Egv

Begonnen von ritchjoe, 18:54:04 Do. 29.November 2007

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flipper

na und? die ARGEN ignorieren doch die rechtsprechung, noch nicht gemerkt?

und als verwaltungsakt anerkennen ist nicht verweigern. und wie du selbst unter dem link behauptest gibt es dafür keine sanktion.

fachaufsichtsbeschwerde? LOL was solln das bringen? hebt ja nix auf. wir sind nicht das qualitätsfeedback der ARGEn.

als umkehrschluss aus den urteilen sag ich, du schneidest dir den rechtsweg voll ab sobald du auf ne verhandlung eingehst und dann unterschreibst. das ist kneifen.
sozialrichter haben kein herz, die korrigieren fehler im system, wir wollen aber dabei nicht helfen, es soll fehlerhaft und damit angreifbar, unwirtschaftlich und undurchführbar bleiben.

und 95% der hilfesuchenden hier sind damit überfordert und werden ohne verhandlungsführung durch einen guten SozRA über den tisch gezogen, dass es kracht.
in den anderen EGV threads haben opfer ihre "verhandlungsergebnisse" gepostet.
vertrittst du die alle?
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Rotkaeppchen

Sag mal, wenn du dich denn für so fit hälst, warum hast du denn nicht RichJoe von Anfang an bei seiner Fragestellung unterstützt. Erst als ich es machte, weißt du es nun besser.

ritchjoe

Hey laßt es gut sein , jeder von euch weiß soviel .. und alles kann man nicht wissen und ich bin Leihe bin froh für jede Hilfe .... :cheer:
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

flipper

ZitatOriginal von Rotkaeppchen
Sag mal, wenn du dich denn für so fit hälst, warum hast du denn nicht RichJoe von Anfang an bei seiner Fragestellung unterstützt. Erst als ich es machte, weißt du es nun besser.

kein grund gleich eingeschnappt zu sein. ich darf ja wohl noch laut denken ;)
ich wiederhole: du bist hier herzlich willkommen  :cheer:

ritchie kanns gerne so machen, wie du meinst (wenn er das hinkriegt, ich seh viele risiken für rechtsunkundige, mein vorschlag ist narrensicher, so unterschreiben und dann mit brh schein zum anwalt der sich dann weiter mit der ARGE per widerspruch rumärgern soll (sein job) und der betroffene hat ruhe vor weiterem rumhändeln mit denen und die EGV wird unter rechtsstaatlicher kontrolle vor gericht gemacht anstatt den betroffenen schnell und kostengünstig zu überrumpeln, was p.hartz und mckinsey & pack ja mit dem gesetz bezweckt haben, bis zum urteil gibts dann auch keine sinnlosmassnahmen aus der egv weil träger vom amt schadensersatz fordern würden weil die massnahme dann wegen dem urteil vorzeitig beendet werden muss).

und GG/BGB-unzulässiger zwang bleibt zwang, auch wenn die sozialrichter jetzt aus dem unbedingten unterschreiben ein unbedingtes unterschreiben nach verhandlung gemacht haben. das ändert für uns nichts, bringt den ämtern aber mehr rechtssicherheit und hält den sozialgerichten arbeit vom hals, wenn ihr mitspielt, das ist der zweck des betreffenden gerichtsurteils.  :(
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

ritchjoe

Ich bin wirklich mit der Rechtslage nicht so vertraut , wie Flipper schon festgestellt hat , und warscheinlich merken das auch die Leute und wollen mir städig was neues draufbraten . Ich habe mich früher nie mit sowas auseinander setzen müssen und war immer viel zu naiv und jetzt bin ich einfach überfordert ... :aggressiv> :aggressiv>

Nun ganz kurz der Sachverhalt
Ich habe mich am 22. 11 krankschreiben lassen und bin bis einschließlich heute Arbeitsunfähig gemeldet ...
Ich habe ein EGV die ich nicht unterschrieben habe, die vom Datum und von der Dauer her unklar ist ,die ohne aktuelles Proifiling erstellt wurde,  die eine Maßnahme beinhaltet die ich am 26.11. hätte beginnen sollen ( da war ich schon krank geschrieben )

Heute habe ich auf dem Amt folgendes Schreiben abgegeben

Sehr geerte Frau xxx

Am 11.11. übergaben Sie mir einen Eingliederungsvorschlag . Lt.Geschäftsanweisung GA 28/2006 auf der hompage der agentur für Arbeit sind die Vorraussetzungen für den Abschluß einer EGV nach
§ 15 SGB II  nicht gegeben da von mir kein aktuelles Profiling erstellt wurde. Das ist in meinem Fall besonders wichtig da ich im Moment beruflich gesundheitlich Einschränkt bin und dies bei meiner Eingliederung berücksicht werden muß .

Hiermit beantrage ich die Überprüfung meiner Erwerbsfähigkeit.

Erst im Abschluß erkläre ich mich berreit eine EGV abzuschließen .

Soweit so gut ...
Aber als ich nach hause kam fand ich folgendes Schreiben
im Postkasten ... ich nehme mal an , das Sich das nun überschnitten hat

Sehr geehrter Herr xxx
Leistungen zur Sicherung des Lebendsunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier:Anhörung gemäߧ24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Dieser Fragebogen dient der Prüfung , ob in Ihrem Fall das ALG 2 nach § 31 SGB II abzusenken ist oder wegfällt.

Begründung

Sie haben trotz Belehrung über Rechtsfolgen , die in der am 12.11.2007 abgeschlossenen EGV festgelegten Pflichten nicht erfüllt.
Sie waren verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit während der vorgesehenen Teilnahme an der Maßnahme ProJob ein ausführliches ärztliches Attestes nach Ablauf der 2. Woche der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen , aus dem u.a. hervor geht , wie lange die Arbeitsunfähigkeit vorraussichtlich noch andauern wird.
Die Absenkung oder der Wegfall der Leistung tritt ein, wenn Sie der o.g. gesetzlichen Verpflichung ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen sind .
Die Dauer beträgt grundsätzlich drei Monate . Bei meiner Entscheidung werde ich die Umstände ihres Einzelfalles berücksuchtigen , Sie können auch einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten haben . der in keinem Zusammenhang mit dem erhobenen Vorwurf steht .

Deshalb sollten Sie die aufgeführen Fragen ausführlich beantworten und ggf. durch Nachweise belegen . Verweden Sie ggf. ein besonderes Blatt für möglichst ausführliche Erläuterungen. In vielen Fällen sind weitere Fragen zu klären , die schon aus Platzgründen nicht in dem beiliegenden Vordruck aufgenomen werden können.
Hiermit gebe ich Ihnen bis 5.01.2008 Gelegenheit, sich zu dem o.g. Sachverhalt zu äußern.
Sollten Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht äußern oder Unterlagen nicht fristgerecht vorlegen , werde ich ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts nach Aktenlage handeln ....
MIt freundlicheen Grüßen xxx

Anhang

Betreff Schreiben vom 27.12.

.... Der aufgeführte Sachverhalt trifft zu
.... Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern
.... Zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern

UND JETZT , bin ratlos,  ?(
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rote Fraktion

Hab mal eure Beiträge überflogen...
Warum macht ihr euch daß Leben unnötig mit "krankschreiben lassen" und so Sachen  schwer? Das bringt überhaupt nichts, ihr habt nur mehr Lauferei und bekanntlich ist "aufgeschoben nicht aufgehoben", die kriegen euch danach eh dran. Gerade wenn ihr euch krankschreiben laßt, macht ihr den Eindruck, euch vor allem drücken zu wollen und keinen Bock zu haben, genau diesen Eindruck solltet ihr aber vermeiden!
Ihr müßt ganz anders an die Sache herangehen. Ihr müßt sie an ihrem wunden Punkt treffen, nämlich der eigenen Ahnungslosigkeit der ARGE-Mitarbeiter, die fast in allen ARGE´n anzutreffen ist. Auch wenn ein Sachbearbeiter(Fallmanager) so tut, als wüßte er alles, ist daß noch lange nicht der Fall! Und da müßt ihr ran!!!

Um es vorweg zu sagen, ich bin auch Laie und rechtlich nicht hundertprozentig bewandert, aber soviel steht fest:
Eingliederungsvereinbarungen verstoßen gegen die Vertragsfreiheit, die im Grundgesetz festgeschreiben ist! Mit wem man wann einen Vertrag abschließt, bleibt einem selbst überlassen, es darf kein Zwang oder Erpressung ausgeübt werden. Passiert das, sofort mit dem Sozialgericht drohen!
Dann: Eine Eingliederungsvereinbarung muß so formuliert sein, daß sie auf einen persönlich zugeschnitten ist: Es muß klar ersichtlich sein, was diese Maßnahme für die berufliche Zukunft des Einzelnen bringen soll. Außerdem darf eine EgV nicht einseitig zum Nachteil des Arbeitslosen formuliert sein: Es müssen auch die Leistungen der ARGE eindeutig und klar festgeschrieben sein!!!
Und das ist der Punkt: All das fehlt meistens bei diesen vorgefertigten EgV. Damit seit ihr rechtlcih auf der sicheren Seite!

Man kann übrigens der ARGE auch einen selbstverfassten Vertrag vorlegen, wie gesagt, es besteht in Deutschland nunmal Vertragsfreiheit. Hab mal ein rechtlich einwandfreies Musterschreiben auf meiner Platte gespeichert, kommt von der Seite Sozialticker.
Markiert und kopiert euch den unten folgenden Text, fügt ihn in Word ein, und passt ihn für euch an(Euer Name, Adresse, Adresse und Name eurer Arge/Bearbeiter). Sagt dann, ihr habt einen besseren Vorschlag und legt das Schreiben vor.
Aber wie gesagt, wenn man es geschickt macht, kann man eine EgV auch ohne Einbußen ablehnen!
_______________________




Der EgV-Mustervertrag zum kopieren:



Herrn/ Frau
Mustername
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
 
Datum :   01.01.2006
Kundennummer:   xxxxxxxxx
Telefon:   /
Org.-Zeichen:   xxx.x
Name:   Frau SB
Telefon:   0123456789
 


Eingliederungsvereinbarung
 


zwischen  Mustername
erwerbsfähiger Hilfeempfänger

und


ARGE/Agentur/Komune



im Einvernehmen mit kommunaler Träger

1. Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

Herr/Frau Mustername verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Die ARGE XXXXX verpflichtet sich, Herrn/Frau Mustername bei seinen/ihren Möglichkeiten aktiv und sinnvoll zu unterstützen.
Es werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für Herrn/Frau Mustermann für die Zeit bis xx.xx.200x verbindlich vereinbart, soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

A. ARGE, Agentur, Kommune

- Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme
- Unterbreitung von mindestens monatlich X geeigneten Vermittlungsvorschlägen durch
ARGE, die im zeit- und ortsnahen Bereich liegen und den beruflichen Qualifikationen von Herrn/Frau Mustermann entsprechen.

- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistungen (UBV
gem. § 46 SGB III i.V.m. §16 Abs. 1 SGB II). Bewerbungskosten (jährlich 260 EUR gegen Nachweise) und Reisekosten zum Vorstellungsgespräch nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitsvermittler (gilt nicht für Fahrten zum privaten Arbeitsvermittler

- Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit (Mobilitätshilfen gem. § 53 SGB III i.V.m. §16 Abs1 SGB II) hinsichtlich Fahrkostenbeihilfe und Ausrüstungsbeihilfe nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Arbeitsvermittler

- Einladungen nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III nur mit 5 Tagen Vorlauffrist postalisch abgestempelt – vorzusehen und gültig sind


B. Mustermann

Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Bewerbung bei X Firmen (auch initiativ) innerhalb in 3 Monaten
sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen (auch befristet oder in Teilzeit)
Regelmäßige Nutzung des Internets (VAM [virtueller Arbeitmarkt] und fremde Web-Sites)
Nutzung der Gelben Seiten zur aktiven Stellensuche

Sonstiges:

Verpflichtung, sich nur nach Absprache und mit Zustimmung des persönlichen-
Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten
(Ortsabwesenheit), wenn die Abwesenheit 3 Tage übersteigt. Herrn/Frau Mustermann und den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seiner/ihrer Bedarfsgemeinschaft, wird jedoch 3 Wochen zusammenhängende Ortsabwesenheit im Jahr gewährt. Die nichterwerbsfähigen Hilfsbedürftigen der Bedarfsgemeinschaft sind davon ausgenommen.


C. nächster Beratungstermin am: xx.xx.2007 um xx.xx UHR


2. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Rechte und Pflichten:

a. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich Herr/Frau Mustermann gegenüber dem zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darauf berufen kann, dass sie/er die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Rechte einfordern kann.

Sollte der entsprechende Träger seiner in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten
Pflicht nicht nachkommen, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der
Nacherfüllung einzuräumen.  Dies gilt nicht für wiederkehrende Geldleistungen (Regelleistung, Sozialgeld, KdU); diese sind jeweils sofort auszuzahlen und bei Verspätung zu verzinsen. Einmalige Geldleistungen (z.B. Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätsbeihilfen etc.) sind unverzüglich zu bescheiden und auszukehren. Sollte eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich sein, ist die Eingliederungsvereinbarung nichtig.

b. erwerbsfähige(r) Hilfebedürftige(r)

Sollte Herr/Frau Mustermann die in dieser Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Pflichten nicht erfüllen, insbesondere keine Eigenbemühungen in dem hier festgelegten Umfang nachweisen, ist Herrn/Frau Mustermann eine Nachbesserungsfrist von 4 Wochen nach Anhörung einzuräumen. Danach treten die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolgen ein, sofern die/der erwerbsfähige Hilfebedürftige/n keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist (Hinweise zu den Rechtsfolgen befinden sich im Anhang).

3. Schadensersatzpflicht bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme

Herr/Frau Mustermann verpflichtet sich zur Zahlung von Schadensersatz, wenn er die Maßnahme aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht zu Ende führt. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10 % der Lehrgangskosten, es sei denn der tatsächlich eingetretene Schaden ist niedriger. Die Folgen treten nicht ein, wenn die Maßnahme ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 SGB II darstellt. Die Eingliederungsvereinbarung dann gemäß § 134 BGB mit sofortiger Wirkung nichtig.

Das Einvernehmen des kommunalen Trägers liegt vor (siehe Anlage) bzw.  gilt durch übergreifende Regelungen der Grundsicherungsträger als erteilt.

Ich habe eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung erhalten. Unklare Punkte wurden erläutert, die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht. Mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung bin ich einverstanden.







Musterstadt, den xx.xx.200x

Datum/Unterschrift erwerbsfähige(r) Hilfeempfänger(in)








Datum/Unterschrift Vertreter(in) Agentur für Arbeit / ARGE

ritchjoe

@Rote Fraction
Vielen Dank erstmal für das Feedback, all die Tipps und das Musterschreiben (muß ich aber erstnochmal genau durch lesen )

Ich wollte mich nur wegen dem Krank schreiben äusern ... ich habe nicht krankschreiben lassen weil ich keinen Bock hatte, sondern ich bin wirklich krank .. sorry warscheinlich hast Du das aus den Überfliegen der Treads übersehen .....

Und genau deshalb , weil ich gesundheitlich sehr schlecht beinander bin und das auch bereits schon seit längerer Zeit gesagt habe finde ich es eine Unverschämptheit das anzuzweifeln und mich hin zustellen als ob ich nichts tun eill ... nur die Schikanen gehen ja schon länger und haben ein weitaus höheres Ausmaß angenommen , das ich im Moment keine andere Lösung sah , weil mich das alles so fertig gemacht hat ...denn vereinbart wurde garnichts... gedroht wurde mir , das war alles....

Wie ich jetzt allerdings weiter vorgehen soll , keine Ahnung , hab heut erst das Schreiben abgegeben und muß Mittwoch zum Arzt ....wie gesagt , es ist auch was meine Befunde angeht noch nichts abgeklärt ....

Das wollte ich nur alles kurz klarstellen, trozdem Danke
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

Rote Fraktion

Nicht aufregen, ritchjoe, glaub dir ja...nur wie gesagt, es gibt eben auch welche, die es absichtlich machen, schon allein deshalb werden alle in einen Topf geworfen. Hab eure Texte nur "überflogen"...

Aber noch einmal:
Der Punkt an dem ihr die ARGE treffen könnt, ist deren Rechtsunkenntnis und die Blödheit der Angestellten, und die ist größtenteils ausreichend vorhanden, (eig. Erf. !!)

Es ist nicht erlaubt, in einer EgV vorzuschreiben, ihr hättet z.Bsp. 40 Bewerbungen im Monat vorzulegen,absolut hirnrissig... ihr könntet dann z.Bsp. in einem selbstformulierten Vertrag genausogut verlangen, 50 Stellenangebote von der ARGE pro Monat haben zu wollen...tun sie das nicht, ist der Vertag nicht erfüllt..PENG ...Ende...
Und das die ARGE niemals 50 Stellenangebote vorlegen kann, braucht man hier wohl keinem zu erzählen, wir wissen ja wie das läuft.
Also: Nur auf diese Art könnt ihr sie packen...alles andere ist Zeitverschwendung...

Nur individuell auf die Person abgestimmte Verträge könnte man eventuell durchgehen lassen, aber ...eigentlich kann man nicht zur Unterschrift gezwungen werden. Wäre Erpressung und Nötigung!

Sucht aber auch mal über Google:

Einliederungsvereinbarung+Musterschreiben
oder +DGB
+Strafanzeige+ARGE

Rotkaeppchen

Das ist ja ein uralt Muster. Die EGVs kommen heute alle ohne Schadensersatzanspruchklausel. Da kommst du ja in Teufels Küche, wenn du dir in einem Gegenvorschlag Verpflichtungen auferlegst, die die gar nicht gefordert haben.

Alle 4 - 5 Monate wird aus Nürnberg ein neues Formular für EGVs an die ARGES verschickt. Dies dürfte eins von Ende 2006/Anfang 2007 sein.

Rotkaeppchen

Ritchjoe, du machst dir viel zu viel Sorgen. Solange du krank bist, kann dir keiner etwas. Danach gibst du das Schreiben ab, in dem du das Profiling anmahnst. Und dann wartest du ab. Die können dir gar nichts. Was befürchtest du denn jetzt?

ritchjoe

Ach, mich macht das alles ganz irre, dachte das die mich nun erstmal in ruhe lassen wenn ich krankgeschrieben bin , aber nun wieder die Drohung mit der Sanktion wegen ärztlichen Attest ...
Das Schreiben mit der Anmahnung was das Profiling angeht habe ich ja heute schon abgegeben , die beiden Schreiben haben sich überschnitten....
Meine Krankmeldung geht bis heute und ich habs verbummelt , mein Doc ist heute und Montag nicht da ... man oh Meter Also kann ich erst Mittwoch alles abklären , das mich alles ganz fertig und meiner Gesundheit schadet es sicher .... :aggressiv>
Hätte ich doch schreiben gelernt....??

Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte,
bis ich einen Traf der keine Füsse hatte......

ahorn

Hallo, ich bin ganz neu hier.

Ritchjoe, was gibt es neues?

Onkel Tom

Moin ritchjoe.
Schade, das Dein SB nicht zur Vernunft kommen will und "Fordern und Fördern" mit "Fordern und Fertigmachen"
verwechselt. Deine letzten Beiträge zeigen deutlich, das Dein SB nur ein persönliches Interesse folgt,
Dir Dein Leben schwer zu machen.

Ich habe mal ähnliches erfahren und kam nur noch mit dem vollen Risiko der Eskallation weiter.
Nach einem langen Federkrieg machte es meine Gesundheit auch nicht mehr mit und reichte den gelben
Schein mit einem bitterbösen Schreiben ein. Paralell betrieb ich ein Widerspruchsverfahren und bekam
bis zur Entscheidung dann auch Ruhe vor dem Terror der ARGE.
Nachdem ich mich davon erholt habe und der Widerpruchsentscheid zu meinen Gunsten entschieden wurde,
bekam ich einen anderen SB.
Dieser kannte meine Akte wohl noch nicht und glaubte eine Widerholungstat an mir zu verüben.

Ich wurde zur einer Gruppenveranstaltung zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung eingeladen,
die sich als Einschüchterungsveranstaltung zum Erlangen der Unterschrift auf standardisiertete EinV entpuppte.
Ich wehrte mich dagegen, meine SB putzte mich in der Gruppe runter.
Nachdem ich bei arge-zeiten.de darüber berichtete, bekam ich Unterstützung.
Strafanzeige wegen Nötigung (§240 StGB) folgte und siehe da, die SB wandelte sich um 180 Grad und
erledigte ihre Arbeit strikt nach Vorschrift, was schon besser war wie zuvor.

Dein Widerspruch zur Eingliederungsvereinbarung ist echt ok und eine Arbeitsmedizinische Untersuchung wird
wohl folgen. Diese Prozedur wird bis zu einem halben Jahr dauern, bis ein Gutachten vorliegt.

Macht Dein SB trotzdem weiter Zikken, wäre es eine Überlegung wert, doch mal eine kräftige
Duftmarke mittels Strafanzeige wegen Körperverletzung etc.. zu setzen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Galenit

ZitatOriginal von ritchjoe

Ich habe mich am 22. 11 krankschreiben lassen und bin bis einschließlich heute Arbeitsunfähig gemeldet ...
Ich habe ein EGV die ich nicht unterschrieben habe...


Sehr geehrter Herr xxx
Leistungen zur Sicherung des Lebendsunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier:Anhörung gemäߧ24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Dieser Fragebogen dient der Prüfung , ob in Ihrem Fall das ALG 2 nach § 31 SGB II abzusenken ist oder wegfällt.

Begründung

Sie haben trotz Belehrung über Rechtsfolgen , die in der am 12.11.2007 abgeschlossenen EGV festgelegten Pflichten nicht erfüllt.


UND JETZT , bin ratlos,  ?(

Im Grunde ganz einfach ...
Du hast keine EGV Unterschrieben, sondern lediglich einen Vorschlag erhalten.
Deshalb kannst Du auf dieses Schreiben wie folgt reagieren:

Sehr geehrte Frau Blah,

ich habe von Ihnen am xx.xx.xxxx einen Vorschlag für eine EGV erhalten, diesen habe ich nicht unterschrieben, sondern zur Überprüfung mitgenommen, wobei verschiedene Rechtsbeugungen und Rechtsbrüche festgestellt worden sind, auf die ich mit Schreiben von xx.xx.xxxx hingewiesen habe. (Dein Schreiben wegen dem Profiling)

Dennoch unterstellen sie mir, eine gültige EGV zu haben.

Bitte teilen sie mir  gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I bis zum XX.XX.xxxx schriftlich mit wie sie zu der Annahme kommen das ich eine gültige EGV abgeschlossen habe und wie sie zu meiner Unterschrift gekommen sind. (Auskunfts- und Beratungspflicht, wenn gefordert muss sie schriftlich darauf reagieren)

Desweiteren beantrage ich gemäß  § 25 Abs. 1 SGB X Akteneinsicht in meine von Ihnen in schriftlicher und elektronisch geführten Akten, teilen sie mir bitte bis zum xx.xx.xxxx einen Termin dafür mit, der zwischen dem xx.xx.xxxx und dem xx.xx.xxxx liegt. (Du kannst Dir Deine Akte ansehen und schauen ob und was da nun genau auf der EGV steht, bzw. was für Notizen sich der SB in der EDV gemacht hat, wenn sies nicht vorher verschwinden lassen)

Gemäss der hier aufgeführten Sachverhalte kommt keine Sanktionierung in Frage, da diese sich auf eine EGV begründet, die ich nicht unterschrieben habe. (Ist klar, keine EGV = keine Saktion für Pflichten die nur in der EGV stehen)

MFG ....


Falls Du eine EGV per Verwaltungsakt bekommen hast siehts natürlich anders aus, da Du dieses nicht schreibst, gehe ich mal davon aus das Du keine bekommen hast. Falls doch, muss Dir ein Bescheid darüber vorliegen.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Arwing

Gut, wie hier anderen geholfen wird :) Weiter so 8)
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

symoooon

iich habe ein Auto für meine berufstätige Freundin auf meinen Namen angemeldet, damit spart sie sich einiges an Geld bei der Versicherung.
Bei der ARGE habe ich aber angegeben, dass ich ein Auto habe (wollte keine falsche Angaben machen usw.)

Daher meine Frage, muss ich bei einem Vorstellungsgespräch bei einer ZAF Auto angeben oder nicht!? also im grunde kann ich dann nicht mit dem auto in die arbeit bei einer beschäftigung der ARGE/ZAF.....

hanni

ZitatOriginal von symoooon
iich habe ein Auto für meine berufstätige Freundin auf meinen Namen angemeldet, damit spart sie sich einiges an Geld bei der Versicherung.
Bei der ARGE habe ich aber angegeben, dass ich ein Auto habe (wollte keine falsche Angaben machen usw.)

Daher meine Frage, muss ich bei einem Vorstellungsgespräch bei einer ZAF Auto angeben oder nicht!? also im grunde kann ich dann nicht mit dem auto in die arbeit bei einer beschäftigung der ARGE/ZAF.....

Das Auto kann ja dann gerade (zufällig) in der Reparatur sein? ;)
Oder nicht fahrtüchtig und Du kannst Dir die Reparatur nicht leisten? ;)

symoooon

danke! du hast recht, da wo du es sagst  :P

ich bin älter als meine freunin und von der versicherungsklasse günstiger als sie!

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