EGV - Verhandelungen und Abwehr

Begonnen von Galenit, 11:32:56 Do. 28.Juni 2007

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Galenit

Zur Fortbildung: Sie hat keine abgeschlossene Ausbildung, würde aber gern eine Lehre als Tischlerin machen, ka wie man das einbauen kann in den Vorschlag.

Hier die relevanten Punkte der EGV:
ZitatAnschreiben:
Eingliederungsvertrag beim Bezug von Arbeitslosengeld II

Sehr geehrte Frau xxx

anliegen derhalten Sie Ihren Eingliederungsvertrag.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsnachweise künftig monatlich ein. Den unterzeichneten Eingliederungsvertrag senden Sie uns bitte bis zum 14.01.2009 zurück.
Mit freundlichem Gruss
Im Auftrag
Also das selbe wie letztes mal, weiter oben im Thread zu lesen, nebenbei bemerkt ist es noch erwähnenswert, das meine Bekannte seid dem es H4 gibt erst 1x Kontakt zu Ihrer SB hatte, und dabei ist die letzte EGV rausgekommen, die von ihr gekündigt wurde.

ZitatEingliederungsvereinbarung

zwischen x
und Jobcenter Region Hannover
gültig bis 21.12.2009

Ziel(e) ..

1. Ihr Träger für Grundsicherung usw... uterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er nimmt Ihr Bewerberprofil in www.arbeitsargentur.de auf nicht das es dort schon seid 5 Jahren drinist.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme der Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichem Nachweiss nach Maßgabe des ³16 1SGB II i.V.m. §§45 ff. SGB III. Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.

2. Bemühungen von Frau x x zur Eingliederung in Arbeit
Frau X ... verpflichtet sich , alle Möglichkeiten zur Beendigung usw gemäß §10 SGB II grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist.
Neben den Bewerbungen auf seitens des JobCenters unterbreiteten Vermittelungsvorschlägenist Frau x ... verpflichtet, sich eigenständig um eine Stellensuche zu bemühen. Klar, bei nur 2 Stellenvorschlägen in den letzten 3 Jahren.
Die Pflicht besteht in räumlicher Hinsicht für Stellen, die
- sich innerhalb des Tagespendelbereiches bewegen, d.h. einer täglichen Fahrzeit von 2, 5 Stunden
Frau X ... nutzt dabei den Stellenmarkt, wobei insbesondere auf die Tagespresse und das Internet zurückzugreifen ist. Über eine eventuell bestehende Möglichkeit einer kostenlosen Internetnutzung erfolgt eine Beratung durch den/die persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager. Tagespresse wovon? Ansprechpartner/Fallmanager, redet diese SB in der 3. Person von sich selber?

Ihre Bemühungen haben sich zu erstrecken auf
- unbefristete und befristete Arbeitsstellen
- Vollzeit- und Teilzeitstellen
- Bewerbungen auch bei Zeitarbeitsfirmen

Als Nachweis ihrer Bemühungen legt sie
- bis zum 5. eines Monats mindestens 5 Durchschriften der Bewerbungen aus dem vorheringen Kalendermonat vor.

Der Nachweiss der Eigenbemühungen gilt dann nicht als erbracht, wenn keine oder nicht alle vereinbarten Eigenbemühungen nachgewiesen wurden.

Halten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhlichem Auffenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

Bei einer unangmeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit usw mit Verweis auf Kapitel 13.3 Merkblatt ALG2

Rechtsfolgebelehrung

Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert Ich bin mit den Inhalten einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten.

Anmerkungen und Kürzungen
Fehlerhafte, fragliche Punkte

Wie schon letztes mal also bloss ein Vordruck, keine Rechtsfolgebelehrung, keine Verhandelung, kein Gespräch und diesmal nichtmal nen Termin.
Vorallem aber das bei Ziel(e) nur 3 Punkte sind ist doch sehr vielsagend, ebendso wie der letzte Absatz, es wurde nix besprochen, wann den auch.
Wenn man sie wörtlich nimmt verlang sie ja bloss 5 Durchschriften der Bewerbungen, von einer Bewerbungsanzahl lese ich nichts, auch nichts davon das es nicht 5 Durchschriften der selben Bewerbung sein dürfen, also sollte doch eine Bewerbung ausreichen, mit 5 Kopien für die ARGE. Oder meint sie etwa 5 Durchschriften von jeder Bewerbung?
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

schwarzrot

ZitatAls Nachweis ihrer Bemühungen legt sie
- bis zum 5. eines Monats mindestens 5 Durchschriften der Bewerbungen aus dem vorheringen Kalendermonat vor.

Hehe, ja da steht für mich auch nicht, dass das 5 bewerbungen sein sollen, sondern nur das pro bewerbung  'aus dem vorheringen Kalendermonat' 5 durchschriften (was immer das sein soll!?) zu machen sind. Die anzahl der zu leistenden bewerbung pro monat ist für mich nicht ersichtlich (wohl mehr als EINE? haha).
Ist echt geil was passiert wenn diese SB's/FM's mal was eigenständig formulieren sollen.  ;D
Ich denke mit diesen unausgesprochenen 2 bewerbungen pro monat kann mensch leben.   ;)

Nochwas Tetrarchos :
Zitat4 statt 5 Bewerbungen würde ich als Vorschlag eher bleibenlassen. Das bringt nicht wirklich viel, erzeugt aber extrem Unmut und Rachegelüste beim Sachbearbeiter. Was nützt 1 Bewerbung weniger, wenn der Sachbearbeiter einen dafür auf dem Kicker hat?? Algemein sollte man alles vermeiden, was den Anschein erwecken könnte das man arbeitsunwillig ist. Lieber im Ernstfall mit gelben Scheinen kontern. Das ist bisher meine persönliche Erfahrung.
Befass dich erstmal damit, wie eine behörde funktioniert, bevor du solche vor ängstlichkeit strotzenden tips verbreitest.
Oder denk mal daran, dass deine (ur)grosseltern für die rechte gekämpft haben und gestorben sind, rechte, die du vor lauter angst hier leichtfertig verschenken möchtest.
Vielleicht stimmst du mir ja nach etwas überlegung zu, dass der fatalismus den du hier in letzter zeit öfters zeigst, kontraproduktiv ist und -schlimmer noch- die schergen in ihrem tun sogar befördert.
Ich hoffe nicht dass du das mit deinen beiträgen in letzter zeit bewusst vorhast.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rotkaeppchen

Wenn ich ehrlich sein soll, würde ich diese EGV so wie sie ist unterschreiben. WEnn du hier noch lange wegen Kleinigkeiten herummonierst, drücken sie dir per VA noch eine Maßnahme aufs Auge. Auch die Gültigkeitsdauer von einem Jahr würde ich hinnehmen. SEhe es mal so: Während einem gesamten Jahr werden die es schwer haben, dich zu irgend einem EEJ oder Maßnahme zu schicken, weil die EGV es nicht vorsah.

Ich erkläre dir mal, was man mit dieser EGV vorhat:

Zitatgültig bis 21.12.2009

Vor Ablauf dieses Zeitraumes soll keine weitere EGV, die evtl. vorgelegt werden könnte, unterschrieben werden! Das Gesetz (§ 15 SGB II) sieht keine weitere EGV in dieser Zeit vor. Weder ersetzend noch ergänzend. Eine 2. EGV während dieser Zeit wäre nur gültig, wenn der Leistunsempfänger sie unterschreibt.

ZitatZiel:

Das leere Ziel würde ich auch nicht monieren. Für was denn???

ZitatEr nimmt Ihr Bewerberprofil in www.arbeitsargentur.de auf

Normalerweise hätte ich hier auf die "anonyme" Aufnahme eines Bewerberprofils bestanden. Da die EGV sonst mild ist, würde ich das hinnehmen.

ZitatEr unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme der Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichem Nachweiss nach Maßgabe des ³16 1SGB II i.V.m. §§45 ff. SGB III. Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.

Diese Leistung wundert mich sehr, denn ab 1.1. sollte die Erstattung von Bewerbungskosten wegfallen. Nun ist dieser Satz ja unverbindlich formuliert ("... können bis zu einem Betrag von 260 Euros...." (nicht "werden übernommen"), und "...sofern Haushaltsmittel vorhanden sind" (in anderen Worten: Wir zahlen nur wenn wir wollen)). Jedenfalls ist dieser Satz besser als keine Erstattung von Bewerbungskosten.

ZitatFrau X ... verpflichtet sich , alle Möglichkeiten zur Beendigung usw gemäß §10 SGB II grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist.

Stand hier evtl. etwas von "wird sich an allen Maßnahmen zur Eingliederung teilnehmen"???

Dann melde dich bitte sofort morgen nochmal. In so einem Fall würde ich die EGV nämlich nicht hinnehmen und einen Gegenvorschlag ausarbeiten! Dann kann man dich ja hinschicken wo man will und du hast dem auch noch zugestimmt!!!


Im Anschluss steht, wo und wie sie sich bewerben soll und wie sie das nachweisen soll. Auch wenn das recht entmündigend wirkt, sollte man es hinnehmen. Dagegen kannst du dich schlecht wehren und es bringt nichts. Lass es bei den 5 Bewerbungen. Das ist nicht viel und schließlich übernehmen die ja bedingt die Kosten dafür.


ZitatHalten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhlichem Auffenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

Bei einer unangmeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit usw mit Verweis auf Kapitel 13.3 Merkblatt ALG2

Das sind Mitwirkungspflichten und die sind im Gesetz geregelt. So wirst du z.B. auch ohne EGV sanktioniert, wenn du dich bei Krankheit, unerlaubter Ortsabwesenheit etc. nicht meldest. Wenn das zusätzlich noch in der EGV steht, dann besteht hier im Falle eines Verstoßes nochmal ein Verstoß gegen eine EGV-Pflicht. D.h. man kann dich, wenn man dir übel mitspielt, 2 x sanktionieren.

Diese Mitwirkungspflichten sind in einer EGV unzulässig, denn sie werden in einem Vertrag anders geregelt, als das Gesetz es vorsieht. Deshalb bemängelt man sich auch immer. Da diese EGV aber relativ OK ist, würde ich das nicht bemängeln. Sollte hier im Fall eines Verstoßes zu hoch sanktioniert werden (d.h., mehr als 30%), würde ich zum Anwalt gehen. Der muss das einklagen und bemängeln, dass das in die EGV nicht hätte reingenommen werden dürfen.

Beide Augen würde ich auch bei "die EGV wurde mit mir besprochen", "unklare PUnkte wurden verdeutlicht" etc. zudrücken.


D.h., nur wenn du dich gegen diese EGV wehren möchtest (so z.B. wenn irgendwo steht: "Verpflichtet sich, an allen Maßnahmen teilzunehmen"), würde ich dir einen Gegenvorschlag mit einer ERklärung ausarbeiten. Dann melde dich bitte nochmal.

Wegen der Tischlerausbildung würde ich einen formlosen Antrag abgeben, wenn diese EGV nicht beanstandet wird (ansonsten hätten wir das in die EGV integrieren können). Schreibst einfach: "Zwecks ERhöhung meiner beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, beantrage ich eine Ausbildung zum Tischler bei .... (Institution)... in der Zeit vom... bis.... Kosten. Durch diese Ausbildung könnte ich zusätzlich in diesem oder jenem Betrieb ebenfalls eine Arbeit finden. Ferner ist der Beruf gesucht usw. usw."

Und alles nachweislich abgeben.

Bei schrifltichen Antrag müssen sie auch schriflich zu- oder absagen. Bei Absage kannst du Widerspruch und auch Klage einreichen. Wenn die Ausbildung Sinn macht, kommt das in der Regel durch. Spätestens beim Richter.










Onkel Tom

Zitat von: Galenit am 21:13:03 Mi. 07.Januar 2009
Zur Fortbildung: Sie hat keine abgeschlossene Ausbildung, würde aber gern eine Lehre als Tischlerin machen, ka wie man das einbauen kann in den Vorschlag.

...

Eingliederungsvereinbarung

zwischen x
und Jobcenter Region Hannover
gültig bis 21.12.2009

Ziel(e) ..

1. Ihr Träger für Grundsicherung usw... uterstützt sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Er nimmt Ihr Bewerberprofil in www-arbeitsargentur-de auf.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme der Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige Antragstellung und schriftlichem Nachweiss nach Maßgabe des ³16 1SGB II i.V.m. §§45 ff. SGB III. Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.

2. Bemühungen von Frau x x zur Eingliederung in Arbeit
Frau X ... verpflichtet sich , alle Möglichkeiten zur Beendigung usw.. gemäß §10 SGB II grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist.
Neben den Bewerbungen auf seitens des JobCenters unterbreiteten Vermittelungsvorschlägenist Frau x verpflichtet, sich eigenständig um eine Stellensuche zu bemühen.
Die Pflicht besteht in räumlicher Hinsicht für Stellen, die
- sich innerhalb des Tagespendelbereiches bewegen, d.h. einer täglichen Fahrzeit von 2, 5 Stunden
Frau X nutzt dabei den Stellenmarkt, wobei insbesondere auf die Tagespresse und das Internet zurückzugreifen ist. Über eine eventuell bestehende Möglichkeit einer kostenlosen Internetnutzung erfolgt eine Beratung durch den/die persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager.

Ihre Bemühungen haben sich zu erstrecken auf
- unbefristete und befristete Arbeitsstellen
- Vollzeit- und Teilzeitstellen
- Bewerbungen auch bei Zeitarbeitsfirmen


Als Nachweis ihrer Bemühungen legt sie
- bis zum 5. eines Monats mindestens 5 Durchschriften der Bewerbungen aus dem vorheringen Kalendermonat vor.

Der Nachweiss der Eigenbemühungen gilt dann nicht als erbracht, wenn keine oder nicht alle vereinbarten Eigenbemühungen nachgewiesen wurden.

Halten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhlichem Auffenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost nach EAO erreichbar sind.

Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

Bei einer unangmeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit usw.. mit Verweis auf Kapitel 13.3 Merkblatt ALG2

Rechtsfolgebelehrung...



Kunterbunter Abfuck !!   kann ich da nur sagen.

Ich habe Dein Zitat mal so modifiziert, wo ich meine Bedenken finde.

Zu dem rotgefärbten..

Klare Feststellung, das die Betroffene ihre Arbeitskraft auf Anordnung der ARGE verrammschen soll.
Angefangen von der Daumenschraube §10 SGB II bis zum letzten rotgefärbten unterstrichenen
Satz, der auf jeden Fall zu löschen ist. Hier wird an der Rechsprechung manipulliert.
Damit wäre die Dynamik des Arbeitsmarkt außer Rücksicht gehebelt und wenn durch das nächste
Sommerloch weniger Bewerbungen zu bewerkstelligen sind, setzt eine Sanktion ein.
(Willkür-Sündenbock-Funktion)

Zu dem ersten grünen Satz..

Diese Eintragung beim Arbeitsamtportal sollte nur annonym erfolgen und deren Datensatz
genau überprüft werden. Ob sich dadurch Erfolg einstellt ist unwahrscheinlich und kann wie
ein Sack Reis in China betrachtet werden, der gerade umfällt.

Zu dem rosagefärbten..

Reines Wischiwaschi !  Im Streitfall werden diese Inhalte dazu führen, das ein SG keinen Bock
mehr darauf hat, sich mit einer Klage auseinander zu setzen. Ein K(r)ampf diesbezüglich geht
den Weg in die (seelische) Erschöpfung.

Zum Gelben Satz..

SB will eine Fotokopie des Bewerbungsanschreiben haben, damit sie besser kontrollieren kann !

Zum letzten grünen..

Mein Vorschlag, was zu ergänzen wäre..

Fazit :

Klar zu erkennen, das SB nun die Verhandlungsphase zu übelsten Nachteilen der Erwerbslosen
beenden will und das hat sie sich auch noch auf sehr bösartiger Rechtsauslegung ausgedacht.

Im Prinzip ist die Karre festgefahren, so wie ich das schon befürchtet habe.
Die EGV ist nicht zumutbar, da sie auf Dauer garantiert in eine Sanktion mündet und zwar in
solch einer Art, die gegen das GG Art.1 verstößt.

Ich würde nun mit mindestens 2 Beiständen nach § 13 Abs.4 SGB X beim SB erscheinen und auf
Grund der Unvorhersehbarkeit des Arbeitsmarkt
diese EGV zumindestens den rot unterstrichenen
Satz wegverhandeln sowie die EGV nur auf 6 Monate beschränken.
Eher es mit dem Gegenvorschlag versuchen und alleinig damit durchkommen.
Falls die SB nicht funzt, darauf lauern, das sie eine Nötigung begeht und falls sie mit "Dann müssen
wir kürzen" oder "dann bekommen Si das als VA" auf jeden Fall vom SB zuerst unterschreiben lassen
und erst dann die EGV unter Vorbehalt unterschreiben.
(Spiel währendessen mit dem Kuli in den Händen rum, das vermittelt dem SB, das er Dich in der Hand
hätte und Du Unterschriftsbereit wärst.. (Linker Psychotrick)).

In diesem Fall wäre dann innerhalb von 14 Tagen ein Widerspruch, der sich auf dem
Vorbehalt bezieht und paralel eine Strafanzeige nach § 240 StGB fällig.

Echt krass, habe aber leider kaum noch Aussicht, das sich das Kind aus dem Brunnen holen lässt.
Einziger Fluchtweg wäre, Tischlereien abzuklappern und sich direkt als AZUBI zu bewerben.

Grün = Wege freimachen / Hoffnungen..
Rot = Kriegsbeil ausbuddeln und Häuptling aufsuchen (Elo-Ini etc..)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rotkaeppchen

Tom, die meisten ARGEn betrachten eine Unterschrift "unter Vorbehalt" als eine unverbindliche Unterschrift und schicken sofort ein Verwaltungsakt. Meist mit Sanktion, weil sie das als "Weigerung" betrachten.

Ansonsten sind wir uns einig, dass der Text wohl ziemlich unprofessionell ist. Das empfinde ich aber nicht unbedingt als Nachteil. Ich meine mal, dass du bei einem Gegenvorschlag Ärger bekommen kannst und womöglich noch einen VA mit einer Maßnahme bekommst, der dann keine aufschiebende Wirkung hat.

Solange im Text nicht irgendwo steht "verpflichtet sich an allen Maßnahmen teilzunehmen" würde ich den dummen Wisch unterschreiben. Es erwarten dich keine großen NAchteile.

Galenit

Zitat... verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer/seiner Hilfsbedürftigkeit auszuschöpfen. Insbesondere ist sie verpflichtet eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wobei gemäß §10 ...

Nix von Massnahmen drin.


Ich habe mit ihr gesprochen, und sie mag noch ein paar Tage, und hoffentlich weitere Antworten abwarten, der 14. ist Abgabetag.
Zumal sie ohne weiteres die EGV vom Gericht aufheben lassen kann, vonwegen keine Ziele, nicht 1x mit SB gesprochen also keine RFB. Sie könnte sogar das Schreiben von Seite 1 des Threads (das ihrer letzten EGV, dafür hernehmen und müsste nur Punkt 5 (unbestimmte Dauer) in "Wieso über 1 Jahr" ändern, was dann sicher wieder, aufgrund der Unfähigkeit ihrer SB zu einem Kündigungsgrund der EGV führen würde.

Zu den Nachweisen:
5 von jeder Bewerbung aus dem Vormonat, bei mehr als 1 Bewerbung. Wie kommst Du auf 5 Bewerbungen Rotkäppchen?
Zumindest lese ich das so, mehr als 1 Bewerbung weil Bewerbungen, von jeder 5 Durchschriften (ich hoffe sie nimmt auch Kopien an, Durchschriften entstehen laut Duden wenn Kohlepapier genutzt wird und bei nem Laserdrucker klappt das nücht.!).
Mir ist schon klar das sie was anderes meint, aber dann soll sie das gefälligst auch so schreiben.  ;)


G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Rotkaeppchen

Zitat5 von jeder Bewerbung aus dem Vormonat, bei mehr als 1 Bewerbung. Wie kommst Du auf 5 Bewerbungen Rotkäppchen?

Das hab ich aus diesem Text entnommen:

Zitatbis zum 5. eines Monats mindestens 5 Durchschriften der Bewerbungen aus dem vorheringen Kalendermonat vor.

Sie hat spätestens am 5. eines Monats die Kopien der Bewerbungskorrespondenz (es sollten mind. 5 sein) vorzulegen. Ist sicher dumm ausgedrückt (wie der Rest der EGV ebenso), aber ich würde es so verstehen, dass hiermit 5 Absagen oder auch Anschreiben vorzulegen sind (und nicht alles in 5-facher Ausfertigung).

Rotkaeppchen

Es wundert mich fast ein wenig, dass der Satz: "Verpflichtung, an allen Maßnahmen zur Eingliederung teilzunehmen" nicht enthalten sind. Das ist nämlcih ein Standardtext.

Durch diesen Satz kann das Amt die Leute dorthin schicken wo sie wollen. Der Satz ist zwar rechtswidrig, denn die EGV soll ja Leistungen "bestimmen". Trotzdem steht das aber oft drin und die Leute werden dann "irgendwo" zwecks Integration hingeschickt.

Onkel Tom

Mein Tipp unter Vorbehalt zu unterzeichnen bezieht sich auch nur darauf,
falls die SB sich auf nix einlässt und dient dazu, damit der Betroffenen nicht
unterstellt werden kann, das sie keine EGV abschließen wolle.
Zudem wird durch den Vorbehalt ein "Dissenz" hergestellt. Dadurch kann
im Anschluss die EGV durch Widerspruchschreiben ungültig gemacht werden
und zudem hat mann ein Beweis dafür, das das Zustandekommen
rechtswidrig ist.
Eine ähnliche Nummer habe ich schon durchgezogen und habe zum Ende
gewonnen.
Es wurde viel in Foren zum Thema Vorbehalt in der EGV diskutiert und als
ich das Ding gewonnen habe,kamen für viele Leser den AHA-Effekt.
Gerade ab dieses Jahr, wird ein "Dissenz" in EGV-Verhandlungen Wert
bekommen, um den Sanktionsfallen zu entkommen und Sinnvolle Ziele
doch noch durchzusetzen.

Und allein wegen den roten unterstrichenen Satz, würde ich diese EGV auf
keinen Fall abschließen.
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Stand der Dinge:

Meine Bekannte hat um einen Termin mit der SB gebeten um die EGV zu besprechen, Unklarheiten zu beseitigen und den Inhalt zu verhandelt, dabei hat sie ihre bereitschaft eine EGV abzuschliessen bekundet.
Mal sehen ob und wann es den Termin gibt und was sich dort zutragen wird (ich wurde als Beistand eingeplant, sollte die SB sehr zickig sein wird der Termin abgebrochen und um einen neuen gebeten, bei dem dann eine juristische Person (in ihrem Fall ihr "Punkerverein") anwesend sein wird)).

Sollte trotz der Verhandlungsbereitschaft ein Verwaltungsakt kommen, gehts halt ans Sg zwecks Feststellungsklage und Aufhebung wegen mangelndem Inhalts.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Rotkaeppchen

Da die EGV weder direkt noch indirekt einen Ein-Euro-Job noch eine Maßnahme vorsieht und obendrein noch über ein ganzes Jahr geht, würde ich diese nicht all zu viel beanstanden. Jede Maßnahme, die die SB ihr aufs Auge drücken will, wird für die SB mit Problemen verbunden sein, denn deine Bekannte braucht in diesem Jahr keine weitere EGV zu unterschreiben. Die sieht das Gesetz nicht vor. Weder ersetzend noch ergänzend. Dazu müsste sie zu einem Bescheid greifen, und das wird ihr schwer fallen, weil dagegen Widerspruch eingereicht werden kann.

Mündlich würde ich probieren:

1.   Ob sie als Ziel nicht : ,,Integration in den 1. Arbeitsmarkt" reinschreiben will.
2.   ob sie bei der Aufnahme des Profils unter www.arbeitsagentur.de nicht das Wörtchen ,,anonym" davorsetzt.
3.   Sie möchte sich doch bitte einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten geben lassen. Dann sind sie genehmigt. Gem. neuem Gesetz fallen sie nämlich ab 1.1.2009 weg. Liegt aber ein genehmigter Antrag vor, können sie erstattet werden.

Den Text wegen der Bewerbungskostenerstattung würde ich in der EGV nicht monieren. U.U. streicht sie das dann noch. Der genehmigte Antrag reicht aus, um die Kosten abrechnen zu können.

4.   Sie möchte bitte probieren, ob die SB nicht die Ortsabwesenheit und die Meldepflichten in der EGV streicht. Den Grund dafür hab ich in meinem Posting schon erwähnt.

Erfahrungsgemäß behaupten SBs, dass das ja ,,nur zur Info" drinsteht und standardmäßig überall steht. Das mag ja sein. Dann bist du aber gerne bereit, das auf einem separaten Blatt Papier zu unterschreiben, dass du das zur Kenntnis genommen hast. Als Teil eines Vertrages kann man das nämlich wirklich anders sehen.

Probiere mal, was du davon hinbekommen kannst. Ansonsten würde ich das so hinnehmen.

Thrasher

Hallo,

ich muss mal kurz dazwischen funken.

ich find das super das sich leute gut mit der materie h4 auskennen und sich auch wehren können gegen diese schikanen.

ich kann das nicht, wills aber.

gibts den irgendwo ne zusammenfassung zum runterladen
oder zum durchlesen im netz auf die man sich 100% verlassen kann?

ich will beim nächsten mal auch besser dastehen bei dem sb, als nur mit gesenktem haupt alles zu unterschreiben was einem
vorgelegt wird.

bei der letzten egv, fragt ich unwissend, was passieren würde wenn ich diese nicht unterschreiben würde.

ANTWORT: kiegste keen geld  ???

was mir nach durchlesen eurer beiträge nicht ganz so vorkommt.
zudem wurde mit mir noch nie verhandelt, oder ähnliches. nach dem motto friss oder stirb.

aber nun hab ich schon 2 egv unterschrieben, ist das schlimm?
wenn nun die nächste kommt?


danke im vorraus
Ein Pessemist, ist ein Optimist, mit Erfahrung.

Onkel Tom

Naja, ich merke schon..

Wenn die SB Zikken macht, nicht "abbrechen" sondern "unterbrechen"..
Wie lange eine Unterbrechung dauert ist ne andere Sache..

Ein Abbruch führt zur EGV-VA..

Versucht wenigstens den Satz aus der EGV zu löschen.
"Der Nachweiss der Eigenbemühungen gilt dann nicht als erbracht, wenn keine
oder nicht alle vereinbarten Eigenbemühungen nachgewiesen wurden."

Dann dürfte die EGV mit Zähneknirschen annehmbar, wenn dann auch eine
Suche einer Tischlerausbildung erfolgreich wird. Eine Ausbildung mit Finger-
spielchien der ARGE kann mann in der Pfeife rauchen.
Kleine Tischlerein reagieren manchmal positiv, wenn ganz unverhofft Besuch
kommt um eine ganz normale Tischlerausbildung zu machen. Fragen kostet nix
und der Rest.. Verhandeln erst mal ohne ARGE..

Viel Glück und damit bin ich mal wech..

@Thrasher

Kommt immer darauf an, zu was die EGV verpflichtet und was Du mit Deiner
Beruflichen Zukunft vor hast.
Lass Dich nicht verhartzen !

Kater

Zitat von: Thrasher am 19:55:31 Mo. 12.Januar 2009
gibts den irgendwo ne zusammenfassung zum runterladen
oder zum durchlesen im netz auf die man sich 100% verlassen kann?


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien.pdf

schwarzrot

ZitatThrasher:
ich kann das nicht, wills aber.
So ein satz freut bestimmt etliche hier im forum, dafür (wenn ich die chefduzen-crew damals richtig verstanden habe) ist genau dieses forum da.
Zitat
gibts den irgendwo ne zusammenfassung zum runterladen
oder zum durchlesen im netz auf die man sich 100% verlassen kann?

Naja, 100% sicherheit gibts nirgends, aber der link von kater wird dir sicher weiterhelfen.
Das beste wär aber, du suchst dir eine erwerbslosen-ini und machst da AKTIV mit, dann ist der ganze gesetzes-kram nicht so trocken und
im team ist alles viel einfacher als alleine.
Die meisten hier im forum, die viel ahnung haben, machen in irgend einer ini mit.

Zitat
ich will beim nächsten mal auch besser dastehen bei dem sb, als nur mit gesenktem haupt alles zu unterschreiben was einem
vorgelegt wird.
Prinzipiell sind so gut wie alle dinge, bei denen leute dich glauben machen wollen, du müstest sofort und 'schnell', oder 'eben mal hier' unterschreiben, nep. Nicht umsonst beherrschen versicherungvertreter und haustürvertragsabzocker diese tricks.
Traurig, das arge mitarbeiter denen inzwischen nicht mehr nachstehen.
Zitat
bei der letzten egv, fragt ich unwissend, was passieren würde wenn ich diese nicht unterschreiben würde.

ANTWORT: kiegste keen geld  Huch
Klar, du kennst doch den spruch 'wer doof fragt' (oder vielmehr den falschen fragt).
Zitat
was mir nach durchlesen eurer beiträge nicht ganz so vorkommt.
zudem wurde mit mir noch nie verhandelt, oder ähnliches. nach dem motto friss oder stirb.
Auch bei keinem/keiner von uns haben die von sich aus gefragt, ob wir verhandeln möchten.
Sowas bekommste nicht geschenkt.
Nur wer kämpft kann gewinnen.  ;)
Zitat
aber nun hab ich schon 2 egv unterschrieben, ist das schlimm?
wenn nun die nächste kommt?
Das ist wurscht, nur psychologisch nicht so einfach: Deine SB weiss nun halt sie hat dich schon 2x verarscht.
Du solltest zu allererst besser nicht alleine da auftauchen wenn du vorhast widerstand zu leisten, ist für alle besser.
(Du hast sowieso ein recht zeugen mitzunehmen, davon solltest du gebrauch machen)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Jo, Thrasher, die Ratschläge von schwarzrot sind goldrichtig.

Mann fühlt sich mit der Situration schon etwas besser, wenn man damit nicht
alleine steht. Sone Erwerbslosen-Initiative hat schon stützende Wirkung
und das mitmachen macht schon nach kurzer Zeit auch laune..

Mensch versteht sich da..

Hier habe ich Dir noch ein paar Links angehängt, die in passender Situation
auch hilfreich sein können.

Die neun goldenen Verhaltensweisen mit der ARGE (alg-info-001)

http://www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-001.pdf

Für Erwerbslose, die an Treiningsmaßnahmen teilnehmen müssen (alg-info-051)

http://www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-051.pdf

Zu Besuch bei Zeitarbeitsmessen (alg-info-112)

http://www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-112.pdf

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rotkaeppchen

Zitat von: Thrasher am 19:55:31 Mo. 12.Januar 2009
gibts den irgendwo ne zusammenfassung zum runterladen
oder zum durchlesen im netz auf die man sich 100% verlassen kann?

ich will beim nächsten mal auch besser dastehen bei dem sb, als nur mit gesenktem haupt alles zu unterschreiben was einem
vorgelegt wird.

bei der letzten egv, fragt ich unwissend, was passieren würde wenn ich diese nicht unterschreiben würde.

ANTWORT: kiegste keen geld  ???

was mir nach durchlesen eurer beiträge nicht ganz so vorkommt.
zudem wurde mit mir noch nie verhandelt, oder ähnliches. nach dem motto friss oder stirb.

aber nun hab ich schon 2 egv unterschrieben, ist das schlimm?
wenn nun die nächste kommt?


danke im vorraus


Die verlinkten Infos sind sicher alle sehr hilfreich. Aber leider sieht jede EGV etwas anders aus. D.h., man muss immer die EGV analysieren, was dich schädigt und was da unbedingt noch reingehört und wie man das formuliert.

Ich habe mir vor ca. einem Jahr mal die Mühe mit einer Anleiltung gemacht. Ich musste feststellen, dass schon nach ganz kurzer Zeit so ziemlich alles überholt war, weil sich die Standardtexte der ARGen ändern. Ich musste auch feststellen, dass die ARGEn immer andere Einfälle hatten, die in meiner Anleitung gar nicht vorgesehen waren.

Tatsächlich muss man immer den Einzelfall prüfen. Deshalb mein Tipp: Wenn du so einen Wisch vorgelegt bekommst, stecke ihn ein mit der Begründung: "Das muss ich erst sorgfältig prüfen, dazu brauche ich ein paar Tage". Oder: "Ich unterschreibe niemals sofort Verträge ohne vorher meinen Anwalt zu fragen". Lass dich bitte nicht mit Sanktionsandrohungen einschüchtern. Seit dem 1.1.2009 wird die Weigerung, eine EGV zu unterschreiben, auch nicht mehr sanktioniert. Man bekommt sie schlimmstenfalls per Verwaltungsakt. Ohne Sanktion. D.h., wenn dir eine Leistungskürzung angedroht wird, wird geblufft. Man weiss zwar nie, was die ARGE so alles probiert. Aber spätestens vom Richter bekommst du die Kürzung wieder zurück. Dazu liegen inzwischen schon sehr viele Urteile vor.

Wenn du die EGV einmal mitgenommen hast, dann gehe bitte entweder zu einer Erwerbsloseninitiative oder stelle sie in ein Forum. Der Text muss geprüft werden und es muss ein Gegenvorschlag ausgearbeitet werden. Dieser sollte individuell und sinnvoll sein. So sinnvoll, dass du deren Text in den Schatten stellst. Sehr oft steht das Amt nach so einem guten Gegenvorschlag ohne Argumente da und lässt das Verfahren einschläfern. Dann hast du 2 - 6 Monate Ruhe und dann legt man dir wieder einen ganz anderen EGV-Text vor.

Wenn es nach einem sehr guten Gegenvorschlag nicht einschläft, dann wirst du meist zum Gespräch gerufen. Da werden die Druck machen, damit du doch noch deren Version unterschreibst. Tu es bitte nicht und nehme zu so einem Gespräch einen Beistand nach § 13 SGB X mit. Der kann dann alles bezeugen.

Onkel Tom

Jo, so isses..

Allerdings werde ich mich noch mal beim Anwalt darüber informieren, wie sich das
mit den Änderungen zum § 32 SGB II i.V.m EGV genauer verhält.

Ich kann hierbei z.Z. nur den Rat geben, das sich Betroffene schon im Vorfeld damit
befassen, was wirklich gut für sie selbst wär.

Haben Gegenvorschläge zur EGV überzeugenden Inhalt, das z.B. Einem Betriebs-
schlosser, der seine Berufsausbildung schon vor 20 Jahren absolviert hat, eine
Schulung in CNC-Technik ganz gut tuen könnte, lässt sich das interesse des Erwerbs-
losen, wieder eine Arbeit zu finden von der ARGE kaum noch wiederlegen.

Bildung wird immer unerschwinglicher.. Deswegen ziehe, was Du kriegen kannst.
Mehr wie nöö sagen kann die ARGE auch nicht und stehen im Streitfall vor dem SG
schlecht da.

In unserer Ini haben wir auch ein EGV-Kochbuch, das neu auf die Gegebenheiten ab
dieses Jahr neu konstruiert werden muss. Die Würze dazu musste schon immer bei
jeden Betroffenen individuell angepasst werden und wird diesbezüglich auch so
bleiben.




Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Heute war der Termin bei der SB meiner Bekannten ...

Es fing recht harmlos an und führte zu einigen Recht erfreulichen Ergebnissen.
1. Ihr Profil wurde geändert, so das sie keine CallCenter-Angebote mehr bekommt (weder In- noch Outbound), Anonymisiert war es eh schon.
2. Es wurde langfristig eine Umschulung mit Förderung vereinbart.
3. Es wurde eine 2 Monatsmassnahme zur Umschulungsvorbereitung vereinbart.

Die Sb erstellt eine komplett neue EGV, nach den Wünschen meiner Bekannten, über 6 Monate die die 2Monatsmassnahme als einzige Pflicht enthält. Genaueres dazu bei Eingang des Papiers.  ;)
Die Frage was die andere EGV sollte beantwortete sie recht aufschlussreich damit, das das der Standart wäre den sie mit jedem macht aber sich auch über jeden freut der Ziele hat und diese Individuell vereinbaren will. Ich habe mich gerade zu letzterem sehr unter Kontrolle halten müssen aber wollte die Verhandlungen meiner Bekannten nicht gefährden.
Auf jedem Fall ist meine Bekannte ihrem Ziel eine Ausbildung zu bekommen näher als zuvor und die Punkte die sie störten sind weg.

Nachtrag: Selbst das Tagesticket meiner Bekannten wurde anstandslos ersetzt, obwohl sie um den Termin gebeten hatte.

G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Galenit

Meine Bekannte wartet nachwievor auf ihre neue EGV ...
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

hoessi666

Wenn Sie die EGV mit den vereinbarten Zielen unbedingt haben will, sollte sie sich selbst beim Amt nochmal melden. Die werden ganz bestimmt nicht scharf darauf sein eine EGV mit enormen Kostenaufwand (Umschulung) zu bewilligen - gerade in der Krise nicht.
Nach einer gewissen Zeit (ich glaub, drei Monate) kann man die ARGE auch wegen Inaktivität drankriegen...Weiß ich aber jetzt nicht so genau...

Pinnswin

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Onkel Tom

Na denn darf mann ja gespannt sein, ob sich der K(r)ampf gelohnt hat.
Die kommende EGV nochmal wegen der Formulierung durchleuchten und wenn was
nicht passt, nochmal nachpassen.

Daumendrück  ;)

Ich habe gerade "in der Kriese" eine EGV zum Abschluss gebracht, die mir eine
echte Quallifikation mit Berufsabschluss ermöglicht und wo ich schon die Schulbank
drücke.

Die damit verbundene Zwangs-Auszeit für mich, mich am H4-Wierstand zu beteiligen
fällt mir nicht leicht aber ich glaube, dass ich die Qualli mir hartnäckig verdient habe.

Der Kampf dorthin war nicht leicht aber ich kann nur jeden raten, es auch zu versuchen.

Wer weiß, was noch alles so in D kommt..
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Es gibt Neuigkeiten:

Eine EGV, die Ihren Wünschen entspricht (die SB hat gelehrnt!), und eine Zuweisung zu einer Massnahme zur Umschulungsvorbereitung sind eingetroffen. Beides wird natürlich unterschrieben.  ;D

Irgendwie ist aber etwas zuviel in den Brief geraten, neben einer Kurzübersicht über meine Bekannte hat sich auch die interne Beantragung der Massnahme und eine Kostenübersicht in den Umschlag verirrt.
Für die 8 Wochen Kurs zahlt die ARGE 12600Euro in 3 Raten a 4200Euro.  :o :o :o
Anders gasagt die ARGE gibt für die 2 Monate Kurs soviel aus, wie sie ihr in 2Jahren zum Leben zur Verfühgung stellt.  :-\
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Onkel Tom

Wenn echte Quallifikationen im Rahmen des § 33 oder § 77 SGB 9 bewilligt werden,
stehen diese Kosten oft in der EGV..

Wichtiger ist darauf zu achten, in wieweit der Erwerbslose bei Abbruch der Maßnahme
haften soll. Hier hängt der Knackpunkt oft in der Formulierung dessen Absatz.

Ist so ein Passus drin ?.. Wen ja, wie formuliert ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

Das einzige was dazu drinsteht ist die Sanktion nach §20 wenn sie Anlass für einen Abbruch gibt.
Schadenersatz oder ähnliches ist nicht vermerkt, die EGV ist wirklich so wie sie sein sollte. Ich sag ja, die SB hat gelernt und sich echt Mühe gegeben. ;)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Onkel Tom

Wunderbar  ;) steht dazu nix ? Umso besser..

Oft wird gerne in einer EGV mit echter Quallifizierungsmaßnahme der erwerbslose
bis zu 30% der Kosten in Haftung genommen, falls die Maßnahme ohne wichtigen
Grund abgebrochen wird.

Manche SB wagen sich den Haftungpassus sogar bei unsinnigen Maßnahmen wie
z.B. den x-ten Bewerbungsterrorkurs. Sone Schmarräntzien sollten gleich raus
verhandelt werden, weil Erwerbslosenverwahrungsmaßnahmen nie ihr Ziel
und dessen Weg preisgeben. Da nützen Hochglanzprospekte des Trägers auch
wenig, da von der Präsentation her und der Umsetzung reichlich Unterschiede
sind.
Lass Dich nicht verhartzen !

Lefat

ZitatFür die 8 Wochen Kurs zahlt die ARGE 12600Euro in 3 Raten a 4200Euro.  

Also wenn das wirklich zutreffend ist ,ist das aus meiner Sicht ein Fall für den Bundesrechnungshof und für den Bund der Steuerzahler !!!!

Die wird den Kurs ja nicht als einzige besuchen ,und da würde es doch schon interssant sein zu wissen ,wie der Träger diese Kosten ermittelt !

12600€ für bischen IQ und Psychotests mit begleitendem Punkte und Striche auf Flipchart kleben halte ich für bischen überzogen !!

bist dir sicher ,das der Preis nicht für den Kommpleten Kurs ist ??
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Galenit

Der Preis ist für diese 8wöchige Massnahme.
Die Abrechnung geht über 320 Unterrichtsstunden (8x40h).

Nachtrag:
Die "Abrechnung" scheint für den ganzen Kurs a 16 Teilnehmer zu sein, zumindest soweit ich das auf den 2 Zetteln erkennen kann. (Der eine ist die reine "Abrechnung" mit Ratenvereinbarung, der andere ist eine Kursbeschreibung/-beantragung.
Mit 100%iger Sicherheit kann ich aber nun aber sagen, das dieser Teil nicht für sie bestimmt war, dort taucht nichtmal ihr Name auf.


G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Dorie


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