Prozesskostenhilfe

Begonnen von UnchainedRage, 12:33:09 Mi. 27.Februar 2008

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UnchainedRage

kurze frage zum thema prozesskostenhilfe.

bekannter hat antrag auf prozesskostenhilfe zusammen mit seinem anwalt gestellt. er hat den prozess verloren. jetzt erst rückt der anwalt damit raus dass er so und so viel zahlen muss. dass war ihm nicht bewusst.

ist der anwalt seiner beratungspflicht nachgekommen, muss der kläger jetzt tatsächlich die kosten tragen?

thx

Sektsauferle

das mit der beratungspflicht weiß ich nicht, aber er muß ja, so wie ich im aktuellen fall, verschiedene schreiben vom amtsgericht bekommen haben, in denen das drinsteht, dass er eventuell zahlen muß.

und für die prozesskostenhilfe mußte er ja auch den antrag unterschreiben, da sind auch die belehrungen dabei, was wäre wenn.

siehe auch hier
Wikipedia Prozesskostenhilfe

unten kann man sich das Formular und Hinweisblatt ansehen, unter anderem die risiken usw.

aber wenn er nicht zahlen kann, wird der betrag normalerweise ausgesetzt, eventuell wird er später nochmal überprüft, das würde ich abklären.
In Memory of Menschenrechte !!!

Lefat

Zitatbekannter hat antrag auf prozesskostenhilfe zusammen mit seinem anwalt gestellt.

Beantragen kann man bekantlich viel !
ist der Antrag bewilligt ,oder abgelehnt worden ??
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

UnchainedRage

antrag auf prozesskostenhilfe wurde genehmigt und der prozess verloren. urteilsbegründung war eine unverschämtheit.

Sektsauferle

mir kommt das auch etwas komisch vor. ?(

natürlich werden die fälle niemals alle gewonnen, aber bevor prozesskostenhilfe durchgeht, wird ja geprüft, ob überhaupt aussicht auf erfolg besteht.
wenn ein fall von vornherein schlecht aussieht für den antragsteller, wird sie ja garnicht bewilligt.

also ich weiß nicht, was hat er denn für einen anwalt, was sagt der dazu?
kann man so ein urteil anfechten?
ist echt schwierig, ohne genaue daten da was dazu zu sagen.

tja , ist alles mit vorsicht zu genießen, wenns bei mir nicht um ne räumungsklage gegen jemand gehen würde, weiß ich nicht, ob ich das angeleihert hätte, aber da sind nunmal fakten da, weil ne räumungspflicht besteht.
aber n risiko ist immer da.
In Memory of Menschenrechte !!!

hanni

Vielleicht klärt das die Sache?

ZitatWichtig: Prozesskostenhilfe erstreckt sich nicht auf die Prozessführungskosten der gegnerischen Partei: insbesondere die gegnerischen Anwaltskosten müssen bei einer Niederlage trotz bewilligter Prozesskostenhilfe erstattet werden. Mit anderen Worten: wenn der Staat Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, dann auch nur Ihnen. Wenn Sie vor Gericht verlieren heißt das nicht, dass der Staat auch für den Gegner aufkommt.
Auch ist zu beachten, dass das Verfahren über die Erstattung von Prozesskostenhilfe allein schon Kosten verursacht, unabhängig von der eigentlichen Streitigkeit. Wird im Endeffekt keine Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen diese angefallenen Kosten beglichen werden. Gleiches gilt dann für noch entstehende Kosten.

Hab ich hier gefunden:

http://www.123recht.net/Prozesskostenhilfe__a47.html

LG :)

Sektsauferle

die frage ist jetzt, was tun, wenn das kind in den brunnen gefallen ist ?(
In Memory of Menschenrechte !!!

UnchainedRage

der anwalt scheint mir ziemlich unkompetent. dass urteil ansich empfinde ich als skandalös, sieht mir ehrlichgesagt so aus als wäre da hintenrum was gelaufen. sogar die urteilsbegründung enstpricht wort für wort der wirklich unlogischen argumentation der gegenseite.

die gegenseite hat auch die anwaltskosten absichtlich in die höhe getrieben um sie ihm aufzulasten, kann dazu leider keine obergrenzen finden (da wäre ein link super).

hanni


UnchainedRage

dankeschön für die links

die tabelle sieht ganz interessant aus

flipper

ZitatOriginal von hanni
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/anwalt_tabelle.htm

veraltet, RVG gilt, die deutschen mindestlöhne für advokaten sind gestiegen.

aus gegebenem anlass darf ich vermelden, dass die herrschaften rechtsanwälte in meinem distrikt in Ihrem neoliberalen "USA-Wahn" zu glauben scheinen, sie müssten keine PKH-fälle mehr übernehmen, ich bin hier in nur 2w schon in 2 regelrechte sozialpanzersperren gefahren  

8o3

erst wird man am tele abgewimmelt und versucht man dann ordnungsgemäße schriftliche beauftragung und bevollmächtigung wird man mit der begründung und in einer art der kundenfreundlichkeit abgewimmelt, die die eigene kanzlei in den USA schon nach 3 monaten pleite machen würde: es wäre üblich, erst anzurufen  :rolleyes:  und die herrschaften hätten "keine Zeit" und wären "überarbeitet"  X(

obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind ihr zeitmanagement so durchzuführen, dass bedarfsressourcen für PKH-fälle freibleiben und auch solvente auftraggeber dann mit niedrigerer priorität zu schedulen ;) wenn ich der werten anwaltschaft weiter ohne kostenvorschuss die internen prozesse und die qualität optimieren soll, bitte um meldung.

das übrige dumme zeug ohne anführung von oder gegen rechtsgründe erwähn ich erst gar ned.

und es gibt auch kein gesetz dafür, dass man als PKH-anspruchsberechtigter an irgendeinen "internen verfahrensablauf" einer anwaltskanzlei gebunden wäre, deren organisationsinterne abläufe, prozesse und strukturen interessieren mich oder andere kunden doch einen feuchten furz!

ich bin nicht verpflichtet meinen hintern zu denen ins büro zu bewegen und habe das recht auf schriftliche geschäftsführung damit ich die ggfs. haftbar machen kann.
ich bin auch berechtigt den herrschaften "probezeiten" mit vollmacht für einzelne prozesshandlungen aufzuerlegen.

trotzdem aufpassen dass mahnungen nicht zu nah an die grenze der nötigung gehen, immer schön auf rechtsgründe (ZPO) stützen und wegen des vertrauensverhältnisses erstmal die "gute reaktion" loben, er ist ja grundsätzlich engagiert, der rest ist pädagogisch korrigierbar und hängt von der eigenen durchsetzungsmacht ab  ;)

diesen neoliberalen bürgerschnuffi zwing ich mit dem 121er ins mandat und wenn er patzt kriegt er gleich noch seinen eigenen haftungsfall obendrauf  :evil: vor gericht hört der seine stimme gleich nach meiner oder ich schmeiss ihn hochkant aus dem saal   :aggressiv>

wenn der sich weigert kann er sich bald beruflich neuorientieren, ich bin nur 1 mausklick von vorgefertigten anzeigen bei der aufsichtsbehörde (anwaltskammer, OLG) entfernt  :evil: LIVE

wenn ich weiter "im kreis laufen" muss dann wirds bei der anwaltskammer hier aber bald "crowded" und danach bei der ARGE, wo se dann spargel stechen dürfen  :D
ich glaub ich automatisier das aquiseverfahren jetz und schreib alle geeigneten im distrikt an wenn der schnuffi weiter die beiordnung auch gegen gerichtsantrag verweigert.

werden wir doch mal sehen wieviele von diesen fachidioten ich noch gleichzeitig schaffe  :evil: gewisse "wirtschaftsrechtler" werden dann schnell kapieren, dass obsiegen keine wirtschaftliche voraussetzung für durchsetzung in der marktwirtschaft ist... ich mag vielleicht nicht gewinnen aber der schaden für die gegner bleibt dann dennoch gross, das schwöre ich.

das dissidentenleben wird härter, kein anwalt, das ist ja schlimmer wie in der DDR  :(

verteidigt das recht auf beratungs- und prozesskostenhilfe!  :cheer:
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Lilit

Oh lieber Flipper,

du verwechselst da etwas!

Ich darf als Anwalt so viel Geld verlangen um deine Vertretung zu übernehmen wie ich nur will!

Das darf ich nur nicht dem von uns verklagten so in Rechnung stellen, da geht es eben nach Gebührenordnung und die 10000 Euro die ich für ein Beratungsgespräch zwischen dir und mir berechnet habe muß der verklagte auf keinen Fall zahlen.

Wenn ich aber als Anwalt 10000 Euro Vorschuß von dir will nur um deine Akte zu lesen, kannst du sie zahlen und ich lese, oder du suchst dir eben einen anderen Anwalt!

Grüße

Lilit

nightliner

ZitatOriginal von hanni
Weiss nicht, ob es das ist, was Du suchst:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/anwalt_tabelle.htm

Und zur Anwaltshaftung:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/08/10/index3.html

Hoffentlich hilft Dir das bissel? :)

Die BRAGO (Bundes Rechtsanwaltsgebührenordnung), ist schon lange nicht mehr gültig.
Sie ist ersetzt worden durch die RVG, siehe hier, http://rvg-berechnung.de/

Ganz generell gesehen, schützt einen die PKH nicht vor dem Prozessrisiko in einem Verfahren.
D.h. die Kosten die dem Sieger enstanden sind, werden nicht von der PKH übernommen.
Dazu können die Anwaltskosten zählen, aber auch die persönlichen Auslagen des Siegers an sich, wie Fahrtkosten zu den Verhandlungsterminen, zum Beratungsgespräch des Anwalts, Verzinsung der Forderung usw.
Bei der Prüfung ob PKH gewährt wird, oder nicht, wird außer den wirtschaftlichen Voraussetzungen nur geprüft, ob der Fall von vornherein aussichtslos ist.
Nur wenn das der Fall ist, wird die PKH dann aus diesem Grund nicht gewährt.
Man kann selbstverständlich auch  mit gewährter PKH einen Prozess dann trotzdem immer noch verlieren, mit alle den sich daraus ergebenden Folgen.

flipper

ZitatOriginal von Lilit
Ich darf als Anwalt so viel Geld verlangen um deine Vertretung zu übernehmen wie ich nur will!
Lilit

siehe 122(1)3 ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__122.html
und "der Beklagte" heisst das.

mehr zeit hab ich für deine allgemeinbildung und um deine mutwilligen oder grob fahrlässigen fehlleitungen der hilfesuchenden hier richtigzustellen heute nicht,
geh zur VHS oder lad dir maln abi runter.

und ich bin nicht lieb!  :evil:
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Kuddel

Arme sollen weniger Klagen!

Bisher ist kaum etwas von den skandalösen Plänen zu hören / lesen, den Zugang zu PK- und Beratungshilfe deutlich zu erschweren, vor allem die untersten Einkommensschichten künftig massiv finanziell zu belasten – geplant ist die Absenkung der Grenze des anzurechnenden Einkommens / Pfändungsfreibetrages um 100,00 € und Verlängerung der Rückzahlungspflicht auf 6 Jahre (bei positiver Einkommensveränderung)! Der Zugang zu Beratungshilfe soll nur noch mittels (umfassender) Antragstellung über Rechtspfleger möglich sein – angesichts der Erfahrung nach schon bisher höchst willkürlichen Praxis der (Nicht-) Bewilligung durch die Amtsgerichte u.U. fatal, in jedem Fall eine deutliche bürokratische Mehrbelastung für Betroffene! Einzig positiv wäre evtl. die geplante Ausweitung von Beratungshilfe auf alle Rechtsgebiete (inkl. Steuerrecht – u.U. hilfreich für selbständige Aufstocker_innen). Siehe dazu:

http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/alosalltag/arme-sollen-weniger-klagen/

inline

Zitat von: UnchainedRagekurze frage zum thema prozesskostenhilfe.

bekannter hat antrag auf prozesskostenhilfe zusammen mit seinem anwalt gestellt. er hat den prozess verloren. jetzt erst rückt der anwalt damit raus dass er so und so viel zahlen muss. dass war ihm nicht bewusst.

ist der anwalt seiner beratungspflicht nachgekommen, muss der kläger jetzt tatsächlich die kosten tragen?

thx

Kommt auch drauf an, ob er beim Anwalt eine Vollmacht unterschrieben hat, dass er ggf. die Kosten beim Unterliegen oder ggf. die außergerichtlichen Kosten selbst trägt. (außergerichtliche Kosten sind ggf. auch schon die Beantragung von PKH, wenn dieses abgelehnt wird.)
Wenn er das unterschrieben hat, sieht es erst mal dumm aus.

Wie es in der Praxis ist , kommt oft drauf an wie "arm" der Mandant ist.
Wenn der Anwalt weiß, da ist nicht zu holen (Pfändung wäre fruchtlos) oder kein Einkommen bzw. nur ALG II, dann wird er das vermutlich nicht einfordern oder einklagen, da dieser Weg auch mit Kosten für den Anwalt verbunden ist. Das weiß halt ein Anwalt , es sei denn es ist noch ein ganz junger, der noch seine Erfahrungen machen will.

Nicht zuletzt wegen dem Risiko  ist es für  "arme Leute" auch  so schwer einen guten Anwalt zu finden.

Rudolf Rocker

Der Thread wurde am 27. Februar 2008 erstellt und erblüht wieder zu neuem Leben! ;D Schön!

Ich denke sowas sollte man unbedingt vorher mit dem Anwalt besprechen!
Spart viel Ärger!

citizenx

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:15:42 Do. 24.Januar 2013
Der Thread wurde am 27. Februar 2008 erstellt und erblüht wieder zu neuem Leben! ;D Schön!

Ich denke sowas sollte man unbedingt vorher mit dem Anwalt besprechen!
Spart viel Ärger!

Ja, jetzt ist ja auch die Rede davon, dass die Prozesskostenhilfe für Niedrigverdiener und Ewerbslose abgeschafft werden soll.

Da ich den Beitrag sonst nirgendwo gefunden habe verlinke ich mal frecherweise auf das "Öffentlich Rechtliche" - man möge es mir nachsehen :)

Siehe hier: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0124/arme.php5

Muss man sich nun eine Rechtschutzversicherung zulegen?

schwarzrot

Zitat von: citizenx am 09:31:11 Fr. 25.Januar 2013
Muss man sich nun eine Rechtschutzversicherung zulegen?

Besser in eine (DGB?) gewerkschaft eintreten.
Deren 'anwälte' sind zwar durchwachsen, jedoch ist das deutlich billiger und politisch sinnvoll sind gewerkschaften eh, besonders wenn sie kritische aktive mitglieder haben!  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Tante Maria

DGb Verdi ,kann ich persönlich nicht empfehlen.Ich habe mit denen nur schlechte Erfahrungen machen dürfen .
Die Gewerkschaftsekretäre arbeiten so beschissen ,das erst unter druck , sich was regt.

Genauer gesagt ,ein befreundter Rechtsanwalt mußte ein Schriftstück ausfsetzen ,damit die DGB Gewerksschaftsekretäre endlich mal aktiv werden .
Ich sollte nämlich mit der Bearbeitung Klage Versorgungsamt 7-10 Jahre warten lt Gwerksschaftsekretär  ,und den Schwerbehinderten Ausweiss habe ich durch die auch nicht erhalten . Wurden erst aktiv ,als der befreundete Rechtsanwalt ein Schriftstück an die Präsidentin des Sozialgericht geschrieben hatte.

DGB hatte mir geraten , ein Gutachter aus einiger Tasche mit bis zu 3000 € zu bezahlen .

Darauf habe ich verzichtet  und die Klage gegen das Versorgungsamt zurück gezogen . :(

Ich kann DGB Verdi nicht empfehlen .Bin auch aus der Gewerkschaft ausgetreten .Was soll  man auch noch beiträge zahlen , wenn man den Elo ´s rät die EGV zu unterschreiben ? Ist einen Mitstreiter passiert.
Hat er natürlich nicht gemacht .
Die Gewerkschaft ist nicht mehr das ,vwie vor 25 -30 jahren . :o Haben sich zum negativen entwickelt.

Rudolf Rocker

ZitatIch kann DGB Verdi nicht empfehlen

Öhmm! Verdi und der DGB Rechtsschutz sind nun aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe!
Ich habe mit dem DGB Rechtsschutz auch gute und schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich würde mal sagen 2/3 gute und 1/3 schlechte!

Wenn man mit einem DGB Rechtsschutzbüro nicht klarkommt kann man aber auch in ein Büro in eine andere Stadt wechseln.

Was die Gewerkschaft selbst angeht, so habe ich die Erfahrung gemacht, das sich die Sekretäre engagierter um einen kümmern, wenn man selber aktiv in der Gewerkschaft mitmacht.
Bei Leuten, die sich nie bei irgendwelchen Versammlungen blicken lassen und keine Aufgaben übernehmen wollen und nur angekrochen kommen wenn sie selber Hilfe brauchen haben auch die Sekretäre weniger Bock.
Ist eben alles ein Geben und Nehmen.

Das ist jetzt nicht auf Tante Maria bezogen sondern eher allgemein!
Verdi ist da nochmal eine ganz andere Nummer, ich weiß!
Da sitzen auch die ganzen SBs vom JC und BA drinn.

citizenx

hier der Link zur Online-Petition, gegen das Vorhaben der schwarz/gelben Bagage!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html

glaube zwar das es nicht mehr viel Sinn macht - deshalb - alles was geht zu mobilisieren!

Troll

ZitatBundestag stoppt Kürzungsvorhaben
Prozesskostenhilfe bleibt bestehen

Der Bundestag hat die ursprünglich geplanten Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe weitgehend gestoppt. Die Freibeträge, oberhalb derer die gewährten Hilfen teilweise zurückgezahlt werden müssen, bleiben bestehen. Ursprünglich sollten sie gesenkt werden. Darüber hatte es heftigen Streit zwischen Regierung und Opposition gegeben.
....

Quelle: tagesschau
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

rebelflori


Zitat

Änderung der Prozesskostenhilfe kommt

Änderungen der Prozesskostenhilfe abgemildert aber nachteilig für einkommensschwache Menschen


09.07.2013

Am 5. Juli 2013 verständigten sich Bundesrat und Bundestag auf eine Reform der Prozesskostenhilfe. Nachdem es bereits im Vorfeld zu massiven Protesten gegen den Gesetzesentwurf gekommen war, der Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Prozesskostenhilfe wesentlich erschwert hätte, wurde zumindest auf Absenkung der Freibeträge verzichtet. Dennoch werden die Menschen, die Prozesskostenhilfe beanspruchen zukünftig stärker zur Kasse gebeten. Sozialverbände wie die Caritas sehen diese Entscheidung kritisch.



http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/aenderung-der-prozesskostenhilfe-kommt-9001507.php

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