ziel-/eingliederungsvereinbarung bei ALG I

Begonnen von maria123, 14:27:36 Mi. 19.September 2007

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maria123

Moin zusammen,

ich bin seit 03. September wieder arbeitssuchend gemeldet.

ALG I Anspruch habe ich noch bis Februar 2008.

Leistungsanspruch ist noch nicht abgeschlossen, da mir meine Papiere vom EX-Arbeitgeber noch fehlen...

Letzte Woche hatte ich einen Termin bei der Agentur, wo die Arbeitsvermittlerin in meinem Beisein im Internet die Jobbörsen durchsuchte, nach einen Job für mich.
(Dies mache ich täglich zuhause, dafür brauche ich keinen Termin)
Also der Termin, war sehr demotivierend.

Heute erhalte ich ein Schreiben, über eine Ziel-/Eingliederungsvereinbarung.....

Es geht um Zielsetzung und Aktivitäten u.a.

Umgehend soll ich mich bei einer Vermittlungsagentur melden, was bedeutet das ???
Wenn ich das richtig lese, bekomme ich eine Sperre von zwei Wochen, wenn ich die geforderten Eigenbemühungen nicht nachkomme ???


Ich verstehe das alles nicht, was soll ich tun unterschreiben ? Oder nicht ? Bitte um Hilfe....


Vielen Dank

LG

Maria

Codeman

Hallo,

du erstellst dir jetzt deine eigene EV.Eine Eingliederungsvereinbarung (EV) ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag.In diesem sollen deine pflichten und die pflichten deiner Agentur für Arbeit zusammengefasst werden.Da bei ALG I keine rechtliche Grundlage für eine Kürzung deiner bezüge bei Nichtunterschreiben festgelegt ist,kannst du hier eine ganze Menge rausholen.

Schreib das auf was du von der Agentur erwartest !

Bsp.:

-Finazierung eines Englischkurses bei der VHS
-Übernahme der tatsächlichen Bewerbungskosten bis 260 euro im jahr
-Übernahme der evtl. Umzugskosten samt Kaution
-Übernahme der Kosten für Vorstellungsgespräch

etc...alles was dich weiterbringt

Ebenso solltest du auch deine Pflichten aufschreiben,also alles was du leisten kannst.

Bsp.:

-5 bewerbungen pro monat

etc

Das druckst du dann aus und gehst zur Agentur,zu deinen Betreuer dort und gibst ihm deine Eingliederungsvereinbarung.Und dann kommt das,was man unter Handel/Feilschen etc. versteht.Der SB wird sicherlich nicht alle Punkte von dir akzeptieren,aber an den wichtigsten solltest du schon festhalten.

Bitte nicht vergessen,anders als beim ALG II gibt es keine Absenkung deines Alo-Geldes,falls du dich weigerst die EV zu unterschreiben.

Hier werden gerne Falschauskünfte gegeben.

Viel Glück bei deiner EV !

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

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