Egv

Begonnen von ritchjoe, 18:54:04 Do. 29.November 2007

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ritchjoe

So dann will ich den EGV mal abtippen und hoffe das mir jemand nen Rat hat!
 EGV

zwischen Herrn xxx
und Arbeitsgemeinschaft xxx
gülig bis 11.11.2007 soweit zwischenzeitlich nicht anders vereinbart wird
Zwischenziel /Ziel Berufliche Eingliederung

1. Leistungen Arbeitsgemeinschaft xxx
Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche /- aufnahme
Unterbreitung vonn Vermittlungsvorschlägen durch Arbeitsgemeinschaft xxx
Aufnahme Ihres Bewerberprofil in //www.arbeiterargentur.de
Unterstützung der Bewrbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen (UBV) nach Maßnahme des §46 SGB III, nach vorherigem gesonderten Antrag
Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit(Mobilitätshilfen) nach vorherigem gesonderten Antrag
Aus/Weiterbildung/Anpassung
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Teilnahme an Projob für eine Dauer von bis zu 3 Monaten

Kommt der zuständige Träger seinen in der EGV festgelegten Plichten nicht nach , ist ihm innerhalb einer Frist von 3 MOnaten das Recht der Nacherfüllung einzuräumen ist eine Nichtbesserung tatsächlich nicht möglich, muß er folgende Ersatzmaßnahme anbieten

2.Bemühungen Herrn xxx
xxx verplichtet sich einen Aufenthalt außerhalb des zeit-und dortsnahen Bereichs vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle Möglichkeiten zu nutzen um , um den eigenen Lebendsunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, unsbesondere
Stellensuche/Erstellen von Bewerbungsunterlagen
mindestens 5 Bewerbungen pro Monat auf konkrete Stellen in den nächsten 12 Monaten, auch befristete Stellen und Zeitarbeitsfirmen
Nutzung den Internets zue Stellensuche
Nutzung der Gelben Seiten zur Stellensuche
Nutzung der aktuellen Presse (xxx Zeitrung am Samstag, extrabllatt am Mittwoch) und Belege der Eigenbemühungen durch Übersicht Eigenbemühungen
Bewerbung auf Vorschläge der Arge in der gewünschten Form des AG innerhalb von 3 Arbeitstagen
Aus-/Weiterbildung/Anpasssung
Teilnahme an Maßnahme zue beruflichen Weiterbildung Projob bei Dekra in xxx /Schadenersatzregelung
Die teilnahmedauer wird auf 60 Anwesenheitstage festgelegt .Fehlzeiten (z.b.Arbeitsunfähigkeit , unentschuldigte Tage ) verlängern die Teilnahme entsprchend Beginn[[php]U] 26.11.2007[/U]
Sollte Herr xxx während der vorhergesehenen Teilnahmedauer erkranken , so meldet Er dies bis spätestens 9 Uhr telefonisch Seiner AV und der Dekra
Er legt innerhalb 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinuigung  vor.
Selbes gilt bei Folgeerkrankung
Sollte Herr xxx länger erkranken, so legt er ab der 2. Woche bis Ablauf der Woche ein ausführliches ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht wie lange die Arbeitsunfähigkeit vorraussichtlich dauern wird.
Herr xxx tritt sofort nach Ende der Arbeitsunfähigkeit die Maßnahme wieder an .
Herr xxx verpflichtet sich zur Zahlung von Schadenersatz , wenn  er die Maßnahme aus einem von ihm zu vertretenen Grund nicht zu Ende führt . Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 30% der Lehrgangskosten es sei denn dr tatsächliche eingetretene Schaden ist niedriger

Dann Rechstfolgebelehrung

Und zum Abschluß noch

Ich bin verpflichtet Änderungen (z.b.Krankheit,Arbeitsaufnahme.Umzug) unverzüglich mitzuteilen ( siehe Merkblatt/Broschüre ALG 2/Sozialgeld)
Bitte beachten Sie , dass Sie für einenAufenthalt außeralb des Zeit-und ortsnahen Bereiches des Hilfebedürftigen vorab immer die Zustimmung Ihres persönlichen Anspechpartners benötigt wird .

Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahem Bereich auf , muss sichergetellt sein, dasss Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz  
oder gewöhnlichen Aufenthalt  unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohung) durch Briefpost erreichbar sind . Diese müssen Sie Ihrem persönlichen Ansprchspartner mitteilen.Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt mit dem ersten Tag der Ortsabwesenheit Ihr Anspruch auf ALG 2 , auch bei nachträglichen Bekanntwerden . Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert , besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr .
Nähere Informationen finden Sie in dem Merkblatt ALG2 /Sozialgeld

Ich habe die Ausfertigung der EGV erhalten . Unklare Punkte wurden Erläutert , die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht: Mit den Inhalten der EVG bin ich einverstanden  :aggressiv>

Unterschrift xxx       Unterschrift SB


So, unterschrieben hab ichs net ....

Wie Ihr wisst bin ich seit 22. 11. Krankgeschrieben , die Maßnahme habe ich also nicht begonnen ....
Der EVG ist eigentlich abgelaufen da er das falsche Datum hat ABER :::: Wer kann mir nun sagen an was ich mich halten MUß und an was nicht .....
Wer kennt sich sogut aus und kann mir helfen wie ich mich wehren kann , WO ich was machen kann und WO nicht.... ich bin euch allen Dankbar
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Hugo


Rotkaeppchen

Habe leider nicht den ganzen Thread gelesen. Bitte zu entschuldigen, wenn Bemerkungen oder Fragen schon mal gestellt wurden.

Die EGV ist verhandelbar (öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 ff SGB X). Deshalb rate ich, einen Gegenvorschlag zu machen.

Eine EGV soll nur 6 Monate gültig sein, es sei denn, du bist unter 25 Jahre alt. Dann darf es länger sein. 10 Monate evtl., aber keine 12.

Deine EGV ist gültig bis 11.11.2007 (ein Faschingsscherz?). Wenn sie am 11.11.07 beginnt, muss im Gültigkeitszeitraum 11.11.07 bis 11.05.08 stehen.

Bei: ,,Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen durch die ARGE" schreibe bitte: ,,Unterbreitung von geeigneten Vermittlungsvorschlägen durch die ARGE gem. Profiling (das haben die doch wohl hoffentlich gemacht, das Profiling. Da müssen gesundheitliche Einschränkungen und familiäre Situation (kleine Kinder) mitberücksichtigt werden)

,,Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Teilnahme an Projob für eine Dauer von bis zu 3 Monaten" Was ist mit dieser Maßnahme? Bringt sie dich weiter? Hast du sie schon gemacht? Demotiviert sie dich? Weißt du eine bessere, die ebenfalls tragbar ist? Dann ersetze sie durch deinen Wunsch.

,,... muß er folgende Ersatzmaßnahme anbieten" Die sollen hier klar und deutlich die Ersatzmaßnahme reinschreiben, u.U. ist das nämlich ein EEJ. Ansonsten schreibe im Gegenvorschlag ,,Ansonsten ist diese Eingliederungsvereinbarung nichtig".


,,xxx verplichtet sich einen Aufenthalt außerhalb des zeit-und dortsnahen Bereichs vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen". Probier mal, ob die sich mit ,,XXX verpflichtet sich, postalisch immer erreichbar zu sein" begnügen. Wahrscheinlich nicht, denn diese seltsame Klause ist Gesetz. Dann gebe bitte nach.

,,Bewerbung auf Vorschläge der Arge in der gewünschten Form des AG innerhalb von 3 Arbeitstagen". Bitte ersetzen durch ,,XXX verpflichtet sich, sich in der vom Arbeitgeber gewünschten Form innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt des Vorschlages zu bewerben". Meist bekommt man die Vermittlungsvorschläge erst 3 Tage später, und dann sanktionieren sie dich noch, weil du nicht schnell genug warst.

,,mindestens 5 Bewerbungen pro Monat auf konkrete Stellen in den nächsten 12 Monaten" bitte ersetzen durch ,,mindestens 5 Bewerbungen pro Monat auf konkrete Stellen während der Dauer dieser Eingliederungsvereinbarung, sofern ausreichend geeignete Stellungen ausgeschrieben sind".

,,Aus-/Weiterbildung/Anpasssung
Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung Projekt bei Dekra in xxx /Schadenersatzregelung
Bitte ändere diesen Satz, falls du eine andere Maßnahme aushandeln willst. Lass auch bitte das Wort ,,Schadensersatzregelung" weg.

,,Herr xxx tritt sofort nach Ende der Arbeitsunfähigkeit die Maßnahme wieder an .
Herr xxx verpflichtet sich zur Zahlung von Schadenersatz , wenn er die Maßnahme aus einem von ihm zu vertretenen Grund nicht zu Ende führt . Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 30% der Lehrgangskosten es sei denn dr tatsächliche eingetretene Schaden ist niedriger". Lass diesen Satz bitte weg. Hier argumentierst du, dass der vorgegebene Text aus Nürnberg diese Schadensersatzklausel nicht mehr enthält. Sollte der SB aber darauf bestehen, wirst du wohl nachgeben müssen, denn er ist noch gültig.

Musst du die EGV bei einem Termin abgeben? Dann nimm bitte einen Zeugen mit. Ansonsten gib diesen Gegenvorschlag am besten am Eingang der ARGE ab und lass dir auf einer Kopie den Eingangsstempel draufhauen. Das ist besser als ein Einschreiben. Fax mit guter Bestätigung geht auch.

Wenn du die EGV nur abgeben musst, würde ich ein Anschreiben dazu machen:

Ihr Eingliederungsvereinbarungsvorschlag vom.....

Ich mache Gebrauch von meinem Recht auf Verhandlung und füge beiliegend einen Vorschlag von mir bei.

Wie sie daraus ersehen können, habe ich folgende Punkte geändert.

1.   Gültigkeit: Lt. Geschäftsanweisung GA 28/2006 darf eine EGV nur für den Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen werden.

2. Die Maßnahme bei Projob ist für meine Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erforderlich. (Diese Maßnahme habe ich bereits vor ½ Jahr schon absolviert und der Inhalt ist mir bekannt. Ich beherrsche alle Punkte), oder (Ich benötige diesen Kurs nicht, den die Themen sind mir aus meinem Studium als Personalkaufmann bestens bekannt. Ich habe sogar diese Trainingsmaßnahmen schon einmal selbst vorgetragen), oder (nach 30 Jahren Berufserfahrung beherrsche ich dieses Thema sehr gut. Diese Maßnahme ist eher für einen Berufsanfänger mit Vermittlungshemmnissen geeignet), etc. etc.

Dafür würde aber eine SAP-Maßnahme für mich sehr förderlich sein. Sie würde meine Berufseinstiegschancen erheblich erleichtern, weil ich dann hier und da besser wäre.... Etc.

3. Leider erreicht mich Ihre Post erst mehrere Tage nach Ausstellungsdatum Ihrer Schreiben. Deshalb bin ich mit der Bewerbungsversendung innerhalb von 3 Tagen nicht einverstanden und habe diese Frist auf ,,3 Tage nach Erhalt des Vorschlages" geändert.

Ich erkläre mich jederzeit verhandlungsbereit und bitte um Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen


Ansonsten lese dir bitte den obigen Link vor. Da wird dir so einiges klar werden.

ritchjoe

HALLO
Wollte mich ersteinmal bedanken für den Link(Man was man da lles berücksichtigen und lesen muß) und natürlich für die guten Verbesserungsratschläge.....

Nun, auf meiner EGV steht wirklich
gültig bis 11.11.2007 ......

Da hab ich mich NICHT etwa verschrieben oder sonst was ... es war der Tag an dem mir das erste mal der EVG unter die Nase gerieben wurde , nachdem ich ziemlichen Stress mir meiner Braterin hatte ......
Ich vermute das Sie sich vertippt hat ABER ist das eigentlich wichtig??????
Im normalfall ist Er ja längst abgelaufen .....

Ansonsten nur ganz kurz damit Du einbisserl was weißt
@Rotkäpchen , ein Profiling wurde von mir nicht gemacht , es hieß nur ich solle diese Maßnahme machen damit ich lerne wie man sich richtig bewirbt ....
 ?( ?( Ich wurde nicht gefragt sondern man drohte mir sofort mit Sanktionen ...

Da ich gesundheitlich ziemlich angeschlagen bin habe ich den ganzen Terror der letzten Wochen auch nicht gut weggeseteckt ... bin nun seit 22.11. krank geschrieben , die Maßnahme sollte ich am 26.11. beginnen .....

Vielleicht hilft es Dir wenn Du Dir mal meine Treads der letzten Wochen durchschaust .... (sind alle hier drin unter meinem Namen ) dann weißt was genau alles los war, ich hab hier immer nach Hilfe gesucht ,und die Leute hier sind mächtig nett und haben mir echt schon geholfen ... nun hab ich aber Angst das ich was falsch mache und richtig Ärger bekomme.... ich habe fast 25 Jahre gearbeitet davon 15 Jahre in der Zahntechnik ih habe das aber leider nicht gelernt ... wuste ja nicht das ich irgendwann so da stehe ... die anderen Jahre habe ich verschiedene Tätigkeiten ausgeübt und doof bin ich auch nicht , ich kann sehr gur selbstständig arbeiten , bin gewissenhaft und ordentlich .... wenn ih was brauche dann eine Weiterbildung die auch was bringt und keine Maßnahme wo ich bekloppt meine Zeit absitze und nichts lerne und dannach wieder von vorne anfange ... auserdem habe ich seit meiner OP auch einige Einschränkungen was körgerliche Arbeit angeht ....

Mich macht das alles so fertig aber ich lese das alles durch und Versuche wirklich das beste daraus zu machen , ich hatte mich mit sowas nie beschäftigt aber die letzten 3 einhalb Jahre ist alles schief gegangen und eigntlich will ich nur wieder meine geregelte Arbeit , aber so komme ich nicht weiter das Amt macht einen so fertihg, man könnte ja meinen man hat einen SB erschlagen , so wie die einen behandeln , also wer noch Tipps für mich hat ... BITTE!!!!
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rotkaeppchen

Stimmt denn das, dass du dich nicht ordentlich bewerben kannst? Dann würde ich die Maßnahme mal mitmachen. Mehr hat ja deine SB für dich nicht vorgesehen. Der Rest ist Standard und nicht die Welt. Damit kann man halbwegs leben.

Bei der Gültigkeit würde ich das der SB mal schreiben. Änder das in dem Briefchen in:

1. Gültigkeit: Lt. Geschäftsanweisung GA 28/2006 darf eine EGV nur für den Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen werden. Hier muss Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, als sie das Ende der EGV für den 11.11.2007 vorsahen.

Vielleicht hat die wirklich an Fasching gerade gedacht.  :cheer:

ritchjoe

Hm gut, bis vor kurzem dachte ich auch das man alles klären kann und das man mit den Leuten reden kann , aber was ich dann so alles erlebn müstte, der Hammer .....Die SB ist nur davon aus mich endlich weg zu haben , von wegen nicht bewerben können , ich kenne solche Maßnahmen von anderen was haben die gebracht , nichts ......
die haben deshalb auch keine vernüftige Arbeit bekommen .....
Und am allermeisten hate s mich verärgert das ich nie gefragt wurde , was ich eigentlich will , da hieß es nur Sie machen das, sonst kriegen Sie kein Geld , die hetzt mir Privatvermittler von der Ostsee auf den Hals , die mir am Telefon drohen wenn ich nicht zum Vorstellzngsgespräch erscheine dreht mir die Arge den Hahn zu .... für was 800 km rumkutschieren für ne banalen Hilfsjob .... nur um für die Vermittlungsgebühr von 2000 E zu akassieren .... ich hab echt so die Schnauze voll von dem ganzen Pack :aggressiv>von wegen die helfen ... nichts tun die die Schikanieren mich nur .. und was ist das Ende vom Lied , Mgengeschwür,Hörsturz, Schlaflosigkeit und kapputte Nerven ... irgendwas muß amn schon machen können gegen solche Schikanen , aber so das ich auch wirklich Chancen habe!

Ach ja , das ist sicher ein Schreibfehler, aber das mit den 12 Monaten steht drin , ich werde den EVG umschreiben und eventuell noch mal nach fragen hier ob ich Ihn so lassen kann ....nicht das ich mir noch nen eigenen Strick drehe!!!! ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rotkaeppchen

Jetzt lass dich mal nicht klein kriegen. Immer nur Mut und nach vorne schauen. Das wird jetzt mal eine nervige Phase, genau um die Weihnachtszeit, aber es wird schon. Dieser Wisch ist ja eigentlich nichtssagend und überflüssig. Es ist nur nervig, dass du die SB immer fragen sollst, wenn du die Stadt verlässt.

Fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben halte ich für normal, wenn man eine Arbeit sucht. Ich halte es sogar für recht wenig. Überflüssig an dieser EGV ist wahrscheinlich nur das Bewerbungstraining. Wenn du so lange berufstätig warst, müsstest du dich ja bewerben können. Hast du evtl. der SB einen Lebenslauf überreicht, der nicht ansehbar war, oder mit dem man keine Chance bekommt? Aus irgend einem Grund meinte sie ja, dass du zu dieser Maßnahme musst. Ich kann es natürlich nicht ausschließen, dass sie dich dort sehen will, weil dort gerade ein freier Platz ist. Und hier würde ich in der EGV einhaken: Ich will zu einer Maßnahme, die mich beruflich weiter bringt und mit der ich größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe.

Bietest du der SB keine Ersatzmaßnahme an, sagst du ihr so viel wie: "Ich will von Ihnen nur das ALG II haben". Das würde ich dir nicht empfehlen. Versuche doch, diese EGV positiv zu nutzen. Dass das oft nicht möglich ist, das weiss ich auch. Aber manch einer ist auf beschwerliche Art dadurch tatsächlich zu einer Ausbildung oder einen guten Kurs gekommen, den er sonst nicht besucht hätte.

Zum Thema Profiling: Hast du irgend eine gesundheitliche Einschränkung, die dich bei dem Ausüben deiner Arbeit hindert? Oder evtl. familiäre Einschränkungen? Dann ist das Profiling, das die SB ja wohl nicht gemacht hat, sehr wichtig vor Abschluss einer EGV. Das müsste angemahnt werden. Ansonsten kannst du darauf verzichten.

ritchjoe

Ja ich weiß ich solle das akles lockerer sehen , aber das geht schon alles so lange und ich komme kein Stück weiter , das macht mich fertig!

Ich hatte bis Mai ne andere Beraterin , da liefs ganz okay .... ich meine ich war ja 2006 fast 8 Monate krank genauer gesagt von April bis November.....das ist leider zu der Zeit passiert als ich endlich wieder ne Arbeit hatte.....dort habe ich nur 2 Monate gearbeitet .... und die Krankheit hab ich mir nicht rausgesucht, sorry .... SAUDUMM gelaufen das ganze!

Ich selber schreibe ca 2-3 Bewerbungen pro Woche... kann ich auch belegen , es stört mich nicht das ich 5 pro Monat haben soll, weil ich eh mehr vorzuweisen habe ....

Nur seit ich die neue Beraterin habe solltest mal sehen was die mir für VM zuschickt , das ist ne Frechheit ...1 Euro jobs, 400 E Jobs .... 10 Stunden Schichten bei zafs für 6 E die dann auch noch 70 km entfernt sind .....
Kein Wunder das ich da nicht vor BEGEISTERUNG brenne.....im Gegenteil das was da kommt verachte ich ... ist ja logisch ... oder???? Meist sind es dann noch irgentwelche Körperliche schwere Arbeiten Hilfsjobs.....und körperlich schwer arbeiten soll ich erstmal sowie noch nicht!

Nun habe ich offiziell kein Auto mehr, na wer kann ein Auto halten bei 500E ???? ?(Tja und das mögen die Zaffs nicht, ich nehme mal das Sie das unter Nicht vernüftig vorstellenversteht ... die letzte Zaf hat mich deshalb nicht genommen , und Sie meinte ich dürfe das nicht sagen das ich keinen Wagen hebe.... ich darf auch nicht sagen das ich krank war ....
Und wenn mir jemand nen 400 E job oder 1 E anbietet soll ich begeistert sein und sagen , ja will ich sofort haben ... die ist einfach unmenschlich und die Maßnahme drückt Sie mir drauf weil Sie meint damit kann Sie mich strafen , kann Sie aber nicht , ich hab nur keinen Bock mir sowas reinzutun um dann nach 3 Monaten wieder da zu sei wo ich gerade bin .....ich versuche wirklich selber Arbeit zu finden aber ohne richtig Ausbildung und in meinem Alter ist das nicht so einfach .... ich überlege schon ständig was mich weiter bringt denn so kanns ja net weiter gehen , es führt nur dazu das man sich scheiße fühlt und krank wird !

Und dieser EGV liegt mir auch im Magen sorry ... :aggressiv>
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rotkaeppchen

Diese EGV sieht keinen EEJ vor, d.h., sie kann dir für diese 6 Monate keinen vermitteln. Das hat auch etwas Gutes. Ansonsten schützt dich ein Hinzuverdienst ein wenig vor den EEJobs. Die sind nämlich wirklich demütigend und bringen nichts.

Wenn du irgend eine gesundheitliche Einschränkung hast (und die hast du anscheinend), würde ich auf das Profiling vor EGV-Abschluss pochen. Dann wird die SB von dir wahrscheinlich ein Attest haben wollen oder dich zum Amtsarzt schicken. Dieses Profiling mit Berücksichtigung des Gesundheitszustandes ist die Basis für die Vermittlung. Wenn dir die SB dann wieder einen Job vermittelt, den du nicht machen kannst, dann kannst du sie auf das Profiling verweisen und der Job ist vom Tisch. Ist denn die SB über gesundheitliche Einschränkungen informiert?

ritchjoe

Na wenigstens kann ich mich dann wegen 1 Euro jobs wehren , so wie ich das verstanden habe!

Ja, Sie weiß das ich eine größere OP hatte, und Sie weiß auch das ich körperlich nicht so schwer arbeiten soll (Hatte eine Magendurchbruch und jetzt schon wieder ein Geschwür, was trotz Medikamente nicht abklingt, deshalb hab ich mich auch letztendlich krank schreiben lassen )
Aber Sie verbietet mir sogar das zu erwähnen wenn ich mich vorstellen soll, sogar dann wenn ich drauf angesprochen wede....
Ich werde mal mit meinem Arzt sprechen ob Er mir da was rausschreibt, ich weiß er mag so Sahen nicht, er hat auch net gerne was mitm Amt zu tun ...... von mir aus soll Sie mich zum Amtarzt schicken mir meinen 48 kg werde ich nen furchbar gesunden Eindruck machen ..... ?( ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rotkaeppchen

Dann schreibe jetzt einmal ein freundliches Briefchen an deine SB, dass sie vor Abschluss ener Eingliederungsvereinbarung ein Profiling erstellen muss, ansonsten siehst du keinen Anlass, die EGV zu unterschreiben und die Maßnahme anzutreten:

Ihr Eingliederungsvereinbarungsvorschlag vom....

Sehr geehrte Frau SB,

am ..... übergaben Sie mir Ihren Eingliederungsvereinbarungsvorschlag. Nach genauerer Überprüfung stellte ich fest, dass vor Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung lt. Geschäftsanweisung GA 28/2006, die sich auf der Homepage der Agentur für Arbeit befindet, ein Profiling erstellt werden muss. Dieses ist in meinem Fall ganz besonders wichtig, da gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Ansonsten ist auch keine korrekte Vermittlung möglich.

Auf Ihren Wunsch bin ich gerne bereit, ein Attest von meinem Arzt vorzulegen.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, die Eingliederungsverbeinbarung schon davor zu unterschreiben und die darin vereinbarte bzw. vorgegebene Maßnahme am..... anzutreten.

Ich bitte um schriftliche Mitteilung.


Mit freundlichen Grüßen"


Das gibst du nachweislich ab. Am besten am Eingang der ARGE, wo du dir auf einer Kopie dieses Schreibens den Eingangsstempel draufhauen lässt. Bitte gut aufbewahren. Und dann wartest du ab. Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder sie meldet sich, oder sie schickt dir einen Verwaltungsakt. Da die VAs jetzt ohne Sanktion kommen, ist kein Nachteil zu erwarten. Dem VA würde ich dann widersprechen. Den Widerspruch würde ich begründen, dass kein Profiling trotz Anmahnung stattgefunden hat (Anlage: die Kopie des abgegebenen Briefes mit dem Eingangsstempel).

Sollte sie sich melden und dich rufen, nimm bitte einen Zeugen (den du bitte "Beistand" nennst) zum Gespräch mit.  Das ist ganz wichtig, denn das geht rund.

XXL Kobold

Wie genau läuft den so ein Profiling ab????

@ Rotkaeppchen: könnte ich dir per PN mal ein paar Fragen und meine EAV senden?

ritchjoe

Danke!
Ich werde am Montag mit meinem Arzt sprechen , muß eh hin und dann werde ich den Brief schreiben und persönlich abgeben , was dann passiert weiß ich nicht .....auf jeden Fall werde ich nicht alleine zur Arge gehen falls Sie mir einen Termin gibt .....
Noch eine ganz dumme Frage was ist ein Verwaltungsakt????

Sorry......Durch das das ich ständig auf die Schnauze falle frag ich etwas viel !!!
Wo hast Du das ganze WISSEN her?????
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rotkaeppchen

Jetzt lest euch doch das mal bitte durch:

//www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=67931

Vielleicht sollten wir diesen Text hier auch ins Forum stellen, damit ich nicht woanders verlinken muss.

Hier ein Auszug aus dem Link:

Vor Abschluss einer EGV muss der SB aber ein Profiling des Leistungsempfängers erstellen. Davon hat ein Leistungsempfänger oft noch nie etwas gehört, und der SB ,,vergisst" das nur all zu gerne. Ein Profiling ist ein Bericht über die Person, die zu vermitteln ist. Es enthält die Daten aus dem Lebenslauf und noch persönliche Eigenschaften. So ist im Profiling z.B. auch enthalten: Kreativ, engagiert, Organisationstalent, zu berücksichtigende gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Situation, zeitliche Einschränkungen und diverses, das nicht im Lebenslauf enthalten ist. Ohne einem Profiling ist eine korrekte und kompetente Vermittlung nicht möglich.

Gelegentlich wird dem Leistungsempfänger ein Formular zum Ausfüllen gegeben, das Fragen zur Erstellung des Profilings enthält. In anderen Fällen stellt der SB die Fragen und gibt sie im System ein. In den meisten Fällen betrachtet der SB aber den Lebenslauf als ein ,,Profiling", und er wird erst gar nicht erstellt. Auch die Weitergabe dieser Aufgabe an eine Fremdfirma ist nicht erlaubt; das Profiling muss von dem SB erstellt werden. Das ergibt sich aus der Geschäftsanweisung 28/2006 (s. link oben), die auf ein Profiling vor Abschluss einer EGV besteht. Ohne Profiling kann die EGV abgelehnt werden.

Erst danach kann man sich den vorformulierten Text der EGV des SBs näher ansehen, da sich dieser auf dieses Profiling basieren soll.

Rotkaeppchen

Ein Verwaltungsakt ist ein "Bescheid". Dann musst du das machen was sie dir darin vorschreiben.

Der Verwaltungsakt (oder Bescheid) hat den Vorteil, dass man einen Widerspruch einlegen kann. Meist steht als letzter Satz: "Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch innerhalb von... Tagen einlegen".

D.h., wenn dir der Verwaltungsakt oder Bescheid nicht passt, machst du ein Schreiben mit einer guten Begründung, weswegen dir das nicht passt. Und dann schaut die Rechtsabteilung drüber, ob die Begründung gut ist oder nicht. Und dann kann die Rechtsabteilung den Widerspruch ablehnen oder annehmen. Lehnt sie ihn ab, kannst du dagegen klagen. Dann brauchst du aber einen Rechtsanwalt.

Woher ich das weiss? Ich habe im letzten Jahr gut 150 EGVs bearbeitet und fast genauso viele EEJobs abgewiesen; mit viel Schwierigkeiten, aber ohne Sanktion. Ich bin kein Anwalt, aber ich habe Übersetzungen für Recht- und Wirtschaft gelernt und mein Leben lang VErträge, Urkunden, Bescheinigungen etc. übersetzt. Die Terminologie und das Verfahren ist mir vertraut. Es ist auch alles nicht schwer; es gehört etwas Übung dazu.

ritchjoe

Danke für den Link, werd ich auch wieder durch lesen !

Asooo ein Bescheid , jetdala ....

Na wenn ich bedenke was ich in den letzten Monaten alles (ziemlich unfreiwillig ) gelernt habe kann was dran sein , Übung macht den Meister, aber Du bist echt fitt drauf , sind aber mehr hier im Forum , das bewundere ich echt und ich bin froh das ich hier gelandet bin  :froehlich>
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

XXL Kobold

Zum Profiling:

Ich habe im Online Portal mir einen Benutzer Account angelegt wo ich die ganzen Eigenschaften wie:

Kreativ, engagiert, Organisationstalent etc. selbst angelegt bzw. bewertet mit hervorragend, sehr gut etc.,

Dieser Benutzeraccount wurde durch meine neue SB wie so ne art gesperrt, änderungen kann nur noch mein SB vornehemen! Diesem kann ich mich aber nicht erinnern sowas zugestimmt zuhaben! Darf Sie dies so einfach? Und kann Sie dieses jetzt als so ne Art Profiling verwenden??

Außerdem bin ich noch in Reha Betreuung durch die Bundesagentur wo festgestellt wurde das ich gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann! Diese ist bei meinem Benutzeraccount nicht festgehalten bzw. zu lesen.

Rotkaeppchen

Ich betrachte das nicht als Profiling, jedenfalls nicht als das Profiling vor Abschluss einer EGV.

Das Profiling vor Abschluss der EGV ist für die Vermittlung der SB wichtig. Das ist, damit sie dir nicht eine Stelle vermittelt, die du z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kannst.

XXL Kobold

Also wenn die EAV mit der Post kommt, muss ich Sie erst mal auf ein Profiling hinweisen!? Bekomm ich bzw. hab ich Anspruch auf eine Kopie des Profilings?

Kannst du mir zum dem gesperrten Benutzeraccount noch was sagen?? Ist das Rechtens das nur noch die SB Änderungen vornehmen darf?

Rotkaeppchen

Ich kann es dir nicht sagen, was mit dem gesperrten Benutzeraccount gewesen ist.

Die EGV (das ist eine Eingliederungsvereinbarung) kommt nicht per Post. Die SB ruft dich: "Ich möchte mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung abschließen", steht da meist drin. Und dann bekommst du so einen Schrieb ohne große Erklärung vor die Nase gestellt, damit du das unterschreibst. Die meisten unterschreiben. Das ist aber ein Vertrag! So etwas steckt man sich ein und überprüft das zuerst. Und wenn es dann unterschrieben ist, kommt der Katzenjammer. Dann stellst du fest, dass du ein Ein-Euro-Job machen musst, oder zu einer Maßnahme gehen musst die du gar nicht brauchst, oder zu einer personalvermittlung gehen musst, die dich täglich zum Bewerbungsschreiben kommen lässt, und all so ein Sch... drin. Du hast dich verkauft.

Lese dir bitte den link durch. Da steht alles drin.

Hugo

@Frage an Rotkaeppchen!
Was ist, wenn während einer EGV z.B. der Staplerschein Abläuft.
Muß dann bei einer neuen EGV ein neues Profiling gemacht werden?

ritchjoe

ja Hm also soviel hab ich jetzt mal gelernt ohne Profiling keine EVG....
Aber was wenn meine SB sagt .... das Profiling sei nicht nötig, denn Sie glaubt ja eh alles über mich zu wissen ......Allerdings hat Sie im Grunde keine Ahnung ...
Was die Maßnahme angeht hat Sie bei Bildungsziel
Druckerhelfer angegeben ..... ABER

In der Druckbranche war ich ca 5 Jahre tätig , inshesondere am Heißgoldtiegel, eine Arbeit die ca 1 Jahr dauert bis man Sie einigeraßen beherrscht , dummerweiße nur niemand mehr dafür eingestellt wird !

In der Zahntechnik habe ich weitaus mehr Erfahrung (Immerhin habe ich da eine BA von 15 Jahren hinter mir)

Wäre es da nicht sinnvoller in dieser Art irgetetwas für mich zu finden , oder wenn es schon im Druckbereich ist, dann eventuell Druckvorstufe , da hab ich auch schon ausgeholfen und das hat mir sehr gut gefallen ... Ich glaube man nennt es Mediengestalter......ich habe gennerell nichts dagegen mich weiter zu bilden oder gar noch neues zu lernen , nur das ist nicht das Ziel dieser Arge .... ich hatte da schon mal nachgefragt und dann hieß es ich sei zu ALT .....also was jetzt????
Im Enddekekt läuft es einfach nur darauf hinnaus das ich aus der Statistik verschwinde , ob es für mich Sinn macht ist denen vollkommen egal ....
Ich ich überlege von A nach B was ich eigentlich wollte ...... ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

ritchjoe

Hm also soviel hab ich jetzt mal gelernt ohne Profiling keine EVG....
Aber was wenn meine SB sagt .... das Profiling sei nicht nötig, denn Sie glaubt ja eh alles über mich zu wissen ......Allerdings hat Sie im Grunde keine Ahnung ...
Was die Maßnahme angeht hat Sie bei Bildungsziel
Druckerhelfer angegeben ..... ABER

In der Druckbranche war ich ca 5 Jahre tätig , inshesondere am Heißgoldtiegel, eine Arbeit die ca 1 Jahr dauert bis man Sie einigeraßen beherrscht , dummerweiße nur niemand mehr dafür eingestellt wird !

In der Zahntechnik habe ich weitaus mehr Erfahrung (Immerhin habe ich da eine BA von 15 Jahren hinter mir)

Wäre es da nicht sinnvoller in dieser Art irgetetwas für mich zu finden , oder wenn es schon im Druckbereich ist, dann eventuell Druckvorstufe , da hab ich auch schon ausgeholfen und das hat mir sehr gut gefallen ... Ich glaube man nennt es Mediengestalter......ich habe gennerell nichts dagegen mich weiter zu bilden oder gar noch neues zu lernen , nur das ist nicht das Ziel dieser Arge .... ich hatte da schon mal nachgefragt und dann hieß es ich sei zu ALT .....also was jetzt????
Im Enddekekt läuft es einfach nur darauf hinnaus das ich aus der Statistik verschwinde , ob es für mich Sinn macht ist denen vollkommen egal ....
Ich ich überlege von A nach B was ich eigentlich wollte ...... ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

XXL Kobold

Mir fällt gerade nochwas ein:

Meine EAV steht bei meinem Benutzeraccount im Online Portal der A... unter Dokumente. Von meinem SB habe ich diesbezüglich der EAV noch nix gehört. Meine Frage nun: muss mein SB mich in dieser Sache einladen oder kann er einfach meinem das ich die EAV bei meinem Benutzeraccount finde, lese und ausdrucke und an ihn zurückschicken????????????


Wäre ja möglich, das mein SB einfach ne gewisse Zeit abwartet und mir dann eins auswischen!? Um mir dann im nachhinein zusagen, ja die EAV leigt schon seit dem ..... in ihrem Account unter Dokumente - da hätten Sie, also ich, nachsehen müssen!!!!


Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt??????

flipper

ZitatOriginal von Rotkaeppchen
Ein Verwaltungsakt ist ein "Bescheid"

Der Verwaltungsakt (oder Bescheid) hat den Vorteil, dass man einen Widerspruch einlegen kann. Meist steht als letzter Satz: "Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch innerhalb von... Tagen einlegen".

D.h., wenn dir der Verwaltungsakt oder Bescheid nicht passt, machst du ein Schreiben mit einer guten Begründung, weswegen dir das nicht passt. Und dann kann die Rechtsabteilung den Widerspruch ablehnen oder annehmen. Lehnt sie ihn ab, kannst du dagegen klagen. Dann brauchst du aber einen Rechtsanwalt.

Ich bin kein Anwalt, aber ich habe Übersetzungen für Recht- und Wirtschaft gelernt

- auch schon kleinere verwaltungshandlungen, akt = aktion

- im sozialrecht fast immer 4w

- nein beim sozialgericht ist kein anwaltszwang, wäre aber zu empfehlen, aber einer der ned nur an seine gebühren denkt

- super. solche leute brauchen wir. ins sozialrecht aber nochn bissl guggen  :)
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

flipper

ZitatOriginal von Rotkaeppchen

Ohne einem Profiling ist eine korrekte und kompetente Vermittlung nicht möglich.

Auch die Weitergabe dieser Aufgabe an eine Fremdfirma ist nicht erlaubt; das Profiling muss von dem SB erstellt werden. Das ergibt sich aus der Geschäftsanweisung 28/2006  die auf ein Profiling vor Abschluss einer EGV besteht.

Ohne Profiling kann die EGV abgelehnt werden.


- LOL auch mit nicht.

- meinste die anweisung gilt noch? lassen die immer von externen trägern hier machen.

- dann sperrt er dich eben aus lust und laune mit sofortvollzug (SGB II) und du prozessierst monatelang hungernd deinem geld hinterher  :rolleyes:

sei mir ned bös, aber ich zweifel etwas an deinen "referenzen"
die anderen threads zum thema egv geben mehr her, sorry.

wenn gute anwälte es nicht besser wissen, würde ich:

1.
"nicht mein wille und verwaltungsakt bestätigt"

2.
auf keinen fall verhandeln oder sonstwie mitwirken, das ist anerkennung,
steht auch so in sozialgerichtsurteilen im umkehrschluss.

3.
auf keinen fall widerstand leisten, führt u.U. sofort zu 30% geldverlust.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Rotkaeppchen

Mir ist keine neuere Anweisung bekannt. Hast du eine gesehen?

flipper

siehe oben, hab editiert.

so konstruktive hinweise auf profilingnotwendigkeit würde ich als mitwirkung werten.

und hilft auch nicht ab, schiebt nur auf und liefert als rechtsnachteil ein ausführliches gutachten zur begründung gegen dich, warum die egv gerade in deinem einzelfall sein muss. das wird dann vor gericht kompliziert abzuwehren. besser ist es, den FM dummheiten machen zu lassen und den verfahrensfehler dann vor gericht zu bringen ;)

ich glaub dir ja, dass du ein guter zivilrechtler bist, aber SGB II ist entrechtender als das strafrecht. da muss man bissl anders strategisch denken.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Rotkaeppchen

Wo "oben" meinst du? Setze mir doch mal ein link.

Die Beschwerde von RichJoe lautete aber: "Sie schickt mir lauter Vermittlungsvorschläge, die ich z.T. aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann". Die kann er ja schlecht abweisen. DAs liegt tatsächlich am fehlenden Profiling. Und wenn er jetzt eine neue EGV abschließen soll, wäre das die Gelegenheit.

Wieso sollte das vor Gericht gehen?

Rotkaeppchen

ZitatOriginal von flipper
ZitatOriginal von Rotkaeppchen

Ohne einem Profiling ist eine korrekte und kompetente Vermittlung nicht möglich.

Auch die Weitergabe dieser Aufgabe an eine Fremdfirma ist nicht erlaubt; das Profiling muss von dem SB erstellt werden. Das ergibt sich aus der Geschäftsanweisung 28/2006  die auf ein Profiling vor Abschluss einer EGV besteht.

Ohne Profiling kann die EGV abgelehnt werden.


- LOL auch mit nicht.

- meinste die anweisung gilt noch? lassen die immer von externen trägern hier machen.

- dann sperrt er dich eben aus lust und laune mit sofortvollzug (SGB II) und du prozessierst monatelang hungernd deinem geld hinterher  :rolleyes:

sei mir ned bös, aber ich zweifel etwas an deinen "referenzen"
die anderen threads zum thema egv geben mehr her, sorry.

wenn gute anwälte es nicht besser wissen, würde ich:

1.
"nicht mein wille und verwaltungsakt bestätigt"

2.
auf keinen fall verhandeln oder sonstwie mitwirken, das ist anerkennung,
steht auch so in sozialgerichtsurteilen im umkehrschluss.

3.
auf keinen fall widerstand leisten, führt u.U. sofort zu 30% geldverlust.

Die kompetente Vermittlung kannst du von einem SB wohl kaum erwarten. Bekommst du aber einen VErmittlungsvorschlag, dem du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst nachzugehen brauchst, kannst du auf das Profiling mit der ärztlichen Untersuchung hinweisen. Fehlt das, ist das Pech für dich. Dann muss dich eben der mögliche Arbeitgeber abweisen.

Wenn ein SB dich aus "Lust und Laune" sperrt, ist das ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde. Er muss jede Sanktion begründen, auch wenn er sich einen Grund einfallen lässt.

Wenn du "nicht mein Wille" unter eine EGV setzt, bekommst du automatisch den Verwaltungsakt. Dann kannst du ja gleich die Unterschrift verweigern. DAs ist das selbe.

Dass die Aushandlung einer EGV nicht erwünscht ist, wissen wir alle. Aber: Auf gar keinen Fall aushandeln ist für mich wie kneifen; dann musst du dich ja fügen.

Die Sanktion von 30% bei VA fällt seit einigen Monaten auch weg. Hierzu empfehle ich dir diesen link: //www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=67931

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