Wohnungssuche mit Hartz IV schwierig?

Begonnen von peppess, 21:05:19 So. 09.März 2008

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legia

hi, ja - die einzige hilfe die ich kriegen könnte, wäre wirklich auf den transport bezogen. kaution, 1. miete für neue wohnung muss ich wohl selbst berappen, da die arge in bayern, den vertrag erst einmal einsehen muss, bevor ich diesen unterschreibe. nur habe ich den vertrag längst unterschrieben, weil es unter meinen rahmenbedingungen es überhaupt nicht anders ging, als sofot zuzugreifen, als sich die chance bot.

der transportweg liegt bei etwas über 600km - ich habe mir das so überlegt, dass ich ein transportermiet-angebot bei der arge vorlege und bei genehmigung, diesen miete und die benzinquitungen usw. per post an die arge in nrw sende.

arno8

frag mal aian19 - der kann dir da paar tipss geben.

Regenwurm

ZitatOriginal arno8  frag mal aian19 - der kann dir da paar tipss geben.  
@arno6 , Useraian19 letzte Aktivität war am 14.01.2008.

ZitatOriginal legia
der transportweg liegt bei etwas über 600km - ich habe mir das so überlegt, dass ich ein transportermiet-angebot bei der arge vorlege und bei genehmigung, diesen miete und die benzinquitungen usw. per post an die arge in nrw sende.

Dann mal viel Spaß und Glück mit deinem neuen Leben.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Pascal Alter

Guten Abend ,
zum diese Thema Suchen... habe gefunden interessante Artikel unter Titel : Frau mit Tochter ..
etc. vom heitige Sueddeutsche Zeitung- sehr schwierige Situation wirklich ,
Guten Abend,
Pascal Alter

Also ;
Frau mit Tochter sucht Wohnung für 343 Euro kalt An diesem Mittwoch entscheidet das Bundessozialgericht in sieben Fällen zum Arbeitslosengeld II - meist geht es um Mietkosten.

Der Brief von der Arbeitsagentur kam Ende Oktober 2004. Die Empfängerin des Schreibens war eine 55-jährige arbeitslose Frau. Gemeinsam mit ihrer 17-jährigen Tochter bewohnte sie damals eine 80-Quadratmeter-Wohnung in der Nähe von Regensburg.
"Ihre monatlichen Mietkosten (Kaltmiete) sind mit 398,80 Euro unangemessen hoch'', hieß es in dem Schreiben. "Angemessen ist ein Wert von 343,20 Euro Kaltmiete. Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre monatlichen Kosten bis spätestens 30.06.2005 auf den angemessenen Wert zu reduzieren. Andernfalls werden ab 01.07.2005 die Kosten für Unterkunft auf den angemessenen Wert reduziert.''
Die Frau zog nicht um. Ihr Fall wird an diesem Mittwoch das Bundessozialgericht beschäftigen.

Gleich sieben Verfahren stehen dort auf dem Terminplan, in denen es um Fragen rund um das geht. Die meisten davon drehen sich um die sogenannten Kosten der Unterkunft. Arbeitssuchende erhalten nämlich zusätzlich zu dem monatlichen Regelsatz von 347 Euro noch Zuschüsse zur Miete, sowie zu den Heiz- und Nebenkosten.

Was ist angemessen? An den Massen von Hartz-IV-Klagen, die die deutschen Sozialgerichte derzeit beschäftigen, haben die Kosten der Unterkunft den größten Anteil. "Dieser Punkt führt am häufigsten zu Streit'', sagt Michael Kanert, Sprecher des Sozialgerichts Berlin, das bundesweit das größte ist. Das sei auch nicht weiter verwunderlich, denn im Gesetz stehe nur, "dass die Kosten der Unterkunft übernommen werden, soweit sie angemessen sind'', erklärt Kanert . Was aber "angemessen'' sei, das habe der Gesetzgeber offengelassen.
Bei der Klägerin aus Regensburg hielt die Arbeitsagentur die Miete nicht für angemessen. Die Frau aber wehrte sich gegen den gekürzten Zuschuss und trug vor, sie habe sich erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht. Ihre Nachweise genügten der Arbeitsagentur jedoch nicht. Sie bestand darauf, den Mietzuschuss zu kürzen.
Die Klägerin gewann sowohl vor dem Sozialgericht als auch vor dem Landessozialgericht - aber nicht etwa, weil die Richter Mitleid mit ihr hatten. Stattdessen warfen sie der Arbeitsagentur einen gravierenden Formfehler vor: Die Mitarbeiter dort hätten die arbeitslose Frau nicht ausreichend über ihre Pflichten informiert. So hätte der Frau mitgeteilt werden müssen, in welcher Weise und wie intensiv sie eine Wohnung zu suchen habe, entschieden die Richter.

editiert von redline

Pascal Alter


Pascal Alter

Frau mit Tochter sucht Wohnung für 343 Euro kalt An diesem Mittwoch entscheidet das Bundessozialgericht in sieben Fällen zum Arbeitslosengeld II - meist geht es um Mietkosten.
Von Daniela Kuhr
 ANZEIGE Der Brief von der Arbeitsagentur kam Ende Oktober 2004. Die Empfängerin des Schreibens war eine 55-jährige arbeitslose Frau. Gemeinsam mit ihrer 17-jährigen Tochter bewohnte sie damals eine 80-Quadratmeter-Wohnung in der Nähe von Regensburg.
"Ihre monatlichen Mietkosten (Kaltmiete) sind mit 398,80 Euro unangemessen hoch'', hieß es in dem Schreiben. "Angemessen ist ein Wert von 343,20 Euro Kaltmiete. Ich fordere Sie deshalb auf, Ihre monatlichen Kosten bis spätestens 30.06.2005 auf den angemessenen Wert zu reduzieren. Andernfalls werden ab 01.07.2005 die Kosten für Unterkunft auf den angemessenen Wert reduziert.''
Die Frau zog nicht um. Ihr Fall wird an diesem Mittwoch das Bundessozialgericht beschäftigen.
Gleich sieben Verfahren stehen dort auf dem Terminplan, in denen es um Fragen rund um das Arbeitslosengeld II geht. Die meisten davon drehen sich um die sogenannten Kosten der Unterkunft. Arbeitssuchende erhalten nämlich zusätzlich zu dem monatlichen Regelsatz von 347 Euro noch Zuschüsse zur Miete, sowie zu den Heiz- und Nebenkosten.

 Was ist angemessen? An den Massen von Hartz-IV-Klagen, die die deutschen Sozialgerichte derzeit beschäftigen, haben die Kosten der Unterkunft den größten Anteil. "Dieser Punkt führt am häufigsten zu Streit'', sagt Michael Kanert, Sprecher des Sozialgerichts Berlin, das bundesweit das größte ist. Das sei auch nicht weiter verwunderlich, denn im Gesetz stehe nur, "dass die Kosten der Unterkunft übernommen werden, soweit sie angemessen sind'', erklärt Kanert . Was aber "angemessen'' sei, das habe der Gesetzgeber offengelassen.
Bei der Klägerin aus Regensburg hielt die Arbeitsagentur die Miete nicht für angemessen. Die Frau aber wehrte sich gegen den gekürzten Zuschuss und trug vor, sie habe sich erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht. Ihre Nachweise genügten der Arbeitsagentur jedoch nicht. Sie bestand darauf, den Mietzuschuss zu kürzen.
Die Klägerin gewann sowohl vor dem Sozialgericht als auch vor dem Landessozialgericht - aber nicht etwa, weil die Richter Mitleid mit ihr hatten. Stattdessen warfen sie der Arbeitsagentur einen gravierenden Formfehler vor: Die Mitarbeiter dort hätten die arbeitslose Frau nicht ausreichend über ihre Pflichten informiert. So hätte der Frau mitgeteilt werden müssen, in welcher Weise und wie intensiv sie eine  zu suchen habe, entschieden die Richter.

Pascal Alter

2.Teil ;
Arbeitslosengeld II Frau mit Tochter sucht Wohnung für 343 Euro kalt

Zahlenwerk zur Mietentwicklung 410 Euro im Bundesdurchschnitt

Häufig haben Klagen rund um Hartz IV allein deshalb Erfolg, weil die Jobcenter formelle Fehler machen'', sagt Kanert. In diesem Fall hätte sein Gericht aber anders entschieden als die beiden bayerischen. "Bei uns hält man so eine ausführliche Belehrung nicht für erforderlich.'' Umso wichtiger sei, dass das Bundessozialgericht jetzt für Klarheit sorgt. "Danach werden allerdings immer noch jede Menge andere Fragen zu Hartz IV offen sein'', sagt Kanert.

Bundesregierung in der Pflicht "Es wird noch Jahre dauern, bis die Gerichte alle Streitpunkte geklärt haben.'' Auch der Bundesrechnungshof hatte Ende vergangenen Jahres festgestellt, dass die Zuschüsse für Miete und Heizkosten häufig falsch berechnet würden. So würden Empfänger von Arbeitslosengeld II je nach Wohnsitz völlig unterschiedliche Leistungen erhalten.
Kanert sieht die Bundesregierung in der Pflicht. "Natürlich kann das Arbeitsministerium keinen bundesweit einheitlichen Betrag für die erstattungsfähigen Mietkosten festlegen, das wäre wegen der regional unterschiedlichen Mieten gar nicht machbar'', sagt der Jurist. "Aber zumindest könnte es per Rechtsverordnung den Begriff der Angemessenheit konkretisieren. Das würde viele Prozesse verhindern.''
Auch am Dienstag befasste sich das Bundessozialgericht mit Hartz IV. Diesmal ging es allerdings nicht um Kosten für die Unterkunft, sondern für ein Auto. Das Urteil wird es Arbeitslosen künftig erschweren, einen Pkw zu finanzieren. In dem Fall ging es um ein arbeitsloses Ehepaar.
Der Mann erhielt Arbeitslosengeld II, die Frau stockte ihre Minirente mit Sozialhilfe auf. Er besaß ein Auto. Falls er eine kleine Nebentätigkeit ausgeübt hätte, hätte er die Ausgaben für die Haftpflichtversicherung mit den Einkünften verrechnen dürfen. Weil er aber gar nichts verdiente, war seine Frau der Ansicht, sie dürfe die Kosten fürs Auto mit ihrer Rente verrechnen und forderte entsprechend höhere Sozialhilfe. Ohne Erfolg: Eine solche "Querverrechnung'' sei gesetzlich nicht vorgesehen, urteilte das Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 8/9b SO 11/06 R).

editiert von redline

Pascal Alter

Sehr geehrte Herr Admi ,

Vielen Dank fuer freundliche Fach- hilfe bei diese Beitrag ;)
Diese Computer-Technik , ist nicht  fuer mich ; noch nicht .;)

Mit freundlichen Gruessen

Pascal Alter

legia

hallo, nach einigen jahren der abwenseheit habe ich wieder in dieses tolle forum gefunden ;-)

zum thema wohnungsuche, ich bewohne seit meinen erwachsenen lebens kleine, siffige mäuselöcher... unabhängig ob als arbeitssuchender, oder seit vielen jahren schon berufstätiger...

mittlweile bin ich verheiratet, will auch noch irgendwann nachwuchs... wohn aber mit frau auf 40m² verschimmelter wohnfläche.... und das für ca. 840€ warm (mit tiefgaragenstellplatz) - willkommen in münchen sage ich nur.

also wohnungsmäßig habe ich das gefühl dass ich als "berufstätiger" schlechter dran bin als ein "wohnberecdhtigungsschein"-besitzer. denn mit frau und dann noch der ambition nachwuchs zu bekommen, bräuchte man schon ganz ganz unten angesatz seine 65-70m² - in münchen dann ab 1200€ warm... natürlich soll's auch viel günstigeren wohnraum in münchen geben, diesen sieht man aber als "berufstätger" nicht.

also trotz jetzt jahrelanger, ununterbrochener berufstätigkeit bin ich wohnungstechnisch immer noch im mäuseloch....


tleary

... und da wirst du wohl auch bleiben. Kinderwunsch? - Im Kapitalismus ist dieses "Privileg" nur Reichen und den Staatsarschkriechern (= "Staatsbediensteten") vorbehalten. Und der Gipfel der Ungerechtigkeit ist ja, daß selbst Millionäre in diesem Staat noch Kindergeld bekommen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

counselor

München steht für das Versagen der Wohnraumpolitik in Bayern. Da wird Dir wohl nur die Flucht ins weitere Umland bleiben!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

legia

so schlimm die wohnungssuche in münchen ist, so einfach ist es in münchen arbeit zu finden.   ::)

BGS

Zitat von: legia am 12:32:21 So. 19.Februar 2017
so schlimm die wohnungssuche in münchen ist, so einfach ist es in münchen arbeit zu finden.   ::)

Was nützt einem Arbeit, wenn man nicht wie ein Mensch davon leben kann?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagmar

Hier auf dem flachen Land ist es tatsächlich anders : mein Vermieter hatte vor mir einem Pärchen mit Hartz4 das Haus vermietet. Die hatten zwar Ärger miteinander aber die Vermieter haben nie gesagt "nie wieder so jemand". Als ich arbeitslos wurde dachten sie, ich wäre Hartz4 und wollten mir sogar das Leben einfacher machen und mich nicht vergraulen. Da, liebe Leute, war ich dran verwundert zu sein. Der Winter hier in meinem einzeln stehenden Häuschen war der Horror weil es über 2 Monate Temperaturen zwischen - 10 und - 20 Grad gab. Haben doch die Vermieter beschlossen, mir einen weiteren Holzofen ins Haus zu stellen und dieses zu finanzieren.... auch wenn es ein gebrauchter (ich halte eh mehr von den alten stabilen Holzöfen) wird, die Kosten der Installation sind im Regelfall höher als die des Ofens.

Ich wollte tatsächlich mal diese Ausnahme schildern um all jenen, die ein Dach über dem Kopf suchen, Mut zu machen. Meine Vermieter haben einige Wohnungen und da geht ab und zu eine Wohnung an jemanden, der mittellos ist.

Lieben Gruß von Dagmar

tleary

Wobei, du sagtest es ja schon, du wohnst auf dem Land. Und da unterscheidet sich die Wohnungssituation doch sehr stark von der in einem Ballungszentrum oder auch Mittel- und Großstädten. Demzufolge sind die Vermieter auch noch etwas "freundlicher" zu den potenziellen Mietern. Als ich vor 2 Jahren einmal eine Wohungsbesichtigung in Karlsruhe hatte, fragte ich den Vermieter, wieviele andere Bewerber um die Wohnung es noch gäbe. Seine Antwort: Dürften so um die 50 sein. - Da war ich damals als "Landmensch" der in eine größere Stadt zog, geschockt, da ich nur mit 5 oder 6 rechnete.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Ich war mal mit einem Kumpel bei einer Wohnungsbesichtigung in Hamburg. Da standen 80 (!) Leute vor der Tür!

counselor

Ich besichtige zur Zeit auch Wohnungen in N. Der letzte Makler erzählte was von 64 Anfragen auf die Wohnung,  die er hoffentlich nicht abarbeiten müsse.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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