EGV - Verhandelungen und Abwehr

Begonnen von Galenit, 11:32:56 Do. 28.Juni 2007

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Galenit

Eine Freundin hatte gestern Ihren ersten Termin seit mehr als 5 Jahren bei einem Sb, der wollte ihr sofort eine EGV aufs Auge drücken. Zum Glück hat sie nicht unterschrieben, sondern mich gebeten es mir anzusehen. Das Ergebniss, einen netten Brief, hab ich erstmal gepostet. Über den weiteren Verlauf werde ich euch auf dem laufenden halten ...


ZitatMir wurde von Ihnen am xx.xx.2007 eine EGV angeboten, diese bestand aus einem Vordruck, es wurden keine individuellen    Verhandelungen geführt, desweiteren steht auf dem Vordruck als Datum der xx.xx.2007, ein Tag an dem ich nicht bei Ihnen war,    ich hatte am xx.xx.2007 das erste Gespräch seit mehr als 5 Jahren mit einem Nichtleistungssachbearbeiter in Ihrem Hause.    

Aufgrund dieser Merkwürdigkeiten bitte ich sie nun gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I bis zum XX.XX.2007 schriftlich zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:    


1.  Gemäß §15 SGB II habe ich ein Recht von qualifizierten Fachkräften für die EGV betreut zu werden, daher bitte ich sie mir    diese Qualifikation nachzuweisen. Wann und wo haben sie die Qualifikation zur Durchführung von EGV nebst vorhergehenden    Arbeitsschritten erworben und in welchen Berufen waren sie tätig, so das sie in meinem Fall zu einer korrekte Einschätzung    meiner Fähigkeiten und Qualifikationen befähigt sind?  


 2. Warum haben sie eine Unterschrift unter die EGV ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt, also ohne vorher    ein qualifiziertes Profiling, Chancen- und Risikenabwägung und Feststellung des beruflichen Standortes nebst jeweiligen    Protokollen mit mir durchgeführt zu haben? Und wieso wurden mir keine Kopien der Protokolle übergeben, wie es das Gesetz    vorsieht?    


3. Wieso sie keine Vertragsverhandelungen mit mir geführt haben?  

"Eine angebotene EGV ist rechtswidrig, wenn keine Vertragsverhandlungen geführt wurden. Die EGV ist ein unechter    Austauschvertrag i. S. v. § 55 SGB X. Ein solcher Vertrag ist nur zulässig, wenn die Gegenleistung im Vertrag ausdrücklich    für einen bestimmten Zweck vereinbart wird. Es ist danach zwingend erforderlich, dass der Zweck als einer der Vertragsinhalte    festgelegt sein muss. Ausgehend von der in § 55 Abs. 1 SGB X verfolgten Zielsetzung durch die Benennung des Vertragszweckes,    nämlich eine bessere Überprüfbarkeit der Zulässigkeitsvoraussetzungen zu gewährleisten und für eine höhere Transparenz zu    sorgen, ist es folgerichtig, dass das konkret ermittelte Konzept, welches eingeschlagen werden soll, in der Vertragsurkunde    als Regelungspunkt darzustellen ist. Dadurch kann u.a. sichergestellt werden, dass tatsächlich wie vom Gesetzgeber vorgesehen    ein Vermittlungskonzept besteht, in das auch individuelle Gesichtspunkte einfließen. Der Gefahr, dass vom Ergebnis her durch    die schematische Verwendung von Musterverträgen mit inhaltsleeren Verpflichtungserklärungen lediglich einseitig    Eigenbemühungen aufgegeben werden, kann so wirksam begegnet werden. Da bereits der Nichtabschluss des Vertrages sanktioniert    ist und zusätzlich die Nichtbefolgung von vereinbarten Regelungen, ist es dringend geboten, eine derartige Entwicklung zu    verhindern. Mindestvoraussetzung in diesem Zusammenhang ist, dass erkennbar wird, ob ein konzeptioneller Hintergrund besteht    bzw. welche Vermittlungsstrategie eingeschlagen wurde."      


4. Wieso sie mir keine ausreichende Rechtsfolgebelehrung zukommen lassen haben? (Die Aussage eine Nichtunterschrift würde zu    einem Verwaltungsakt führen ist nicht ausreichend und unterschlägt mehr als 50% der möglichen Folgen, zumal mir nicht klar    ist, welche Folgen ein Verwaltungsakt hat).      


5. Für welche Dauer die EGV gültig ist?


Selbstverständlich bin ich bereit eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) mit Ihnen zu schliessen, allerdings nur unter    Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtssprechung. Sobald sie diese Fragen ausführlich beantwortet    und alle ausstehenden Schritte mit mir abgeschlossen haben, können wir gerne in Verhandelung über den Inhalt der EGV treten.  

 MfG

Link zum Thema
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Galenit

Das Ergebniss ist recht erfreulich, da man sich nicht auf sinnvolle Ziele einigen konnte hat sie nun ne EGV in der nicht mehr drinsteht als 6Monate lang jeden Monat 3 Bewerbungen über nen Träger zu verschicken.

Soll heissen sie kann alle 1-3 Wochen zu dem Träger, gibt dem auf CD 3-X Bewerbunge, der druckt die aus und schickt sie ab und sie bekommt dafür jeweils 5Euro je Bewerbung.
Irgendwie hat sie das so sehr angespornt, das sie mehr als die 3 macht, vielleicht kommt ja ne Stelle bei rum und wenn nicht ist das zumindest ne nette Nebeneinkunft, da ihr ausser den 10Cent für die CD ja keine Kosten entstehen.  :]
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
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unkraut

Applaus , Applaus , Applaus ....

Richtig , nichts gefallen lassen .
Genau so muß man den Mitarbeitern kommen .
Hat sich der SB ja voll ein Eigentor geschossen .

Das Problem ist das sehr viele Betroffenen sich mit den gegebenen Vorschriften und Gesetzen nicht auskennen bzw. gar keine Kenntnis davon haben .
Meine Frau hat des mit ihrem SB damals genau so gemacht .
Er hat sie dann weitestgehend in Ruhe gelassen nachdem sie ihn zum
3. Termin gefragt hatte warum sie für ihn die " Hausaufgaben " machen muß .

Super gemacht !

Nette Grüße vom unkraut
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

UnchainedRage

richtig, information über die gesetze ist heute dass a und o, dann merkt man oft auch dass auf den ämtern die meisten recht ahnungslos, und damit unbewaffnet sind

ich überleg mir immer wie dass leute ohne internet und anwalt machen  ?(

sind warscheinlich die fälle die man am besten verarschen kann, aber deren stimmen hören wir dann ja auch nicht

pfeiffer.chris

ZitatOriginal von unkraut

Das Problem ist das sehr viele Betroffenen sich mit den gegebenen Vorschriften und Gesetzen nicht auskennen bzw. gar keine Kenntnis davon haben .

Jo, eigentlich keiner, wenn man so will

markus1107

Die meisten SB bei der ARGE sind so willkürlich, die drehen sich die Verordnungen und Gesetze so, wie es denen gerande passt. Da ist es doch mal wichtig und gut, wenn denen mal einer solche netten Dinge mitteilt und die mal so richtig überlegen müssen, wie sie da wieder rauskommen. Man könnte ja auch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung im Amt erstatten...
Nur ein toter Chef ist ein guter Chef ;)

markus1107

ZitatOriginal von pfeiffer.chris
ZitatOriginal von unkraut

Das Problem ist das sehr viele Betroffenen sich mit den gegebenen Vorschriften und Gesetzen nicht auskennen bzw. gar keine Kenntnis davon haben .

Jo, eigentlich keiner, wenn man so will
Manchmal gibt es eben doch den einen oder anderen, der doch ein Wenig davon kennt und denen mal so richtig den Arsch aufreißt!!
Nur ein toter Chef ist ein guter Chef ;)

unkraut

Die Mitarbeiter der AA sind auch angehalten sich dumm zu stellen falls sie es nicht sind  :sorry> Mit dumm meine ich fachbezüglich unwissend .
Über die fachliche Qualifizierung der AA Mitarbeiter ist ja schon einiges geschrieben worden .
Sicher liest der einen oder andere MA der AA mit . Ich scheere nicht alle über einen Kamm . Wer sich aber angesprochen fühlt kann mir ruhig eine PN schreiben  . :]
Freiwilig werden keine Infos ect. rausgegeben .
Die Merkblätter / Richtlinien / Gesetze  zu den Pflichten die für Arbeitssuchende gelten werden demjenigen um die Ohren geschlagen .
Ihre Rechte kennen sie oft nicht .
Ohne Internet und die einschlägigen Foren wie unseres oder ELO usw.
ist man recht aufgeschmissen .
Meine Frau könnte ein Buch darüber schreiben .
Nette Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

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UnchainedRage

ZitatOriginal von unkraut
 Ich scheere nicht alle über einen Kamm .

richtig, dann wollen wir auch noch kurz die anmerken dass diese sb´s neben ihrer (nicht bei allen siehe kamm) unfähigkeit ja auch noch teilweise nicht gesetzeskonforme anweisungen von der nächsthöheren stelle bekommen
 :O

deswegen auch immer dahin wenden wenns nicht so recht klappen will  ;)

unkraut

Das klappt gut mit der nächst höheren Stelle .
Meine Frau ist ( nach dem mißglückten Gespräch mit ihrem SB ) auf dem Flur der AA so laut geworden das alle Türen aufgingen und die Köpfe neugierig rausschauten .
Sie fragte dann wer der Abteilungleiter sei .  :aggressiv>
Das Gespräch wurde dann in dessen Büro fortgesetzt.  :]
Grüße
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

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Onkel Tom

@ Unkraut:

Glückwunsch an Deine Frau, die Mut zum Kampf ihrer Rechte hat, die ihr noch verblieben sind.  =)
Da könnte manch anderer sich so ein Handeln als Vorbild nehmen..

Wichtig bei einer EGV ist auch, das die Gebote..

1. Ortsabwesenheit vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen.

2. Alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken..

gestrichen werden.

Lösung :

Das Gebot, Ortsabwesenheit vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen.
Alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken.
gehört nicht in die Eingliederungsvereinbarung.
Denn hier wird nur der Gesetzestext, dazu teilweise zu meinem Nachteil entstellt wiederholt.
Hierbei handelt es sich nicht um Ermessensleistungen.

Warum ?..

Diese Formulierung eröffnet der ARGE Tür und Tor, um erwerbslose in Maßnahmen und
Verpflichtungen zu zwingen, die mit der Intregration auf dem ersten Arbeitsmarkt wenig
gemein haben..

Fachleute sprechen hier vom "Leibeigenschaftspassus", der das Handlungsfeld
zum Nachteil der ALG II BezieherInnen in rechtswidriger Form vergrößert.

Wer diese Gebote in der EGV hat, braucht sich nicht wundern, das die Ablehnung
eines Ein Euro Job mit haltbarer Begründung doch Sanktionen nach sich ziehen kann.

Stellt Euch vor, alle ziehen ihre Unterschrift wegen Vertragstäuschung zurück oder
kündigen sie mit dem Wunsch einer Neuverhandlung..

Die ARGE beschäftigt.. Gebe Beschäftigung zurück..
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Das Spiel mit der EGV meiner Bekannten geht nun in Runde 2:

Inhalt der EGV:
Monatlich 3 schriftliche Bewerbungsbemühungen jeweils zum 30. des Monats nachzuweisen, "beginnend ab dem 31.07.2007"

Sie hat für den Monat 07 keine "Beweise" abgegeben, die ARGE hat nun ein Schreiben gesendet das sie sie gern hätten.

Nun stellt sich ihr (und auch mir) die Frage wie damit umzugehen ist?

Wenn man den Text genau nimmt, heisst es ja, das sie mit dem 31.07. beginnend monatlich 3 Bewerbungen machen muss und die jeweils zum 30. also erstmals im August abgeben muss.

Wie seht ihr das?

(Die Nachweise sind natürlich vorhanden aber ihr gehts da mehr ums Prinzip, nachdem was sie bisher alles von der ARGE erdulden musste mag sie es ihnen nichtmehr einfach machen.)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Pinnswin

Hallo Galenit,
das kann man pauschal irgendwie nicht beantworten, glaub ich. Ist von FM - zu ArGe echt verschieden & bei Hartz4 blickt echt keiner durch. Ich persönlich bin da sicherlich ein schlechtes Beispiel, da ich nie irgendwas hinschicke/Nachweise erbringe(n muss).
Ich hatte da einmal ein realitätsnahes Gespräch mit einer Unbekannten und das war´s dann.

Lg
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Poldi

Hi, Galenit,

Das Problem bei der EGV Deiner Bekannten ist zunächst einmal, daß es darin bzgl. der Bewerbungen "monatlich" heisst, und daß der 31.07. 2007 nunmal der letzte Tag vom Juli ist - wenn die gut drauf sind, kriegt Deine Freundin genau deswegen nun Ärger, Galenit.

Das sind so die netten, kleinen Fallstricke, die die ARGEr gerne einbauen in sowas.

Was ich aber gar nicht verstehe, ist: wieso hat sie eine EGV überhaupt unterschrieben???

Der Brief, den Du aufgesetzt hast, Galenit, war goldrichtig - nur dann hätte sie auch niemals eine EGV unterschreiben dürfen. Dadurch, daß sie dann doch unterschrieben hat, hat sie gekniffen und ihren vorher geschrieben Brief selbst ad absurdum geführt und die inner ARGE lachen nun darüber...

Sowas darf nie passieren!!!

So, wie das bei uns hier nie passiert: aus unserem Verein, immerhin 24 Leute derzeit, hat niemand eine EGV unterschrieben, obwohl wir alle Hartz-IV-Bezieher sind, alle haben wir uns geschlossen mit der ARGE angelegt und es ist nichts nachgekommen, weil jeder das so durchgezogen hat, wie ich es beim Eloforum beschrieben habe: http://www.elo-forum.org/erfolgreich-wehren-gegen-eingliederungsvereinbarung-t6597.html (ggf. zweimal drauf klicken, geht beim ersten Mal öfter nicht)

Gleiches gilt für ungefahr gut 60 Leute, die bis dato wegen EGV bei uns in der Sprechstunde waren, die haben das alle so durchgezogen, und bis auf 2-3 Männeken, die den Schwanz eingezogen haben, hat auch niemand von denen eine EGV unterschrieben.

Und es ist auch bei diesen Leuten seitens der ARGEn hier in der Umgebung bei niemandem etwas nachgekommen, weder eine EGV als Verwaltungsakt oder irgendwelcher Ärger.

Also bitte immer erst mal gründlich überlegen, ob Ihr den Kampf aufnehmen und handeln wollt, oder ob Ihr lieber kneift, Leute.  Beides zusammen geht nämlich nicht.

P.

geschfreak

ZitatOriginal von Galenit
Das Spiel mit der EGV meiner Bekannten geht nun in Runde 2:

Inhalt der EGV:
Monatlich 3 schriftliche Bewerbungsbemühungen jeweils zum 30. des Monats nachzuweisen, "beginnend ab dem 31.07.2007"

Sie hat für den Monat 07 keine "Beweise" abgegeben, die ARGE hat nun ein Schreiben gesendet das sie sie gern hätten.

Nun stellt sich ihr (und auch mir) die Frage wie damit umzugehen ist?

Wenn man den Text genau nimmt, heisst es ja, das sie mit dem 31.07. beginnend monatlich 3 Bewerbungen machen muss und die jeweils zum 30. also erstmals im August abgeben muss.

Wie seht ihr das?


Hallo Galenit,

ich sehe das so: Die ARGE könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß beginnend von der Unterzeichnung der EGV jeweils am Monatsletzten, in dem Falle ab 31.07. jeweils 3 Bewerbungen nachzuweisen sind.
MFG

geschfreak

Galenit

Die EGV ist soweit in Ordnung (für sie) da dort nur folgender Satz unter Pflichten drin ist:

"- die schriftlichen Eigenbemühungen regelmäßig zum 30.d. Monats - 3 Stück jeweils - einzureichen, beginned ab dem 31.07.2007"

Ich sehe es so, das sie
- jeweils 3 Bewerbungen machen muss
- sie am 30. nachweisen muss
- und das das ganze ab dem 31.07. beginnt

Das Wörtchen ab sagt ja ab diesem Datum zum jeweils 30. des Monat und der erste 30. ab dem 31.07. ist nunmal der 30.08., hätten sie ab dem 30.07. geschrieben wäre es was anderes aber so ....

Die Strategie die ich mir ausgedacht habe geht erstmal in die Richtung sie darauf hinzuweisen, das sie sich im Datum getäuscht haben und wohl den 30.08. meinen und sollten sie sich nicht darauf einlassen vors Sozialgericht zu ziehen dagegen zu klagen und die ganze EGV für ungültig erklären zu lassen, da sowohl die Bestimmtheit fehlen, als auch kein Konzept zu erkennen ist.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
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Onkel Tom

Und wie ist das mit den "Leibeigenschaftspassus" , den Geboten, auf die die ARGE nicht verzichten will ?

Seht es im Verpflichtungsteil des ALB II Beziehers drin ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Nö. Haben sie sich wohl nicht getraut oder vergessen.
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Onkel Tom

Sehr schöön  :]

Damit wird die Entscheidungsfreiheit in den Eigenbemühungen nicht massiv beschnitten.

Zu den Bewerbungsnachweisen wird zwar das Monatsende angesprochen.

Falls es nicht klappt, egal welche Gründe, ist eine "Nachholung" der Nachweise bis 4 Wochen
einzuräumen.
(Alle 2 Monate muss was auf den ARGE - Tisch..)

Wenn dann immer nix nachgewiesen wird, kommt das berüchtigte Anhörungsschreiben
von der ARGE, was eine Absicht der Sanktion deutet.
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Die Geschichte geht weiter:

Die SB hat auf die Anfrage (fehlende RVB, was heisst "ab dem", wieso wurde die EGV vor dem Termin erstellt, wieso wurde die EGV nicht verhandelt, natürlich alles mit Auszügen aus dem GEsetzestext, Dienstanweisungen und Gerichtsurteilen ganiert, unzureichen geantwortet und die fehlende, angemahnte, RVB nicht nachgeliefert.
Dieses hat meine Bekannte mit einer Kündigung der EGV beantwortet.

Dazu kam ein Schreiben zur Anhörung wegen Sanktionen weil die Bewerbungsauflagen nicht erfüllt wurden. Die Stellungnahme enthielt unteranderem einen Hinweis auf das hier zitierte Urteil zum Bestimmtheitsgebot und einen Hinweiss, das die EGV vor dem allerersten Termin beim SB (dem allerersten seid es H4 gibt überhaupt!) erstellt wurde, was rechtlich nicht ok ist. Hinzu kommt ein Hinweis auf der Schreiben an die SB und die unzureichende Antwort und fehlende RVB.

Es gab keine Sanktion und der Eingang der Kündigung wurde bestätigt.

Mal sehen was dort noch so kommt und wann es weitergeht oder ob es sich erledigt hat.

Ich vermute die beraten über den Fall, versuchen es zu ignorieren oder die SB hatte nen Zeitvertrag zum Jahresende und überlässt das weitere Vorgehen ihrem Nachfolger.   ;)

Aber selbst wenns weitergeht ist das kein Problem, denn wir haben:
Ne EGV die nicht verhandelt wurde
Ne EGV die dem Bestimmtheitsgebot wiederspricht
Ne EGV die vor dem ersten SB-Kontakt erstellt wurde
Keine RVB, auch auf Nachfrage mit Hinweis auf die Informationspflicht wurde diese nicht nachgeholt.

Sprich 4 Punkte die für sich allein ausreichen um die EGV vom SG aufheben zu lassen und zusätzlich noch eine Anzeige gegen die SB wegen Rechtsbeugung- und Nötigung im Amt ausreichen, inkl Dienstaufsichtsbeschwerde.
Den Schritt vors SG und die Anzeige wird meine Bekannte machen, wenn die ARGE wiedererwartens dochnoch Stress machen sollte.
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Galenit

Nach nunmehr einem Jahr geht die Geschichte weiter ...

Meine Bekannte hat immernoch keine Sanktionen nach der Kündigung ihrer EGV erhalten, dafür kam nun am 24. eine neue EGV per Post.

Ich fasse mal zusammen:
Seit es H4 gibt nur 1 Termin bei ihrer SB, dort mit EGV überfallen worden die rechtswiedrig war und gekündigt wurde. Dann wieder 1 Jahr Sendepause, nun eine neue rechtswiedrige EGV per Post, ohne RVB und Konzept aber dafür über 1 Jahr.

Meine Bekannte überlegt nun ob sie lieber dem ARGE-Chef bittet ihr eine kompetente SB zuzuteilen.
Ich berichte nach dem Wocheende wie es weitergeht und was meine Bekannte nun mit ihrer arbeitsscheuen SB zu gedenken tut.
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Mario Nette

Je nachdem, was sich deine Bekannte von der ARGE verspricht. Ich persönlich hab lieber eine inkompetente SB, die Fehler zu meinen Gunsten macht, als ein superkorrekte, die weiß, was sie tut und den gesamten Schikaneapparat anlaufen lässt. In einen Job wird mich diese Behörde sowieso nicht bringen.

Mario Nette

Rotkaeppchen

Ich teile diese Meinung: Es gibt nichts Besseres als eine inkompetente SB, die zu deinen Gunsten handelt.

Die haben das gesamte alte Verfahren einschlafen lassen und machen mit einer neuen EGV einen Neubeginn.

Kannst du die hier mal reinstellen? Man müsste einen Gegenvorschlag ausarbeiten und nach möglichen Kuckuckseiern sehen.

Onkel Tom

Die Sache droht sich nun fest zu fahren.
Ob nun eine fachkompetente SB die Verhandlungen in die Hand nimmt, bleibt zur
Gewichtung der Verhandlung im Ungewissen. Auf eine "ausreichend" quallifizierte
SB wird ein SG wenig Ansatz darin finden für den Erwerbslosen zu entscheiden.

Die Zeit ist wirklich knapp!! Um noch was aus der Sache zu holen, bis zum 31.12.
08 könnte ein Alternativvorschlag zur EGV bei der ARGE nachweislich eingereicht
werden, was die Verhandlungsbereitschaft des Betroffenen unterstreicht.

Geschieht dies nicht, wird es sich ab nächtes Jahr so zuspitzen, das eine EGV per
VA erlassen wird. Dies bedeutet eine "Wundertüte" voller Verpflichtungen, dem
zunächst erst mal Folge zu leisten ist oder es geht gleich ab in die Sanktionsmühle.

Villeicht ist es besser, nicht zu sehr auf fachkompetente Beratung seitens der
Arge sondern auf die Einhaltung der Arbeitshilfe der BA nach § 15 zu setzen.
(Profiling und Abstimmung der EGV nach den beruflichen Stärken und Schwächen
des Erwerbslosen.) Damit könnte sich die ARGE auch nicht mehr vor dem SG
damit rausreden, das sie was versucht hätten.

Ich finde es sehr gut, wenn sich Erwerbslose zur Wehr setzen aber in diesem
Fall bekomme ich Bauchschmerzen, das es zu einem Bummerrang wird.
Lass Dich nicht verhartzen !

Tetrarchos

Das sehe ich auch so. Fallmanager zu torpedieren ist geil, aber nicht wenn der Zerstörer unter 1000m achtern anläuft... Dann hält man besser Ruhe im Boot und geht schnellstens auf Tiefe!

Galenit

Frohes neues erstmal.

Nach einem weiteren Gespräch habe ich meine Bekannte überzeugen können sich Eurer Meinung anzuschliessen und erstmal zu überlegen was sie genau will und dann mit mir gemeinsam einen Gegenschlag zu formolieren.
Abgabe der EGV ist, laut des Schreibens, für Mitte des Monats vorgesehen, also hat sie noch eine Woche ein wenig zu planen was sie den nun machen mag.

Ich denke der Gegenvorschlag wird/sollte folgendes Enthalten:
Reaktion auf vorgegebenen Text:
- Zwangsbewerbungen: 4, nicht 5 wie vorgesehen.
- Kostenerstattung: Garantie der ÜBernahme, statt schwammige Aussage "soweit durch das Budget gedeckt".
Erweiterung, Ergänzung:
- Zusicherung der Ausbildung/Umschulung (meine Bekannte hat keine anerkannte Ausbildung, nur nen Schulabschluss).
- Alternativ eine "sinnvolle" Massnahme im Rahmen ihrer Zukunftsplanung

Dazu überlege ich, ob sie nicht das Profiling und die Risiko/Stärkenabschätzung des SB einfordern sollte, ebendso wie ein klares Konzept für die Integration, all das wurde bei dem einem SB Termin nicht gemacht und fehlt.

Habt ihr noch weitere Vorschläge?
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
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Rotkaeppchen

Wenn du die Bekannte überreden kannst, die EGV hier reinzustellen, arbeite ich den Gegenvorschlag aus. Da ist sicher noch die Ortsabwesenheit enthalten, und die Meldepflichten auch (Krankheit, Umzug etc.). Das darf da alles gar nicht enthalten sein, denn das Gesetz sanktioniert dich wegen nicht gemeldeter Krankheit, Ortsabwesenheit usw. sowieso. Wenn das noch in der EGV zusätzlich drinsteht, kann man sie zusätzlich noch nach EGV-Vertoß sanktionieren.

All das müsste der SB richtig mit §§ erklärt werden. Ansonsten bekommt sie gleich einen Verwaltungsakt und der hat dann keine aufschiebende Wirkung mehr ab 1.1.

D.h. man müsste sehr gezielt mit guter Begründung einen Gegenvorschlag erstellen und eine Erklärung ebenfalls, damit die sich nicht trauen, einen VA zu erstellen, nachdem man denen auch noch schriftlich gut begründet hat, dass das ein Schwachsinn ist was sie da geschrieben haben.

Kommt trotzdem ein VA, muss neben dem Widerspruch noch eine EA zur Feststellung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes eingereicht werden. Da es aber nicht um eine Leistungskürzung geht, wird der Richter sich viel Zeit lassen mit dem Beschluss. Dann ist die Maßnahme evtl. schon vorbei.

Onkel Tom

Ich sehe es auch so..

Zur Ortsabwesenheit den Passus streichen oder den Passus mit "nach Erreich-
barkeitsanordnung (EAO)" ergänzen lassen, damit sich Beschneidungen aufheben.

Zum Gegenvorschlag sollte schon was drin stehen, was ein Fortbildungsziel
fixiert und deren Sinn in Intregration in den ersten Arbeitsmarkt überzeugt.
Villeicht wäre es gut, sich dazu auf dem Bildungsmarkt genau darüber zu info-
mieren. was sich da anbietet, wann bis wann, wo und wie viel Knete es kostet.
Damit wäre es auch klargestellt, das ErwerbsloseR sich selbst darum bemüht
wieder in Arbeit zu kommen.
Entmündigende Verhaltensweisen der ARGE haben dann weniger Halt (vor SG).

Daumendrück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tetrarchos

4 statt 5 Bewerbungen würde ich als Vorschlag eher bleibenlassen. Das bringt nicht wirklich viel, erzeugt aber extrem Unmut und Rachegelüste beim Sachbearbeiter. Was nützt 1 Bewerbung weniger, wenn der Sachbearbeiter einen dafür auf dem Kicker hat?? Algemein sollte man alles vermeiden, was den Anschein erwecken könnte das man arbeitsunwillig ist. Lieber im Ernstfall mit gelben Scheinen kontern. Das ist bisher meine persönliche Erfahrung.

hoessi666

"Garantie der ÜBernahme, statt schwammige Aussage "soweit durch das Budget gedeckt""

Ist seit 1.1. nicht mehr, da die Kostenerstattung für Bewerbungen, Reisekosten etc nur noch eine Kann-Leistung darstellt. Kaum eine SB wird sich wohl jetzt noch darauf einlassen, jemanden diese Erstattung zu garantieren...

Umschulungen, Qualifizierungen werden wahrscheinlich jetzt auch schwerer durchzuboxen sein, da diese auch aus dem Budget jeder SB kommen und wieviel davon überbleibt dürfte wohl so eine Art Leistungbeurteilung des SB darstellen (sprich man wird sich wohl eher aufs Sanktionieren/Provozieren verlegen als Geld auszugeben). Soweit ich von meiner letzten SB (war richtig nett) mitgekriegt habe, müssen die lieben Leute nämlich jetzt auch Nachweise ihrer Arbeitsleistung bringen (ist im öffentlichen Dienst seit 2007 so). Auf wenn die Sch..e dann zurückfällt dürfte klar sein...

Dinge, die dem Erwebslosen keine Probleme machen würde ich aus der EGV nicht streichen ändern...Bringt nur Ärger (siehe Tetrachos´ Posting).
Immer schön lächeln, ja sagen und "mitmachen". Und bei den heftigen Sachen dann die Notbremse ziehen, sonst heisst´s nachher, man wäre eh´ immer unwillig gewesen...

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