Zur Verschwiegenheitspflicht des Maßnahmeträgers bei Eingliederungsmaßnahmen nach §421i SGBIII

Begonnen von tigerkralle, 15:08:42 Mo. 17.September 2007

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tigerkralle

Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben oder nicht?
Die Arbeitsagenturen nennen sie gerne beschönigend-vernebelnd Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Weiterbildung, Bewerbungstraining oder individuelles Bewerbercoaching. Zumindest soweit es um ALG I-Bezieher geht, haben diese Maßnahmen eines gemeinsam: ihre Rechtsgrundlage findet sich in § 421i SGB III und ihre offizielle Bezeichnung lautet Eingliederungsmaßnahme. Dieser § 421i SGB III scheint zur Zeit die mit Abstand wirksamste Waffe im Arsenal der BA auf dem Weg zur Senkung der Arbeitslosenzahlen zu sein. Dies funktioniert vereinfacht dargestellt so: Die Arbeitsagentur kauft bei einem Maßnahmeträger z.B. das Produkt "individuelles Bewerbercoaching" ein. Die Bezahlung des Maßnahmeträgers erfolgt erfolgsorientiert, d.h. für erfolgreich vermittelte Erwerbslose gibt es einen Bonus und für bei Maßnahmeende noch Unvermittelte wird ein Malus verhängt. Einzelheiten hierzu könnt Ihr euch auf den Seiten 4 und 5 dieses Foliensatzes hier ansehen:
http://www.agarbeit.de/Downloads/2004_4_2_Foliensatz1.pdf

Für die Einhaltung von Recht und Gesetz ist per Vertrag allein der Maßnahmeträger verantwortlich und der ist naturgemäß - will er doch keinen Malus riskieren - kein bißchen zimperlich im Umgang mit dem Erwerbslosen. Da wird auf Teufel komm raus drangsaliert, genötigt, beschimpft, beleidigt :aggressiv>(der Erwerbslose ist meist ohne Zeuge und dem sozusagen wehrlos ausgesetzt); Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte werden mißachtet, denn das Ziel heißt: raus aus dem ALG I-Leistungsbezug mit dem Arbeitslosen. Entweder der Erwerbslose verzichtet genervt auf seinen weiteren Leistungsanspruch indem er die Maßnahme abbricht und die Arbeitsagentur ihm daraufhin unterstellt, er stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung oder aber er nimmt, unter dem massiv ausgeübten Druck, eine der zahlreich verfügbaren Beschäftigungen im Niedriglohnsektor auf, auch wenn die Entlohnung dafür im Einzelfall vielleicht niedriger ist, als das zuvor bezogene ALG I und der Job damit gem. §121 SGB III als unzumutbare Beschäftigung zu gelten hat und vom Maßnahmeträger daher eigentlich überhaupt nicht vorgeschlagen werden darf.
Eine weitere Option des Maßnahmeträgers zur Steigerung seines Honorars ist das Aushorchen des Erwerbslosen nach vermeintlich ALG I-leistungsrelevanten Tatsachen (z.B. Schwarzarbeit, inoffiziell gezahlte Abfindungen des letzten AG, etc.). Wird ihm dergleichen bekannt, so hat er - dazu ist er vertraglich verpflichtet - dies an die Arbeitsagentur zu melden.
Nur leider steht ihm da das Bundesdatenschutzgesetz und machmal sogar - wenn der Betreuer des Maßnahmeträgers ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge ist - § 203 StGB im Wege. Um diese Klippe zu umschiffen, lassen sich die Maßnahmeträger zu Beginn der Maßnahme vom Erwerbslosen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Hier ein Textbeispiel:

Eingliederungsmaßnahme nach § 421i SGB III
Einverständniserklärung
Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Geburtsdatum
Anschrift
Für die ordnungsgemäße Arbeitsvermittlung und die Gewährung von Leistungen an die (...) ist es notwendig, Daten an die Arbeitsagentur weiterzuleiten. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und verschlüsselt an die zuständigen Ansprechpartner/innen der Arbeitsagentur gesandt.

Zur Bestätigung der Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme ist die (...) vertraglich verpflichtet, vier Monate und neun Monate nach Beginn der Beschäftigung der Arbeitsagentur eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, dass das Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis noch andauert. Dies hat er auf dem beigefügtem Vordruck 7.1 zu geschehen.

Die Daten auf dem Vordruck werden erfasst, um den Vergütungsanspruch der (...) gegenüber der Arbeitsagentur geltend zu machen und aus diesem Grund der Arbeitsagentur weitergeleitet.

Ich bin über die Berichterstattungspflicht der (...) und die Weitergabe von Daten an die Arbeitsagentur informiert worden und habe Einsicht in den Vordruck 9 erhalten.

Ich bin darüber informiert worden daß ich nicht verpflichtet bin, mein Einverständnis zur Weitergabe der Daten aus dem Vordruck zu geben.

Datum / Unterschrift Teilnehmer/in

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sich die Mitarbeiter/innen der (...) vier Monate und neun Monate nach Beginn eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bei meinem Arbeitgeber über den Fortbestand informieren.
Mit der Weitergabe der Daten aus dem Vordruck an die Arbeitsagentur erkläre ich mich einverstanden.

Datum / Unterschrift Teilnehmer/in


Darin ist - im umfangreichenText gut versteckt (hier farblich hervorgehoben) - dann auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung enthalten. Diese zu unterschreiben, sollte sich jeder Erwerbslose gut überlegen. Schließlich verzichtet er, wenn er denn unterschreibt pauschal auf einen wichtigen Teil seiner Persönlichkeitsrechte. Das sind immerhin Rechte mit Verfassungsrang!
Wichtig!!! Eine Verweigerung dieser Unterschrift kann sich nicht auf den Leistungsbezug auswirken auch wenn der Maßnahmeträger vielleicht etwas anderes behaupten wird. Sie wird sich aber sehr wohl auf die Arbeit des Maßnahmeträgers auswirken, denn er kann seiner Berichterstattungspflicht gegenüber der Arbeitsagentur nicht mehr nachkommen. Was dann in solchen Fällen passiert, darüber habe ich keine Informationen.
Eigentlich müsste der Erwerbslose dann sanktionsfrei aus der Eingliederungsmaßnahme entlassen werden und der Maßnahmeträger u.U. einen Einnahmeausfall hinnehmen.
:laola>

Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Maßnahmeträger dann die verweigerte Unterschrift einfach ignorieren und die Maßnahme inklusive Berichterstattung einfach illegal weiterführen wird, um seinen Bonus nicht zu verlieren.

Frage an alle Forenteilnehmer, die bereits in einer solchen Situation waren und die Unterschrift unter eine solche Einverständniserklärung verweigert haben:

-Welche Konsequenzen hatte das für dich?
-Wurde die Eingliederungsmaßnahme daraufhin abgebrochen oder einfach weitergeführt?
You fool some people sometimes
but you cant fool all the people all the time
(B. Marley/P. Tosh)

Fragender

Wenn die Verweigerung der Unterschrift keine Sanktion zur Folge hat, und das kann ja unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte gar nicht möglich sein, würde ich auf keinen Fall unterschreiben, genauso wie ich schon bei Firmen deren Personalbogen nicht unterschrieben habe, weil diese nicht nur unzulässige Fragen stellen, sondern Fragen dabei sind bei denen man mit seiner Unterschrift bewusst auf den Datenschutz und seine Persönlichkeitsrechte verzichten soll.

Dass auch im Bereich ALG I sprich SGB III massiv das Gesetz verschärft worden ist zeigt ja schon dass man auch da eine Eingliederungsvereinbarung eingeführt hat, HartzIV lässt grüssen.
Freundliche Grüsse

flipper

hi tiger, herzlich willkommen in der scheisse  :cheer:  ;)

das mit dem 421er ist altbekannt *gäähn*

jede verweigerung der mitwirkung hat sanktion zur folge, und wie du in einem thread mit der krebskranken mutter hier sehen kannst geht die mitwirkung bei einigen ämtern bis zum beschleunigen abgang ins frühe grab. mit §§ brauchst hier nich um dich werfen (vorsicht rechtsberatungsverbot!), die kennenwa alle, ohne kommentare dazu und urteile und 5 jahre erfahrung und jurabildung helfen die den leuten kaum, dann lieber auf beratungshilfe zum anwalt.

staatsanwälte brauchste auch nich nerven bei nichtgravierenden fällen, hast ja gesehen, sind angewiesen zum standardprotokoll: aufnehmen, 1x stellungnahme vom accused, liegen lassen, einstellen, das macht die wegen haufenweise so kinkerlitzchen nur böse und dann machen se auch dann nix mehr wenn man se wirklich braucht weil se nur noch SGB II hören, nicht zu empfehlen.
ausserdem kost das ermittlungsverfahren die massnahmeträger nix. mahn sowas lieber auf zivilrechtsweg ab (beleidigung,nötigung etc) und häng denen n datenschutzverfahren an. ausserdem setzen die 5:1 angelernte "sozialberater" und freiberufler ein, da geht das eh ins leere.

datenschutzwisch ganz einfach, rumstreichen und ergänzen und dann unterschreiben:
mitwirkung voll erfüllt. ganz oder gar ned führt hier zu nix und ist das risiko ned wert. GG kratz die ned, es sei denn du hast 1000e € fürn staranwalt am BVerfG, überlasst das bitte den grossen aloverbänden, im alleingang gibt eigentor für uns alle, nicht die helden spielen, ok?

"Eigentlich müsste der Erwerbslose dann sanktionsfrei aus der Eingliederungsmaßnahme entlassen werden und der Maßnahmeträger u.U. einen Einnahmeausfall hinnehmen...
Was dann in solchen Fällen passiert, darüber habe ich keine Informationen."
davon träumst du. die kürzen oder sperren mit sofortvollzug und dann darfste wochenlang deinem recht hinterherrennen. mit unkreativen formalparagraphenreitern sind die gleich fertig. und glaub ja nicht das machen die nur bei hartz4lern. ausserdem können die auch anders und als unknackbarer fall endeste dann als verwahrungskunde, der nichts mehr kriegt, auch wenn er mal n vermittlungsgutschein ö.ä. wirklich braucht. so.

"genauso wie ich schon bei Firmen deren Personalbogen nicht unterschrieben habe, weil diese nicht nur unzulässige Fragen stellen"
dann kriegste nie wieder ne stelle. ausserdem darfste da laut BAG lügen. diese ganze gesellschaft läuft nur mit lügen. wennde damit probleme hast dann geh danach halt beichten. alles oder nix hilft hier au ned. sondern wie immer nur die grauzone.

"der Erwerbslose ist meist ohne Zeuge und dem sozusagen wehrlos ausgesetzt"
keine zeugen? ist doch prima. dann ist der trainer fällig, aber nicht ins gesicht schlagen! :D

"Aushorchen des Erwerbslosen nach vermeintlich ALG I-leistungsrelevanten Tatsachen (z.B. Schwarzarbeit, inoffiziell gezahlte Abfindungen des letzten AG, etc.). Wird ihm dergleichen bekannt"
also leuten, die so dämlich sind und da singen wie ne amsel, denen können auch wir nicht mehr helfen. wir sind gefangene - die die alo-gestapo, erste regel beim verhör: immer und unter allen umständen den mund halten.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

tigerkralle

@flipper
Danke für deine Hinweise, Kommentare, und Anmerkungen. Da spricht halt der Haudegen, der dieses Thema schon seit Jahren nur zu gut kennt.
ZitatOriginal von flipper
 mahn sowas lieber auf zivilrechtsweg ab (beleidigung,nötigung etc) und häng denen n datenschutzverfahren an.
Darauf werde ich später gern per PN zurückkommen. Aber lass mich erst mal die Teile 1-13 meiner Geschichte hier reinschreiben.
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but you cant fool all the people all the time
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tigerkralle

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Eivisskat

@Tigerkralle: Viele von uns lesen ja in beiden Foren und kennen daher deine Fortsetzungsgeschichte bereits.

Bei elo-forum haben sie sogar lange wegen möglicher Schwierigkeiten mit dem Bildungsträger mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung deines Themas gezögert.

 Danach hattest du von deren Forenmitgliedern sehr viel Zuspruch, Anerkennung und Ratschläge zu deinen Erlebnissen.

Wieso also das ganze Thema hier noch einmal?
Geht es dir dabei um noch mehr Öffentlichkeit, noch mehr gute Ratschläge???

Oder soll das eher so eine selbst-beweihräuchernde Nachmittags-Unterhaltungs-Soap  :froehlich> für Arbeitslose auf "allen Sendern & Foren" werden, frage ich mal ganz neugierig???
LG

Fragender

ZitatOriginal von flipper
hi tiger, herzlich willkommen in der scheisse  :cheer:  ;)

das mit dem 421er ist altbekannt *gäähn*

jede verweigerung der mitwirkung hat sanktion zur folge, und wie du in einem thread mit der krebskranken mutter hier sehen kannst geht die mitwirkung bei einigen ämtern bis zum beschleunigen abgang ins frühe grab. mit §§ brauchst hier nich um dich werfen (vorsicht rechtsberatungsverbot!), die kennenwa alle, ohne kommentare dazu und urteile und 5 jahre erfahrung und jurabildung helfen die den leuten kaum, dann lieber auf beratungshilfe zum anwalt.

staatsanwälte brauchste auch nich nerven bei nichtgravierenden fällen, hast ja gesehen, sind angewiesen zum standardprotokoll: aufnehmen, 1x stellungnahme vom accused, liegen lassen, einstellen, das macht die wegen haufenweise so kinkerlitzchen nur böse und dann machen se auch dann nix mehr wenn man se wirklich braucht weil se nur noch SGB II hören, nicht zu empfehlen.
ausserdem kost das ermittlungsverfahren die massnahmeträger nix. mahn sowas lieber auf zivilrechtsweg ab (beleidigung,nötigung etc) und häng denen n datenschutzverfahren an. ausserdem setzen die 5:1 angelernte "sozialberater" und freiberufler ein, da geht das eh ins leere.

datenschutzwisch ganz einfach, rumstreichen und ergänzen und dann unterschreiben:
mitwirkung voll erfüllt. ganz oder gar ned führt hier zu nix und ist das risiko ned wert. GG kratz die ned, es sei denn du hast 1000e € fürn staranwalt am BVerfG, überlasst das bitte den grossen aloverbänden, im alleingang gibt eigentor für uns alle, nicht die helden spielen, ok?

"Eigentlich müsste der Erwerbslose dann sanktionsfrei aus der Eingliederungsmaßnahme entlassen werden und der Maßnahmeträger u.U. einen Einnahmeausfall hinnehmen...
Was dann in solchen Fällen passiert, darüber habe ich keine Informationen."
davon träumst du. die kürzen oder sperren mit sofortvollzug und dann darfste wochenlang deinem recht hinterherrennen. mit unkreativen formalparagraphenreitern sind die gleich fertig. und glaub ja nicht das machen die nur bei hartz4lern. ausserdem können die auch anders und als unknackbarer fall endeste dann als verwahrungskunde, der nichts mehr kriegt, auch wenn er mal n vermittlungsgutschein ö.ä. wirklich braucht. so.

"genauso wie ich schon bei Firmen deren Personalbogen nicht unterschrieben habe, weil diese nicht nur unzulässige Fragen stellen"
dann kriegste nie wieder ne stelle. ausserdem darfste da laut BAG lügen. diese ganze gesellschaft läuft nur mit lügen. wennde damit probleme hast dann geh danach halt beichten. alles oder nix hilft hier au ned. sondern wie immer nur die grauzone.


"der Erwerbslose ist meist ohne Zeuge und dem sozusagen wehrlos ausgesetzt"
keine zeugen? ist doch prima. dann ist der trainer fällig, aber nicht ins gesicht schlagen!

"Aushorchen des Erwerbslosen nach vermeintlich ALG I-leistungsrelevanten Tatsachen (z.B. Schwarzarbeit, inoffiziell gezahlte Abfindungen des letzten AG, etc.). Wird ihm dergleichen bekannt"
also leuten, die so dämlich sind und da singen wie ne amsel, denen können auch wir nicht mehr helfen. wir sind gefangene - die die alo-gestapo, erste regel beim verhör: immer und unter allen umständen den mund halten.

Hallo, das war eine bestimmte Firma, von der hatte ich schon 2 schriftliche Absagen auf eigene Bewerbungen, deshalb war das schon
von vorne herein zum scheitern verurteilt, klar weiß ich dass man bei
unzulässigen Fragen lügen darf, was die aber in ihren Personalbogen
eingebaut haben geht weit darüber hinaus, somit kommts da nicht aufs lügen an sondern ob ich dass dann einwillige oder nicht, die ARGE hat das auch akzeptiert weil ich meiner FM die Vorgeschichte erklärt habe.

Aber auf den Fahrkosten bin ich sitzen geblieben, die zahlen nix, meinen Reisekostenantrag hatte ich vorher gestellt und den habe ich dort auch abgegeben, die haben mir den aber nicht mehr ausgehändigt sondern direkt der ARGE geschickt, warum zahlt dann die ARGE auch keine Fahrkosten, den ausgefüllten Antrag haben sie doch erhalten??
Freundliche Grüsse

tigerkralle

@ Eivisskat
Es gibt sicher Leute wie du und ich, die in mehreren Foren lesen. Dann lesen diese Leute die Story halt zweimal, so what? Aber es gibt doch auch welche, die lesen nur das eine oder andere Forum. Wenn ich mir nun den Stress mache und meine Geschichte veröffentliche, dann geschieht das weil ich der Meinung bin, daß solche Skandale einem möglichst grossen Kreis von Betroffenen zugänglich gemacht werden sollten. Das hat keineswegs irgendetwas mit Selbstbeweihräucherung zu tun, aber eher was mit Effektivität und Reichweite.

Deine Behauptung "Bei elo-forum haben sie sogar lange wegen möglicher Schwierigkeiten mit dem Bildungsträger mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung deines Themas gezögert." stimmt im Übrigen nicht. Vielmehr haben die Anwälte des Maßnahmeträgers -der in meiner Geschichte naturgemäß ziemlich dumm dasteht- durch eine reale Drohung mit Unterlassungsklage den Forenbetreiber dazu gebracht, einen anderen, noch viel ausführlicheren Thread von mir (in dem es aber um die gleichen Vorfälle geht) vorsichtshalber aus dem Verkehr zu ziehen. Ob die den je wieder freigeben werden, ist im Moment noch völlig ungewiß.
Würdest du an meiner Stelle nicht das Gleiche tun?
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Woki

Also ich lese nicht (zumindest nicht regelmäßig) in beiden Foren. Von daher bin ich schon ganz froh, dass auch hier darüber berichtet wird.
Und schaden kann es ja ohnehin nicht, wenn derartige Machenschaften möglichst breite Öffentlichkeit finden. ;)
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flipper

gut wenn das hier ein blog wird dann dürfen wa auch kommentieren.

ZitatOriginal von tigerkralle
" Und dann sagte er noch, er sei Sozialarbeiter. Wenn also jemand ein Problem hätte, z.B. mit Schulden, Alkohol, Spielsucht etc.- er unterliege der gleichen Schweigepflicht, wie sie beispielsweise auch für Ärzte gelte und habe für alles ein offenes Ohr. Seine Erfahrung hätte gezeigt, daß oft erst ein derartiges Problem angegangen werden müsse bevor die Jobsuche beginnen könne.

hehe, einer der noch idealistischen sozpädberufsfrischlinge. erst ein millieubedingstes unlösbares problem lösen als vorraussetzung, ein von seiner organisation noch unlösbareres problem zu lösen. steht der laden im lebenslauf seid ihr erledigt. dann ist deren ziel eurer vorzeitigen abqualifizierung erreicht. jeder personaler versteht den eintrag richtig.
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flipper

ZitatOriginal von tigerkralle
Na, da mein Einzelgespräch erst in 14 Tagen stattfinden soll, schreibe ich dem Herrn T. doch schon mal eine E-Mail. Schließlich will ich mit einigen Fragen möglichst nicht so lange warten und sie schon vorher klären. Nur leider kommt nie eine Antwort. Schade!
...
Da werde ich doch bei Gelegenheit mal eine Anfrage zum Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI in Berlin (SpendenTÜV) schicken, um zu checken, wie seriös die eigentlich wirklich sind:froehlich>.

fiesling ;)

internet mail kannste bei sozialarbeitervereinen vergessen, die sind schon froh wennse windows hochfahren können und fürs netzwerk kommt 1x die woche ein 1€ IT'ler vorbei, der löscht das postfach gleich aus wut und weil der spamfilter nix taugt. solche postfächer sind an info@... zu erkennen.
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flipper

ZitatOriginal von tigerkralle
sage ich ihm, daß ich die Zusammenarbeit mit ihm abbrechen möchte, da ich wisse, daß er persönliche Informationen aus unserem Gespräch Dritten zugänglich gemacht habe. Er wird erst verlegen, ringt dann nach Luft und reagiert extrem cholerisch.

ach, der frischling wurde pampig? das wär ich dann auch geworden wegen der verfahrenseinstellung und zwar im büro des oberstaatsanwalts (+beschwerde zur niederschrift diktiert) + nebenklage bis zum höchstmöglichen strafmass.

@elvisskat

ich bin mir nur bei chefduzen.de sicher, dass der gegner bis auf positivspams draussen bleibt. und hier sind die besten der besten der besten der resitance.

@Fragender

dein posting hab ich nicht verstanden.
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tigerkralle

Der Text wurde auf anwaltlichen Druck eines Massnahmeträgers wieder entfernt.
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tigerkralle

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Der Text wurde auf anwaltlichen Druck eines Massnahmeträgers wieder entfernt.
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Krokos

mach ihn fertich, ich habe auch mal so einen RollexWal gesehen der mir die Auswahl zwischen Callcenter, Security und Lager gab....

Das mit der Schweigepflicht werde ich mir in Zukunft merken, falls ich nocheinmal in solch eine Situation komme

tigerkralle

Der Text wurde auf anwaltlichen Druck eines Massnahmeträgers wieder entfernt.
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Der Text wurde auf anwaltlichen Druck eines Massnahmeträgers wieder entfernt.
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tigerkralle

Wenn du meine real erlebte Geschichte nun gelesen hast und zur Zeit in einer ähnlichen Maßnahme steckst oder dir eine solche Maßnahme bevorsteht: du hast nun alle Informationen die du brauchst und weißt, was da gespielt wird. Also mach was draus!
Und solltest du deinem Maßnahmeträger eine "Einverständniserklärung" bereits aus Versehen unterschrieben haben, kannst du sie natürlich jederzeit schriftlich widerrufen.
Aber mach dir auch bewusst, daß vermutlich alle anderen, die mit dir in der gleichen Maßnahme stecken, uninformiert sind (z.B. weil sie keinen Internetzugang haben ?() und es sollte deine ehrenvolle Aufgabe sein, die Informationen die du nun hast, mit diesen Teilnehmern zu teilen.
Vielleicht hilft es, wenn du dir zu diesem Zweck den ersten Beitrag dieses Threads einfach ausdruckst und an möglichst viele der übrigen Teilnehmer deiner Maßnahme weitergibst. :lesen>
Im günstigsten Fall hast du 20 Ausdrucke bei dir wenn du zu der Auftaktveranstaltung  erscheinst. Das könnte dann durchaus für Stimmung sorgen.  :laola>
Bitte lass uns alle daran teilhaben und berichte uns anschliessend hier über deine Aktionen.
Auf das diese unsägliche Sklaventreiberindustrie ihre Klitschen für immer dichtmachen muss.
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(B. Marley/P. Tosh)

flipper

ZitatOriginal von tigerkralle
Wenn du meine real erlebte Geschichte nun gelesen hast und zur Zeit in einer ähnlichen Maßnahme steckst oder dir eine solche Maßnahme bevorsteht: du hast nun alle Informationen die du brauchst und weißt, was da gespielt wird.

Bitte lass uns alle daran teilhaben und berichte uns anschliessend hier über deine Aktionen.
Auf das diese unsägliche Sklaventreiberindustrie ihre Klitschen für immer dichtmachen muss.

nein, da muss man bissl differenzieren. nicht alles pauschalisieren:

-Massnahmen die zur Abqualifizierung qualifizierter führen
-Massnahmen für Verwahrung in 1€ Jobs, FRÖBELSCHULE !

sollten BOYKOTTIERT und bekämpft werden.

-Massnahmen zur Weiterqualifizierung unqualifizierter
(überhaupt ist die notwendigkeit eine internationale schande der unfähigkeit des deutschen PISA-bildungssystems)
sind erstmal i.O. es ändert zwar nix an wettbewerbschancen des einzelnen wenn 100 unqualifizierte dann zu 100 besser qualifizierten bewerbern auf die eine stelle werden (das wäre nur ein vorteil für die unternehmer) aber der einzelne hat dann bessere weiterbildungschancen oder chancen ausserhalb der beschränkungen des angestelltenbereichs.
alles andere wäre die übernahme der unqualifizierten standpunkte der bundesagentur, die nur nach "kommunistischen" verfahren ihre forschungen betreibt, ohne das mögliche durchsetzungs- und behauptungsvermögen des einzelnen durch eigene kreativität, marketing (sich oder etwas verkaufen können) etc berücksichtigen zu können. zu höherer mathematik, marktwirtschaftsdenken und repräsentiver begründeter induktiver forschungsmethodik ist das beamtenforschungspersonal leider nicht fähig oder wird durch die politik unterdrückt.

kommt dann der verbreitete unfug heraus, wie "hauptschüler können unmöglich chancen haben" (modernisierte fortsetzung des bürgerlichen determinismus-unfugs aus den 60ern zur rechtfertigung des mittelalterlichen deutschen 4-klassen- sozialselektionsbildungssystems, u.a. übernommen von der hartz4-fröbelschule), "ab 40 kann man kein bewerbungsverfahren mehr gewinnen", etc etc. :kotze>

BTW, in einer der letzten monitor-sendungen haben schüler dieser fröbelschule deutlich zu verstehen gegeben, dass sie die vorstehenden, für sonderschüler doch recht komplexen zusammenhänge, ERKANNT und VERSTANDEN haben und zurecht anfangen den hartz4-unterricht zu schwänzen. wer hier dumm und nicht entwicklungs- und lernfähig ist, das ist der rektor und der lehrkörper dieser schule, die gehören allesamt aus dem schuldienst gefeuert für ihren offenbarungseid.
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tigerkralle

ZitatOriginal von flipper

nein, da muss man bissl differenzieren. nicht alles pauschalisieren:

-Massnahmen die zur Abqualifizierung qualifizierter führen
-Massnahmen für Verwahrung in 1€ Jobs, FRÖBELSCHULE !

sollten BOYKOTTIERT und bekämpft werden.

-Massnahmen zur Weiterqualifizierung unqualifizierter sind erstmal i.O.

Was die "Maßnahmen zur Weiterqualifizierung Unqualifizierter" betrifft, hat flipper natürlich recht. Leute, die sich in ihrer Maßnahme gut aufgehoben fühlen und sich von ihrem Besuch einen Vorteil versprechen sollen da auch ruhig weiter hingehen. Nur leider ist mir von denen bisher keiner begegnet.
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