Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme

Begonnen von ahorn, 14:46:38 Mo. 11.Februar 2008

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ahorn

Hallo, ich bin neu hier.

Ich bin seit Sommer 2007 arbeitlos (ALG1) und habe vor einer Woche ein Schreiben
von der Agentur für Arbeit bekommen:

Angebot einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme

Sehr geehrter Herr X,

ich schlage Ihnen die Teilnahme an folgender Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme vor:

Bezeichnung: Orientierung/ Aktivierung
Träger/Betrieb: xxx
Dauer: 1 Woche

Bitte melden Sie sich unverzüglich (vor Beginn der Maßnahme) beim o.g. Träger an!
Den beigefügten Entwurf senden Sie bitte unterschrieben bis zum xxx an mich zurück! (6 Tage Zeit)
---

Also ich habe nicht unterschrieben, da ich noch 3 Tage krankgeschrieben bin!
Die Maßnahme dauert 5 Tage, davon bin ich 3 Tage noch krankgeschrieben.
Ich werde auch weiter nicht unterschreiben, da ich denke dass die Maßnahme für mich
nichts bringt!
Ich wollte eigentlich eine mindestens 1 monatige Weiterbildung.

Wie wird jetzt die Agentur für Arbeit reagieren?
Es könnte sein, dass ich wieder in Kürze so ein Schreiben bekomme.

gruss
ahorn

bonum

ruf doch mal bei dem maßnahmenträger und frage ganz dumm was du da sollst

was wollen die in 1 woche testen, außer deiner mitwirkungspflicht?

manche haben 10 monate maßnahme "verpasst" bekommen. in der woche 1 mal autauchen macht so ca 40 besuche...

bevor du in grössere schwierigkeiten kommst. mach doch die eine woche mit (oder die tage die du nicht mehr krankgeschrieben bist)
bekommst du 7€ bei ZAF : arbeite nur für 7€ !!
hast du ein prekäres arbeitsverhältniss, liefere prekäre arbeit ab !
betrügt man dich bei ZAF...betrüge.... !!
www.zeitarbeitstreff.de
si vis pacem, para bellum !!

ahorn

ich habe der Agentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt, dass Sie mir einen neuen Termin geben soll.

die 2 Tage da mitmachen, ich weiss nicht so recht, ob es mir was bringt!!!
und ausserdem sollte ich am Montag (also heute!) den beigefügten Entwurf zu senden.
Habe ich ja nicht gemacht.
Damit ich keine Schwierigkeiten bekomme die 2 Tage auch noch krank schreiben lassen. :-)

Ich habe 10 Jahre in einer Firma gearbeitet, war nie krank geschrieben.
Seitdem ich arbeitslos bin, öfters!
Ich habe also 10 Jahre in die Arbeitlosenversicherung eingezahlt, habe 12 Monate Anspruch
auf ALG1. Aber warum lassen Sie mich nicht in Ruhe??? Das ist mein Geld!!!
Mit einer guten Weiterbildung bin ich einverstanden,
aber was soll ich mit einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme?   ?(

bonum

hallo freund

wenn du viel lebenserfahrung hast dann überlege doch mal:

sein souverän und mach da die woche mit.  dein widerstand sollte nicht so offensichtlich sein (wenngleich ICH dich recht gut verstehe)

ein beispiel: ein bekannter von mir macht schulungen für arbeitslose..

u.a. arbeitslose künstler. die MÜSSEN in diese schulung kommen,sonst gibt es leistungskürzungen.

ich durfte (musste) dort mal einen kleinen vortrag halten

diese "künstler" haben sich so von ihrem groll vereinnahmen
 lassen,das sie wie die kleinen kinder die maßnahme (sabotieren) und sich selbst und dem (externen) schulungsleiter (selbst mal langzeitarbeistloser) derartig das leben schwer machen .

von erwachsenem verhalten oder einsicht in gesetze (hartz IV/sgbII)
also von souveränem verhalten ist NICHTS zu merken.

einen verweigerungshaltung an dieser stelle bringt fast nichts (wenn man etwas verändern will)

spare dir deine kraft,werde gesund & zieh die woche da durch....

mein tip !!
bekommst du 7€ bei ZAF : arbeite nur für 7€ !!
hast du ein prekäres arbeitsverhältniss, liefere prekäre arbeit ab !
betrügt man dich bei ZAF...betrüge.... !!
www.zeitarbeitstreff.de
si vis pacem, para bellum !!

schwarzrot

Fand den ersten vorschlag von bonum besser
(Hi bonum, schön dass du dabei geblieben bist).

Zitatich habe der Agentur für Arbeit schriftlich mitgeteilt, dass Sie mir einen neuen Termin geben soll.
Hast du richtig gemacht, wennde' krank bist, biste krank, basta!

Zitatdie 2 Tage da mitmachen, ich weiss nicht so recht, ob es mir was bringt!!!
Das wird dir e.v. nix bringen, es geht hier darum, widerstand bei dir zu initieren, um dann mit leistungskürzungen geld an dir zu sparen.

ZitatIch habe 10 Jahre in einer Firma gearbeitet, war nie krank geschrieben.
Und deinen orden dafür hast du ja nun: HartzIV!

ZitatIch habe also 10 Jahre in die Arbeitlosenversicherung eingezahlt, habe 12 Monate Anspruch auf ALG1.
Als wir damals gegen die promotion-tour von p. hartz(inzwischen vorbestraft) demonstriert haben, waren wir ca 150 leutchen, das war nicht genug um das zu stoppen.
Alle anderen glaubten damals noch, es wird nicht so schlimm kommen, oder hatten noch einen job und dachten sie werden nie erwerbslos.

ZitatAber warum lassen Sie mich nicht in Ruhe??? Das ist mein Geld!!!
Die lassen dich nicht in ruhe. So funktioniert kapitalismus, es wird gepresst solange es geht.
Die hören erst auf, wenn sich massig widerstand regt!
Der ist aber noch nicht zu sehen.

ZitatMit einer guten Weiterbildung bin ich einverstanden,
aber was soll ich mit einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme?
Vergiss deine ideen von gerechtigkeit und sinn in diesem herrschenden system. Das soll aber nicht heissen, dass es nicht sinn macht, für etwas anderes zu streiten.
Widerstand ist legitim, sollte aber so schlau gemacht sein, dass sie ihr primärziel (dich aus dem leistungsbezug zu kicken) nicht schaffen.

Auf deinen dozenten musst du aber da keine rücksicht nehmen, der macht das spiel mit und ist selber schuld wenn er meint mit unseriösen zwangsmassnahmen seine brötchen verdienen zu müssen.

Organisier dich! Leiste (schlauen) widerstand.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

ahorn

Naja die Woche durchziehen, geht icht, da ich 3 Tage krank geschrieben bin.
Sicherhaltshalber muss ich mich 2 Tage noch krank schreiben lassen.
Ich denke in dieser Woche  kommt wieder ein Schreiben vom A-Amt.

Seitdem ich Stress mit A-Amt habe, mache ich täglich gegen 13:30 den Briefkasten auf!:lesen>

Ich melde mich wieder.

ahorn

Hallo,

ich habe wieder ein "Angebot einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme" bekommen!
Diesmal nicht 5 Tage sondern 10 Tage!!! Einfach aus Willkür!!! Oder wie???
Ich habe wieder nicht unterschrieben; habe der AfA mitgeteilt, dass diese Maßnahme
für mich nicht geeignet ist.
Abwarten...
 LOL

LinksBlinker

ZitatOriginal von ahorn
Hallo,

ich habe wieder ein "Angebot einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme" bekommen!
Diesmal nicht 5 Tage sondern 10 Tage!!! Einfach aus Willkür!!! Oder wie???
Ich habe wieder nicht unterschrieben; habe der AfA mitgeteilt, dass diese Maßnahme
für mich nicht geeignet ist.
Abwarten...
 LOL

Ich verstehe deinen Unmut durchaus. Nur legst du dir letztlich selbst ein Ei, wenn du die Maßnahmen weiter nicht unterschreibst.
Das mit der Krankmeldung war ja völlig ok. Für dein Argument, dass sich die paar Tage nicht lohnen, wird die ARGE allerdings wenig Verständnis aufbringen. Zumal die zweite Maßnahme bereits doppelt so lang ist wie der erste Vorschlag.
Eine Bewertung von Sinn und Zweck der Maßnahme von Seiten des Verpfichteten ist bei denen im voraus sowieso nicht vorgesehn.

Vorschlag:
Geh kein unnötiges Risiko ein und mach den Affenzirkus einfach die 10 Tage mit.
Danach hast du für Kritik schonmal ne viel bessere Ausgangsposition.
Und wenn du dich in diesem Fall nicht eignen willst – dann eigne dich einfach nicht.  ;)
".. Demokratie ist kein Zustand, sondern ein Prozess.."

schwarzrot

ZitatEine Bewertung von Sinn und Zweck der Maßnahme von Seiten des Verpfichteten ist bei denen im voraus sowieso nicht vorgesehn.

Das stimmt so nicht ganz (wir haben hier eine ALGI-frage, oder?):

ZitatSozialgericht Berlin
Az.: S 100 AS 1360/06 ER vom l. März 2006
Zitat:
Zwischen den Beteiligten ist eine 30 %ige Leistungskürzung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 28. Februar 2006 streitig.
[...] Unter dem 27. Juni 2005 erhielt der Antragsteller ein mit Rechtsfolgebelehrung versehenes Angebot für eine Trainingsmaßnahme bei D.U.T. Dabei handelte es sich um eine kaufmännische Trainingsmaßnahme in einer Wirtschaftsfachschule.
Weil sich der Antragsteller dort zwar meldete, [...] die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme nicht zustande kam, setzte der Antragsgegner nach vorheriger Anhörung mit Bescheid vom 21. November 2005 eine Kürzung der Regelleistung um 30 % für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Februar 2006 fest.
[...] Der Absenkungsbescheid vom 21. November 2005 in der Fassung des Widerspruchesbescheides vom 8. Februar 2006 erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtswidrig.
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlages nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 % der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Daran fehlt es vorliegend, denn der Antragssteller hat die Trainingsmaßnahme nicht erst angetreten und demzufolge auch nicht abgebrochen oder für einen Abbruch Anlass gegeben.
Vom Sanktionstatbestand des § 31 SGB II wird der Fall, dass eine Eingliederungsmaßnahme gar nicht erst begonnen wird, nicht erfasst.
Das entspricht zwar dem Plan des Gesetzgebers nicht, Eingliederungsmaßnahmen der Arbeit weitgehend gleichzustellen. Jedoch lässt der Wortlaut der Vorschrift keine andere Auslegung zu (vgl. Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, Rdnr. 22 zu § 31).
Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II war daher bei summarischer Prüfung unrechtsmäßig.[...]
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=75509

Lies dir auch seite zwei dort durch, es geht darum, dass du der weitergabe deiner daten zum 'bildungsträger' nicht zustimmst. Somit kommt die massnahme dort nicht zustande. Wir hatten hierzu auch einen thread von tigerkralle hier.

Ich hoffe nicht, das dieses urteil inzwischen kassiert wurde und das ganze natürlich ohne gewähr, aber:

Es gibt im vorfeld auch schon möglichkeiten (auch für ALGII betroffene).
Die arge muss dir darlegen können, warum die vorgeschlagene massnahme für dich sinnvoll ist und deine vermittlungschancen erhöht.
Alles andere wäre verschwendung von steuergeldern.  :]

Damit die begründung nicht lari-fari dahergesagt ist, mach sowas schriftlich!
Schreibe nicht, dass du das nicht unterzeichenen wirst. Sondern, dass du nicht erkennen kannst, warum sie meinen, warum das für dich sinnvoll ist.
Dies sollen sie dir schriftlich begründen (sie begründen sowas nicht gerne, besonders dann nicht, wenn es 'ne schikane-schwachsinns-massnahme ist, weil damit wären sie vor gericht notfalls angreifbar).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

ahorn

@schwarzrot
bekomme ALG1;
so was ähnliches habe ich den auch geschrieben.
Mal abwarten.  ;)

wusel

Angebot einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/

bei sowas aufpassen da kannst du nix machen ausser erscheinen

warum ?
es ist ja wie beschrieben eine Eignungsfeststellung
damit soll geprüft werden in dem zeitraum welche berufe für dich tauglich sind und welche nicht

aber wir alle wissen ja warum eigentlich solche massnahmen gemacht werden

weil die behörden genau wissen das viele diese massnahmen ablehnen werden und bums bekommt man eine sanktion reingedrückt

gegen eine Eignungsfeststellungsmassnahme kann man sogut wie nix gegen machen

aber seh das mal positive könnte dir persöhnlich auch was bringen wer weiss

avalon310

Hallo,

ich bekam auch eine sognannte Maßnahme der Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahme . Und zwar genau 2 Tage nach dem Ende meiner 3 monatigen Maßnahme im Bereich EDV.

Es sollte eine kaufmännische Maßnahme sein. 6 Wochen Vermittlung von theoretischen Kenntnissen und anschließend 4 Wochen Betriebspraktikum.
In dem Flyer des Bildungsträgers waren dann verschiedene Punkte aufgelistet: Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling, Marketing, Lagerwesen usw.

Allerdings war ich sehr enttäuscht über den Verlauf dieser Trainingsmaßnahme. Zuerst mussten wir mehrere Eignungstests schreiben. Allgemeine, mathematische und kaufmännische. Die Ergebnisse sind mir bis heute, nach Ende der kompletten Maßnahme, nicht genannt worden.
Anschließend wurden wir in einen EDV Raum gesetzt und durften "googeln". Wir bekamen Aufgabenstellungen wie:

- Suchen Sie im Internet möglichst viele/ alle Jobbörsen und Jobsuchmaschinen. Erstellen Sie eine Tabelle mit möglichst vielen/ allen Jobbörsen und Jobsuchmaschinen. Es gibt ca. 80 Jobbörsen. Sortieren Sie alphabetisch).

- Erstellen Sie zu folgenden Fragestellungen zum Arbeitsrecht  (Frage 1 – 8) die Antworten in Word. Nutzen Sie Überschriften, die Gliederungsfunktionen und eine ansprechende Formatierung damit der Text sie Form eines Berichtes hat.

- Erstellen Sie zu folgenden Fragestellungen zum Arbeitsrecht  (Frage 9 - 16) die Antworten in Word. Nutzen Sie Überschriften, die Gliederungsfunktionen und eine ansprechende Formatierung damit der Text sie Form eines Berichtes hat.

- Erarbeiten Sie aus dem Rechnungswesen die Antworten (Frage 1 – 7) und erstellen Sie einen übersichtlichen Bericht in Word unter Nutzung der Gliederungs- und Formatierungsfunktionen.

-Erarbeiten Sie aus dem Rechnungswesen die Antworten (Frage 8 - 11) und erstellen Sie einen übersichtlichen Bericht in Word unter Nutzung der Gliederungs- und Formatierungsfunktionen.

- Lesen Sie die Infodateien in Lexware Know How Warenwirtschaft 2008

usw...

Von den Punkten in dem Flyer wurde nie etwas gemacht. Ich habe mich dann beschwert und gefragt wann wir endlich mit dem "Unterricht" anfangen. Da hieß es dann, dass wir nicht davon ausgehen könnten in den 6 Wochen Buchhaltung oder Rechnungswesen zu lernen... Wenn wir das glauben würden, dann wären wir blauäugig.
Ich habe das daraufhin dem AA gemeldet, welches aber natürlich nichts unternommen hat. Im Gegenteil, mein Sachbearbeiter hat nun in mein Profil eingetragen das ich über Kenntnisse von Buchhaltung und Co. verfüge.
Um die Praktikumsstelle mussten wir uns auch selbst bemühen. Ich habe es gut getroffen und bin bei einer Krankenkasse gelandet. Die Arbeit dort hat viel Spaß gemacht und die Leute waren auch zufrieden mit mir. Ich habe bis heute auch nichtmal eine Teilnahmebestätigung bekommen. Nur der Praktikumsbetrieb war so nett mir eine Praktikumsbescheinigung auszustellen.

Über eines bin ich mir sicher, sollte ich nochmals so eine unsinnige Trainingsmaßnahme verpasst bekommen, werde ich diese ablehnen. Die 6 Wochen theoretischen "Unterricht" hätte ich mir sparen können. Wie "Google" funktioniert, wusste ich auch schon vorher.

ahorn

Hallo,

ich war lang nicht hier gewesen. Ich hatte einige Probleme zu lösen.

So jetzt habe ich noch mehr Probleme ;-)

Ich war angeblich 3 Mal nicht bei Agentur f. Arbeit. (Einladung)
2x bin ich wirklich nicht hingegangen, da ich wirklich krank war.
Leider bin ich nicht beim Arzt gewesen. Grosser Fehler von mir.
Bei der dritten Einladung hatte ich eine Krankschreibung.
Aber trotzdem Total-Sperre bei ALG1.
Zwei Brief  von AfA: Aufhebungsbescheid, danach gleich Änderungsbescheid habe ich schon bekommen.
Rechtlich könnten Sie mir 14 Tage sperren, aber nicht total!
Ich habe zwei Widerspruch-Schreiben vor einer Woche abgeschickt.

Ich war auch nicht bei der zweiten Eignungsprüfung bzw. Traningsmassnahme.
Aber da gab es keine Sperre oder so. Ich habe den mitgeteilt, dass es rechtswidrig sei.

Ich habe eigentlich noch Anspruch auf ALG1 bis zum 30.6.2008.
Meine Frage: Bin ich jetzt noch krankenversichert???
Ich muss unbedingt zum Zahnarzt.
Ich habe gehört, dass man 1 Monat lang noch krankenversichert ist, wenn ALG1 ausläuft.
Stimmt das?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

gruss
ahorn

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