TV und G.V.

Begonnen von nrw67, 21:53:36 Do. 04.September 2008

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nrw67

Kann ein G.V. ein LCD TV  so 22 o. Pfänden?
Gibt es ne möglichkeit wenn ein Schreiben hatt,das das
Gerät "Nur" geliehen ist,und wie muss man das Schreiben verfasssen?

besorgter bürger

ZitatKann ein G.V. ein LCD TV so 22 o. Pfänden?
Gibt es ne möglichkeit wenn ein Schreiben hatt,das das
Gerät "Nur" geliehen ist,und wie muss man das Schreiben verfasssen?

ja

p.s. etwas mehr hintergrundinfos wären hilfreich
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

nrw67

Folgendes: Habe ne Kontopfändung,aber schon lange
kein "Besuch" mehr vom G.V. erhallten.

besorgter bürger

ok

ich hab auch ne Kontopfändung und auch schon lange keinen Besuch vom G.V. gehabt.

Wieso hast du jetzt plötzlich Angst das der kommt und dir deinen 22 Zoll TFT-Monitor wegnimmt?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

flipper

der nimmt den ganzen pc (marktwert >= 100€) mit wenn kein offensichtliches und beurkundetes dritteigentum und drohschreiben mit drittwiderspruchsklage und amtshaftungsklage (wegen offensichtlichkeit) vom besitzer draufliegen. die legendären aufbebber genügen nicht.

lcd-tvs immer gerne, gehen gut beim verwerten.
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