Egv

Begonnen von ritchjoe, 18:54:04 Do. 29.November 2007

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ritchjoe

So, da bin ich (schon ) wieder, bräuchte mal wieder einen Rat bezw. eueren Beistand!

Eigentlich sollte ich mich ja nun zu dieser Zwangsmaßnahme quälen , aber ich bi ja nun erstmal krankgeschrieben , muß etliche untersuchungen machen lassen und ne richtig schöne Erkältung hab ich mir auch eingefangen , ich hätte allso wirklich nicht gehen können ......und ich weiß nun auch nicht wielang ich noch krankk bin ....

Nun habe ich folgende Frage : Als ich das letzte mal bei meiner SB war bekam ich für die Maßnahme einen EGV ..... den hab ich mitgenommen aber nicht unterschrieben , die Maßnahme wäre ab 26. 11 .... 3 Monate gegangen kann mir jemand sagen ob das nun überhaupt noch gültug ist , hinfällig oder wie ?????? Mit der Tussi will ich mich da erst garnicht auseinander setzen , weil mich die eh blos in die Pfanne haut , aber vielleicht wisst Ihr ja rat  ?( ?( ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Anjouli

Also EGV bitte grundsätzlich nicht unterschreiben! Es gibt genug Möglichkeiten, sowas zu umgehen. Das mit der Maßnahme.. - ist das denn fest abgesprochen? Warst du da und hast dich vorgestellt? Oder war das jetzt nur so eine lockere Absprache?

Dann gilt: Du bist krank und solange du eine Krankschreibung hast, läuft gar nichts und keiner kann dir was. So einfach ist das!
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

geschfreak

Hallo ritchjoe,

solange Du krankgeschrieben bist, kann Dich die ARGE zu keiner Maßnahme verdonnern! Einfach Krankenschein zur ARGE senden - und fertig! Die Vereinbarungen in der EGV sind dann bei Krankheit hinfällig.
MFG

geschfreak

Sektsauferle

mal davon abgesehen, wenn du ausfällst, stecken die ruck zuck einen anderen armen kerl rein, sprich, wenn überhaupt, bist du erst zum nächsten termin fällig.
gibt ja genug, böse, faule, ausschlafende assis, die man unbedingt morgends aus dem bett holen muß ;)
In Memory of Menschenrechte !!!

Postaldude

blos nicht einlassen auf die EGV!!

Du hast sie nicht unterschrieben und somit können die dich auch nicht in diese Maßnahmen stecken,
Schreib an die Arge, dass sie dir schriftlich begründen sollen wie diese Maßnahme dazu geeignet ist dich in den Arbeitsmarkt dauerhaft zu integrieren.


Hier mal einige Sachen zur EGV und Maßnahmen die mir geholfen haben meine FM so richtig ins Schwitzen zu bringen, richtig gezittert hat die als sie mir die EGV (3 Entwurf immer noch ununterschrieben) vorgelegt hat!!

Erst eine Antwort von Joachim Kühnel auf meine Anfrage, hier im Bord in Bezug auf diese sinnfreien Maßnahmen,

ZitatJoachimKühnel 15.10.07 Trainingsmaßnahmen müssen eine tatsächliche Zielerfüllung erreichen - Vermittlung des Arbeitslosen auf den 1. Arbeitsmarkt in tariflich oder ortsüblich bezahlte Dauerarbeitsverhältnisse, die sv-pflichtversichert sind.
Kann diese Trainingsmaßnahme nachweislich diese Anforderung nicht erfüllen, endet die Maßnahme wieder mit fortgesetzter Arbeitslosigkeit, dient sie als Mißbrauchsmittel zum Lohndumping und Lohnwucher. So was ist gesetzwidrig und strafbar nach § 138 BGB und § 291 StGB. Man sollte ermitteln, welche dort ausgeübten Arbeitsgänge typischerweise in welchen Beruf hineinfallen und die dafür passende Eingruppierungsunterlage und Stellenbeschreibung von der Gewerkschaft sich beschaffen. Also protokolliert man sich Tag für Tag den Arbeitsablauf und schafft sich so ein Beweismittel.

Ist der eigentliche Arbeitsverdienst lt. Eingruppierungsunterlage höher als das Alg II, das weiterhin gezahlt wird, ist die Trainingsmaßnahme eine zwischen Arbeitsagentur/ARGE und privaten AG bzw. Beschäftigungsträger organisierte Schwarzarbeit und damit mindestens Lohndumping. Der AG muß in einer Trainingsmaßnahme keinen Lohn zahlen, also erschleicht er sich auf unlautere Art und Weise risikolos einen geschäftlichen, ungerechtfertigten Vorteil.

§ 138 BGB

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft,
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Ein weiterer Angriffspunkt ist der mangelnde Versicherungsschutz. http://de.wikipedia.org/wiki/Trainingsma%C3%9Fnahme_f%C3%BCr_Arbeitslose" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Trainingsma%C3%9Fnahme_f%C3%BCr_Arbeitslose

http://www.erwerbslosenberatung-weser-ems.de/Trainingsmassnahmen/hauptteil_trainingsmassnahmen.html" target="_blank">http://www.erwerbslosenberatung-weser-ems.de/Trainingsmassnahmen/hauptteil_
trainingsmassnahmen.html


Zitat"Eine angebotene EGV ist rechtswidrig, wenn keine Vertragsverhandlungen geführt wurden. Die EGV ist ein unechter Austauschvertrag i. S. v. § 55 SGB X. Ein solcher Vertrag ist nur zulässig, wenn die Gegenleistung im Vertrag ausdrücklich für einen bestimmten Zweck vereinbart wird. Es ist danach zwingend erforderlich, dass der Zweck als einer der Vertragsinhalte festgelegt sein muss. Ausgehend von der in § 55 Abs. 1 SGB X verfolgten Zielsetzung durch die Benennung des Vertragszweckes, nämlich eine bessere Überprüfbarkeit der Zulässigkeitsvoraussetzungen zu gewährleisten und für eine höhere Transparenz zu sorgen, ist es folgerichtig, dass das konkret ermittelte Konzept, welches eingeschlagen werden soll, in der Vertragsurkunde als Regelungspunkt darzustellen ist. Dadurch kann u.a. sichergestellt werden, dass tatsächlich wie vom Gesetzgeber vorgesehen ein Vermittlungskonzept besteht, in das auch individuelle Gesichtspunkte einfließen. Der Gefahr, dass vom Ergebnis her durch die schematische Verwendung von Musterverträgen mit inhaltsleeren Verpflichtungserklärungen lediglich einseitig Eigenbemühungen aufgegeben werden, kann so wirksam begegnet werden. Da bereits der Nichtabschluss des Vertrages sanktioniert ist und zusätzlich die Nichtbefolgung von vereinbarten Regelungen, ist es dringend geboten, eine derartige Entwicklung zu verhindern. Mindestvoraussetzung in diesem Zusammenhang ist, dass erkennbar wird, ob ein konzeptioneller Hintergrund besteht bzw. welche Vermittlungsstrategie eingeschlagen wurde."

Ich glaube aus dem elo-forum möge mich der Urheber mit klagen überschütten:]

such mal hier im Bord nach ,, Eingliederungsvereinbarung" und ,,Maßnahme" da wirste ne menge finden!

Ich muss es immer wieder sagen:" niemals alleine zu den Terminen gehen".

Immer wenn du Stellungnahmen forderst diese ausdrücklich schriftlich fordern!

Gruß

PD
live is a mountain railroad, crossing down the edge

ritchjoe

Hallo
Erstmal Danke für die vielen Feedbacks....

Tja anscheinend kann man wirklich nicht mehr alleine zu Gesprächen mit der Arge gehen , passiert mir nimmer ....

@Anjouli , was die Maßnahme angeht , da wurde ich nicht gefragt ... es hieß nur , da gehen Sie ab Montag hin , bekam 3 Seiten mit , Zack - Bum... der Grund sei.. das ich lernen müsse wie man sich bewirbt  ?( ?(... ich sei wohl zu DOOF dazu ... und ich wolle ja gar nicht arbeiten ... nun so direkt wurde es nicht gesagt aber so kam es rüber....

Ich solle mir wieder ein Auto zulegen das ich besser vermittelbar bin und bekam sogar das Angebot auf ne Kredit von 1000 E von der Arge .... meine SB meinte das könne Sie von mir verlangen und ich würde mir selber Steine in den Weg legen ....

Na ich werde hier mal weiter suchen was ich noch finden kann ... und Montag muß ich eh wieder zu Arzt und so wie es aussieht werde ich noch ne weile krank sein .... und das nichtmal ohne Grund , meine Befunde sind alle Scheiße, na kein Wunder nach dem Theater der letzten Wochen
(siehe Tread 800 km zum Vorstellungsgespräch ... sagt doch alles oder ?????

Und danke für die hilfreichen Sachen zum lesen , hoffentlich peil ich das alles richtig!!!!
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

geschfreak

ZitatOriginal von ritchjoe

Ich solle mir wieder ein Auto zulegen das ich besser vermittelbar bin und bekam sogar das Angebot auf ne Kredit von 1000 E von der Arge .... meine SB meinte das könne Sie von mir verlangen und ich würde mir quote]

Ich lege Dir nahe, das Kreditangebot der ARGE nicht anzunehmen, da Du das gewährte Dalehen an die ARGE auch wieder zurückzahlen mußt...
MFG

geschfreak

geschfreak

ZitatOriginal von ritchjoe

Ich solle mir wieder ein Auto zulegen das ich besser vermittelbar bin und bekam sogar das Angebot auf ne Kredit von 1000 E von der Arge .... meine SB meinte das könne Sie von mir verlangen und ich würde mir
ZitatIch lege Dir nahe, das Kreditangebot der ARGE nicht anzunehmen, da Du das gewährte Dalehen an die ARGE auch wieder zurückzahlen mußt...
MFG

geschfreak

UnchainedRage

und weiterhin vielleicht mittel gegen den sb ergreifen. dass er behauptet man MÜSSE dieses mittel wahrnehmen fällt für mich unter rechtsbeugung

Postaldude

Zitat@Anjouli , was die Maßnahme angeht , da wurde ich nicht gefragt ... es hieß nur , da gehen Sie ab Montag hin , bekam 3 Seiten mit , Zack - Bum... der Grund sei.. das ich lernen müsse wie man sich bewirbt ... ich sei wohl zu DOOF dazu ... und ich wolle ja gar nicht arbeiten ... nun so direkt wurde es nicht gesagt aber so kam es rüber....
Was für 3 Seiten meinste EGV + Rechtsbehelfsbelehrung(scheiß Wort) oder ne ausführliche Begründung der Notwendigkeit dieser Masnahme.

Auch hier wieder das du keine Bewerbungen tippern kannst das sollen se dir erst mal ib und stichfest beweisen, dumquatsch labbern kann jeder!
Und das du Arbeiten willst sehen se ja daran das du beim Termin erschienen bist.

ZitatIch solle mir wieder ein Auto zulegen das ich besser vermittelbar bin und bekam sogar das Angebot auf ne Kredit von 1000 E von der Arge .... meine SB meinte das könne Sie von mir verlangen und ich würde mir selber Steine in den Weg legen ....
Das kann und darf er nicht von dir verlangen, wenn dein SB meint du brauchst ein Auto dann sollen die dir eins über Soforthilfe zur verfügung stellen versichert, angemeldet und vollgetankt versteht sich!

Überleg mal 1000€, mehr als 50€ Rate dürfen die dir garnicht einbehalten vom ALG II, da zahlste 2 Jahre drann, fürn Auto welches wahrscheinlich garnicht solange durchhält!!

Die spinnen komplet deine Drehstuhlpiloten!!
live is a mountain railroad, crossing down the edge

Postaldude

Ach jau, von wegen Auto und besser vermittelbar und so,

ich werde meiner FM jetzt bald mitteilen das mir ein FZ nicht mehr zur Verfügung steht damit die endlich aufhören zu versuchen mich zu Vermitteln!!
Die vermitteln niemanden in Arbeit, die wollen einen nur aus der Statistik haben und das heist für den einzelnen Sklaverei.

Besser ist selber suchen und wenns 10 Jahre dauert, hat auch Vorteile, wenn du direkt von ALG II in Rente gehst haste dich an die Armut schon gewöhnt!!:cheer:
live is a mountain railroad, crossing down the edge

ritchjoe

Ja, ih weiß das mit dem FZ ; hatte ja bis Juli noch eines .. und da haben die mir nur so Sachen von ZAFs gegeben wo ich ca 150 km runkutschieren sollte für 6 E oder so .... das wurde mir dann wirklich zu doof ... ich kenne deren Mache .... ganz recht hauptsache irgendwo hingesteckt egal wo ... und raus aus der Statistik .....deshalb hab ich nun offiziell kein Auto mehr .... natürlich gabs lange Gesichter , aber wie soll man mit nicht mal 500 E im Monat noch ei Auto halten können .....?????? ?( ?(

Tja und da mich die gute Frau nicht dazu zwingen kann das ich Ihr Darlehn annehme mach ich das eh nicht ... bin doch noch nicht vollkommen bescheuert...

Ich schreibe jede Woche mindestens 1- 2 Bewerbungen .... kann das auch nachweisen , aber der genügt das nicht die will mich einfach los haben, und ich suche ja ständig und bei Eigenbemühungen erwähne ich nicht das ich offiziell kein Auto hab ....

Auf den 3 Seiten stand eigendlich nur an WAS ich mich alles zu halten hab , wenn ich die Maßnahme beginne ... ect ect .....Ja EGV und Rechtsfolgebelehrung(wiederlich) und noch viel bla bla ....

Unschlüssig bin ich weil da steht wenn ich während der Maßnahme erkranke  müsse ich an dr 2. Woche ein ärztliches Attest vorweisen .....und die fehlende Zeit im Anschluß nachholen ...  ?(

Ich frag nun so doof weil ich die Maßnahme ja garnicht begonnen hab , und was ich nicht begonnen hab muß ich ja nicht abbrechen oder verlängern , kennt sich da jemand aus... man wird ja ganz bekloppt mit lauter Idioten die uns nur verarschen , da muß man ja krank werden !!!!
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Sektsauferle

sagmal, das steht doch bestimmt irgendwo?
steht nichts in den zetteln, die du gekriegt hast, wie das rechtlich ist?
hast du schon auf der arge homepage gesucht, was da über maßnahmen und krankheitsfälle steht?

und was ist das überhaupt für ne SB?
am besten informierst du dich gleich, ob und wie du den SB wechseln kannst, das ist ja ne Frechheit!
Sie müssen eine Kredit aufnehmen, hallooo?

So langsam drehen die durch, laß dir das nicht gefallen, so gehts ja nicht!
In Memory of Menschenrechte !!!

ritchjoe

Nein ,das steht niergendwo ... hab mir den ganzen Mißt nochmal rausgesucht ... da steht nur was ist wenn ich WÄHREND der Maßnahme erkranke , ja ich wurde aber vorher krank ...... und darüber kann ich niergends was finden  ?( ?( ?(

Ja die SB ist echt schlimm ... mit der kann man sich überhaupt nicht ernüftig unterhalten , jedes 2. Wort ist nur... dann kriegen Sie halt Sanktion... oder ....dann müssen Sie sich halt nochmal bewerben bei der gleichen Firma immer und immer wieder ..... bis es denen zu blöd wid .....
Die macht mich echt fertig ......
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Onkel Tom

@richjoe

So, wie sich das mit Deiner Eingliederungsvereinbarung anhört, will Dich die ARGE in einer
sogenannten 421I - SGB III - Maßnahme, besser bekannt als Bewerbungsterrorkurs über
einen privaten Arbeitsvermittler schicken.

Nicht zu verwechseln mit Ein Euro Jobs nach § 16 Abs.3 SGB II.

421i-Schei.. ist anders abzuwehren wie Ein Euro Jobs.

Mit einer ausgereiften Bewerbungsunterlage als Muster und den Hinweis, Dich selbständig um eine
Aufnahme einer Arbeit zu bemühen, werliert die Notwendigkeit solcher Maßnahmen nach
§ 421i - SGB III deutlich an Gewicht.

Solche privaten Arbeitsvermittler haben auch nicht mehr Stellenangebote, wie Du selber im Internet
etc.. finden kannst und nach spätestens einem halben Jahr setzen diese Sklavenhändler Dich
unter Druck, Dich auch als Frikadellenwender bei Mc.Doof im Kombilohnmodell zu bewerben.

421i - Maßnahmen dienen nur dazu, das Du Dich allen Möglichkeiten anbiedern sollst..

Zur Zeit bist Du ja noch krankgeschrieben, unterliegst somit keiner Nachkommenspflicht und
dies sollte Dir genug Luft geben, eine Strategie zu entwickeln, Deine SB eines Besseren zu
überzeugen, wie eine echte Quallifikation / Berufsfortbildung mit Prüfungsabschluss und
Kammerstempel zu machen.

Ach soo, nimm näxtes Mal besser ein Bekannten als Beistand nach § 13 Abs.4 SGB 10 mit,
weil "Du verunsichert bist".. Es kann Wunder bewirken..

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

ritchjoe

Onkel Tom
Erstmal Danke, die Maßnahme sollte ich bei "Degra" machen ....Lernjobcenter ....da gibt es zig Blöke... aber meine SB meinte da lerne ich dann auch wie man Bewerbungen schreibt und sich richtig bewirbst ... damit mich mal jemand nimmt .... ich selber hallte davon garnichts , ich weiß von einem Bekannten den habe Sie auch in so nen Mißt gesteckt und der sollte ne Umschulung in Sachen Metall machen .. in Wirklihkeit hat er garnichts gelernt ... in der Zeit wo er dort war sind die in ein anderes Gebäude umgezogen und alle die den Kurs belegt haben mussten beim Umzug helfen .... das ist doch ein Witz oder ....

Also wenn ich mich schon unbedingt auf meine Alten Tage noch weiterbilden oder umschulen soll dann würde ich schon gerne selber entscheiden für was ... Strategie entwickeln ... wenn das so einfach wäre , ich muste soviel einstecken in der letzten Zeit das ich ganz von meinem Weg abgekommen bin ......ich kann nur hoffen das mich der Arzt noch ne Weile krank schreibt damit ich auch etwas Luft habe ...ich meine krank bin ich ja leider wirklich ... und ob  ich körperlich schwere Arbeit machen kann stellt sich erst noch raus ....es ist schon zum verrückt werden auf dieser Welt!!! :aggressiv>
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Postaldude

Zitat.. in Wirklihkeit hat er garnichts gelernt ... in der Zeit wo er dort war sind die in ein anderes Gebäude umgezogen und alle die den Kurs belegt haben mussten beim Umzug helfen .... das ist doch ein Witz oder ....
Wenn flipper jetzt da wäre würde er so etwas schreiben wie, Anzeige gegen den Maßnahmeträger wegen Schwarzarbeit und Lohnwucher,. da dein Bekannter das ja für die Lächerlichkeit des Regelsatzes getan hat.

Ich kenn mich da noch nicht so aus im BGB aber vielleicht geht er da ja noch mal genauer drauf ein!


Ich hab da noch ein Urteil aus 2003 bezüglich solcher Bewerbungsmaßnahmen gefunden, folgt im Anschluss aber ACHTUNG ist schon alt noch zu Zeiten von Arbeitslosenhilfe.

Vielleicht gehst du mal mit dem ganzen Krempel zum Sozialrechtsanwalt über Beratungshilfeschein( den bekommst du beim Amtsgericht)!

Oder auch gut, zu einer Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe, die kennen sich meistens gut aus!

"www.tacheles.de" hat für beides Datenbanken!

http://www.vielhauer-eggner.de/urteile/ablehnung_trainingsmassnahme.htm
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ritchjoe

Danke ich werde mich mal erkundigen ; Tatsache ist das diese Maßnahme UNSINN ist, weii ich für mich ja nicht mal entscheiden kann was ich machen soll bezw für was ich mich weiter bilden soll ... das wird mir dann vorgeschrieben , ist wirklich Unsinn und nur gut für die Arge , die dann wieder ein paar arme Schweine raus aus der Statistik hat... und danach fang ich wieder von vorne an oder WIE????? :aggressiv> :aggressiv>
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

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Postaldude

Nein, nein du fängst nicht von vorne an sondern von weiter hinten!
Diese Maßnahmen qualifizieren nicht sie dequalifizieren dich.
Die dienen ausschließlich dazu dich von dem abzulenken was in deiner Situation wirklich wichtig ist nämlich du und deine eigenen Rechte.
6 Monate in der sozialpädagogischen Obhut der Argen und ihrer Gauleiter und du glaubst wirklich was in der Blöd steht.

Steiger dich da nicht zu sehr rein, schalt mal 1-2 Tage ab gehe lange und ausgiebig spazieren mit deiner Familie organisiert ein Picknick bei Frost und Lagerfeuer( das kann echt Lustig sein, und Kostet fast nichts).
Las den Rechner aus und sammel' Kraft!

Danach arbeitest Du systematisch die Punkte ab die wir dir hier als Hilfestellung gaben.
Beratungshilfe
Anwalt
ALO Ini
Dein eigenes Vernittlungskonzept siehe auch Arbeitsanweisungen §15 SGBII (Google)
Organisier dir einen Beistand
Rede offen mit auch mit dem Arzt, dass dich der Murgs belastet, da sind vielleicht noch mal ein paar Wochen Luft drinn.

Zieh dein Ding durch und nicht das irgend eines FM´s!!

Viel Erfolg, du wirst ihn haben!

PD
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Onkel Tom

Joo, mach es Dir am Lagerfeuer mit Freunden gemütlich..

Erst mal abschalten um wieder zu neuen Kampfesmut kommen.

Das was die SB so will, heißt für Dich Fremdbestimmung und macht erwachsene Leutz
nur kaputt.

Stecke Dir ein neues Ziel und kontrolliere Dein Weg dorthin genau, bevor die Erwerbslosenindustrie
die Kontrolle darüber bekommt, Dich in unsinnige Dinge zu diktieren.

Es ist zwar leichter gesagt als getan, aber kassierst Du die ersten Erfolgserlebnisse deines
Weges und Ziele, geht es Dir innerlich auch schon viel besser.
Lass Dich nicht verhartzen !

ritchjoe

Erstmal Danke für eure ermunterten Zeilen !

Ich werde nun wirklich mal versuchen etwas abzuschalten , mein Arzt meinte das heute auch , zumindest bin ich weitere 14 Tage krank geschrieben ,,,,

Bei der Arge hab ich nur kurz angerufen und das mitgeteilt... und die Tussi meinte nur WIELANGE NOCH ::: und ichsagte 2 Wochen und Sie darauf , aber Sie halten mich auf dem laufenden .... ich ganz kurz ja ....
De Kranlmeldung habe ich eingeworfen .....

Letzte Woche bekam ich troz krankmeldung 2 Vermittlungsvorechläge (ZAFS) da hab ich nur angerufen das ich momentean krank sei.... tja und die meinten dann nur ich solle mich melden wenn ich wieder einsetzbar bin , denn so hätte ich ja eh keinen WERT! ?( ?(

Wenn ich mit den letzten Untersuchungen durch bin werde ich mal anfangen mit mir selber Ordnung zu schaffen ! Das habe ich dringend nötig da in meinem Kopf im Moment garnichts mehr geht , aber wirklich ich bin echt dankbar für alle die mir zuhören und Ratschläge geben , das alleine hilft doch ein bisserl ....und ich bin ja auch noch lernfähig !
Danke Leute !!!!
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Postaldude

vVieleicht noch kurz zu den Bewerbungen bei Sklavenhändlern, ich ruf da nie an ich schicke denen immer eine Bewerbung, so, da ich nie ans Telefon gehe wenn ich die Nummer nicht kenne oder unterdrückt wird, verlieren die nach einigen Wochen der sporadischen Anrufe ihr Interesse an mir.

Genau so handhabe ich das mittlerweile auch mit der Arge niemand ist verpflichtet sich einen Telefonanschluss zu unterhalten.

Krankmeldung kann man auch nach den öffnungszeiten mit Zustellvermerk vom Kumpel unterschrieben in den Arge Postkasten werfen.

Dann ersparste dir diese blööööden Kommentare wenn de da anrufst!

So nu aber erhol dich schön !!

Gruß

PD
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Schraubenwelle

Und was machst du mit dem Brief der dann kommt zur einer Vorstellung bei denen ?

Postaldude

Wenn die mir nen Termin geben komm ich da nattürlich hin.

bei mir kommt das aber äuserst selten vor!

Das ist den Sklavenhändlern doch viel zu Aufwendig und Langwierig, die suchen ja meist Leute von heute auf morgen!

Gruß

PD
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Hartz4

ich war gestern bei einem

habe mich auf eine ausgeschriebe Stelle beworben 370 zum Bewerbungsgespräch gefahren nur um dann zu hören

das der ausgeschrieben Job nur zur Hälfte mit dem übereinstimmt was wirklich gesucht wird und der Arbeitgeber überhaupt nicht weiß ob er einen Einstellt oder ob das dann als zeitarbeit läuft.
da hätte ich mir die 740 kilometer auch sparen können

Aber es gibt ja die " kostendeckenden " 130 Euro Reisekosten

Postaldude

Wenn das ein VV von der Arge wäre hätte ich diese aufgrund der Tagespendelzeiten abgelehnt, weiß ich jetzt aber auch nicht genau wie das war, müsste ich nochmal nachlesen.

Aus eigenen Stücken hätte ich das wohl nur gemacht bei einer Stelle wo 20€ die Stunde bei rumkommt, kann ich mir aber bei einer Sklavenbude kaum vorstellen.

Ich glaub selbst Ingeneure kriegen da nur so um die 13 - 15 € und der bin ich noch nicht!
live is a mountain railroad, crossing down the edge

Fragender

Ich habe gestern einen VA bekommen, die SB verhandelt nicht mehr mit mir obwohl ich verhandeln möchte, null Leistungen enthalten in ihrem Wisch, und ich soll ins interne Fallmanagement abgeschoben werden, da ich angeblich schwere Vermittlungshemnisse hätte und zu hohe Ansprüche bei Arbeitgebern hätte.

Die werden von mir einen guten Gegenvorschlag erhalten plus ein Anschreiben was sie nicht gemacht haben obwohl alles vorgeschrieben ist, kein ordentliches Profiling usw; Mal schauen ob dann wirklich ein VA kommt, eine Sanktion hat sie mir auch gleich angedroht wenn ich nicht auf ihren Wisch eingehe, obwohl sie einen VA erlassen wollen.

Mein Gegenvorschlag hat es in sich, da müssten die dann echt mal was leisten und machen für mich.

Oder sind die Argen ab nächstes Jahr verfassungswidrig??
Freundliche Grüsse

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Fragender
Oder sind die Argen ab nächstes Jahr verfassungswidrig??

Das sind sie schon seit ihrem Bestehen.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Rotkaeppchen

Kannst du die EGV, die man dir präsentierte, mal einscannen oder eintippen? Es reicht der Text bis zu den "Rechtsbelehrungen". Evtl. noch die letzte Seite mit der ERklärung; da ist manchmal auch noch Faules enthalten.

Ich würde dir mal einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Solange du krankgeschrieben bist, passiert erstmal nichts, trotzdem wirst du ja irgendwann einmal gesund werden.

Auch die Maßnahme würde ich gerne mal betrachten. Es scheint die übliche Bewerbungsmaßnahme zu sein. Wenn du dich bewerben kannst, ist sie ja überflüssig. Da würde ich mir mal lieber ein andere Maßnahme "auswählen".

Ich empfehle dir, auch mal hier die Anleitung zu lesen. //www.aktive-erwerbslose.de/forum/index.php?topic=3238.0. Das wird dich ein wenig aufklären, falls du es noch nicht bist.

flipper

ZitatOriginal von Hartz4
da hätte ich mir die 740 kilometer auch sparen können

Aber es gibt ja die " kostendeckenden " 130 Euro Reisekosten

muss ich euch noch 100x sagen, dass ihr anständige reise- und bei der strecke sogar hotelkosten nach BGB vom auftraggeber einfordern und einklagen könnt wenn das der auftraggeber(!) nicht von vornherein (in rechtsgültiger ppa. signierter schriftform!) ausschliesst? eine einladung auch zur vorstellung für eine sozialversicherte stelle ist ein auftrag nach BGB, setzt eigene AGB auf für sowas und fordert vom einlader die akzeptanz, auch gut zur vereitlung bei leihzuhältern. sanktionsgrund nein, das SGB II amt geht es nix an was ihr mit dem BGB macht.

die almosensätze vom amt nur als notdeckung einkassieren.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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