FAQ Stromschulden

Begonnen von Codeman, 22:23:14 Di. 24.Juni 2008

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Codeman

Stromschulden

,,Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere...Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile." ( § 20 Abs.1 SGB II )

Daraus ergibt sich, dass Stromabschläge sowie Stromkostennachzahlungen bereits aus der Regelleistung zu bezahlen sind. Die jährlichen Nachzahlung sollen also folglich auch aus der Regelleistung bezahlt werden. Dabei ist es unabhängig, ob das Geld dafür tatsächlich zur Verfügung steht.

Auf Grund der zu geringen Bemessung des Regelsatzes sowie den ständig steigenden Energiekosten kommt es immer häufiger vor, dass HartzIV – Empfänger eine mögliche Nachzahlung nicht mehr aufbringen können und die Gefahr besteht, dass Menschen ohne Strom in einer dunklen Wohnung sitzen.

Bin ich ein Einzelfall ?

Nein, das sind sie nicht. Etwa jeder 40igste Haushalt in Deutschland hat Stromschulden. Bei jedem 50igsten Haushalt in Deutschland ist der Strom gesperrt (ZDF heute,23.08.2006) Tendenz ist weiter steigend.

Wann darf gesperrt werden ?

Nach bundeseinheitlichen Allgemeinen Versorgungsbedingungen ( AVBV) kann die Stromlieferung gesperrt werden, wenn

- es eine Zahlungsaufforderung gegeben hat
- frühestens 2 Wochen danach die Zahlung angemahnt wurde
- die Liefersperre angedroht wurde (auch in der Mahnung) und
- die gesetzliche Nachfrist von 14 Tagen nach der Sperrandrohung verstrichen ist

Die Mahngebühren, Inkasso-Gebühren, die Stromsperre selbst und die Wiederaufsperrgebühren kommen zu den reinen Stromschulden hinzu.

Was kann ich jetzt tun ?

Sie können natürlich versuchen eine Ratenzahlung mit dem EVU (=EnergieVersorgungsUnternehmen) zu vereinbaren.Gewöhnlich lassen sich die Versorger aber nicht darauf ein, wenn raus kommt, dass sie HartzIV – Empfänger sind. Sie können auch um eine Stundung der Zahlung bitten und die Zahlung mit einer zukünftigen Einnahme vereinbaren.Zum Beispiel aus einer Steuerrückzahlung.

Wenn es nicht möglich ist in den üblichen 6 Monaten Stromschulden zu begleichen, können Sie ein Darlehen auf Grund eines unabweisbaren Bedarfes, bei ihrem Jobcenter stellen. (§ 23 Abs.1 SGB II).

Sie können, auch eine Sperre verhindern, wenn sie unverhältnismäßig zur Schwere der ,,Zuwiderhandlung" ist. Unverhältnismäßig ist eine Sperre z.b. wenn sie das erste mal in Zahlungsverzug sind oder auch wenn Kinder,Kranke,Behinderte,alte Menschen bei Ihnen wohnen und eine Stromabstellung schwerwiegende Folgen hätte. (z.b. drohende Einbúßen von Krankenkost durch Verderb im Kühlschrank)

Sie können in solchen Fällen beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Weiterversorgung beantragen,wenn eine Stromsperre unverhältnismässig ist.Das Amtsgericht kann die Sperre verbieten oder aufheben.

Kann mir der ALG II - Träger helfen ?

Ja, der ALG-Träger kann die Stromschulden als Darlehen übernehmen. Sie sollten mit Ihrer Stromrechnung zum ALG-II Träger gehen und um eine darlehensweise Übernahme bitten. Mitlerweile ist die Rechtssprechung in weiten Teilen Deutschlands sehr eindeutig , dass Stromschulden durch das Jobcenter zu übernehmen sind. Verweisen sie ruhig in diesem Zusammenhang auf entsprechende Urteile. So zum Beispiel hat das SG Köln am 15.11.2005 festgestellt das:

,,Die Nichtversorgung mit Energie stellt eine der Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage dar." Der selben Auffassung haben sich überings schon folgende Landessozialgerichte angeschlossen:

Landessozialgericht Bayern – L 11 B 530/05 SO ER vom 07.12.2005
Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen – L 7 AS 182/05 ER vom 19.08.2005
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 7 B 251/07 AS ER vom 02.04.2008
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - L 2 B 242/07 AS ER vom 19.09.2007
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 26 B 1321/07 AS ER vom 16.08.2007

Auch sollen Stromschulden übernommen um eine Stromsperre zu beenden (oben genanntes SG Köln).

Haben sie jetzt aber dauerhaft einen höheren Stromverbrauch, also auch höhere Stromkosten ,handelt es sich eigentlich um dauerhafte Mehrkosten ,die eine Regelsatzerhöhung einfordern. Dies ist aber beim ALG II ausgeschlossen. Bei ALG – II Beziehern ist es aber möglich Ansprüche ,, zu erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre." ( § 44 SGB II). Hier sollten Sie ihren Fallmanager auffordern den Anspruch zu erlassen.


MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Lilit

Hallo Codeman,

ich finde die Idee einer FAQ für Stromschulden sehr gut, Strom ist hute schon ein Grundbedürfnis geworden und ein normales Leben ist ohne Strom gar nicht mehr möglich.

Die Stromversorger stopfen sich die Taschen voll und erpressen mit ihrer Monopolstellung Kunden die sich die überteuerte Energie nicht mehr leisten können mit Sperrungen, egal ob im Sommer der Kühlschrank abtaut oder im Winter die Heizung lahm gelegt wird.

Das ist aber überholt!

ZitatOriginal von Codeman

Wann darf gesperrt werden ?

Nach bundeseinheitlichen Allgemeinen Versorgungsbedingungen ( AVBV) kann die Stromlieferung gesperrt werden, wenn

- es eine Zahlungsaufforderung gegeben hat
- frühestens 2 Wochen danach die Zahlung angemahnt wurde
- die Liefersperre angedroht wurde (auch in der Mahnung) und
- die gesetzliche Nachfrist von 14 Tagen nach der Sperrandrohung verstrichen ist

Das alte Gesetz wurde von der Grundversorgungsverordnung abgelöst und dort sieht es für die Kunden ein ganz klein wenig besser aus, noch nicht so wie es sein sollte aber immerhin.

Es kann nach dem neuen Gesetz nur gesperrt werden wenn:

- Eine Mahnung ergangen ist
-Frühestens 4 Wochen nach Androhung der Sperre (kann auch in der Mahnung erfolgen)
-Die Sperre noch einmal drei Tage vor Durchführung angekündigt wurde.
-Der Sperrbetrag bei mindestens (lächerliche) 100 Euro liegt.


Zudem kann ein Kunde mit Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr zu einer Sicherheitsleistung gezwungen werden sondern höchtens zur Vorauszahlung, es ist ja auch blanker Hohn viele hundert Euro von jemanden zu fordern der onehin seinen Strom nicht zahlen kann.

Zudem ist neu das nicht gesperrt werden darf wenn hinreichende Aussicht auf Bezahlung der Schulden besteht, man also auf ein Gehalt oder eine Steuernachzahlung, oder eine Nachzahlung aus ALGII wartet die sicher kommt.

Was auch funktioniert ist wenn man den Energieversorger wechselt, hat man einen neuen Versorger darf einen der alte nicht mehr sperren, das geht inzwischen auch bei Gas.

Es ist ein Saustall, kein Gerichtsvollzieher darf lebensnotwendige Dinge pfänden, ja nicht mal den Fernseher darf er mitnehmen, Energieversorger die sich alle vor Geld gar nicht mehr retten können und gegen die Dagobert Duck ein armer Mann ist knippsen einfach mir nichts dir nichts den Strom aus und noch schlimmer manche sperren sogar das Wasser wegen Stromschulden!

Die Versorger sind schließlich den Aktionären verpflichtet, den gleichen Ganoven die als Spekulanten die Energiepreise künstlich in die Höhe treiben und der Staat verdient mit irrwitzigen Steuersätzen mit, wegen der Umwelt natürlich!  X(

Die ganze Bande gehört enteignet, aber wer soll das tun?
Die die vleissig mitverdienen tun es bestimmt nicht auch wenn es ihr Job wäre!

Entschuldigung das hat nix mit FAQ zu tun, mußte aber mal gesagt werden!

Liebe Grüße

Lilit

Codeman

ZitatOriginal von Lilit
Hallo Codeman,

ich finde die Idee einer FAQ für Stromschulden sehr gut, Strom ist hute schon ein Grundbedürfnis geworden und ein normales Leben ist ohne Strom gar nicht mehr möglich.

Die Stromversorger stopfen sich die Taschen voll und erpressen mit ihrer Monopolstellung Kunden die sich die überteuerte Energie nicht mehr leisten können mit Sperrungen, egal ob im Sommer der Kühlschrank abtaut oder im Winter die Heizung lahm gelegt wird.

Das ist aber überholt!

ZitatOriginal von Codeman

Wann darf gesperrt werden ?

Nach bundeseinheitlichen Allgemeinen Versorgungsbedingungen ( AVBV) kann die Stromlieferung gesperrt werden, wenn

- es eine Zahlungsaufforderung gegeben hat
- frühestens 2 Wochen danach die Zahlung angemahnt wurde
- die Liefersperre angedroht wurde (auch in der Mahnung) und
- die gesetzliche Nachfrist von 14 Tagen nach der Sperrandrohung verstrichen ist

Das alte Gesetz wurde von der Grundversorgungsverordnung abgelöst und dort sieht es für die Kunden ein ganz klein wenig besser aus, noch nicht so wie es sein sollte aber immerhin.

Es kann nach dem neuen Gesetz nur gesperrt werden wenn:

- Eine Mahnung ergangen ist
-Frühestens 4 Wochen nach Androhung der Sperre (kann auch in der Mahnung erfolgen)
-Die Sperre noch einmal drei Tage vor Durchführung angekündigt wurde.
-Der Sperrbetrag bei mindestens (lächerliche) 100 Euro liegt.


Zudem kann ein Kunde mit Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr zu einer Sicherheitsleistung gezwungen werden sondern höchtens zur Vorauszahlung, es ist ja auch blanker Hohn viele hundert Euro von jemanden zu fordern der onehin seinen Strom nicht zahlen kann.

Zudem ist neu das nicht gesperrt werden darf wenn hinreichende Aussicht auf Bezahlung der Schulden besteht, man also auf ein Gehalt oder eine Steuernachzahlung, oder eine Nachzahlung aus ALGII wartet die sicher kommt.


Wo kann man das denn nachlesen ? Würde mich mal interessieren ?

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Hamburgerin

Sorry, aber wofür steht FAQ?  ?(

kellerkind

Frequently Asked Questions = regelmäßig gestellte Fragen

Lilit

ZitatOriginal von Codeman
Wo kann man das denn nachlesen ? Würde mich mal interessieren ?

In der Grundversorgungsverordnung!

Einfach danach googeln, sie ist aber auch auf der Hompage jedes Grundversorgers zu finden.

Liebe Grüße

Lilit

Hamburgerin

ZitatOriginal von kellerkind
Frequently Asked Questions = regelmäßig gestellte Fragen

Daaaaaanke schön. Wieder was dazugelernt.

AnarchoAdrian

Anarchie ist machbar, Herr Nachbar.

GuitarGangster

Hätte mal eine kleine frage dazu.

Nehmen wir mal an jemand hätte 250 euro Stromschulden und der Anbieter hat schon angekündigt den Strom zu sperren. Wenn man nun 200 euro bezahlen würde,wär man ja wieder unter 100 euro,würde dann immer noch gesperrt werden?

Eivisskat

Viele Anbieter (aber keineswegs alle!) gewähren durchaus eine Ratenzahlung, am Besten einfach nachfragen.

Viel Glück!

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: GuitarGangster am 12:46:39 Mi. 29.Juli 2009
Hätte mal eine kleine frage dazu.

Nehmen wir mal an jemand hätte 250 euro Stromschulden und der Anbieter hat schon angekündigt den Strom zu sperren. Wenn man nun 200 euro bezahlen würde,wär man ja wieder unter 100 euro,würde dann immer noch gesperrt werden?
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Antwort Radio Eriwan:

Im Prinzip ja! Ist wie mit den Sperrzeitbescheiden. Wenn man im Sperrzeitraum sich wieder an die Mitwirkungsregeln als Arbeitsloser hält, nimmt die Behörde auch nicht den Bescheid ab dem Zeitpunkt des wiederaufgenommenen Mitwirkens zurück, sondern läßt ihn die vollen 12 Wochen durchlaufen - schon aus erziehungsmäßigen Gründen, um einer Wiederholung vorzubeugen. Strafe muß sein!

So die behördliche Sichtweise. Anders wird es mit Elektrizitätswerken auch nicht sein.

Wenn man das bescheidene Arbeitslosenleben mit etwas Hintersinn und Galgenhumor nimmt, läßt es sich etwas leichter ertragen. Sehen wir es also nicht so verbissen, sondern tragen alles mit Fassung und bißchen Würde. Ist sowieso das Einzige, was uns noch bleibt. Nehmen wir es so wie es kommt. Wir können es nur schwerlich allein verbessern. Das geht nur vereint und solidarisch.

In diesem Sinne, bleiben wir in bester aufrührerischer Opposition widerborstig und werden bloß nicht opportun (angepaßt, den eigenen Vorteil suchend).  




,,[Radio Eriwan war...] eine freie Erfindung des von staatlicher Propaganda unterdrückten Geistes, die kleine Rache der Sowjetbürger für die Entbehrungen des Alltags"

Auf russisch hieß der nicht existente Sender ,,Armjanskoe Radio" (Armenischer Hörfunk).

Die Radio-Eriwan-Witze implizieren, dass es bei der fiktiven Radiostation eine Sendung gibt, in der Anfragen von interessierten Bürgern vermeintlich kompetent beantwortet werden. Die Antwort ist bei der Ursprungsform der Witze dabei überaus widersprüchlich formuliert, wodurch darauf angespielt wurde, dass die staatlichen Medien in den sozialistischen Staaten angesichts der nicht zu leugnenden Misere in diesen Ländern unüberwindbare Probleme bei der Agitation eines glaubhaften kommunistischen Weltbildes hatten.

Die Widersprüchlichkeit der Antwort war fest in ihrer Grundkonstruktion verankert: Sie begann stets mit ,,Im Prinzip ja" oder ,,Im Prinzip nein" (im Russischen ,,в принципе" – ,,v prinzipje"), gefolgt von einer absolut konträren Aussage. Beispiel (die Antwort wurde meist mit längeren Pausen vorgetragen)

Nach Deutschland kamen die Radio-Eriwan-Witze nicht zuletzt durch die Zeitschrift Sputnik. Sputnik war ein Hochglanz-Magazin, ungefähr im Format DIN-A5, das ab 1967 von der Presseagentur RIA Novosti europaweit auf Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch vertrieben wurde.

Zielgruppe des Sputnik war neben dem sozialistischen auch das westliche Ausland, für die deutschsprachige Ausgabe also sowohl die DDR als auch die damalige Bundesrepublik Deutschland. Dabei versuchte Nowosti zeitweise, im Westen Sympathien durch begrenzt systemkritische Formulierungen zu gewinnen. Paradebeispiel dafür war die in vielen Ausgaben vorhandene Rubrik der Radio-Eriwan-Witze.

In den 1980er Jahren wurden im Zuge der beginnenden Glasnost- und Perestroika-Politik des Generalsekretärs Michail Gorbatschow sowohl die generelle Berichterstattung im Sputnik als auch insbesondere die Radio-Eriwan-Witze offener und systemkritischer. Im Zuge dessen wurde die Zeitschrift am 19. November 1988 in der DDR verboten. Die Radio-Eriwan-Witze konnten sich ungeachtet dessen weiter verbreiten.

Mehr oder weniger repräsentative Beispiele für die Radio-Eriwan-Witze:

Darf man die Pilze aus Tschernobyl wieder essen?
– Im Prinzip ja, aber Sie dürfen Ihre Toilette nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen haben.
Hätte die Katastrophe von Tschernobyl vermieden werden können?
– Im Prinzip ja, wenn nur die Schweden nicht alles ausgeplaudert hätten.
Stimmt es, dass der Kapitalismus am Abgrund steht?
– Im Prinzip ja, aber wir sind bereits einen Schritt weiter.
Was ist ein Chaos?
– Fragen der Volkswirtschaft werden nicht beantwortet!
Gibt es in der Sowjetunion eine Pressezensur?
– Im Prinzip nein. Es ist uns aber leider nicht möglich, auf diese Frage näher einzugehen.
Könnte man auch in der Schweiz den Sozialismus einführen?
– Im Prinzip ja, aber es wär schade um das schöne Land.
Muss man bei Gewitter den Verkehr unterbrechen?
– Im Prinzip nein. Es genügt bereits, die Antenne einzuziehen.
Können Sie uns sagen, wo der Erfinder der Radio-Eriwan-Witze sitzt?
– Wir wissen nicht, wo er sitzt, aber er sitzt bestimmt.
Darf man die Partei kritisieren?
– Im Prinzip ja, aber es lebt sich besser in den eigenen vier Wänden.
Kann man den Unterschied zwischen Demokratie und Volksdemokratie einfach erklären?
– Im Prinzip ja; wie zwischen Jacke und Zwangsjacke.
Kann man mit einem russischen Auto auf russischen Straßen 120 km/h fahren?
– Im Prinzip ja. Aber nur einmal.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Eriwan

jobnomade

Zitat von: Codeman am 22:23:14 Di. 24.Juni 2008
Stromschulden

MfG
Codeman

Die Bezeichnung nichtbezahlter Strom- oder Gas- Wucherpreise als "Schulden" dürfte sich durch die Preistreiberei der 4 Oligopolisten und Netzbetreiber doch wohl inzwischen überholt haben,

und es dürfte doch sehr schwer fallen, den auf die Million an der Zahl zunehmenden Stromsperren weiter
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromsperre__1163/ContentDetail__5474/

eine "Schuld"

an der Misere zu unterstellen.

Wir müssen da was unternehmen, oder wollt Ihr die Leute im Dunkeln hocken lassen?

1. "Guerrilla - Elektrikertrupps" (Aber bitte nicht einfach dem gesperrten Nachbarn das Kabel von Fenster zu Fenster, das sieht man sofort und ist verboten, bringt Brandgefahr und kostet die gleiche Strafe)?

2. Den Netzbetreibern die Finanzierung ihrer Ablese- und Sperrtrupps abschneiden, dazu beschwert Ihr Euch bitte massenhaft per Mail mit Betreff "Unbillige Netzentgelte" o.ä. bei Euren nichtregionalen günstigen Stromanbietern und der Bundesnetzagentur über Eure regionalen Netzbetreiber, die diese Kosten durch Heere von überflüssigen "Doppelablesern" hochtreiben (der Wettbewerb lässt die Kunden selbst ablesen) und nächstes Jahr schon wieder erhöhen wollen, die sollen sich für solche "Arbeitsbeschaffungsmassnahmen" gefälligst an das Arbeitsamt wenden anstatt dafür und für ihren maroden 70er- Jahre Elektroschrott (in Wahrheit aber nur für ihre Aktionäre, selbst in Osteuropa sind Zähler mit GSM- Funkablesung seit 10 Jahren Standard.) "Netzentgelte" zu kassieren
und
Leute, die es als "Berufung" sehen und Spass daran haben, ihre Mitmenschen anzuschwärzen und ihnen den Strom zu sperren sind die gleiche "Klasse" wie der "Aussendienst" der Jobcenter, und wenn die ver'di meint denen würde ein Tariflohn zustehen, dann soll die zum Teufel gehen,

3. Was der BdEV noch vorschlägt (Link oben).

Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

jobnomade

Die EEG- Umlage bitte bis auf weiteres aus der Argumentation nehmen, die "Berufslügner" der Konzerne misbrauchen das als Preiserhöhungs- Lüge obwohl der Stromeinkaufspreis um 20% gesunken ist, die ist daher relativ gering und vernachlässigbar.

Wie bestellt als Beweis für 2.) oben ist gestern das uralt- Schrottnetz der E.ON Bayern bei München durchgebrannt:

http://www.focus.de/panorama/welt/tid-28124/der-blackout-in-der-tickernachlese-technischer-defekt-muenchen-stuerzt-nach-stromausfall-ins-chaos_aid_861093.html

Naja, bei den "Fachleuten" und "Experten" wäre sogar Tschernobyl durchgegangen wenn E.ON die Betreiberin gewesen wäre.

http://www.focus.de/wissen/technik/netz-nach-explosion-lahmgelegt-stromausfall-in-muenchen-welche-rolle-ein-umspannwerk-spielt_aid_861358.html

Seit der idiotischen Privatisierung wird keine Sicherung mehr in die Netze investiert, die Konzerne und Netzbetreiber füttern nur noch ihre Aktionäre mit Preiserhöhungen und lassen die Netze aus den 70ern völlig verrotten genauso wie ihre abgeschriebenen Atommailer, wie bei Mehdorn's Bahn.
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

dagobert

Das wird in Zukunft wohl noch öfter passieren, langfristig sinnvolle Investitionen mindern nun mal die kurzfristige Rendite.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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