondern die Verkehrsopferhilfe (VOH, 10117 Berlin), z. B. bei Fahrerflucht.

Der WEISSE RING rät:

Jedes Opfer einer Gewalttat sollte unverzüglich einen Antrag – auch formlos – beim örtlichen Versorgungsamt oder einer anderen Behörde stellen! Informationen dazu erhalten die Geschädigten beim WEISSEN RING (Tel. 01803 - 34 34 34), der bundesweit 420 Außenstellen hat. Sie erhalten dort auch schnell und unbürokratisch kostenlose Unterstützung.

Dietrich Brandhorst

(unter Verwendung des Textes eines Faltblattes vom WEISSEN RING)
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QUELLE:

Aus einer Weiterveröffentlichung von: DEUTSCHER JU-JUTSU-VERBAND e.V. (DJJV), Bundesfachverband für Selbstverteidigung | Selbstverteidigung - Fitness - Wetkampf @ http://ju-jutsu.de/406 [ ohne Datum ! ]

Anzunehmen basierend auf eine Veröffentlichung seitens des WEISSEN RINGS @
https://www.weisser-ring.de/fileadmin/content/presse/Staatliche_Opferentschaedigung_greift_zu_selten.pdf [ ohne Datum ! ----- anscheinend aber - also möglicherweiseso um Ende März 2009 erstmalig vom WEISSEN RING deutschlandweit veröffentlicht und verbreitet ]



Eine m.M.n. diesbezüglich informative Webseite, die für so manchen Betroffenen ebenso hilfreich sein könnte, ist folgende: http://www.borderline-muetter.de/cms/gesellschaft/opferentschaedigung
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Meines Erachtens, auch hoch relevant, besonders in Fällen wo Heimkinder sich aus eigener Initiative aus den damaligen 'Heimen' in denen sie eingesperrt waren und gezwangsarbeitet wurden ,,unerlaubt entfernt" haben um weitergehenden Angriffen, Misshandlungen, Missbrauch ( Gewalttaten ! ) zu entfliehen, von den Kinder- und Jugendbehörden aber wieder in diese 'Heime' zurückgeführt wurden, ohne dass die Kinder- und Jugendbehörden auch nur im Geringsten ihrer besonderen Schutzpflicht gegenüber ihren Schutzbefohlenen nachgekommen sind.


JuraForum.de @ http://www.juraforum.de/recht-gesetz/lsg-opferentschaedigung-bei-sturz-aus-fenster-bei-flucht-242264

Zitat.
LSG: Opferentschädigung bei Sturz aus Fenster bei Flucht

29.05.2008, 09:39 | Recht & Gesetz

[ Hessisches Landessozialgericht - Urteil vom 28.05.2008 - AZ L 4 VG 3/07 ZVW ]

Wird eine Person in ihrer Freiheit beraubt und flüchtet mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden. Dies entschied heute der 4. Senat des Landessozialgerichts Darmstadt.

Im konkreten Fall war eine 1977 in Berlin geborene und in Neuseeland aufgewachsene Frau war nach Beendigung ihres Kunststudiums im Jahre 2000 nach Deutschland gereist. In Frankfurt lernte sie einen Mann kennen, der ihr Hoffnungen auf einen Job in der Filmbranche machte. Um hierfür ihre Chancen zu erhöhen, ließ sich die 23jährige Frau von ihm in seiner Wohnung nach dem gemeinsamen Genuss von Marihuana die Haare schneiden. Unzufrieden mit dem Resultat wollte sie einen Friseur aufsuchen, was der Mann jedoch nicht zuließ. Er schubste sie vielmehr wiederholt zurück in die Wohnung. Durch das Verhalten des Mannes beunruhigt kletterte sie aus dem Fenster und versuchte, Halt im zweiten Obergeschoss zu finden. Als dies misslang und sich der Täter erneut näherte, ließ sie sich auf das Dach der im Erdgeschoss befindlichen Passage fallen und verletzte sich hierbei erheblich.

Im strafgerichtlichen Verfahren wurde der 1950 geborene Mann wegen Freiheitsberaubung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Entschädigung der Verunglückten nach dem Opferentschädigungsgesetz lehnte das Landesversorgungsamt Hessen mit der Begründung ab, die Freiheitsberaubung sei kein tätlicher Angriff, was die Sozialgerichte der ersten beiden Instanzen bestätigten. Das Bundessozialgericht urteilte hingegen, dass ein Angriff auf die körperliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person jedenfalls dann als tätlicher Angriff im Sinne des Opferentschädigungsrechts zu behandeln sei, wenn die Person mittels körperlicher Gewalt ihrer Freiheit beraubt oder dieser Zustand durch Tätlichkeiten aufrechterhalten werde.

Vom Landessozialgericht war nunmehr zu entscheiden, ob der Frau, die wieder in Neuseeland lebt, wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens eine Entschädigung zu versagen ist. Dies vertrat das Versorgungsamt, das keine Anhaltspunkte für eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat gesehen und auf die Kenntnis der Frau hinsichtlich der Gefährlichkeit ihres Handelns verwiesen hatte.

Anders haben dies die Darmstädter Richter mit der heutigen Entscheidung beurteilt. Die fortdauernde Freiheitsberaubung sei wesentlich für das Verhalten der Frau, die selbst keinen mindestens gleichwertigen Beitrag zum Sturz aus dem Fenster geleistet habe. Die eventuell entstandene Panik sei auf die Tat zurückzuführen. Auch sei die altersund herkunftsbedingte Unerfahrenheit der Frau zu berücksichtigen. Der geringe Konsum von Marihuana und Alkohol sei hingegen nicht relevant. Ferner habe die Frau die Freiheitsberaubung nicht weiter hinnehmen müssen, so dass die Flucht aus dem Fenster mangels einer Alternative nicht als grob vernunftwidrig einzustufen sei. Eine Entschädigung könne schließlich auch nicht mit der Begründung verweigert werden, die Schutz- und Risikogemeinschaft redlicher Bürger" sei verlassen worden, was etwa bei Zugehörigkeit zu kriminellen Kreisen der Fall sei. Selbst ein unsolider Lebenswandel reiche hierfür nicht aus, weshalb hierzu auch keine Feststellungen zu treffen waren.

(AZ L 4 VG 3/07 ZVWDie Revision [ des Landesversorgungsamtes Hessen ] wurde nicht zugelassen.)


Quelle: Pressemitteilung des LSG [ Darmstadt ] [ sehr lange URL für die betreffende LSG-Darmstadt-Pressemitteilung, die ich hier nicht aufführen werde ]
[ Siehe jedoch einen diesbezüglichen Bericht der Rechtsanwaltskanzlei Kotz @ http://h2182201.stratoserver.net/sandbox/operentschaedigung_flucht.htm ( erstmalig publiziert hier am 13.05.2013 ) ]

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Diesem LSG-Urteil vom 28.05.2008 - AZ L 4 VG 3/07 ZVW war in demselben Fall ein BSG-Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R vorausgegangen ! – Siehe diesbezüglich auch unbedingt den mehr detaillierten Bericht zum Ganzen @ http://openjur.de/u/300495.html - Hoch relevante Urteile der obersten Gerichte !!!
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Martin Mitchell

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Wenn auch Dir »Nobbi« als Ehemaliges Heimkind ( aktiv im Heimkinder-Forum.de ) – oder irgend einem anderen Ehemaligen Heimkind – zu irgend einem Zeitpunkt im BUNDESSOZIALGERICHT, bzw. im LANDESSOZIALGERICHT eine Opferentschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden ist, würden wir alle gerne wissen was das Aktenzeichen / die Aktenzeichen Deines Opferentschädigungsfalles vor den Gerichten ist / sind, so dass wir alle diesbezüglichen OFFIZIELLEN JUSTIZIELLEN BERICHTE DARÜBER nachlesen und studieren können.

Übrigens war das Ehemalige Heimkind »Nobbi«, seinen eigenen Angaben gemäß, (1.) im ,,Kinderheim Vinzenzwerk-Handorf" von 1950-1961 und (2.) in ,,Klausheide-Höfelhof" von 1961-1963 als Schüler und in der Gärtnerei [ letzteres 'Heim' auch bekannt als ,,Hövelhof Salvator Kolleg Klausheide" ( eine Diktatur und ein Unrechtssystem unter dem Diktat der katholischen Salvatorianerbrüder – abgesegnet vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ) ].

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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ZUSAMMENFASSUNG – meinerseitige Zusammenfassung insbesondere für alle die Angst haben, dass (a.) ihr Name, (b.) ihr Alter, (c.) wann und wo sie damals im 'Heim' waren und dadurch geschädigt wurden, (d.) ihr heutiges Krankheitsbild als Folge von Gewalttaten die sie erfahren haben in der Heimerziehung und (e.) sonstige für einen Opferentschädigungsantrag relevante Details bekannt werden, wie z.B. auch (f.) die generelle Gegend und (g.) der Zuständigkeitsbereich der Behörden an die man solch einen Antrag stellt --- meinerseitige Zusammenfassung, in der Hoffnung dass all diejenigen die solches Bekanntwerden relevanter Details beängstigt, sich vielleicht wieder beruhigen.

Bisher habe ich FÜR ALLE, u.a., im Internet auch hier im CHEFDUZEN.DE-FORUM /  Das Forum der Ausgebeuteten und an vielen anderen Stellen eröffneten Thread / Thema »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben«

Ehemalige Heimkinder West sowohl wie auch Ehemalige Heimkinder Ost

UND FÜR ALLE ANDEREN AUF IRGEND EINE WEISE ,,DURCH TÄTLICHE GEWALT GESCHÄDIGTEN", DIE GESETZLICHE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG GEMÄß DEM OPFERENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (OEG) HABEN MÖGEN

auf folgende FÜR SIE ALLE relevante und zutreffende Gerichtsurteile der SOZIALGERICHTE, LANDESSOZIALGERICHTE und BUNDESSOZIALGERICHTE, die sich mit der Ablehnung eines von einem Versorgungsamt abgelehnten Opferentschädigungsantrags gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, aufmerksam gemacht,

damit auch SIE ALLE sich diese Information zum Nutzen machen können – falls sie das möchten:

Und alle solche Gerichtsurteileund die Aktenzeichen all solcher Gerichtsurteilesind weder ,,Geheimsache", noch stehen sie unter ,,Datenschutz" !
ALLE JUSTIZIELLEN BERICHTE ÜBER GERICHTURTEILE, UND DIE VOLLSTÄNDIGEN GERICHTSURTEILE SELBST, SIND WEITESTGEHEND ÖFFENTLICH FÜR JEDES MITGLIED DER GESELLSCHAFT ZUGÄNGLICH, man muss nur wissen wie und wo diese Gerichtsurteile zu finden sind – und dazu braucht man jeweilig das Aktenzeichen eines bestimmten Urteils !


(1.) ,,Grundsatzurteil" BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) in Kassel vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9 V 1/12R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(2.) Urteil LANDSESSOZIALGERICHT (LSG) Rheinland Pfalz in Mainz vom 06.03.2013, L 4 VG 11/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 11/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(3.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Düsseldorf vom 13.06.2013, S 35 VG 21/10 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: S 35 VG 21/10, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(4.) Urteil SOZIALGERICHT (SG) Berlin vom 27.09.2013, 181 VG 167/07 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: 181 VG 167/07, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(5.) Urteil LANDESSOZIALGERICHT (LSG) Hessen vom 28.05.2008, L 4 VG 3/07 ZVW – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VG 3/07 ZVW, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(6.) ,,Grundsatzurteil" BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) vom 30.11.2006, B 9a VG 4/05 R – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: B 9a VG 4/05 R, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).

(7.) Und bezüglich einer ,,Rehabilitierung" und darauffolgender ,,Entschädigung" gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG), das ,,Grundsatzurteil" VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VerfGH) Berlin vom 24.09.2013, VerfGH 172/11 – ( Ja, und dies ist das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils: Az.: L 4 VerfGH 172/11, und jeder darf es wissen und das Urteil ohne Einschränkungen lesen und studieren ).


Kein deutsches Gerichtsurteil irgend eines Gerichtes enthält die Realnamen und die Wohnadresse oder irgendwelche anderen Identifizierungsmerkmale der streitenden Parteien und somit auch nicht den Namen und die Wohnadresse eines Antragstellers oder einer Antragstellerin der/die Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellt oder gestellt hat. Jede involvierte Person bleibt völlig anonym, es sei denn sie oder er gibt ihren oder seinen Realnamen und andere persönliche Details anderweitig selber bekannt --- und das bleibt jedem natürlich selbst überlassen.

Ehemaliges Heimkind Detlef Rudolph, über den ich in den ersten beiden einleitenden Beiträgen dieses ebenso erstmalig von mir angesprochenen Themas »Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben« berichte, zum Beispiel, hat, unter Anführung seines vollständigen Realnamens, ZUM WOHLE ALLER, selbst über seinen Erfolg gesprochen, obwohl der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), wo er seinen Antrag auf Entschädigung gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt hatte, nicht darüber reden wollte – und tatsächlich, aus ihrerseitigen Datenschutzgründen ( an die er gebunden ist und auch andere Behörden gebunden sind ! ), nicht darüber reden durfte.

Und es war erst der Erfolgsbericht des Ehemaligen Heimkindes Detlef Rudolf der mich dazu veranlasste zu diesem Thema zu recherchieren und dann FÜR EUCH ALLE überall im Internet darüber zu berichten.
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Ein »Opferentschädigungsantrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)« den ein Opfer eines ,,tätlichen Gewaltaktes" aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden und Beeinträchtigungen bei seinem zuständigen kommunalen ,,Versorgungsamt" stellt – und den ein Opfer auch durchaus ohne Hinzuziehung eines Anwalts stellen kann ! – hat ( a. ) weder etwas mit einem Zivilverfahren-Gerichtsverfahren zu tun indem man den Schädiger auf Schadenersatz und Schmerzengeld verklagt, noch ( b. ) hat es etwas mit einem Strafverfahren zu tun in dem der Täter / Schädiger von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird um strafrechtlich für seine Gewalttat belangt und bestraft zu werden ( wie auch schon in allen vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread [ der letzten paar Tage ] und in den vielerseits darin angegebenen Gerichtsurteilen FÜR ALLE genau erklärt wurde. ).
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Ein »Opferentschädigungsantrag gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)« den ein Opfer eines ,,tätlichen Gewaltaktes" aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden und Beeinträchtigungen bei seinem zuständigen kommunalen ,,Versorgungsamt" stellt – und den ein Opfer auch durchaus ohne Hinzuziehung eines Anwalts stellen kann ! – hat ( a. ) weder etwas mit einem Zivilverfahren-Gerichtsverfahren zu tun indem man den Schädiger auf Schadenersatz und Schmerzengeld verklagt, noch ( b. ) hat es etwas mit einem Strafverfahren zu tun in dem der Täter / Schädiger von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird um strafrechtlich für seine Gewalttat belangt und bestraft zu werden ( wie auch schon in allen vorhergehenden Beiträgen der letzten paar Tage in diesem Thread und in den vielerseits darin angegebenen Gerichtsurteilen FÜR ALLE genau erklärt wurde. ).
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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Fachanwalt Dr. Andreas Scheulen ( in Nürnberg ) hat schon vor einigen Jahren folgendes Informationsblatt zum Thema »Opferentschädigung-Antragstellung« zur Verfügung gestellt und mit den bis zu dem damaligen Zeitpunkt bestehenden diesbezüglichen Gerichtsurteilen untermauert ( d.h. nur bis ungefähr Ende des Jahres 2008 --- und jetzt schreiben wir schon beinahe Endes des Jahres 2013 )
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http://rae-scheulen.de/ratgeber-sozialrecht/opferentschaedigung_ehemalige_heimkinder.pdf ( insgesamt 9 Seiten ).

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) ,,Soforthilfe" sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrente" zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen ,,Soforthilfefonds" geben sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrenten" geben. – BEIDES !

Zitat.
Tages Anzeiger - SCHWEIZ

@ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )

Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

Aktualisiert am 25.10.2013

Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt.

Beim zweiten Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen stand die Entschädigung der Betroffenen im Zentrum. Die Teilnehmenden wollen denn auch einen Härtefall- oder einen Solidaritätsfonds und planen, bis in wenigen Monaten eine Soforthilfe für Betroffene aufzubauen.

Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

[ ......... ]

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WEITERLESEN IM ORIGINAL @ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879 ( längerer Artikel )
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) ,,Soforthilfe" sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrente" zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen ,,Soforthilfefonds" geben sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrenten" geben. - BEIDES !


Der Evangelische Pfarrer a.D. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe in seinem Blog, dem Dierk Schaefer Blog, weist ebenso darauf hin, in einem Kommentar den er mit folgender Überschrift einleitet und beginnt:

( @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/27/anderswo-lauft-ehrlicher-als-bei-uns/#comments )


Zitat.
Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns.

Der Runde Tisch [Heimerziehung] bei uns [ in der Bundesrepublik Deutschland ] lief nur rund für die Interessenvertreter aus Staat und Kirchen. Diese ,,ehrenwerte" Schicksalsgemeinschaft hat es geschafft, die Opfer öffentlicher Erziehungsmaßnahmen zu betrügen.

»Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. ... Dazu sollen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden, die keine vorgängige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erfordern, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum nächsten Runden Tisch [ Heimkinder und Verdingkinder in der Schweiz ] am 29. Januar 2014 sollen diese Möglichkeiten konkretisiert werden. Ziel sei es, bereits im ersten Halbjahr 2014 Gesuche um Soforthilfe entgegenzunehmen und zu bearbeiten«[1].

Wer von einer gerechteren Welt konkret träumen möchte, lese den Artikel.

[1] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879

Beschlagwortet mit: Schweiz, Zwangsarbeit

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) ,,Soforthilfe" sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrente" zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen ,,Soforthilfefonds" geben sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrenten" geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein zweiter Beitrag heute zu diesem Thema --- weiterführend zu den zwei vorhergehenden Beiträgen ( oben ) ]

Ein Betroffener, Helmut Jacob, in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog kommentierte den Beitrag von Dierk Schäfer mit dem Hinweis auf die Situation in der Schweiz, wie folgt:

( @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )

Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

Zitat.
Zitat.
TagesAnzeiger Schweiz, aktualisiert am 25.10.2013

,,Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

Die Schweiz wird die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen finanziell entschädigen. Darauf haben sich Vertreter des Bundesamtes für Justiz, des Bauernverbandes und von Betroffenen geeinigt. ...

Die Opferorganisationen hatten im Vorfeld des ersten Runden Tisches im Juni konkrete finanzielle Forderungen gestellt. So sollten die Opfer in einem ersten Schritt Nothilfebeiträge von je 10'000 Franken erhalten. Ab 2014 sollten dann Entschädigungen von je 120'000 Franken in Form einer Zusatzrente ausbezahlt werden. ..."

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879
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Kommentar: [ d.h. Kommentar von Helmut Jacob ]

Wenn die Wünsche des Rundes Tisches in der Schweiz auch nur zur Hälfte in Erfüllung gehen – und es gibt Anzeichen dafür, dass die Forderungen wohl umgesetzt werden – dann ist dies eine nachträgliche Ohrfeige für die ehemalige Vorsitzende des ,,Runden Tisches Heimerziehung" in der Bundesrepublik Deutschland. Man braucht den Artikel nur zu überfliegen und stellt schon fest: Der Runde Tisch arbeitet nicht gegen die Opfer, sondern für sie und er versucht, eine wirkliche Opferentschädigung, die den Namen auch verdient, in Gang zu bringen. Der Nothilfebeitrag von 10.000 Franken entspricht 8.099 Euro. Die 120.000 Franken Entschädigung ergeben einen Betrag von 97.193 Euro.

Antje Vollmer wollte bekannter Weise nicht mehr als 5.000 Euro auszahlen lassen. Zwar gibt es heute bereits in einigen Fällen bis zu 10.000 Euro für Terrassenüberdachungen, Zuschüsse zum Neuwagen, Wohnungsrenovierungen und allerlei Anschaffungen, aber im Durchschnitt sind es nach wie vor etwa 5.000 Euro, die schamloserweise von Politikern als Entschädigung in Rundfunk, TV und Presse angepriesen und von diesen Organen kritiklos nachgeschwafelt werden.

Die meisten Opfer allerdings wollen eine bescheidene monatliche Opferrente oder eine Einmalauszahlung von 54.000 Euro. In zwei nicht repräsentativen Umfragen wurde dies eindeutig zum Ausdruck gebracht.

http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Abstimmung_uber_den_Runden_Tis/abstimmung_uber_den_runden_tis.html

Dieses Begehren wird bis heute durch die Bank abgelehnt. Von politischer Seite unterstützt lediglich die Partei Die Linke diese Forderung.

Der Blick in die Schweiz beweist schon jetzt: Mit diesen schamlosen Betrügereien, Belügereien und Manipulationen des ,,Runden Tisches Heimerziehung" unter Vorsitz von Antje Vollmer, Trägerin der Ehrenberg-Medaille, die einen erbärmlichen Opferfonds zur Folge haben, wurden die Bundesrepublik, die Länder, die Kommunen, die Rechtsnachfolger der Heime und nicht zuletzt die beiden sogenannten Großkirchen erneut zu Tätern an den Opfern. Dies wird wahrscheinlich in der Schweiz nicht passieren. Warten wir es ab.

[ Beschlagwortet mit: ] Heimkinder, Opferentschädigung, Verdingkinder, Schweiz, Opferfonds, Runder Tisch Heimerziehung, Antje Vollmer, Katholische Kirche, Evangelische Kirche
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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Achtung - SCHWEIZ will Ehemaligen Heimkindern (a.) ,,Soforthilfe" sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrente" zahlen.

In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen ,,Soforthilfefonds" geben sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrenten" geben. - BEIDES !


Anderswo läuft es ehrlicher als bei uns. - Opferentschädigung für ehemalige Heimkinder auf dem Weg - in der Schweiz, nicht hier.

[ Dies ist mein dritter Beitrag heute zu diesem Thema --- weiterführend zu den drei vorhergehenden Beiträgen ( oben ) ]

Und ebenso aufgeführt von dem Betroffenen Helmut Jacob in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog, an gleicher Stelle:

( @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-opferentschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier-120837983.html )

Zitat.
Kommentar Heidi Dettinger, Verein ehemaliger Heimkinder (VeH)

Und damit nicht genug...

Verfasst von VEH e.V. am Di, 2013-10-29 00:14.

Die Ohrfeige ist noch wesentlich gewaltiger, denn gar nicht in den zweifelhaften Genuss der schmählichen Gelder kommen die Menschen, die wohl am wehrlosesten waren und nicht zuletzt deshalb am meisten litten:

● Säuglinge und Kleinkinder, die in Heimen lebten, in denen unglaubliche Qualen in ihr kleines Leben einzogen: Weit weg von allem, was sie brauchten, wurden sie - wenn sie Glück hatten - warm, satt und sauber gehalten. Liebe? Bewegung? Lachen? Spielen? Körperkontakt? Alles Fehlanzeige! Als Erwachsene leiden sie immer noch unter der Deprivation und den Auswirkungen wie Misstrauen, Hospitalismus, körperlichen Beschwerden, psychische Leiden.

● Kinder, die in Einrichtungen für Behinderte leben mussten, seien sie körperlich oder geistig behindert, wurden sie "nur" für schwachsinnig erklärt, weil die Heime nach der NS-Zeit wieder gefüllt werden mussten - (Beispiel: Franz-Sales-Haus in Essen. Leer gefegt wurde es von der T4-Aktion der Nazis, die darauf hinaus lief, behinderte Menschen auszurotten. Und die selbst nach dem halbherzigen Halt dieser Aktion durch die Nazis "unter der Hand" weiter geführt wurde und zahllose Behinderte - Kleinkinder, Kinder, Frauen, Männer - in einen qualvollen Tod schickte durch Verhungern, Verdursten, Medikamentengaben, wurde nach Kriegsende blitzschnell wieder aufgefüllt. Mit Kindern, die wahllos für schwachsinnig erklärt wurden, von Ärzten, die dieses Metier in NAZI-Deutschland erlernt hatten und es nun ohne Skrupel weiter ausführten).

● Kinder, die von denen, die sich um sie sorgen sollten, in die Psychiatrie eingesperrt wurden, wo sie monate- oder gar jahrelang mit Medikamenten vollgestopft wurden, mit Elektroschocks gequält, in Zwangsjacken gepfercht und in der Pflege anderer Psychiatrierten eingesetzt wurden.
Diese Menschen sehen nicht einmal etwas von den schändlichen, den schamlosen Zahlungen, denen der Runde Tisch Heimerziehung unter dem Jubel von Politik und Medien den Weg bereitet hat. Und gleichzeitig umgeben sich Kirchen und Politik weiterhin mit Prunk und Protz...

Wir wünschen den Schweizer Überlebenden Glück und Erfolg. Für sie und auch für uns. Denn wir sind nach wie vor der Meinung, dass auch Deutschland keine Insel ist und sich nicht nur, wenn es um Datenschnüffeleien der Amerikaner geht oder um den festungsgleichen Ausbau gegen Flüchtlinge als ein Teil Europas gerieren kann.


Wir fordern europäische Rechte: Eine Entschädigung, die diesen Namen verdient und die es uns erlaubt, ohne Angst und in Würde unser Alter zu verbringen.
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[ QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/opferentschaedigung-fuer-ehemalige-heimkinder-auf-dem-weg-in-der-schweiz-nicht-hier/ oder auch @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ ]

[ Verschlagwortet mit Ehemalige Heimkinder, Entschädigung, Fonds Heimkinder, Heimgeschichte, Kinderrechte, Pädagogik, Psychiatrie, Schweiz ]
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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In der Schweiz soll es für Ehemalige Heimkinder (a.) einen ,,Soforthilfefonds" geben sowohl wie (b.) ,,Entschädigungsrenten" geben. - BEIDES !


Schweizer ,,Ehemalige Heimkinder", ,,Verdingkinder" und alle sonstigen ,,Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen" sollen entschädigt werden, d.h. sollen wirkliche ENTSCHÄDIGUNG erhalten.

Hier ist alles was es bisher zu diesem Thema gibt festgehalten: @ http://www.fremdplatziert.ch/
[ "ch" am Ende dieser URL steht für Schweiz ]
( DIES IST DIE SCHWEIZER "EHEMALIGE HEIMKINDER" WEBSEITE ! )



[ SCHWEIZ ] SONNTAGSBLICK - 27. Oktober 2013

Verdingkinder - Auf gute Worte brauchts jetzt Taten

@
http://www.fremdplatziert.ch/SoBli_Staatsopfer.pdf
( eine Image dieses aktuellen Presseartikels )



[ SCHWEIZER ] MEDIENMITTEILUNG - 25. Oktober 2013

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Zweiter Runder Tisch, erste Resultate

@ http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/de/2013-10-25_mm_runder_tisch.html



[ SCHWEIZ ] Artikel in der Zeitung Tages Anzeiger - 25. Oktober 2013

Durchbruch für ehemalige Verdingkinder

@ http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Durchbruch-fuer-ehemalige-Verdingkinder/story/11350879



[ SCHWEIZER ] SRF TAGESSCHAU - Verdingkinder und Zwangsversorgte: Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
RENÉ SCHÜPBACH
@ http://www.fremdplatziert.ch/ ( dort bitte ein bißchen runter scrollen )
( VIDEO – Länge: 1 Min. u. 58 Sek. )



[ SCHWEIZ ] suedostschweiz.ch - 23.10.2013, 05:30 Uhr

Verdingkinder: Der Kanton will sich nicht entschuldigen

@ http://www.suedostschweiz.ch/politik/verdingkinder-der-kanton-will-sich-nicht-entschuldigen



Überall da wo wir in Deutschland und Österreich den Begriff "Ehemalige Heimkinder" verwenden, verwendet die Schweiz vorwiegend die Begriffe ( a. ) "Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", ( b. ) "Verdingkinder", ( c. ) "Zwangsversorgte" und ( d. ) "Fremdplazierte" [, die auch in der SCHWEIZ alle ZWANGSARBEIT leisten mussten ! ]; und deswegen wird dieses Thema, was die Schweiz betrifft, auch nicht so einfach und ohne weiteres in den deutschen und österreichischen Medien aufgegriffen, bzw. aufgegriffen werden, und Vergleiche mit Deutschland und Österreich gezogen werden, denn diese schweizer Begriffe haben nur wenig bis gar keine Bedeutung in Deutschland und Österreich.
In der Schweiz hingegen werden die Begriffe "Heimkinder" und "Ehemalige Heimkinder" von den dortigen Behörden und den dortigen Medien und selbst von der schweizer Gesamtgesellschaft überhaupt nicht verwendet und sind ihnen allen dort somit beinahe völlig bedeutungslos.



Darum habe ich jetzt diesen Beitrag formuliert um auch auf dieses Problem hinzuweisen und überall im Internet darauf aufmerksam zu machen.
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Ich machte auch gerade erst kürzlich meinen deutschen Kontakt im ,,[color=#007c0]Verein ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ) auf folgende wichtige und interessante Links und Kontakte aufmerksam, die vielleicht auch den ein oder anderen hier interessieren mögen.

Zitat.
Lieber Hans,

Du solltest, m.M.n, in unserer Vereinswebseite-Linkliste ( @ http://www.veh-ev.eu/, bzw. @ http://www.veh-ev.eu/Wichtige_Themen/Linkseite/linkseite.html ) auch unbedingt auf diese spezifisch SCHWEIZER HEIMKINDERSEITEN hinweisen:

Home @ http://www.fremdplatziert.ch/
Kontakt @ http://www.fremdplatziert.ch/kontakt.html
E-mails: info@fremdplatziert.ch | info@waisenkinder-verdingkinder.ch.vu
Forum @ http://fremdplatziert.forumprofi.de/index.php
Gästebuch @ http://www.fremdplatziert.ch/gastbuch.html
Verein Fremdplatziert auf facebook @ https://www.facebook.com/VereinFremdplatziert

und

@ http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/index.php

und

@ http://www.netzwerk-verdingt.ch/doku/newsletter/huonker.html

und

@ http://www.geschichteinchronologie.ch/eu/ch/schweizer-terror/20-kriminelle-kinderheime.html

Desweiteren, schau Dir bitte auch mal diesen meinen neusten – in meinem Forum EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM gestern abend getätigten – BEITRAG bezüglich den SCHWEIZER HEIMKINDERN und ihrem Kampf um Entschädigung an :

BEITRAG @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=418#p418

Mit besten Grüßen aus Australien

Martin
( Martin MITCHELL )
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PS.: Es gibt seit kurzem erst auch einen neuen interessanten Blog und ein Gästebuch ausgehend von Rainer Schmidt und Detlef Delfing in Hamburg: http://www.jungborn-internat.de/ ( auch bezüglich einer damaligen deutschen Schule und Kinderheimhölle ! )
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Martin Mitchell

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Heimerziehung in Österreich (Nachkriegszeit bis 1980), in der "Zweiten Republik"

Zitat.
Einladung zur BUCHREPRÄSENTATION am 13.11.2013 !

»Verwaltete Kindheit - Der österreichische Heimskandal«
von Georg Hönigsberger und Irmtraut Karlsson

Es lesen: Erni Mangold und Karl Markovics

Einleitende Worte: Karl Welunschek

MITTWOCH, 13. NOVEMBER 2013, UM 20:00 UHR

im Theater Nestroyhof Hamakom

Nestroyplatz 1, 1020 Wien (U1 Nestroyplatz)

EINTRITT FREI

Wir freuen uns auf dein/Ihr Kommen!

Um Anmeldung wird gebeten:


contact@hamakom.at  
Tel. +43 (0)1 8900 314
http://www.hamakom.at



Die Geschichte der österreichischen Heimkinder ist vermutlich die größte menschliche Tragödie der Zweiten Republik. Weit mehr als 100.000 Kinder sind betroffen. Bis in die 1980er-Jahre traten Fürsorgeheime als totale Institutionen in Erscheinung, in denen physische und psychische Gewalt sowie sexueller Missbrauch systemimmanent waren. Ihre Arbeitskraft wurde ausgebeutet, ein höherer Bildungsstandard blieb ihnen verwehrt. Die Autoren offenbaren, dass die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik von den grausamen Erziehungsmethoden in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Kinder- und Jugendheimen wussten. Speziell in den Jahren 1970 bis 1980 drangen viele Missstände an die Öffentlichkeit. Heime, die bereits 1975 geschlossen gehört hätten, bestanden dennoch weiter.

Erstmals wird bundesweit in die Thematik Einblick gewährt. Zahlreiche zeitgenössische Akten und wissenschaftliche Arbeiten wurden durchforstet. Ehemalige Heimkinder schildern ihre Erlebnisse. Ein internationaler Vergleich wird gezogen. Zudem zeigen die Autoren Lösungen auf, wie öffentliche Stellen Betroffene der Jugendfürsorge heute unterstützen können.


Georg Hönigsberger
Journalist bei der [ österreichischen ] Tageszeitung KURIER, Ressort investigative Recherche. Deckte 2011 den Missbrauchsskandal im Kinderheim Schloss Wilhelminenberg auf, lieferte die ersten Beweise für die Malariatherapien an Jugendlichen in Wien und brachte die Zwangsarbeit im Tiroler Heim St. Martin ans Tageslicht. Mehr als 100 Berichte zum Thema Kinderheime. Heimskandal-Blog auf kurier.at.

Irmtraut Karlsson
Psychologin und Soziologin, 1972-1974 Leitung der Wiener Heimstudie 1974. Diese umfangreiche, unter dem Titel ,,Verwaltete Kinder" 1976 erschienene Arbeit ist bis heute einzigartig. Engagement in sozial-pädagogischen Reforminitiativen, Frauenpolitikerin. Seit 1999 Schriftstellerin, Krimis und Sachbücher. ,,Mordschmankerln – Mehlspeiskrimis" (Kral Verlag 2006).



BUCHTIPP

Georg Hönigsberger, Irmtraut Karlsson:
»Verwaltete Kindheit - Der österreichische Heimskandal«
Erschienen im Oktober 2013 im Kral Verlag.
296 Seiten, 14 x 21 cm, Hardcover mit Leseband.
€ 26,90
ISBN: 978-3-99024-189-9

Das Buch ist bereits in allen Buchhandlungen erhältlich oder direkt bestellbar über:
Kral Verlag GmbH
Verleger: Robert Ivancich
J.-F.-Kennedy-Platz 2
2560 Berndorf
Tel.: +43 (0) 2672/82 236-0, Fax: Dw. 4
E-Mail: office@kral-verlag.at
http://www.kral-verlag.at

Bildnachweis
Zeichnung am Cover von Erwin Aschenwald.
Grafik: xl-graphic, Wien.

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Zitat.
WEITERE BUCHREPRÄSENTATIONEN

Geplant sind weitere Buchpräsentationen in Wien, Bad Vöslau und Innsbruck.

Wien: 28. November, 19 Uhr, Republikanischer Club;

6. Dezember, 19 Uhr, Volkskundemuseum

Innsbruck: Ort und Termin stehen noch nicht fest

Bad Vöslau: Ort und Termin stehen noch nicht fest

Liebe Grüße, Georg

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QUELLE: Bekanntgebung verbreitet von dem österreichischen Journalist und Autor Georg Hönigsberger selbst, http://www.wir-heimkinder.at/index.php?page=Thread&threadID=5967&s=1e071e8fc0539cec101a0b1ba4dfd9dca38018c3 ( Beitrag 3: am Mi. 30.10.2013, um 12:45 Uhr und Beitrag 4: am Mi. 30.10.2013, um 12:47 Uhr )

Siehe auch den diesbezüglichen UP-DATE von Journalist Georg Hönigsberger im KURIER.AT @ http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/wimmersdorf-phantom-kinderheim-im-schatten-der-nazis/30.715.508 ( vom 13.10.2013, um 08:00 Uhr )
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Martin Mitchell

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Für alle deutschen Ehemaligen Heimkinder – wo auch immer sie heute in der Welt leben mögen –, die hier in diesem deutschsprachigen "Forum der Ausgebeuteten", dem CHEFDUZEN.DE-FORUM lesen und verkehren und genau informiert sein möchten.


Prozedur des Antragsverfahrens: »Hilfsfonds Heimerziehung West« UND »Hilfsfonds Heimerziehung Ost« in der Bundesrepublik Deutschland.

DIE EINZIGE STELLE IM ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INTERNET wo man genau nachverfolgen kann, wie, Schritt für Schritt, von Anfang bis Ende, dieses ganze Antragsverfahren – potentiell mehrere solche Antragsverfahren pro Person ! – funktioniert, ist hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-FORUM genau festgehalten: »BEISPIEL: Antrag auf Hilfe aus dem Hilfsfonds Heimerziehung.« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=30&t=33 ( wo die ganze Prozedur leicht verständlich schriftlich festgehalten und genau dokumentiert ist ! )


Ein Beispiel wie effizient, zumindest, solche Anträge seitens der Anlauf- und Beratungsstelle in Münster, NRW, bearbeitet werden.


Und wie eine ,,Schlüssigkeitsprüfung"/ein ,,Schlüssigkeitsbescheid"/eine ,,Antragsbewilligung", d.h. das ,,Stattgeben" eines ,,Sachleistungsantrags" aus dem »Hilfsfonds Heimerziehung West« UND aus dem »Hilfsfonds Heimerziehung Ost« seitens der Kölner Hauptgeschäftsstelle aussieht, kann jeder ebenso im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-FORUM herausfinden, d.h. sich anschauen: »,,Schlüssigkeitsbescheid"/,,Antragsbewilligung" von BAFzA Köln« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=30&t=31 ( eine sachgerechte Reproduktion einer solchen »Vereinbarung über materiellen Hilfebedarf« ).
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Wer und was ist das ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" ( ,,BAFzA" ), Geschäftsstelle Köln ?

Das heutige erst seit dem 3. Mai 2011 bestehende so genannte ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" war vier Jahrzehnte lang das ,,Bundesamt für den Zivildienst" ( ,,Zivildienstamt" / ,,Ziviamt" ), zuständig für die Verwaltung und Betreuung von Wehrdienstverweigerern, bzw. Zivildienstleistenden. Als es aber dann eines Tages, Mitte des Jahres 2011, in der Bundesrepublik Deutschland keine Wehrpflicht mehr gab, war auch das ,,Bundesamt für den Zivildienst" ( ,,Zivildienstamt" / ,,Ziviamt" ), zuständig für die Verwaltung und Betreuung von Wehrdienstverweigerern, bzw. Zivildienstleistenden überflüssig geworden. Was tun mit diesem großen überflüssig gewordenen Beamtenstab ( eine Behörde mit rund 1000 Mitarbeitern ! ) ?

Und hier wird detailiert darüber berichtet wie dann aus dem ,,Bundesamt für den Zivildienst" – eine Bundesbehörde, die auch weiterhin dem "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" ( "FAMILIENMINISTERIUM" ) untersteht – das neue ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben", »BUNDESAMT FÜR ALLES«, wurde :

Zitat.
ZEIT ONLINE Artikel von BRITTA BEEGER ( vom 17. August 2011 ) »Ein Amt für alle Fälle« − »Die Zivis verschwinden, die Behörde bleibt: Anstatt das Bundesamt für den Zivildienst aufzulösen, wurde ihm ein neuer Aufgabenbereich zurechtgebastelt.« @ http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-08/zivildienstamt-koeln-freiwillige?commentstart=17#cid-3136284
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Als ein ,,Ehemaliges Heimkind West" – »Pausenschläfer« – diesen ZEIT ONLINE Artikel erstmalig Ende Oktober 2013 entdeckte, schrieb er sofort folgenden Leserkommentar dazu ( @ http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-08/zivildienstamt-koeln-freiwillige/seite-2?commentstart=17#comments ) :

Zitat.
23. Ein neuer Aufgabenbereich für das BAFzA

»Pausenschläfer« – 30. Oktober 2013, um 15:05 Uhr

Seit dem 01.01.2012 kümmert sich das Amt auch um ehemalige Heimkinder, indem es die Anträge auf Hilfsleistungen aus dem Fonds Heimerziehung auf Schlüssigkeit prüft. Leistungen für Westheimkinder können bis zum 31.12.2014 beantragt werden, und bis zum 31.12.2016 soll dann alles abgewickelt sein (Westdeutschland).
Bei der Neustrukturierung des Amtes wurde eigens in der Abteilung 4 ein neues Referat 403 (Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung) geschaffen.

http://www.bafza.de/fileadmin/redaktion/downloads/Abt1/103/Organisationsplan_03_13__ohne__Namen_.pdf


Da ich selbst Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung beantragt habe, und auch in entsprechenden Heimkinderforen mich informiere, kann ich durchaus sagen, dass die Mitarbeiter des dortigen Amtes mit ihrer neuen Aufgabe reichlich überfordert sind, und dass es in der Folge zu erheblichen Wartezeiten kommt, die ich für unangemessen halte. Auch der bürokratische Aufwand, um überhaupt Leistungen zu erhalten, ist meiner Meinung nach nicht vertretbar, wenn gleich es schon auf diesem Gebiet einige Verbesserungen gegeben hat.

(Auf diesen Zeit Online Artikel bin ich erst heute bei meiner Recherche zum BAFzA gestoßen.)

[ Mein eigener Internetauftritt : ] http://hamburgerlagebuecher.blogspot.de/2012/09/10-fonds-heimerziehung-west-und-ost.html
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Wer und was ist das ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" ( ,,BAFzA" ), Geschäftsstelle Köln ?


WHO IS WHO AND WHO IS IN CHARGE ?


An oberster und leitender Stelle in diesem ganzen ALMOSEN-VERTEILUNGS-VERLAUF der ALMOSEN an Ehemalige Heimkinder stehen:
(1.) FAMILIENMINISTERIUM (BMFSFJ) Ministerin Kristina Schröder, MdB (CDU) (in Berlin);
(2.) FAMILIENMINISTERIUM (BMFSFJ) Staatssekretär Herrmann Kues, MdB (CDU) (in Berlin);
(3.) FAMILIENMINISTERIUM (BMFSFJ) Staatssekretär Lutz Stroppe, Bürokrat (CDU) (in Berlin);
(4.) Präsidentin des ,,Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" (,,BAFzA") (in Köln) Helga Roesgen ( Sie muss sich jedoch streng an alle diesbezüglichen Anweisungen und Vorgaben des FAMILIENMINISTERIUMs halten sowie die Satzungsvorgaben des Fonds – beider Fonds: des Fonds West UND des Fonds Ost – befolgen ! );
[ Lebenslauf der Präsidentin des ,,Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" (,,BAFzA") Helga Roesgen @
http://www.bafza.de/index.php?id=431&no_cache=1&type=98 ];
(5.) Prof. Dr. Peter Schruth, ,,Ombudsmann" für Ehemalige Heimkinder West sowohl wie Ost (in Berlin), ohne jegliches seinerseitiges (Mit)Bestimmungsrecht und ohne jegliche seinerseitige Entscheidungsmöglichkeit;
(6.) Ralf Weber, ,,stellvertretender Ombudsmann" für Ehemalige Heimkinder Ost (nur für diese!), ohne jegliches seinerseitiges (Mit)Bestimmungsrecht und ohne jegliche seinerseitige Entscheidungsmöglichkeit.

Vielleicht sollten all DIEJENIGEN also als Ansprechspartner für die Unzufriedenheit und völlig berechtigten Beschwerden der Ehemaliger Heimkinder dienen, wenn diese jetzt zu lange auf die Auszahlung an sie der ihnen versprochenen ALMOSEN warten müssen.

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

.
Wer und was ist das ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" ( ,,BAFzA" ), Geschäftsstelle Köln ?


Weiterführend zu den zwei unmittelbar vorhergehenden Beiträgen in diesem Thread.


Große Begeisterung und Zufriedenheit über die ALMOSEN ?


Schon vor einem Jahr wurde bei READERS EDITION bezüglich den AUSZAHLUNG VON ALMOSEN AN HEIMOPFER berichtet und diesbezügliche Äusserungen von Staatssekretär Lutz Stroppe (BMFSFJ) unter die Lupe genommen und kritisiert:

( @ http://www.readers-edition.de/2012/10/26/%E2%80%9Eeinfach-nur-lachhaft%E2%80%9C-%E2%80%93-pressemitteilung-der-bundesregierung-zum-fonds-fur-die-heimopfer-in-den-drei-nachkriegsjahrzehnten/ )

Zitat.
HEIMOPFER ERBOST ÜBER PRESSEMITTEILUNG DER BUNDESREGIERUNG

,,Einfach nur lachhaft" – Pressemitteilung der Bundesregierung zum Fonds für die Heimopfer in den drei Nachkriegsjahrzehnten

Helmut Jacob | [ Freitag ] 26. Oktober 2012, 14:02 Uhr

Laut einer Pressemitteilung vom [ Mittwoch ] 24. Oktober [ 2012 ] des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [ BMFSFJ ] zieht die Bundesregierung eine ,,erste positive Bilanz aus dem Fonds ˌHeimerziehung Westˈ".

Das Ministerium weiter: ,,Die Entscheidung des Bundestages über die Einsetzung des Fonds aufgrund der Empfehlungen des ˌRunden Tischs Heimerziehung in den 50er und 60er Jahrenˈ habe sich ˌsehr bewährtˈ, sagte Staatssekretär Lutz Stroppe vom [ BMFSFJ ] FAMILIENMINISTERIUM am Mittwoch [ 24.10.2012 ] vor dem Familienausschuss. Das Modell habe sich ˌzum Vorbildˈ entwickelt, nach dem auch anderen Opfergruppen geholfen werden könnte."

Zu den Fakten: ,,Bis heute seien 2.086 Vereinbarungen mit Opfern über Rentenersatzleistungen und materielle Hilfen getroffen worden. ... Insgesamt seien bislang 12,1 Millionen Euro an finanziellen und materiellen Leistungen gewährt worden."

Zugleich betonte Stroppe, ,,dass für viele Opfer die Anerkennung ihres Leids wichtiger sei, als die Hilfeleistung über den Fonds."

Indes brodelt es an der Basis der Heimopfergruppen gewaltig. ,,Einfach nur lachhaft" findet ein Opfer unter dem Pseudonym »CheGuevara« die letzte Äußerung des Staatssekretärs. ,,So eine verlogene Bande gibt es nirgendwo", heißt es an anderer Stelle in einem Forum für Opfer von Gewalt und Missbrauch. Lutz Adler, der mit vollem Namen genannt werden will: ,,Ich kann dazu kaum was sagen .... VOR WUT!"

Die nüchternen Zahlen sehen statistisch berechnet nicht glanzvoll für das Ministerium aus: Von ca. 400.000 noch lebenden Heimkindern und -jugendlichen wurden mit 2.086 ,,Vereinbarungen ... über Rentenzahlungen und materiellen Hilfen" getroffen. Dies entspricht 0,5, also ein halbes Prozent. Diese 2.086 Opfer haben insgesamt 12,1 Millionen Euro erhalten. Dies ergibt eine Summe von ca. 5.800 Euro pro Opfer.

Schon zu Beginn des ,,Runden Tisches Heimerziehung" (RTH) wünschte die Tischvorsitzende Antje Vollmer, dass die Einmalzahlungen nicht höher sein dürften, als die für jüdische Zwangsarbeiter, um diese Gruppe nicht zu brüskieren.

Allerdings missachtete sie den wiederholten Hinweis des damaligen Anwaltes Michael Witti über seine jüdischen Mandanten: ,,Meine Mandantschaft erhielt im Zuge des Gesamtkomplexes: DM 15000.– plus nun EURO 10000.– bis 30000.– plus monatliche Rente von 200.– bis 400.– EUR".

Kommentar:

Der Bericht des Staatssekretärs Stroppe vor dem Familienausschuss ist eine weitere psychische Misshandlung der Heimopfer, die Gewalt und Vergewaltigungen ertragen mussten, weil alle staatlichen Instanzen, bis zu den Ortsjugendämtern, in ihrer Aufsichtspflicht versagten. Außerdem gab es bis 1961 keine wirksamen Gesetze zum Schutze von Jugendlichen und Kindern in den Heimen. Die Landesjugendämter wurden erst dann eingerichtet, haben aber ebenfalls ihre Aufsichtspflicht etliche Jahre nicht wahrgenommen. Zumindest ist von keinem Opfer bekannt, dass es mit einem Vertreter der Landesjugendämter sprechen durfte.
Angesichts eines halben Prozentes Antragsteller von etwa 400.000 noch lebenden Heimopfern, wobei die Gruppe der Säuglinge, der in die Psychiatrie eingewiesenen Jugendlichen und der behinderten Heimkinder überhaupt nicht berücksichtigt ist, ist die positive Bilanz der Bundesregierung schlichtweg eine Lachnummer. Aus dieser Zahl gar abzuleiten, dass sich die Einrichtung des Fonds ,,sehr bewährt" habe, kann man nur als unanständig bezeichnen. Dass dieser Fonds eine Vorbildfunktion haben soll, ist nur den Forderungen der Ehrenberg-Medaillenträgerin Antje Vollmer zu schulden, die zu Beginn ihres gegen die Opfer gerichteten Vorsitzes des RTH eine Grenzlinie zur Höhe möglicher Entschädigungsleistungen gezogen hat. Die Stellungnahmen zu den Zwischen- und Endergebnissen der Arbeit des RTH reichen von zahlreichen Manipulationen bis hin zum offenen Betrug. Zuletzt haben sich selbst die meisten Vertreter der Opfer am RTH von den Ergebnissen distanziert.


http://www.readers-edition.de/2011/06/28/runder-tisch-vollmer-von-allen-heimkindern-verlassen/

All diese Tatsachen verschweigt das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und wirft zudem mit der Blendgranate: ,,dass für viele Opfer die Anerkennung ihres Leids wichtiger sei, als die Hilfeleistung über den Fonds." Die Belege dazu fehlen völlig und lassen sich selbst aus der peinlich geringen Zahl von angeblichen Opferbefriedungen nicht ableiten.

In zwei Abstimmungen haben Heimopfer übrigens ihre Ablehnung des Ergebnisses des RTH zum Ausdruck gebracht.


http://helmutjacob.over-blog.de/article-zwei-abstimmungen-heimopfer-lehnen-ergebnis-des-runden-tisches-heimerziehung-ab-70027920.html

Auch diese Aussagen, wenn auch nicht repräsentativ, werden seit Jahren völlig ignoriert. Man muss der Bundesregierung und dem Ministerium Boshaftigkeit attestieren. Ihr einziges Ziel ist die Beruhigung der Öffentlichkeit.

Hier die Pressemitteilung [ ausgehend von Staatssekretär Lutz Stroppe (BMFSFJ) ]:

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_469/01.html
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( Helmut Jacobs Kritik vom 26.10.2012 ebenso wiedergegeben @ http://www.weserstadt-minden.de/module-tRSSNews-view-option-article-artid-12611643-lang-en.html )

SUCHBEGRIFFE / TAGS / LABELS / THEMEN: Antje Vollmer, Caritas, Diakonie, Evangelische Kirche, Heimkinder, Heimopfer, Katholische Kirche, Opferfonds, Runder Tisch Heimerziehung
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Um noch einmal auf den schon mehrmals zuvor von mir erwähnten mit Deutschland parallel laufenden österreichischen Heimskandal – einschließlich auch hier wieder "ZWANGSARBEIT" – zurückzukommen...


Heimerziehung in Österreich (Nachkriegszeit bis 1980), in der "Zweiten Republik"


In Antwort zu dieser BEKANNTGEBUNG UND BUCHVORSTELLUNG – in einem einleitenden Beitrag: Beitrag 1 ( vom So. 03.11.2013, um 00:21 Uhr ) von dem Boardnutzer »martini« ( d.h., von dem in Australien ansässigen Australier Martin MITCHELL ) – in einem überall gleichlautenden Text, in einem überall gleichlautenden Thread »»Verwaltete Kindheit: Der österreichische Heimskandal« – Heimerziehung in Österreich (Nachkriegszeit bis 1980) – Einladung zur Buchpräsentation am 13.11.2013 !« im HEIMKINDER-FORUM.DE, schrieb ein anderer dort verkehrender Boardnutzer, »sonichtso« ( jemand der sich als ein ehemaliger ,,Spezialkinderheim"-Insasse und Jugendwerkhöfler aus der DDR identifiziert ), folgenden Beitrag: Beitrag 2 ( vom So. 03.11.2013, 09:35 Uhr ):

Zitat.
au toll, gehst du auch [ zur Buchpräsentation, am 13.11.2013, in Wien ] martini??

Hat man sich mal gefragt warum diese Schreiberlinge erst heute mit ihren Werken auf den Markt kommen?
Ein Teil der Herrschaften sind bereits älterem Datums und hätten wohl die Chance vor 20 Jahren schon gehabt.
Bis dato sind sie alle jeden Sonntag gottesfürchtig in die Kirche gegangen und haben zugeschaut.... wie ich schon in einem anderen Beitrag in diesem Forum schrieb, diese Leute bedienen den Zeitgeist um Geld zu verdienen, weiter nix....

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Daraufhin hat sich der beim KURIER tätige össterreichische Journalist und Autor Georg Hönigsberger als ein neuer Boardnutzer »Georg Hönigsberger« im HEIMKINDER-FORUM.DE registriert, angemeldet, und am Mo. 11.11.2013, um 10:08 Uhr – @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/16942-»verwaltete-kindheit-der-österreichische-heimskandal«-–-heimerziehung-in-österreich-nachkriegszeit-bis-1980-–-einladung-zur-buchpräsentation-am-13-11-2013/#post416125 – folgenden Beitrag geschrieben und veröffentlicht: Beitrag 3:

Zitat.
Abzocke?

Vielen Dank für das Attribut "Schreiberling".
Ich hoffe, Sie detaillierter informieren zu dürfen: Ich habe in meiner Funktion als Journalist in Österreich den Skandal um die Kinderheime ins rollen gebracht und einiges an Aufarbeitung bewirkt. Mir und meiner Autorenkollegin vorzuwerfen, Geld mit dem Buchprojekt verdienen zu wollen, zeugt von schierer Ahnungslosigkeit... Ein kleiner Verlag hat sich bereit erklärt, die Problematik zu thematisieren. Große Verlage interessieren sich leider nicht für eine profunde Aufarbeitung dieses Themas. Jahrelange Arbeit steckt hinter dem Projekt. Und ich bin sehr froh, dass es verwirklicht werden konnte. Jenen, die versuchen, die Problematik an die Öffentlichkeit zu bringen, Abzocke vorzuwerfen ist wohl der falsche Weg. Um es deutlich zu sagen: 1500 Auflage (ja, mehr ist es derzeit nicht), 26,90 Euro Kaufpreis, zehn Prozent Brutto für den Autor. Macht rund 1300 Euro Netto für zwei Jahre Arbeit, wenn alle Bücher verkauft werden. Soviel zu denen, die glauben, die Autoren wollen Geld mit dem Projekt machen!
Danke für die Aufmerksamkeit
Georg Hönigsberger

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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... um noch einmal auf die Sache des vorletzten Beitrags zurückzukommen ...


Helmut Jacob in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog

@ http://helmutjacob.over-blog.de/article-fakten-fakten-fakten-fragen-an-das-familienministerium-zu-den-ausfuhrungen-in-sachen-opferfonds-111831420.html

Zitat.
Fakten! Fakten! Fakten! - Fragen an das Familienministerium zur Pressemitteilung in Sachen Opferfonds.


Offener Brief an Staatsekretär Stroppe, BMFSFJ
Geschrieben von: Helmut Jacob
Sonntag, 28. Oktober 2012




Bundesfamilienministerium

Herrn
Staatssekretär
Lutz Stroppe

Glinkastraße 24
10117 Berlin
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Telefon: (030) 20655 - 0
Telefax: (03018) 555 - 4400



[ Betreff: ]

Pressemitteilung der Bundesregierung zur Akzeptanz des Opferfonds für Heimkinder auf der Homepage des Deutschen Bundestages


http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_469/01.html



Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

die Pressemitteilung fand große Beachtung unter ehemaligen Heimkindern. Es kristallisiert sich heraus, dass viele Passagen nicht verstanden wurden und der Konkretisierung bedürfen. Ich gehe davon aus, dass diese Pressemitteilung, die ja von der Bundesregierung herausgegeben wurde, auch für die Opfer verständlich sein soll. Darum hier einige Fragen mit der Bitte um verständliche Beantwortung.

1. Zu welchem Vorbild für welche anderen Opfergruppen hat sich das Modell entwickelt?

2. Welche hohe Erwartungshaltung, die viele Opfer gegenüber dem Fonds hatten, sind gemeint?

3. Wieviele Opfer hatten diese hohe Erwartungshaltung?

4. Nach Ihren Angaben haben elf Bundesländer Anlaufstellen eingerichtet. Wieviele Bundesländer bestreiten die Verwaltungsausgaben in welcher Höhe aus den Mitteln des Fonds?

5. Wieviele der von Ihnen genannten 2086 Vereinbarungen beziehen sich auf:

a) ausschließlich Vereinbarungen über Rentenleistungen

b) ausschließlich Vereinbarung über sonstige Hilfen (Therapien und Sachleistungen)

c) Vereinbarungen von a) und b), also Rentenleistungen und sonstige Hilfen?

6. Den Heimopfern ist aus den Medien und aus dem Buch des Journalisten Peter Wensierski eine Gesamtopferzahl von ca. 800.000 geläufig. Die Hälfte von ihnen dürften verstorben sein, so dass 400.000 potentielle Antragsteller in Frage kommen. Nach einigen Berechnungen haben bei der von Ihnen genannten Zahl bisher ca. 0,5% Vereinbarungen abgeschlossen. Stimmt diese Berechnung?

7. Wenn diese Berechnung stimmt, wie begründen Sie eine positive Bilanz? Wie begründen Sie, dass sich der Fonds bewährt habe?

8. Bei 0,5% Vereinbarungen wurden nach Ihren Angaben bereits 12,1 Millionen Euro ausgeschüttet. Stimmt die Berechnung, dass bereits bei 5% an Vereinbarungen der Fonds leer ist, wobei die Beanspruchung einiger Bundesländer für Verwaltungsausgaben nicht eingerechnet ist?

9. In welcher Höhe wird der Fonds aufgestockt, wenn die von Ihnen genannte Dynamik sich so entwickelt, dass die 5%-Grenze überschritten wird?

10. Wieviele Opfer haben bekundet, dass "die Anerkennung ihres Leids wichtiger sei, als die Hilfeleistung über den Fonds"?

Herzlichen Dank schon heute für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichem Gruß

Helmut Jacob

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QUELLE(n): http://helmutjacob.over-blog.de/article-fakten-fakten-fakten-fragen-an-das-familienministerium-zu-den-ausfuhrungen-in-sachen-opferfonds-111831420.html und http://www.abeh-berlin.de/aktuelles/ und http://www.top-medien-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=112:offener-brief-an-staatsekretaer-stroppe-bmfsfj&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=53 und http://dierkschaefer.wordpress.com/2012/11/21/mag-sein-das-ich-schon-einmal-darauf-hingewiesen-habe/ ( letztere Quelle mit vier dazugehörigen Leserkommentaren / Hinweisen ).
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Aus aktueller Ausgabe Westfalen-Blatt (WB):

Zitat.
Westfalen-Blatt Nr. 264 - Donnerstag, 14. November 2013 -
Seite [ - ? - ]


OSTWESTFALEN-LIPPE

[ Großes Foto zeigt das ehemalige Heimkind Wolfgang Focke auf der Straße vor seinem Haus in ,,Lügde, Lange Straße 9: Dieses Haus hat der Diakonieverbund Schweicheln dem früheren Heimkind Wolfgang Focke abgekauft. Foto: Althoff" ]

Warum kauft die Diakonie das Haus eines Ex-Heimkindes?

Wolfgang Focke bekommt etwa 68 000 Euro und soll nicht darüber sprechen.

Von Christian Althoff

Hiddenhausen (WB). Der Deal sollte eigentlich geheim bleiben: Der Diakonieverbund Schweicheln hat einem früheren Heimkind sein Haus abgekauft und ihm lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Sollte der Mann so zum Schweigen gebracht werden?

Fällt der Name Wolfgang Focke, werden Verantwortliche bei Kinderheimträgern unruhig. Focke gilt für viele als enfant terrible der Heimkinder-Szene. Während etliche seiner Leidensgenossen ihr Aufwachsen ohne adäquate Schulbildung als Stigma empfinden und aus Scham zurückgezogen leben, hat Focke die Anonymität verlassen. Plastisch erzählt er immer wieder, was er bis 1964 in vier Heimen der Diakonie erlebt hat. Und er greift die Träger öffentlich an – gelegentlich auch mit übertrieben drastischen Worten.

Einer dieser Träger ist der Diakonieverbund Schweicheln aus Hiddenhausen im Kreis Herford. Zu dem Verbund, der mit 1600 Mitarbeitern in mehreren Bundesländern vielfältige Hilfeeinrichtungen betreibt, gehört auch der Buchenhof in Hiddenhausen-Schweicheln – so etwas wie die Keimzelle des Unternehmens. Focke war in den 60er Jahren im Buchenhof und erzählt: »Wir mussten acht Stunden am Tag in einer Wurstfabrik [ ,,Wurst- und Fleischfabrik NIEBEL" ( Lübbecke ) (?) / ,,NIEBEL-WERKE" ( Bad Oeynhausen ) (?) / ,,Westfleisch", MM ] die toten Schweine aus der Tötungsbucht schleppen, Konservendosen polieren, Blut wegputzen. « Selbst nachts habe er gelegentlich rausgemusst. »Acht von uns waren das Autobahnkommando. Wenn bei Herford ein Lkw verunglückte, wurden wir zur Unfallstelle gefahren und mussten die Ladung umpacken. Keiner der Polizisten, die da rumstanden, hat mal gefragt: Was machen denn die Jugendlichen um drei Uhr morgens hier?«

Im Buchenhof sei er von älteren Jungen missbraucht worden, sagt Focke. »Wenn man uns dabei erwischte, mussten wir einem Diakonie-Mitarbeiter ganz genau schildern, was wir getan hatten. Ihm war egal, wer Opfer und [wer] Täter war.

[ Foto das Wolfgang Focke als Jugendlichen zeigt: ,,Heimkind Wolfgang Focke 1963 als 17-Jähriger." ]

Er drohte, uns einzusperren, sollte so etwas noch einmal vorkommen.« Er sei auch verprügelt worden, sagt der 67-Jährige. »Als ich mich einmal mit der Tochter des Anstaltsschusters traf, wurde ich grün und blau geschlagen.«

Trotz der öffentlichen Bekenntnisse des Diakonieverbundes Schweicheln, sich der Vergangenheit zu stellen – Fockes Schilderungen in Zeitungen und im Fernsehen, in öffentlichen Diskussionsrunden und vor politischen Gremien passten den Verantwortlichen offenbar nicht. Nach WESTFALEN-BLATTInformationen wurde deshalb 2010 nach einer Möglichkeit gesucht, Focke zu besänftigen, wenn nicht sogar zum Schweigen zu bringen. Es wurde vereinbart, ihm sein Haus in Lügde (Kreis Lippe) abzukaufen und ihm lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Der Vertrag über das 800 Quadratmeter große Grundstück soll Ende 2010 vor einem Notar in Herford geschlossen worden sein. Für den Diakonieverbund sollen der sozialpädagogische Vorstand Rainer Kröger und der kaufmännische Vorstand Hans-Hermann Wolf anwesend gewesen sein. Etwa 68 000 Euro soll die Diakonie für das alte Haus bezahlt haben.

[ Foto des auch am "Runden Tisch Heimerziehung " sitzenden und dem jetzigen "Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung West" angehörenden Vorstandsmitglieds der Diakonie Schweicheln, ,,Rainer Kröger: »Wir helfen auf unterschiedliche Weise.«" ]

Angeblich hat es einen ersten Kaufvertragsentwurf gegeben, in dem sich Focke unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10 000 Euro verpflichten sollte, Stillschweigen über den Deal zu bewahren. Focke sagte dem WESTFALENBLATT: »Das ist richtig. Diesen Entwurf hat es gegeben. Aber ich habe mich geweigert, ihn zu unterschreiben.« Dass Kinderheimträger frühere Insassen zu Stillschweigen verpflichten wollen, ist alles andere als üblich. »Das gibt es bei uns nicht«, sagt Thomas Throenle vom Generalvikariat in Paderborn. Und auch Matthias Lehmkuhl von der Anlaufstelle für Heimkinder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster erklärt, niemand werde mundtot gemacht.

Zum Hintergrund des Hausverkaufs will sich Focke nicht äußern. Und auch die Diakonie gewährt keinen Einblick in ihre Beweggründe, ein Haus in einer Straße zu kaufen, in der der amtliche Bodenrichtwert nur 26 Euro pro Quadratmeter beträgt. Vorstand Rainer Kröger: »In der Begleitung ehemaliger Heimkinder ist der Diakonieverbund Schweicheln auf unterschiedliche Weise aktiv. Wir werden aber grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit zu diesen sehr individuellen Formen der Begleitung Stellung nehmen.«
.
QUELLE: Westfalen-Blatt (WB)

Text-Dokument hergestellt von Boardnutzer »martini«, dem Australier Martin MITCHELL, anhand von PDF-DOKUMENT / Image @ http://heimkinder-forum.de/v3/index.php?page=Attachment&attachmentID=18920&h=292d7410c8872d852a1e0888cd126eb2cfa075dd
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Und hier hat das Westfalen-Blatt (WB) das Ganze jetzt auch selbst, mit den schon erwähnten Fotos und Adress-Details, online gestellt:

Zitat.
WESTFALEN-BLATT

Hiddenhausen

Warum kauft die Diakonie das Haus eines Ex-Heimkindes?

Wolfgang Focke bekommt etwa 68 000 Euro und soll nicht darüber sprechen.

@ http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/nachricht/2013-11-14-warum-kauft-die-diakonie-das-haus-eines-ex-heimkindes-9295501/3599/
.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Das ,,Geheimnis" sollte ja nicht das ,,Geheimnis" des ehemaligen Heimkindes Wolfgang Focke sein, sondern sollte das ,,Geheimnis" der Diakonie ( in diesem Falle des Diakonieverbundes Schweicheln ) und somit der Evangelischen Kirche: Diakonie und EKD als Träger der damaligen KINDERHEIMHÖLLEN sein und bleiben !

Also nichts ist DIESBEZÜGLICH ,,scheiß egal"; alles was damit zu tun hat ist extrem wichtig und ist auf keinen Fall ,,geheim" zu halten !



[ Frau ] »Ines«
Beitrag 14
»Der geheime Deal der Diakonie mit ex-Heimkind Wolfgang Focke.«
Freitag, 15. November 2013, um 15:57 Uhr (MEZ)
@ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/16977-der-geheime-deal-der-diakonie-mit-ex-heimkind-wolfgang-focke/#post416756
 

Zitat.
Zitat.
[ Boardnutzerin »Aiken« wird zitiert. ]

Das Haus soll der der über 80 jährigen Freundin [ von Focke ] gehören und nicht ihm. Die Verbindung zu dem Haus in der Presse ist der Name Focke, aber wie gesagt, soll es der über 80 jährigen Freundin gehören.

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Wenn das so ist, dann sind das andere Vertragspartner und hätte mit Herrn Focke, seinem Leid, den Forderungen bzw. Klärungsbedarf zwischen ihm und der kirchlichen Institution gar nichts zu tun. Er selbst dürfte dann nichtmal Bestandteil der Verträge sein.

Ansonsten sieht es immer fragwürdig aus, wenn man mit seinem Peiniger Geschäfte in der Art führt, die eigentlich gar nicht geführt werden müssten.
Was gibt es für Gründe mehr Geld für die Immobilie als sie Wert hat zu verlangen und auch zu zahlen? Gibt das nicht auf beide Seiten ein komisches Bild? Wer ist so dreist und verlangt solche Summen und wer ist so dumm und zahlt solche Summen?
Warum Verkauf, wenn man doch finanziell etc. recht gut damit zurecht kommt?
Warum verkauft man an Leute/Institutionen mit denen man in anderen Dingen noch Klärungsbedarf hat?
Warum macht man so einen Deal und geht dann aber wieder an die Medien und prangert an?
Welchen Sinn soll das haben? Wem erweist man damit einen Dienst? Sich selbst? Den Heimkindern? Der Kirche?
Warum ........

Also irgendwie ist das alles sehr verworren.

LG Ines
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[ Herr ] »ninguno«
Beitrag 15
»Der geheime Deal der Diakonie mit ex-Heimkind Wolfgang Focke.«
Freitag, 15. November 2013, um 17:22 Uhr (MEZ)
@ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/16977-der-geheime-deal-der-diakonie-mit-ex-heimkind-wolfgang-focke/#post416767


Zitat.
Da gehen bei mir alle Alarmlampen an:

wer hat etwas davon, solche Nachrichten in der Zeitung zu lancieren? Und mit welchem Zweck?

Wie kann einer etwas verkaufen, was ihm nicht einmal gehört?

Und was bringt es uns zu wissen, wie viel er angeblich für "sein" Haus bekommen hat?


........
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[ Herr ] »brötchen«
Beitrag 699
»Fonds-Auszahlungen«
Freitag, 15. November 2013, um 18:35 Uhr (MEZ)
@ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board127-rehabilitation-urteile-infos/14898-fonds-auszahlungen/index24.html#post416778


Zitat.
Ich gönne es wirklich jedem ehemaligen Heimkind endlich so etwas wie fianzielle Anerkennung für erlittenes Unrecht zu erhalten, natürlich auch Wolfgang Focke.

Es geht auch nicht um seinen Hausverkauf und ein paar Tausend Euro mehr oder weniger, sondern es geht darum


ob eine Täterbehörde, wie die Diakonie Schweicheln, das Recht hat, mit einem ehemaligen Zögling Geschäfte zu machen! Kann man bei Abschluss eines solchen Geschäftes davon ausgehen, dass ehemalige Täter und Opfer die gleichen Waffen juristischer Art hatten?
Wer hat das angeleiert? Wer hat das genehmigt? Ist das von ganz oben (LWL-Münster, Direktor Kirsch) abgesegnet worden? Wo kommt diese Einzelsumme her? Aus dem Heimkinder-Topf?
[ d.h., Kommt diese Summe von ,,etwa 68.000 Euro" aus dem »Hilfsfonds Heimerziehung West« ? ] Wenn ja, übersteigt diese Summe das Limit dessen, was einem einzelnen Heimkind zusteht um ein Vielfaches. Wissen die einzelnen, beratenden Gremien davon? Mal bitte Auskunft Ralf Weber!


Mir ist bekannt, das die Verantwortlichen in Schweicheln leichenblaß wurden, als sie hörten, dass der Deal nicht so geheim ist wie sie glaubten. Die einzige Frage die sie hatten, war: "Woher wissen Sie das?"

Hinter den Kulissen haben bekannte Rechtsanwälte die Ermittlungen aufgenommen und sie haben sehr viele unbequeme Fragen an die Diakonie Schweicheln und an die übergeordneten Behörden.

Es ist definitiv an der Zeit aufzustehen und Dampf zu machen!

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Das ,,Geheimnis" sollte ja nicht das ,,Geheimnis" des ehemaligen Heimkindes Wolfgang Focke sein, sondern sollte das ,,Geheimnis" der Diakonie ( in diesem Falle des Diakonieverbundes Schweicheln ) und somit der Evangelischen Kirche: Diakonie und EKD als Träger der damaligen KINDERHEIMHÖLLEN sein und bleiben !

Also nichts ist DIESBEZÜGLICH ,,scheiß egal"; alles was damit zu tun hat ist extrem wichtig und ist auf keinen Fall ,,geheim" zu halten !

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Der Betroffenene Helmut Jacob, in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog, greift dieses Thema ebenso auf und macht seinerseits am Freitag, 15. November 2013 wie folgt darauf aufmerksam. Zusätzlich weist er dann auch umgehend auf einen diesbezüglichen Komentar von dem 1. Vorsitzenden des ,,Vereins ehemaliger Heimkinder e.V." ( ,,VEH e.V." ), Dirk Friedrich, hin, den dieser am Freitag, 15. November 2013 um 16:06 Uhr im Dierk Schaefers Blog dazu abgegeben hat.

Helmut Jacob, in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-diakonie-kauft-haus-eines-ex-heimkindes-dieser-deal-sollte-geheim-bleiben-121135369.html

Zitat.
Diakonie kauft Haus eines Ex-Heimkindes - Dieser Deal sollte geheim bleiben

Warum kauft die Diakonie das Haus eines Ex-Heimkindes?

Wolfgang Focke bekommt etwa 68.000 Euro und soll nicht darüber sprechen

14. November 2013 - 15:12 Uhr von Christian Althoff

Hiddenhausen (WB). Der Deal sollte eigentlich geheim bleiben: Der Diakonieverbund Schweicheln hat einem früheren Heimkind sein Haus abgekauft und ihm lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Sollte der Mann so zum Schweigen gebracht werden? ...


http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2013-11-14-warum-kauft-die-diakonie-das-haus-eines-ex-heimkindes-9295501/613/

Dazu ein Kommentar von Dirk Friedrich

http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/15/der-deal-sollte-eigentlich-geheim-bleiben/#comments
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Zitat.
So sind sie halt! Total selbstlos, wenn es darum geht die "lauten Schreier" mundtot zu machen. Das Herr Focke nie "leise" gewesen ist – wie unendlich viele andere gequälte Ehemalige – ist Fakt. Leider kann das nun mal nicht jeder.
– Um einen Bogen zu spannen. –
Mich erreichen tagtäglich verzweifelte Anrufe und Mails von Ehemaligen, die auf einen Beratungstermin oder auf die Auszahlungen der Almosen warten.
Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man diesen "leisen" Menschen mitteilt, dass der Lenkungsausschuß oder die Anlaufstellen wieder einmal kein Geld hätten um sie "auszubezahlen"! Das in manchen Anlaufstellen das Personal "überbeansprucht" sei und daher 12 Monate auf einen Beratungstermin zu warten sei. – Unglaublich!
Und manchmal bin ich wütend, wenn "kleinbeigegeben" wird, weil die Menschen Angst haben, dass, wenn sie laut werden würden, sie "hintenan" gestellt würden.
Das alles zeigt wieder einmal, wie gefühllos die ehemaligen Täterorganisationen mit ihren Opfern umgehen.
Rücksichtslos!
Das ist in meinen Augen genauso verbrecherisch wie das, was man uns angetan hat!
Ich wünsche mir, dass es bald mehr "Schreier" geben wird, die diesen Herrschaften die Hölle heiß machen!
Ob ich mit dem Wunsch alleine stehe? Ich weiß es nicht!
Soviel widerwärtige Menschenverachtung raubt einem die Luft!

LG Dirk Friedrich

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Weiterführend zu verschiedenen vorhergehenden Beiträgen mit gleichlautender Überschrift in diesem Thread ( der letzte dieser Beiträge vom Samstag, 16. November 2013, um 10:33:02 Uhr (MEZ) ).


re dem ,,Bundesamt für Familie und zivilgesellschäftliche Aufgaben" in Köln.

... welches dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) untersteht.


Helmut Jacob berichtet uns an dieser Stellehttp://helmutjacob.over-blog.de/article-4-seiten-schaumschlagerei-die-antwort-des-bundesfamilienministeriums-112783055.htmlüber die Antwort(en) von Herrn Staatssekretär Lutz Stroppe vom BMFSFJ:

Zitat.
4 Seiten Schaumschlägerei – Die Antwort des Bundesfamilienministeriums [ BMFSFJ ]  

,,Bundesregierung zieht erste positive Bilanz aus dem Fonds ,Heimerziehung Westʻ". So steht es in einer Presseerklärung des Bundesfamilienministeriums vom 24. Oktober 2012.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_469/01.html

Ich habe nachgefragt:

http://helmutjacob.over-blog.de/article-fakten-fakten-fakten-fragen-an-das-familienministerium-zu-den-ausfuhrungen-in-sachen-opferfonds-111831420.html

Hier nun Fragen (kursiv) und Antworten untereinandergestellt und in eckigen Klammern [] [ und in dunklerem Rot ] Anmerkungen hinzugefügt.

1. Zu welchem Vorbild für welche anderen Opfergruppen hat sich das Modell entwickelt?

Frage 1)

Die Einrichtung des Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds ,,Heimerziehung West") und die Umsetzungsstruktur in Form von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen sowie zentraler Geschäftsstelle hat sich als ein sinnvolles und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechendes dezentral organisiertes Instrument für die Umsetzung der Anforderungen des ,,Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" bewährt. Der Fonds ,,Heimerziehung in der DDR" wurde analog aufgebaut und zeigt aufgrund der großen Nachfrage [Zahlen] , dass er auf ein breites Interesse bei den Betroffenen [Belege] trifft. Die kontinuierlich steigende Anzahl von Vereinbarungen [Zahlen] macht deutlich, dass das gewählte Verfahren praxistauglich ist, auch durch das Steuerungsinstrument in Form des Lenkungsausschusses, der regelmäßig mehrmals jährlich zusammentrifft und Beschlüsse fasst. Mit dem ,,Fonds" ist bewusst eine Angebotsform gewählt worden, die ein demütigendes Antragsverfahren verhindert und mit dem Abschluss von Vereinbarungen auf gleicher Augenhöhe das Leid der Betroffenen ernst nimmt und konkrete Hilfeleistungen bereit stellt. Damit hat sich der Fonds als eine sinnvolle Möglichkeit bewährt, Betroffenen zu helfen. [Wo wird die Forderung nach Opferrente berücksichtigt?]

[Wahrscheinlich ist gemeint, dass der Fonds ,,Heimerziehung West" als Vorbild für ostdeutsche Opfergruppen gelten soll.]

2. Welche hohe Erwartungshaltung, die viele Opfer gegenüber dem Fonds hatten, sind gemeint?

3. Wieviele Opfer hatten diese hohe Erwartungshaltung?

Fragen 2 und 3)

Erwartungen an etwas - was neu entsteht - sind immer unterschiedlich geprägt, nämlich so unterschiedlich wie die Schicksale und Menschen mit ihren Erfahrungen sind. Dies trifft genauso auf den Fonds zu. So wurde etwa im Rahmen der Diskussionen zum ,,Runden Tisch Heimerziehung" von einer Reihe Betroffener [wie vieler?] immer wieder die Erwartung formuliert, dass ein zukünftiger Fonds ausschließlich Barauszahlungen gewährleisten sollte. Von anderen Betroffenen [wie vielen?] wurde die Erwartung ausgesprochen, dass die Anerkennung des Leids an erster Stelle stehen soll [fehlender Beleg] und der Fonds konkrete Hilfen bereitstellen sollte. [fehlender Beleg]

Lassen Sie mich hier nur ein Beispiel erwähnen, das nicht auf Art und Höhe von Leistungen oder auf die Dauer des Fonds gerichtet ist. Am "Runden Tisch Heimerziehung" wurde der Wunsch und die Erwartung der Betroffenen [welcher von 3 oder mit Vertretung 6 Betroffenen?] deutlich, dass frühere Heimkinder in die Arbeit der Beratungsstellen miteinbezogen werden. Auch hier gehen die konkreten Vorstellungen [welche?] bei Betroffenen [welchen, derer am RTH?] weit auseinander. Und auch die Angebote bei Bund und Ländern sind vielfältig. So sind Betroffene durch die Ombudsperson [laut Meinungen im Internet und in Zuschriften an den Lenkungsausschuss unerwünscht] im Lenkungsausschuss des Fonds ,,Heimerziehung West" vertreten, in manchen Ländern arbeiten Betroffene [willkürlich ausgesucht] in Beiräten [ohne Mitentscheidungsrecht, also in Alibifunktion?] mit, in anderen werden Betroffene [willkürlich ausgesucht] in anderer Weise [welcher?] beteiligt. Auch damit können möglicherweise nicht überall alle Erwartungen erfüllt werden, [Wo wird die Forderung nach Opferrente berücksichtigt?] es soll aber deutlich gemacht werden, dass sich die Errichter des Fonds trotz aller widersprüchlichen Erwartungen der Betroffenen sich mit diesen ernsthaft auseinandersetzen. [Die Vorstellungen zahlreicher Betroffener, in Online-Leserbriefen, Foren, Blogs und schriftlichen Eingaben artikuliert, wurden ignoriert.]

4. Nach Ihren Angaben haben elf Bundesländer Anlaufstellen eingerichtet. Wieviele Bundesländer bestreiten die Verwaltungsausgaben in welcher Höhe aus den Mitteln des Fonds?

Frage 4)

Alle elf Bundesländer (West) haben Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet und alle 11 Länder können auf der Grundlage der zwischen den Errichtern geschlossenen Vereinbarung 10% der eingezahlten Fondsmittel zur Refinanzierung der Beratungsarbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen erstattet bekommen. [Hat der RTH dem teilweise Diebstahl des Opferfonds eigentlich zugestimmt? Wenn ja, wo ist diese Zustimmung belegt?] Es hat sich aber jetzt schon gezeigt, dass die mit den umfangreichen Tätigkeiten in den Anlauf- und Beratungsstellen verbundenen Kosten den Erstattungsbetrag deutlich übersteigen. [belegbare Fakten] Ich möchte daran erinnern, dass sich die Leistungen der Anlauf- und Beratungsstellen nicht mit der Erstellung der Fonds-Vereinbarung erschöpfen, sondern die Anlauf- und Beratungsstellen erfüllen eine Lotsenfunktion, sie bieten z.B. Hilfen bei der Aufarbeitung und Akteneinsicht, bei der Beratung beim Aufbau von Netzwerken und weitere alltagsorientierte Unterstützungsleistungen an. [Darüber sind demnächst Belege fällig.]

5. Wieviele der von Ihnen genannten 2086 Vereinbarungen beziehen sich auf

a) ausschließlich Vereinbarungen über Rentenleistungen

b) ausschließlich Vereinbarung über sonstige Hilfen (Therapien und Sachleistungen)

c) Vereinbarungen von a) und b), also Rentenleistungen und sonstige Hilfen?

Frage 5)

Von den 2086 Vereinbarungen, die bis Mitte Oktober 2012 geschlossen wurden, sind 928 für materiellen Bedarf [Neue Frage: Ist diese erschreckend geringe Zahl nicht ein Beleg für die Nichtakzeptanz der Beschlüsse zum materiellen Bedarf?] und 1158 für Rentenersatzleistungen. [Neue Frage: Ist diese erschreckend geringe Zahl nicht ein Beleg für die Ablehnung der Empfehlungen des RTH?] Für beides werden jeweils separate Vereinbarungen geschlossen - es gibt keine Mischform (Ihre Frage c)).

6. Den Heimopfern ist aus den Medien und aus dem Buch des Journalisten Peter Wensierski eine Gesamtopferzahl von ca. 800.000 geläufig. Die Hälfte von ihnen dürften verstorben sein, so dass 400.000 potentielle Antragsteller in Frage kommen. Nach einigen Berechnungen haben bei der von Ihnen genannten Zahl bisher ca. 0,5% Vereinbarungen abgeschlossen. Stimmt diese Berechnung?

7. Wenn diese Berechnung stimmt, wie begründen Sie eine positive Bilanz? Wie begründen Sie, dass sich der Fonds bewährt habe?

8. Bei 0,5% Vereinbarungen wurden nach Ihren Angaben bereits 12,1 Millionen Euro ausgeschüttet. Stimmt die Berechnung, dass bereits bei 5% an Vereinbarungen der Fonds leer ist, wobei die Beanspruchung einiger Bundesländer für Verwaltungsausgaben nicht eingerechnet ist?

10. Wieviele Opfer haben bekundet, dass "die Anerkennung ihres Leids wichtiger sei, als die Hilfeleistung über den Fonds"?

Fragen 6 bis 8 und 10)

Für die Errichter des Fonds stellt sich vorrangig die Frage, wie möglichst viele Betroffene angesprochen werden können und die Leistungen des Fonds dazu beitragen können, das Leid vieler Betroffener lindem zu helfen. [Die Forderungen der Heimopfer zielen offensichtlich auf eine Opferrente oder Einmalzahlung ab. Wo werden diese Forderungen berücksichtigt?] Angesichts der schrecklichen Erfahrungen, die ehemalige Heimkinder gemacht haben, verbietet es sich, mit Hilfe spekulativer Rechenexempel dem Erfolg oder Misserfolg des Fonds das Wort zu reden. [Was haben schreckliche Erfahrungen mit Berechnungen und daraus resultierenden Beurteilungen zu tun? Wer verbietet? Wie kommt das Familienministerium zu der Behauptung, dass die Rechenexempel spekulativ sind? Ab wieviel Prozent kann sachlich von einem Erfolg des Fonds geschrieben werden?]

Der Anspruch und der Auftrag des Runden Tischs gingen weit über die bloße Bereitstellung von Fondsgeldem hinaus. Alle Beraterinnen und Berater der Anlauf- und Beratungsstellen bestätigen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustauschen, [Warum gibt es darüber keine Protokolle? Haben die Opfer nicht ein Recht auf ausführliche Informationen?] dass es vielen Betroffenen [wie vielen?] nicht ausschließlich um die Auszahlung von Fondsmitteln geht. Nicht alle Betroffenen, die in eine Anlauf- und Beratungsstelle gehen, wollen eine Vereinbarung abschließen. [Belege] Zentrales Anliegen ist auch oft, [Belege; was ist oft?] endlich offen über ihre Erblebnisse sprechen zu können, Verständnis und Anerkennung zu erfahren und vor allem die Erfahrung zu machen, dass ihnen zugehört wird. [Belege]

9. In welcher Höhe wird der Fonds aufgestockt, wenn sich die von Ihnen genannte Dynamik so entwickelt, dass die 5%-Grenze überschritten wird?

Frage 9)

Sofern sich herausstellt, dass die für die Fonds zur Verfügung stehenden Mittel im vorgesehenen Umsetzungszeitraum nicht ausreichen, werden die Errichter eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeiführen. [Wird denn nun aufgestockt oder nicht?]

Meine Meinung:

Die Antworten sind unkonkret und werfen zahlreiche neue Fragen auf. Vor allem fehlen Belege für durch das Bundesfamilienministerium aufgestellte Behauptungen. Den erdrückenden Misserfolg – etwa 0,5% der wahrscheinlich noch lebenden Opfer haben bisher Leistungen erhalten – mit einem Verbot von Berechnungen zu beantworten und diese als spekulativ zu bezeichnen, ist unseriös und soll vom bisherigen Misserfolg ablenken. Es entsteht der Gesamteindruck aus diesem Antwortschreiben, dass der ,,Runde Tisch Heimerziehung", der Opferfonds, die Besetzungen und die Arbeiten der Anlaufstellen selbst mit unseriösen Aussagen und Behauptungen - unter Missachtung aller kritischen Stimmen - in der Öffentlichkeit schön geredet werden soll. Ich werde nachhaken.

Das Antwortschreiben
http://www.readers-edition.de/2011/04/12/freie-arbeitsgruppe-jhh-akzeptiert-die-beschlussempfehlung-des-runden-tisches-heimerziehung-nicht/

SUCHBEGRIFFE / TAGS / LABELS / THEMEN: Heimkinder, Heimopfer, Runder Tisch Heimerziehung, Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Diakonie, Caritas
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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»SCHLARAFFIA MATRATZEN« / » RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen...
...kennen sich sehr gut mit DENEN aus...
...ihre wunden Finger, Hände und Handknöchel in der Herstellung von Matratzen bezeugen es...



Wer hingegen ist Geschäftsmann Adam Szpyt ? – Hier ist diesbezüglich alles bestens erklärt:


Bezüglich SCHLARAFFIA MATRATZEN UND IHRE ARBEITSAUSBEUTEREI und andere IHRER fragwürdigen Geschäftsmethoden.


@ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-85833376.html


Zitat.
DER SPIEGEL 21/2012

21.05.2012

HANDEL

Die Bettenschlacht

Von Amann, Susanne

Die Gewinnspanne bei Matratzen ist immens - weil die Preise von den großen Möbelhäusern gemacht werden. Jetzt ermittelt das Kartellamt wegen möglicher Preisabsprachen.

Adam Szpyt kann leidenschaftlich über Matratzen referieren: über die Tücken von Federkern, Kaltschaum und Knautscheffekten - und über die Qualität der deutschen Nächte. "Deutschland als Industrienation", sagt er, "schläft auf Schrott."

Der 41-Jährige ist Gründer und Geschäftsführer von
Bett1.de, dem ersten Online-Portal für Matratzen. Seit acht Jahren bietet er im Internet Taschenfederkern-, Latex- oder Viscoschaummatratzen verschiedener Hersteller an. "Ich brauchte damals selbst eine neue Matratze, habe bei Ebay und im Fachhandel geschaut, fand das Angebot wenig überzeugend und kam so auf die Idee mit dem Online-Handel", erzählt Szpyt heute.

Die großen Möbelhäuser hatten den neuen Absatzkanal damals noch nicht entdeckt. So wurde Bett1.de schnell zum größten Anbieter - meist mit Preisen, die weit unter denen der klassischen Händler lagen. Genau das aber sollte ein Problem werden. Denn von nun an hatte er die gesamte Branche zum Gegner.

"Wir haben zum ersten Mal gezeigt, welche Preisspannen bei Matratzen möglich sind", sagt Szpyt. "Mit den Preisen, die sie bei uns gesehen haben, sind die Kunden dann in die Möbelhäuser und haben gefragt, warum sie dort so viel mehr zahlen sollen."

Allein mit Matratzen werden jedes Jahr mehr als 800 Millionen Euro Umsatz gemacht, sie sind ein hochattraktives Segment. "Jeder Händler verkauft lieber zwei Matratzen als ein Schlafzimmer", sagt ein Branchenexperte. Denn es gilt die sogenannte 300er-Regel: Gibt der Hersteller die Matratze für 100 Euro an den Händler ab, schlägt dieser 300 Prozent drauf - und verkauft sie dann für 399 Euro. "Das ist ein ungeschriebenes Gesetz", sagt ein Ex-Manager eines der größten Hersteller, "an das sich jeder hält."

Ausgenommen davon sind die Matratzendiscounter wie etwa Concord, denn die bieten größtenteils keine Markenmatratzen an, lassen ihre Billigprodukte selbst produzieren - und sind damit keine Konkurrenz für die großen Händler. Dass sich ansonsten alle an die Regeln halten, hängt mit der Struktur der Möbelbranche zusammen: Die großen Möbelhäuser wie Roller, Porta, Inhofer, Segmüller oder XXXLutz sind in Einkaufsverbünden organisiert, unter anderem Begros, Atlas und Union. Diese wickeln nach Branchenschätzungen etwa zwei Drittel des deutschen Matratzenhandels ab. An die zehn Prozent entfallen auf den schwedischen Möbelgiganten Ikea, der seine Matratzen allerdings selbst produziert.

Vielen kleinen Herstellern stehen damit wenige große Händler gegenüber, die die Preise bestimmen. Keiner widersetzt sich diesem Diktat - aus Angst, von einem der großen Einkäufer ausgelistet zu werden. "Wenn Sie bei einem rausfliegen, können Sie ein Werk schließen", sagt ein Hersteller.

Zu den Absurditäten der Branche gehört es auch, dass die Matratzen-Industrie den Händlern "Chefboni" zahlt, meist drei bis vier Prozent des Umsatzes. "Die Zahlung erfolgt in Form eines Schecks, der nicht an die Geschäftsadresse, sondern nur an die Privatadresse der Atlas-Mitglieder geschickt wird", heißt es etwa in einer vertraulichen Vereinbarung zwischen dem Einkaufsverbund Atlas und SCHLARAFFIA. "Die Buchungen erfolgen auf beiden Seiten nicht über das den normalen Geschäftsgang betreffende Konto, sondern über ein separates Konto."

Weder Atlas noch SCHLARAFFIA äußerten sich dazu, der Einkaufsverbund Begros teilte lapidar mit, dieses Vorgehen - intern liebevoll "Bindungsgeld" genannt - entspreche der im Möbelhandel üblichen Praxis.

Szpyt aber war die übliche Praxis nicht geläufig, er hielt sich nicht an die ungeschriebenen Gesetze der Branche. "Ich war so naiv zu glauben, dass es um Wettbewerb geht", sagt er heute. Bis eines Tages ein Verkaufsleiter von RECTICEL, einem großen Hersteller, unter anderem der Marke SCHLARAFFIA, im Büro stand und ihm klar sagte: "Entweder hebt ihr die Verkaufspreise an, oder wir machen euch fertig." So jedenfalls erinnert sich Szpyt.

In diesem Moment habe der Stress angefangen: Die Lieferzeiten der meisten Hersteller dehnten sich plötzlich um mehrere Monate aus, falsche oder fehlerhafte Matratzen wurden geliefert, und schließlich wurde die Zusammenarbeit ganz eingestellt. Bett1.de musste auf Zwischenhändler ausweichen, gründete immer neue Gesellschaften, um die Hersteller zu narren und weiter beliefert zu werden.

Die aber bekamen Druck von Seiten der etablierten Großhändler: "Es gab eindeutige Ansagen von den großen Möbelhäusern, dass wir die Preissenkungen abstellen sollten", erzählt ein ehemaliger Manager. Die Hersteller hätten sogar Ausgleichszahlungen an die Möbelhäuser leisten müssen, um deren "Umsatzausfälle" zu kompensieren.

Einmal in der Woche prüften die Matratzenhersteller die Angebote der Internetanbieter. Seien die Preise zu niedrig gewesen, habe man Gespräche mit den Online-Händlern geführt. Wenn das nichts gebracht habe, sei "Paragraf 1" in Kraft getreten: die Nichtbelieferung. "Die Liefertermine verzögerten sich dann plötzlich um mindestens zehn bis zwölf Wochen, woraufhin die Händler die Bestellung meistens stornierten."

Der Online-Händler Szpyt wehrte sich von Anfang an gegen diese Praxis. Er stritt sich mit Herstellern und anderen Händlern, es gab Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzprozesse. Damit ging er der Branche gehörig auf die Nerven.

"Wie Ihr ja fast alle wissen werdet, haben wir in diesem Jahr eine ganze Menge Schlachten gegen Bett1/starbett geschlagen. Der Krieg ist noch nicht entschieden ...", heißt es etwa in einer internen E-Mail eines Händlers an über 50 Hersteller und Kollegen. Über "70 000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten" seien schon zusammengekommen.

Im vergangenen Jahr erreichte Szpyt einen Etappensieg: Auf seine Beschwerde hin nahm das Bundeskartellamt Ermittlungen auf, im August fanden Razzien an neun Standorten statt. Wegen des Verdachts der Preisbindung, heißt es beim Kartellamt. Zudem bestehe der Verdacht, dass die Hersteller den Online-Händlern Nachteile angedroht oder zugefügt oder Vorteile versprochen oder gewährt hätten, um sie zur Einhaltung bestimmter Mindestpreise beim Weiterverkauf von Matratzen anzuhalten.

Offiziell äußert sich das Bundeskartellamt nicht zum Stand des Verfahrens. Aus dem Umfeld der Behörde aber ist zu hören, dass sich der Anfangsverdacht deutlich erhärtet habe.

Bei Einkäufern, Händlern und Herstellern wollte sich so gut wie niemand zu dem Thema äußern. Man treffe keine Preisabsprachen, habe sich nicht an Absprachen zum Umgang mit Bett1.de beteiligt und beachte im Übrigen alle kartellrechtlichen Bestimmungen, heißt es etwa von der Einkaufsgemeinschaft Begros. Man warte auf die Ergebnisse der Kartellamtsuntersuchung, kooperiere aber natürlich in vollem Umfang, sagt der Hersteller RECTICEL. Weitere Stellungnahmen gab es nicht.

Klar ist aber: Sollten die Untersuchungen des Kartellamts tatsächlich zu mehr Wettbewerb führen, würden die Matratzenpreise deutlich sinken. "Eine Matratze, die im Handel derzeit 399 Euro kostet, hat einen Herstellungspreis von 70 bis 75 Euro", sagt ein Branchenkenner.

Um viel Geld zu verdienen, bliebe den Matratzenverkäufern allerdings ein Ausweg: Sie müssten die Kunden davon überzeugen, ihre Matratzen genauso häufig zu wechseln wie die Belgier. Die legen sich im Schnitt alle fünf Jahre eine neue Schlafunterlage zu - die Deutschen dagegen nur alle zehn.

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SCHLARAFFIA-RECTICEL-SCHLAFKOMFORT GMBH
http://www.schlaraffia.com/Company.htm
• Recticel is a Belgian group, operating not only throughout Europe, but also in the United States and Japan.
• Recticel has some 100 establishments in more than 25 countries and 11300 employees.

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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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»SCHLARAFFIA MATRATZEN« / » RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen...
...kennen sich sehr gut mit DENEN aus...
...ihre wunden Finger, Hände und Handknöchel in der Herstellung von Matratzen bezeugen es...



Bezüglich SCHLARAFFIA MATRATZEN UND IHRE ARBEITSAUSBEUTEREI und andere IHRER fragwürdigen Geschäftsmethoden.


Die folgenden Jungen und viele Jungen mehrJugendliche sowie auch Kinder (unter 14 Jahren!), wie verschiedentlich aus dem Internet ersichtlich ist – unter ihnen auch der in Deutschland ansässige britische Staatsbürger Gerald Hartford – Peter-Rheinhart Noll, Ralph Meier (ein jüdischer Zögling), Heinz-Jürgen Overfeld / Jonathan Overfeld, Manfred Maschke, Theo Schedlik, Norbert Müller, Rüdiger Eilebrecht, Ralf Liebetruth, Heiner-Herold Wassman, Heinz-Holger Högemann, Werner Frebel, Wolfgang Heider, Dieter-Matthias Henkemeier, Hermann Böckmann, Lutz Göke, Ditmar Kotter, Peter Rüth, Harry Welk, Hansi Wnuk, Ingo Eichhof, Klaus Eder, Peter Wollmann, Heinz-Walter Brüggemann, Paul Kloppenburg, Bernd Mazanec, Reiner Mazanec, Waldemar Möller – mussten in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren im katholischen Salvator Kolleg in Klausheide ( Klausheide-Hövelhof ) ( bei Paderborn ) unentlohnte Zwangsarbeit leisten.

Peter-Reinhard Noll, z.B., berichtet ( Fr. 4. Juni 2011 ) in seinem Blog »SALVATOR KOLLEG KINDERLEID RETROSPEKTIVE 1950-1971« ( »Blog der Interessengemeinschaft ehemaliger Klausheidekinder« ) @ http://salvatorkollegklausheide.leidenswege.retrospektive1950-1971.over-blog.de/5-index.html, in Bezug auf das katholische Salvator-Kolleg in Klausheide ( Klausheide-Hövelhof ) ( bei Paderborn ), ,,Zwangsarbeitsähnliches Akkordarbeiten in Lampenhalle [ für Hella und für die Wolfsburger Volkswagenwerke ] und Matratzenbude [ für SCHLARAFFIA MATRATZEN ] war Pflichtprogramm."

Dieser Bericht – DORT – ist ebenso begleitet von 27 Kommentaren auch anderer weiterer damaliger Heimzöglinge aus dem katholischen Salvator Kolleg Klausheide ( Klausheide-Hövelhof ) ( bei Paderborn ).
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