Sargnägel für die Zeitarbeit

Begonnen von admin, 01:34:30 Mi. 16.April 2003

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Lastsmile99

Meldung im Videotext des MDR, vom 23.03.2013 (Seite 184)

Originaltext:

"Der Elektrotechnik-Hersteller .... will einer Zeitarbeitsfirma kündigen, die in Verruf geraten ist.
Sie soll öfter krankgeschriebenen Mitarbeitern indirekt mit Entlassung gedroht haben.
Der Elektrotechnik-Hersteller erklärte, man verurteile das Verhalten.
Die Zeitarbeitsfirme hatte in einem "Infobrief" den Krankenstand moniert und geschrieben, es müsse besprochen werden, in wieweit diese Mitarbeiter "noch tragbar" sein."


(der Elektrotechnik-Hersteller ist mir mit Namen bekannt, ich wollte ihn hier nicht namentlich erwähnen)

antonov


22. Februar 2013 | mdr.de-
Wago will Zeitarbeitsfirma vor die Tür setzen

Der Elektrotechnik-Hersteller Wago in Sondershausen will nach Kritik der Gewerkschaft IG Metall die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsfirma TUJA GmbH beenden. Das kündigte das Unternehmen am Freitag an. Zuvor hatte die Gewerkschaft mitgeteilt, Mitarbeiter von TUJA, die im Wago-Werk in Sondershausen beschäftigt sind, seien von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt worden. So sei den Beschäftigten in einem Brief mit Entlassung gedroht worden, wenn sie sich häufiger krank meldeten.

Mit dem Schreiben, in dem den Beschäftigten auch empfohlen werde, sich aus hygienischen Gründen öfter die Hände zu waschen, würden gleich mehrere Gesetze gebrochen, erklärte die Gewerkschaft. Unter anderem sehe man wegen der Drohung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes den Tatbestand der Nötigung erfüllt, erklärte der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Nordhausen, Bernd Spitzbarth.

Die Wago-Geschäftsführung erklärte, das Schreiben von TUJA sei inhaltlich nicht mit Wago abgestimmt gewesen. Man habe keine Kenntnis von Krankenständen der Leiharbeiter und habe dies auch nicht gegenüber deren Arbeitgeber thematisiert. Man distanziere sich von dem Brief und werde die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsfirma zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden. Für die betroffenen TUJA-Mitarbeiter werde Wago nach Möglichkeiten für ihre Weiterbeschäftigung suchen. Bei Wago in Sondershausen arbeiten insgesamt rund 1.200 Beschäftigte. Rund 120 von ihnen sind nach Wago-Angaben Zeitarbeiter von TUJA. Weitere 120 Mitarbeiter werden von einer anderen Zeitarbeitsfirma gestellt.

---> weiter...

dagobert

Zitat von: antonov am 02:06:19 So. 24.Februar 2013
Bei Wago in Sondershausen arbeiten insgesamt rund 1.200 Beschäftigte. Rund 120 von ihnen sind nach Wago-Angaben Zeitarbeiter von TUJA. Weitere 120 Mitarbeiter werden von einer anderen Zeitarbeitsfirma gestellt.
Klartext: Jeder 5. in dieser Firma ist ein Leiharbeiter.
Und die Geschäftsführung wäscht ihre Hände in Unschuld?  kotz
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel


admin


Kuddel

ZitatNach ARD-Reportage
Strafanzeige gegen Daimler-Chef

Nach der ARD-Reportage über Leiharbeiter bei Daimler liegt der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige gegen Konzernchef Dieter Zetsche und andere Beteiligte vor. Der Vorwurf: illegale Arbeitnehmerüberlassung.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/nach-ard-reportage-strafanzeige-gegen-daimler-chef/8210312.html

Kuddel

So wollen wir das sehen!



Statt "Leiharbeit fair gestalten", "Leiharbeit stoppen!".
Schluß mit der Spaltung in Stammbelegschaft und Leiharbeiter.

dejavu

Genau so ist es richtig, und die Beispiele häufen sich. Die Menschen begreifen den Charakter der Leiharbeit und verwandter Beschäftigungsformen immer besser.
Arbeiten wir daraufhin das den Erkenntnissen möglichst bald Taten und Ergebnisse folgen.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Kuddel

ZitatMercedes-Werk Bremen
Protest gegen Leiharbeit und Werkverträge

Im Mercedes-Werk in Bremen-Sebaldsbrück haben Beschäftigte gegen Leiharbeit und Werkverträge demonstriert. Nach Angaben des Betriebsrats prüft die Geschäftsführung derzeit, erstmals einen Auftrag in der Produktion des Bremer Werks fremdzuvergeben. Zwischen 60 und 90 Arbeitskräfte sollen im Rahmen eines Werkvertrages Teile für den Karosseriebau zuliefern, so der Betriebsrat.


Er befürchtet einen "Dammbruch". Zwar sind Werkverträge im Bremer Werk nicht neu. Bislang kamen die Arbeiter aber nicht im Fahrzeugbau, sondern als Dienstleister zum Einsatz, beispielsweise bei der Qualitätskontrolle oder als Hausmeister. Die Gewerkschaften beklagen, mit den sogenannten Werkverträgen sei im Zuge der Ausgliederung von Arbeitskräften aus den Unternehmen eine neue Nische am unteren Ende des Arbeitsmarktes entstanden – eine Nische mit Niedrigstlöhnen.

Die Daimler-Zentrale in Stuttgart sagte dazu, eine Entscheidung über die Fremdvergabe sei noch nicht gefallen. Man spreche aber darüber, Teile für neue Baureihen "nicht mehr selbst im Werk zu fertigen, sondern bei Zulieferern".

Unter dem Link findet man auch noch ein Video: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/demonstration-mercedes-bremen100.html


Kuddel

ZitatFarbe und Steine gegen Leiharbeit: Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung
Martin Schöler


Pflastersteine gegen Trenkwalder-Büroräume.

Bereits in der Nacht zum 16. Mai verübten Unbekannte einen Anschlag auf eine Leipziger Niederlassung der "Trenkwalder Personaldienste GmbH" in der Karl-Liebknecht-Straße. Die Täter warfen Pflastersteine in die Fensterscheiben der Büroräume. Am Eingang des Gebäudes prangte der fehlerhafte Schriftzug "Leiharbeit kaput". Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung.


Der Konzern war im Zusammenhang mit dem Leiharbeiter-Skandal bei dem globalen Versandhändler "Amazon" in die Schlagzeilen geraten. Laut Medienberichten soll "Trenkwalder" ausländische Mitarbeiter vermittelt haben, die unter Tarif bezahlt worden sind. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe.

Hinter dem Anschlag auf die Leipziger Zweigstelle stecken offenbar linke Aktivisten. "Im Windschatten des scheinheiligen Aufschreis in den Medien über die menschenverachtenden Arbeitsbedingungen beim Versandhaus Amazon, haben die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter_innen die Gelegenheit genutzt und sich für einen Streik entschieden", heißt es in einer Bekenner-Mail, die L-IZ.de erreichte. "Auch hier in der Fabrik in Leipzig, in der 2.000 Arbeiter_innen malochen, hat es am 14. Mai zum ersten Mal seit bestehen des Werks, einen Tag Streik gegeben."

Der Vorwurf der mutmaßlichen Steinewerfer: Trenkwalder böte sich gerne an, um Streiks zu brechen, indem das Unternehmen in solchen Fällen zügig neue Arbeiter vermittele. Die anonymen Verfasser kritisieren zudem, dass der Personaldienstleister für Amazon zur Bewältigung des personalintensiven Weihnachtsgeschäfts Menschen "von den Rändern Europas" angeworben habe. "Gerade die Leiharbeitenden aus anderen Ländern schuften unter großen Druck und immenser Unsicherheit", so die Verfasser. "Innerhalb weniger Tage können sie ohne stichhaltige Begründung wieder entlassen und nach Hause geschickt werden. Kein Wunder, dass sich unter diesen einschüchternden Bedingungen kaum Widerstand regen kann."

"Trenkwalder" äußerte sich auf Nachfrage von L-IZ.de weder zu dem Anschlag noch zu den Vorwürfen der Linksaktivisten.
http://www.l-iz.de/Leben/F%C3%A4lle%20und%20Unf%C3%A4lle/2013/05/Farbe-und-Steine-gegen-Leiharbeit-Polizei-ermittelt-48484.html

dejavu

Tja, wie fragten die Scherben früher doch

Ton Steine Scherben - Sklavenhändler
und sie gaben auch eine Antwort:

Ton Steine Scherben - Macht kaputt was euch kaputt macht
Macht kaput was euch kaput macht! ;D ;D ;D
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Kuddel

Das Video ist vom letzten Jahr, doch noch immer sehenswert!

www.youtube.com/watch?v=Z4gLqhJZktc


Weiter so!

dejavu

Wer viel Zeit hat kann sich ja einmal diesen Thread durchlesen! Teile der Mittelschicht sind erkenntnismäßig inzwischen da, wo wir  vor Jahren waren. :o :o
http://www.mikrocontroller.net/topic/361568#new
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Rudolf Rocker

Es gibt hier, bei uns eine Firma, bei der es plötzlich zu Autragsrückgängen kam.
Mit "großen Bedauern" musste man leider (hahaha) ein Drittel der Belegschaft entlassen.
Nach den Entlassungen verbesserte sich die Auftragslage merkwürdigerweise wieder schlagartig.
Nun stellte man allerdings nicht die zuvor entlassenen Mitarbeiter ein, sondern Leiharbeitnehmer.
Ich denke mal das diese Firma kein Einzelfall ist!

Auferstanden

zu schön um wahr zu sein.
Schön wäre es, wenn denn wirklich Teile der Mittelschicht zur Erkenntnis gelangt wären, die wir schon vor Jahren hatten.
Nur Träume sind Schäume und die Ausnahme bestägtigt einmal mehr die Regel, insofern ist jener Threat lesenswert aber sicherlich die eben benannte Ausnahme.




dejavu

Vielleicht finde ich ja noch mehr Beispiele. Ich guck die Nächsten Wochen mal ein bischen rum...
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Kuddel

Gestern war ich bei einer Aktion gegen eine "Jobmesse" in Kiel.
Große Sache. Es wurde extra ein kostenloser Busshuttle aus der Innenstadt zum Gewerbegebiet eingerichtet. Die gesamte Gegend war dichtgeparkt von Leuten, die zur Messe mußten. Bundeswehr und Sklavenbuden hofften auf Menschenmaterial.

Ich hab's schon ewig nicht mehr erlebt, daß verdiedene Gruppen gleichzeitg eine Flublattaktion an einem Ort machen. Die SDAJ verteilte Flyer gegen die Militarisierung der Gesellschaft, die FAU gegen Leiharbeit. Die Messebetreiber brauchten mehr als eine halbe Stunde, bis die den Leuten, die mit Flyern durch die Messe liefen, ein Hausverbot erteilten. Dann wollten sie uns aber selbst vom Gehsteig an der Straße vertreiben. Ein Security Typ forderte uns auf etwa 200m Abstand zu nehmen, auch der Geweg sei gemietet. Als ich mich nicht wegschicken ließ, wollte er mir an die Wäsche. Ich hab drauf bestanden, das professionell zu klären und ich ließe mich von der Polizei des Ortes verweisen, aber nicht von ihm. Er willigte ein, doch die Bullen kamen nicht.

Wir sind viele Flugis losgeworden.
Die paranoiden Reaktionen der Sklavenhändler auf ein wenig bedrucktes Papier zeigt, wie groß die Angst vor Aufklärung und Austausch ist.

Weiter so!

Keine Jobmesse unbehelligt lassen!

Rudolf Rocker


Fritz Linow

Unter anderem wegen dieser Rede bei einer Jobmesse vor einigen Jahren gab es einen schönen Polizeieinsatz, angeblich weil die Besucher Angst bekommen hätten:

ZitatDie gemeine Leiharbeitsfirma gedeiht prächtig an Orten, wo der normale Mensch sofort zu Grunde geht: an Sickergruben, Sondermülldeponien, Kloaken und anderen Scheißhäusern. Hier ernährt sie sich von Schwermetallen, verfaulten Essensresten und Ratten. Alle möglichen Pestilenzien dienen der Sklavenbude als Nahrung. Erst dann fühlt sie sich so richtig wohl.
Der wichtigste Bestandteil einer sogenannten Zeitarbeitsfirma ist das Personaldisponent, das zu 100% aus billigstem Plastik besteht. Der Gestalt nach gleicht das Personaldisponent einer aufgedunsenen Presswurst. Ranzig und verschimmelt schwärmt es in die Städte, um über wehrlose Opfer herzufallen. Seine eitergelben Gliedmaßen, -die entfernt an Hände erinnern-, ergreifen jeden ahnungslosen Jobsuchenden, um ihn zu einem Arbeitsvertrag zu zwingen. Auf flammenden Papier wird der teuflische Kontrakt mit Ochsenblut besiegelt. Nun ist der Jobsuchende in den gierigen Fängen des Sklavenhändlers, aus denen es kein Entrinnen gibt. Als Zombie muss er von Jetzt an sein Dasein fristen und ist der Willkür des Tyrannen hoffnungslos ausgeliefert.
Sobald er erschöpft von der alltäglichen Sklavenarbeit auf seiner kargen Pritsche eingeschlafen ist, fallen die Personaldisponenten über ihn her, um einzelne Fleischstücke aus ihm herauszuschneiden, die sie roh und noch zuckend verspeisen. Infernalisches Gelächter begleitet dieses schaurige Mahl. Während der Arbeiter immer dünner wird, wird die Drecksklitsche immer fetter. Wie das Schwein ist die Leiharbeitsfirma ein Allesfresser, mit dem Unterschied, dass das Schwein Anstand und Rückgrat und ein süßes Ringelschwänzchen hat.
Von Klärschlamm bis Menschenfleisch stopft die Leiharbeitsfirma alles in sich hinein, kurz: neben den Sozialdemokraten das widerwärtigste Geschöpf, das
die Erde jemals gesehen hat!

admin

Zitat von: Kuddel am 20:29:33 Fr. 12.Juli 2013
So wollen wir das sehen!



Statt "Leiharbeit fair gestalten", "Leiharbeit stoppen!".
Schluß mit der Spaltung in Stammbelegschaft und Leiharbeiter.

Das gehörte zu den Forderungen des wilden Streiks:


  • Aufhebung aller in den letzten fünf Jahren beschlossenen Werkverträge, Übertragung der Arbeiten an Daimler-Beschäftigte und Ende der Fremdvergaben.
  • Umwandlung aller Leiharbeitsverhältnisse in feste Arbeitsverträge und in Zukunft Verzicht auf Leiharbeit.

http://www.sozonline.de/2015/02/daimler-arbeiter-in-bremen-streiken/

Und so sieht das die deutsche Klassenjustiz:

ZitatBremer Arbeitsgericht weist Klagen ab

Es habe sich mehr um eine Protestkundgebung in den Werkshallen gehandelt und nicht so sehr um eine Aktion, die vom Streikrecht gedeckt ist, hatte die Vorsitzende Richterin vor der Entscheidung gesagt. Schließlich habe es keine konkreten Ansprechpartner gegeben, mit denen die Werksleitung hätte verhandeln können.
http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/klagen-abgewiesen100.html

Ich war heute auf der anschließenden Pressekonferenz. Es gab ein großes Interesse an dieser Auseinandersetzung, es waren Automobilarbeiter aus den ganzen bundesgebiet gekommen. Alle waren stinksauer auf die IG Metall, die sich weigert diese Sache zu unterstützen.

Viele hatten diesen Aufkleber an ihren Jacken:



Ich habe mich mit einem der Streikaktivisten verabredet für ein Interview für die nächste Ausgabe der Leihkeule.



Kuddel

Im Bremer Mercedes-Werk kam es zum ,,wilden Streik" gegen Werkverträge und Leiharbeit.

,,Wir klotzen für unsere Rechte"

Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Fritz Linow

Taz hat keine Paywall. Einfach auf ,,ich bezahle schon regelmäßig" klicken. Ist so ähnlich wie bei ND

Rudolf Rocker


Rappelkistenrebell

 Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
Bundesarbeitsgericht weist Anträge gegen DGB Gewerkschaften als unzulässig ab
Bundesarbeitsgericht weist Anträge auf Feststellung der nichtbestehenden Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften im DGB für Arbeitnehmerüberlassung als unzulässig zurück


19.02.2016
Bundesarbeitsgericht: Keine Grundsatzentscheidung zur DGB-Tarifzuständigkeit bei Leiharbeit

Vorerst bleibt die die Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter höchstrichterlich ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 26.01.2016 im Verfahren um die Klage eines Leiharbeitnehmers, der Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Unternehmen verlangte, in dem er als Leiharbeiter eingesetzt war, keine Entscheidung in der Sache getroffen. Die Anträge wurden aus prozessualen Gründen abgewiesen.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Nr. 1 und Abs. 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG )um die Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften im DGB im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
Leiharbeiter macht beim Arbeitsgericht Nürnberg Auskunftsklage anhängig

Zwischen dem Antragsteller und der am Verfahren beteiligten Entleiherfirma ist vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Nürnberg eine Auskunftsklage nach § 13 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anhängig. Zu dieser war der Antragsteller vom 09.10.2006 bis 30.06.2009 von seiner damaligen Arbeitgeberin, einer Verleihfirma, als Leiharbeitnehmer verliehen und in der Funktion eines Fachredakteurs für eine Datenbank eingesetzt.

Arbeitsgericht Nürnberg setzt Verfahren aus

Am 23.01.2012 hat das ArbG Nürnberg den Rechtsstreit nach § 97 Abs. 5 ArbGG ausgesetzt, bis in einem Verfahren nach § 97 Abs. 1, 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG über die Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften im DGB und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung für die im Zeitraum 09.10.2006 bis 30.09.2009 geltenden Tarifverträge (Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag) – abgeschlossen mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) entschieden ist.

Die Gewerkschaften im DGB sind Tarifvertragsparteien des am 22.07.2003 mit dem BZA abgeschlossenen Manteltarifvertrags Zeitarbeit. Nach § 1.2 und § 1.3 gilt dieser Tarifvertrag fachlich für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des BZA (einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe) und persönlich für die Arbeitnehmer, die von dem Zeitarbeitsunternehmen einem Entleiher im Rahmen des AÜG überlassen werden und Mitglieder einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.

Der BZA und die DGB-Gewerkschaften sind ferner Tarifvertragsparteien des ebenfalls am 22.07.2003 abgeschlossenen Entgeltrahmentarifvertrages Zeitarbeit und des Entgelttarifvertrages Zeitarbeit, des Änderungstarifvertrages vom 22.09.2004 zum Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA – DGB vom 22.07.2003, die DGB-Gewerkschaften mit Ausnahme der EVG auch des Änderungstarifvertrages vom 30.05.2006 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA – DGB vom 22.07.2003. Der BZA ist im April 2011 auf den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) verschmolzen.

Antragsteller bestreitet Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften

Der Antragsteller begehrt mit seinen Anträgen – soweit für die Rechtsbeschwerde von Bedeutung – die Feststellung, dass die DGB-Gewerkschaften jeweils in ihrer Eigenschaft als eigenständige Gewerkschaften am 22.07.2003 für den Abschluss des Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA – DGB nicht tarifzuständig waren.

Zudem begehrt er die Feststellung, dass sie jeweils in ihrer Eigenschaft als eigenständige Gewerkschaften am 22.12.2004 für den Abschluss des Änderungstarifvertrages vom 22.12.2004 zum Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA – DGB vom 22.07.2003 nicht tarifzuständig waren. Zuletzt verfolgt er mit seinen Anträgen die Feststellung, dass die DGB-Gewerkschaften, mit Ausnahme der EVG, jeweils in ihrer Eigenschaft als eigenständige Gewerkschaft am 20.05.2006 für den Abschluss des Änderungstarifvertrages vom 30.05.2006 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA – DGB vom 22.07.2003 nicht tarifzuständig waren.

Der Antragsteller ist der Auffassung, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), könne nach Auflösung des BZA e.V. nicht mehr Tarifvertragspartei seien und sei daher am Verfahren nicht zu beteiligen. Die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ergebe sich nicht, keinesfalls aber mit hinreichender Bestimmtheit aus deren Satzungen. Keine der tarifschließenden Gewerkschaften haben in ihrer Satzung eine Tarifzuständigkeit für Zeitarbeitsunternehmen. Die Zuständigkeit nur für Zeitarbeitsbetriebe wäre zudem nicht ausreichend. Erforderlich wäre die konkurrente Tarifzuständigkeit der tarifschließenden Gewerkschaften für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

DGB-Gewerkschaften: Tarifzuständigkeit ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen

Die DGB-Gewerkschaften und der BAP meinen, der BAP sei auf Grund der Verschmelzung des BZA auf ihn als dessen Rechtsnachfolger am Verfahren zu beteiligen. Die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ergebe sich aus ihren Satzungen.

Die DGB-Zeitarbeitstarifverträge seien echte mehrgliedrige Tarifverträge, d.h., rechtlich selbständige Tarifverträge, die lediglich in einer Urkunde zusammengefasst und in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig seien. Tarifkonkurrenz der Mitglieder der Tarifvertragsparteien sei nicht erforderlich. Im Übrigen fehle dem Antragsteller für die Anträge das Rechtsschutzbedürfnis.

ArbG und LAG weisen die gegen die Tarifgemeinschaft gerichteten Anträge als unzulässig zurück

Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht hatten die Anträge des Antragstellers keinen Erfolg. Das Hessische LAG hat die gegen die Tarifgemeinschaft gerichteten Anträge als unzulässig
zurückgewiesen, aber zugunsten des Antragstellers unterstellt, dass der Aussetzungsbeschluss des ArbG Nürnberg inhaltlich ausreichend bestimmt sei für die von ihm gegen die Einzelgewerkschaften gestellten Anträge und hat infolge dessen festgestellt, dass die Gewerkschaft ver.di zuständig für Arbeitnehmerüberlassung ist. Eine Entscheidung über die Tarifzuständigkeit der anderen DGB-Gewerkschaften hat das Hessische LAG (Beschluss vom 16.01.2014 – 9 TA BV 127/13) nicht getroffen, sondern die Anträge zurückgewiesen.

Hessisches LAG lässt Rechtsbeschwerde zum BAG zu

Das LAG hat die Rechtsbeschwerde, soweit sich die Anträge gegen die Einzelgewerkschaften richteten, zugelassen, da die Frage ob verdi umfassend für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zuständig sei, vom BAG bisher noch nicht entschieden worden sei. Im Verfahren 1 ABR 19/10 habe das BAG am 14.12.2010 festgestellt, dass verdi ,,in bestimmten Konzernzusammenhängen für den Bereich der Leiharbeit" tarifzuständig sei.

BAG weist die Anträge aus formellen Gründen als unzulässig zurück

Das BAG hat am 26.01.2016 über die Rechtsbeschwerde verhandelt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Unproblematisch für das BAG ist die Beteiligtenstellung des BAP. Der BAP ist als Gesamtrechtsnachfolger des BZA in Anwendung des Umwandlungsgesetzes an dem Verfahren zu beteiligen.

Das BAG hat nicht entschieden, ob es sich bei dem im Streit befindlichen Tarifwerk um einen bzw. mehrere Einheitstarifverträge oder um mehrgliedrige Tarifverträge handelt. Es hat nicht entschieden, ob zur Beurteilung der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft auf ihre Tarifzuständigkeit für den Entleiherbetrieb abzustellen ist. Es hat die Anträge als unzulässig zurückgewiesen, da diese vom Aussetzungsbeschluss des ArbG Nürnberg nicht getragen würden.

Ein Aussetzungsbeschluss nach § 97 Abs. 5 ArbGG gewährt dem klagenden Arbeitnehmer im nachfolgenden Verfahren nach § 2a Abs. 1 Ziff. 4 ArbGG die Antragsbefugnis und begrenzt diese auch zugleich (BAG vom 18.07.2006 – 1 ABR 36/05). Der Antragsteller kann somit in diesem Verfahren nur die Rechtsfragen klären lassen, die im Aussetzungsbeschluss ausdrücklich genannt sind. Das LAG hatte den Antrag dahingehend ausgelegt, dass der Aussetzungsbeschluss gerade noch insoweit ausreichend bestimmt sei.

Entgegen LAG hält BAG den Aussetzungsbeschluss des ArbG Nürnberg  für nicht ausreichend bestimmt

In der mündlichen Verhandlung hat das BAG klar zu verstehen gegeben, dass es den Aussetzungsbeschluss für nicht ausreichend bestimmt hält. Aus dem Aussetzungsbeschluss ergebe sich nicht eindeutig, auf die Tarifzuständigkeit welcher Gewerkschaft es für das aussetzende Gericht zur Beurteilung der Ausgangsfrage ankommen solle,

    für alle Gewerkschaften im DGB?

    für nur eine Gewerkschaft, wenn welche (?), im Hinblick auf das mögliche Vorliegen eines mehrgliedrigen Tarifvertrages?


Auch benenne der Aussetzungsbeschluss nicht ausreichend den maßgeblichen Zeitpunkt, zu welchem die Tarifzuständigkeit der infrage kommenden Gewerkschaft festgestellt werden solle. Das Arbeitsverhältnis bestand vom 09.10.2006 bis zum 30.06.2009. Der Antragsteller mache als maßgebliche Zeitpunkte den 22.12.2004 und den 30.06.2006 als Zeitpunkte des Abschlusses der jeweiligen Änderungstarifverträge geltend.

Es sei nicht hinreichend bestimmt, inwieweit die genannten Zeitpunkte für ein im Zeitraum vom 09.10.2006 bis 30.06.2009 bestehendes Arbeitsverhältnis zur Entscheidung der Ausgangsfrage maßgeblich seien. Dies gelte insbesondere für den Zeitpunkt 22.12.2004. Damit stelle sich auch die Frage der Vorgreiflichkeit dieses Verfahrens. Hier bestünden erhebliche Zweifel. Dem Aussetzungsbeschluss könne auch nicht entnommen werden, ob das aussetzende Gericht die Frage der Tarifzuständigkeit aller DGB-Gewerkschaften für entscheidungserheblich hält oder lediglich einer davon. Für den Fall, dass lediglich die Prüfung der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft entscheidungserheblich sei, könne nicht festgestellt werden, um welche Gewerkschaft es sich hierbei handeln könnte.



Die Pressemitteilung des BAG vom 26.01.2016 finden Sie hier.



Information:

Unter dem Geschäftszeichen 1 ABR 62/14 – noch nicht terminiert – ist ein weiteres Verfahren beim BAG anhängig, welches ebenfalls die Prüfung der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften im DGB auf der Grundlage eines Aussetzungsbeschlusses nach § 97 Abs. 5 ArbGG zum Gegenstand hat. Hier hatte das Hessische LAG durch Beschluss vom 04.12.2014 – 9 TaBV 91/14 – im Ergebnis die Bestimmtheit des Aussetzungsantrages angenommen und festgestellt, dass die IG Metall tarifzuständig ist, da im dortigen Falle der Entleiherbetrieb dem Metallbereich zu zuordnen sei. Zur Beurteilung der Tarifzuständigkeit bei Arbeitnehmerüberlassung sei auf den Entleiherbetrieb abzustellen.

Quelle

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/bundesarbeitsgericht-weist-antraege-gegen-dgb-gewerkschaften-als-unzulaessig-ab/
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 25.02.2016, Seite 1 / Inland

Leiharbeitsgesetz »auf Eis gelegt«
Nahles spricht von Blockade, DGB wirft Unionsparteien Bruch des Koalitionsvertrags vor



Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Unionsparteien die Blockade ihres geplanten Gesetzes gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgeworfen. Es habe die feste Zusage gegeben, dass der Gesetzentwurf nun in die Ressortabstimmung gegeben werden könne, sagte Nahles. Bis Dienstag abend habe es auch keine anderen Signale gegeben. Kurzfristig hätten CDU und CSU nun anders entschieden – die Gründe seien nicht bekannt. »Deswegen hat es in den letzten 24 Stunden eine heftige Auseinandersetzung gegeben«, sagte Nahles am Mittwoch in Berlin.

Unter anderem sollte das Gesetz verhindern, dass Leiharbeiter als Streikbrecher in Unternehmen eingesetzt werden, Betriebsräte sollten über den Einsatz von Werkvertragsnehmern besser informiert werden. Dabei war in der vergangenen Woche eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs bekanntgeworden, in der Nahles deutlich auf die Unternehmerseite zugegangen war. Damit war sie bei Gewerkschaften und der Opposition bereits auf scharfe Kritik gestoßen, die Linkspartei sprach von einem »Kniefall vor den Arbeitgebern«, die Grünen von einer Mogelpackung. Offenbar gingen den Unionsparteien die Zugeständnisse noch nicht weit genug.

Das Gesetz werde nun »auf Eis gelegt«, sagte die Ministerin am Mittwoch. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Reiner Hoffmann fand deutliche Worte: »Das ist ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages – begangen einzig und allein durch CDU und CSU.« Ohne gesetzliche Regelung sei dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen weiterhin Tür und Tor geöffnet.

»Dass Arbeitsministerin Nahles den bereits auf Druck von CDU/CSU und Arbeitgebern abgeänderten Gesetzentwurf nicht noch weiter verwässern will, ist verständlich und richtig«, erklärte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Harald Güster. »Die erneute Blockade zeigt, dass mit den heillos zerstrittenen Unionsparteien momentan keine verbindlichen Absprachen möglich sind«, so Güster. Der Vorgang zeige, »welchen Druck die Arbeitgeber und ihre Verbände auf die Politik machen«. (AFP/jW)

Quelle

http://www.jungewelt.de/2016/02-25/002.php
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de


dejavu

@Rappel
Danke für's Posten der Übersicht über die gegenwärtigen Verfahren und die Verfahrensgänge. Dauert ziemlich lange alles selbst zusammenzusuchen.
Wer sich mit der speziellen Materie der Tarifzuständigkeitsverfahren längere Zeit nicht beschäftigt, verliert schnell den Anschluss.
ZitatZur Beurteilung der Tarifzuständigkeit bei Arbeitnehmerüberlassung sei auf den Entleiherbetrieb abzustellen.
Die Ansicht kannte ich noch nicht. Ich frage mich, wie die das begründen. Beim Verleihen von Menschen geht zwar das Direktionsrecht typischerweise an den Entleiher über, aber es bestehen ja keine Arbeitsvertraglichen Bindungen zwischen Leihkeule und Entleiher. Der Arbeitsvertrag nimmt aber Tarifverträge in Bezug, bzw. die Tarifverträge regeln dessen wesentlichen Inhalte (Lohn, Urlaub etc.). Wie kommen die jetzt also auf diese Idee?

@Fritz
Der Staatschutz ermittelt! -> Die Ausbeutung durch Leiharbeit steht unter dem besonderen Schutz des Staates!
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

antonov



fr-online.de | 25. November 2015 |  Von Stefan Sauer
Arbeitsmarkt: Das Geschäft mit der Leiharbeit
Der Bundesrechnungshof rügt die von Arbeitsagenturen und Jobcentern an Leiharbeitsfirmen bezahlten Eingliederungszuschüsse als Lohnsubvention.

Es klingt nach einem guten Geschäft für alle Beteiligten. Arbeitsagenturen und Jobcenter haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 2014 mehr als 100 000 Arbeitslose an Leiharbeitsfirmen vermittelt. Damit nahm die Branche 35 Prozent aller Jobsuchenden auf, die die Arbeitsverwaltung 2014 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen konnte.

Und das, obwohl bei den rund 18 000 Zeitarbeitsunternehmen nur rund 2,5 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande angestellt sind. Mithin scheint die umstrittene Branche genau das zu sein, was sie selbst gern von sich behauptet: ein Jobmotor, der selbst schwer vermittelbaren Erwerbslosen eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt eröffnet.

Allerdings hat die Erfolgsgeschichte einige Haken. Gut ist das Geschäft nämlich offenbar vor allem für die Leiharbeitsunternehmen. Dagegen zählen Arbeitsuchende oft nicht zu den Gewinnern. Denn die Verleihfirmen stellen nicht nur viele Menschen ein, sie entlassen auch viele nach kurzer Zeit wieder.

Nach einer Mitteilung des Bundesrechnungshofs an das Bundesarbeitsministerium, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, wurden allein im zweiten Halbjahr 2013 rund 500 000 Leiharbeitsverhältnisse neu geschlossen, aber auch 547 000 beendet. ,,In Leiharbeit vermittelte Arbeitslose werden schneller wieder Kunden der Jobcenter als in allen anderen Branchen", sagt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, die eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema gestellt haben.

---> weiter...





altonabloggt.com | 26. November 2015
Zeitarbeit und Weise – Milliarden fließen leise
Ein Brief, der mich aus einem Jobcenter aus NRW erreicht hat:

Sehr geehrte Frau Hannemann!

Auf Grund Ihres letzten Blogartikel und des Berichtes des BRH und der berechtigten Empörung in den Medien zum Thema Zeitarbeitsfirmen (ZAF) – Bundesagentur für Arbeit, möchten wir einmal darstellen was hier wirklich abläuft. Vorweg sei gesagt, dass es ausschließlich um die sogenannten großen Firmen mit vielen Niederlassungen geht, die sich Eingliederungszuschüsse (EGZ) erschleichen.

Wer mit diesen Firmen zu tun hat merkt schnell, dass sehr viele der gezahlten Gelder völlig unberechtigt sind. Hier werden im großen Stil falsche Angaben bei den angeblichen Vermittlungshemmnissen gemacht, um abzukassieren.

ZAF stellen einen Antrag und müssen einen Fragebogen ausfüllen. In diesem müssen die Vermittlungshemmnisse angegeben werden, die für eine Entscheidung relevant sind. Was hier gelogen und betrogen wird ist skandalös! Es gibt ZAF, die stellen für jeden einen Antrag, andere benutzen für jeden Antrag denselben Text. Daran sieht man, dass es hier nur darum geht, abzukassieren und sich auf dem Rücken der Lohnsklaven reich zu verdienen.

Das Prinzip ist einfach. Wer drei Monate Gelder bekommt, der muss auch drei Monate danach weiter beschäftigt werden. Die sogenannte Nachbeschäftigungsfrist entspricht also der Förderdauer. Die meisten Menschen bekommen befristete Verträge über 6 oder 12 Monate. Warum ZAF dafür überhaupt Fördergelder erhalten ist uns allen ein Rätsel. Wenn diese Frist abgelaufen ist, schmeißen sie die Leute raus und stellen für denselben Arbeitsplatz neue ein. Denn jetzt können wieder Zuschüsse beantragt werden. Wieder raus nach der Frist und wieder neu einstellen. Davon profitiert in großem Stil die Quote der BA. So wird jedesmal eine erfolgreich besetzte Stelle generiert.

Einige Beispiele aus der Praxis, wie Vermittlungshemmnisse begründet werden: ,,Die Einarbeitung geht über das übliche Maß hinaus"; ,,kennt die Maschinen nicht"; ,,kennt das System" oder ,,bestimmte Programme nicht"; ,,kann kein Deutsch"; ,,muss an die Höhentauglichkeit herangeführt werden"; ,,muss Schulungen machen" usw. Wenn man dann die eingestellten Menschen kontaktiert und nachfragt, sind diese entsetzt. Die Einarbeitung ist dann nur Stunden oder zwei Tage, mit Maschinen wird gar nicht gearbeitet, der Beruf im Fragebogen ist falsch, kein Einsatz als Lagerarbeiter, sondern als Industriemechaniker – und trotzdem nur die Bezahlung eines Lagerarbeiters. Auch beendet ein Zuschuss keine Höhentauglichkeit. Bei Callcenter-Mitarbeitern steht sogar als Begründung: ,,Er/sie hätte wenig Erfahrung im Umgang mit einem Telefon". Bei jungen Menschen, die gerade ausgelernt haben, kann die Begründung heißen: ,,Keine Berufserfahrung". Gerade ausgelernt und schon rein in die Zeitarbeit.

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