Vor die Wahl gestellt

Begonnen von ACK7, 18:18:35 So. 21.September 2008

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ACK7

Hi Leute,

ich habe schon längere Zeit hier rumgestöbert und finde dieses Forum echt toll. Ich wende mich auch gleich mal mit einem Problem an euch:

Ich bin U25, beziehe Hartz IV und habe in meiner EGV stehen, dass ich jeden Monat 8 bewerbungen fertigen und am ende des Monats unaufgefordert bei meiner SB nachweisen muss. Noch dazu werde ich jeden Monat mindestens einmal schriftlich zu einem gespräch mit meiner Sb eingeladen.

Bei meinem letzten Termin mit meiner Sb meinte sie, dass es ja so nicht weiter gehen kann und so (das übliche gerede, viele kennen das bestimmt).
Sie hat mich vor die Wahl gestellt, entweder nehme ich wieder an einer wie ich finde sinnlosen Maßnahme teil, oder ich mache einen ein-euro-job. Bis zum nächsten Termin, den sie mir gleich mitgegeben hat, wollte sie eine Entscheidung haben.
So, dann wurde ich krank. An dem Tag, wo ich den nächsten Termin bei ihr hatte, bin ich nach einem Artzbesuch gleich zur ARGE und habe die Einladung mit Krankmeldung da vorbeigebracht. 2 Tage später hatte ich dann ein Schreiben von der ARGE im Briefkasten in dem steht, dass ich mich beim letzen Gespräch für die Maßnahme interessiert hatte und dass ich dafür vorgemerkt wurde.

Für den Fall, dass ich am 15.09.2008 wieder gesund bin, soll ich mich da beim Maßnahmeort melden. Ein Vertrag zur Teilnahme ist auch beigefügt gewesen.

Ich hatte mich aber (noch) für nichts von beiden entschieden.

Ich wurde aber noch eine weitere Woche krankgeschrieben bis zum 19.08.2008 und habe mich bei dem Maßnahmeort nicht gemeldet, sondern nur ein weiteren "gelben Schein" bei der ARGE abgegeben.

Nun komme ich endlich zu meinen Fragen ;)

Muss ich ab dem Zeitpunkt, an dem ich wieder gesund bin, sofort bei dieser Maßnahme erscheinen?


Dann würde ich gerne noch wissen, ob ich dazu verplichtet bin mich wieder gesund zu melden bei der ARGE oder soll ich einfach warte bis ich wieder eingeladen werde? ich wurde ja sonst auch immer schriftlich eingeladen.

Was würdet ihr machen, wenn euer SB euch zwischen die Wahl von einer Maßnahme oder einem ein-euro-job stellt und ihr von beiden Sachen überhaupt nichts haltet.

Ich hoffe jemand macht sich die Mühe und liest das hie rmal durch =)

über Antworten wäre ich dankbar, danke auch schonmal im Voraus

Rotkaeppchen

Du wirst gerade verars.....

Schreibe denen mal ein Briefchen zurück:

"Ihr Schreiben vom.... (Datum dieses letzten Briefchens)...

Sehr geehrte Frau SB,

hier muss ein Irrtum vorliegen. Ich habe mich nicht für eine Maßnahme interessiert. Für einen Ein-Euro-Job übrigens auch nicht. Das war Ihre Androhung.


Mit freundlichen Grüßen"


Es gilt, was du in der EGV vereinbart hast. Bis wann ist die denn noch gültig? Danach wird es kritisch.

Nun will die Frau dich aber unbedingt zu einer Maßnahme oder einen EEJ schicken. Sie hat jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Sie will eine weitere EGV mit dir abschließen, die nur die Maßnahme oder den EEJ enthält. Wenn sie dir das vorlegt, dann nimmst du das kommentarlos mit und schreibst ihr ein Briefchen (schreiben, nicht sagen):
"Sehr geehrte Frau SB, Sie übergaben mir am... eine neue EGV. Dabei übersahen Sie, dass noch eine gültige vorliegt. Das Gesetz (§ 15 sGB II) sieht für diesen Zeitraum keine weitere EGV vor. Weder ergänzend, noch ersatzweise. Ich möchte vor Ablauf dieser noch gültigen EGV keine weitere unterschreiben.".

Eine "Vereinbarung" setzt nämlcih immer das Einverständnis beider Teile voraus, und das Gesetz sieht tatsächlich keine 2 EGVs vor. Die 2. wäre nur gültig, wenn du sie unterschreibst.

2. Sie schickt dir die Maßnahme oder den EEJ per Zuweisung. Dann müsste das schriftlich abgelehnt werden. Die Begründung dazu müsste man sich einfallen lassen, wenn man die Zuweisung sieht. Da sind garantiert Mängel enthalten, die man geschickt nutzen kann. Dann müsstest du dich hier nochmal melden und evtl. die Zuweisung einscannen oder eintippen.

ACK7

Hey Rotkaeppchen,

danke für die schnelle Antwort.

Meine EGV ist bis "24.12.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird" gültig.

zwischenziel: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Da ich morgen noch einen Artzttermin habe und voraussichtlich noch ein paar Tage krankgeschrieben werde, reicht es doch, wenn ich erstmal wieder nur die krankmeldung bei der ARGE abgebe und dein empfohlenes schreiben erst aufsetze, wenn ich wieder gesund bin, richtig?

kann ich dem schreiben dann auch noch zufügen, dass ich wieder gesund bin, oder brauch ich das gar nicht?

Rotkaeppchen

Das hat mit Krankheit alles gar nicht zu tun. Das ist unabhängig davon. Lass mal lieber nicht so lange auf das Briefchen warten. Vielleicht eine Woche.

Und ich rechne mal, dass du ein oder 2 Wochen später entweder eine Zuweisung oder eine "neue EGV" bekommst. Vor Dezember gibt es keine neue EGV. Bei der Zuweisung wird es etwas kritischer. Der kann man nur widersprechen.

ACK7

okay, ich habe nun ein Briefchen geschreiben und muss dann wohl abwarten was nun passiert.

ACK7

Hallo Leute,

ich habe nun eine übliche Einladung erhalten und gehe davon aus, dass ich bei dem Termin dazu genötigt werde eine neue EGV zu unterschreiben.

Wie ich in dem Fall reagieren sollte hat mir rotkaepchen ja schon geraten, aber was mache ich, wenn mir verweigert wird die EGV mitzunehmen und ich keinen Beistand habe?

Viele Grüße

ACK7

Rotkaeppchen

Nimm einen Beistand nach § 13 SGB X mit. Irgend jemand deiner Wahl. Der muss zugelassen werden. Wenn nicht, könnt ihr beide ohne Gespräch gehen. Der Beistand kann dir das dann bezeugen, dass er nicht zugelassen wurde.

Wenn man dich die EGV nicht mitnehmen lässt, dann lass sie liegen. Kann der Beistand auch bezeugen. Ansonsten bekommst du sie per VA. Auch nicht schlimm, denn da legst du einen Widerspruch ein.

Ich wette, die schicken dir die niemals per VA, wenn schon eine EGV besteht.

ACK7

Also ohne Beistand siehts dann wohl schlecht aus.

Was ist mit VA. gemeint?

hanni

ZitatOriginal von ACK7
Also ohne Beistand siehts dann wohl schlecht aus.

Such Dir hier:

http://www.chefduzen.de/board.php?boardid=118

oder hier:

http://www.elo-forum.org/suche-biete-begleitung-arge-jobcenter/

jemanden.




ZitatWas ist mit VA. gemeint?

Meint: Verwaltungsakt

 :)

Rotkaeppchen

Der Verwaltungsakt ist ein Bescheid. Theoretisch müsstest du dann alles machen, was im Bescheid steht. DAgegen kann man aber Widerspruch einreichen. Das kann manchmal ganz nützlich sein.

Oft "drohen" die SBs  mit dem Verwaltungsakt, weil die Leute nicht wissen, was es ist. Sie drohen auch gerne mit Sanktion. Der Verwaltungsakt darf aber nicht mit Sanktion kommen, sofern du dich nicht weigerst. D.h., das ist reine Angstmacherei mit dem VA.

ACK7

Okay, danke erstmal wieder für die Antworten. Ich werde nächste woche den Termin bei der ARGE wahrnehmen (mit Beistand).
Melde mich danach wieder.

Schönen Gruß

ACK7

ACK7

Hi,

ich hätte da doch noch einmal eine Frage.
Kann ich auch einen minderjährigen Beistand mitnehmen?

Gruß

ACK7

jobless0815

ZitatOriginal von ACK7
Hi,

ich hätte da doch noch einmal eine Frage.
Kann ich auch einen minderjährigen Beistand mitnehmen?

Gruß

ACK7


Wenn es nur darum geht, das du nicht allein bist (und einen Zeugen) brauchst) und niemanden anderen finden kannst, dann so. Aber ich fände es besser jemand mitzunehmen, der einige Jahre älter ist. Das wird den Sb mehr beeindrucken als jemand, der nach Schüler oder Sohn aussieht. Nichts gegen die von dir angedachte Person, ich denke du weisst was ich meine. Der/diejenige sollte idealerweise auch den Mut haben, sich sachlich einzubringen, und sich dabei nicht unsicher geben.
So sehe ich das jedenfalls.

Rotkaeppchen

Ja, aber es sollte kein Kind sein.

Da du ja nur eine EGV entgegen nehmen musst, finde ich es nicht schlimm. Immer schön "Ja, ja" sagen und mitnehmen. Auch nicht unter Androhung von Sanktion unterschreiben. Das ist ein Bluff.

ACK7

Ich werde noch versuchen einen älteren Beistand zu finden, aber um 09:00 Uhr morgens können halt nicht so viele Leute.
Mein Beistand ist 16, wirkt aber doch schon einige Jahre älter.
Und es geht ja auch nur darum einen Zeugen zu haben.

Rotkaeppchen

Ich meine mal, dass ein 16-jähriger Beistand etwas glaubhaft bezeugen kann.

ACK7

Heute war ich nun bei der ARGE. Nachdem ich meinen Beistand vorgestellt hatte, fragte meine SB wer mein Beistand denn genau ist und warum ich ihn überhaupt mitgebracht habe.  Ich meinte, dass ich nicht alleine kommen wollte und von meinem Recht auf einen Beistand gebrauch machen will. Das langte ihr aber nicht als Begründung und fragte wieder nach dem Grund und ob ich Angst hätte, sie könnte mir was "Schlechtes" wollen. Ich glaube sie war wirklich etwas beeindruckt.

Naja, irgendwie gings dann auch mal los und sie fragte wieder woran es denn liegen könnte, dass ich keinen Job finde. Meine Bewerbungen waren diesmal so wie sie es haben wollte.

An einer selbsterstellen Skizze erklärte sie mir irgendwie ganz komisch das Prinzip von  Zeitarbeitsfirmen und sagte, das wäre alles ein ganz schnelles Geschäft und wenn die Leute suchen, dann brauchen die die auch ganz schnell.
Da ich meistens keine Antworten von den Firmen erhalte erklärte sie mir in dem Zusammenhang, dass ich doch mal den Firmen 1-2 wochen nachdem ich mich beworben habe hinterhertelefonieren soll um nachzufragen was aus meiner Bewerbung geworden ist.

Da ich aber doch nichtmal verpflichtet bin ein Telefon zu besitzen, kann meine SB das doch nicht von mir verlagen, oder?
Und ich werde ja wohl kaum jeder Bewerbung 1-2 Wochen später nochmal ein Brief nachschicken um zu Fragen was aus meiner Bewerbung geworden ist.


Sie meinte dann, dass ich nochmal 4 Wochen Zeit bekomme. Wenn ich bis dahin keinen Job habe, dann muss ich nen 1-€-Job machen und hat auch dann irgendwie mit dem Verwaltungsakt gedroht und wenn ich das verweigern würde, dann bekomm ich Sanktionen verpasst.

Also wieder das gleiche Spiel. Beim nächsten Termin wieder mit Beistand ankommen und gucken, ob ich ne neue EGV vorgelegt bekomme.


Eine Sache hätte ich da noch, ich habe vor ca 6 wochen ein Stellenangebot zugeschickt bekommen. Darauf habe ich mich ganz normal beworben und bis heute keine Antwort erhalten. Meiner Sb wurde mitgeteilt, dass die Firma niemals eine Bewerbung von mir erhalten hat, was ich nun überhaupt nicht verstehen kann. Bis nächste woche soll ich das klären, allerdings weiß ich nicht, wie ich das nun beweise, dass ich mich da beworben habe.

Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit meinen Beitrag durchzulesen und bedanke mich schon einmal.

Viele Grüße

ACK7

Rotkaeppchen

Solltest du einen EEJ oder eine Maßnahme zugewiesen bekommen, dann stelle die zuweisung hier rein. Da fällt uns schon etwas ein.

Wegen der Bewerbung, die die Firma nicht erhalten hat, hast du doch sicher einen Anhörungsbogen erhalten, oder? Da musst du die Begründung reinschreiben, dass du den Brief an die Firma abgeschickt hast. Sag mal, da ist doch sicher jemand mit dir bis zum Briefkasten mitgegangen und hat das gesehen, oder? Der kann dir dann eine kleine Erklärung schreiben, dass er am.... mit dir zum Briefkasten ging und sah, wie du einen Bewerbungsumschlag eingeworfen hast.

Peace

Und wieder einmal kann man aus dieser Geschichte deutlich den dahinter wabernden Grusel deutlich herauslesen, den die Gau-Leitungen der Neuzeit und ihre als Vermittlungsakteure alibisierten Büttel versprühen. Diese Brut kann geradezu als Gütezeichen dieser Demokratie herhalten...

ACK7

Also so einen Anhörungsbogen habe ich nicht erhalten, ich soll mich bei der Firma evtl. nochma melden und nachfragen. Allerdings weiß ich nicht was das bringen soll, weil die ja schon bei der ARGE gesagt haben, dass da nichts von mir angekommen ist.

Und zu dem hinterhertelefonieren von Bewerbungen?
Das sehe ich doch richtig, oder?

Rotkaeppchen

Was soll man zu dem Hinterhertelefonieren sagen! Mache es, oder tu so als ob du das machst.

Solange du keine Anhörung ausgefüllt hast, bekommt du wahrscheinlich auch keine Sanktion. So wie das aussieht, hat man das weggesteckt, denn du sollst dich ja nochmal bei der Firma bewerben. Mach das und fertig.

ACK7

Das mit der Bewerbung hat sich heute zum Glück geklärt, ich weiß nicht was da schiefgelaufen ist.

Heute hatte ich folgenden Brief von der ARGE im Briefkasten, ich tippe den mal kurz ab:

Einladung

Sehr geehrter Herr xyz,

bitte kommen Sie am 29.10.2008 um 10:00Uhr in die/das Kreishandwerkerschaft.

Ich möchte Sie zur einer Gruppeninformation einladen.

Das ist eine Einladung nach §59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III.

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird ihr Arbeitslosengeld II um 10% ... (steht auf jeder Einladung)

Beachten Sie bitte unbedingt die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf Blatt 2.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Falls ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor.
Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ARGE



Also auf der zweiten Seite ist so ein vorgefertigtes Antwortschreiben an die ARGE drauf wie bei den Stellenangeboten, die man mal zugeschickt bekommt (mit Rechtsfolgenbelehrung).
Die dritte Seite ist eine Wegbeschreibung.

Informationen oder sowas gibt es nicht. Weiß jemand was das sein könnte?
Einen Beistand kann ich da auch ganz normal mitnehmen, richtig?

Danke schonmal wieder für die Aufmerksamkeit

schöne Grüße

ack7

Rotkaeppchen

Ich fürchte, die schicken alle zu einer Maßnahme hin. Wahrscheinlich wird man dir eine Eingliederungsvereinbarung gleich bei der Veranstaltung vorlegen. Bitte unterschreibe das nicht sofort, auch wenn alle anderen es tun. Stecke sie ein und nimm sie mit. Wenn du diesem Druck nicht standhälst, dann nehme jemanden mit. Kannst ja sagen,d ass du Verträge immer vorher erst überprüfst (oder deinem Anwalt zeigst).  

Und dann stellst du das hier ins Forum.

ACK7

So etwas habe ich auch befürchtet. Ich will ja nicht die Katze im Sack kaufen, die könnten da ja wirklich sonstwas reinschreiben. Wenn mir nicht gestattet wird ne EGV erst mitzunehmen, gilt das gleiche wie bei meiner SB? Einfach liegen lassen und mein Beistand kann das dann später bezeugen.

Entschuldigt, dass ich das nochmal anspreche, aber ich habe wenig Erfahrung mit sowas und möchte halt nichts "falsch machen".

Schönen Abend noch

ack7

Rotkaeppchen

Wenn sie dich das nicht mitnehmen lässt, kann es der Beistand bezeugen. Wenn kein Beistand dabei ist, musst du sie auch liegenlassen, wenn sie die nicht mitnehmen lässt. Es bleibt dir dann auch nichts anders übrig. Aber bitte nicht sofort unterschreiben.

Pinnswin

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=16796&hilight=gruppeninformation

Bewerbungen musst du nicht hinterhertelefonieren. Wenn die vom Amt was von dir wollen, sollen die das immer schrftl. machen, dann kannst du Einspruch einlegen. Bestenfalls hast du kein Telefon.

Hol dir dafür auch gerne Hilfe, bei einer Alo-Ini, Sozialverband, Gewerkschaft o.ä. in deiner Gegend.

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=2208&hilight=Gruppeninformation
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Onkel Tom

@ACK7
Habe meine Nase erst jetzt in Deinem Thread gesteckt..

Zur Deiner Einladung zur Infoveranstaltung könntest Du auch eine Begleitung mitnehmen, da allein durch
die Einladungsform eine Amtshandlung vollzogen wird. Es reicht auch aus, aber nur wenn danach gefragt wird,
den Beistand damit zu begründen, weil Du unsicher bist. PUNKT  ;)

Falls es denen nicht passt, kannst Du denen ja damit entgegenkommen "Da Sie hier den verlängerten Arm
eines Amt ausüben, bzw. von einem Amt beauftragt werden, steht einem das Recht auf Beistand zu.

Ich glaube nicht, das die sich sooo gut mit dem SGB auskennen, Deinen Beistand ablehnen zu wollen.

Zudem ist es wichtig, das Du Dir den Besuch durch Stempel und Unterschrift bestätigen lässt. Im Taktischen
lässt Du Dir erst eine Visitenkarte geben und dann vom gleichen den Besuch bestätigen. Lass Dir die Einladung
nicht abzocken. Falls die ARGE über den "Dritten" Mist vorhat, haben sie alle bürokratischen Triks parat, um
Dich in Zweifelsfall ins leere laufen zu lassen. Der Beistand (und Du) sollte sich Notizen darüber machen,
was bei der Infoveranstalltung abgeht und alle Papiere, die dort zur Vorlage kommen einsacken sowie nix
unterschreiben, mit dem Grund, das zu Hause nochmal in Ruhe durchzugehen und dementsprechend zu reagieren und sich zu melden..

Wenn mann das in aller logischer Freundlichkeit durchzieht, kann es nur dann in die Hose gehen, wenn die
Dich nu wirklich heftig verarsc... wollen.

Ich wünsche Dir viel Glück  ;)

Edit: Holla, habe hiermit den 777.zigsten Beitrag gemacht.. Ob mir das Glück bringt ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Hamburgerin

ZitatOriginal von Onkel Tom
Zitat@ACK7 Zur Deiner Einladung zur Infoveranstaltung könntest Du auch eine Begleitung mitnehmen, da allein durch die Einladungsform eine Amtshandlung vollzogen wird. Es reicht auch aus, aber nur wenn danach gefragt wird, den Beistand damit zu begründen, weil Du unsicher bist. PUNKT  ;)
Volle Zustimmung. Jeder, der eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung erhält hat einen Anspruch auf einen Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X!!!!!!
Und genau dieser Anspruch wäre eine gute Begründung wenn die Büttel fragen, weshalb man einen Beistand dabeihaben will.

ZitatFalls es denen nicht passt, kannst Du denen ja damit entgegenkommen "Da Sie hier den verlängerten Arm eines Amt ausüben, bzw. von einem Amt beauftragt werden, steht einem das Recht auf Beistand zu.
Richtig, man hat ein RECHT auf einen Beistand. Und nichts mögen diese Pseudoveranstalter weniger, als wenn man ihnen auf die Finger guckt!

ZitatZudem ist es wichtig, das Du Dir den Besuch durch Stempel und Unterschrift bestätigen lässt. Lass Dir die Einladung nicht abzocken.
Absolut! Am besten das persönliche Erscheinen auf der Einladung bestätigen lassen!!!! Mir gefallen die erstaunten Gesichter der Büttel immer so gut. "Stempel? - Haben wir nicht" "Unterschrift? - Das ist hier aber gar nicht üblich." "Sie brauchen keine Bestätigung, weil wir Ihr Erscheinen sofort im PC einspeichern." "Ihr Einladung dient zu unser Konstrolle, ob Sie denn auch erschienen sind"
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben:
Die wollen die absolute Kontrolle haben! Und unsereins weiß nie, ob das Schreiben wirklich an die Arge zurückkehrt oder auf Nimmer-wiedersehen-verschwindet. Und am Ende sind wir der A****** den man mit Sanktionen fertigmacht!
ZitatDer Beistand (und Du) sollte sich Notizen darüber machen, was bei der Infoveranstalltung abgeht und alle Papiere, die dort zur Vorlage kommen einsacken sowie nix unterschreiben, mit dem Grund, das zu Hause nochmal in Ruhe durchzugehen und dementsprechend zu reagieren und sich zu melden..
Am besten macht sich der Beistand Notizen, während man selbst aufmerksam der Veranstaltung folgt. So kann man sich besser auf seine eigenen Fragen konzentrieren, bzw. nochmals nachfragen, wie die Vorturner da von am Flip-board heißen, oder wo genau der tiefere Sinn der Maßnahme liegen soll, und außerdem hat man so eine bessere Möglichkeit mit penetranten Fragen für Verunsicherung bei den Pfeifen zu sorgen.  :tongue:

ZitatWenn mann das in aller logischer Freundlichkeit durchzieht, kann es nur dann in die Hose gehen, wenn die Dich nu wirklich heftig verarsc... wollen.
Wir werden alle verarscht!  X(

ZitatIch wünsche Dir viel Glück  ;)
Ich dir auch. *damendrück*

sedanon

Wie schon erwähnt : NIE, NIE, NIE an Ort und Stelle unterschreiben. Und schon gar nicht auf einer "Infoveranstaltung", bei der es zu 100 % um einen Scheißdreck in der Art "Sie bekommen Unterricht, können einen Staplerschein machen und müssen ein xx-wöchiges Praktikum absolvieren" (Vorzugsweise bei einem Bildungsträger mit angeschlossener ZAF).

Zu meiner Anfangszeit hatte ich bei so einer Veranstaltung auch, dumm wie ich bin, arglos unterschrieben und fand mich in einem 20-Wochen-Praktikum in einer Spedition wieder (habe ich aber nach den gesetzl. vorgeschrieben 12 Wochen sanktionsfrei abgebrochen).

Um es nochmals deutlich zu sagen : Diese Veranstaltung dient dazu, blumig ausgedrückt, Dich zu ficken (und nicht auf die gute Art). Sonst nix.

Stelle Fragen nach dem Hauptverantwortlichen bei der ARGE für diese Maßnahme und laß Dir das schriftlich geben. Lies Dich ins SGB hinsichtlich Praktikum etc. ein und hake nach. Fall "unangenehm", sprich informiert, auf.
Es gibt kaum etwas Fataleres, als unvorbereitet in so ein Dingens zu gehen.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

ACKI

Ich danke euch für die Antworten!

@Pinnswin: die Links gehen leider nicht, liegt das vielleicht am neuen Forum?

Das Forum war die letzten Tage ja leider offline, deswegen kam ich erst heute (nach dieser Veranstaltung) dazu eure Beiträge zu lesen.
Das mit dem Beistand war kein Problem, ich war nicht der einzige, der einen Beistand mit hatte.
Die Veranstaltung ging nicht um einen 1-€-Job, sondern um eine Maßnahme (richtig bewerben und sowas)
Der Typ vorne erzählte wo die Maßnahme stattfindet und wann man da hin muss.
Es sollen dort die Bewerbungen überarbeitet werden, schicke Bewerbungsfotos werden gemacht und man lernt z. B. wie man mit Geld umgeht.
Auf der Linken Seite saßen 3 Mitarbeiter von der ARGE die schon mit Ihren Verträgen darauf gewartet haben, dass der Typ endlich fertig erzählt hat.
Allerdings wurde von jemandem Gefragt ob das freiwillig ist und die Leute von der ARGE haben wirklich gesagt, dass sie diese Manahme freiwillig anbieten wollten.
Als der Erzähler fertig war, war ich auch gleich der erste, der zu einer Mitarbeiterin der ARGE gerufen wurde.
Da die Maßnahme freiwillig ist, meinte ich, dass ich daran nicht teilnehmen möchte und mir das ja aussuchen kann.
Die Frau sagte, dass das meine Sachbearbeiterin aber bestimmt nicht gut finden wird und wollte wissen wieso ich daran nicht teilnehmen will. Im Juni habe ich an so einer Maßnahme teilgenommen und dort habe ich hauptsächlich nur rumgesessen und wusste nicht was ich machen sollte. Ich war der einzige bei dem das Internet nicht ging und somit konnte ich nicht nach Stellenangeboten suchen, so wie es die anderen aus langeweile getan haben.
Tagelang 8 Stunden nur da rumsiten und nichts machen fand ich wirklich nicht toll. Sowas will ich nicht nocheinmal machen.
Die Mitarbeiterin von der ARGE notierte sich das dann und meinte sie wird das an meine Sachberabeiterin weiterleiten, die wird sich dann sicherlich kurzfristig bei mir melden. Dann konnte ich auch schon gehen.

Also ich habe nichts unterschrieben oder mitgenommen, leider habe ich mir auch nicht schriftlich bestätigen lassen, dass ich da war.
ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Sachbearbeiterin das einfach so abhakt, die will mich doch bestimmt einfach in diese Maßnahme abschieben.
Ich gehen davon aus, dass der nächste Brief von ihr nicht lange auf sich warten lässt.
Wenn ich was von der ARGE höre, dann werde ich mich melden.

Viele Grüße

ACK7


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