Androhung von Haft

Begonnen von Hallöle, 16:54:44 Di. 02.Oktober 2007

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Hallöle

Hallo ,
schreibe zum ersten Mal in diesem Forum und hoffe es kann mir jemand helfen.
Folgendes Problem :Mein Freund hat über eine Fernsehwerbung einen Handyvertrag abgeschlossen.Angeblich ja fast kostenloses Telefonieren .
Das war der erste Fehler.Dann hat er durch arbeitslosigkeit die Kosten nicht mehr bezahlen können .Auf den MB und VB hat er nicht wiedersprochen.
Die Hauptforderung ist schon beglichen .Aber die angefallenen Kosten bei Real Inkasso nicht,und diese sind doppelt so hoch wie die Hauptforderung.
Nun sollte er die EV abgeben ,woraufhin wir versucht haben noch einmal mit dem Rechtsanwalt einen Vergleich zu schließen.Dieser lehnt jedoch ab.
Nun droht dieser mit Erzwingungshaft wenn wir nicht bis zum 5. zahlen.
Heute kam die gleiche Drohung vom GV aber bis zum 9..Kann man sich gegen diese Forderung garnicht wehren ? Die können ja dann fordern was sie wollen ohne die Möglichkeit eines Wiederspruchs.Zweiten könnten wir ja etwas zahlen.Aber mir wiederstrebt diese Abzocke von Schuldnern.
Für Eure hoffentlichen Ratschläge schon mal vielen Dank.

Grüße Hallöle

Joninka

Hallo Hllöle,

ZitatOriginal von Hallöle
Auf den MB und VB hat er nicht wiedersprochen.
Die Hauptforderung ist schon beglichen .Aber die angefallenen Kosten bei Real Inkasso nicht,und diese sind doppelt so hoch wie die Hauptforderung.
Nun sollte er die EV abgeben ,woraufhin wir versucht haben noch einmal mit dem Rechtsanwalt einen Vergleich zu schließen.Dieser lehnt jedoch ab.

den Inkassokosten hätte im MB widersprochen werden sollen, da sie nun vermutlich tituliert sind ist das jetzt nicht mehr zu ändern. Eine Vollstreckungsgegenklage wird zumindest nach meiner Erfahrung keine Aussicht auf Erfolg haben, schade den Inkassokosten sind meist nicht gerichtlich durchsetzbar.


ZitatOriginal von Hallöle
Nun droht dieser mit Erzwingungshaft wenn wir nicht bis zum 5. zahlen.Heute kam die gleiche Drohung vom GV aber bis zum 9.

Nein es wird mit Haft gedroht wenn die EV nicht abgelegt wird, nicht wenn die Forderung bis dahin nicht bezahlt ist, wird die Forderung bezahlt ist die EV selbstverständlich hinfällig. Nach meiner Erfahrung wird die Haft wegen der Nichtabgabe der EV so gut wie nie vollstreckt, der Haftbefehl liegt auch der Polizei nicht vor und würde selbst im sehr unwahrscheinlichen Fall wenn die Haft vollstreckt würde sofort mit Abgabe der EV hinfällig.

ZitatOriginal von Hallöle
Kann man sich gegen diese Forderung garnicht wehren ? Die können ja dann fordern was sie wollen ohne die Möglichkeit eines Wiederspruchs.Zweiten könnten wir ja etwas zahlen.Aber mir wiederstrebt diese Abzocke von Schuldnern.

Selbstverständlich kann man sich wehren, bis zu 14 Tage nach dem der MB zugestellt wurde, diese Frist wurde versäumt und nun ist es leider zu spät. Wie gesagt schade da man sich meist gegen die Inkassokosten sehr gut wehren hätte können.

Vereinbart am besten eine Ratenzahlung das könnt ihr auch beim GV versuchen, wenn die EV abgegeben wurde erfolgt in der Regel kurz darauf eine Kontenpfändung, es sollte also dann Geld in der Keksdose gebunkert werden und nach der EV ein neues Konto eröffnet werden.

Grüße

Joninka

flipper

ZitatOriginal von Hallöle
Auf den MB und VB hat er nicht wiedersprochen.
Die Hauptforderung ist schon beglichen .Aber die angefallenen Kosten bei Real Inkasso nicht,und diese sind doppelt so hoch wie die Hauptforderung.
Nun sollte er die EV abgeben ,woraufhin wir versucht haben noch einmal mit dem Rechtsanwalt einen Vergleich zu schließen.Dieser lehnt jedoch ab.
ZitatOriginal von Joninka
den Inkassokosten hätte im MB widersprochen werden sollen, da sie nun vermutlich tituliert sind ist das jetzt nicht mehr zu ändern. Eine Vollstreckungsgegenklage wird zumindest nach meiner Erfahrung keine Aussicht auf Erfolg haben, schade den Inkassokosten sind meist nicht gerichtlich durchsetzbar.
vollstreckungsabwehrklage heisst das:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__767.html
und wenn der schuldner anerkennt ist so ziemlich alles gegen ihn durchsetzbar bei
der formalpraxis heute.

ZitatOriginal von Hallöle
Nun droht dieser mit Erzwingungshaft wenn wir nicht bis zum 5. zahlen.Heute kam die gleiche Drohung vom GV aber bis zum 9.
ZitatOriginal von Joninka
Nein es wird mit Haft gedroht wenn die EV nicht abgelegt wird, nicht wenn die Forderung bis dahin nicht bezahlt ist, wird die Forderung bezahlt ist die EV selbstverständlich hinfällig. Nach meiner Erfahrung wird die Haft wegen der Nichtabgabe der EV so gut wie nie vollstreckt, der Haftbefehl liegt auch der Polizei nicht vor und würde selbst im sehr unwahrscheinlichen Fall wenn die Haft vollstreckt würde sofort mit Abgabe der EV hinfällig.
warum so einem "hellen" schuldner nicht auch mit dem schuldturm aus dem mittelalter drohen? siehst ja, dass ers glaubt.

ZitatOriginal von Hallöle
Kann man sich gegen diese Forderung garnicht wehren ? Die können ja dann fordern was sie wollen ohne die Möglichkeit eines Wiederspruchs.Zweiten könnten wir ja etwas zahlen.Aber mir wiederstrebt diese Abzocke von Schuldnern.
ZitatOriginal von Joninka
Selbstverständlich kann man sich wehren, bis zu 14 Tage nach dem der MB zugestellt wurde, diese Frist wurde versäumt und nun ist es leider zu spät. Wie gesagt schade da man sich meist gegen die Inkassokosten sehr gut wehren hätte können.
gesundheitlichen grund und dr.med. psychiatrie als zeuge angeben (prüfen die eh nie) und anerkennung damit zurückziehen und wiedereinsetzung in den vorigen stand beantragen, das bringt selbst staranwälte inne bredoullie
oder
grund für ne nichtigkeits- und restitutionsklage aus den sicher liderlichen AGB und dem
zustandekommensverfahren des vertragsverhältnisses saugen (auf beratungshilfe zum anwalt, arbeit für profis). selbst wenns nicht klappt wird das dem gegner schnell zu teuer und er wird verhandlungsbereit oder zieht sich sogar ganz zurück, weil auf den kosten bleibt er auf jeden fall sitzen gegen einen pleiteschuldner und keine inkassofirma kann das ihrem auftraggeber zumuten.

weitere anerkennung durch ratenzahlung nicht nötig, find ich.

(nur meine phantasien, keine rechtsberatung)
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Joninka

ZitatOriginal von flipper
gesundheitlichen grund und dr.med. psychiatrie als zeuge angeben (prüfen die eh nie) und anerkennung damit zurückziehen und wiedereinsetzung in den vorigen stand beantragen, das bringt selbst staranwälte inne bredoullie
oder grund für ne nichtigkeits- und restitutionsklage aus den sicher liderlichen AGB und dem zustandekommensverfahren des vertragsverhältnisses saugen (auf beratungshilfe zum anwalt, arbeit für profis). selbst wenns nicht klappt wird das dem gegner schnell zu teuer und er wird verhandlungsbereit oder zieht sich sogar ganz zurück, weil auf den kosten bleibt er auf jeden fall sitzen gegen einen pleiteschuldner und keine inkassofirma kann das ihrem auftraggeber zumuten.

Hast du das schon mal erfolgreich gemacht?

Nach meiner Erfahrung gehen solche Spielchen regelmäßig schief, ich lerne aber gerne dazu. Das Problem an der Sache ist aber auf jeden Fall es wird teuer für den Schuldner wenn es nicht funktioniert.

Es ist schon schwierig bis unmöglich wenn die 14 Tagesfrist verstrichen ist, selbst bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub, hier ist es meiner Meinung nach aussichtslos.

ZitatOriginal von flipper
weitere anerkennung durch ratenzahlung nicht nötig, find ich.

Bei einem Titel bedarf es keiner Anerkennung, eine Pfändung ist keine Anerkennung sondern eben eine Pfändung.

ZitatOriginal von flipper
(nur meine phantasien, keine rechtsberatung)

Sei mir nicht böse aber da liegt genau das Problem, würde da stehen "nur meine Erfahrungen, keine Rechtsberatung" würde die Sache anders aussehen. Ich finde es gut das du helfen willst aber wenn aus blinder Hilfsbereitschaft nur eine Verschlimmbesserung resultiert gehen deine wertvollen Energien in die falsche Richtung.

Der Ratschlag Anwalt in Kombination mit Beratungsschein ist gut, aber eben nach meiner Erfahrung bei einer solch eindeutigen Rechtslage aussichtslos was den Erfolg anbelangt.

Was wir beide übersehen haben den TE zu fragen war, wurde die HF bezahlt oder die gesamte titulierte Summe, bzw. war die titulierte Summe die HF? Wurde die vom Inkasso nur anders verbucht könnte man hier ansetzen.

Grüße

Joninka

Hallöle

Hallo ,
Danke ersmal für eure Antworten.
Die Haptforderung war im MB ca.213,00 Euro.Diese sind auch schon nebst Vollstreckungskosten bezahlt.Teilweise beim GV und teilweise bei dem Inkassobüro.Nun wollen die aber noch ca.weitere 420,00 Euro für entstandene
Kosten,wobei der GV meint er hätte diese geprüft und für rechtmäßig befunden.Angeblich eine Vergleichsvereinbarung ect..Wehren kann man sich ja nur bis zu einem gewissen Grad,allerdings vergeblich wenn man dann mit Haft bedroht wird.Komisch ist auch ,daß der GV am Dienstag schreibt ,und man Montag schon die EV ablegen soll.Gibt es da denn keine Fristen ,wo ja auch noch ein Feiertag dazwischen lag.

Grüße Hallöle

flipper

laut ZPO darf der GV gar nix prüfen, aber in der praxis dürfen die das heute doch n bissl.

trotzdem arbeitet er als vollstrecker für den gläubiger und unter 4 augen erzählt der dir das alles rechtens ist.

basiert diese inkassokostenvollstreckung auf nem eigenen titel? wieso ist das von der hauptforderung getrennt?

wurde die HF bezahlt oder die gesamte titulierte Summe, bzw. war die titulierte Summe die HF? Wurde die vom Inkasso nur anders verbucht könnte man hier ansetzen. (c) Joninka ;)
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

flipper

ZitatOriginal von Joninka
ZitatOriginal von flipper
gesundheitlichen grund und dr.med. psychiatrie als zeuge angeben (prüfen die eh nie) und anerkennung damit zurückziehen und wiedereinsetzung in den vorigen stand beantragen, das bringt selbst staranwälte inne bredoullie
oder
grund für ne nichtigkeits- und restitutionsklage aus den sicher liderlichen AGB und dem zustandekommensverfahren des vertragsverhältnisses saugen (auf beratungshilfe zum anwalt, arbeit für profis). selbst wenns nicht klappt wird das dem gegner schnell zu teuer und er wird verhandlungsbereit oder zieht sich sogar ganz zurück, weil auf den kosten bleibt er auf jeden fall sitzen gegen einen pleiteschuldner und keine inkassofirma kann das ihrem auftraggeber zumuten.

Hast du das schon mal erfolgreich gemacht?
Joninka

das vor dem oder ja das nach dem oder unversucht, aber das könnte n profi schon hinkriegen, gugg dir doch mal TK-verträge und TK-AGBs an.
kommt natürlich aufs ziel an...
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Hallöle

Also wie das verbucht wurde habe ich noch nicht herausgefunden aber es wurde immer per Raten bezahlt und die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid abgezahlt.Die Forderung von GV,Inkassobüro,Rechtsanwalt wurde jedoch nicht weniger .Beim GV habe ich ja schon mal eine Aufstellung angefordert.Dieser ist aber der Meinung den Fall auf die Harte Tour durchzuziehen.Überlegt habe ich schon wie es sein kann,daß man ohne eine Möglichkeit zum Wiederspruch abgeledert werden kann demnächst sagt das Inkassobüro ,sie haben noch weitere 10 Briefe geschrieben wodurch noch einmal 400 Euro fälliug sind.

Carpe Noctem

Hallöle,

weil ich gleich weg muss nur kurz:
//www.forum-schuldnerberatung.de => da gucken, lesen, surfen, posten! Die helfen weiter :-)

Schönes Wochenende!

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Joninka

ZitatOriginal von Hallöle
Also wie das verbucht wurde habe ich noch nicht herausgefunden aber es wurde immer per Raten bezahlt und die Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid abgezahlt.

Weise dem GV nach das die Forderung aus dem MB bezahlt ist (Kontoauszüge)  und der Fall ist für den GV erledigt!

Der GV tritt nur wegen titulierter Forderungen in Aktion um die restlichen Forderungen durchzusetzen müsste der Gläubiger einen neuen MB beantragen.

Grüße

Joninka

flipper

ja richtig. das ist mal wieder so ne GVZ-verteilstelle die alles "durchstempelt".

so gehts ned.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Tassoline

Hallole,
der GV kann drohen mit allem was er immer mag.
Der GV kann keinen Haftbefehl beantragen, auch nicht bei Vwerweigerung der EV
Dies ist Sache des Vollstreckungsgerichts!!.
Leider drohen die GVs gerne mit Sanktionen, sie dürfen dies überhaupt nicht, und erst recht keinen Termin stellen.

Aber eins ist immer wichtig, Immer dem Mahnbescheid wiedersprechen!!.
Ist der RA etwa selber das Inkassobüro?
Dann er kein Gericht anrufen.
Er kann keine aufgekaufte Forderung in eigenem Namen eintreiben

jimmi

Flipper, mit Verlaub, das ist Unsinn.

Du empfiehlst ständig alles und jeden zu verklagen, aus diesem oder jenem Grund. Aber solche Beiträge wie unten zeigen, dass Du Dich in dem Bereich überhaupt nicht auskennst. Ich kann nicht beurteilen, woher Du diese Informationen hast, aber Deine Quelle ist scheinbar eine schlechte.

Bitte halte Dich doch zurück mit solchen Aussagen, wenn Du nicht sicher sein kannst, dass das auch stimmt. Die Ratsuchenden rennen sonst damit zu Gläubigern, GV oder Gerichten und stehen dann als komplette Idioten da.


ZitatOriginal von Tassoline
Hallole,
der GV kann drohen mit allem was er immer mag.
Der GV kann keinen Haftbefehl beantragen, auch nicht bei Vwerweigerung der EV
Dies ist Sache des Vollstreckungsgerichts!!.
Leider drohen die GVs gerne mit Sanktionen, sie dürfen dies überhaupt nicht, und erst recht keinen Termin stellen.

Aber eins ist immer wichtig, Immer dem Mahnbescheid wiedersprechen!!.
Ist der RA etwa selber das Inkassobüro?
Dann er kein Gericht anrufen.
Er kann keine aufgekaufte Forderung in eigenem Namen eintreiben

Joninka

ZitatOriginal von Tassoline
Hallole,
der GV kann drohen mit allem was er immer mag.
Der GV kann keinen Haftbefehl beantragen, auch nicht bei Vwerweigerung der EV Dies ist Sache des Vollstreckungsgerichts!!.
Leider drohen die GVs gerne mit Sanktionen, sie dürfen dies überhaupt nicht, und erst recht keinen Termin stellen.

Nun das ist ein bißchen Haarspalterei, wenn man sich weigert die EV abzulegen wird in kurzer Zeit ein Haftbefehl ergehen, in so fern ist solch eine Drohung des GV nicht wirklich eine leere Drohung.

ZitatOriginal von Tassoline
Aber eins ist immer wichtig, Immer dem Mahnbescheid wiedersprechen!!

Genau das kann grundfalsch sein!
Nicht berechtigten Forderungen, natürlich immer widersprechen, bei berechtigten Forderungen macht es jedoch wenig Sinn, im Gegenteil es verteuert die Sache nur durch das streitige Verfahren in dem man (mindestens! zum Teil) unterliegen wird.

Will man keine Inkassokosten zahlen (wer will das schon) gibt es ja auch die Möglichkeit eines Teilwiderspruchs, damit fährt der Schuldner meiner Meinung nach sehr viel besser.


ZitatOriginal von Tassoline
Ist der RA etwa selber das Inkassobüro?
Dann er kein Gericht anrufen.
Er kann keine aufgekaufte Forderung in eigenem Namen eintreiben

Ein Inkassobüro kann für die Forderung seines Auftraggebers selber keinen Mahnbescheid erwirken, deshalb wird die Sache ja immer sammt den abenteuerlichen Inkassokosten vom Inkassobüro an einen Anwalt übergeben der dann sehr wohl einen Mahnbescheid erstellen darf.( In diesem Falle wäre dann der Teilwiderspruch über die Inkassokosten angebracht.)

Für aufgekaufte Forderungen (Factoring) kann jeder Käufer einen Mahnbescheid beantragen und sie in seinem Namen eintreiben, dazu bedarf es nicht mal einer Zulassung, das kannst auch du oder ich. Wer eine Forderung aufkauft wird selber zum Gläubiger und das außergerichtliche so wie das gerichtliche Mahnwesen steht im offen.

Grüße

Joninka

hege

auch mir hat der GV schon mit Haft gedroht.
Aber keine Angst, ich habe es durchgespielt und es läuft wie folgt ab.

Der GV kommt und legt die Forderung vor. Du kannst nicht bezahlen. Er muss gehen und dem Gläubiger dies mitteilen. Nun muß der Gläubiger einen Antrag auf Ablegung des EV gegen dich stellen. Kostet ihn schon wieder Gebühren.
Der GV kommt und fordert dich auf den EV Abzulegen bzw teilt dir ein Termin zur Abgabe mit. Du weigert dich den EV abzuzegen. Der GV erklärt dir dann dass er dich verhaften kann zur Erzwingung des EV.  Zuvor muss er jedoch wieder dem Gläubiger mitteilen, dass du dich geweigert hast den EV wegen seiner Forderung abzulegen. Nun muß der Gläubiger wiederum bei Gericht die Erzwingung de EV durch Haft (jedoch höchstens 6 Monate danach bist du wieder frei ohne EV) Diese 6 Monate kosten muß der Gläubiger jedoch vorstrecken (meistens mehr als 1500 Euro) also hat er wieder Kosten die er nicht von dir bekommt. Er wird sich daher überlegen so weit zu gehen.

flipper

das ist blödsinn. jeder anwalt der kein trottel ist, hat die haftantragsklausel gleich im EV-antrag mit drin. alle anwaltsvordrucke.

und für die genugtuung bezahlt jeder gläubiger gerne 1500€.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Tasso

Ja, so ist es richtig.
Wenn nur alle Schuldnwer dies wissen würden

Strombolli

Wie mehrfach berichtet, bin ich Mitte der 90ger in Konkurs getrieben worden.
Ein Gläubiger wurde teilbefriedigt und hatte noch eine ausstehende Hauptforderung von (schon umgerechnet) 20.000 €. Die versucht jetzt ein Inkasso-Unternehmen mit 50.000 € Zinsen zuzüglich 650 € Inkassogebühren bei mir einzutreiben.

Sorry, aber ich krieg mich doch vor Lachen über soviel Realitätsferne gar nicht mehr ein. Vor 2 Monaten habe ich meine dritte oder vierte EV abgegeben und die schlagen mir, vor bis nächste Woche über 70.000,- € zu bezahlen?

Ich meine, gut die Firma/Bank denen ich damals die 20.000 € schuldete, sind aus der Billigschnäppchen (stand sicher auch im FOCUS!) -Versteigerung meines Wohnhauses teilbefriedigt worden und haben durch den Verkauf der Forderung an das Inkassobüro saubere Bücher. Aber ist das nicht wie mit der Immobilienblase kürzlich in den USA? Eine fiktive Buchungssumme?

Diese Forderung ist doch nicht das Papier wert, auf dem sie steht! Ich habe nichts mehr, kriege nur ALG II und keine Arbeit und da mir alles weggepfändet werden könnte, fehlt auch jeglicher Antrieb (von der Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber einem Schuldner eine gutbezahlte Arbeit gibt, will ich gar nicht erst anfangen, Pfändung usw.) wieder mit Inbrunst in Lohn und Brot zu kommen.

So, nun rechnen wir diesen Fall uneintreibbarer Forderungen mal auf die Bundesrepublik hoch. Allein bei mir sind die besagten 50.000 € Zinsen auf die Hauptforderrung, ja nur der grösste Batzen, einer aus nicht vorhandenem Geld=Schulden gemachten Positiv-Summe, die in irgendwelchen Büchern als
Forderung steht. Es wird doch hier insgesamt mit Milliarden € gerechnet, die nie im Leben da sind! Spielmaterial für Geldfreaks, Computer ... Steuerspargründe für Unternehmer ... legales Fälschungsmaterial für Bilanzen.

Insofern ist der "ausgeglichene" Haushalt von der kleinen Bank bis zum Finanzminister ein "Aufgeilen" an im Grunde falschen Zahlen. Also lassen wir es doch einfach sein!

Eine Bußgeldforderung (75 € mit Gebühren) wird bei mir jetzt auch per "Erzwingungshaft" versucht einzutreiben. Da wird man schon im ersten Moment unsicher. Ab damit zum RA meines Vertrauens. (Es hat Jahre gedauert bis ich einen gefunden habe, alle bisherigen haben mich mit der BRAGO und Folgeverordnung versucht abzuzocken)

Die ganze Problematik zeigt nur wieder, dass das Geldsystem mit Zins mittlerweile zu einer Organisationsform mutiert ist, die nicht vorhandene Probleme erst schafft bzw. bestehende verschlimmert.

Auch dies kann ein Grund sein, die "Welt neu zu ordnen"....
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Joninka

ZitatOriginal von Strombolli
Eine Bußgeldforderung (75 € mit Gebühren) wird bei mir jetzt auch per "Erzwingungshaft" versucht einzutreiben. Da wird man schon im ersten Moment unsicher. Ab damit zum RA meines Vertrauens. (Es hat Jahre gedauert bis ich einen gefunden habe, alle bisherigen haben mich mit der BRAGO und Folgeverordnung versucht abzuzocken)

Nun bei Bußgeldern ist das nicht so komisch zu Weilen auch mit Anwalt nicht.

ZitatOriginal von Strombolli
Auch dies kann ein Grund sein, die "Welt neu zu ordnen"....

Ich sag es dir nochmal, (auch weil du dazu noch nicht geantwortet hast) bevor du die Welt neu ordnen willst solltest du dein Leben neu Ordnen, mit einer Privat- oder Regelinsolvenz.

Grüße

Joninka

Strombolli

ZitatOriginal von Joninka
.... ist das nicht so komisch zu Weilen auch mit Anwalt nicht.

.... solltest du dein Leben neu Ordnen, mit einer Privat- oder Regelinsolvenz.

Für mich ist das auch nicht komisch. Es erweckt bei mir Abscheu und ...
Mein Leben werde ich mit fast 50 nicht mehr neu ordnen. Aber ich werde mich einer Regelinsolvenz unterziehen. Die Unterlagen sind beim Anwalt, der jetzt in der Vorbereitungsphase ist.

Beim besten Willen, ich finde mich nicht mit diesem System ab.
Ich richte mich auf kleinstem, erträglichen Level ein und werde es mit den mir grundgesetzkonformen Mitteln bekämpfen!

In meinem letzten Beitrag in diesem Thread führte ich bereits aus, dass und wie es sich selbst zugrunde richten wird.

Und soll ich noch etwas dazu bemerken? Es ist mir "wurscht" ob morgen die grosse Klimakatastrophe, ne Atombombe oder sonstwer die Menschheit vernichtet oder stark dezimiert. Sie hat es sich redlich verdient!

Schade nur, um die Mehrzahl, die keinerlei Chancen hat, den Verursachern des Untergangs in den Arm zu fallen und ihn zu verhindern!

Ich würde es mir anders wünschen, aber es bleibt nur ein kleinstes Fünkchen Hoffnung. Vielleicht wird es ja doch noch zu einer Flamme!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

RacingPaul

Hi Leute, also ich bin sozusagen ein gebranntes Kind betr. Haftbefehl(en)
bin bis heute noch nie zu einer EV marschiert und werde das auch in Zukunft nicht tun
habe jetzt insgesamt vieleicht so um die 6 oder 7 in der Schufa stehen, kratzt mich ungefähr soviel wie wenn in China ein Sack Reis umfällt

um den Haftbefehl zu vorllziehen muss der Gläubiger dann erstmal ca. 1500 Euros vorstrecken
der Haftbefehl ist rein zivil, mit den Bullen kriegste, wenn du nicht gerade den Gerichtsvollzieher umhaust, nie Probleme, die juckt das auch nicht (so wenig wie mich)
ich bin halt ständig unterwegs und nie Zuhause, die Klingel ist auch am Arsch und zu allem Überfluß lebe ich in einer Wohngemeinschaft, und da kann kein Gerichtsvollzieher in Deutschland die Bude aufbrechen, betreten oder sonstwie durch Tücke wie auch immer die Räume betreten, zumal ich kein festes Zimmer habe und alle meine Mitbewohner nartürlich unter keinen Umständen wollen das jemand die Bude betritt
jo, soviel fällt mir auf die schnelle zum Haftbefehl ein

Joninka

ZitatOriginal von Strombolli
Für mich ist das auch nicht komisch. Es erweckt bei mir Abscheu und ...
Mein Leben werde ich mit fast 50 nicht mehr neu ordnen.

Wie so nicht?
Die Halbzeit ist immer gut für Strategiewchsel!  :cheer:

ZitatOriginal von Strombolli
Aber ich werde mich einer Regelinsolvenz unterziehen. Die Unterlagen sind beim Anwalt, der jetzt in der Vorbereitungsphase ist.

Das finde ich Klasse!


ZitatOriginal von Strombolli
Beim besten Willen, ich finde mich nicht mit diesem System ab.
Ich richte mich auf kleinstem, erträglichen Level ein und werde es mit den mir grundgesetzkonformen Mitteln bekämpfen!

Nun ja!
Was bedeutet heute noch nach dem Grundgesetz?

Das wird nach Bedarf geändert! (zumindest macht es den Eindruck!)

Ich vermute aber du beziehst dich auf die "gute alte Fassung" und dann ist es schwer in Ordnung was du tust!

ZitatOriginal von Strombolli
Und soll ich noch etwas dazu bemerken? Es ist mir "wurscht" ob morgen die grosse Klimakatastrophe, ne Atombombe oder sonstwer die Menschheit vernichtet oder stark dezimiert. Sie hat es sich redlich verdient!

Die Menschheit hat es verdient ohne Frage!
Der einzelne Mensch aber nicht, und das kannst du im Grundgesetz nachlesen!

ZitatOriginal von Strombolli
Schade nur, um die Mehrzahl, die keinerlei Chancen hat, den Verursachern des Untergangs in den Arm zu fallen und ihn zu verhindern!

Hast du schon mal Schafe gehütet?


ZitatOriginal von Strombolli
Ich würde es mir anders wünschen, aber es bleibt nur ein kleinstes Fünkchen Hoffnung. Vielleicht wird es ja doch noch zu einer Flamme!

Wer in der Mitte seines Lebens steht sollte noch nicht so schnell Verzeiflung üben, vielleicht wird die Flamme ja noch ein ausgewachsenes Feuer!

 ;)

Liebe Grüße (und das ist keine leere Floskel!)

Joninka

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