Heimkinder....

Begonnen von Heimkind1945, 14:47:37 Sa. 09.Juni 2007

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Martin Mitchell

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Weiterer Hinweis in Zusammenhang mit dem vorhergehenden Beitrag in diesem Thread.

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht

re ML mona lisa - Samstag, 2. Juni 2012, 18.00 Uhr

Es gibt auch jetzt schon etwas DAZU auf Mediathek @ http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1654314/Heimkinder-gehen-vor-Gericht?bc=sen;sst:1209114;sst1:1209114#/beitrag/video/1654314/Heimkinder-gehen-vor-Gericht ( ca Minuten - ob das jedoch alles ist weiß ich nicht ).

Und hier auch noch einmal das gleiche Video zusamen mit einem längeren Text dazu bei ML mona lisa @ http://monalisa.zdf.de/ZDF/zdfportal/web/ZDF.de/ML-mona-lisa/2942178/22838802/535419/Entsch%C3%A4digung-f%C3%BCr-ein-zerst%C3%B6rtes-Leben.html ( runter scrollen ) ( ca Minuten - ob das jedoch alles ist, weiß ich nicht ).

Ob, und für wie lange, das alles an diesen Stellen bestehen bleiben wird, weiß ich nicht.

Kampf um Entschädigung - Heimkinder gehen vor Gericht
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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ERSTE TEIL eines 2-teiligen Beitrages.

Was Ehemalige Heimkinder befürchtet hatten bestätigt sich als Fakt !


( Bezüglich der Information, die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollte. )


Zitat
Martin Mitchell = »martini« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 15:25 Uhr:

Zitat
Der Deutsche Landkreistag informiert re den ,,Hilfsfonds-Leistungen" für ehemalige Heimkinder WEST UND OST.OB ,,ANGERECHNET" WIRD ODER ,,NICHT ANGERECHNET" WIRD, MUß IN JEDEM EINZELFALL GESONDERT ENTSCHIEDEN WERDEN.
Das ist was diese Bekanntgebung in RUNDSCHREIBEN - NR.: 0289/12 vom 21.05.2012 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen aussagt – nichts anderes.


... noch einmal das Ganze in "plain text" ...


"LANDKREISTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN

Kavallierstraße 8
40213 Düsseldorf
Zentrale: 0211.300491.0
Direkt: 0211.300491.220
Telefax: 0211.300491.5220
E-Mail: Limbach@lkt-nrw.de

Datum: 21.05.2012

Aktenz.: 51.27.10 0 Li/Ho

RUNDSCHREIBEN - NR.: 0289/12

An die
Mitglieder des
Landkreistages Nordrhein-Westfalen

Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung / Vollzug der Ergebnisse des Runden Tischs Heimerziehung in den 1950er/60er Jahren
Bezug: LKT – RS Nr. 0476/11 vom 29.06.2011


Zusammenfassung:

Der Lenkungsausschuss des Fonds ,,Heimerziehung West" hat festgestellt, dass die aus dem Fondsteil ,,Rentenersatzfonds" ausgezahlte entschädigungsähnliche Leistung gemäß SGB XII bzw. SGB II nicht als Einkommen in Betracht zu ziehen und nicht mit Sozial- oder vergleichbaren Leistungen gegenzurechnen ist. Entsprechend ist mit Leistungen aus dem Fonds für die Heimerziehung in der ehemaligen DDR zu verfahren.


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Landkreistag (DLT) informiert uns über den Vollzug der Leistungen für ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner von Erziehungsheimen wie folgt:

,,Zum Jahresbeginn 2012 ist der Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" eingerichtet worden. In den Fonds haben Bund, Länder und die beiden christlichen Kirchen eingezahlt. In manchen Ländern ist eine kommunale Beteiligung an den Fondsmitteln erfolgt. Parallel hierzu ist im Hinblick auf erlittenes Unrecht in der ehemaligen DDR ein Fonds ,,Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" eingerichtet worden, der sich aus Mitteln des Bundes und der neuen Bundesländer speist.

Seit einigen Wochen ist intensiv die Frage der Anrechnung auf andere Sozialleistungen diskutiert worden, die sich letztlich auf beide eingerichteten Fonds bezieht. Der Lenkungsausschuss für den Fonds ,,Heimerziehung West" hat nunmehr festgestellt, dass die aus dem Fondsteil ,,Rentenersatzfonds" des Fonds ,,Heimerziehung West" ausgezahlten entschädigungsähnlichen Leistungen an Betroffene freiwillig erfolge und dafür weder eine rechtliche noch sittliche Verpflichtung der Errichter bestehe. Damit seien diese Leistungen gemäß § 84 Abs. 2 SGB XII sowie § 11a Abs. 5 SGB II nicht als Einkommen in Betracht zu ziehen und nicht mit Sozial- oder vergleichbaren Leistungen gegenzurechnen.

Allerdings ist weitere Voraussetzung, dass die Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde (SGB XII) bzw. grob unbillig wäre oder die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen würde, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt wären (SGB II). Nach Auffassung von BMAS und BMFSFJ ist dies bei Auszahlungen aus diesem Fonds aufgrund der Gesamtumstände der Fall. Allerdings ist die Vorschrift im SGB XII als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es bedarf daher einer Prüfung im Einzelfall.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) wird sich im Rahmen ihrer Sitzung am 31.05. und 01.06.2012 in Hannover ebenfalls mit der Thematik befassen. Der JFMK liegt der folgende Vorschlag zum Beschluss vor:

,,Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder unterstreichen die Empfehlungen des Runden Tischs Heimerziehung, dass die Leistungen aus den Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" sowie ,,Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen."

Der Deutsche Landkreistag hatte bei den Gesprächen mit den Bundesressorts darauf Wert gelegt, dass es für die Nichtanrechnung einer klaren Grundlage bedürfe. Zudem sollte sichergestellt sein, dass kein ,,Präzedenzfall" für andere Gruppen geschaffen wird.

Das entsprechende Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im BMFSFJ ist mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt."

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Reiner Limbach

Reiner Limbach

Anlage (nur in elektronischer Form unter http://www.lkt-nrw.de/ abrufbar)."[/siz]

Ich werde DIES jetzt auch überall anderswo GENAU SO ins Internet stellen - an vielen, vielen Stellen.



Und hier ist DAS ORIGINAL dieses RUNDSCHREIBENS - NR.: 0289/12 vom 21.05.2012 als IMAGE gespeichert: https://fi-ehk.de/forum/board/index.php?page=Attachment&attachmentID=279&h=e46e355d3a1ebf4c1754b9c85067dc68d6662efc ( es besteht aber keine Garantie, dass dieses IMAGE dort bestehen bleibt )



Heidi Dettinger = »HeidiD« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 01:35 Uhr:

Zitat
Es gibt noch einen weiteren Punkt, der bei diesem ganzen Antwort-Wust immer fein säuberlich außen vor bleibt:

Eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Kommunen ist schlicht pleite.

Was heißt das und was bedeutet das für uns?

Zunächst einmal bedeutet das, dass die Kommune durch die Kommunalaufsicht in Ihren Entscheidungen beschnitten wird. Und es heißt, dass die Kommune nicht auf Mehreinnahmen verzichten DARF! Und Mehreinnahmen heißen in diesen Fällen auch, dass die Kommune Einnahmen auf Transferleistungen anrechnen MUSS!

Will sagen: Selbst wenn eine Kommune "guten Willens" ist, darf sie die Anrechnung nicht einfach außer Acht lassen.
Für dieses Problem gibt es bislang noch keinerlei Lösung! Die Leistungen aus dem Rentenersatzfonds sind KEINE Schenkungen! Die Leistungen aus dem Rentenersatzfonds sind allerdings auch KEINE Schadensersatzleistungen! Sie sind aber auch keine Pflichtleistungen! Sie sind so eine Art hybrider Dingenskirchenleistung... Und wem das alles doch reichlich schwammig und gar albern vorkommt, dem kann man nur Recht geben.

Aber:
Nichts genaues weiß niemand nicht! Es wird weiter gerätselt, wie das zu handhaben sei, alles ist noch unklar...

Bislang scheint nur eines klar:
Wer zwischen 1949 und 1975 als über 14-jährige/r im Heim gearbeitet hat, dies nachweisen kann, keine Transferleistungen bekommt, keine OEG-Klage laufen hat, keine sonstige Klage, sich mit einer relativ geringen Summe zufrieden geben möchte, keine Scheu davor hat, eine Verzichtserklärung (dank Terheide und Münter nun ja auch verfassungsgerichtlicherseit als "unbedenklich" bestätigt!), kein Hartz IV oder Grundsicherung bekommt – mit anderen Worten: Wer keine Kinderarbeit geleistet hat, nicht körperlich, geistig, psychisch behindert ist, nicht besonders nach 1975 arbeitete, nicht auf mehr als 10.000 Euro Wert legt und außerdem sicher sein kann, dass es ihm nicht anders wieder aus der Tasche gezogen wird –

Nunja, auf wen all das zutrifft, der/die soll Geld beantragen, wird es sicherlich relativ schnell bekommen, soll sich (so er/sie es denn kann) auch darüber freuen und jeden Cent genießen! Aber alle anderen sollen sich verdammt Gedanken machen, bevor sie irgendetwas unterschreiben.

[ fortgesezt im nächstfolgenden Beitrag: Beitrag 482 ]
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

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ZWEITE TEIL eines 2-teiligen Beitrages.


Was Ehemalige Heimkinder befürchtet hatten bestätigt sich als Fakt !


( Bezüglich der Information, die nicht an die Öffentlichkeit dringen sollte. )


[ fortgesetzt vom vorhergehenden Beitrag: Beitrag 481 ].


Fred Friebel = »zuma« – Netzfund vom Do. 31.05.2012, um 14:21 Uhr:

Zitat
"Allerdings ist weitere Voraussetzung, dass die Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde (SGB XII) bzw. grob unbillig wäre oder die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen würde, dass weitere Leistungen nicht gerechtfertigt wären (SGB II). Nach Auffassung von BMAS und BMFSFJ ist dies bei Auszahlungen aus diesem Fonds aufgrund der Gesamtumstände der Fall. Allerdings ist die Vorschrift im SGB XII als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es bedarf daher einer Prüfung im Einzelfall."

Ich hatte ehrlich gehofft, dass meine Befürchtungen nicht eintreten, leider werden sie durch o.g. bestätigt:

Sozialämter, die Arge usw. sollen also NICHT pauschal NICHT anrechnen, sondern jeden Fall gesondert prüfen....was für ein Irrsinn !!!!!

Besonders schlimm finde ich das von mir oben unterstrichene: Danach sollen die Sozialleistungen eingestellt oder gekürzt werden, wenn die Fondsleistungen höher als diese sind, was ja fast immer der Fall sein wird.

Ich hatte ernsthaft bis jetzt damit gerechnet, dass man die fehlende Verwaltungsvorschrift noch nachholen werde, ich denke inzwischen, das hatte man nie vor.


UND DAS GLEICHE – GENAU DAS GLEICHE – WIRD AUCH AUF DEN ,,HILFSFONDS HEIMERZIEHUNG-OST" UND ALLE SEINE ANTRAGSTELLER UND ANTRAGSTELLERINNEN DARAUS ZUTREFFEN.
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DIES scheint mir, momentan, DAS ALLERWICHTIGSTE überhaupt IN UNSERER SACHE, DER HEIMKINDERSACHE, zu sein.


Laienhafte und juristisch unwissende ,,Arbeitskreise" auf Opferseite, die den TÄTERN in die Hände spielen ( und es garnicht mal merken ).


Die Täter KIRCHEN und STAAT ( BUND und LÄNDER ) haben unter sich einen untergesetzlichen sowohl wie aussergesetzlichen 'legalen privaten Vertrag' geschlossen die Heimopfer-WEST um eine ,,angemessene Entschädigung" zu bringen, und, nur wegen dem im Grundgesetz festgeschriebenen ,,Gleichheitsprinzip", VERSUCHEN SIE NUN IHR ALLES die Heimopfer-OST davon zu überzeugen das gleiche Angebot – diesen Betrug um eine ,,angemessene Entschädigung" – anzunehmen. Damit es später niemand, aus West oder Ost, verfassungrechtlich anfechten kann. SIE wollen, dass die Heimopfer-WEST sowohl wie die Heimopfer-OST sich selbst, freiwillig, in Gefangenschaft begeben und in Ketten legen, von denen sie sich nimmer mehr befreien können. Punkt.

Und genau das wird geschehen in der Bundesrepublik Deutschland – in ungefähr 30 Tagen – wenn ihr nicht wachsam bleibt. Punkt.

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Fondsumsetzung --- ... der Betrug geht unaufhaltsam weiter ... --- und nichts genaues weiß man nicht.


Es schwirren [ seit dem 01.06.2012 ] folgende gleichlautende, nichtssagende PRESSEMITTEILUNGEN VON POLITIKERN im Internet herum:
,,LEISTUNGEN FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER SOLLEN ANRECHNUNGSFREI BLEIBEN."



Die jeweiligen sich zuständig sehenden Landesminister ( plural ! ) und Landesministerinnen ( plural ! ) können nicht ,,konkret" werden und können nichts ,,konkretes" mitteilen und können nichts ,,konkretes" bekannt geben, weil sie weder diesbetreffende Anweisungen geben können noch voraussehen oder voraussagen können wie es im Einzelfall von den vielen verschiedenen Kommunalbehörden ( Kommunalbehörden, die an das Gesetz gebunden sind ! ) gehandhabt werden wird oder wie es im Endeffekt für individuelle Antragsteller und Antragstellerinnen, die sich zu den Anlaufstellen begeben, ausgehen wird – ob die ,,Leistungen aus dem Hilfsfonds Heimerziehung" auf andere Sozialleistungen ,,angerechnet" werden oder ,,nicht angerechnet" werden.
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KÖLN - LOCAL XXL - Nachrichten

@ http://www.localxxl.com/koeln/ehemalige-heimkinder-fordern-entschaedigung-vom-landschaftsverband-1338902663-fta/


ZitatEhemalige Heimkinder fordern Entschädigung vom Landschaftsverband

Köln, Di. 05.06.12 15:29

Essen/Köln (dapd-nrw). Jahrzehnte nach angeblichen Misshandlungen und Fällen von Missbrauch in deutschen Kinderheimen fordern zwei Frauen aus Essen in einem Musterprozess eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro. Am Kölner Landgericht haben sie Klage gegen den Landschaftsverband Rheinland als Träger mehrerer Kinderheime eingereicht. Zum Prozessauftakt am Dienstag machte das Gericht allerdings deutlich, dass die Erfolgsaussichten eher schlecht stehen. So sagte der Richter, dass das Fehlverhalten der Heim-Verantwortlichen nicht genau genug konkretisiert sei. Das Personal habe in den 1950er und 1960er Jahren noch das Recht gehabt, Kinder durch Schläge zu züchtigen. Zum anderen seien die Vorfälle wohl verjährt. Die beiden Klägerinnen kündigten daraufhin an, die Vorwürfe zu konkretisieren. Das Gericht will am 28. August über die Klage entscheiden.

[ QUELLE: ] dapd / T2012060502390 / pem / K2510 / mbo / car /1
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Weiterführend zu dem unmittelbar vorhergehenden Nachrichten-Bericht ( oben ) – und den verschiedenen vorhergehenden Beiträgen – bezüglich dem ersten Gerichtstermin ( am 05.06.2012 in Köln ) in Zusammenhang mit den beiden Zivilverfahren wegen Aufsichtspflichtverletzung der Jugendämter im Vertantwortungsbereich des Landschaftsverbands Rheinland.


In diesem Zusammenhang rufe ich folgenden Präzedenzfall in Erinnerung !

Und weltweit wird es in all solchen Fällen und ähnlichen Fällen von den Gerichten genauso gehandhabt !


ZitatNWZ ONLINE - Nordwest Zeitung
@ http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2645957/Schmerzensgeld-23-Jahre-nach-Missbrauch.html

OLDENBURG, 13. Juli 2011

Urteil in Oldenburg: Schmerzensgeld 23 Jahre nach Missbrauch

Oberlandesgericht Oldenburg stärkt Opferschutzgedanken – Verdrängung nachvollziehbar

Schadensersatzansprüche verjähren erst drei Jahre, nachdem das Opfer Kenntnis von der Tat hat. Der 34-Jährige, ein Polizist aus Osnabrück, hatte das Verbrechen über Jahre verdrängt.

von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg - Durch ein richtungsweisendes Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg – wie schon das Landgericht Osnabrück zuvor – am Dienstag dem Opferschutzgedanken massiv den Rücken gestärkt und einem 34-jährigen Polizeibeamten aus Osnabrück 23 Jahre nach einer Vergewaltigung durch einen Nachbarn ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zugesprochen.

Eine konsequente Verdrängung des Erlebten habe eine Verjährung der Ansprüche verhindert, so die Richter. Strafrechtlich kann der Täter nicht mehr belangt werden, wohl aber zivilrechtlich. In der Regel verjähren Schadensersatzansprüche drei Jahre nach der Volljährigkeit eines Opfers.

Doch es gibt Ausnahmen. Gemäß § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach alter Fassung verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren erst von dem Zeitpunkt an, ab welchem das Opfer Kenntnis von Tat und Täter hat. Der Polizist war als 11-jähriger Junge von einem Nachbarn seiner Großeltern vergewaltigt worden. Bis 2005 hatte er dann das Geschehen vollständig verdrängt.

Erst als seine Schwester anlässlich einer Familienfeier ihren eigenen Missbrauch durch denselben Nachbarn offenbarte, kam dem heute 34-Jährigen die Erinnerung zurück. Davon aber wollte der Täter nichts wissen. Er bezweifelte, dass ein Opfer das traumatisch Erlebte so lange und konsequent verdrängen kann.

Schon die Berufswahl des Opfers zum Polizeibeamten sei eine bewusste Bewältigungsstrategie. Deswegen seien die Ansprüche verjährt, meinte der Vergewaltiger.

Das sah der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes jedoch anders. Es hielt eine lange und konsequente Verdrängung des Erlebten für mehr als nachvollziehbar.

Ich verweise auch auf diesen Thread »GERICHTSURTEILE - ,,Grundsatzurteile", die möglicherweise nicht nur auf Heimkinder-OST, aber auch auf Heimkinder-WEST zutreffen.« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board127-rehabilitation-urteile-infos/14310-gerichtsurteile-,,grundsatzurteile"-die-möglicherweise-nicht-nur-auf-heimkinder-ost-aber-auch-auf-heimkinder-west-zutreffen/

Ich verweise auch auf diesen Thread »Entschädigung für Mißbrauch« @ http://heimkinder-forum.de/v3/board1-off-topic/board84-off-topic-sonstiges/13211-entschädigung-für-mißbrauch/#post260526 ( für diesen Thread muß man DORT registriert und angemeldet sein )
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Der Vorstand des ,,Vereins ehemaliger Heimkinder e.V." gibt bekannt.

Folgend auf das Eröffnungsverfahren der beiden Zivilverfahren am Dienstag, 5. Juni 2012 im Landgericht in Köln sind wir jetzt in einer Postion wie folgt zu berichten:

Zitat"Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutachten in Auftrag geben, um dies herauszufinden", hatten wir vor der Verhandlung in Köln geschrieben.

Genau so ist es nun gekommen: Weit entfernt davon, den Klägerinnen zu bescheiden, dass die an ihnen begangenen Taten verjährt seien, versicherte der Richter, dass er den Klägerinnen durchaus jedes vorgebrachte Wort glaube. Und er gab ihnen und dem Anwalt 6 Wochen Zeit, das Vorgebrachte erst einmal weiter zu konkretisieren.

Bei dem für den 28. August 2012 angesetzten Termin gibt es dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Gericht kommt zu einem Urteil oder es wird weitere Konkretisierungen in Auftrag geben. Hierzu könnten dann auch Gutachten gehören – allerdings könnte es durchaus auch möglich sein, dass das Landesjugendamt als Gegner der Klage gefordert sein wird, seine eigenen Einwände gegen die Hemmnis der Verjährung näher zu erläutern.

Sollte ein Urteil GEGEN die Hemmnis der Verjährung gefällt werden, werden die beiden Ehemaligen in Berufung gehen und das Ganze wird in der nächsten Instanz weiter verhandelt.

Der Vorstand ist weiterhin der Meinung, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass die Hemmnis der Verjährung anerkannt werden muss und anerkannt werden wird. Wir werden die Klägerinnen mit ihrem Anwalt begleiten und sind durchaus vorbereitet, dies durch alle verfügbaren Instanzen zu tun!

Übrigens: Diese Einschätzung wird in vollem Umfang von Herrn Nieporte geteilt!

Herr Robert Nieporte ist mandatierter Anwalt in beiden dieser Verfahren im Landgericht Köln.
Zu dieser Kanzlei siehe @ http://www.kanzlei-nieporte.de/ und @ http://www.kanzlei-nieporte.de/index.php?page=kontakt


Jetziges Thema: Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger ( genau erklärt in Beitrag 462 ( oben ) ).
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Martin Mitchell

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THEMA: Anhörung ehemaliger Heimkinder im Bayrischen Landtag.


ZitatDr. jur. Christian Sailer
Rechtsanwalt
Am Trabelt 9
97828 Marktheidenfeld
Telefon: 09394/99931
Telefax: 09391/99932
e-mail: info@kanzlei-sailer.de 
http://www.kanzlei-sailer.de 

05. Juni 2012



Bayrischer Landtag
Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit
z.Hd. von Frau Brigitte Meyer MdL
Maximilianeum

81627 München

Per Fax 089 -41 26 - 1654



Anhörung ehemaliger Heimkinder.


Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

erlauben Sie mir, dass ich mich als Rechtsberater und Gesprächspartner vieler Opfer kirchlicher und staatlicher Heimerziehung in den 1960er und 1970er Jahren an Sie wende.

Mit großem Interesse erhielt ich von Ihrem Einladungsschreiben vom 02.05.2012 Kenntnis, mit dem Sie eine Vielzahl von Betroffenen (zu denen auch die von mir vertretene Alexa M. Whiteman gehört), zu einer öffentlichen Anhörung vor dem sozialpolitischen Ausschuss des Bayrischen Landtags einluden. Endlich sollten die Opfer der schwarzen Pädagogik, die so unsäglich unter körperlichen Züchtigungen, Schwerstarbeit und z.T. auch sexuellem Missbrauch gelitten haben, Gelegenheit erhalten, auf höchster Ebene, vor dem Parlament und in aller Öffentlichkeit über ihre Leidenszeit zu berichten. Dies ist um so nötiger, als das schwere Schicksal der Heimkinder der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wieder entschwunden droht und eine Wiedergutmachung in kleiner Münze, um nicht zu sagen Almosen erfolgen soll.

Um so bedauerlich fand ich dann Ihr Schreiben vom 31.05.2012, mit dem Sie die öffentliche Anhörung auf eine nicht öffentliche Gesprächsrunde herunterstuften. Nur der Vortrag von Herrn Prof. Kappeler und das Schlusswort der Landtagspräsidentin soll noch öffentlich sein. Sicherlich hat Herr Prof. Kappeler als wohl der beste Kenner der Misere der Heimkinder Wichtiges zu sagen. Aber das konkrete Anschauungsmaterial würde erst von den Heimkindern selbst geliefert, wenn man sie öffentlich zu Wort kommen ließe. Nun soll der Professor lediglich eine öffentliche Girlande für die hinter verschlossenen Türen stattfindenden Gesprächskreise dienen. Hat der Ausschuss plötzlich Angst vor der eigenen Courage bekommen? Oder haben die kirchlichen und staatlichen Heimträger darauf gedrängt, eine aufsehenerregende Debatte über die Verbrechen, die Kirche und Staat an Kindern und Jugendlichen begangen haben, zu vermeiden? Solchen Fragen kann der Ausschuss angesichts seiner Kehrtwendung nicht aus dem Weg gehen.

In Ihrem Schreiben vom 31.05.2012 deuten Sie beiläufig an, dass der Wunsch nach einem ,,nicht öffentlichen Ramen" der Veranstaltung auch eine ,,Botschaft der Rückmeldung" sei. Handelt es sich hier wirklich um die Mehrheit oder doch nur um vereinzelte Anregungen? Ich bin sicher, dass die Mehrzahl der Betroffenen Öffentlichkeit wünscht. Würde es nicht demokratischen Geflogenheiten entsprechen, dass Sie die anwesenden Teilnehmer abstimmen lassen, ob die Anhörung öffentlich oder nicht öffentlich erfolgen soll? Im Interesse der Betroffenen, deren Schicksal ich seit Jahren verfolge, darf ich Sie, sehr geehrte Frau Meyer als Vorsitzende des Ausschusses höflich bitten, dies in Erwägung zu ziehen?

Verbindlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und

mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer

Dr. Christian Sailer

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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Nick N.

Wow. Wegen so einer Sache zu klagen, ist ne harte Nummer. Ich verbeuge mich vor den Klägerinnen und halte die Daumen!
Satyagraha

Martin Mitchell

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Es könnte bald eine Film über ,,FREISTATT" geben. Das fertige Drehbuch für diesen Film ,,FREISTATT" hat kürzlich einen Preis gewonnen !


Kurz vor dem Winn und der Preisverleihung – am 08.06.2012

ZitatNEWS @ http://www.firststeps.de/presse/news/einzelansicht/article/neuer-film-von-marco-brummund-fuer-den-emder-drehbuchpreis-nominiert-1.html

08.06.2012
Neuer Film von Marco Brummund für den Emder Drehbuchpreis nominiert

Das neue Kinospielprojekt FREISTATT von Marc Brummund ist für den Emder Drehbuchpreis 2012 nominiert. Das Drehbuch entstand in Zusammenarbeit mit der Autorin Nicole Armbruster, die bereits für das Drehbuch zum First Steps Nominee LAND GEWINNEN verantwortlich zeichnete. Das historische Jugend und Abenteuerdrama entsteht in Zusammenarbeit mit dem SWR und der Produktionsfirma Zum Goldenen Lamm. Der Emder Drehbuchpreis wird im Rahmen des 23. Internationalen Filmfests Emden verliehen.

Kurz nach dem Winn und der Preisverleihung – am 08.06.2012

ZitatKURZMELDUNG @ http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/index.html

Emder Drehbuchpreis verliehen

Am Freitagabend ist beim Filmfest Emden-Norderney diesjährige Drehbuchpreis verliehen. Die vom Grimme-Institut berufene Jury kürte "FREISTATT" von Nicole Armbruster und Marc Brummund zum Sieger: Ein Junge wird in ein Heim abgeschoben, wo er Sadismus und Willkür ausgesetzt ist. Nach seiner Entlassung passt er nicht mehr in die Gesellschaft. [ ... ]

Und am Tage zuvor wird berichtet - München, 07.06.2012, 12:50

ZitatmediabizBLICKPUNKT FILM @ http://www.mediabiz.de/film/news/mfg-foerdergelder-fuer-rush-und-helden/320155 [ Der diesbezügliche vollständige Bericht ist nur für Abonnenten einsichtbar. ]

MFG-Fördergelder für "Rush" und "Helden"

27 Projekte in den Bereichen Drehbuch, Produktionsvorbereitung und Produktion werden von der MFG Baden-Württemberg mit insgesamt rund 3,2 Mio. Euro unterstützt. Zwei Filmprojekte erhielten die höchste Produktionsfördersumme über 500.000 Euro: zum einen das Formel-1-Biopic "Rush", an dem Action Concept als deutsche Firma beteiligt ist und das bereits mit DFFF-Geldern und aus NRW unterstützt wurde, [ ... ]

[ ... ] Jeweils 300 000 Euro gingen an das Jugenddrama ,,FREISTATT" von Marc Brummund (Zum Goldenen Lamm Filmproduktion, Ludwigsburg) und [ ... ]

( Dies wurde derzeit ebenso berichtet @ http://www.filmecho.de/aktuell/produktion/meldung/?id=18590 [ Auch dieser diesbezügliche vollständige Bericht ist nur für Abonnenten einsichtbar. ] )

Filmprojekte in 2012

ZitatHAMBURG MEDIA SCHOOL @ http://www.hamburgmediaschool.com/film/absolventen/profile/BrummundMarc.php

Marc Brummund

[ ... ] Derzeit arbeitet Marc Brummund an seinen Langfilmprojekten ,,ANDREJ" und ,,FREISTATT".

Möglicherweise werden wir also bald einen Spielfilm / Dokumentarfilm über ,,FREISTATT" haben

ZitatBei ,,FREISTATT" handelt sich um die ,,BETHEL"-eigene Aussenstelle, ,,ERZIEHUNGSANSTALT FREISTATT", im Hannoverschen in Niedersachsen.

Mit ,,BETHEL" ( ,,Haus Gottes" ) sind die adeligen evangelisch-lutherischen ,,v. BODELSCHWINGHSCHEN ANSTALTEN BETHEL" in Bielefeld, in Nordrhein-Westfalen, gemeint, die sich kürzlich in ,,v. BODELSCHWINGHSCHE STIFTUNGEN BETHEL" umbenannt haben.

Gleicherzeit haben sie ,,ANSTALT FREISTATT" ( Freistatt | Landkreis Diepholz – damals für Jungen ), zusammen mit [ ,,ANSTALT" ] ,,BIRKENHOF HANNOVER" ( Hannover-Kirchenrode – damals für Mädchen ) in ,,BETHEL IM NORDEN" ( also ,,Haus Gottes im Norden" ) umbenannt.

Aus diesem ,,BETHEL" in Bielefeld ging auch die damalige ,,INNERE MISSION" / ,,DIAKONIE" hervor, und ihre Diakone und Diakonissen ( ,,Hausväter" und ,,Brüder" und ,,Schwestern") – das Aufsichtspersonal für diese und viele, viele andere weitere evangelische Erziehungsanstalten und Arbeiterkollonien – wurden dort ausgebildet und von dort aus zum Missionieren und Erziehen und Umerziehen der ,,sündigen Gesellschaft" – besonders auch der ,,sündigen Jugend" – entsandt.

Es handelt sich also eigentlich hier, weitgehend, um die ,,EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND"( ,,EKD" ), ihre ,,DIAKONIE" und ihre ,,MISSION" ( weltweite ,,Mission", und darum auch ,,GESELLSCHAFT FÜR INNERE UND ÄUSSERE MISSION" ! ) in Konkurrenz zur Römisch Katholischen Kirche und deren eigene sich ähnlich widerspiegelnde weltweite Proselytenmacherei und Erziehung zum ,,einzig wahren Glauben", einschließlich in ihren vielen eigenen Erziehungsanstalten für Jungen und Mädchen, wo es auch nicht anders zuging als in den evangelischen und staatlichen ( ob nun kirchlich oder staatlich betrieben ).
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Weiterführend insbesondere zu dem Inhalt des unmittelbar vorhergehenden Beitrags in diesem Thread: Beitrag 490.

ZitatKULTUR-PORT.DE
DER KOMPASS DER KUENSTE

@ http://www.kultur-port.de/index.php/kunst-kultur-blog/kunst-kultur-blog-film/4946-23-filmfest-emden-norderney-drehbuchpreis-fuer-freistatt.html

23. Filmfest Emden-Norderney: Drehbuchpreis für ,,Freistatt"

Geschrieben von: Claus Friede

Sonntag, den 10. Juni 2012 um 07:18 Uhr

,,Ein Drehbuch ist eine Möglichkeitswelt". Mit diesen Worten begann Autor, Fernsehkritiker und Jurymitglied des Emder Drehbuchpreises 2012, Torsten Körner, die Gewinnerlaudatio.
Für Nicole Armbruster und Marc Brummund, die mit ,,Freistatt" den diesjährigen Drehbuchpreis gewonnen haben, eröffnet sich dadurch und die Dotierung von 10.000 Euro ebenso eine Möglichkeitswelt, denn das Drehbuch hat nun noch bessere Chancen zum Film zu werden.

,,Freitstatt" ist eine kleine Gemeinde bei Diepholz in Niedersachen, vom Wietingsmoor umgeben. Klingt nach einem Ort, an dem sich Fuchs und Hase ,,gute Nacht" sagen. Friedrich von Bodelschwingh gründete im Jahr 1899 als Betheler Zweiganstalt eine Heimstätte für sozial benachteiligte Personen und schwer erziehbare Jugendliche. Die arbeiteten im Moor und stachen Torf.
Zustände und Erziehungsmethoden waren immer wieder Gegenstand von Diskussionen, Auseinandersetzungen und Untersuchungen. ,,Endstation Freistatt" hieß es lange Zeit oder schlimmer ,,Freistatt ist der Vorhof zur Hölle". Generationen von Jugendlichen quälten sich dort und die Aufarbeitung dessen, was jahrzehntelang dort geschah hat begonnen. Das Buch des Spiegel-Autor Peter Wensierski ,,Schläge im Namen des Herrn" (2006) hat sicherlich auch zur Reflexion in ,,Freistatt" beigetragen.
Drehbuchautor und Regisseur Marc Brummond (,,Land gewinnen", ,,Heim") stammt aus Diepholz und kennt die Gegend gut. Viele Jahre hat er recherchiert, die Jugendanstalt und deren Gebäude besucht und das Leben von ,,Fürsorgezöglingen" untersucht.

In dem Heimmilieu soll der Film einmal angesiedelt sein und das Leben des jugendlichen Hauptprotagonisten erzählen: Ein Junge wird von seinem Stiefvater ins Heim abgeschoben. Dort ist er Sadismus und Willkür ausgesetzt. Als er Jahre später entlassen wird, passt er nicht mehr in die Gesellschaft.
Es geht folgerichtig um Gewalt, Machtspiele und Hierarchien, um Verrohung und dem Scheitern von Eltern, Erziehern und Erziehungsmethoden. ,,Dieses Drehbuch wirft Fragen auf, die auch die Jury in besonderem Maße zur fragend-suchenden Auseinandersetzung gezwungen haben", sagt Körner und stellt diese dann auch: ,,Aus wie vielen Farben besteht die Wirklichkeit? Wie weit darf die historische Empathie mit Opfern getrieben werden, ohne dabei die Perspektive der Täter aus dem Auge zu verlieren? Wie zeigt man Gewalt, ohne sich selber von der Gewaltdarstellung verführen zu lassen?"
Dass der Film keine leichte Unterhaltung werden kann ist offensichtlich, aber um das Drehbuch umzusetzen muss das Ergebnis kantig, spröde und unbequem bleiben. Es darf weder zu viel erzählen, noch sezierend pathologisch werden.
,,Die Unbequemlichkeit als Qualität erhalten, ohne zur Pose zu erstarren", endet der Laudator.

Brummond hat sich für sein Thema mit Nicole Armbruster (Thomas Strittmatter Drehbuchpreis für ,,Festung") eine junge, renommierte Autorin an die Seite geholt. Beide spielten sich bei der Preisverleihung die Bälle zu und betonten gemeinsam die ausgewogene Teamarbeit. ,,Nicole Armbruster hat dem Drehbuch sehr gute Ideen hinzugefügt", sagt Brummond anerkennend, ,,und ohne sie wäre das Drehbuch nicht das geworden, was es ist!"

[ ......... ]  

Mitglieder der Jury waren in diesem Jahr: Vorsitzender Ulrich Spieß (Adolf-Grimme-Institut), Brigitte M. Bertele (Regisseurin, Drehbuchautorin), Torsten Körner, der Drehbuchautor und Dozent Daniel Speck und die Schauspielerin Ulrike C. Tscharre.

Fotonachweis:
Header: Die Preisträger. v.l.n.r.: Nicole Armbruster, Marc Brummond. Foto: Gabi Marks.
Im Text: Drehbuchpreis, gestiftet von der Seehafenspedition Jakob Weets

Ihre Kommentare (Gast-Eintrag auch ohne Mitgliedschaft möglich)
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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NACHTRAG & ABSCHLUSS, insbesondere, zu meinem Beitrag vom Mo. 11.06.2012, um 14:56 Uhr ( oben ).


Evangelisch-lutherische Anstalten Bethel ( Bielefeld ), Nordrhein-Westfalen
"FREISTATT" ( Freistatt, Kreis Diepholz, Niedersachsen )
seit 2011 umbenannt in "BETHEL IM NORDEN"
( d.h. "Haus Gottes im Norden" [ alle Bethel Aussenstellen in Niedersachsen insgesamt ! ] )


Durchgehendunter allen politischen Systemen !von 1899 bis mindestens Mitte der 1980er Jahre: Alle Jugendämter ( in den alten Bundesländern ! ) – deutschlandweit !haben damals männliche jugendliche Zwangsarbeiter zur Zwangsarbeit im Moor nach ,,FREISTATT" entsandt, bzw. verbracht ( die Religionszugehörigkeit der jugendlichen Insassen / Moorarbeiter spielte dabei nicht die geringste Rolle ! ) !!!Jeder wurde in ,,FREISTATT" nicht nur zur Arbeit gezwungen, sondern auch zum Kirchgang in die Freistätter Ev.-luth. Kirche gezwungen !!!
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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Die Fakten bezüglich der evangelisch-lutherischen Fürsorgehölle FREISTATT ( allemal vergleichbar mit TORGAU in der DDR ! ).


Protestantisch-christliche Heimerziehung in Deutschland.


Wer auch immer innerhalb oder ausserhalb ihrer Religionsgemeinschaft oder dieser Geschäftsbranche oder alliierter Geschäftsbranchen es behaupten mag, dass diese stattgefunden hat ...

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat die ,,EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND" ( ,,EKD" ) bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat die ,,INNERE MISSION" bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat die ,,DIAKONIE" bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat ,,BETHEL"( IN BIELEFELD, IN NORDRHEIN-WESTFALEN ) bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat ,,FREISTATT" ( IM LANDKREIS DIEPHOLZ, IN NIEDERSACHSEN ) bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

,,Lückenlose Aufarbeitung" ihrer ,,VERBRECHEN" IN DER ,,HEIMERZIEHUNG" hat ,,BETHEL IM NORDEN" ( IM HANNOVERSCHEN ) einschließlich dem ,,BIRKENHOF IN HANNOVER" ( IN HANNOVER-KIRCHENRODE ) IN NIEDERSACHSEN INSGESAMT bisher ganz bestimmt nicht geleistet !

Diese meine Behauptung ist grundlegend bewiesen von der DEUTSCHEN GESAMTORGANISATION ,,EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE" selbst, in

1. ) der VON IHR, DER EKD in Auftrag gegebenen Präsentation und Veröffentlichung ihrer diesbezüglichen Geschichte in einer über ungefähr 1 Jahr andauernden Ausstellung im DEUTSCHEN HISTORISCHEN MUSEUM, in Berlin, im Jahre 1998/1999, betitelt »Die Macht der Nächstenliebe – Einhundertfünfzig Jahre Innere Mission und Diakonie ( 1848-1998 )« ( 384 Seiten, Verlag: Jovis ( Dez. 1999 ); ISBN-10: 3931321177 | ISBN-13: 978-3931321178 ).
Diese Veröffentlichung als 384-seitiger Ausstellungskatalog – enthält die offizielle Geschichte der DIAKONISCHEN WERKE DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN DEUTSCHLAND – aber kein einziges Wort über die ,,HEIMERZIEHUNG" IM NACHKRIEGSDEUTSCHLAND UND DIE ,,TÄTIGKEITEN" DER EKD / DIAKONIE IN DIESER ,,HEIMERZIEHUNG". Das Ganze kommt vielmehr einer Geschichtsfälschung gleich.
Ein mehr detailierter obwohl nur kurzer Bericht über DIESE VERÖFFENTLICHUNG DER EKD existiert im Internet, u.a., auch @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/GERMAN-DEUTSCH_-_Buecher-und-Filme.php ( mit Abbildung ) ( dort, bitte, ein bißchen runter scrollen ).
Für einen Nachdruck dieser 384-Seiten offiziellen Geschichte der DIAKONIE / EKD, am 6. Juni 2007, im Kohlhammer Verlag; ISBN-10: 3170191969 | ISBN-13: 978-3170191969, siehe @ http://www.amazon.de/Die-Macht-N%C3%A4chstenliebe-Einhundertf%C3%BCnfzig-1848-1998/dp/3170191969.

2. ) Prof. Dr. Manfred Kappeler in einer 5-seitigen Rezension / Kritik zur 1. Auflage des am 15. Mai 2009 erschienenen Buch »ENDSTATION FREISTATT – Fürsorgeerziehung in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bis in die 1970er Jahre« ( im Bethel-Verlag; ISBN-10: 3895346764 | ISBN-13: 978-3895346767 ) spricht, u.a., von ,,Relativierungen der Tatsachen" mit ,,Tendenz sogar zur Geschichtsfälschung".
Prof. Dr. Manfred Kappelers 5-seitige Rezension / Kritik – der 1. Auflage erschienen am 15. Mai 2009 – ist wiedergegeben @
http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Freistatt_Kappeler.pdf;
( AMAZON berichtet bezüglich der 1. Auflage: Mai 2009 @ http://www.amazon.de/Endstation-Freistatt-Matthias-Benad/dp/3895346764 );
( AMAZON berichtet bezüglich der 2. Auflage: November 2011 @ http://www.amazon.de/Endstation-Freistatt-F%C3%BCrsorgeerziehung-Bodelschwinghschen-Anstalten/dp/3895348767 );

3. ) Dr. Carlo J. Burschel in einer 8-seitigen Rezension / Kritik zur 1. Auflage des am 15. Mai 2009 erschienenen Buch »ENDSTATION FREISTATT – Fürsorgeerziehung in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bis in die 1970er Jahre« ( im Bethel-Verlag; ISBN-10: 3895346764 | ISBN-13: 978-3895346767 ) vertritt, u.a., darin die Meinung ,,die Erwartungen an eine offene Aufarbeitung des Heimskandals durch die – nach längerer Verzögerung erschienene – Bethel-Studie wird enttäuscht".
Dr. Carlo J. Burschels 8-seitige Rezension / Kritik – der 1. Auflage erschienen am 15. Mai 2009 – ist wiedergegeben @
http://gewalt-im-jhh.de/commont_rezension_buch_freistatt.pdf
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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In einem anderen Forum liest die Threadüberschrift für einen ähnlichen Thread

,,Freistatt Diakonie Freistatt Bethel"

Wenn schon, denn schon sollte es, m.E., zumindest lesen

» FreistattDiakonie FreistattBethel «

Für Uneingeweite bedeutet aber auch dies jedoch garnichts.

Was für eine lahme Threadüberschrift !

( und noch dazu, wie es momentan präsentiert wird, inkorrekt ! )

Das ist schon beinahe so als wenn man bezüglich dem ,,geschlossenen Jugendwerkhof TORGAU" sagen oder schreiben würde

,,Erholungsheim TORGAU" oder

,,Genossenschaftliche Jugendherberge TORGAU"

( was natürlich auch völlig in die Irre führend wäre ! )

Damals hieß ,,FREISTATT",

,,ANSTALT FREISTATT" oder ,,FREISTATT IM WIETINGSMOOR"

,,FREISTATT - Erziehungsanstalt für schwererziehbare Jungen"

,,Fürsorgeerziehungsanstalt FREISTATT im Wietingsmoor"

,,ENDSTATION FREISTATT"
( eine Art bundesrepublikanisches Jugendkonzentrationslager im Moor ! )

und das ev.-luth. ,,BETHEL" ( = ,,Haus Gottes" ) war der TRÄGER, bzw. die KOMMANDANTUR ( anfangend schon in 1899; und bis zum heutigen Tage weiterhin ist und bleibt )

genauso wie Margot Honecker ( ,,Ministerium für Volksbildung" DDR von 1963-1989 ) die eigentliche BESTIMMUNGSPERSON für ,,TORGAU" war

und genauso wie der pädophile ( angebliche ) ex-SS-Mann und ex-Bethel-Erzieher, Sektenführer, Paul Schäfer, in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren BESTIMMUNGSPERSON in der ,,Colonia Dignidad" ( ,,Kolonie der Würde" = privates urchristliches Arbeitslager und Folterlager ! ) in Chile war.
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Die Fakten bezüglich der evangelisch-lutherischen Fürsorgehölle FREISTATT ( allemal vergleichbar mit TORGAU in der DDR ! )


Keine Rehabilitation und keine Entschädigung für westliche Heimopfer.


,,REHABILITIERUNG" / ,,REHABILITATION"

Keine ,,REHABILITIERUNG" für Opfer der alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.

Den jahrelang für ihre Arbeitskraft ausgebeuteten minderjährigen Jungen und Mädchen WIRD VON DEN VERANTWORTLICHEN AUSBEUTERN UND NUTZNIEßERSN DIESER IHRER ARBEITSKRAFT EINE ENTSCHÄDIGUNG VERWEIGERT.

Zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder der DDR ( Jungen und Mädchen ) haben zumindest die Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden. --- So auch die Opfer des JUGENDWERKHOFES TORGAU.

Zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder der BRD ( Jungen und Mädchen ) haben keine solche Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden.

Tausende / Zehntausende zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder ( Jungen ! ) der ev.-luth. Fürsorgehölle FREISTATT / BETHEL IM NORDEN ( Kreis Diepholz, in Niedersachsen ) haben keine solche Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden.

Tausende / Zehntausende zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder ( Mädchen ! ) der ev.-luth Fürsorgehölle BIRKENHOF / BETHEL IM NORDEN ( in Hannover-Kirchenrode, in Niedersachsen ) haben keine solche Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden.

Tausende / Zehntausende zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder ( Mädchen ! ) der kath. Fürsorgehölle DORTMUNDER VINCENZHEIM ( der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vincenz von Paul, in Dortmund, Nordrhein-Westfalen ) haben keine solche Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden.

Tausende / Zehntausende zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder ( Jungen ! ) der staatlicherseits betriebenen Fürsorgehölle GLÜCKSTADT ( in Schleswig Holstein ) haben keine solche Möglichkeit ,,REHABILITIERT" zu werden.

Dort, in FREISTATT, im BIRKENHOF, im DORTMUNDER VINCENZHEIM und in GLÜCKSTADT, und in vielen, vielen anderen solcher damaligen Kinderheimhöllen und Fürsorgehöllen der alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ( dem ehemaligen Westdeutschland ) gibt es keine Gedenkstätte wie im ehemaligen JUGENDWERKHOF TORGAU ( in der ehemaligen DDR ).

Und es gibt auch keine Entschädigung für die vielen, vielen Opfer dieser TOTALEN INSTITUTIONEN der westlichen Länder Deutschlands.


Für zu Unrecht internierte Misshandelte ehemalige Heimkinder der DDR ( Jungen und Mädchen ) besteht zumindest ein Gesetz ( das StrRehaG ) gemäß dem sie ,,REHABILIERT" werden können und auch sollen --- aber das bevorzugt man, JETZT, nicht anzuwenden, weil das ja in einer ,,ANGEMESSENEN ENTSCHÄDIGUNG" resultieren könnte.

Stattdessen will man lieber Heimopfer-OST sowohl wie auch Heimopfer-WEST über einen gleichlautenden nicht rechtsverbindlichen ,,HILFSFONDS" mit ,,ALMOSEN" abspeisen.
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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FONDSUMSETZUNG ( hauptsächlich bezüglich dem ,,Hilfsfonds für Heimopfer-OST" – aber auch im Vergleich zu dem ,,Hilfsfonds für Heimopfer-WEST" )

Ich bitte um Eure Aufmerksamkeit !

Für alle ein meinerseitiger Hinweis:

Plenarprotokoll 17/183 – Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht der 183. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 13. Juni 2012 ( Beginn 13:00 Uhr )

@
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17183.pdf ( download 1.55 MB )

FRAGEN von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen im Plenarsaal des Deutschen Bundestags

an DR. HERMANN KUES [ CDU ], Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

zum Thema »Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds ,,Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"«

UND seine ANTWORTEN

Plenarprotokoll 17/183 – Seite 21789 - 21795

ALLES IM GENAUEN WORTLAUT wie gesprochen von den jeweiligen Bundestagsabgeordneten selbst.

ungefiltert von den Medien !

und vorerst erst einmal nicht interpretiert von verschiedenen Betroffenen mit unterschiedlichen Meinungen !
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Martin Mitchell

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With greetings and compliments from Martin Mitchell in Australia ( Heimopfer-WEST und ex-Freistätter )


Heimopfer der ehemaligen DDR und das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ( StrRehaG )


PRESSEERKLÄRUNG von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gertner aus Koblenz [ Siehe @ http://www.drgertner.de/profil.php ] vom Dienstag, 19. Juni 2012, um 12:26 Uhr.

"GUTE NACHRICHT FÜR DDR-HEIMOPFER ! --- »Rehabilitierung der Frau Claudia May vor dem Thüringer OLG«"

in einem anderen Diskussionsforum ( und Weiterverbreitung is ausdrücklich gewollt ! ).


Bemüht Euch um eine ,,OPFERRENTE" anstatt um ,,Almosen aus dem Hilfsfonds" zu betteln !!!

ZitatPRESSEERKLÄRUNG

Nach einer ausführlichen Anhörung der Frau Claudia May und des mit dieser nicht verwandten oder verschwägerten Sachverständigen Manfred May vom 31.05.2012 hat das Thüringer Oberlandesgericht am 12.06.2012 erkannt, dass Frau Claudia May zu Unrecht durch ihre Unterbringung in einem Heim in Erfurt eine Freiheitsentziehung erlitten hat. Die seinerzeit erfolgte Einweisung in das Heim durch Verfügung des Referats Jugendhilfe der Stadt Erfurt wurde für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben (Az. des Thüringer OLG: 1 Ws Reha 52/11).

In der ersten Instanz ist Frau May die beantragte strafrechtliche Rehabilitierung noch mit der Begründung versagt worden, ihre Unterbringung im Kinderheim sei nicht unter haftähnlichen Bedingungen erfolgt.

Mit einer solchen Begründung sind bereits viele Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung wegen der zur Zeiten der DDR erlittenen Heimunterbringung zurückgewiesen worden. Vielen dieser Betroffenen ist jedoch entgangen, dass es nach der jetzigen Rechtslage nicht mehr darauf ankommt, ob die Unterbringung im Kinderheim unter haftähnlichen Bedingungen erfolgt ist. Diese Voraussetzung einer Rehabilitierung ist für die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche mit der Änderung des § 2 Abs.1 Satz 2 StrRehaG durch Gesetz vom 02.12.2010 entfallen. Unter diesen Umständen sollten sich die durch solche negativen Entscheidungen Betroffenen überlegen, im Hinblick auf die geänderte Gesetzeslage den Antrag neu zu stellen. Da die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist, ist eine erneute Antragstellung möglich.

Es kommt bei Heimunterbringungen also nur mehr darauf an, ob diese der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Nun ist es in den seltensten Fällen so gewesen, dass sich die Heimunterbringung unmittelbar gegen die betroffenen Kinder gerichtet hat. Vielmehr ist es im Regelfalle so, dass mit der Heimunterbringung Familien gemaßregelt oder im Sinne des Sozialismus ,,diszipliniert" werden sollten. Der hier entschiedene Fall dürfte exemplarisch sein für viele, wenn nicht fast alle Heimunterbringungen. Im Falle der Frau May verhielt es sich so, dass ursächlich für ihre Heimunterbringung eine politische Verfolgung ihres zu den Gründungsmitgliedern der CDU in der sowjetischen Besatzungszone gehörenden Vaters Hermann May gewesen ist. Dieser hat seinem Schwiegervater, dem Großvater der Frau May, bei seiner Flucht nach Westdeutschland im Jahre 1948 geholfen.

Der Großvater der Frau May ist zusammen mit seiner Ehefrau aus seiner Heimatstadt geflohen, weil er befürchten musste, wegen seiner Fachkenntnisse als Oberingenieur im Flugzeugbau in die UdSSR deportiert zu werden. Da nun die Behörden mutmaßten, dass die Eltern der Frau May zusammen mit dieser ebenfalls nach Westdeutschland fliehen könnten, wurde Frau May im Säuglingsalter gewissermaßen als ,,Faustpfand" in einem Heim untergebracht.

Aus den vom Gericht eingesehenen Akten des Ministeriums für Staatssicherheit über den Vater der Frau May und die sein Strafverfahren betreffenden Akten der Strafverfolgungsbehörden ergab sich, dass dieser schon lange vor seiner Verurteilung im Jahre 1961 in das Visier der Staatssicherheit und anderer staatlicher Behörden geraten war.

Nach der Flucht des Großvaters der Frau May wurden die Eltern aus ihrer Wohnung in Erfurt verwiesen. Der Vater der Frau May erhielt nicht einmal eine Zuzugsgenehmigung für Erfurt und musste daher seinen Wohnsitz vorübergehend in Eisenach nehmen. Diesen Umstand nahmen nun die Behörden der Stadt Erfurt zum Anlass, das gesamte Mobiliar der Wohnung zu beschlagnahmen, um dieses anderen Personen, die in Wohnungen eingewiesen werden sollten, zur Verfügung zu stellen. Die Mutter der Frau May erhielt als Wohnung ein 7 qm ,,großes" Zimmer, ohne Wasch- und Kochgelegenheiten zugewiesen. Diese auf solche Weise herbeigeführten unmenschlichen Wohnbedingungen nahm nun das Jugendamt der Stadt Erfurt zum Anlass, Frau Claudia May in das Kinderheim einzuweisen mit der Begründung, dies sei dem Kindeswohl im Hinblick auf die wohnlichen Verhältnisse der zudem berufstätigen Mutter förderlich. Auf den ersten Blick hatte es also den Anschein, dass sich das Referat Jugendhilfe allein von Überlegungen des Kindeswohls leiten ließ.

Wie perfide die Jugendfürsorge jedoch durch das damalige Regime instrumentalisiert worden ist, ergab sich sehr eindrucksvoll aus einem mündlich erstatteten Gutachten des Vertreters der Thüringer Anlaufstelle für ehemalige DDR-Heimkinder, Manfred May. Dieser führte aus, die Jugendhilfe der ehemaligen DDR, deren Akten in aller Regel sehr verschleiernd gewesen seien, sei in der durch das stalinistische System der Sowjetunion geprägten unmittelbaren Nachkriegszeit in Ostdeutschland in ihrem Wirken der Staatssicherheit vergleichbar gewesen und habe nach deren Gründung im Jahre 1950 auch eng mit dieser zusammengearbeitet. Der Sachverständige sprach in diesem Zusammenhang von einer engen Verzahnung zwischen den Behörden der Jugendhilfe und dem Ministerium für Staatssicherheit. Viele Beamte der Jugendhilfe seien IM gewesen und hätten dem MfS umfassend über alle Einzelfälle Rapport erstattet. Auf diese Weise seien die geheimdienstliche und sozialpolitische Tätigkeit durchmischt worden. Im Jargon der Staatssicherheit sei dies als ,,politisch-operative Zusammenarbeit" bezeichnet worden. Insbesondere in den Fällen, in denen die Eltern nicht verhaftet worden seien, weil sich vorläufig nicht genügendes Belastungsmaterial gegen sie hatte finden lassen, seien diese an ihrer ,,schwächsten Stelle", und zwar ihren Kindern, getroffen worden. Wesentlich ist noch, dass die Berufstätigkeit einer Mutter damals kein Grund für eine Heimeinweisung von Kindern gewesen sei. Vielmehr hatte es schon im Jahre 1950 Möglichkeiten gegeben, in einem solchen Fall eine Familie auf andere Weise unterstützen zu können. Insbesondere sei die Formulierung ,,Mutter berufstätig" in der Heimakte der Frau Claudia May verräterisch. Zwar sei die DDR generell mehr an der Arbeitskraft der Mutter als am Kindeswohl interessiert gewesen, was teilweise dazu geführt habe, das selbst alleinerziehenden Müttern die Arbeitszeiten erhöht und in der Folge die Kinder weggenommen wurden. Es wurden aber längst nicht allen berufstätigen Müttern die Kinder entzogen, sondern diese wurden in Krippen untergebracht. Im Falle der Frau May schätzte der Sachverständige anhand der Aktenlage ein, dass der Entzug der Wohnung und der anschließende Verbleib der Familie in unzureichenden Wohnverhältnissen auch nach der Geburt der Frau May mit einer im Vordergrund stehenden politischen Verfolgung ihres Großvaters und ihres Vaters zusammenhingen.

Auf Grund dieser sehr sorgfältigen Aufklärung des Sachverhaltes durch das Thüringer Oberlandesgericht, dessen Entscheidung rechtskräftig ist, verfügen nach unserer Einschätzung Heimkinder jetzt über wesentlich bessere Argumente für ihre Rehabilitierung nach Maßgabe des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes [ StrRehaG ].

Dr. Thomas Gertner

Rechtsanwalt

Tel.-Nr. 02603/94110; Fax: 02603 941118

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Samstag, 30. Juni 2012 um 17:00 Uhr im CineMaxx 5 am Isartor (München). Die ZDF-Verfilmung des Sachbuchbestsellers "Schläge im Namen des Herrn" wird unter dem Titel "Und alle haben geschwiegen" im Rahmen vom Filmfest München gezeigt.

http://www.anke-sevenich.de/index.php?details/6103

http://www.eann.de/schlage-im-namen-des-herrn/10687/

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Martin Mitchell

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MISSBRAUCH. - Erster Schuldspruch für katholische Kirche


AHNDUNG VON VERTUSCHUNG sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. – Erste Schritte DIE VERANTWORTLICHEN FÜR SOLCHE VERTUSCHUNG zur Rechenschaft zu ziehen und zu bestrafen.


Medienbericht aus Deutschland – in Deutsch
( übersetzt aus dem Englischen ) ( zuerst erschienen in Englisch am 22.06.2012 ) 

ZitatHNA.DE @ http://www.hna.de/nachrichten/welt/missbrauch-vertuscht-geistlicher-verurteilt-2364098.html

23.06.2012 | Panorama

Missbrauch vertuscht: Geistlicher verurteilt

Philadelphia – In einem aufsehenerregenden Prozess ist ein hochrangiger Kirchenvertreter in den USA wegen seiner Rolle bei der Vertuschung sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

Monsignore William Lynn wurde am Freitag in Philadelphia schuldig gesprochen, Kinder gefährdet zu haben. Vom Vorwurf der Verschwörung sprach das Gericht den 61-Jährigen jedoch frei. Mit dem Richterspruch wurde erstmals ein in der Verwaltung tätiger Vertreter der katholischen Kirche in den USA in dem Skandal verurteilt.

Lynn habe der Erzdiözese geholfen, Täter im Amt und die Öffentlichkeit im Dunkeln zu halten, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Gemeinden sei dabei erklärt worden, betroffene Priester seien aus Gesundheitsgründen abgezogen worden. Dann seien die Verdächtigen in eine neue Gemeinde geschickt worden. Lynn war von 1992 bis 2004 Sekretär der Erzdiözese Philadelphia. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft.



Medienbericht aus Österreich @ http://www.kirchen-privilegien.at/

ZitatAktuell

24. Juni, 2012


Missbrauchsskandal: Hochrangiger US-Kirchenvertreter verurteilt

http://derstandard.at/1339638757134/Prozess-Missbrauchsskandal-Hochrangiger-US-Kirchenvertreter-verurteilt - 23.6.2012 [ mit vielen dort abgegebenen Leserkommentaren zu diesem Thema ]

ZitatWegen seiner Rolle bei der Vertuschung – Erster Schuldspruch für katholische Kirche

Philadelphia – In einem aufsehenerregenden Prozess ist ein hochrangiger Kirchenvertreter in den USA wegen seiner Rolle bei der Vertuschung sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Monsignore William Lynn wurde am Freitag in Philadelphia schuldig gesprochen, Kinder gefährdet zu haben. Vom Vorwurf der Verschwörung sprach das Gericht den 61-Jährigen jedoch frei. Mit dem Richterspruch wurde erstmals ein in der Verwaltung tätiger Vertreter der katholischen Kirche in den USA in dem Skandal verurteilt.

Lynn habe der Erzdiözese geholfen, Täter im Amt und die Öffentlichkeit im Dunkeln zu halten, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Gemeinden sei dabei erklärt worden, betroffene Priester seien aus Gesundheitsgründen abgezogen worden.

Dann seien die Verdächtigen in eine neue Gemeinde geschickt worden. Lynn war von 1992 bis 2004 Sekretär der Erzdiözese Philadelphia. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft. (APA, 23.6.2012)



Siehe auch @ http://www.derwesten.de/agenturmeldungen/hochrangiger-us-kirchenvertreter-in-missbrauchsskandal-verurteilt-id6798409.html ( mit der Möglichkeit diesbezügliche Leserkommentare dort abzugeben )



Wiedergegeben bzw. veröffentlicht im gleichen Wortlaut auf vielen, vielen Internetauftritten im öffentlich zugänglichen Internet – besonders in der Schweiz und in Österreich.

Das größte Medieninteresse in diesem Thema besteht in der SCHWEIZ und in ÖSTERREICH. In Deutschland wird nur sehr wenig darüber berichtet und die gesellschaftliche Resonanz ist sehr gering.
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Martin Mitchell

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Weiterführend – insbesondere – zu meinem Beitrag vom Dienstag, 6. Juni 2012, um 16:31 Uhr ( oben auf Seite 20 dieses Threads ).


re HEIMKINDER. - hpd im Interview mit Anwalt Robert Nieporte (26.06.2012).


Ein Interview – hier, der Nowendigkeit halber – in drei Teile aufgeteilt.

ZitatPOLITIK und SOZIALES

hpd - Humanistischen Pressedienst

26.06.2012 - Nr. 13629

[ Dieser Artikel umfasst insgesamt zwei Seiten ]

[ ERSTE TEIL VON DREI TEILEN. ]

[ hpd - Seite 1 dieses Artikels @ http://hpd.de/node/13629 ]

Interview

,,Dann hätte ich einen Präzedenzfall"

TRIER. (hpd) Was hat die Sicherungsverwahrung für Schwerstkriminelle mit Heimkindern zu tun? Wieso ist ein juristisch schwieriger Weg relativ und könnte die Situation verändern, gar einen Präzedenzfall schaffen? Der Ansatz geht nicht vom Individuum, sondern von der Verantwortung des Staates aus. Der hpd sprach mit dem Rechtsanwalt Robert Nieporte.

Eine von zwei Klientinnen des Trierer Rechtsanwalts Robert Nieporte waren in der ZDF-Sendung Mona Lisa vom 2. Juni 2012 zu sehen.
[ @ http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1654370/ML-mona-lisa-vom-2.-Juni-2012#/beitrag/video/1654370/ML-mona-lisa-vom-2.-Juni-2012 ( Dieses video ist nur langsam ladend; Zutreffendes erst ab der 6.44 Minute - Länge insgesamt nur ungefähr 5½ Minuten ) ]
Ihre Verhandlung fand einige Tage später statt und der Ansatz, den sie wählten, um zu ihrem Recht zu kommen, ist neu. Grundsätzlich wünscht sich der Anwalt, ähnlich wie in Österreich [ @ http://hpd.de/node/12613 ], eine positive Sicht auf die Fortschritte und Erfolge, die erzielt werden können sowie gegenseitige Unterstützung – auch seitens der Heimkinder.

hpd: Am 5. Juni war die Verhandlung. Wie ist diese gelaufen?

Robert Nieporte: Die Verhandlung ist nicht wirklich spektakulär verlaufen. Es war von vornherein klar, wie der Verfahrensablauf stattfinden wird. Gleichzeitig war klar, wie das Gericht sich dazu verhalten wird. Gleichwohl meine ich, hätte sich der Richter betreffend die Problematik der Verjährung mehr mit dem auseinandersetzen müssen, was wir vorgetragen haben.

Wenn man sich einfach mal den Hintergrund vor Augen führt, nämlich dass es Kinder sind, um die wir uns hier Gedanken machen müssen, deren Verhalten wir einfließen lassen müssen in die Bewertung, die wir heute vorzunehmen haben. Dies hatte entscheidenden Einfluss auf die ganze Biografie dieses Menschen, der sein Leben lang gezeichnet war in einer Art und Weise, dass er nie in der Lage war, seine rechtlichen Interessen durchzusetzen. Das ist, in einem Satz gesagt, das gewesen, was ich vorgetragen habe. Das ist das Tragische, weswegen ich der Auffassung bin, dass die Ansprüche dieser Personen nicht verjährt sein können. Das Gericht hat sich einfach auf den Standpunkt gestellt, und darüber bin ich enttäuscht, dass hier die Verjährung eingetreten sei, dass es eine entsprechende Hemmung nicht geben könne. Es wurde gleichwohl nicht angesprochen, inwieweit die geschädigten Personen krankheitsbedingt und sogar aufgrund der fehlenden Geschäftsfähigkeit in diesem Bereich nicht in der Lage waren. Insoweit hat uns das Gericht erwartungsgemäß eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt zur Frage der Verjährung sowie zur Verantwortlichkeit der Beklagten, die als Aufsichtsbehörde tätig war und in dem Moment ein so genanntes Organisationsverschulden trägt.

hpd: Die Beklagten sind wer? Die Kirche? Die Gemeinde, das Land?

Nieporte: Das hängt immer vom entsprechenden Fall ab. Hier ist es der Landschaftsverband Rheinland. Das hängt von den einzelnen Bundesländern ab, aber es ist die Aufsichtsbehörde der Kinderheime. Diese Aufsichtsbehörde haben wir verklagt.

hpd: Und die hat eine Verjährung vorgetragen?

Nieporte: Ja, wie dies regelmäßig geschieht, wurde auch hier die Einrede einer Verjährung erhoben. Der Richter ist verpflichtet, das zu prüfen. Ein Argument, was gegen die Verjährung spricht und welches ich gerade in einem Satz gesagt habe, gern aber noch juristischer ausführen möchte, ist, dass die Hemmung eingetreten ist. Einem Menschen, der nicht in der Lage ist, seine Rechte innerhalb dieses Zeitraums durchzusetzen, kann ich doch schlecht – auch nicht unter dem Vorhalt des so genannten Rechtsfriedens, der hier nach dreißig Jahren eintreten soll – vorhalten, dass er seine Rechte nicht geltend gemacht hat! Es wäre auch zynisch, das zu tun. Der Staat kann doch nicht zunächst derartige Misshandlungen aufgrund seines Systems verursachen, so dass dieser Mensch, der im weiteren Leben als Erwachsener ohne Betreuung bleibt, für die danach folgende Zeit nicht in der Lage ist, die ihm zugefügten Schäden geltend zu machen, und im Anschluss daran, obwohl von Vornherein feststand, dass diese Menschen nur außerhalb dieser Zeit ihre Rechte geltend machen, als Staat die Einrede der Verjährung erheben. Das ist eine Farce, das ist ein Zynismus. Rein rechtlich ist es doch so, dass eine Person, die unter bestimmten Voraussetzungen hierzu außerstande war, einen Betreuer hätte haben müssen, der die Rechte geltend macht. Wenn es einen solchen nicht gab, hemmt das den Ablauf der Verjährung.

Die Schwierigkeit, die wir noch haben, ist die Frage der Anwendbarkeit welchen Rechts. Die Beklagte hat hierzu ausgeführt, dass das heute geltende Recht nicht anwendbar sei. Auch hierauf werden wir noch eingehen müssen, tatsächlich gab es zwischenzeitlich mehrfach Gesetzesänderungen.

hpd: Über welchen Zeitraum sprechen wir?

Nieporte: Na ja, wir sprechen von dem Zeitraum ab Volljährigkeit bis heute, also von mehr als 30 Jahren. Gleichzeitig haben wir seit 2002 Übergangsregelungen für das BGB, die ebenfalls noch angewendet werden müssen. Das heißt, die Frage der Verjährung ist grundsätzlich gar nicht so einfach. Wie das Gericht von Vornherein sagen kann, nach den vielen Einwendungen sowohl von der einen als auch von der anderen Seite, dass es eine entsprechende Verjährung ohne Hemmungstatbestand gebe, ohne das im Näheren zu erklären, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, da reicht auch nicht der lapidare Hinweis, das sei ständige Rechtsprechung. Denn für genau diese Fälle, die wir hier ja verhandeln, gibt es überhaupt keine Urteile. Ich habe noch kein einziges Urteil höchstrichterlicher Rechtsprechung gefunden, in dem ein entsprechender Sachverhalt und damit die Frage der Verjährung geprüft wurde. Nach meiner Auffassung hätte sich das Gericht ein bisschen mehr Mühe machen dürfen, das entsprechend vorzutragen. Das werden wir jetzt noch tun müssen, denn wenn dieses Gericht, das nehme ich schon einmal vorweg, sich nicht zu einer entsprechenden Entscheidung durchringen kann, dann werden wir die nächste Instanz beschreiten müssen, dann wird ein anderes Gericht genau darüber entscheiden müssen.

hpd: Vor welchem Gericht findet die Verhandlung statt?

Nieporte: Vor dem Landgericht Köln.

hpd: Ihre Klientinnen fordern nach dem Opferentschädigungsgesetz jeweils 54.000 Euro plus Zinsen.

Nieporte: Ja, aber nicht nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), sondern in Höhe des Betrages, den man nach dem OEG verlangen würde. Das ist ein Unterschied. Wir machen hier keine Ansprüche nach dem OEG geltend – dafür wäre das Landgericht im Übrigen auch gar nicht zuständig, sondern das Sozialgericht. Die Ansprüche unterscheiden sich, weil die reinen Ansprüche nach dem OEG von der Zielrichtung her aufgrund einer Schädigung, die anerkannt wird, letzten Endes dazu führen, dass der Staat diese Personen entschädigt. Die Klage hier ist anders gerichtet, weil wir uns genau gegen die Aufsichtsbehörde richten und dieser ein Versagen vorwerfen, das Ganze also im Rahmen eines so genannten Staatshaftungsanspruchs geltend machen...
[ Interview fortgesetzt im nächstfolgenden Beitrag ]
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Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
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Martin Mitchell

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re HEIMKINDER. - hpd im Interview mit Anwalt Robert Nieporte (26.06.2012).


Ein Interview – hier, der Nowendigkeit halber – in drei Teile aufgeteilt.

[ ZWEITE TEIL VON DREI TEILEN. ]

Zitathpd: Das ist ein neuer Ansatz!

Nieporte: Ja. Das heißt, wir sind der Auffassung, dass der Staat sich hier im Rahmen dieser Behörde falsch verhalten hat. Darin wird auch der Unterschied zum OEG-Antrag deutlich. Denn in einem OEG-Verfahren geht es um die Anerkennung der Entschädigung für eine Person, wir als guter Staat stehen dafür ein. Im anderen Fall wird dem Staat ein Vorwurf gemacht, sich nicht korrekt verhalten zu haben. Die Summe, welche wir hier geltend gemacht haben, resultiert der Höhe nach aus dem OEG, das ist im Übrigen auch die Summe, die vom Verein ehemaliger Heimkinder (VeH) gefordert worden ist, als damals die Entscheidung des runden Tisches erwartet wurde. Sie setzt sich zusammen aus einer kleinen monatlichen Rente, etwa 300 € monatlich, welche für einen bestimmten Zeitraum hochgerechnet worden ist.

hpd: Weshalb haben Sie sich für diesen neuen Ansatz entschieden? Ist der nicht schwieriger, als nach dem Opferentschädigungsgesetz zu klagen?

Nieporte: Ja, der ist schon schwieriger, wobei schwierig immer relativ ist. Es sind eben völlig unterschiedliche Ansätze. Denn nach dem OEG-Verfahren habe ich die Möglichkeit geltend zu machen, dass jemand einen Schaden erlitten hat. Da geht es aber nicht um das eigentliche Versagen des Staates im Bereich Heimerziehung. Es ist kein Zugeständnis, sondern es heißt nur, dass diese einzelne natürliche Person, das gilt dann als nachgewiesen, aufgrund der Behandlung als Heimkind geschädigt wurde. In der hier in Rede stehenden Klage steht aber die pflichtverletzende Behörde im Vordergrund, und wenn es gerade um die Frage des Organisationsverschuldens geht, haben wir sicherlich mehr Möglichkeiten, den Nachweis zu führen – wobei wir uns hier über das Prinzip Beweislastumkehr noch unterhalten müssen –, dass hier ein Unrecht nicht nur an einem Individuum stattgefunden hat, sondern diese Art von Heimerziehung systematisch war. Einen solchen Ansatz kriegt man in einem OEG-Verfahren nie unter.

hpd: Weil man dort nur jedes einzelne Opfer vertreten kann und hier eine Systematik nachgewiesen werden kann.

Nieporte: Obwohl wir hier in Deutschland keine Sammelklage führen können, könnte ich in dem Bereich darauf verweisen, dass auch in einem anderen Fall deutlich wurde, worin das Versagen exakt dieser Behörde lag, dass eine gewisse Systematik enthalten war und dass diese Systematik nicht nur im Verhältnis zu diesem Kinderheim, sondern auch im Verhältnis zu anderen Kinderheimen bestanden hat.

hpd: Wäre das ein Präzedenzfall?

Nieporte: Das wäre ein Präzedenzfall. Wobei ich dazu sagen muss, dass weitere Fälle schon jetzt anhängig sind.

hpd: Die Sie auch vertreten?

Nieporte: Ja. Wir haben einige Fälle, in denen es zu Gerichtsverhandlungen kommen wird, parallel zu den jetzt stattgehabten Fällen in Köln.

hpd: Das heißt, sobald ein Gericht Ihrer Argumentation folgt, haben Sie einen Präzedenzfall?

Nieporte: Dann hätte ich einen Präzedenzfall. Was natürlich nicht bedeutet, dass dann automatisch in allen Fällen die Gerichte genauso entscheiden, es geht immerhin um die individuelle Betrachtung. Aber es wäre in bestimmten Punkten wegweisend für weitere Fälle. Und das möchte ich erreichen. In Oberösterreich haben wir bereits einen Präzedenzfall, nämlich den Fall Molnar [ @ http://hpd.de/node/9639 ], hier hat das Gericht die grundsätzliche Möglichkeit der Verjährungshemmung bestätigt, indem es dem Kläger Verfahrenskostenhilfe zugebilligt hat.

hpd: Andererseits sind dort viel höhere Schadensersatzforderungen geltend gemacht worden: 1,6 Millionen € [ @ http://hpd.de/node/11983 ].

Nieporte: Das hängt mit der persönlichen Situation des Mandanten zusammen, bei dem wir sogar geltend machen, dass er niemals in das Heim gemusst hätte. Wir klagen in Österreich also außerdem Schadensersatz und Schmerzensgeld für den Zeitraum der Heimunterbringung sowie die nachfolgende Zeit ein, nicht lediglich, wie bisher in Deutschland, Schadensersatz für die aufgrund der Retraumatisierung eingetretenen Schäden. Eine solche Klage habe ich hier in Deutschland noch nicht geführt, was nicht heißen muss, dass ich sie hier in Deutschland nicht auch führen würde.

[ hpd - Seite 2 dieses Artikels @ http://hpd.de/node/13629?page=0,1 ]

hpd: Es ist also denkbar, wenn in Oberösterreich ein entsprechendes Urteil gefällt würde, dass Sie hier in Deutschland darauf Bezug nehmen könnten?

Nieporte: Es lässt sich nicht eins zu eins umsetzen, aber genau den Weg könnte man hier in Deutschland auch gehen, indem man darauf verweisen müsste, wenn eine Person unter ähnlichen Umständen rechtswidrigerweise in einem Heim untergebracht wurde, beispielsweise obwohl beide Eltern das Kind zu sich genommen hätten und dazu in der Lage gewesen wären. Das ist ja der Hintergrund, den wir hier haben. Dann hätte man hier eventuell einen ganz anderen Ansatz als in Oberösterreich – insbesondere vor dem Hintergrund - das wäre dann sehr spannend - dass die Personen, die sich rechtswidriger Weise in Sicherungsverwahrung befunden haben, zwischenzeitlich einen Schadensersatzanspruch geltend machen können für jeden Tag, an dem sie sich zu Unrecht in Sicherungsverwahrung befunden haben. Und dort reden wir über die Entschädigung von wegen Schwerstkriminalität inhaftierten, nicht von Heimkindern.

hpd: Das war in Deutschland.

Nieporte: Das war in Deutschland. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung wäre es schon interessant, wie sich die Justiz dazu verhalten würde, wenn es um ehemalige Heimkinder geht, die eingewiesen wurden.

hpd: Sie wollen eine Parallele ziehen zwischen den Schwerstkriminellen in der Sicherungsverwahrung und Heimkindern?

Nieporte: Im Grunde ist es das, was wir in Österreich gemacht haben, sonst würde es zu diesen geforderten Summen nicht kommen können. Wenn jemand sich für die Dauer von ein, zwei, drei Jahren in Sicherungsverwahrung befunden hat, ist das nicht vergleichbar mit dem Zeitraum bis zur Volljährigkeit, also damals 21 Jahren. Das ist schon viel. Eine Freiheitsberaubung für den Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Die Höchststrafe in Deutschland liegt bei 15 Jahren, da auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe nach 15 Jahren neu überprüft werden muss. Das ist zum Beispiel im Fall Molnar nicht passiert. Da gab es keine Überprüfung, er hat 21 Jahre gesessen. Und dass so etwas traumatisierend wirkt, das leuchtet ein.

hpd: Das heißt, da Sie in Deutschland und Österreich ehemalige Heimkinder vertreten, können Sie als Person sehr schnell Bezug nehmen und versuchen, Ergebnisse im einen Land auf das andere Land zu übertragen.

Nieporte: Spannend ist, dass die Fälle parallel laufen und wir in dem Moment die Strategie besprechen können und durchaus Fälle vergleichen können. In Österreich haben wir zum Beispiel einen ganz anderen Stand, was die Presse, was die Öffentlichkeitsarbeit anbelangt. Das Thema wird dort wirklich sehr gut aufgegriffen, um Missstände von damals aufzuarbeiten und zu erreichen, dass nicht nur eine sprachliche Rehabilitation stattfindet, sondern auch eine angemessene Entschädigung.

[ Interview fortgesetzt im nächstfolgenden Beitrag ]
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re HEIMKINDER. - hpd im Interview mit Anwalt Robert Nieporte (26.06.2012).


Ein Interview – hier, der Nowendigkeit halber – in drei Teile aufgeteilt.

[ DRITTE TEIL VON DREI TEILEN. ]

Zitathpd: Jetzt habe ich noch eine Frage: Welche Bedingungen muss denn jemand erfüllen, um von Ihnen vertreten zu werden?

Nieporte: Die Frage ist mir zu allgemein...

hpd: Mir wurde zugetragen, dass Sie 100 € verlangen würden, bevor sie überhaupt Akteneinsicht nähmen. Stimmt das?

Nieporte: Es geht nicht nur um eine Akteneinsicht. Es geht darum, dass ich anbiete, grundsätzlich für die Betroffenen tätig zu werden, darunter fallen unter anderem die Akteneinsicht, die Untersuchung der einzelnen Umstände und dann die Erörterung der weiteren Vorgehensweise, die Rechtsberatung. Die betroffenen Personen erhalten von mir z.B. einen umfangreichen Fragenkatalog, der wichtig ist zur Auswertung und sodann weitere Antragsunterlagen, in Abhängigkeit vom Einzelfall. Und gerade weil es viele Personen sind, die dies in Anspruch nehmen wollen, kann ich es nicht kostenfrei anbieten. Es ist in Wahrheit ja auch nicht kostenfrei, sondern es kostet mich viel Zeit, Zeit meiner Mitarbeiter, Ausgaben für Papier, für Briefmarken, etc., also schlicht Geld. Da ich ein Wirtschaftsunternehmen betreibe und meine Kanzlei und auch mich finanzieren muss, kann ich ein solches Projekt kostenfrei gar nicht leisten. Das heißt, ich kann meine Arbeitskraft, ich kann meine entsprechenden Gedanken einbringen, aber zumindest die Kosten, die anfallen, die müssen auch bezahlt werden. Um gleichzeitig eine gewisse Fairness im Verhältnis der Personen untereinander zu gewährleisten – es gibt Betroffene, die haben nicht einmal Hartz IV, weil sie den Antrag nicht stellen, es gibt andere, die durchaus ein ordentliches Einkommen haben – hatte ich seinerzeit gesagt, dass die Voraussetzungen erfüllt sein müssen für einen so genannten Beratungshilfeschein.

Selbst wenn jemand also nichts hat und in einer Angelegenheit beraten werden möchte, dann sollte die Person einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und wird ihn in den einzelnen Rechtsbereichen auch bekommen. Dabei ist immer zu unterscheiden, in welchem Bereich die Beratung stattfindet. Es ist keine Pauschalberatung, sondern die Beratung findet immer in Bezug auf etwaige Ansprüche statt. Und bei der Beratung, die die Person dann bekommt, stellt sich der weitere Vorgang heraus, das heißt, was bei dieser Person zu unternehmen ist. Hierfür möchte ich einen Beratungshilfeschein haben, bevor die Beratung anfängt, plus zehn Euro, das ist der gesetzlich vorgesehene eigene Beitrag. Die Personen, die aufgrund ihres höheren Einkommens keinen Beratungshilfeschein bekommen, von denen verlange ich genau den Betrag, den ich über einen Beratungshilfeschein mit dem entsprechenden Schriftverkehr, der regelmäßig stattfindet, ebenfalls habe. Und das sind insgesamt 109,96 Euro. Die Betroffenen wissen das aber auch, es steht im Internet. Der Betrag ist, das möchte ich noch anmerken, sehr gering, es ist darin die Umsatzsteuer enthalten, das Porto, die Personalkosten, das Papier etc. Sie können sich ausrechnen, dass ein Gewinn nicht übrig bleibt, weshalb auch kein Anwalt mit Beratungshilfefällen wirklich froh ist.

Die Betroffenen werden außerdem mit umfangreichem Informationsmaterial ausgestattet, bis hin zum OEG-Antrag, die Fragebögen alleine, die wir dann den Leuten zuschicken müssen, die richtig ausgefüllt und unterschrieben zurückkommen – ja, das ist viel Arbeit. Bis es soweit ist, müssen wir 20, 30, 40 Blätter Papier verschicken. Anders geht es aber nicht, weil wir wirklich sehr detaillierte Fragestellungen benötigen und die entsprechende Antworten. Darüber erfahren wir, in welchem Heim die betroffene Person war, möglicherweise gibt es auch genauere Informationen zu den Schädigern. Anders kann man keinen einzigen Antrag stellen, keine Klage einreichen. Und nur selten bekommen wir im ersten Anlauf die kompletten Informationen, sehr häufig müssen wir erneut nachfragen und die Informationen mühsam bei den Mandanten erfragen.

hpd: Gibt es etwas, das Sie noch sagen möchten?

Nieporte: Da ich weiß, wie schwer es für die einzelnen Betroffenen jedes Mal ist, sich mit der Situation erneut auseinanderzusetzen, wünsche ich ihnen, dass sie durchhalten und den Mut nicht verlieren. Dies geschieht häufig, auch weil, wie ich mitunter feststellen muss, viele Betroffene durch die neu eingerichteten Anlaufstellen entmutigt werden sollen. Diese Anlaufstellen gehen sogar regelmäßig auf die Betroffenen zu und raten ihnen, einen eingereichten OEG-Antrag zurückzunehmen, da anderenfalls keine Leistungen erbracht werden würden.

hpd: Welche Anlaufstellen sind das?

Nieporte: Das sind die Anlaufstellen, die nach der Beschlussfassung des Bundestages über die Entscheidung des Runden Tisches eingerichtet worden sind. Im Grunde zur Beratung der einzelnen betroffenen Personen.

hpd: Die Betroffenen sollen nach dem Beschluss doch eigentlich nur Sachleistungen erhalten...

Nieporte: Das ist korrekt. Die Aufklärung hierüber ist natürlich sehr schwierig für die einzelnen Betroffenen. Mich haben schon häufig Personen angerufen und gesagt: Ich soll mich mit 250 Euro abspeisen lassen. Und nach einer Klarstellung habe ich dann festgestellt, dass es sich bei diesem Betrag offensichtlich nur um die Pauschale für Wegegeld handelt, nicht um eine Leistung im Sinne im Sinne der Fondsregelung. Was ich schade und auch bedenklich finde, ist, dass mit diesen Anlaufstellen im Grunde die eigentlichen Ansprüche wieder konterkariert werden. Wenn nämlich jemand einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz hat, dann soll er diesen Anspruch auf Eis legen, möglicherweise – so war es vorher – Verzichtserklärungen unterschreiben. Das heißt, auf sämtliche Ansprüche soll verzichtet werden. Wenn man dann diese Ansprüche von den Anlaufstellen, von denen man im Übrigen noch gar nicht weiß, was diese denn im Einzelfall gewähren, gegenüberstellt, ist das wie ein Überraschungspaket...

hpd: Eine Black Box...

Nieporte: Eine Black Box, man weiß nicht, was drin sein wird. Oder dass Therapiekosten drin sind, die möglicherweise sogar eine Krankenkasse übernehmen würde. Es ist nämlich nicht so, dass diese grundsätzlich nichts zahlen. Man muss das schon besonders begründen, das ist richtig. Aber über die Anlaufstellen werden nur diese sogenannten Sachleistungen gewährt, oftmals habe ich den Eindruck, dass die Anlaufstellen gezielt möglichst viel als zusätzliche Leistung ,,versprechen", damit die Betroffenen von vornherein andere Ansprüche, insbesondere solche nach dem OEG, aufgeben. Dabei widersprechen sich die Ansprüche überhaupt nicht zwingend.

hpd: Was mich in der Sendung Mona Lisa erschreckte, war, dass gesagt wurde, 120 Millionen Euro seien gezahlt worden, die zuerst einmal in diese Anlaufstellen fließen. Das heißt, diese Anlaufstellen werden von den 120 Millionen Euro finanziert und die Opfer erhalten davon somit nicht so viel.

Nieporte: Das ist eben die Frage. Die Einrichtung der Stellen kostet natürlich auch Geld und die muss von irgendetwas bezahlt werden. Das wird eben aus dem Fonds genährt.

hpd: Das heißt, Sie raten den Betroffenen davon ab, sich von den Anlaufstellen entmutigen zu lassen, sondern sie sollen ihre Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen?

Nieporte: Sie sollen vor allen Dingen zunächst die Anlaufstellen aufsuchen, dazu ermutige ich durchaus, aber im Einzelfall, der auch von den Anlaufstellen berücksichtigt werden sollte, sollten auch die Betroffenen gleichzeitig immer noch im Kopf haben, dass und welche weiteren Ansprüche noch geltend gemacht werden. Wer beispielsweise überhaupt keine Ansprüche nach dem OEG geltend machen kann, der braucht auch keinen solchen Antrag stellen. Wenn jemand also einwendet, in seiner Kindheit gearbeitet und dafür keine Anrechnung von Beitragszeiten erhalten, wird über die Anlaufstellen informiert, dass eine pauschale Geltendmachung möglich ist. In einem solchen Fall ist die Anlaufstelle also eine – wenn auch geringe – Hilfe.

Andererseits ist bei einer Person, die grundsätzlich die Voraussetzungen für einen OEG-Anspruch erfüllt, nicht einsichtig, dass sie diese Ansprüche aufgeben soll. Nach meiner juristischen Auffassung schließt sich dies gar nicht aus. Man kann den Antrag nach dem OEG sogar dahingehend konkretisieren, dass man keine Sachleistungen möchte. Wenn auf der anderen Seite die Anlaufstellen nur Sachleistungen verteilen, gibt es keine Konkurrenzansprüche. Eigentlich könnten also beide Verfahren parallel laufen. Aber man versucht, wie ich meine systematisch, das Thema Entschädigung von ehemaligen Heimkindern über die Anlaufstellen schnellstmöglich abschließend zu beenden. Das missfällt mir.

hpd: Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Fiona Lorenz


[ Hier ist das Ende dieses – der Notwendigkeit halber – in drei Teile aufgeteilten Interviews ]
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Martin Mitchell

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»Antrag eines Ehemaligen Heimkindes auf Zahlungen aus dem sogenannten ,,Rentenersatzfonds". – Antrag gestellt aus Übersee. – Antrag gestellt bei der Anlaufstelle in Berlin.«

ZitatVon:
Martin MITCHELL (Jg. 1946)
Ehemaliges Heimkind/Heimopfer-WEST
Wohnort: Adelaide, Süd Australien
A U S T R A L I A

29. Juni 2012



An:
Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder
C/o Nachbarschaftshaus Friedenau
Holsteinische Straße 30
12161 Berlin-Friedenau
http://www.abeh-berlin.de/ und
http://www.abeh-berlin.de/beratungsangebot/nachweis-der-anspruchsberechtigung/

Kommissarischer Leiter der Anlauf- und Beratungsstelle Berlin, Dr. Herbert Scherer: scherer@sozkult.de | berlin@sozkult.de | info-heimerziehung@sozkult.de (Dr. Herbert Scherer ist gleicherzeitig Leiter der Servicestelle Stadtteilzentren bei der GskA (Gesellschaft für sozial-kulturelle Arbeit))
Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Birgit Monteiro: monteiro@sozkult.de



Betreff:

Formloser Antrag auf Zahlungen aus dem sogenannten ,,Rentenersatzfonds".


Sehr geehrter Herr Scherer,
sehr geehrte Frau Monteiro,

hiermit stelle ich, Martin MITCHELL, ehemaliger Fürsorgezögling, geboren (zu ,,staatenlosen" Eltern) am 28. Juli 1946 in Berlin-Stegliz, einen formlosen Antrag auf die mir zustehende Bargeldzahlung aus dem von den deutschen Amtskirchen, dem Bund und den Ländern am 1. Januar 2012 eingerichteten ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST".

Ich hoffe, dass mein schriftlicher Antrag, per Email, genügen wird, denn ich wohne schon seit dem Jahre 1964 in Australien und bin in der Zwischenzeit natürlich auch australischer Staatsbürger geworden.

Es ist den Betroffenen/Heimopfern ja garantiert worden, dass alle Anträge ,,niedrigschwellig" gehalten werden sollen. Leider sehe ich mich nicht in der Lage, wegen des Antrages einen Flug nach Deutschland zu buchen.

Mein Wohnsitz vor meiner Heimeinweisung durch das ,,Landesjugendamt Berlin-West", dass damals dem ,,Senator für Jugend und Sport" unterstand, war Rosenanger 2, Ecke Am Fischgrund 16, Berlin-Frohnau, im Bezirk Reinickendorf.

Mein Vater (Ingenieur; Schlossermeister und Geldschrankbauer) und meine Mutter (Technische Zeichnerin) haben am 24.04.1944 in Berlin-Stegliz die Ehe geschlossen. Der Name meines Vaters ist Johann MITCHELL, geboren am 06.10.1917 in Schutzberg (Glogovac), Bosnien; er war damals anerkannter ,,Volksdeutscher". Der Name meiner Mutter ist Hella MITCHELL (geborene Sººººººººººº), geboren am 02.09.1922 in Nürnberg, Bayern, zu der Zeit ,,Deutsche". Meine Mutter verstarb innerhalb drei Tagen in Berlin-West am 22.09.1947 an spinaler Kinderlähmung. Der Rechtsstatus meiner Eltern während ihres Gesamtaufenthaltes in Deutschland, nach dem zweiten Weltkrieg, war ,,staatenlos"/,,heimatloser Ausländer" und daher der Rechtsstatus all ihrer Kinder aus dieser Ehe ebenso ,,staatenlos"/,,heimatloser Ausländer".

Mein Vater – weiterhin mit seiner Familie wohnhaft in Berlin-West (Berlin-Lichterfelde West) – heiratete ein zweites mal ungefähr ein Jahr später (1948/49) die schon seit Jahren, und bis dahin, beim Deutschen Roten Kreuz tätige Krankenschwester/Kinderschwester Wilhelmine MITCHELL (geborene Kºººº), geboren am 12.05.1925 in Köln, Nordrhein-Westfalen, bis zu ihrer Heirat zu meinem Vater ,,Deutsche"; nach ihrer Heirat ,,staatenlos"/,,heimatlose Ausländerin".

Ich habe insgesamt fünf Geschwister, deren Namen und Geburstdaten – wenn notwendig – ich ebenso alle benennen kann.

Um Missverständissen vorzubeugen, möchte ich betonen, dass deutsche Behörden in der Vergangenheit meine Daten manchmal mit denen meines Bruders Peter MITCHELL, geb. 27.07.1947, durcheinandergebracht haben. Ich bitte dringlichst, dieses zu vermeiden. Ich, Martin MITCHELL, wohne in Australien. Mein Bruder, Peter MITCHELL hingegen wohnt in Deutschland.

Da es in Australien keine Ausweispflicht gibt, bin ich nicht im Besitz eines Personalausweises.

Bei den zuständigen Behörden in Berlin (heute ,,Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung") – Ihrem jetzigen Auftraggeber – weiterhin bestehende Akten und/oder eine Karteikarte bestätigen, dass ich als Jugendlicher (d.h. als Jugendlicher über 14!) in den 1960er Jahren in vier verschiedenen ,,Erziehungsheimen"/,,Erziehungsanstalten" interniert gewesen war; und es ist weitgehend bekannt, dass alle Jugendlichen in diesen ʹHeimenʹ/ʹAnstaltenʹ zur unentlohnten Zwangsarbeit herangezogen wurden. – So auch ich in der Zeit zwischen dem 14.07.1961 und dem 23. März 1964.

1.) Jugendhof-Aussenstelle ,,Kieferngrund", Lützowstraße 45, Berlin-Lichtenrade;
2.) ,,Jugendhof Berlin-Schlachtensee", Benschallee 2-4, Berlin-Zehlendorf;
3.) ,,Burschenheim Beiserhaus", in Knüllwald-Rengshausen, in Hessen; und
4.) ,,Anstalt Freistatt im Wietingsmoor", Kreis Diepholz, in Niedersachsen.

Die zwei erstgenannten ʹHeimeʹ/ʹAnstaltenʹ wurden vom Staat betrieben, dh. von der Stadt, bzw. dem Land Berlin (Berlin-West). Das ,,Burschenheim Beiserhaus" war evangelisch-lutherisch und wurde von der Inneren Mission (Diakonie) betrieben. Und ,,Endstation Freistatt"/,,Anstalt Freistatt" und ihr Torfgewinnungsunternehmen im Moor – ,,Anstalt Freistatt im Wietingsmoor" (heute, seit dem Jahre 2011, ,,Bethel im Norden") – ebenso evangelisch-lutherisch, wurde von Bethel in Bielefeld betrieben und verwaltet (d.h. von den ,,v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel"; und im Jahre 2011 wechselten auch sie diesen Namen in ,,v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel").

Meine Person betreffende Aktenzeichen beim ,,Landesjugendamt Berlin-West"/,,Senator für Jugend und Sport" in Berlin, während ich mich damals ungefähr insgesamt 2¾ Jahre lang der ,,Fürsorgeerziehung" unterstehend befand, sind, u.a., III D 2 l - Ni 280746 / III D 1 b - Ni 280746 / III A 21 - Ni 280746. Zeitweilig zuständige und mit der über mich seitens des ,,Landesjugendamtes Berlin-West" geführten Akte befasst, waren die Fürsorgerinnen Frau Paasch, Frau Dröge, und eine weitere Person namens Agner (obwohl ich seinerzeit keine dieser Personen je persönlich getroffen habe).

An die jeweiligen Daten und Perioden meiner Internierung in den oben von mir aufgeführten ʹErziehungseinrichtungenʹ und an die Stundenzahl, die ich an jedem einzelnen Tag eines bestimmten Monates oder Jahres habe arbeiten müssen, kann ich mich nach mehr als 48 Jahren nicht mehr erinnern. Sicherlich haben die ʹHeimeʹ/ʹGeschäftsbetriebeʹ für die ich habe arbeiten müssen aber genau Buch darüber geführt.

Meine unentlohnten Tätigkeiten zu denen ich in den verschiedenen ʹHeimenʹ gezwungen wurde, waren u.a.:

Herstellung und Zusammenstellung von Plastik Spielzeug (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).

Kugelschreiber-Zusammenstellung (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).

Tütenkleben (für den Großhandel – als Einkommen für das ʹHeimʹ).

Raum - und Gebäudepflege (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).

Garten- und Anlagenpflege (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).

Heizer. Als einziger Heizer Wartung und Bedienung der gesamtanstaltlichen Zentralheizung und Heißwasserversorgung (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).

Großküchengehilfe/Anstaltsküchengehilfe (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).

Knecht. Erntehelfer. Landwirtschaftsarbeiter. Alle erdenklichen landwirtschaftlichen beruflichen Tätigkeiten, die in so einem Landwirschafts-Geschäftsbetrieb anfallen, einschließlich Ernten Einbringen und Getreide Dreschen (alles gewinnbringende Tätigkeiten für das ʹHeimʹ).

Bauarbeiter. Neubauerrichtung/Erweiterung des ʹHeimsʹ (so dass das ʹHeimʹ erhebliche Personalkosten einsparen konnte).
Torfstecher/Moorarbeiter in der Torfgewinnung in einem großindustriellen Torfgewinnungsunternehmen mit Torfwerk (alles gewinnbringende Tätigkeiten für das ʹHeimʹ).

Als ich 17 Jahre und 9 Monate alt war – aufgrund meiner anhaltenden fortdauernden schriftlichen Proteste als damals staatenlose Person (with refugee status) – wurde meine ,,Fürsorgeerziehung" dann aber plötzlich auf Anordnung des ,,Senators für Jugend und Sport" in Berlin-West beendet und man erlaubte mir am 23. März 1964 Westdeutschland zu verlassen und mich meinen Eltern (Vater und Stiefmutter) und meinen drei Halbgeschwistern, die schon 2 Jahre zuvor ausgewandert waren, in Australien anzuschließen. Ich selbst war zu der Zeit bereits ebenso von den australischen Behörden als Einwanderer anerkannt worden; Deutschland aber verweigerte mir die Ausreise (man glaubte wohl, dass ich deutsches Staatseigentum sei mit dem man tun und lassen könne wie man wolle).

Zu ,,staatenlosen" Eltern geboren, mein Rechtsstatus sowohl wie der Rechtsstatus aller meiner Geschwister von Geburt an war ,,staatenlos"/,,heimatloser Ausländer". Ich verließ deutschen Boden mit dem Flugzeug von Hamburg aus mit einem in Deutschland vom deutschen Innenministerium ausgestellten ,,Fremdenpass"/,,Konventionsreisepass" (refugee passport) am 23. März 1964 und erreichte Sydney, Australien, am 24. März 1964.

Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags und Auszahlung aller mir zustehenden Gelder.

Bitte informieren Sie mich über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten an Antragsteller aus Übersee, damit ich mich darauf einrichten kann, bzw. diese Möglichkeiten hier abklären kann.

Abschließend bitte ich Sie, mir den Empfang meines Antrages auf Zahlungen von ,,Rentenersatzleistungen" aus dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" zu bestätigen. Darüber hinaus bitte ich Sie um einen Hinweis darauf, wann ich mit einer Zahlung rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

Antragsteller aus Übersee


cc.
a.) Dagmar Neumann, III D 18 - ,,Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft" - Email: dagmar.neumann@senbwf.berlin.de
b.) Monika Schipmann, Leiterin Referat III D - ,,Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft" - Email: monika.schipmann@senbwf.berlin.de 
c.) Sven Nachmann, Leiter Abtlg. III - ,,Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft" - Email: sven.nachmann@senbwf.berlin.de

– mit Bitte insbesondere an diese drei Personen um ,,Amtshilfe" bezüglich meiner Person und meinen Daten gegenüber der ,,Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder" in Zusammenhang mit meiner Antragstellung.

cc.
»Beirat zur Unterstützung der ,,Berliner Anlaufstelle, Beratungsstelle und Treffpunkt für ehemalige Heimkinder"« - Email: dagmar.neumann@senbwf.berlin.de
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Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.

Martin Mitchell

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»Antrag eines Ehemaligen Heimkindes auf Zahlungen aus dem sogenannten ,,Rentenersatzfonds". – Antrag gestellt aus Übersee. – Antrag gestellt bei der Anlaufstelle in Berlin.«


Zu diesem in den frühen Morgenstunden am Donnerstag 29. Juni 2012 von mir abgesandten Antrag, habe ich schon ein paar Stunden später eine Antwort aus Berlin erhalten, worauf hin ich dann folgendes weiteres Schreiben aufsetzte und nach Berlin absandte.


Betreff:

Formloser Antrag auf Zahlungen aus dem sogenannten ,,Rentenersatzfonds".


Sehr geehrter Herr Scherer,

vielen dank für Ihre schnelle Antwort in Bezug auf meinen heutigen formlosen Antrag auf Zahlungen aus dem sogenannten ,,Rentersatzfonds"-Teil des ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST".

Ich werde wie von Ihnen vorgeschlagen bis Mitte Juli 2012 warten bis ich das von den Anlaufstellen verwendete ,,Formblatt" (ohne die ,,Verzichtserklärung"!) unterschreibe, dass Sie mir nach Ihrerseitigem Ausfüllen für meine Unterschrift zustellen werden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir in der Zwischenzeit die in diesem Zusammenhang notwendige Vollmacht, die Sie brauchen um mir das nötige ,,Hauptdokument" von dem offiziellen deutschen ,,Rentenversicherungsträger" das meinen Rentenverlauf in Deutschland anzeigt beschaffen zu können, zukommen lassen würden. Ich selbst weiß nichts von solchen Dingen und habe auch noch nie solch ein deutsches ,,Rentenversicherungsträger"-,,Hauptdokument" gesehen. Ähnliches gibt es hier in Australien nicht und man brauch hier auch nichts auszufüllen und vorzulegen wenn man hier als ,,Rentner" (gewöhnlich) mit 65 in den Ruhestand geht. Jeder bekommt hier die government pension in gleicher Höhe unabhängig davon wie lange er/sie gearbeitet hat.

Ich danke Ihnen natürlich auch dafür, dass Sie bereit sind die notwendige Dokumentation vom Landesjugendamt in Berlin für mich zu beschaffen worin angezeigt wird wann und über welchen Zeitraum ich in den von mir angegebenen 'Heimen'/'Anstalten' interniert gewesen war und habe arbeiten müssen.

I'm looking forward to hearing from you again in the foreseeable future.

Wir hören von einander.

Zum richtigen Zeitpunkt werde ich Ihnen dann auch meine Bankverbindung zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

aus dem Land Down Under
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Martin Mitchell

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FONDSUMSETZUNG - und die vorherig bestehende zu unterzeichnende ,,Verzichtserklärung"


ETWAS OFFIZIELLES bezüglich der Präambel auf den neuen Antragsformularen re dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" und dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung-OST".

Die ,,Verzichtserklärung" scheint jetzt tatsächlich vollständig wegzufallen !?

ETWAS OFFIZIELLES bezüglich der Präambel auf den neuen Antragsformularen re dem ,,Hilfsfonds Heimerziehung" ist in dem 13-seitigen Schreiben des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom 16.05.2012, an den Präsident des Bundestags zu finden.
Die für dieses Schreiben des BMFSFJ mit Unterschrift (auf Seite 13) verantwortlich zeichnende Person ist der Staatssekretär dieses Ministeriums Dr. Josef Hecken.

Das vollständige Dokument ist wiedergegeben @
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2012/05/antwort-17-9507-fonds-heimerziehung.pdf ( 2.95 MB )

Das vollständige Dokument ist ebenso wiedergegeben @ http://s14.directupload.net/file/d/2901/94m2xg9i_pdf.htm ( 2.95 MB )

[ Anfang des Auszugs einer zitierten Passage aus diesem Dokument ]

Zitat[ auf Seite 9 dieses 13-seitigen Dokuments ]

Mit der Errichtung des Fonds erbringen die Errichter eine freiwillige Leistung. Diese wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt.

Zu der in der Satzung des Fonds ,,Heimerziehung West" niedergelegten sog. ,,Verzichtserklärung" hat das Bundesverfassungsgericht [ aufgrund der Bemühungen von Gregor Ter Heide und Friedhelm Münter; das eigentliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dass nicht zur Entscheidung angenommen wurde, wurde von Friedhelm Münter in seinem Namen gebracht ] in einem Kammerbeschluss vom 23. März 20121BvR 3023/11 aufgeführt:

,,Aus der Entstehungsgeschichte des Fonds, insbesondere aus den Ausführungen im Zwischen- und Abschlussbericht des Runden Tisches, ergibt sich, dass die Betroffenen anstelle von Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht Hilfen bei der Bewältigung noch anhaltender Folgeschäden erhalten sollen. Die Verzichtserkärung betrifft daher lediglich die an das individuell erlittene Unrecht anknüpfenden Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Dass insoweit einen Verzicht erklären muss, wer Leistungen aus dem Fonds erhalten möchte, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Weil die Betroffenen lediglich ihre – ohnehin kaum mehr durchsetzbaren – Ansprüche freiwillig gegen eine Fondsleistung tauschen, liegt schon kein Grundrechtseingriff vor. Im Übrigen können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst solche Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sein, die zu einer unfreiwilligen Ersetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche durch öffentliche Ersatzansprüche führen, wenn sich dadurch die Rechtsposition der Gruppe der Betroffenen insgesamt verbessert (vgl. BVerfGE 42, 263 <301 f., 304>; 112, 93 <110 ff.> [ Contergan. - Urteil des Ersten Senats vom 8. Juli 1976 ]). Der in § 9 Abs. 3 Satzung vorgesehene freiwillige Verzicht, der der Rechtssicherheit dient und regelmäßig bereits verjährte Ansprüche betrifft, ist angesichts dieser Rechtssprechung unbedenklich."

Gleichwohl hat die Verzichtserklärung Irritationen bei den Betroffenen hervorgerufen.

[ auf Seite 10 dieses 13-seitigen Dokuments ]

Daher haben sich die Fondserrichter – Bund, westdeutsche Länder und die Kirchen – grundsätzlich darauf verständigt, eine Neuformulierung vorzunehmen und anstelle der sog. ,,Verzichtserklärung" eine abschließende Erklärung in die Vereinbarungen zwischen den Betroffenen und den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen aufzunehmen, aus der klar hervorgeht, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden.
Einem überarbeiteten Wortlaut hat die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) in ihrer Sitzung bereits am 29./30. März 2012 zugestimmt.

Zurzeit wird die Umsetzung dieser abschließenden Erklärung zwischen den Mitgliedern des Lenkungsausschusses des Fonds ,,Heimerziehung West" mit dem Ziel der Anwendung in den Vereinbarungen mit den Betroffenen abgestimmt. Die einschlägigen Unterlagen (z.B. Hilfeformulare) werden nach erfolgter Zustimmung umgehend dahingehend angepasst. Die nunmehr gefundene Formulierung wird in Abstimmung mit den errichtern des Fonds ,,Heimerziehung in der DDR" in diesem Fonds gleichem Wortlaut zur Anwendung gebracht.
[ Ende des Auszugs einer zitierten Passage aus diesem Dokument ]



Präambel der Antragsformulare für Heimopfer zur Beantragung von ,,Leistungen" aus den ,,Hilfsfonds"

Zitat[ Jetzige Präambel des Antragsformulars für Heimopfer-OST zur Beantragung von ,,Leistungen" ]

Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds ,,Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"

Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freien Leistung entstehen.

Zitat[ Jetzige Präambel des Antragsformulars für Heimopfer-WEST zur Beantragung von ,,Leistungen" ]

Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds ,,Heimerziehung in der BRD in den Jahren 1949 bis 1975"

Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freien Leistung entstehen.
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Nick N.

ZitatDie ,,Verzichtserklärung" scheint jetzt tatsächlich vollständig wegzufallen !
Gratuliere.
Satyagraha

Martin Mitchell

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Nun habe ich aber auch ganz gezielt – in den frühen Morgenstunden am Montag, 2. Juli 2012 – folgende Fragen an das zuständige Bundesministerium ( BMFSFJ ) und an leitende Personen der ,,Fondserrichter" des ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" und ihre ,,inoffiziellen Mitarbeiter" gerichtet und auch die Medien und Anwälte auf Opferseite darüber unterrichtet.

ZitatZumindest was die Rechtsposition des ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" betrifft, ist diese nicht folgende ?

Die ,,Verwaltungsvereinbarung" und die ,,Satzung" des ,,Fonds Heimerziehung" – die schon im Mai 2011 formuliert wurde und zustande kam – werden nicht geändert und deswegen bleibt alles wie gehabt.

Was jetzt geschieht ist alles nur ein scheinheiliges Getue womit, bei Formulierung neuer ,,Präambeln" in Antragsformularen, den ehemaligen Heimkindern nur erneut und weiterhin widerrechtlich Sand in die Augen gestreut wird.

Mit der Beantragung von ,,Leistungen aus dem Fonds" muß automatisch die ,,Satzung" anerkannt werden, also ist mit der Unterschrift des Antragstellers die ,,Verzichtserklärung" schon im Antrag beinhaltet, geltend und bindend.

Unter den individuellen gleichzeitigen Empfängern dieser meinerseitigen NACHFRAGE sind, unter anderem:

1.) Dr. Hermann Kues [CDU], Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend ( BMFSFJ ) und Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken. Für den Werdegang von Dr. Hermann Kue[/color]s siehe @ http://hermann-kues.de/lebenslauf/. Email: Hermann.kues@bundestag.de.

2.) Jurist Dr. Josef Hecken[/color] [CDU] Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend ( BMFSFJ ). Für den Werdegang von Dr. Josef Hecken siehe @ http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Hecken. Email: st@bmfsfj.bund.de.

3.) Dr. Sven-Olaf Obst [CDU] Referatsleiter für Allgemeine und Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend ( BMFSFJ ). Für den Werdegang von Dr. Sven-Olaf Obst siehe @ http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Hecken. Email: sven-olaf.obst@bmfsfj.bund.de.

[ Zusammenfassend für den neusten Visio-Orgplan für das BMFSFJ (Stand vom 15.06.2012) siehe @ http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/pdf-organigramm ]

4.) Jurist Dr Jörg A. Kruttschnitt ( EKD / DIAKONIEDWEKD ) ( DIAKONIE BUNDESVERBAND: Vorstand Wirtschaft und Verwaltung ). Für den Werdegang von Dr Jörg A. Kruttschnitt siehe @ http://www.diakonie.de/digitale-pressemappe-1329-8878.htm. Email: info@diakonie-bayern.de.

5.) Maria Loheide ( EKD / DIAKONIEDWEKD ) ( DIAKONIE BUNDESVERBAND: Vorstand Sozialpolitik ). Eine Art Werdegang von Maria Loheide befindet sich @ http://www.diakonie.de/pressemitteilung-dw-ekd-1330-maria-loheide-ist-neuer-sozialpolitischer-vorstand-der-diakonie-7929.htm. Email: loheide@diakonie.de.

6.) Johannes Stücker-Bruning ( RKK - ,,Referat Caritative Fragen" ) ( KATHOLISCHE KIRCHE - DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ - BONN ). Bezüglich dem Lebenslauf von Johannes Stücker-Bruning ist keine öffentlich zugängliche Information im Internet zu finden. Email: j.stuecker-bruening@dbk.de.

7.) Baptist, Jurist und ex-parteiloser Landespolitiker Georg Gorrissen ( Schlesweig Hollstein ). Für den Werdegang von Georg Gorrissen siehe @ http://www.georg-gorrissen.de/ueber-mich/17-ueber-mich.html. Email: georg@georg.gorrissen.de und info@abh-sh.de.

8.) Jurist Prof. Dr. Peter Schruth ( Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen. Jugendsozialarbeit. ) ( selbsternannter ,,Ombudsmann" für ,,Ehemalige Heimkinder-WEST" und ,,Ehemalige Heimkinder-OST" ). Kein vollständiger Werdegang/Lebenslauf irgdwo zu Prof. Dr. Peter Schruth zu finden. Email: peter.schruth@hs-magdeburg.de.

9.) ex-DDR Heimkind Rolf Weber ( Frührentner ). Email: rolf558@hotmail.com.

10.) ex-BRD Heimkind Erika Tkocz ( Krankenschwester und Psychologin ). Email: rcet2951@gmx.de.

[ insgesamt 75 individuelle gleichzeitige Empfänger ! ]
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Martin Mitchell

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Die Verzichtserklärung

Leistungen aus dem Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" sollen dazu beitragen,

•   Folgeschäden aufgrund der Heimerziehung abzumildern und
•   einen dauerhaften Rechtsfrieden zu erzielen.

Die freiwilligen Leistungen werden an ehemalige Heimkinder gewährt, die erklären, dass sie unwiderruflich keinerlei weitere Forderungen aufgrund der Heimunterbringung gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen, namentlich die öffentliche Hand der Bundesrepublik Deutschland und die Evangelische und Katholische Kirchen in Deutschland sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, stellen werden. Dies umfasst auch Ansprüche wegen Rentenminderung sowie den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
Ausgenommen von der Nicht-Geltendmachung weiterer Ansprüche sind Forderungen gegen Dritte sowie weitere Leistungen aus dem Fonds gemäß den geltenden Leitlinien zur Umsetzung des Fonds.
Vor diesem Hintergrund und in Kenntnis dessen sind sich die Unterzeichnenden einig, dass sämtliche Ansprüche der hier unterzeichnenden betroffenen Person gegen die in den Fonds einzahlenden Institutionen aufgrund der Heimunterbringung, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten und erledigt sind, so dass die betroffene Person – außer den Leistungen aus dem Fonds – keine weiteren Leistungen mehr von diesen erhält.
Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der oben gewährten Fondsleistung.
(Aus dem ,,Vereinbarungsdokument" zwischen der Anlauf- und Beratungsstelle im Rheinland, Köln)



Immer wieder hört oder liest man das eine oder andere Gerücht, die ,,Verzichtserklärung" der Beratungsstellen angehend. Wenn man der Sache auf den Grund geht, sieht man folgenden Sachverhalt:

1.   Zunächst gab es zwei Dokumente,
a.   die Vereinbarung, ein bis zu 20seitiges Formular, in welchem der/die Überlebende den ,,Sachverhalt" des Heimaufenthaltes darlegt und mit dem dann der evtl. Bedarf und die Rentenausgleichszahlung ermittelt werden sollen, und
b.   die ,,Verzichtserklärung" (siehe oben das Beispiel aus Köln)

2.   Zur Verzichtserklärung äußert sich Staatssekretär Josef Hecken vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen eindeutig und bezieht sich in seinem Statement auf den Bescheid des Bundesverfassungsgerichtes, dessen Kernsatz auf die Verzichtserklärung bezogen folgender ist: ,,Dass insoweit einen Verzicht erklären muss, wer Leistungen aus dem Fonds erhalten möchte, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden." (Kammerbeschluss vom 23.03.2012 – 1BvR 3023/11)

Hecken führt weiter aus, dass ,,sich die Fondserrichter (...) grundsätzlich darauf verständigt (haben), eine Neuformulierung vorzunehmen und anstelle der sog. ,,Verzichtserklärung" eine abschließende Erklärung in die Vereinbarung zwischen den Betroffenen und den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen aufzunehmen, aus der klar hervorgeht, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden."
(Josef Hecken, Drucksache 17/507 vom 30. April 2012. Umsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds ,,Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975", Seite 11f)

3.   Jetzt sollen also beide Dokumente in der Vereinbarung zusammen gefasst werden. Das heißt die Verzichtserklärung ist NICHT vom Tisch, sondern sie verbirgt sich im Text der Vereinbarung und bewirkt dasselbe.

4.   Inzwischen kursiert eine sog. ,,Präambel", die aber wiederum nichts weiter besagt, als dass, was Hecken bereits in seiner Antwort auf die ,,Kleine Anfrage" ausgeführt hat und praktisch auf jeder Seite neu betont: die Leistungen des Fonds Heimerziehung sind freiwillige Leistungen und werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt.


Was folgt nun aus dem oben gesagten?

Die Verzichtserklärung ist keineswegs vom Tisch. Vielmehr ist sie einfach nur besser verpackt innerhalb des Textes der sog. Vereinbarung zu finden. Man bekommt also keinen gesonderten Zettel mehr vorgelegt sondern unterschreibt zusammen mit der Vereinbarung auch die Verzichtserklärung. In Verträgen wird so etwas normalerweise als ,,Kleingedrucktes" bezeichnet und ihm haftet immer ein ,,Geschmäckle" an.


Sollte es dennoch einzelne Anlauf- und Beratungsstellen geben, die auf diese Erklärung völlig verzichten, so handelt es sich um eine Freiwilligkeit (ob mit oder ohne Zustimmung von oben, sei dahin gestellt) der jeweiligen Anlaufstelle und kann somit jederzeit zurückgenommen werden.


Auch wenn noch so viele Gerüchte kursieren, sollte eines klar sein:
Die Verzichtserklärung ist erst dann vom Tisch, wenn dieses schriftlich und verbindlich vorliegt.
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Martin Mitchell

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Wenn diese die deutschen Heimopfer betreffende ,,Verzichtserklärung" wirklich vom Tisch ist ...

Wenn diese die deutschen Heimopfer betreffende  ,,Verzichtserklärung" wirklich vom Tisch ist, warum veröffentlichen die Fondserrichter in der Bundesrepublik Deutschland dann nicht einfach, z.B., folgende diesbezügliche für alle leicht verständliche Aussage?

Zitat»Hilfe für Opfer von Gewalt und Zwang in Zusammenhang mit den damaligen Heimen, bzw. der damaligen Heimerziehung in West und Ost.

Zielgruppen:

Betroffene von Gewalt und Zwang in Heimen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Voraussetzungen:

Ungeachtet jeglicher normalerweise zutreffenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährung können Betroffene ,,Rentenersatzleistungen" und ,,Sachleistungen" aus dem speziell dafür eingerichteten ,,Hilfsfonds Heimerziehung-WEST" und/oder ,,Hilfsfonds Heimerziehung-OST" in Anspruch nehmen ohne dafür eine ,,Verzichtzerklärung" unterschreiben zu müssen.

Keine solche ,,Verzichtserklärung" wird auch nur einem einzigen Antragsteller/einer einzigen Antragstellerin von irgendjemandem abverlangt werden.

Betroffene unterzeichnen also keine ,,Verzichtserklärung" auf weitere Ansprüche, sondern erklären lediglich ihr Einverständnis, dass im Falle ihres Obsiegens in einem gerichtlichen Verfahren die bereits erbrachten finanziellen Leistungen in Anrechnung gebracht werden.«
So ungefähr wird es in ähnlichen Situationen in der Bundesrepublik Österreich gehandhabt.
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