Nun ist es soweit

Begonnen von Huskystefanie, 13:07:39 Di. 04.September 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Huskystefanie

Hallo

Nun ist es soweit bin fix und fertig, ich habe die letzten zwei Monate alleine müssen die Miete zahlen weil mein Freund AB-Los wurde, seid dem 15.08. hat er nun arbeit und verdeient 1900Brutto.
Gestern wollte ich Lebensmittel für uns kaufen gehen...Die Arge hat mir allerdings mein Geld gestrichen...jetzt stehen wir da, haben kein Geld mehr, kaum noch essen und mein Freund bekommt erst in 14Tagen 600Euro von seiner arbeit..

War heute auf der Arge...die meinten da mein Freund nun SOVIEL verdienst,steht mir nichts mehr zu!!!! Hallo?????Wovon soll ich denn die Rechnungen bezahlen?????Die können doch nicht einfach ohne voranküdigung alles streichen??????

Was soll ich denn nun machen??????

DAs interessiert die von der Arge aber nicht...habe denen gesagt das ich ein kleines Baby habe und kein essen mehr keine Pampers mehr... aber wie gesagt es INTERESSIERT die nicht!

Lg

Stefanie

mousekiller

Am besten heute nachmittag noch sofort dort in Begleitung aufschlagen und denen einheizen. Das kann es echt nicht sein, das ohne Begründung einer alleinerziehenden mit Kind im ersten Jahr das Geld gestrichen wird.

Ruf am besten gleich noch das örtliche Revolverblatt an und schilder deinen Fall. Medien sind für solche Schlagzeilen immer gern bereit auch mal der ARGE auf die Füße zu treten.

Ich weiß, es ist ein Kampf wie Don Quichotte gegen Windmühlen, aber: wenn dein Freund frühestens in 14 Tagen das erste Geld erhält, gilt bis dahin das Zuflussprinzip, das heißt, die müssen zumindest bis zum Auszahlungszeitpunkt Kohle rausrücken.

Tut mir echt leid, das dir das jetzt passiert, aber ich drück dir die Daumen, das es wieder wird.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Huskystefanie

Die haben zu!!!! :aggressiv>

mousekiller

Dann zum nächstmöglichen Termin. Bei uns jedenfalls haben die Dienstags und Donnerstags Behördentage, das heißt, bis 18.00 Uhr offen.

Nichtsdestotrotz würde ich versuchen, Medieninteresse zu wecken. Ruf das Jugendamt an und bitte die um Hilfe. Dein Freund soll beim Arbeitgeber um einen Vorschuß bitten. Es ist zwar eine ziemliche Betteltour, aber es geht ja schließlich hier vorrangig darum, das das Kleine versorgt ist.

Wäre ich an deiner Stelle, hätte ich denen warscheinlich die vollgeschi*** Windel auf die Theke geknallt, das Kleine daneben gelegt und gesagt, das du jetzt eben deswegen mal kurz anschaffen gehen musst, das Kleine braucht was zu essen.

Sorry, aber in solchen Momenten klappen bei mir sämtliche Messer in den Hosentaschen auf!
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Kater

den Antrag unten entsprechend umformulieren, ausfüllen und mitnehmen...

ZitatAbsender




Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am...... meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

Huskystefanie

Wenn ich das Jugemdamt einschalte, kommt es nachher noch soweit dass die mir mein Kind abholen ;(
Mit der Begründung dass der Lebensunterhalt des Kindes nicht gesichert ist oder so... damit sind die doch ganz schnell!!!!!
Und dann kann ich mein Kind in einer Pflegefamilie besuchen gehen...

Codeman

Kann mich hier Kater nur anschliessen.Bitte unbedingt abformulieren und hin zur Arge.

ZitatNun ist es soweit bin fix und fertig, ich habe die letzten zwei Monate alleine müssen die Miete zahlen weil mein Freund AB-Los wurde, seid dem 15.08. hat er nun arbeit und verdeient 1900Brutto.

Gibt es dafür eine rechtliche Begründung der Arge ?

ZitatWar heute auf der Arge...die meinten da mein Freund nun SOVIEL verdienst,steht mir nichts mehr zu!!!! Hallo?????Wovon soll ich denn die Rechnungen bezahlen?????Die können doch nicht einfach ohne voranküdigung alles streichen??????

Hmm,aus der rechnung von mir im anderen thread ist ja zu sehen,dass euch noch etwas zusteht.Um nochmal eine genaue Berechnung anzustellen,bräuchte ich nochmal sämtliche daten von dir.

Ohne Sanktionsbescheid kann man dir nicht einfach die zahlung verweigern.Auch einbehaltung der zahlung ist eine sanktion.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

also, es hat der ALG1 bescheid meines Freundes gefehlt, der hat 239Euro bekommen, dann hieß es er arbeitet seid dem 15.08. und bekommt 1900 Brutto, deshalb würde mir nichts mehr zustehen...evtl noch eine kleine Nachzahlung

Hier die Daten
Einkommen Freund: 1900Brutto
Kindergeld 154Euro
Elterngeld: 562,85 Euro



Miete 569,50 Euro
Strom 140 Euro
800 Euro Heizung die wir bezahlt haben für das ganze Jahr

Lg

Stefanie

Codeman

So,

ich habe mir mal erlaubt euren gesamtbedarf zu ermitteln.Demnach kannst du dann ablesen ob dies alles rechtens ist.

Bei eheähnlicher Gemeinschaft

626 euro + 207 euro + 569,50 euro = 1400,50 euro Gesamtbedarf

Dem gegenüber stehen folgender einkünfte

1200 euro netto deines freundes(ich nehme deine angaben aus dem anderen thread)
150 euro kindergeld
262,85 Elterngeld (dazu sag ich noch was)

Von den 1200 euro deines Freundes geht folgendes noch ab (es sei denn du sagst mir noch ob er inner gewerkschaft ist,unterhalt zahlt,schulden hat,sonstige andere aufwendungen hat)

1200 euro
- 30 euro Versicherungspauschale
- 63 euro Fahrtkosten (ich beziehe mich hiermit auf deinen anderen thread wo sagtest er fährt 15km hin und 15km zurück,ich lege eine erstattung von 20cent pro kilometer zu grunde)

= 1103 euro anrechenbares einkommen

1400,50 euro
- 1103 euro
- 150 euro
- 262,85 euro

= Überhang von 115,35 euro

Bei NICHT bestehen einer eheähnlicher Gemeinschaft

347 + 347 euro + 207 euro + 569,50 euro = 1470,50 euro

= Überhang von 45,35 euro

Wichtig wäre es !!!!!!! Seit ihr eine eheähnliche Gemeinschaft bzw. werdet ihr so bei der Arge geführt !!!! ????????

Wenn nein,dann steht dir ein Mehrbedarf von 36% oder 125 euro zu.Wenn das zu trifft,müsstest ihr noch etwas von der Arge bekommen.

Habt ihr noch irgendwelche anderen versicherungen oder sonstiges ?


Noch was zum Thema Elterngeld.Nicht Anrechenbar,im sinne von einkünften,bleibt lediglich ein Betrag von 300 euro oder weniger.

Daher musste ich die differenz als einkommen werten.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

Hi

Wir werden bei der Arge als Bedarfsgemeinschaft gezählt.
Mein Freund zahlt keinen Unterhalt und er ist in keiner gewerkschaft.
Versicherungen von meinem Freund:
Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und eine extra Versicherung für´s Kind..
Wir haben zwei Autos,
und der Hund ist versichert :-)

lg

Stefanie

Codeman

Hmm,

also aus meiner sicht stellt es sich jetzt so da,dass du nichts mehr von der Arge bekommen wirst.Da ihr als eheähnliche Gemeinschaft zählt,ist dein bedarf ebenso schon abgedeckt,wie der bedarf deines kindes,sowie die Miete.

Also ich würde sagen - no chance.

Aber höre bitte noch weitere Teilnehmer an.Trotz alledem geht es aber nicht,dass einfach die zahlung aufgehoben wurde.Dagegen solltest du in Widerspruch in gehen.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

ZitatOriginal von Codeman
Hmm,

also aus meiner sicht stellt es sich jetzt so da,dass du nichts mehr von der Arge bekommen wirst.Da ihr als eheähnliche Gemeinschaft zählt,ist dein bedarf ebenso schon abgedeckt,wie der bedarf deines kindes,sowie die Miete.

Also ich würde sagen - no chance.

Aber höre bitte noch weitere Teilnehmer an.Trotz alledem geht es aber nicht,dass einfach die zahlung aufgehoben wurde.Dagegen solltest du in Widerspruch in gehen.

MfG
Codeman


Na toll.... trotzdem vielen Dank für die Auskünfte!

Lg

Stefanie

Ziggy

Und ihr habt auf jeden Fall Anspruch, bis der erste Lohn tatsächlich kommt (Zuflußprinzip). Und wenn der erste Lohn nur 600 EUR ist, bleibt da auch noch ein Aufstockbetrag. Einfach Hahn abdrehen ist nicht, und ohne Bescheid  schon gar nicht. Also, Druck machen!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

ZitatOriginal von Ziggy
Und ihr habt auf jeden Fall Anspruch, bis der erste Lohn tatsächlich kommt (Zuflußprinzip). Und wenn der erste Lohn nur 600 EUR ist, bleibt da auch noch ein Aufstockbetrag. Einfach Hahn abdrehen ist nicht, und ohne Bescheid  schon gar nicht. Also, Druck machen!

Grüße, Ziggy

und was soll ich denen nun sagen?????..ich bin grad voll verzweifelt..muß ich jetzt bei m einem Freund betteln dass der meine R%echnungen mitbezahlt???könnte nurnoch heulen..
Sorry

Stefanie

Ziggy

Was sollst du denen sagen?
Dein Freund bekommt erst in 14 Tagen einen halben Lohn, weil er ja nur den halben August gearbeitet hat, also hast du für September auf jeden Fall noch Anspruch auf ALG II bis zur Bedarfsdeckung. Erst für Oktober ist dann wahrscheinlich nix mehr, wie Codeman schon gesagt hat.

Zitatmuß ich jetzt bei m einem Freund betteln dass der meine Rechnungen mitbezahlt???
Betteln hoffentlich nicht, aber im Prinzip: Ja. Nur, wenn der auch nix hat ...
Wie du vorgehen musst, haben ja Kater und Codeman schon gesagt. Es tut mir leid, ich verstehe deine Situation, bitte versuche, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Kannst du vielleicht jemanden anpumpen, bis die Arge reagiert?

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

ZitatOriginal von Ziggy
Was sollst du denen sagen?
Dein Freund bekommt erst in 14 Tagen einen halben Lohn, weil er ja nur den halben August gearbeitet hat, also hast du für September auf jeden Fall noch Anspruch auf ALG II bis zur Bedarfsdeckung. Erst für Oktober ist dann wahrscheinlich nix mehr, wie Codeman schon gesagt hat.

Zitatmuß ich jetzt bei m einem Freund betteln dass der meine Rechnungen mitbezahlt???
Betteln hoffentlich nicht, aber im Prinzip: Ja. Nur, wenn der auch nix hat ...
Wie du vorgehen musst, haben ja Kater und Codeman schon gesagt. Es tut mir leid, ich verstehe deine Situation, bitte versuche, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Kannst du vielleicht jemanden anpumpen, bis die Arge reagiert?

Grüße, Ziggy

Ja ich kann Gott sei dank auf meine Eltern zählen, die Pumpen mir auf jeden Fall was..
Ich habe denen heute schon auf dem Amt gesagt dass mein Freund nur den halben Lohn bekommt...das hat die nicht wirklich interessiert..
die sagte nur, mal abwarten ob Sie überhaupt noch was bekommen...

Lg

Stefanie

Ziggy

Gott, die sind ja so borniert. Bei mir haben die das damals gottseidank anders gemacht. Ich hab gesagt, da und da fange ich an zu arbeiten, da und da kommt das erste Geld, und die haben mir einfach nochmal den vollen Monat aufs Konto gepackt, und dann habe ich meine Abrechnug vorgelegt, und habe dann eine Rückforderung bekommen, die ich sofort überwiesen habe. Muß denn in diesem Scheißland alles andersrum sein?

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

ZitatOriginal von Ziggy
Gott, die sind ja so borniert. Bei mir haben die das damals gottseidank anders gemacht. Ich hab gesagt, da und da fange ich an zu arbeiten, da und da kommt das erste Geld, und die haben mir einfach nochmal den vollen Monat aufs Konto gepackt, und dann habe ich meine Abrechnug vorgelegt, und habe dann eine Rückforderung bekommen, die ich sofort überwiesen habe. Muß denn in diesem Scheißland alles andersrum sein?

Grüße, Ziggy


...das frage ich mich auch...
ich bin so sauer und wütend :aggressiv> :aggressiv> :aggressiv>
aber das bringt ja alles nix...

Codeman

ZitatEs tut mir leid, ich verstehe deine Situation, bitte versuche, dich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Ich stimme Ziggy was das betrifft zu.Auch wenn es hart klingen mag,rumweinen in der Situartion nützt nichts.

Du gehst so wie dein Jobcenter oder deine Arge offen hat da hin und sagst du  beantragst weiterhin leistungen.Bedürftigkeit liegt ja immernoch vor,egal ob dein freund arbeit hat.So lange wie kein geld aufn konto ist nützt die tollste arbeit nichts.

Du solltest auch nicht davor zurückschrecken evtl. dich an die Vorgesetzten deines SBs zu wenden oder an den Leiter der Arge.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Huskystefanie

Habe grad wieder auf der Arge angerufen ( habe kaum noch Sprit im Tank kann also nirgendwohin fahren..)
Ich würde noch 262Euro in den nächsten 3-4Tagen bekommen mehr könnte sie jetzt auch nicht machen.
Lg

Stefanie

Wilddieb Stuelpner

Na dann kommt eben für Deinen 1.900-Euro-verdienden Freund nach der Kür des Kindermachens nun die Pflicht des Versorgens von Freundin und Kind. Die Zeit des Spaß habens, des Juxes und der Dollerei haben nun ein Ende und der Ernst des Lebens kommt auf Euch zu. Die 1.900 Euro/Monat sind nicht seins zum Verjubeln, sondern er ist unterhaltspflichtig.

Frag ihn doch einmal, ob er sich dieser Verantwortung ernsthaft stellt, wenn die ARGE nicht mehr zahlen kann und will?

Und wenn alle Stricke reißen, soll es noch gewordene Großeltern geben, die an dessen Stelle treten sollten. Der Sozialstaat hat eben auch seine Grenzen und daß der Erhalt der Wohnung, der Kauf von Nahrungsmitteln und Waren des täglichen Bedarfs wichtiger ist als Party machen, dürfte Euch beiden wohl nun klar sein.

Selbstverständlich meldet man sich erst von der Arbeitslosigkeit ab, wenn man die erste Lohnzahlung erhalten hat und nicht bei Arbeitsantritt. Umgekehrt hat man ja auch erst frühestens Anspruch auf Leistungen, wenn man tatsächlich bedürftig ist und beantragt Alg II.

So dürfte das Zuflußprinzip zu verstehen sein: Man befindet sich solange in der nachteiligen bzw. bevorteilten Situation bis dahin nicht zugeflossen bzw. nichts verbraucht wurde. Und da Dir von Deinem Freund nichts an Unterhalt auf Dein Girokonto zugeflossen ist, dürfte er in den Augen der ARGE weiter als arbeitslos zu zählen sein.

Und ansonsten kann man Vorschuß bei ARGE und AG beantragen. Solange kein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid der ARGE mit Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt, hat die Behörde weiter zu zahlen und nicht eigenmächtig vom Hörensagen die Zahlung einzustellen. Das Mindeste ist die Gewährung von Gutscheinen.

Ansonsten sollte man sich wegen der Lebensmittel an die örtliche Tafel wenden.

Und wenn man arbeitslos ist, ist es empfehlenswert die Zahlungsleistung der Miete an den Vermieter abzutreten. So schützt man sich vor den Wohnungsverlust.

Den vermuteten Stromverbrauch wie Du es darstells, zahlt Ihr im voraus bis zum Jahresende 2007 und nicht in Abschlägen?

Schön für den Energiekonzern, so ein einnehmendes Wesen zu haben und sich auf vorausschauende Vermutungen zu stützen statt auf die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs. Also wäre auch hier was an eingesparten Verpflichtungen zu machen. Dito beim Wasser- und Gasverbrauch.

Wilddieb Stuelpner

Wie das Einschalten der Medien zu Veränderungen in diesem Einzelfall, aber nicht für alle gleichgelagerte Arbeitslosenfälle führte - also ein stümperhaftes, menschenverachtendes Hartz-IV-Recht:

MDR, Sendung "exakt" vom 21.08.2007: Leben ohne Strom - Wenn der Versorger ernst macht

MDR, Sendung "exakt" vom 04.09.2007: Nachklapp: Leben ohne Strom

Huskystefanie

..Party machen tun wir schon lange nicht mehr... haben wir auch früher kaum gemacht...


Mein Freund ist dazu bereit in Zukunft die Lebensmittel etc zu kaufen ganz klar!!!!
Nur bleiben nach all den Rechnungen von den 1200 Euro die er hat auch nicht mehr soviel übrig.
Am Strom können wir auch nichts Sparen, bei uns läuft das Warmwasser über Strom, und sämtliche Maschienen, wie Waschmaschiene,Spülmaschiene..etc..wir haben das ausrechnen lassen und so verbrauchen wir 140Euro Strom pro Monat..

Mein Geld soll in 3-4 Tagen da sein, einen Vorschuss bekomme ich nicht..

Lg

Stefanie

Wilddieb Stuelpner

140 Euro/Monat Strom ist doch ein ziemlich großer Posten. Ein Manko in Deutschland ist es, z.B. daß Arbeitslose im Ersetzungsfall von verbrauchter Haushalts- und Elektrotechnik kein Anrecht haben, auf energiesparsamere Technik mit amtlicher Unterstützung umstellen zu können.

In Großbritannien und den skandinavischen Ländern ist das gängige Praxis.

ARD/WDR, Sendung MONITOR Nr. 560 am 22. März 2007: Lichter aus? Wie Hartz4-Empfänger vergeblich versuchen mit ihrer Strompauschale klar zu kommen

"... In Ländern wie Großbritannien werden sozialschwachen Familien gute Energiespargeräte per Gesetz gesponsert, weil es ihnen, dem Klima und auf Dauer der Staatskasse nützt. Die deutsche Familie Pütz muss auf solche guten Ideen aber noch warten."

Betrachtet man sich die steigenden Lebenshaltungskosten, der Lebensmittel, die Entwicklung der Inflationsrate und die gegenläufige Einkommensentwicklung, da paßt einiges in dieser bundesdeutschen Volkswirtschaft nicht zusammen und da ist eine Diskussion um Erhöhungen des Regelsatzes zu Alg II durchaus berechtigt.

Wichtiger aber wäre mehr Druck und Zwang auf AG-Verbände, daß die nur noch tariflich bezahlte und sv-pflichtversicherte Arbeit anbieten müssten. Und dazu sind als unterste Grenze eben dringend die Mindestlöhne nötig. Die Betriebe müssen auch gezwungen werden, die vorhandenen Qualifizierungen und Berufserfahrungen ihrer Mitarbeiter aufrechtzuerhalten, damit die Löhne und Gehälter diesen gestiegenen Anforderungen auch gerecht werden. Auch sollten junge Familien und Ehen bei der Kinderbetreuung, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden, damit sie während der häuslichen Kindererziehungszeiten nicht den Anschluß ans Berufsleben verlieren. Leider sind in der Hinsicht Teleworkingvorhaben eingeschlafen.

nontestatum

Du musst dich auch sofort um deine Krankenversicherung kümmern.

Wenn der Leistungsbezug von ALG II beendet ist, bist du auch nicht mehr krankenversichert. Und dein kind auch nicht mehr.

Ab 1.4.2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht, man ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen und sich zu versichern. Wer dies nicht tut, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Ich gehe davon aus, dass dein Freund zukünftig den KV-Beitrag für dich zahlen muss.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, wäre evtl. eine Unterstützung bzl. des Beitages durch die ARGE möglich, das müsste dann  ausgerechnet und geprüft werden:

§ 26 Absatz 3 SGB II

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Zitat(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

Ziggy

Vielleicht solltest du den jungen Stecher mal etwas mehr in die Pflicht nehmen, ich habe so den Eindruck, er lässt alles an dir hängen.

Allein schon deine Wortwahl - sein Geld, deine Rechnungen, dein Kind ...  betteln, daß er deine Rechnungen zahlt ...

H A L L O O O o o o o ?

Es ist euer Geld, eure Rechnungen, euer Baby, euer Problem!
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Huskystefanie

ZitatOriginal von Ziggy
Vielleicht solltest du den jungen Stecher mal etwas mehr in die Pflicht nehmen, ich habe so den Eindruck, er lässt alles an dir hängen.

Allein schon deine Wortwahl - sein Geld, deine Rechnungen, dein Kind ...  betteln, daß er deine Rechnungen zahlt ...

H A L L O O O o o o o ?

Es ist euer Geld, eure Rechnungen, euer Baby, euer Problem!
Bisher ist alles an mir hängen geblieben!!
Ich habe immer alles bezahlt, mich um alles gekümmert nun geht das nicht mehr....
natürlich wird er für uns bezahlen schließlich wohnen wir zusammen

sandra1978

so ging es mir auch wir sind zusammen gezogen
dann war gleich das alleinerziehungsgeld 120euro weg und wir sind ne bedarfsgemeinschaft geworden dann ist meine erste tochter nicht von meinem jetzigen mann und der unterhalt wird uns abgezogen so bleiben uns bei 5 personen vom amt 580 euro zum leben

aber so ist das was habe ich einspruch eingelegt und bin sogar zum bürgermeister aber es ist nicht das amt das das so bestimmt sondern der staat
und ihr müsst bei euren rechnungen auch noch 18 prozent heizkosten abziehen

und heizkosten und strom werden hier in deutschland nicht übernommen
sie zahlen einen nur die betriebskosten (wenn mann zurückzahlen muss)
wenn deine miete dem entspricht was das amt dir an warmmiete übernimmt bist du darüber kannst du selber zahlen das ist seit 06 so

mousekiller

Stefanie, es geht nicht darum, das dein Freund die Rechnungen übernimmt.

Es geht schlicht und ergreifend darum, das er sich dessen bewusst wird, das er mit eurem Zusammenziehen auch die Verantwortung für die Versorgung der Familie übernommen hat - ob er nun der Vater des Kindes ist oder nicht. Er wusste, was du an Geld bekommst, er konnte sich ausrechnen, was er an Geld bekommt.

Deine Formulierung

ZitatBisher ist alles an mir hängen geblieben!!

erweckt bei mir den Eindruck, das er sich lediglich ins gemachte Nest gesetzt hat und dachte, er könnte sich jetzt von dir aushalten lassen! Was ist denn mit dem, was er an Arbeitslosengeld bekam? Hat er es in die Wirtschaft gesteckt oder für sich behalten?

Sollte das zweite zutreffen, dann würde ich an deiner Stelle schleunigst mit ihm ein Machtwort reden.

Entschuldige, wenn ich das jetzt so direkt sage, aber mit dem Einkommen könnt ihr euch auch keine Autos mehr leisten, wenn ihr zusätzlich zum Baby noch einen Hund habt. Wenn ich deinen Nick mal interpretiere ist das ein Husky und dessen Unterhalt ist nicht grad billig.
Ihr solltet zusehen, das ihr zumindest Dinge, die nicht unbedingt nötig sind, loswerdet und nein, dazu zähle ich nicht den Hund.

Wenn alle Stricke reißen, solltet ihr wirklich ernsthaft über den Vorschlag nachdenken, der an anderer Stelle schon gemacht wurde: er sucht sich ein Zimmer, das er anmietet in einer WG und du bleibst in der Wohnung.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

  • Chefduzen Spendenbutton