Grone- Personal Service GmbH Berlin und 1.50 Euro Job

Begonnen von backup, 09:11:52 Sa. 04.Dezember 2004

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backup

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trems



Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 1
Wohnort: 13409 berlin
 Verfasst am: 29.10.04 um 20:06    Titel: Grone- Personal Service GmbH Berlin und 1.50 Euro Job  

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Hallo.
Ich wurde von der Arbeitsagentur beordert an einer Infoveranstaltung der Grone- Personal Service Berlin teilzunehmen. Es ging im die Vermittlung als 1,50 bEuro Jobber im Kinder- und Jugendbereich.

Auf der Veranstaltung waren 2 Referentinnen und ca, 50 Arbeitslose anwesend.
Es gab Anfangs nur allgemeine Erklärungen. Die Stimmung war verhalten.
Ich meldete mich und meinte, dass ddie Träger bis zu 500 Euro im Monat für einen 1,50 Euro Jobber bekämen.
Kaufmännisch macht diese Institution Sin. Die Referentin meinte. Sie, die Grone- Persol Service GmbH, würdern gemeinnützig arbeiten. Nun ja gemeinnützig heißt in erster Linie Steuerbefreit. Mehr aber auch nicht. Wenn die Gemeinnützigkeit nicht mit dem Gemeinwohl verknüpft wird AbgabeOrdnung § 51 - 68.
Nach einigem Blah Blah ohne Substanz konnte sich jeder in einer liste für Einzelgespräche eintragen. Auch ich tat das. Heute um 11 war ich da. Die Referentin fragte erst mal was ich den so gerne tun würde. Ich meinte, da ich beim Arbeitsamt als arbeitsloser Webdesigner geführt werde, so würde ich gerne Kinder oder Jugendlichen beibringen wie man Webseiten baut usw.

Ich fragte dann gleich nach, ob es ein Feedback von den bisherigen 1.50 Euro Jobber gibt, damit man sich ein Bild machen kann was einem da erwartet. Die meinte von 150 Leuten würden 30 fest als 1,50 Euro Jobber arbeiten.
Mehr kam nicht rüber, trotz mehrmaliger Nachfrage.

Es scheint also doch nicht so doll zu sein. Dann meinte ich, dass das Ganze gegen das Grunggesetz, gegen die Menschenrechte verstösst. Es gibt für die 1,50 Euro Jobs keine gesetzliche Grundlage. Erst 2005.
Die meinte ich könne mich ja entscheiden, was ich wolle. Ich hakte nach um mehr über die Jobs zu erfahren. Was man da machen soll oder nicht. Ich bekam nur unklare Antworten mit Null Infocharakter.
Irgendwie kam ich mir verarscht vor.

Ich meinte dann, was ist wenn nächstes Jahr die 345 Euro nicht gezahlt werden können und die 1,50 Euro Jobber zu hause bleiben müßten, weil die dann kein Fahrgeld hätten. Null Reaktion.
Auch auf meine Frage, ob die festangestellten solche 1,50 Euro Jobber dann bewusst mobben würden und vielleicht die Kinder und Jugendlichen dazu benutzen würden gegen dier 1,50 Euro Jobber zu hetzen . Null Reaktion.

Mir war die Nul Reaktion Leid und ich beschloss das nicht zu machen und ging nach Hause, im Bewusstsein, dass ich nächstes Jahr ein gesetzlicher 1 Euro Sklve werden, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.

Frage:
Hat jemand, in Berlin, im Kinder- und Jugendbereich als 1,50 Euro Jobber, für die Fa. Grone- Personal Service GmbH Berlin, gearbeitet ?
Gibt es da Erfahrungsberichte darüber?


Wehrt Euch und legt Widerspruch gegen den AlgII - Bescheid ein.

Muster - Widerspruch auf meiner Seite oder professioneller bei:
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/infokampagne/algii_antrag_uebersicht/musterwiderspruch_gegen_bescheid


Gruß aus Berlin
Eckhard Trems
http://www.trems.de/
 
 
 
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sumpf



Anmeldungsdatum: 12.05.2004
Beiträge: 149
Wohnort: kiel
 Verfasst am: 30.10.04 um 14:20    Titel:    

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wer so dusselige diskussionen mit einem beschäftigungsträger führt brauch sich nicht über deren reaktionen zu wundern. und du weisst doch selbst, dass du derzeit noch keine arbeitsgelegenheit annehmen musst.
wenn du kein bock drauf hast tue es auch nicht.
 

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es grüsst der sumpf
 
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Pinnswin



Anmeldungsdatum: 16.02.2004
Beiträge: 189
Wohnort: Laubhaufen
 Verfasst am: 31.10.04 um 10:45    Titel: Immer schön diskutieren.  

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Diskutieren ist wichtig, notfalls auch mal eine schriftliche Anfgrage stellen, wenn man keine Antworten bekommt.
Wofür werden die Leutzs bezahlt?

Gruß Beli
 

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Ich will auch ´n roten Teppich! -)
 
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aian19



Anmeldungsdatum: 27.03.2004
Beiträge: 363
Wohnort: Fishtown
 Verfasst am: 31.10.04 um 20:55    Titel: Oho...  

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Oho, da funktioniert einer der Arbeits-Roboter-Sklaven nicht so, wie er soll ! Er hat Widerworte und stellt Fragen......Frechheit !!!!  

Mit der zukünftigen Verordnung 08/15, die am 07.Januar 2005 in Kraft treten wird, ist es zukünftigen "KUNDEN" der Agentur für Arbeit untersagt, bei Vorstellungsgesprächen Fragen zu stellen. Nichtbefolgen hat ein Sperre der Leistungen für einen Zeitraum von 12-24 Wochen zur Folge (nicht kleckern, KLOTZEN !). Wer "Arbeitsgelegenheiten" hinterfragt, kritisch betrachtet oder gar es wagt, nach Chancen für den 1.Arbeitsmarkt zu stellen bzw. irgendwelche Gehaltsvorstellungen äußert, dem wird die Leistung vollständig gestrichen und kann frühestens nach 1 Jahr wieder beantragt werden. Dies allerdings nur nach einem psychologischen Gutachten, welches positiv ausfallen muß (frei definierbar, für wen !) und von dem Fahrpsychologischen Dienst der TÜV-Einrichtungen durchgeführt wird. Wer diesen Test 3 mal nicht besteht, wird inhaftiert und kommt in Sicherheitsverwahrung, da er sich als Gefahr für die Allgemeinheit erwiesen hat. Die Kosten der Sicherheitsverwahrung haben die nächsten lebenden Verwandten in absteigernde Folge (Verwandte 1.Grades, 2....usw) zu tragen,
 

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"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"
-- Etwas ist faul im Staate D.--

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