Arge will Geld kürzen weil Freund arbeitet

Begonnen von Huskystefanie, 15:04:08 Di. 21.August 2007

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Huskystefanie

Hallo Ihr lieben


Ich hofe ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen.
Und zwar.
Mein Freund hat seid dieser Woche endlich nen festen Job bekommt 1200Netto
Nun will die ARGE mir mein Geld kürzen, wegen Bedarfsgemeinschaft bla bla bla..allerdings ist eine Bedarfsgemeinschaft erst dann eine wenn man mind 1Jahr zusammen wohnt..was bei uns nicht der Fall ist.
Wir wohnen in dieser Wohnung seid Mai (Wir:Mein Freund mein Baby 6Monate und ich)
Ausserdem muß ich innerhalb eines halben Jahres hier ausgezogen sein da die Wohnung zu teuer ist...

Jetzt dachte ich, ich melde mich um, und zwar bei meinen Eltern setze nen Mietvertrag auf und basta...bleibe aber trotzdem hier wohnen.. Bei meinen Eltern ist alles eingerichtet quasi als würde ich wirklich da wohnen..Kinderzimmer,Wohnzimmer und Schlafzimmer..falls die Kontrollieren kommen...
Der Arge sage ich dann dass mein Partner und ich uns getrennt haben..

So, was muß ich denn beachten und wie hoch darf die Miete + Heizkosten sein??Damit ich das in den Vertrag schreiben kann...die bei der Arge meinte was von 296Euro
Gibt es vielleicht sonst irgendwelche alternativen???

Lg

Stefanie

Galenit

Ein 1Jähriges zusammenwohnen ist ein Indiz für eine EEg, ein gemeinsames Kind eine zusammen Angemietete Wohnung u.ä. auch.
Kommt halt drauf an was Ihr angegeben habt ...

Falls Du Dich von ihm trennst musst Du um Erlaubniss bitten umziehen zu dürfen ...

Wie hoch die KDU sein darf hängt von Eurem Kreis ab, einfach bei der ARGE erfragen zumal Du ja eh nen Zwangsumzug vor Dir hast.  ;)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Pedder

Egal wie lange sie mit ihrem Freund zusammen lebt. Sie hat einfach laut BGB keinen Anspruch auf Unterhalt seinerseits.


Nun: sie kann ja mal versuchen ihren Partner auf Unterhalt zu verklagen wenn er nicht zahlt. Die Richter werden sich kugeln vor lachen.
Den einzigen Anspruch den sie gegenüber den Partner hätte wäre Kindesunterhalt wenn er denn der Vater sein sollte.

Wie dem auch sei. Wenn sie eine schriftli. Bestätigung hat eifach mal der ArGe vor legen und um Stellungnahme bitten.

Dieser ganze SGBII-Quatsch hat laut BGB keine Gültigkeit.

P.S. Wie kann ich hir zu meinem Beitrag eine PDF-Datei anhängen?
In dem stehen ganz eindeutig die Rechte und Pflichten einer nichtehelichen Gemeinschaft.

Huskystefanie

wie ist das denn überhaupt, wenn ich mich wieder bei meinen Eltern melde?...
Dürfen die überhaupt Miete verlange?? Ich bin ja noch unter 25..allerdings melde ich mich und das Kind ja dort an *dummfrag*

Lg

Stefanie

Ratrace

Hallo Stefanie!

Geh doch mal auf http://www.muenster.org/sperre/. Dort ist auf der rechten Seite der Menüpunkt "Downloads". Lade Dir die Ausgabe 02/2006 runter (Titel der Ausgabe: "Wolle mer se roilosse?").

Dort ist als Hauptartikel das Thema "Hausbesuche der Arge" abgehandelt. In diesem Artikel wird auch auf das Thema "Bedarfsgemeinschaften" eingegangen.

Nur so viel vorweg: Nur, weil Dein Freund nun verdient und ihr zusammen wohnt, hat das noch gar nichts mit einer Bedarfsgemeinschaft zu tun. Diese kennzeichnet sich lt. BVerfG nämlich dadaurch aus, daß man füreinander finanziell einstehen WILL und alles andere nach der Bedarfsdeckung der Bedürfnisse der Gemeinschaft hintenansteht. Weitere Indizien: Gemeinsame Konten / Versicherungen, gemeinsame Verwandte usw.

Hier kommt natürlich ins Spiel, daß ihr ein gemeinsames Kind habt. Das schließt aber eine Trennung nicht aus...  :]

Ratrace
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Ziggy

ZitatP.S. Wie kann ich hir zu meinem Beitrag eine PDF-Datei anhängen?
Das PDF muß auf irgendeinem Webhost liegen, darauf verlinkst du dann. Es gibt viele Free Webspace Anbieter, es kann aber natürlich auch eine eigene Domain oder sogar der eigene Rechner sein (nicht unbedingt so empfehlenswert).
Das direkte Hochladen von Bildern, Attachments etc. auf Chefduzen ist leider nicht möglich.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

Hi


Wirklich viel weiter bin ich leider nicht gekommen... ?( ?( ?( ?(

stern3007

ZitatOriginal von Pedder
Den einzigen Anspruch den sie gegenüber den Partner hätte wäre Kindesunterhalt wenn er denn der Vater sein sollte.

Bist du da sicher? Sie hat dem Vater des Kindes gegenüber auch Unterhaltsanspruch. Wenn der Freund der Vater ist, müßte er zahlen. Fragt sich dann nur ob nach dem Kindsunterhalt noch etwas übrig bleibt.

Woki

ZitatDas PDF muß auf irgendeinem Webhost liegen, darauf verlinkst du dann.
Genau... Entweder du legst dir selber einen Account an und lädtst dort hoch oder aber du benutzt einen der vielen 1-Click-Hoster.
Liste

Nach dem Upload erhältst du einen Download-Link, den du im Forum postest.
Eventuell (speziell wenn persönliche Daten enthalten sind) verpackst du ein PDF mit Winrar mit Passwortverschlüsselung.
Dann können Leute, die die Datei zufällig gefunden haben, nichts damit anfangen, während User hier im Forum das Archiv entpacken können. Natürlich muss das Passwort dann ebenfalls hier gepostet werden. ;)

Zitatder eigene Rechner sein (nicht unbedingt so empfehlenswert).
Das ist nicht nur nicht unbedingt, sondern überhaupt nicht empfehlenswert.
Das ist zwar machbar aber technisch viel zu aufwändig, wenn die Datei, insbesondere über längere Zeit, zum Download verfügbar sein soll.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

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